Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 5
2. Migration in Deutschland. 7
2.1. Die Geschichte der Migration Deutschlands ab 1949. 7
2.2. Was ist Migration? 9
2.3. Religions- und Wertunterschiede und deren Bedeutung für Deutschland. 9
3. Definitionen zur Verständigung 11
3.1. Was ist ein „Ausländer“? 11
3.2. Das Grundgesetz (Artikel 116, Absatz 1) 11
3.3. Was bedeutet „Staatsangehörigkeit“? 11
3.4. Was ist unter „Integration“ zu verstehen? 12
3.5. Das Zuwanderungsgesetz 12
4. Exkurs: Einblick in bestimmte Einwanderungswellen 13
4.1. Die griechischen und türkischen Einwanderungswellen 13
4.2. Die Spätaussiedler. 14
4.3. Ein Vergleich: worin liegt der Unterschied zwischen diesen Menschen? 16
5. Die Shell Jugendstudie 18
5.1. Bildung 18
5.2. Beruf 19
5.3. Privatleben 19
5.4. Zukunftsaussichten 20
6. Probleme von Migrantenjugendlichen. 21
6.1. In der Schule 21
6.2. Mit der Sprache 26
6.3. Erklärungsansätze zum Verständnis von Bildung in anderen Kulturen 27
6.4. Die Nachkommen von Migranten als Chance für Deutschland? 28
7. Empirischer Teil der Arbeit 30
7.1. Hypothesen 30
7.2. Operationalisierung der Hypothesen 31
7.3. Versuchsplan 35
7.4. Beschreibung der Versuchspersonen 36
8. Auswertung (1) der Daten 47
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9. Auswertung (2) der Daten 68
9.1. Erstellung der latenten Variablen. 68
9.2. Beziehungen der Variablen untereinander. 69
10. Diskussion und Auswertung 79
Literatur 83
Internetquellen 83
Bildquellen. 84
Anhang. 85
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1. Einleitung
Der Anteil der „ausländischen“ Bevölkerung Deutschlands liegt (nach Berechnungen der Bundeszentrale für politische Bildung 2006) bei 8,2%! In Zahlen ausgedrückt: 6.751.002 Personen sind nach diesem Stand „nicht-deutsch“. Der Islam (Erhebung: 2001) ist mit 3.200.000 Gläubigen die dritthöchste Religionsgemeinschaft innerhalb Deutschlands. „Ausländische“ Beschäftigte machen insgesamt 9,1% der Erwerbstätigen aus (OECD, Erhebung: 2004) (Ebd.).
Und doch: Deutschland ist mit einer Differenz von 73 Punkten zwischen Schülerinnen und Schülern (mit und ohne Migrationshintergrund) 1 weiterhin das OECD-Land mit den stärksten migrationsbedingten Unterschieden, die sich insbesondere bei den Jugendlichen der so genannten zweiten Generation zeigen (PISA 2003). Obwohl in Deutschland geboren, erzielen diese Jugendlichen schlechtere Leistungen als ihre aus dem Ausland zugewanderten Mitschülerinnen und Mitschüler. Die hohe Differenz ist in einem erheblichen Maße auf soziale Unterschiede und sprachliche Defizite zurückzuführen (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2008). Jugendliche mit Migrationshintergrund weisen öfter schulisches Versagen auf als einheimische Jugendliche. Häufig denken auch u.a. Bundesbürger, dass schon das Elternhaus von Migrantenkindern die Schulkarriere und den späteren Lebensverlauf maßgeblich bestimmt (Flam 2007; 49).
So lassen sich auch heute noch manche Menschen dazu hinreißen, andere Menschen nach ihrem Aussehen und dem Kleidungsstil einem
Migrationshintergrund zuzuordnen. Dieses passiert sogar bei Lehrern oder anderen Beamten, die einen Eid abgelegt haben, nach dem sie alle Menschen gleich behandeln müssen (Flam 2007; 48). Besonders Jugendliche, die zwischen den Kulturen aufwachsen, kämpfen mit dieser besonderen Art von Diskriminierung: alles was fremd ist wird abgelehnt - das Problem einer versteckten Benachteiligung. Seit dem 11. September 2001 trifft dies ganz besonders auf Menschen mit muslimischkulturellem Hintergrund (nicht nur in Deutschland) zu.
Jugendliche aus Spätaussiedlerfamilien trifft dagegen ein ganz anderes Schicksal: in der damaligen Heimat (Russland, Kasachstan, Ukraine etc.) galten sie bis in die heutige Zeit als „Nachkommen von Faschisten“. Nach Deutschland eingewandert, in der Hoffnung hier endlich ein geeignetes zu Hause im ursprünglichen Herkunftsland zu finden, werden sie von weiten Teilen der Bevölkerung zwar nicht mehr als Faschistennachkommen verschrien, sondern gelten - oft sogar ohne Wissen der Bevölkerung über ihre tatsächliche Herkunft - generell als „Russen“. Zudem gelten für sie Vorurteile wie Trinkfestigkeit, extreme Gewaltbereitschaft und mangelnde Kommunikationsfähigkeit (z.B. sprachlich oder wg. Aggressivität). Das Problem der Heimatlosigkeit tritt in den Vordergrund!
Die hohe Arbeitslosigkeit von Zuwanderern lässt sich durch geringe Qualifikationen und einem meist niedrigen Bildungsweg erklären; mitunter herrschen unter bestimmten Einwanderungsgruppen eine höhere Kriminalitätsbelastung sowie ein festzustellender Rückzug in ethnische und religiöse Gemeinschaften. Viele Menschen glauben inzwischen, dass die Integration innerhalb Deutschlands
1 In dieser Arbeit werden die Begriffe „Schüler mit Migrationshintergrund“, „Migrantenkinder“,
„Jugendliche mit Migrationshintergrund“, „Migrantenjugendliche“, „Nachkommen von Migranten“ und „nicht-deutsche Jugendliche“ etc. wertfrei und synonym verwendet.
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gescheitert ist, obwohl sich in den letzten Jahren, auch ohne staatliche Unterstützung, sehr viel für die Zuwanderer getan hat. Der Begriff „AusländerIn“ ist in nach Ansicht des Autors in der deutschen Gesellschaft negativ konnotiert. Die Vorsilbe Aus- bedeutet in seinen Grundzügen schon außerhalb bzw. nicht dazugehörig, ja fast schon nicht gewollt. Daher wird im Rahmen dieser Ausarbeitung vorliebend das Wort „MigrantIn“ (lat. migrare = Wandern, Auswandern) verwendet.
In dieser Arbeit wird das Herkunftsland der Eltern als Indikator verwendet, der den Migrationshintergrund symbolisiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide oder nur ein Elternteil einen Migrationshintergrund aufweisen. Kam z.B. nur die Mutter aus einem anderen Land (z.B. Türkei) so wies ebenfalls das Kind - für diese Arbeiteinen Migrationhintergrund auf.
