Athen - Rom - Jerusalem
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis. 5
1. Einleitung. 6
1.1 Die Krise der EU 6
1.2 Der Begriff der europäischen Identität. 8
1.3 Fragestellung und Gang der Untersuchung 10
2. Die Sprachfrage. 12
2.1 Sprache und Identität 12
2.2 Sprachpolitik im Zeitalter des Nationalstaats. 12
2.3 Sprache und Sprachpolitik in der E.U 18
2.3.1 Amts- und Arbeitssprachen 18
2.3.2 Die 2H1-Sprachkonstellation 21
2.3.3 Das EU-Modell der zweiten Muttersprache. 25
3. Die Bedeutung der Kommunikationsgemeinschaft 28
4. Das Problem des Demokratiedefizits. 32
4.1 Die institutionelle Variante 33
4.2 Der substantielle Ansatz. 34
5. Das Projekt der Europäischen Verfassung 39
5.1 Stärkung des Leistungsgedankens 41
5.2 Förderung des Partizipationsgedankens 44
6. Identitätsformen und -modelle 48
6.1 Europäische und nationale Identität 48
6.2 Verfassungspatriotismus 52
6.3 Transnationale Staatsbürgerschaft. 66
3
7. Fazit 75
Literaturverzeichnis 80
Anhang 85
4
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Osterweiterung
Abb. 2: Politisches System der EU
Abb. 3: Europäisches Parlament
Abb. 4: European family of cultures’
5
1. Einleitung
1.1 Die Krise der EU
Im Juni 2008 entschieden die Nein-Stimmen von wenigen zehntausend irischen Wählern über das Scheitern der Verfassung für Europa und das vorläufige Ende des Integrationsprozesses der Europäischen Union (EU). 1 Die erneute Ablehnung der EU-Verfassung - ein erster Anlauf endete bereits 2004 erfolglos - in der einzigen Volksabstimmung, die in den 27 Mitgliedsländern anberaumt wurde, hat die tiefe Krise offenbart, in der sich die Union derzeit befindet. Jahrzehntelang wurden die Geschicke der EU von den Staats- und Regierungschefs fernab der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen in Brüsseler Konferenzsälen bestimmt. Dieser „wohlwollende Despotismus“ (Jacques Delors) stieß vor allem dank seiner positiven ökonomischen Bilanz auf die stille Zustimmung der Bevölkerung, deren Aufmerksamkeit aber ansonsten auf den nationalen Schauplatz gerichtet blieb, und die sich dem europäischen Projekt gegenüber insgesamt passiv und indifferent verhielt. Spätestens im Zuge der großen Erweiterungsrunden jedoch, in deren Verlauf die Zahl der EU-Mitglieder binnen weniger Jahre auf mehr als das Doppelte angewachsen ist, 2 hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß der konsensuale Politikstil, der in der Vergangenheit erheblich zur Akzeptanz der EU beitrug, sich zusehends in einer Politik der kleinsten Schritte erschöpft hat, und daß die politische Struktur der EU, die im Kern noch aus der Zeit der sechs Gründerstaaten herrührt, dringend einer Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen bedarf.
Aber nicht nur bei der Erweiterung, sondern ebenso auch bei der Vertiefung der Union ist man an neue Grenzen gestoßen. In gewisser Weise ist die EU hier das Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden, denn mit der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion 2002 kann die Vergemeinschaftung der EU auf dem Feld der Wirtschaftspolitik als
1 Vgl. „EU-Reformvertrag. 53,4 Prozent Nein-Stimmen“, in: Die Zeit vom 13.06.2008. Online
unter: http://www.zeit.de/online/2008/25/reformvertrag-veto-reaktionen (letztmalig abgerufen
am 16.03.2009). Im folgenden werde ich aus Gründen der Einfachheit die Bezeichnung „EU“
auch für ihre direkten Vorgängerorganisationen, die EWG (Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft) und die EG (Europäische Gemeinschaft), verwenden.
