Gliederung
1. NATO seit 1994
1.1 Partnerschaft für den Frieden und NATO-Osterweiterung
1.2 Rußland und die NATO-Osterweiterung
1.3 Grundlagenakte zwischen der NATO und Rußland
1.4 NATO-Gipfel in Madrid 1997
1.5 NATO-Gipfel in Washington 1999 und neues NATO-Sicherheitskonzept
2. Europäische Union seit 1994
2.1 Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bis zum
Amsterdamer Vertrag
2.2 Amsterdamer Vertrag 1997
2.3 EU-Gipfel in Köln am 3./4. Juni 1999
2.4 Erweiterung der Europäischen Union
3. Rolle der Vereinten Nationen im Internationalen System
3.1 Probleme der Peacekeeping-Operations am Beispiel Bosniens und Somalias
3.2 Vereinte Nationen und die Großmächte
Literaturverzeichnis
1. NATO seit 1994
Nach dem Zusammenbruch des Warschauer Pakts, dem Zerfall der Sowjetunion, der Deutschen Wiedervereinigung und dem Entstehen neuer demokratischer Staaten in Mittel-und Osteuropa ist es zu einer veränderten europäischen und weltpolitischen Sicherheitslage gekommen. Zwar ist die Gefahr eines Krieges, der aus dem Ost-West-Konflikt hätte entstehen können, gebannt, jedoch sind neue Konflikte aufgetreten, die es zu lösen gilt. Der folgende Abschnitt zeigt die Entwicklung der NATO seit 1994 und ihre neue Rolle im internationalen System auf.
„Wir müssen aber auch feststellen, daß andere Ursachen für Instabilität, Spannung und
Konflikt entstanden sind. Wir bekräftigen daher die bleibende Gültigkeit und
Unverzichtbarkeit unserer Allianz.“ 1
1.1 Partnerschaft für den Frieden und NATO-Osterweiterung
Der Prozeß der NATO-Osterweiterung beginnt im wesentlichen mit dem NATO-Gipfeltreffen in Brüssel im Januar 1994, auch wenn einige Mittel- und Osteuropäische Staaten bereits seit 1992 auf die Aufnahme in die Allianz drängen. Auf dem NATO-Gipfel in Brüssel erklärte die NATO ihre grundsätzliche Bereitschaft, neue Mitglieder in die Allianz aufzunehmen. Die Zielsetzung der Mitgliedsstaaten betrifft die sicherheitspolitische Abstützung der demokratischen und marktwirtschaftlichen Entwicklung in den Reformstaaten. „Die Partnerschaft wird die politische und militärische Z usammenarbeit in ganz Europa
erweitern und intensivieren, Stabilität festigen, Bedrohungen des Friedens verringern und
gestärkte Beziehungen aufbauen durch die Förderung des Gedankens der praktischen
Kooperation und das Eintreten für demokratische Grundsätze, die unser Bündnis
bestimmen.“ 2
Die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten soll der gesamteuropäischen Sicherheit dienen und ist nicht gegen Rußland oder einen anderen Staat gerichtet. 3 Die Stabilisierung und die Eindämmung der Instabilität soll über die Integration erfolgen. Die NATO plante den Beitritt der Mittel- und Osteuropäischen Staaten im Zuge eines evolutionären Prozesses, der über das Mitwirken am Programm ‚Partnerschaft für den Frieden‘ vollzogen werden sollte. Das Hauptziel dieses Programmes besteht in der Transparenz der Verteidigungsplanung und der
1 Aus: Erklärung der NATO-Staats- und Regierungschefs auf dem NATO-Gipfel in Brüssel 1994, in: CD-ROM:
Verantwortung für Frieden und Freiheit. Eine Textsammlung zur Sicherheitspolitik der Bundesrepublik
Deutschland von 1949-1999, Ausgabe 2.0, Bonn 1998 (im folgenden zitiert als: Verantwortung für Frieden).