Um es mit den Worten Azads, eines populären Musikers (selber mit kurdischem Migrationshintergrund) aus Deutschland, zu sagen: „Du bist gefickt als Kanake in der Deutsch - Gesellschaft“. Der Autor möchte mit Teilen dieser Arbeit herausfinden, ob diese Aussage als valide zu betrachten ist.
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2. Migration in Deutschland
2.1. Die Geschichte der Migration Deutschlands ab 1949
Deutschland ist Migrationsland. Seit 1685 wandern Menschen nach Deutschland ein. Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges begann die deutsche Regierung so genannte „Gastarbeiter“ einzuladen. 1955 schlossen dann Deutschland und Italien das erste Anwerberabkommen ab. 1960 folge daraufhin das Anwerberankommen mit Spanien und Griechenland und 1961 mit der Türkei. Die türkischen Gastarbeiter hatten die Eigenschaft „willig und billig“ zu sein; sie übernahmen diese Rolle und lösten damit die polnischen Gastarbeiter ab, denen dieser „Titel“ zum Ende des 19. Jahrhunderts hin zugeschrieben wurde (Flam 2007; 27). 1963 folgte Marokko und 1964 Portugal, 1965 Tunesien. 1967 verzeichnete sich ein Umbruch: zum ersten Mal lag die Zahl der Fortzüge aus Deutschland höher als die Zuzüge der Einwanderer. Im Jahre 1969 stellten die italienischen Einwanderer die größte Nationalitätengruppe ausländischer Einwanderer in Deutschland dar. 1970 war dann aber der bis dato höchste Punkt der Gastarbeiteranwerbung in Deutschland mit knapp einer Million Zuzügen erreicht. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen verzeichneten die höchsten Einwanderungen. 1963 stellten die türkischen Zuwanderungen mit 605.000 Arbeitnehmern die größte Ausländergruppe dar und verdrängten somit die italienischen Zuwanderer von der Spitzenposition. Noch im selben Jahr war der deutsche Arbeitsmarkt durch die hohen Zuwanderungswellen gesättigt. Nun sollten die weiteren Einwanderungen aus Staaten, welche der damaligen EG nicht angehören, vor allem der Türkei, unterbunden werden. 1974 lag erneut die Auswanderungsrate höher als die Zuwanderungsrate. Im Oktober 1978 wurde eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz durchgeführt. Dies hatte Folgendes zur Folge: unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach fünfjährigem und Aufenthaltsberechtigung nach achtjährigem Aufenthalt. 1979 startete dann ein spezielles Programm für ausländische Flüchtlinge. Die so genannten „Kontingentflüchtlinge“ (im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge) wurden mit einem Asylrecht versehen, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen mussten. 1980 kam es mit 107.000 Antragstellern zu einer Verdoppelung der Asylbewerberzahlen im Vergleich zum Vorjahr mit etwa 50.000 Bewerbern. Kritik über den Missbrauch des Asylrechts durch Wirtschaftsflüchtlinge wurde laut. „Unechten“ Asylbewerbern wurde durch ein Sofortprogramm die Einreise erschwert. Dieses Sofortprogramm beinhaltete die Beschleunigung des Asylverfahrens, Versagung der Arbeitserlaubnis im ersten Jahr nach der Einreise sowie Einführung der Sichtvermerkspflicht für die Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern. Zwei Jahre später traf nun das Asylverfahrensgesetz in Kraft, das Regelungen enthielt, die das Ziel hatten das Asylverfahren unter Wahrung des im Grundgesetz geschützten Asylrechts zu beschleunigen. Noch im selben Jahr wurde mit der 14. Verordnung zur Änderung des Ausländergesetzes die Sichtvermerkspflicht für Ausländer aus Nicht-EG-Staaten eingeführt, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollten. In dem darauf folgenden Jahr (1983) trat das Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern in Kraft. Es enthielt eine Rückkehrhilfe, Erstattung des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung ohne Wartefrist, vorzeitige Verfügung über staatlich begünstigte Sparleistungen ohne Verlust der staatlichen Vergünstigungen, Abfindung von Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung und Rückkehrberatung. 1987 stieg nun die Einwanderungszahl der Aussiedler mit der Öffnung Osteuropas sprunghaft auf 78.498 an. Ein Jahr später ist die Zahl der Aussiedler schon auf 202.645
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angestiegen. Anfang der 90er Jahre prägten andere „neue“ Zuwanderungsgruppen das Land. Unter ihnen waren nun die Spätaussiedler aus den ehemaligen Ostblockstaaten, Kriegsflüchtlinge sowie Saisonarbeitnehmer. Noch im selben Jahr verließen etwa 111.150 Rumäniendeutsche ihr Land und wanderten nach Deutschland ein. Damit stieg die Zahl der Aussiedler auf 397.073; zu der Zeit stellten die Aussiedler aus Polen die größte Nationalitätengruppe dar. 1991 traten dann erneut neue Gesetze in Kraft. Der zweiten Gastarbeitergeneration wurde die Möglichkeit eingeräumt, über Regelansprüche auf Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Im Jahre 1992 ist dann der bis dato höchste Punkt der Zuwanderung erreicht: 1.219.348 Zuzüge. Darunter befanden sich fast 440.000 Asylbewerber, von denen aber nur 4,25% tatsächlich asylberechtigt waren. Die Folgen waren eine zunehmend lange Verfahrensdauer und eine hohe Kostenlast bei den Kommunen für Unterbringung und Versorgung während des Asylverfahrens. Missstimmungen wurden laut. Es entzündeten sich heftige Debatten zum Thema Asylmissbrauch. Es kam sogar zu Brandanschlägen und schweren Ausschreitungen vor allem gegen Asylbewerberunterkünfte und deren Bewohner. Die Menschen drückten aber als Gegenreaktion ihre Solidarität durch u.a. Lichterketten aus. 1993 wurde dann das Asylrecht weiter eingeschränkt. Nun konnte sich nur derjenige auf das Asylrecht berufen, der wirklich auf Schutz vor politischer Verfolgung angewiesen war. Jetzt schaffte das Kriegsfolgen-Bereinigungsgesetz neue Grundlagen für die Aufnahme von Aussiedlern deutscher Minderheiten aus Osteuropa. 1994 ging die Zahl der Asylbewerber deutlich auf etwa 112.700 zurück. 1997. Durch ein weiteres Gesetz (Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften) wurde die Ausweisung krimineller Ausländer erleichtert und das Amt des Ausländerbeauftragten wurde gesetzlich verankert. 2000 wurde mithilfe des nun neu eingeführten „Geburtsprinzips“, in Deutschland geborenen Kindern von eingewanderten Ausländern die Möglichkeit verliehen unter bestimmten Bedingungen schon von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Für den Anspruch auf Einbürgerung wurde die erforderliche Aufenthaltszeit auf acht Jahre verkürzt, ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse eingeführt und eine Extremistenklausel als Versagungsgrund aufgenommen. Im selben Jahr startete der damalige Kanzler Gerhard Schröder seine Greencard-Initiative. Eine neue Debatte zum Thema Zuwanderung begann. Im Jahr 2004 verabschiedete der deutsche Bundestag, nach langem auf und ab, das Zuwanderungsgesetz. Acht Tage später wurde dann das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat angenommen und sechs Monate danach trat es in Kraft. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD wurde eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes vereinbart. Dabei war zu untersuchen, ob die mit dem Zuwanderungsgesetz verfolgten Ziele erreicht wurden und ob ggf. Verbesserungsbedarf bestand. Anfang 2007: der Kabinettbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union mit dem sowohl das Aufenthaltsgesetz als auch das Freizügigkeitsgesetz/EU, das Asylverfahrensgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen geändert wurden und im Sommer diesen Jahres wurde vom deutschen Bundestag (14. Juni) und dem Bundesrat (6. Juli) dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Der Bundespräsident fertigte das Gesetz am 19. August aus, es trat mit weiten Teilen am 28. August in Kraft (Bundesministerium des Inneren 2008).