2 Von 12 (1994) auf 27 (seit 2007) Mitgliedstaaten (siehe Kapitel 2.3.1, Tab. 1)
6
weitgehend abgeschlossen gelten. Dies bedeutet, daß der
Integrationsprozess in Zukunft auch bislang ausgeklammerte Kernbereiche der nationalen Souveränität einbeziehen muß, was im Klartext freilich nichts anderes heißt, als daß der Nationalstaat weitere Hoheitsrechte an die sogenannte Eurokratie in Brüssel abtreten muß. Genau dieser Kompetenzabfluß wird aber von vielen Menschen, denen häufig schon die bisherigen Zugeständnisse zu weit gehen, als eine Attacke auf die eigene Nation und Kultur empfunden und mit entsprechendem Widerstand bedacht. All dies weist darauf hin, daß der Integrationsprozess mittlerweile in eine Phase getreten ist, in der die herkömmlichen Legitimationsmechanismen weithin als unzureichend betrachtet werden. Die Mißerfolge und Stagnation der letzten Jahre lassen nur den Schluß zu, daß die EU zur Zeit nicht das notwendige Maß an Unterstützung in der Bevölkerung besitzt, um die von ihr verfolgten ehrgeizigen Integrationsziele zu erreichen. In der
wissenschaftlichen Diskussion ist man geteilter Auffassung, wie die Kluft zwischen der EU und ihren Bürgern zu überbrücken ist: Eine Denkschule diagnostiziert den Brüsseler Institutionen ein ausgesprochenes
Demokratiedefizit und fordert deshalb größere Partizipationsmöglichkeiten für das Wahlvolk, etwa über ein erweitertes Mitspracherecht des EU-Parlaments, da nur auf dem Wege der politischen Einbindung der Bürger Loyalitäten für das neue Staatsgebilde der EU erzeugt werden könnten. Dagegen hält der sogenannte substantielle Ansatz eine Demokratisierung der EU zwar ebenfalls für normativ richtig, ist aber der Überzeugung, daß dieses Unterfangen in der Praxis nicht zu realisieren sei, da die unerläßliche Voraussetzung dafür, die Existenz einer gemeinsamen europäischen Identität, einfach nicht gegeben sei:
There can be no European democracy because there is no European public sphere; there can be no public sphere because there is no European people (in the sense of a demos possessing a collective identity that would serve as a frame for political unity); and there can be no European people because there is no common European language. 3
3 Kraus, Peter A.: „Political Unity and Linguistic Diversity in Europe”, in: Archives
Européennes de Sociologie, Bd. 41, Nr. 1 (2000a), S.142f.
7
1.2 Der Begriff der europäischen Identität
Der Begriff der Identität wird in der vorliegenden Arbeit im normalen Wortsinn benutzt, also in positiver Definition als das „Gesamt der Antworten auf die Fragen: Wer bin ich? Wer sind wir?“ 4 und in negativer Abgrenzung als das, was eine Person oder Institution von anderen Personen oder Institutionen unterscheidet. Als europäische Identität bezeichne ich die Selbstidentifizierung von Bürgern und Staaten in Europa als europäische Bürger bzw. Staaten. Dabei erachte ich die Organisation der Europäischen Union als die natürliche Interessensvertretung der Europäer, 5 und gehe von der Prämisse aus, daß der staatliche Zusammenschluß der europäischen Völker, ob als Staatenbund oder Bundesstaat, historisch notwendig und normativ richtig ist, sofern er sich in Form und Gehalt einer Demokratie bewegt. Die häufig zelebrierte historische Singularität der EU zeigt aber auch, daß es bislang noch keiner supranationalen Organisation gelungen ist, die Menschen emotional in einer mit dem Nationalstaat vergleichbaren Weise an sich zu binden. Dies gilt namentlich für demokratisch verfaßte Staatswesen, bei denen es, wie Scharpf treffend anmerkt, „demokratische Legitimität oberhalb der Ebene des Nationalstaats noch nicht gegeben“ hat. 6 So ist das größte Problem der europäischen Identität der Mangel an derselben. Denn die EU ist keine geschichtlich gewachsene Gemeinschaft, sondern eine Union selbständiger Nationalstaaten, die über jeweils eigene Kommunikationsräume verfügen, in denen in eigenen Nationalsprachen eigene Nationalmythen gepflegt und -helden verehrt werden, in denen man sich selbst der Lebendigkeit der nationalen Eigenheiten versichert, und in deren Kollektivgedächtnis die Erinnerung und Erfahrung politischer Unabhängigkeit und kultureller Eigenständigkeit tief verankert ist. Andererseits aber muß der Nationalstaat nach wie vor als der bedeutendste
4 Reinhold, Gerd (Hrsg.): „Soziologie-Lexikon“, München 1992, S.247
5 Die vor allem von britischer Seite verfochtene Unterscheidung zwischen Europa in der
„natürlichen Bedeutung des Wortes“ und dem als Kunstprodukt abgelehnten ‚Europa’ der EU
und halte ich angesichts der letzten Beitrittswellen in Nord-, Süd- und Osteuropa für endgültig
überholt (stellvertretend für diese Debatte: Malcolm, Noel: „The case against ‚Europe’”, in:
Foreign Affairs, Bd. 74, Nr. 2 (1995), S.52-68). Allerdings darf man über die Dominanz der
EU in der öffentlichen Wahrnehmung nicht vergessen, daß auch andere internationale
Organisationen, die teilweise erheblich mehr Mitglieder besitzen, gesamteuropäische
Interessen vertreten, wie z.B. der Europarat (47 Teilnehmerländer), die OSZE (56
Unterzeichnerstaaten) und auch die NATO (23 europäische Mitgliedsländer).