2 Aus: Einladung zur Partnerschaft für den Frieden, in: Verantwortung für Frieden, a.a.O..
3 Vergl.: Erklärung der NATO-Staats- und Regierungschefs auf dem NATO-Gipfel in Brüssel 1994, a.a.O..
Verteidigungshaushalte sowie in der demokratischen Kontrolle von Streitkräften. Den Partnerstaaten wird das Recht auf Konsultation eingeräumt, sobald sie sich in ihrer territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit oder Sicherheit bedroht fühlen. Eine Beistandspflicht ist dagegen nicht vorgesehen. Zudem sind gemeinsame militärische Übungen geplant. Die praktische Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Vereinten Nationen oder der OSZE. Um die militärische Kooperation zu erleichtern besteht die Möglichkeit, Verbindungsoffiziere an das Oberste NATO-Hauptquartier für Europa in Mons / Belgien zu entsenden. „Diese Partnerschaft wird als Ausdruck gemeinsamer Überzeugung begründet, daß Stabilität und Sicherheit im euroatlantischen Gebiet nur durch Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln erreicht werden können.“ 4
Einige Staaten, die sich statt einer Teilnahme an dem Programm eher eine vollständige Mitgliedschaft in der Allianz gewünscht hätten, insbesondere einige osteuropäische Staaten, kritisierten diese Initiative zunächst als „Taktik des Hinhaltens“ 5 , mit der mögliche Beitritte hinausgezögert werden sollten.
Mittlerweile sind 27 Staaten dem Programm beigetreten und wirken aktiv an den Partnerschaftsprogrammen mit. Eine der ersten großen Bewährungsproben ergab sich im Zusammenhang mit den Friedensmissionen im ehemaligen Jugoslawien. Dort beteiligten sich neben NATO-Staaten auch 12 Partnerstaaten einschließlich Rußland an der Implementation Force (IFOR) zur Durchsetzung des Friedensabkommens von Dayton. An der Nachfolgemission zur Stabilisierung des Friedensprozesses, der Stabilisation Force (SFOR), beteiligten sich bereits 15 Partnerstaaten mit Truppen.
Apart from the OSCE, the Partnerhip for Peace - NATO’s military programme with non-
NATO-nations - seems the best framework not only to counteract possible divisive
tendencies, but also, firstly to reasure partners, that participation is an important security
measure on ist own, and, secondly, to support a closer relationship to Russia, Ukraine and
countries in Central Asia. 6
Der Grund für das zunächst zögerliche Beitreten Rußlands zum Programm ‚Partnerschaft für den Frieden‘ liegt in den unterschiedlich gelagerten Prioritäten beider Seiten. Rußland wollte die Konturen der europäischen Sicherheitsarchitektur konzipieren, im Zuge deren die Rolle
4 aus: Rahmendokument der Partnerschaft für den Frieden, in: Verantwortung für Frieden, a.a.O..
5 H.-J. Gießmann: Sicherheitspolitik in Ostmitteleuropa. Probleme - Konzepte - Perspektiven, 1. Auflage,
Baden-Baden 1995, S. 270.
6 T. Wachsler; I. Ratiu: Sub-Committee on the future of the armed forces. NATO Enlargement, Partnership for
Peace and the return to Europe: Hungary - On the threshold of NATO; Romania - A qualified candidate, in:
North Atlantic Assembly. Defense and Security Committee, 1997 Reports, S. 6f.
und die Bedeutung der NATO gemindert werden sollte. Dagegen wollten die NATO-Mitgliedsstaaten unter Führung der USA ihre Allianz zum Kernelement dieser Sicherheitsordnung machen. „Rußland sollte konsultiert werden, aber kein echtes Mitbestimmungsrecht erhalten.“ 7
1.2 Rußland und die NATO-Osterweiterung
Obwohl Rußland also der ‚Partnerschaft für den Frieden‘ beigetreten ist, stellt sich die russische Führung eindeutig gegen die NATO-Osterweiterung, die für Rußland den „falschen Weg zu einer europäischen Sicherheitsordnung“ 8 ist. Allerdings erkennt Rußland das souveräne Recht eines Staates an, sich einem Bündnis anzuschließen. Zudem ist sich Rußland bewußt, daß die wirtschaftlichen, militärischen und finanziellen Ressourcen und Mittel nicht ausreichend wären, um weitergehende Schritte als zur Verzögerung oder Behinderung der Osterweiterung durchzusetzen. Aus der neuen russischen Militärdoktrin läßt sich eine mögliche Einschätzung einer Osterweiterung erkennen. In dieser Doktrin wird die „Erweiterung von militärischen Blöcken und Bündnissen zum Nachteil der Interessen der
militärischen Sicherheit der Russischen Föderation als eine der wichtigsten bestehenden und
potentiellen Quellen einer militärischen Gefahr betrachtet“ 9 .