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2.2. Was ist Migration?
In dem Augenblick, in dem wir von Migration sprechen, beschäftigen wir uns mit dem Zuwanderungsschicksal anderer Menschen aus verschiedenen Kulturen und Lebenssituationen. Es gibt verschiedene Arten der Migration; d.h. Menschen wandern aus unterschiedlichen Gründen aus bzw. in ein anderes Land ein. Einige wünschen sich einen guten abschließenden Lebensabschnitt, andere eine bessere Zukunft für ihre Kinder. Andere wiederum sind aufgrund von Krieg oder Elend aus ihrer Heimat in ein anderes Land geflohen oder vertrieben worden. Das folgende Zitat soll uns eine geeignete Definition zum Begriff geben: „Flexibilität und Mobilität sind in der modernen, kapitalistisch angetriebenen Gesellschaft regelmäßige Erwartungen an das Individuum. Sobald nennenswerte Bevölkerungsgruppen räumlich in Bewegung geraten, wird Mobilität als Wanderung beobachtet; wenn auf der Suche nach bezahlter Beschäftigung und persönlicher Sicherheit nationale Grenzen überschritten werden ist von Migration die Rede, die, wenn sie eine bestimmte Größenordnung erreicht, von den abgebenden wie den aufnehmenden Staaten als Problem wahrgenommen werden kann“ (Bommes/ Schiffauer 2006; 165).
Wie im Zitat beschrieben, stellt Migration in erster Linie nicht das Problem dar, als was es oftmals betrachtet wird. In erster Linie ist Migration ein linearer, geführter und durchaus gewollter Prozess. Überschreitet dieser allerdings eine festgelegte Größenordnung, wird Migration zum Problem. Viele Menschen mit denselben Herkunftswurzeln oder demselben Schicksal müssen natürlich zunächst in die Gesellschaft eingegliedert werden. Da dies aber nicht sofort nach Zuwanderung geschehen kann, sondern ein langer, mit Geduld gesteuerter Prozess, sein muss, verliert der Begriff Migration schnell seinen positiven Aspekt und wird weiterhin als Dorn im Auge betrachtet.
Das Autorenkollektiv Bommes/Schiffauer (2006) unterscheidet zwischen Ländern mit „gesteuerter Einwanderung“ und solchen, die „Migration >erleiden<“. Zu den erstgenannten zählen Länder wie Kanada, Australien oder Neuseeland und zu den Zweitgenannten z.B. Deutschland (Ebd.; 172). Hier lässt sich ein weiteres konkretes Beispiel nennen: die Schweiz verfolgt eine sehr solide Arbeitsmarktpolitik. Sie lässt Zuwanderungen zu, so lange diese aufgrund eines Arbeitsverhältnisses stattfinden. Nach Beendigung bzw. nach Ablauf des Arbeitsvertrages verlassen die Arbeitnehmer selbstverständlich das Land. Die Schweiz also kann ebenso Zuwanderungsland genannt werden (vor allem auch weil in der Schweiz drei Sprachen gesprochen werden) wie Deutschland. Nur mit dem Unterschied, dass die Schweiz die Zuwanderung nach vorherrschenden Regelsystemen führt sie aber nicht erleidet. Auf der anderen Seite darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Deutschland aufgrund der sozialen Zuschüsse und Hilfeleistungen ein äußerst attraktives Einwanderungsland ist und demzufolge oftmals bevorzugt wird.
2.3. Religions- und Wertunterschiede und deren Bedeutung
für Deutschland
Das Thema Religion und der kulturelle Hintergrund sind häufig Schwierigkeiten beim zwischenmenschlichen Verständnis. Deutschlands Jugendliche bewegen sich hin zu einer Ansammlung von Pseudo-Religionen. Das Wertesystem der Jugendlichen ist soweit abgespeckt, dass diese sich immer mehr und immer weiter in religiöse Konstellationen flüchten, die auf die persönlichen Bedürfnisse angepasst sind.
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Auch wenn der verstorbene Papst Johannes Paul II unter der deutschen Jugend ein sehr hohes Maß an Beliebtheit genossen hat und der neue Papst Benedikt XVI praktischerweise in dessen Fußstapfen tritt und der Weltjugendtag ziemlich gut besucht wird, erleben wir aber zunehmend eine Erstellung einer >Religion light< unter den Jugendlichen. Geister, Sterne und Aszendenten, rudimentäres Wissen und Verständnis anderer Religionsformen und die schlechte Vermittlung des religiösen Wertesystems durch die Schule oder die Eltern lässt auf einen Vergleich mit dem berühmten Rosinenkuchen stoßen. Jenes, dass gerade den Bedürfnissen passt, Dinge, die die eigene Vorstellung widerspiegeln werden wie Rosinen aus dem Kuchen gepickt und zu einer neuen Befriedigungsreligion, in der alles drin ist, zusammen gestampft.
23% der Jugendlichen werden als glaubensunsicher bezeichnet. Zusätzlich meinen 28% weder an Gott noch an eine höhere Macht zu glauben. Dieses „Nein“ zu den traditionellen Werten der Religion wird bis ins höhere Alter mitgetragen und an die nächste Generation weitergegeben.
Dennoch besuchen viele Jugendliche kirchliche Großveranstaltungen und sind in der kirchlichen Jugendarbeit präsent. Sie haben i.d.R. eine durchaus positive Einstellung zur Kirche, so dass 69% es für gut empfinden, dass es diese überhaupt gibt. Dagegen finden nur 27%, dass die Anwesenheit der Kirche überflüssig ist; diese Meinung geht mit einer erheblichen Kirchenkritik einher. 68% meinen, dass die Kirche sich verändern müsste um in Zukunft weiterhin bestehen zu können, 65% behaupten sogar, dass die Kirche keine Antworten auf die Fragen habe, die die Jugendlichen wirklich bewege.