6 Scharpf, Fritz W.: „Europäisches Demokratiedefizit und deutscher Föderalismus“, in:
Staatswissenschaften und Staatspraxis, Bd. 3 (1992), S.296
8
Akteur im Vergemeinschaftungsprozess gelten; beides zugleich zu sein, der wichtigste Antreiber und das größte Hindernis, ist und bleibt sein Dilemma in der EU.
Die fortdauernde Vitalität der nationalen Idee und der notwendig experimentelle Charakter des EU-Integrationsprozesses (Stichwort „Neuland betreten“) erklären auch, warum der derzeitige Diskurs immer noch in der Sprache und den Begrifflichkeiten des Nationalismus und der Nationalidentität geführt wird. Es existiert bis heute nicht einmal ansatzweise das wissenschaftliche Vokabular, das erforderlich wäre, um das Phänomen der europäischen Identität hinreichend zu analysieren. So können wir Nationalismus definieren als „primarily a principle which holds that the political and national unit should be congruent”, 7 aber ein entsprechender Begriff für die höhere, europäische Ebene fehlt gänzlich (EU-ismus? Europäismus? Kontinentalismus?). Ja, die Frage ist sogar, ob man europäische Identität überhaupt als Entsprechungssystem zur nationalen Ideologie auffassen soll, oder man damit nicht ein Phänomen sui generis in ein fremdes begriffliches Korsett zwingen würde. In diesem Fall wäre es nicht einfach damit getan, neue Ausdrücke zu erfinden und mit Inhalten zu füllen, sondern das gesamte begriffliche Koordinatensystem des ‚Europäismus’ müßte neu aufgezogen werden. Die Schwierigkeit, das europäische Identitätsbewußtsein zu konzeptualisieren und in Beziehung zur parallel dazu fortbestehenden Nationalidentität zu setzen, bleibt in jedem Fall eine Herausforderung für die politische Philosophie und das Feld der Europa-Studien.
7 Gellner, Ernest: „Nations and Nationalism“, Oxford 1983, S.1
9
1.3 Fragestellung und Gang der Untersuchung
Vor dem Hintergrund des Vorstehenden lautet meine Fragestellung: Was sind die größten Hindernisse, die der Herausbildung einer europäischen Identität entgegenstehen (Kap. 2-4), und welche Lösungsansätze werden zur Überwindung dieser Hürden vorgeschlagen (Kap. 5)? Eignen der Verfassungspatriotismus und die transnationale Staatsbürgerschaft sich als alternative Identifikationsmodelle zur Nationalidentität (Kap. 6)?
Der Gang der Untersuchung erfolgt in drei Hauptschritten: In den Kapiteln 2-4 beschäftige ich mich zunächst mit der besonderen Bedeutung der Sprache bei der Ausformung der modernen Nation sowie der Haltung Brüssels zur gegenwärtigen Sprachenvielfalt in der EU; in diesem Zusammenhang sollen auch zwei Prognosen bzw. Vorschläge für die zukünftige Sprachstruktur der Union näher betrachtet werden (Kap. 2). Danach wende ich mich der Frage zu, welche Rahmenbedingungen über die reine Sprachbeherrschung hinaus geschaffen werden müssen, damit die nationalen Kommunikationsräume zu einer funktionierenden europaweiten Kommunikationsgemeinschaft zusammenwachsen können (Kap. 3). Darauf werden zwei Erklärungsansätze für das unstrittig vorhandene
Demokratiedefizit der EU vorgestellt und analysiert (Kap. 4). Die drei genannten Themenbereiche stehen in einem gewissen Verhältnis von Ursache und Wirkung zueinander, d.h. die bestehenden Sprachbarrieren sind in hohem Maße für das Fehlen einer paneuropäischen Kommunikationsgemeinschaft verantwortlich, was wiederum einen
Hauptgrund für die mangelhafte Ausprägung der europäischen Demokratie darstellt.
Die Versuche der EU, mit Hilfe der Einführung einer Europäischen Verfassung die Demokratisierung der Union voranzutreiben und dem Integrationsprozess eine neue Qualität zu verleihen, werden im 5. Kapitel behandelt.
In Kapitel 6 kontrastiere ich die europäische Idee mit der nationalen und gehe der Frage nach, wie beide Loyalitätsebenen als Teile einer multiplen Identität miteinander vereinbart werden können. Abschließend sollen mit dem Verfassungspatriotismus und der Transnationalen
10
Staatsb ürgerschaft zwei politische Entwürfe im Hinblick auf ihre Tauglichkeit
als europäische Identifikationsmodelle untersucht werden.