Dem Konzept der Osterweiterung stellt der russische Außenminister während der Tagung des Nordatlantischen Kooperationsrates am 10. Juni 1994 in Istanbul seine Idee e iner hierarchischen europäischen Sicherheitsordnung gegenüber. Demnach sollte die OSZE zum bestimmenden Faktor der Sicherheitsordnung werden und die NATO der OSZE untergeordnet sein.
Im Mai 1995 vereinbaren die NATO und Rußland ein Programm für einen erweiterten Dialog und eine verstärkte Zusammenarbeit, das über das Programm ‚Partnerschaft für den Frieden‘ hinausgeht.
1.3 Grundlagenakte zwischen der NATO und Rußland
Die Grundlagenakte ist ein Sicherheitsabkommen zwischen der NATO und Rußland, welches am 27. Mai 1997 in Paris unterzeichnet wurde und welches die künftigen Beziehungen beider Seiten zueinander regeln sollte.
7 O. Nassauer: Die NATO nach Madrid, in: http://zoom.mediaweb.at/zoom.697/nato.html.
8 aus: Öffnung der NATO für neue Mitglieder, in: Verantwortung für Frieden, a.a.O..
9 aus: Öffnung der NATO für neue Mitglieder, a.a.O..
Eines der wichtigsten Ziele dieser Vereinbarung ist es, „einen dauerhaften und umfassenden Frieden auf der Grundlage der Prinzipien der Demokratie und der kooperativen Sicherheit“ 10 zu schaffen. Die NATO und Rußland betrachten sich demnach nicht mehr als Gegner und sind bestrebt, das gegenseitige Vertrauen und die Zusammenarbeit zu bestärken. Der Aufbau einer starken, stabilen, dauerhaften und gleichberechtigten Partnerschaft soll erreicht werden. 11
Eine besondere Rolle fällt der OSZE zu. Beide Seiten vereinbaren, daß die Stellung der ‚Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa‘ gestärkt werden soll, und daß diese zum Hauptinstrument „für präventive Diplomatie, Konfliktverhütung,
Krisenbewältigung, Normalisierungsmaßnahmen nach einem Konflikt und regionale Sicherheitszusammenarbeit“ 12 ausgebaut wird. Die Rückkehr zu einem Europa der Spaltung und der Konfrontation oder die Isolierung eines Staates wird dadurch versucht zu verhindern. Die gemeinsamen Sicherheitsbestrebungen richten sich im wesentlichen gegen „aggressiven Nationalismus, die Verbreitung nuklearer, biologischer und chemischer Waffen,
Terrorismus, die systematische Verletzung der Menschenrechte und der Rechte von Personen,
die nationalen Minderheiten angehören, sowie ungelöste Gebietsstreitigkeiten, die eine
Bedrohung für unser aller Frieden, Wohlstand und Stabilität darstellen“ 13 .
Alle Aktivitäten und Maßnahmen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen mit den Prinzipien und Grundsätzen der Vereinten Nationen und der OSZE übereinstimmen. Zur Umsetzung aller Aktivitäten und Ziele wird im Rahmen dieser Vereinbarung der ‚Ständige Gemeinsame NATO-Rußland-Rat‘ als „ein Mechanismus f ür Konsultation, Koordination und (...) für gemeinsame Entscheidungen und gemeinsames Handeln in bezug auf Sicherheitsfragen von beiderseitigem Interesse geschaffen“ 14 . Die Grundlagenakte ist jedoch kein rechtlich bindendes, sondern ein politisches Dokument, welches vom politischen Willen der beiden Seiten abhängt, diese Akte und ihre Möglichkeiten auch zu nutzen.
Rußland erwartet von den USA und der NATO die Einlösung des Versprechens einer strategischen Partnerschaft. Rußland will weiterhin als Supermacht angesehen und behandelt
10 aus: Grundakte zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation, in:
Verantwortung für Frieden, a.a.O..
11 vergl.: Grundakte, in: http://nato.int/docu/basictxt/grndakt.htm.
12 aus: Grundakte zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation, a.a.O..
13 aus: Grundakte zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation, a.a.O..
14 aus: Grundakte: in: http://nato.int/docu/basictxt/grndakt.htm.
14 aus: Grundakte: in: http://nato.int/docu/basictxt/grndakt.htm.
Arbeit zitieren:
Thomas Reith, 1999, Das Internationale System seit 1994 (EU / NATO), München, GRIN Verlag GmbH
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