Jugendliche mit Migrationshintergrund dagegen vertreten eine >echte< Religiosität. Diese erfahren sie direkt von ihren Eltern, die versuchen ihre Heimatkultur nach Kräften aufrecht zu erhalten. 52% der nicht-deutschen Jugendlichen glauben an einen persönlichen Gott sowie 44% der nicht in Deutschland geborenen Migrantenjugendlichen aber nur 28% der deutschen Jugendlichen. Auffällig hier ist, dass ganz häufig Jugendliche aus muslimisch-kulturellem Hintergrund, christlichorthodoxe Jugendliche und christliche Migranten eine ausgeprägte und echte Religiosität vertreten. Es darf hier allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass Religiosität eine durchaus Kulturtragende und integrierende Funktion besitzt. „Diesem religiös untermauerten Integrationsdruck, der die Gefahr einer Isolierung gegenüber der deutschen Kultur in sich birgt, können sich Jugendliche mit Migrationshintergrund oft nicht entziehen“ (Shell Jugendstudie 2006). Jugendliche aus Migrantenfamilien sind zwar traditionsorientierter als Nicht-Migranten, vertreten aber auch materialistische und hedonistische Werte. Daher ist ein wesentlicher Unterschied zwischen den Kulturen nicht zu erkennen. Von einem Werteverfall deutscher Jugendlicher kann also nicht gesprochen werden. Insgesamt sieht die Shell Jugendstudie, dass „Jugendliche aus dieser Gruppe […] in der Gefahr (stehen), in eine noch stärker religiöskirchlich geprägten Umwelt [und damit] in eine Werteopposition gedrängt zu werden“ (Ebd.).
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3. Definitionen zur Verständigung
Der folgende Abschnitt in genaue Definitionen der Begriffe:
● Ausländer
● Staatsangehörigkeit ● Integration ● Zuwanderungsgesetz ● Spätaussiedler
Die oben aufgeführten Begriffe sollen in dieser Arbeit für ein diffizileres Verständnis sorgen.
3.1. Was ist ein „Ausländer“?
Ausländer ist jeder, der im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116, Absatz 1) kein Deutscher ist (Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge 2008).
3.2. Das Grundgesetz (Artikel 116, Absatz 1)
Mit dem Artikel 116 Abs.1 wurde die Grundlage für den Zuzug der Spätaussiedler nach Deutschland geschaffen. Was das Grundgesetz in seinem genauen Wortlaut besagt, ist in zwei Abschnitten gegliedert folgendes: (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben (Bundesministerium der Justiz 2008).
Unter diese Definition fallen auch die so genannten Spätaussiedler, auf die noch einmal genau unter Punkt 4.2. Bezug genommen wird, da sie eine Grundlage für diese Arbeit darstellen.
3.3. Was bedeutet „Staatsangehörigkeit“?
Die Begriffe Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft überschneiden sich des Öfteren und werden gleich verwendet. In dieser Arbeit wird lediglich mit dem Begriff der „Staatsangehörigkeit“ gearbeitet um doppelte Arbeit zu vermeiden. Unter dem Begriff Staatsangehörigkeit wird verstanden:
Die Staatsangehörigkeit, die der jeweilige Staatsbürger besitzt, ist das rechtliche Band zwischen dem Staat und seinem Staatsangehörigen. Sie zeigt an, welchem Staat der Betreffende angehört. Aus der Zugehörigkeit zum Staat entstehen
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zwischen dem Staat und seinem Staatsangehörigen Rechte (z.B. das Recht auf Freizügigkeit) und Pflichten (z.B. die Wehrpflicht) (Bayerischer Staatsministerium des Inneren 2008).
3.4. Was ist unter „Integration“ zu verstehen?
Ein grundlegender Gedanke dieser Arbeit ist der Integrationsgedanke. Die folgende Bezeichnung soll die Grundzüge dieses Begriffes näher beschreiben: Integration ist ein langfristiger Prozess. Sein Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben in die Gesellschaft einzubeziehen. Zuwanderern soll eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Sie stehen dafür in der Pflicht, Deutsch zu lernen sowie die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu respektieren und zu befolgen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2008).
3.5. Das Zuwanderungsgesetz
Das Zuwanderungsgesetz trat am 01.01.2005 in Kraft und besteht aus dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderungen in weiteren Gesetzen.
Mit diesem Gesetz wird erstmals ein Rechtsrahmen vorgegeben, durch den die Zuwanderung im Ganzen gesteuert und wirksam begrenzt werden kann. Gleichzeitig werden erstmals Maßnahmen zur Integration der auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebenden Zuwanderer gesetzlich verankert (Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge 2008).
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4. Exkurs: Einblick in bestimmte
Einwanderungswellen
In diesem Abschnitt der Arbeit werden die griechischen und türkischen Zuwanderer und die Einwanderungen der so genanten Spätaussiedler vorgestellt. Leider können im Rahmen dieser Ausarbeitung nicht alle Zuwanderungen nach Deutschland berücksichtigt werden. Daher die Beschränkung.
4.1. Die griechischen und türkischen Einwanderungswellen
Abbildung 1: Ausländische Bevölkerung 2006, 10 häufigste Staatsangehörigkeiten
Die Zahlen aus Abb. 1. zeigen mehr als deutlich auf: Deutschland ist ein beliebtes Zuwanderungsland, auch wenn dies zu Beginn der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts niemand geahnt hatte.
Die türkischen Zuwanderer haben im Jahr 2006 Platz 1 der nicht-deutschen Bevölkerung eingenommen (1.738.831). Die griechischen Einwanderer waren 2006 auf Platz 5 angesiedelt (303.761) (Bundeszentrale für politische Bildung 2008).
Schon zu Beginn der 1950er Jahre begannen die Anwerbungen Westdeutschlands nach Arbeitskräften. Mit dem Wirtschaftswunder durch den damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard, begann auch das inländische Bedürfnis nach einen stärkeren Potential an Arbeitskräften. Geplant war es die Arbeitskräfte mit einem Vertrag für einige Zeit in Deutschland zu beschäftigen und sie dann, nach Ablauf des Vertrages, wieder in ihr Heimatland rückreisen zu lassen, um die nächste Welle von Gastarbeitern nach Deutschland einzuladen. Das Prinzip der Rotation. In den 60er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts begann das Anwerben Westdeutschlands von Gastarbeitern aus dem Mittelmeerraum, u.a. in Griechenland. In einer Zeit, in der Griechenland von einer Militärjunta regiert wurde, die innerhalb Griechenlands nach dem zweiten Weltkrieg die Macht an sich reißen konnte, nahmen viele die Chance an ihr zerfallenes Heimatland zu verlassen um in Westdeutschland als Gastarbeiter tätig zu werden. Hier wurden die emigrierten Griechen als ungelernte Hilfskräfte vor allem in Fabriken eingesetzt. Erst nach Beendigung der Diktatur kehrten viele Griechen nach Griechenland zurück. Viele
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jedoch blieben in Deutschland und gründeten Familien. Erst die erheblich besser werdenden wirtschaftlichen Bedingungen Griechenlands führten dazu, dass auch in Deutschland geborene Nachkommen von griechischen Gastarbeitern nach Griechenland zurückkehrten. Bis heute ziehen es vor allem griechische Rentner vor in der Sommerzeit oder während des Weihnachtsfestes nach Griechenland zu reisen und ihre Familien zu besuchen.