11
2. Die Sprachfrage
2.1 Sprache und Identität
„The tie of language is perhaps the strongest and most durable that can unite mankind.“ 8 Bereits Tocqueville gelangte zu der Ansicht, daß kaum ein Wesensmerkmal die kulturelle Identität eines Menschen so sehr prägt wie seine Sprache; sie ist das Medium, mit dem das Subjekt in den Kommunikationszusammenhang mit seinen Mitmenschen eintritt, also zu einem sozialen Wesen wird. Die Arbitrarität aller Sprache, d.h. die Willkürlichkeit der Verbindung zwischen einer bestimmten Lautfolge und einer bestimmten Bedeutung, bewirkt dabei jedoch die Einteilung der Sprachträger in In- und Outgroups: Während innerhalb der Sprachgemeinschaft der freie Kommunikationsfluß die soziale Interaktion ermöglicht und intensiviert, erweist sich bei gruppenübergreifenden Kontakten das Fehlen gemeinsamer Sprachkonventionen in nicht minder großem Maße als Barriere. Die notwendige Voraussetzung für komplexe Kommunikation ist der Besitz einer gemeinsamen Sprache, und obgleich dies alleine noch nicht ausreicht, der Gruppe ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu verleihen, steuert es doch zweifelsohne den wichtigsten Beitrag dazu bei. Sprache ist allen anderen Identitätsmerkmalen wie Religion, Ethnie, soziale Klasse usw. gewissermaßen vorgeschaltet: erst ihre Verwendung vermittelt diesen Kategorien ihre Sinnfälligkeit und verhilft ihnen so zu einer wie auch immer gearteten kulturellen und politischen Eigenwirkung.
2.2 Sprachpolitik im Zeitalter des Nationalstaats
Angesichts dieser elementaren Rolle muß es alles andere als verwundern, daß die Sprachenfrage in der EU als ein Politikum ersten Ranges angesehen wird. Dabei wird die potentielle Sprengkraft des ohnehin sensiblen Themas durch die ungewöhnlich große Sprachenvielfalt des Kontinents und die eminente Bedeutung der Sprache bei der Entstehung der europäischen Nationalstaaten potenziert. 9 Im folgenden soll dieses
8 Tocqueville, Alexis de: „Democracy in America“, Cambridge, Mass., 1864, S.33
9 Vgl. Kraus, Peter A.: „Von Westfalen nach Kosmopolis? Die Problematik kultureller
Identität in der europäischen Politik“, in: Berliner Journal für Soziologie, Bd. 10 (2000b),
S.209f.
12
Spannungsverhältnis zwischen der althergebrachten Vielsprachigkeit Europas, dem „babylonischen Sprachengewirr“ 10 , und der Zukunft des EU-Integrationsprozesses im Mittelpunkt stehen, wobei ich mich konkret mit der Frage beschäftige, welche Rolle der Sprache beim Aufbau der Vereinigten Staaten von Europa und einer paneuropäischen Identität zukommen wird. Dazu werfe ich zunächst einen Blick zurück auf den Einfluß, den die Idee einer Nationalsprache auf die Herausbildung der modernen Nationalkulturen seit 1789 gehabt hat.
Historisch läßt sich der Entstehungs- und Konsolidierungsprozess der westeuropäischen Nationalstaaten in vier Phasen unterteilen:
1. Penetration of a territory by a political centre (state-building)
2. Cultural standardization of this territory (nation-building) 3. Extension of citizens’ rights to political participation (democratization) 4. Political redistribution of economic resources (creation of welfare state systems) 11
Diese idealtypische Abfolge entspricht der politischen Entwicklung einer sogenannten Staatsnation, in der der Schaffung eines einheitlichen Kultur-und Sprachraumes (Punkt 2) oft jahrhundertelange
Zentralisierungsbemühungen der Monarchie (Punkt 1) vorausgegangen waren. Als klassische Verkörperung einer Staatsnation wird häufig Frankreich angeführt, wo sich während der Französischen Revolution die Nation auf der Grundlage der Gleichheit aller zur Gemeinschaft aller politisch bewußten Staatsbürger erklärte. 12 Das Individuum erwarb seine Zugehörigkeit zur Nation durch sein Bekenntnis zu ihr; es wurde gleichberechtigtes Mitglied in der Nation, indem es seinen Willen kundtat, dazugehören zu wollen. Die Nation war in den Worten Ernest Renans un plébiscite de tous les jours, 13 eine Idee des Kopfes, ein „geistiges Prinzip“, das erst durch den gemeinschaftlichen Willen miteinander zusammenzuleben an objektiver Realität and Faßbarkeit gewann. Dementsprechend zeichnete der citoyen
10 Haarmann, Harald: „Die Sprachenwelt Europas“, Frankfurt 1993, S.25
11 Kraus, Peter A.(2000a), S.139
12 Vgl. Schulze, Hagen: „Staat und Nation in der europäischen Geschichte“, München 1999,
S.168ff.
13 Renan, Ernest: „Was ist eine Nation?“, Vortrag in der Sorbonne am 11. März 1882, in:
Jeismann, Michael / Ritter, Henning: „Grenzfälle - Über neuen und alten Nationalismus“,
Leipzig 1993, S.11
13
sich in erster Linie auch durch seine republikanische Gesinnung, seine Bejahung der Werte der Revolution und weniger durch seine Sprache und Kultur aus.
