Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis i
1. Einleitung 1
2. Minimaldefinition der Demokratie 1
3. Theoretisches Konzept defekter Demokratien 2
3.1. Defekte Demokratie Begriffsklärung 2
3.2.Typologisierung Defekter Demokratien 3
3.2.1. Exklusive Demokratie 3
3.2.2. Illiberale Demokratie 4
3.2.3. Delegative Demokratie 4
3.2.4. Enklavendemokratie 4
4. Einordnung Russlands in die Systematik defekter Demokratien 5
4.1. Defekte Teilregime der Demokratie in Russland 5
4.1.1. Teilregime A: Wahlregime 6
4.1.2. Teilregime B: Politische Teilhaberechte 7
4.1.3. Teilregime C: Bürgerliche Freiheitsrechte 9
4.1.4. Teilregime :D Gewaltenkontrolle 10
4.1.5. Teilregime E: Effektive Regierungsgewalt 12
5. Schlussbetrachtung und Ausblick 13
Literaturverzeichnis 15
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1. Einleitung
Ä2EHUVWHU)HOGKHUUXQGK|FKVWHU3ULHVWHU,
ein Autokrat nur Gott und seinem Gewissen un-
WHUOHJHQ³,
sowurde Russland mehrere Jahrhunderte politisch geführt. Nach Zarenherrschaft, Revolutionen, Kriegen, Transformationskrisen und nicht zuletzt dem Zerfall der Sowjetunion
KDW VLFK GDV ÄPRGHUQH³ GHPRNUDWLVFK UHJLHUWH 5XVVODQG JHELOGHW
Die Sys-
temtransformation von einem autoritären hin zu einem demokratischen politischen Systems am Beispiel Russlands impliziert jedoch Probleme hinsichtlich der Umsetzung und der Konsolidierung der Demokratie.
Ziel dieser Hausarbeit ist es zu belegen, dass Russland sich zu einer defekten Demokratie HQWZLFNHOW KDW E]Z GDVV 5XVVODQG QLH HLQH ÄZLUNOLFKH³ 'HPRNUDWLH ZDU 'LH *UXQGODJH dieser Untersuchung bildet unter DQGHUHPGDV:HUNÄ'HIHNWH'HPRNUDWLH³%DQG7KHo- rie)von Wolfgang Merkel. Da das Demokratiekonzept ausschlaggebend für eine Demokratieanalyse ist, um Überlegungen in Bezug auf die Defekte einer Demokratie anstellen zu können, ist im ersten Abschnitt meiner Hausarbeit zunächst eine Definition von Demokratie notwendig. Im zweiten Abschnitt folgt das theoretische Konzept defekter Demokratien. Hier wird eine Klassifikation verschiedener Typen Defekter Demokratien vorgenommen, um später Russland innerhalb dieser zu verorten. Dies erfolgt im dritten Abschnitt, in dem die verschiedenen systempolitischen Teilregime zunächst auf deren inhaltliche Aspekte erläutert werden. Anschließend erfolgen die eigentliche Untersuchung des russischen Systems hinsichtlich dessen Defekte und deren Gründe. Zuletzt werden die Ergebnisse in der Schlussbetrachtung nochmals zusammengefasst und auf eine mögliche Entwicklungstendenz eingegangen.
2. Minimaldefinition der Demokratie
Um grundlegende Untersuchungen bezüglich eines politischen Systemwandels, wie dies bei der ehemaligen Sowjetunion der Fall war, anstellen zu können, ist es zunächst wichtig den Demokratiebegriff zu definieren. Demokratie ist keineswegs ein einfach zu definieren- GHU%HJULIIÄ9RQGHU$QWLNHELV]XU*HJHQZDUWXQWHUOLHJWVLH'HXWXQJVNRQWURYHUVHQXQG die weltweit 120 Staaten, die sich als Demokratie bezeichnen, weisen in ihrer politischen 2UGQXQJ EHWUlFKWOLFKH 8QWHUVFKLHGH DXI³ ESE . Trotz der vielfältigen Ausprä-
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gungsformen der Demokratie in der Realität muss der Versuch unternommen werden, eine idealtypische Definition wiederzugeben.
,QGHP :HUNÄ3RO\DUFK\³ YRQ5REHU 'DKO GHILQLHUWHUGLH'HPRNUDWLH E]ZGLH3RO\Dr- chieals ,,contestation open to participation". (Merkel, 1999: 364). Die Polyarchie stellt seiner Meinung nach die realistischere Form der Demokratie dar. Dahls Konzept zielt aber lediglich auf die elektorale Ebene ab und stuft alle Herrschaften mit freien, allgemeinen und fairen Wahlen als Demokratien ein.