Im Jahre 1961 schloss Deutschland auch mit der Türkei ein Anwerbeabkommen. Sogar der Millionste Gastarbeiter, damals allerdings ein Portugiese, wurde vom damaligen Bundesinnenminister feierlich begrüßt. Aber die Freude der Einreise werte nicht sehr lange. Es waren lediglich einfache Holzbaracken in der Nähe der Arbeitsstellen, und zum Teil nur für die männlichen Gastarbeiter, für die Arbeitnehmer bereitgestellt worden. Viele unterschiedliche Mentalitäten, Kulturen, politische Ansichten, Religionen und Sprachen trafen nun aufeinander. Mit Lehrfilmen versuchte man damals den Gastarbeitern die deutschen Gewohnheiten nahe zu bringen, leider mit wenig Erfolg. Die Unterkünfte der Einwanderer blieben über eine lange Zeit bescheiden. Die türkischen Gastarbeiter wurden mit der für Deutsche eher „schmutzige“ oder körperlich schwere Arbeit betraut. Schon längst hatten die Türken zu der Zeit, wie bereits erwähnt, die Polen als niedrigsten Arbeitskräfte abgelöst. Zu bemerken ist hier: die erste türkische Moschee wurde erst 1968 in Berlin von türkischen Zuwanderern erbaut (Ebd.).
Heute führen, wie gesagt, die türkischen Zuwanderer die „Rangliste“ der Zuwanderungen an. Viele sind integriert und fühlen sich, nicht nur wegen des Erhalts des deutschen Passes, deutsch. Ihre muslimisch-kulturellen Wurzeln sind erhalten geblieben, viele Leben sie auch heute. Moscheen bieten regelmäßig Tage der offenen Tür an um interessierten Menschen die muslimische Kultur näher zu bringen und ggfs. Fragen zu beantworten. Dieser Service ist und sollte Gegenstand jedes guten Religionsunterreichtes in allen Schulen sein.
4.2. Die Spätaussiedler
Mit dem Fall der Mauer im Jahre 1989 stieg auch die Einreise der so genannten Spätaussiedler sprunghaft an. Diese Menschen sind Einreisende aus den ehemaligen Ostblockstaaten und dem Gesetz nach „Deutsche Volkszugehörige“ (Bundesministerium des Inneren 2008). Dies sind in der aller ersten Hinsicht Menschen, die aus politischen oder auch rassistischen Gründen bzw. freiwillig das damalige deutsche Reich verlassen mussten oder haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge meint dazu genau:
„Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben. Wenn Familienangehörige gemeinsam mit dem Spätaussiedlerbewerber nach Deutschland aussiedeln möchten, müssen sie seit dem 1. Januar 2005 Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Das
Bundesverwaltungsamt führt das Aufnahmeverfahren durch“ (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2008).
Die Spätaussiedler wurden in Folge des zweiten Weltkrieges auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit massiv verfolgt und noch Jahrzehnte nach Kriegsende zum Teil erheblich benachteiligt (Bundesministerium des Inneren 2008). Konnten aber die Geschädigten offiziell nachweisen, dass sie deutscher Abstammung waren, gab es die Möglichkeit in einem speziellen Aufnahmeverfahren in Deutschland aufgenommen zu werden. Dies hatte zur Folge, dass mit
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Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen werden konnte.
Bis zum 31.12.1992 ging man generell davon aus, dass durchgängig alle deutschen Volkszugehörigen aus den genannten Gebieten auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit persönliche Benachteiligungen erlitten haben. Für Antragsteller aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird davon auch nach 1993 noch ausgegangen. Alle übrigen Antragsteller müssen im Einzelfall erlittene Benachteiligungen nachweisen.
Die folgende Grafik zeigt den Spätaussiedlerzuzug aus dem Jahr 1996 bis 2005.
Abbildung 2: Spätaussiedlerzuzug (inkl. Familienangehörige) zw. 1996-2005
Aus der Grafik lässt sich entnehmen, dass der höchste Anteil des Spätaussiedlerzuzuges im Jahr 1996 stattfand und sogar mit einer Anzahl von etwa 20.000 sogar die Aufnahmeanträge noch übertrumpfte. Bis zum Jahr 2000 glichen sich die Anteile der Spätaussiedlerzuzüge und der Aufnahmeanträge an und entfernten sich wieder von einander. Seit dem Jahr 2001 blieb aber die Zuwanderung der Spätaussiedler konstant höher als die eingereichten Aufnahmeanträge. Jedoch fallen beide Balken in diesem Diagramm seit diesem Jahr immer tiefer.
Spätestens seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts ist der Anteil der Spätaussiedler in den jährlichen Einreisekontingenten beständig zurückgegangen, wohingegen der Anteil der in den Aufnahmebescheid einbezogenen nicht-deutschen Ehegatten und Abkömmlinge oder sonstigen, auf ausländerrechtlicher Grundlage mitreisender Verwandter entsprechend zugenommen hat.
Dies hatte nun zur Folge, dass immer mehr eingewanderte Spätaussiedler sehr defizitäre Sprachkenntnisse aufwiesen. Die fehlenden Deutschkenntnisse haben die Integration dieser Zuwanderergruppe in Deutschland erheblich erschwert, was sich wiederum auf Sozialverträglichkeit und Akzeptanz der weiteren
Spätaussiedleraufnahme negativ ausgewirkt hat (Bundesministerium des Inneren 2008). Daraufhin präzisierte der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim […] in einem Grundsatzurteil vom 2.1.2003 (AZ 6 S 1066/01) die [sprachlichen] Anforderungen des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) für die Anerkennung als Spätaussiedler (Bundeszentrale für politische Bildung 2008). Des
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Weiteren reagierte der Gesetzgeber, indem er forderte, dass Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern seit dem 1. Januar 2005 Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen (Ebd.).
Die letzten aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2006 zeigen auf, das die Zahl der zugewanderten Spätaussiedler im Vergleich zu den Vorjahren stetig abnimmt. Die folgende Grafik soll dies noch einmal verdeutlichen.
Abbildung 3: Zuzug von Spätaussiedlern und Familieangehörigen 2002-2006
Waren es im Jahr 2002 noch 91.416 Einwanderungen nach Deutschland, so hat die Zahl derer jährlich in immer größeren Abständen abgenommen, bis sie im Jahr 2006 mit 7.747 einen neuen Tiefsstand erreicht hat. Folglich zu berichten ist: die Zahl der Zuwanderungen von Spätaussiedlern nimmt auch heute noch kontinuierlich ab.
4.3. Ein Vergleich: worin liegt der Unterschied zwischen
diesen Menschen?
Ein Unterschied zwischen der einen und der anderen Einwanderungswelle ist die Schicksalslage und die wesentlichen Gründe der Zuwanderung. Die griechischen und türkischen Einwanderer wurden angeworben um in Deutschland als Gastarbeiter zu fungieren. Wie zuvor in der Arbeit erwähnt: sie galten alle als günstige Arbeitskräfte und als wenig anspruchsvoll in der Tätigkeit, die sie auszuüben hatten.