Im zersplitterten Deutschland nahm die historische Entwicklung hingegen den umgekehrten Verlauf. 14 Hier fehlte dem langsam wachsenden Nationalbewußtsein jeglicher Rückhalt an einem eigenen Staatswesen, in dem die Nation sich hätte wiederfinden und weiterentwickeln können. Einen Ausweg aus dieser Orientierungslosigkeit bot Herders Idee der Kulturnation, die sich an Kriterien festmachte, die unabhängig von der politischen Verfaßtheit Deutschlands vorlagen: Nicht das subjektive Bekenntnis zur Nation sollte das entscheidende Kriterium für die Bestimmung der Staatsangehörigkeit sein, sondern stattdessen die Verwendung einer gemeinsamen Sprache und das Gefühl der Zusammengehörigkeit, das sich aus der Teilhabe an einer gemeinsamen Kultur ergab. Kurzum: „Das deutsche Vaterland ist überall dort, wo deutsch gesprochen wird.“ 15 Als derart objektives Merkmal aufgefaßt, konstituierte sich die deutsche Nation - anders als ihre französische Nachbarin - unabhängig vom Willen ihrer Mitglieder, denn „wessen Muttersprache deutsch war, der war unentrinnbar und zeitlebens Deutscher“. 16 Es war nur die logische Kehrseite dieser Doktrin, daß damit auch jeder, der nicht Deutsch als Muttersprache beherrschte, nicht zur deutschen Nation zuzurechnen war. Deutscher zu sein war also eine Frage des Schicksals geworden und dementsprechend verstand sich die Nation auch als Schicksalsgemeinschaft, die durch das gemeinsame Band der Blutsverwandtschaft untrennbar miteinander verbunden war. 17
14 Vgl. Schulze, Hagen (1999), S.170ff.
15 Schulze, Hagen (1999), S.171
16 Schulze, Hagen (1999), S.171
17 Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, daß das deutsche Nationalverständnis bis
zur Mitte des 19. Jhs. auf seine Weise nicht weniger inklusiv war als das französische. So
läßt sich die Einleitung der Gebrüder Grimm zum Deutschen Wörterbuch von 1854 nach
Schirmer durchaus so verstehen, daß bei Vollerwerb der deutschen Sprache dem Eintritt in
die deutsche Nation - unabhängig von Herkunft und Glauben - nichts entgegensteht. Erst
die zunehmende Nationalisierung des Deutschen Reichs seit 1871, der sich im
Volkstumkampf gegen nationale Minderheiten äußerte, reduzierte die Nation immer stärker
auf einen abgeschlossenen Volkskörper, bei dem weder Ein- noch Austritt für das Individuum
möglich waren. (Vgl. Schirmer, Dietmar: „Closing the Nation. Nationalism and Statism in
Nineteenth and Twentieth Century Germany“, in: Godfrey, Sima / Unger, Frank (Hrsg.): The
Shifting Foundations of Modern Nation-States: Realignments of Belonging, Toronto 2004,
S.50)
14
Soweit die herkömmliche ideengeschichtliche Trennung von subjektivpolitischer und objektiv-kultureller Nationalidee - Ideen, die in der politischen Realität wohlgemerkt niemals in Reinform vorkamen, sondern sich im Fortgang der europäischen Geschichte gegenseitig beeinflußten, bereicherten und so überall auf dem Kontinent die ideologische Basis für den modernen Nationalstaat schufen. 18 Wie könnten sie sich für den heutigen europäischen Vereinigungsprozess fruchtbar machen lassen? Prima facie erscheint die flexiblere staatsbürgerliche Variante französischen Ursprungs dem multikulturellen Charakter des Kontinents weitaus angemessener als das enge Korsett des kulturell definierten Staatswesens. Ein näherer Blick verrät jedoch, daß auch dieses Modell keine Vorbildfunktion für Europas Zukunft beanspruchen kann, denn historisch betrachtet übten Staatsnationen einen genauso starken sprachlichen Anpassungsdruck auf ihre Bürger aus:
Sprachpolitisch ergaben sich im einem wie im anderen Fall oft ähnliche Effekte. Nationalstaaten waren im Allgemeinen bestrebt, sprachlich möglichst homogene Kommunikationsräume zu schaffen. Es scheint nicht allein dem Zufall zu verdanken zu sein, dass nur drei der 15 EU-Mitgliedstaaten Namen tragen, die nicht zugleich den Hinweis auf eine Sprache geben: Großbritannien, Österreich und Belgien. 19
Das Streben nach effizienten und geordneten Verwaltungsabläufen im modernen Staatswesen - ein Prozess, den Max Weber „Rationalisierung“ nannte - machte überall den Zentralstaat zu einem Verfechter der Sprachvereinheitlichung auf seinem zumeist vielsprachigen
Herrschaftsgebiet. 20 Sogar Länder mit besonders tief verwurzelten liberalen Traditionen wie Frankreich und die USA zeigten ausgeprägte Tendenzen zur
