Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände
Kritische Würdigung der Abschaffung des Prinzips des entgeltlichen Erwerbs
- II -
Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis. II
Abk ürzungsverzeichnis. III
1 Problemstellung 1
2 Gang der Untersuchung 2
3 Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung. 2
4 Die abstrakte Aktivierungsfähigkeit 3
4.1 Das Vermögenswertprinzip 3
4.2 Das Greifbarkeits- und Übertragbarkeitsprinzip. 4
4.3 Das Prinzip selbständiger Bewertbarkeit 6
5 Die konkrete Aktivierungsfähigkeit:
Das Prinzip des entgeltlichen Erwerbs 7
6 Kritische Würdigung der Abschaffung des
Prinzips des entgeltlichen Erwerbs 8
7 Thesenförmige Zusammenfassung. 12
Literaturverzeichnis. 13
Urteilsverzeichnis. 15
Gesetze und Regelwerke 16
Abkürzungsverzeichnis
a.F. alte Fassung Abs. Absatz Aufl. Auflage BB Betriebsberater (Zeitschrift) BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bspw. beispielsweise BStBl. Bundessteuerblatt DB Der Betrieb (Zeitschrift) Diss. Dissertation EStG Einkommensteuergesetz GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel i.S.d. im Sinne des i.S.e. im Sinne eines IAS International Accounting Standard IFRS International Financial Reporting Standard insb. insbesondere Jg. Jahrgang o. Jg. ohne Jahrgang KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift) NBW Neue Betriebswirtschaft Nr. Nummer RFH Reichsfinanzhof RStBl. Reichssteuerblatt Rz. Randziffer S. Seite
Sp. Spalte StuW Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) u.a. unter anderem VFE-Lage Vermögens-, Finanz- und Ertragslage WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) z.B. zum Beispiel Zfbf Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche
Forschung (Zeitschrift)
1 Problemstellung
„Das HGB wird nicht mehr dasselbe sein!“ 1 Mit diesen Worten lässt sich eine der wohl größten Reformen des deutschen Bilanzrechts beschreiben. Am 8.11.2007 hat das Bundesministerium der Justiz den erwarteten Referentenentwurf eines Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht. Der Gesetzgeber verfolgt mit diesem Entwurf das Ziel, das Handelsgesetzbuch zu modernisieren und somit den Unternehmen im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungsstandards eine gleichwertige, aber weniger komplexe und kostengünstigere Alternative zu bieten. 2 Eine wesentliche geplante Änderung stellt die Abschaffung des Prinzips des entgeltlichen Erwerbs, welches in § 248 Abs. 2 HGB 3 kodifiziert ist, dar. Folglich möchte der Gesetzgeber Entwicklungskosten aktiviert wissen, was keine Neuerung im internationalen Kontext darstellt, da in IAS 38 die Aktivierung von Entwicklungskosten bereits vorgeschrieben ist. So soll durch diese Änderung der zunehmenden Bedeutung von immateriellen Vermögensgegenständen Rechnung getragen werden, was eine Stärkung der Informationsfunktion des Jahresabschlusses bewirken soll, 4 wobei an der Zahlungsbemessungsfunktion festgehalten werden soll. 5
An dieser ambitionierten dualistischen Zielsetzung gilt es den Gesetzgeber zu messen. Als erstes stellt sich die Frage, ob den Adressaten durch die Abschaffung des Aktivierungsverbots ein Mehr an Informationen bereitgestellt wird. Es ist auch zu hinterfragen, ob dem Bilanzierenden ein subjektiver Ermessensspielraum ermöglicht wird und dadurch zu einer Entobjektivierung der Jahresabschluss-informationen führt. Eine der zentralen Zielsetzungen an denen sich der Gesetzgeber messen lassen muss, ist die Frage, in wieweit diese geplante Neuregelung mit den elementaren Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses harmonisiert, insbesondere mit der durch die Ausschüttungsstatik geprägten objektivierten und vorsichtigen Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Gewinns.
1 Fülbier/ Gassen (2007), S. 2605.
2 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007), S. 1-4.
3 Hiernach darf ein Aktivposten für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens nicht angesetzt werden.
4 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007a), S. 97-99.
5 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007a), S. 61.
2 Gang der Untersuchung
Ausgangspunkt dieser Arbeit bildet eine kurze Darstellung der Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Aufgrund der fehlenden Legaldefinition gehört der Begriff des Vermögensgegenstandes zu den unbestimmten Rechtsbegriffen. 6 Deshalb wird im ersten Schritt die abstrakte Aktivierungsfähigkeit erläutert, worunter man die Eignung eines Objekts oder Vorgangs versteht, in der Bilanz angesetzt werden zu können. 7 Hierbei soll das Greifbarkeits- sowie Übertragbarkeitsprinzip den Schwerpunkt bilden, da hierin der Kasus knaxus zu sehen ist. Daran anschließend wird die Frage der konkreten Aktivierungsfähigkeit zu klären sein, wonach ein vorher identifizierter Vermögensgegenstand nur dann aktiviert werden darf, wenn keine Bilanzierungsverbote im konkreten Fall vorliegen. 8 Ein solches Verbot stellt der § 248 Abs. 2 HGB dar. Abgerundet wird die ganze Arbeit durch eine kritische Würdigung der geplanten Abschaffung des Prinzips des entgeltlichen Erwerbs, wobei u.a. untersucht wird, ob die Abschaffung durch das BilMoG zu einer Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses führt.
3 Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Die Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung wird nicht explizit im Gesetz genannt. Dennoch lässt sich die Bilanzaufgabe mit Hilfe der Interdependenzthese 9 durch eine Ableitung der handelsrechtlichen Fundamentalprinzipien ermitteln. Die Bilanzrechtsprechung wird an drei Fundamentalprinzipien gebunden: „periodengerechte Gewinnermittlung (Realisationsprinzip), Verlustantizipation (Imparitätsprinzip) und Ermessensbegrenzung (Objektivierungsprinzip)“ 10 . Im deutschen Bilanzrecht spielt das Vorsichtsprinzip, welches in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB als GoB kodifiziert ist, eine zentrale Rolle. Eine Konkretisierung erfährt das Vorsichtsprinzip durch das Realisationsprinzip, durch
6 Vgl. Schick/ Nolte (2002), S. 542.
7 Vgl. Gruber (1991), S. 1.
8 Vgl. Tiedchen (1991), S. 1.
9 Vgl. Böcking (1988), S. 114.
10 Moxter (1985), S. 217.
Arbeit zitieren:
Andreas Kleinke, 2008, Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände: Kritische Würdigung der Abschaffung des Prinzips des entgeltlichen Erwerbs, München, GRIN Verlag GmbH
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