Die Spätaussiedler dagegen sind Nachkommen von Flüchtlingen, die zu Beginn oder während des Verlaufes des zweiten Weltkrieges Deutschland zu ihrem eigenen Schutz oder aus politischem Zwang (z.B. Judenverfolgung) verlassen haben. Oftmals sind die Nachkommen der griechischen und türkischen Gastarbeiter schon in zweiter oder auch dritter Generation in Deutschland und haben sich i.d.R. innerhalb der deutschen Gesellschaftsstrukturen akklimatisiert. Die Spätaussiedler sind noch in erster Generation eingewandert; viele waren im Kleinkindalter wie z.B. vier Jahre oder auch in Extremfällen zwölf Jahre oder älter. Eine Akklimatisierung ist
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umso schwieriger für einen Menschen je älter er ist und schon einen sehr weit ausgeprägten Charakter ausgebildet hat.
Deutschland ist ein christlich geprägtes Land. Daher werden sich Zuwanderer aus einer ähnlichen Kultur und Religionsebene erheblich leichter und schneller wohl fühlen, als andere. Insbesondere trifft es in diesem Kapitel auf die griechischen Zuwanderer und die Spätaussiedler mit deren Nachkommen zu. Sehr viel schwerer wird es wohl den türkischen Zuwanderern gegangen sein. Bei deren Nachkommen, die sich in der darauf folgenden Generation hier in Deutschland befinden und ebenfalls von der Familie mit muslimisch-orientalischen Gegebenheiten geprägt aufwachsen, wird das Wohlbefinden innerhalb unserer Gesellschaftsstrukturen bestimmt leichter. Zu diesem Sachverhalt wir aber im empirischen Teil der Arbeit mehr zu lesen sein.
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5. Die Shell Jugendstudie
5.1. Bildung
Die Studie weist ein weiteres kontroverses Thema auf; und zwar zeigt es, dass Jugendliche aus sozial besser gestellten Elternhäusern […] aussichtsreichere Schulformen als Jugendliche aus sozial schwierigeren Verhältnissen [besuchen]. Diese finden sich häufig an Hauptschulen und Sonderschulen und erzielen auch in der anschließenden Ausbildung nicht die Resultate, die ihrem Potenzial entsprechen. Die folgende Grafik soll zeigen, dass Jugendliche an Hauptschulen […] dabei nicht ganz so optimistisch in die Zukunft wie ihre Altersgenossen an Gymnasien [blicken] (Shell Jugendstudie 2006).
Abbildung 4: Bildung entscheidet - Der Schulabschluss bleibt der Schlüssel zum Erfolg
So zeigt sich, dass Mädchen und junge Frauen zu ihrer männlichen Konkurrenz nicht nur aufgeholt haben, sondern diese auch überholt haben. Junge Frauen haben im Bereich der Schulbildung die jungen Männer überholt und streben auch zukünftig häufiger höherwertige Bildungsabschlüsse an - ein Trend, der sich bereits in der Shell Jugendstudie 2002 angedeutet hatte. 2006 streben 55% der befragten Mädchen das Abitur an, hingegen nur 47% der Jungen (Ebd.).
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Abbildung 5: Mädchen auf der Überholspur - Junge Mädchen streben höhere Bildungsabschlüsse an
5.2. Beruf
Im Bereich Beruf- und Ausbildungschancen heißt es in der Shell-Studie: „in puncto Arbeitsplatz zeigt die 15. Shell Jugendstudie, dass Jugendliche deutlich stärker besorgt sind, ihren Arbeitsplatz zu verlieren bzw. keine adäquate Beschäftigung finden zu können, als noch vor vier Jahren. Dennoch - die Suche nach individuellen Lösungsansätzen überwiegt“ (Ebd.).
5.3. Privatleben
Auch beim Thema Privatleben und Planung einer Familie zeigt sich, dass hier der pragmatische Ansatz der jungen Generation. Die Zahl junger Erwachsener, die zunächst auf eigene Kinder und Familie verzichten, wächst. Dabei ist es nicht so, dass junge Frauen keine eigenen Kinder wollen. Sie sind jedoch bei der Familiengründung mit vielfältigen Schwierigkeiten konfrontiert, weil Ausbildung, berufliche Integration und Partnerschaft mit Familiengründung in einem sehr kurzen Zeitfenster komprimiert sind - der so genannten Rushhour des Lebens. Anders als junge Männer nehmen [junge Frauen] äußerst sensibel wahr, welche Probleme mit Nachwuchs und dem Vorankommen im Berufsleben verbunden sind. Dennoch zeigt sich genau beim Thema Familie ein leichter positiver Aufwärtstrend. Angefangen bei der Tatsache, dass immer mehr Jugendliche länger innerhalb ihrer familiären Strukturen bleiben und später den Familienhaushalt verlassen. So leben 73% der Jugendlichen im Alter von 18 bis 21 Jahren noch bei ihren Eltern. Auch bei den 22- bis 25-Jährigen sind es immerhin noch 34%. Entgegen der These von der Auflösung von Ehe und Familie lässt sich bei den heutigen Jugendlichen eine starke Familienorientierung feststellen, die in den vergangenen vier Jahren sogar noch
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etwas angestiegen ist [2002: 70%; 2006: 72%]. Grund für ein länger anhaltendes familiäres Verhältnis ist die Tatsache, dass die meisten Jugendlichen mit den Erziehungsmethoden ihrer Eltern zufriedener sind als der Rest. 71% der Jugendlichen würden ihre eigenen Kinder ungefähr so oder genau so erziehen -und hat ein gutes Verhältnis zu ihren Eltern -, etwa 90% kommen nach eigener Auskunft gut mit den Eltern zurecht (38% kommen bestens mit den Eltern aus und weitere 52% kommen klar, auch wenn es gelegentlich Meinungsverschiedenheiten gibt). Auf ein schlechtes Verhältnis zu den Eltern verweisen nicht mehr als 9% der Jugendlichen […].
Es ist aber auch ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern zu sehen: Mädchen und junge Frauen sind im Vergleich zu Jungen und jungen Männern weiterhin stärker familienorientiert (76% zu 69%), wünschen sich häufiger Kinder (69% zu 57%), kommen häufiger sehr gut mit ihren Eltern aus (41% zu 35%) und befinden sich früher in festen Partnerschaften. Mädchen werden früher als Jungen selbständig und ziehen eher aus ihrem Elternhaus aus (33 % zu 24 %). Allerdings wird der Trend zu den Singlehaushalten durch die auftretenden Verhaltensweisen von Jugendlichen schon deutlich. Die Zahl junger Erwachsener in Deutschland, die auf die Realisierung von Kindern und Familie verzichten [wächst]. Ein Wunsch nach eigenen Kindern existiert vor allem aus emotionalen Gründen. Ungünstige gesellschaftliche Rahmenbedingungen können die Erfüllung des Kinderwunsches bei vielen jungen Menschen jedoch verhindern (Ebd.).