18 Vgl. Schulze, Hagen (1999), S.171f.
19 Kraus, Peter A. (2000b), S.210. Kraus’ Beobachtung entspricht dem Stand von 2000,
wobei er allerdings Luxemburg übersieht. Bis 2008 hat sich diese Zahl im Zuge der Süd- und
Osterweiterung nur um zwei weitere Länder erhöht (Zypern und Malta), so daß von derzeit
27 EU-Staaten lediglich sechs in ihrer offiziellen Bezeichnung keinen Hinweis auf ihre
Landessprache tragen - ein klares Indiz für die eminent wichtige Rolle des
Sprachnationalismus in Europa, insbesondere wenn man zum Vergleich die amerikanische,
afrikanische und asiatische Staatenwelt heranzieht, wo Ländernamen recht selten die
Landessprache wiedergeben.
20 Dies gilt in abgewandelter Form auch für die oft als Gegenbeispiel angeführte Schweiz, wo
zwar auf bundesstaatlicher Ebene die Dreisprachigkeit des Landes als nationales Gut
hochgehalten wird, aber innerhalb der einzelnen Kantone eine stärkere sprachliche
Homogenisierung betrieben wurde als in den meisten Nationalstaaten (vgl. Laitin, David D.:
„The Cultural Identities of a European State”, in: Politics & Society, Bd. 25, Nr. 3 (1997),
S.280ff.).
15
‚Sprachrationalisierung’. So wurde schon in der Frühphase der Französischen Revolution verfügt, daß alle Kinder in der Schule französisch, also den Zungenschlag der Île-de-France lesen und schreiben lernen sollten - aus heutiger Sicht eine quasi-koloniale Verfügung angesichts der Tatsache, daß in 68 der 83 Departements praktisch nur die Lokaldialekte, das Patois, oder gar völlig andere Sprachen wie das langue d’oc beherrscht wurden. 21 Der Uniformitätsdruck von oben - zunehmend gepaart mit patriotischer bis nationalistischer Indoktrination aus Paris - wurde in der französischen Provinz das ganze 19. Jh. hindurch aufrechterhalten, insbesondere durch die zwei landesweit etablierten Institutionen, die Schule und das Militär. 22 Frankreich bleibt bis heute das einzige Land in der EU, das seiner Staatssprache ausdrücklich Verfassungsrang zubilligt, und es hatte bis zum Jahr 2000 als einziger Unterzeichner noch nicht die Europäische Charta zum Schutz der Regional- und Minderheitensprachen ratifiziert. 23 Selbst die Vereinigten Staaten von Amerika, die sich ihrem Eigenverständnis nach besonders stark liberalen Werten verpflichtet fühlen, und deren ehemalige Bezeichnung als „Schmelztiegel“ der Völker gemeinhin Assoziationen einer freiwilligen Anpassungsleistung der Einwanderer hervorruft, besitzen seit 1996 aus Furcht vor Überfremdung eine offiziell festgelegte Landessprache. 24 Daß den nationalen Vereinheitlichungsbestrebungen im Zeitalter der Nationalstaaten so rasch und gründlich Erfolg beschieden war, lag vor allem daran, daß beide Ansätze, der subjektiv-politische wie der objektiv-kulturelle, auf das Vorhandensein passiver, protonationaler Massen bauen konnten, deren Identität noch formbar war und die - jedenfalls nach Auffassung der politisch bewußten und literarisch aktiven Elite - nur der langersehnten Erweckung durch die nationale Idee harrten. 25 Ob dabei damals das
21 Vgl. Schulze, Hagen, 1999, S.173
22 Vgl. Weber, Eugen: „Peasants into Frenchmen. The Modernization of Rural France 1870-
1914“, Stanford 1976, S.292-338
23 Vgl. Kraus, Peter A. (2000a), S.146. Im Juli 2008 wurde unter der Regierung Sarkozy ein
entsprechender Verfassungsartikel neu eingeführt, der lautet: „Les langues régionales
appartiennent au patrimoine de la France.“
(http://www.legifrance.gouv.fr/html/constitution/constitution2.htm#vide)
24 „Sorge vor Überfremdung durch das Spanische und vor separatist. Bestrebungen im
amerikan. Südwesten wie in der kanad. Provinz Quebec führte 1981 zu dem Vorstoß im
Kongress, das Englische zur offiziellen Sprache der USA zu machen, da es 95% der
Bevölkerung sprechen. Am 1. August 1996 wurde vom Repräsentantenhaus ein
entsprechendes Gesetz mit 259 Ja- und 169 Nein-Stimmen angenommen.“ (Viereck,
Wolfgang et al.: „Englische Sprache“, dtv-Atlas, München 2002, S.161)