Merkel kritisiert jedoch diesen minimalistischen Definitionsansatz und dessen eindimensionale Konzentration auf die vertikale Legitimationszuweisung. Merkel entwickelt aus dieser Kritik heraus sechs Definitionsmerkmale einer liberal-rechtsstaatlicher Demokratie: Die Herrschaftslegitimation basiert auf dem Grundsatz der Volkssouveränität und der Herrschaftszugang erfolgt über das allgemeine, gleiche, geheime und freie Wahlrecht. Das Herrschaftsmonopol liegt bei den demokratisch legitimierten Institutionen. Die Herrschaftsstruktur ist pluralistisch, d.h. auf mehrere Herrschaftsträger verteilt, die sich gegenseitig begrenzen und kontrollieren. Grund- und Freiheitsrechte begrenzen den Herrschaftsanspruch der staatlichen Institutionen gegenüber den Bürgern und die Herrschaftsweise erfolgt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und nicht auf Grundlage von Willkür, Repression oder Terror. (Vgl. Mangott, 2002: 25-26).
3. Theoretisches Konzept defekter Demokratien
3.1. Defekte Demokratie ± Begriffsklärung
Die Frage stellt sich nun, wie sich ein politisches System in diesen Definitionsansatz der Demokratie einordnen lässt, bzw. wann ein politisches System sich soweit von diesen Mindestanforderungen einer Demokratie entfernt, dass nicht mehr von einer defekten De- PRNUDWLHVRQGHUQYRQHLQHPDXWRULWlUHQ6\VWHPDXVJHJDQJHQZHUGHQPXVVÄ'HIHNWHGHU institutionellen Minima der Demokratie dürfen das demokratische Spiel nicht so weit pervertieren, dass es nur noch die formal-demokratische Fassade für autoritäre Praktiken abgibt. Es muss also auch in defekten Demokratien ein systemerhaltendes Mindestmaß an Freiheit, Gleichheit und Kontrolle für die politische Selbstbestimmung aller Bürger ver- ZLUNOLFKWVHLQ³0HUNHO
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Eine Defekte Demokratie liegt demnach dann vor, wenn eines oder mehrere der genannten institutionellen Minima nicht erfüllt werden bzw. zeitweise von machtvollen Akteuren unterlaufen werden. Nach Merkel zeichnen sich defekte Demokratien durch das Vor-handensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs aus, jedoch existieren Störungen in der Funktionslogik der übrigen Teilregime, die dadurch ihre komplementären Stützen verlieren, welche jedoch in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unabdingbar sind. (Vgl. Merkel, 2008: 66). Eine solche Störung der Funktionslogik liegt beispielsweise vor, wenn in einem politischen System zwar freie und faire Wahlen vorhanden sind, aber bestimmte Teile der Bevölkerung von vornherein von der Wahl ausgeschlossen werden. Problematisch ist dies auf das Fortbestehen einer solchen defekten Demokratie zu sehen, da Defekte nicht zwangsläufig zu politischen Auseinandersetzungen mit Transformationsbemühungen in eine bestimmte politische Richtung (Demokratie oder Autokratie) führen. Eine langzeitliche Stabilität der defekten Demokratie kann sich in solchen Fällen entwickeln. (Vgl. Merkel, 2008: 68).
3.2.Typologisierung Defekter Demokratien
Auf Basis der in Abschnitt 2 aufgeführten sechs Kriterien einer liberal-rechtsstaatlicher Demokratie unterscheidet Merkel verschiedene Formen defekter Demokratien, wobei alle dieser Formen einige ± jedoch nicht alle ± Kriterien der liberalen-rechtsstaatlichen Demokratie erfüllen. (Vgl. Mangott, 2002: 27). Die vier Subtypen defekter Demokratie (Exklusive Demokratie, Illiberale Demokratie, Delegative Demokratie und Enklavendemokratie) werden dabei als Extremformen defekter Demokratien angesehen. Sie dienen als Bezugspunkte, um real existierende Demokratien, welche meist Mischformen defekter Demokratien sind, einordnen zu können. (Vgl. Merkel, 2008: 69).
3.2.1. Exklusive Demokratie
Unter Exklusiver Demokratie versteht man den Ausschluss bestimmter Teile der erwachsenen Bevölkerung vom allgemeinen Wahlrecht. Dies hat eine Verzerrung der Partizipa-
tionschancen bis hin zum Ausschluss bestimmter Gruppen von der Mitentscheidung über den Herrschaftszugang zur Folge. Ein universelles Wahlrecht ist somit nicht mehr gege-
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Arbeit zitieren:
Johannes Himmer, 2009, Roads to Democracy – welchen Weg geht Russland, München, GRIN Verlag GmbH
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Defekte Demokratie in Russland
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Silvia Borzutzky, Lois Hecht Oppenheim
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