5.4. Zukunftsaussichten
Wie die Shell Jugendstudie 2006 zeigt, sind Jugendliche deutlich stärker besorgt […], ihren Arbeitsplatz zu verlieren bzw. keine adäquate Beschäftigung finden zu können. Waren es in 2002 noch 55%, die hier besorgt waren, sind es 2006 bereits 69%. Es zeigt sich, dass die zunehmend schlechter werdende wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik auf den Gemütszustand der Jugend lastet, obwohl Deutschland international weiterhin als Exportweltmeister gehandelt wird. Auch die Angst vor der schlechten wirtschaftlichen Lage und vor steigender Armut nahm in den letzten vier Jahren von 62% auf 66% zu. Angesichts dieser besorgten Einschätzung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland erklärt sich, warum sowohl der Optimismus in Bezug auf die persönliche Zukunft als auch in Bezug auf die gesellschaftliche Zukunft inzwischen abgenommen hat.
Und doch weisen die Jugendlichen eine positive Zuversicht auf, sodass mit 50% bei der Mehrheit der Jugendlichen eine eher zuversichtliche Vorstellung von der eigenen Zukunft [überwiegt]. 42% sehen ihre persönliche Zukunft eher gemischtmal so, mal so und nicht mehr als 8% eher düster.
Vergleichen wir nun diese Zahlen mit denen aus der Jugendstudie 2002, so stellt sich heraus, dass bei der letzten Shell Jugendstudie 56% der Jugendlichen ihre eigene Zukunft eher zuversichtlich, 37% gemischt und 6% eher düster beurteilt [haben]. Die Zukunft der Gesellschaft beurteilen inzwischen 53% der Jugendlichen im Vergleich zu 45% im Jahr 2002 als eher düster und nur noch 44% im Vergleich zu vormals 48% eher zuversichtlich.
Die Zahlen zeigen uns, dass die Hälfte der Jugendlichen mittlerweile zuversichtlich in die eigene Zukunft blicken, jedoch die Zukunft der deutschen Gesellschaft überwiegend als „düster“ empfinden.
So heißt es: „Angesichts der relativ schlechten Wirtschaftslage sind junge Männer und Frauen vielfältigen Anforderungen von Bildungsinstitutionen und Arbeitgebern ausgesetzt. Trotz aller Leistungsanstrengungen können sie keiner garantiert sicheren Zukunft entgegensehen“ (Ebd.).
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6. Probleme von Migrantenjugendlichen
6.1. In der Schule
Abb. 6. zeigt die Demographie zwischen sowohl männlicher und weiblicher als auch deutscher und nicht-deutscher Bevölkerung im Jahr 2004:
Abbildung 6: Die nicht-deutsche und deutsche Bevölkerung 2004
Aus dem Schema lässt sich entnehmen, dass der höchste nicht-deutsche Anteil der Bevölkerung in den Altersgrenzen von 25-45 Jahren (sowohl bei den Frauen, als auch bei den Männern) liegt; wobei der höchste Punkt bei etwa Anfang bis Mitte 30 anzusiedeln ist. Vergleicht man dagegen den Altersquerschnitt der deutschen Bevölkerung, wird man sehen, dass der höchste Punkt bei genau bzw. Anfang 40 (bei den Frauen) zu erkennen ist. Daraus lässt sich schließen, dass die nichtdeutsche Bevölkerung den noch am längsten anhaltenden Arbeitsstandard in Deutschland stellt. Während die eigene einheimische Bevölkerung schon 40 bzw. Anfang 40 ist, ist der Anteil der nicht-deutsche Arbeitskräfte um etwa 10 Jahre jünger als der deutsche (aber zudem auch zu wenig).
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Abbildung 7: Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung der Bundesländer 2004
Die obere Grafik zeigt den Migrationsanteil der Gesamtbevölkerung innerhalb der jeweiligen Bundesländer. Während die Bundesländer Hamburg, Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen einen deutlichen nichtdeutschen Anteil von mehr als 10% aufweisen, ist Schleswig-Holstein mit etwas mehr als 5% im Mittelfeld angesiedelt.
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Abbildung 8: Ausländerinnen und Ausländer nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 2004
Abb. 8. weist darauf hin, dass der höchste Anteil der nicht-deutschen Bevölkerung aus der Türkei (vgl. dazu u.a. Kap. 2.1.) stammen und der zweithöchste Anteil aus diversen verschiedenen Ländern der EU. Problematisch in dieser Hinsicht ist lediglich, dass die Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion, sprich: aus der Russischen Föderation sowie Einwanderer aus den GUS-Staaten nicht als Ausländer geführt werden, da sie in der Statistik nicht als „Ausländer“ sondern als Deutsche geführt werden.
Jugendliche aus Migrantenfamilien gehören zu den am Häufigsten benachteiligten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt. Obwohl diese Jugendlichen durch eine hohe Arbeitsbereitschaft und einer hohen Anpassungsfähigkeit hervorstechen gehören sie zu den Personengruppen, die oftmals in die Arbeitslosigkeit rutschen. Schuld daran ist u.a. die Tatsache, dass diese Jugendlichen oftmals mit einem äußert niederwertigen Schulabschluss (Sonderschul-, Hauptschulabschluss) oder sogar ohne Abschluss die Schule verlassen (Hurrelmann 2008; 91). Die folgende Grafik soll dies verdeutlichen:
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Abbildung 9: Absolventen der allgemein bildenden Schulen nach Abschlussarten in den Schuljahren 1993/94 und 2003/04
Die Grafik zeigt den hohen Anteil von nicht-deutschen Schülern an Sonder- und Hauptschulen im Jahr 1993/94 auf (Sonderschule: 20%, Hauptschule: 45%). Dagegen war der Anteil deutscher Schüler an beiden Schulformen verschwindend gering (Sonderschule: 9%, Hauptschule: 25%). Auch der Anteil derer, die die allgemeine Hochschulreife erworben haben ist im Vergleich zu deutschen Schülern geringer (Migrantenjugendliche: ca. 9%, Deutsche: 25%). Im Schuljahr 2003/04 zeigt sich ein ähnliches Bild; der Anteil der nicht-deutschen Schüler an Sonderschulen ist um knapp 2% gesunken, der Anteil derer an Hauptschulen um knapp 3%. Um wenige Prozentpunkte gesunken ist dies ebenfalls bei deutschen Schülern zu verzeichnen. Positiv anzuerkennen ist, dass der Anteil nicht-deutscher Schüler an Realschulen um ca. fünf Prozentpunkte gestiegen ist; ebenso bei deutschen Schülern. Leider ist der Anteil der nicht-deutschen Schüler im Vergleich zum Anteil der deutschen Schüler an Gymnasien, wie zehn Jahre zuvor, immer noch sehr gering.