25 Vgl. Schulze, Hagen, 1999, S.145ff.
16
gemeinsame Band der Sprache in der Kulturnation schon ‚vorgefunden’ wurde oder wie bei der Staatsnation erst durch einen politischen Willensakt geknüpft werden mußte, erweist sich im Rückblick als zweitrangig, denn in beiden Fällen drängte der Nationalstaat gleichermaßen beharrlich auf die sprachliche Homogenisierung seiner Bevölkerung. 26 Da die EU, anders als der Nationalstaat damals, aber aus geschichtlich gereiften, kulturell selbst-bewußten und politisch selbständigen Völkern und Staaten besteht, kann es keinen Zweifel daran geben, daß die Neuauflage einer zentralstaatlichen Sprachpolitik auf nunmehr europäischer Ebene keine Option darstellen kann. Was im nationalen Rahmen im 19. Jh. funktionierte, wäre im supranationalen Klima des 21. Jahrhunderts schon im Ansatz unweigerlich zum Scheitern verurteilt. Ja, ein solcher Versuch würde geradezu als ein Frontalangriff auf das europäische Wertesystem aufgefaßt werden, das sprachliche und kulturelle Vielfalt als einen Wert an sich propagiert.
Der Rückgriff auf die Geschichte stellt also keine Lösungen für die Zukunft des europäischen Projekts bereit. Die europäischen Völker betreten politisches Neuland und die Europäische Union ist als ein politischer Entwurf sui generis aufzufassen, der eigene Wege gehen und Lösungen finden muß. Ein fataler Irrtum wäre dabei allerdings zu glauben, daß die Neuartigkeit des europäischen Projekts auch bedeuten würde, daß man es sich leisten könnte, die fundamentale, historisch sozusagen verifizierte Bedeutung der Sprache bei der Identitätsbildung zu ignorieren. Ich gehe im folgenden davon aus, daß der intime Zusammenhang zwischen Sprache und Identität auch im 21. Jahrhundert wirkmächtig bleiben wird. Im folgenden soll zunächst die aktuelle linguistische Situation in der EU vorgestellt werden, um dann auf zwei mögliche Zukunftsszenarien einzugehen.
26 Dies gilt vor allem im europäischen Kontext und weniger für den Sonderfall der USA, wo
die exklusive Akzeptanz des Englischen als Nationalsprache nicht durch den Mangel der
Massen an politischem Bewußtsein, sondern eher durch den ausgeprägten Willen der
Einwanderer zur Anpassung an das neue Heimatland bedingt war („Amerikaner werden“).
17
2.3 Sprache und Sprachpolitik in der EU
2.3.1 Amts- und Arbeitssprachen
„The subject of languages has been the great non dit of European integration.” 27 Swaans Einschätzung bringt die offizielle (Zurück-)Haltung Brüssels in der Sprachenfrage auf den Punkt. Die ostentativ neutrale Position der EU-Institutionen beim Umgang mit der Sprachenvielfalt geht bereits auf die Anfänge der Union zurück. Bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957, der Vorgängerorganisation der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der EU, wurde festgelegt, daß die Amtssprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch seien. 28 Dieser Kompromiß, der den Landessprachen aller sechs damaligen Unterzeichnerstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg) offiziellen Status gewährte, erschien damals unproblematisch, da er dem Streben der EWG nach Konsens und Gleichberechtigung zwischen ihren Mitgliedern Ausdruck verlieh. Einmal im Vertragswerk verankert, blieben beide Grundsätze in der Folge bei allen Erweiterungsrunden gültig. Das angewandte Prinzip der Addition der Nationalsprachen bewirkte jedoch, daß die Zahl der Amtssprachen in der EU von 4 auf 22 sprang, 29 wobei die Anzahl der möglichen Übersetzungskombinationen sich in schwindelerregende Höhen schraubte und bei jeder neuen Aufnahme überproportional wuchs (siehe Tab.1). So sorgte 2007 die Hinzunahme von zwei weiteren Amtssprachen, Bulgarisch und Rumänisch (Anstieg um 10%), für einen 22%igen Anstieg der von der EU-Verwaltung abzudeckenden Übersetzer-und Dolmetscherdienste. Angesichts dieser Zahlendynamik ist es nicht verwunderlich, daß bereits 1991 im Europa der Zwölf ca. 40% des Verwaltungsbudgets auf die Finanzierung der Vielsprachigkeit entfielen. Zwar
27 Swaan, Abram de: „The Evolving European Language System: A Theory of
Communication Potential and Language Competition”, in: International Political Science
Review, Bd. 14, Nr. 3 (1993), S.244
28 Vgl. Kraus, Peter A. (2000b), S.210
29 Die 22 Amtssprachen der EU umfassen seit 2007: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch,
Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch,
Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch,
Spanisch, Tschechisch und Ungarisch (Vgl. Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang
(Hrsg.): „Europa von A bis Z. Taschenbuch der Europäischen Integration“, Bundeszentrale
für politische Bildung, 10. Aufl., Bonn 2007, S.408). Zusätzlich dazu existieren in der EU
derzeit rund sechzig anerkannte Regional- und Minderheitensprachen (vgl. Stabenow,
Michael: „Lernbereitschaft. Sprachenvielfalt als Kitt der europäischen Wertegemeinschaft“,
in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 31.01.2008, S.12).