Kornmann et al. (2003) weisen in ihren Studien und Veröffentlichungen darauf hin, dass die Anzahl von Migrantenjugendlichen an Sonderschulen mit dem Schwerpunkt Lernbehinderung überpräsent ist. Bei mangelnden oder schlechten Deutschkenntnissen weisen Lehrkräfte oftmals darauf hin, dass diese Nachzügler in der Sonderschule zunächst besser aufgehoben seien, obwohl eben diese Sonderschulen nicht über die geeigneten Kompetenzen verfügen um Deutsch als fremde Sprache zu unterrichten oder gar Muttersprachunterricht zu erteilen. In den Jahren 1991 bis 1999 stieg der Anteil von Migrantenjugendlichen an Sonderschulen von 13,5% auf 14,7% an. Jedoch liefern statistische Befunde Beweise dafür, dass die Überpräsentation nicht auf die mangelnden Sprachkenntnisse oder sogar auf eine Lernbehinderung hinweisen (Diefenbach 2002; 73). Zudem kommen auch noch regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern: in neun Bundesländern waren Kinder aus Migrantenfamilien in Sonderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen überpräsent (zwischen 1,7 und 3,4-mal häufiger!), während in weiteren fünf
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Bundesländern solche Kinder und Jugendliche in eben dieser Schulform unterpräsentiert waren. Am konkreten Beispiel Schleswig-Holstein zeigt sich, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund etwa 5% aller Schüler ausmachten, jedoch 9% aller Sonderschüler. Bei den nichtdeutschen Schülern aus den ehemaligen Anwerberländern zeigt sich, dass italienische Kinder und Jugendliche mit 7,8% an der Spitze liegen, gefolgt von Portugal und der Türkei mit jeweils 6,1%, Griechenland mit 5% und schließlich Spanien mit 4,7% (Flam 2007; 39). Neueste Zahlen zeigen: Kinder aus dem ehemaligen Jugoslawien haben die italienischen Jugendlichen von der „Spitzenposition“ der Sonderschule verdrängt und haben Platz 1 eingenommen (Ebd.).
Die Abb. 10. zeigt den Anteil nicht-deutscher Schüler zum Schuljahr 2004/05 auf. Dieser ist zudem nach Schularten unterteilt.
Abbildung 10: Ausländeranteil im Schuljahr 2004/05 nach Schularten
Positiv ist zu erkennen, dass der höchste Anteil von nicht-deutschen Schülern im Vorschulbereich mit etwa 24% anzumerken ist. Dies ist für die Integrationsarbeit und die Zukunft dieser Kinder mit Migrationshintergrund innerhalb der deutschen Gesellschaftsstrukturen von immenser Bedeutung; sei es bezüglich des adäquaten Erwerbs der Sprache oder der Akklimatisierung innerhalb dieses Landes. Leider ist aber auch aus diesem Schema zu entnehmen, das weiterhin ein sehr hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Haupt- und Sonderschulen eingeschult sind und der geringste Teil von ihnen auf Realschulen oder Gymnasien. Hurrelmann zitiert Kristen (2002), Leenen, Grosch und Kreidt (1990) indem er dazu schreibt: „Erklären lässt sich der geringe Schulerfolg der Migrantenkinder einmal durch die kulturelle Distanz ihrer Eltern zum deutschen Schulsystem, die geringen Möglichkeiten der Eltern zur Unterstützung der Kinder bei der Bewältigung schulischer Anforderungen aufgrund der geringen Vertrautheit mit den Lehrinhalten und Vermittlungsformen, den Leistungsanforderungen und Selektionsmechanismen im deutschen Schulsystem und die nicht hinreichenden Sprachkenntnisse der Eltern. Zum zweiten sind schulische Benachteiligungen zu
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verzeichnen. Unbewusst lassen sich Lehrerinnen und Lehrer bei der Beurteilung von Schülerinnen und Schülern von deren Ethnie leiten. Jugendliche mit Migrationshintergrund können sich nur durchsetzen, wenn sie beharrlich auf ihren Ansprüchen auf eine gute Qualifizierung bestehen […]“ (Hurrelmann 2005; 87).
6.2. Mit der Sprache
Die meisten Migrantennachkommen wachsen nicht nur bikulturell sondern auch bilingual (zweisprachig) auf. Zu einer Definition von Bilingualismus gibt es zwei Positionen: Bloomfield (1935) bezeichnet einen Menschen dann als zweisprachig, „wenn er eine fremde Sprache so perfekt beherrscht, wie ein Muttersprachler“ (Apeltauer 2004; 7). Haugens (1953) Position dagegen lautet: „Bilinguale sind Individuen, die in einer fremden Sprache vollständige und sinnvolle Äußerungen produzieren können“ (Ebd.). Entsteht allerdings Zweisprachigkeit im
Zusammenhang mit Migration? Zweisprachigkeit kann auch durch Migration entstehen, wenn Menschen sich in einer neuen Umgebung orientieren und behaupten wollen. Zudem werden Menschen, die zwei Sprachen beherrschen in folgende vier Typen von Zweisprachigkeit unterteilt:
1. Balanciert Bilinguale: zu dieser Kategorie gehören Menschen, die eine zweite Sprache mindestens genauso gut beherrschen wir ihre erstgesprochene Sprache. Sie sind sozusagen in zwei Sprachen zu Hause […] und [verfügen] über zwei Erstsprachen […].
2. Bilingualismus mit Dominanz der Erstsprache: hierzu lassen sich u.a. Menschen oder hier speziell Jugendliche mit Migrationshintergrund zählen, bei denen die Kenntnisse der Erstsprache (Muttersprache) überwiegen. Apeltauer zitiert Kielhöfer/Jonekeit (1983) indem er schreibt: „Solche Personen verfügen über eine dominante Sprache, d.h. über eine Sprache, die sie bevorzugt gebrauchen und in der sie sich sehr differenziert auszudrücken vermögen. Die dominante Sprache (auch „Denksprache“) wird auch als starke Sprache bezeichnet“ (Ebd.; 9).
3. Bilingualismus mit Dominanz der Zweitsprache: hierzu zählen Menschen, die z.B. mit einer Minderheitensprache aufgewachsen sind. In Extremfällen kann es sogar zu einem Sprachwechsel kommen, d.h. die Zweitsprache wird zur starken und die Erstsprache zur schwachen Sprache. Solche Prozesse lassen sich z.B. bei Kindern von Immigranten (Türken, Italiener) beobachten, insbesondere dann, wenn kein Unterricht in der Erstsprache erteilt wird. Dabei lässt sich oftmals ein „Kodewechsel“ zwischen beiden Sprachen feststellen, der gebraucht wird um:
- Wortschatzlücken zu überbrücken
- Etwas zu betonen
- Etwas genauer auszudrücken
- Etwas durch Wiederholung zu klären
- Status/Gruppenzugehörigkeit zu signalisieren
- Jemanden zu zitieren
- Dritte vom Gespräch auszuschließen
- Ethnische Grenzen zu überwinden
- Spannungen abzubauen (Ebd.; 9-11).
4. Semilingualismus: hierzu zählen Personen, die eine Minderheitensprache beherrschen, aber immer wieder Wörter aus ihrer Erstsprache in ihre Zweitsprache mit einflechten. Man könnte hier auch von sprachlichen
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Arbeit zitieren:
Stergios Stavropoulos, 2008, Wie wird die Zukunft in Bildung, Beruf und Privatleben beurteilt: Eine Befragung von Jugendlichen in Deutschland aus Familien mit Migrationshintergrund, München, GRIN Verlag GmbH
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