18
relativieren sich diese auf den ersten Blick hoch erscheinenden Zahlen erheblich, wenn man berücksichtigt, daß der Anteil der Verwaltungskosten am gesamten EG-Etat damals nicht mehr als 2% betrug. 30 Aber es liegt auf der Hand, daß das Gebot der unbedingten Wahrung der Vielsprachigkeit der EU einen Zentralapparat geschaffen hat, dessen Komplexitätsgrad Weberschen Kriterien der bürokratischen Effizienz diametral widerspricht und den es in dieser Form in der Verwaltungsgeschichte wohl noch nicht gegeben hat. Dies ist umso offenkundiger, als daß selbst die Vereinten Nationen (UN), die aus knapp 190 Mitgliedernationen bestehen, sich lediglich sechs offizielle Sprachen leisten (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch und Chinesisch). 31
Tab.1: Institutionalisierte Vielsprachigkeit: Anstieg der Amtssprachen und der 32 abzudeckenden Übersetzungskombinationen in der EU seit 1957
Um den Kommunikationsfluß innerhalb der EU trotzdem gewährleisten zu können, haben sich in der Praxis auf den Korridoren und in den Sitzungsräumen frühzeitig Arbeitssprachen herausgebildet, die freilich im Gegensatz zu den offiziellen Amtssprachen nicht gemeinschaftlich fixiert sind. 33 Erste De-facto-Arbeitssprache wurde bei Gründung der EWG Französisch, was seinen dauerhaften Niederschlag auch in der Wahl des europäischen Dreiecks Brüssel (Sitz der Europäischen Kommission),
30 Vgl. Kraus, Peter A. (2000b), S.211
31 Vgl. Encyclopædia Britannica, Encyclopædia Britannica 2006 Ultimate Reference Suite
DVD: „United Nations (UN)”
32 Quellen: 1957-1995: Kraus, Peter A. (2000b), S.210; 2004: Weidenfeld, Werner / Wessels,
Wolfgang (2007), S.408; 2007: eigene Ergänzung
33 Vgl. Kraus, Peter A. (2000b), S.212
19
Straßburg (Europäisches Parlament) und Luxemburg (Europäischer Gerichtshof) fand, drei Städten mit mehr oder minder frankophonem Charakter. 34
Der langjährigen Dominanz des Französischen im institutionellen Europa steht jedoch seit einiger Zeit der Vormarsch des Englischen gegenüber, das nach übereinstimmender Ansicht aller Kommentatoren der Sprache Voltaires inzwischen den Rang als innereuropäisches Kommunikationsmittel abgelaufen hat. 35 Das Besondere am Trend zum Englischen ist, daß er - anders als die frühere Hegemonie des Französischen - weit über die engen Grenzen der EU-Organe hinausreicht und in der europäischen Bevölkerung auf breiter Front voranschreitet: So gaben 2006 in einer Umfrage von Eurobarometer 51% der Befragten an, Englisch zu beherrschen, im Vergleich zu jeweils nur 15% für Französisch und Deutsch - 36 und dies, obgleich in der Zwischenzeit das Deutsche durch den EU-Beitritt der neuen Bundesländer und Österreichs zur mit Abstand größten Gemeinschaft von Muttersprachlern herangewachsen war. 37 Noch deutlicher läßt sich die Entwicklung an einer Studie der Europäischen Kommission ablesen, aus der hervorgeht, daß bereits in den 1990er Jahren 83% der Schüler in der EU Englisch als Fremdsprache lernten, wohingegen der Anteil von Französisch und Deutsch bei lediglich 32% bzw. 16% lag. 38 Mit der Osterweiterung 2004 gilt dieser Trend, der nicht nur auf Kosten der Sprachen beiderseits des Rheins, sondern mindestens ebenso sehr zu Lasten der vielen kleineren geht, als „endgültig verfestigt“. 39 Es bedarf dabei keiner besonderen Betonung, daß der zunehmend konkurrenzlose Gebrauch des Englischen im internationalen Verkehr kein rein europäisches Phänomen darstellt, sondern als Teil einer weltweiten Entwicklung zu sehen ist. 40
34 Vgl. Swaan, Abram de (1993), S.245
35 Vgl. Swaan, Abram de (1993), S.246-252; Laitin, David D. (1997), S.287-289; Kraus, Peter
A. (2000a), S.153-155; Stabenow, Michael, in: FAZ (2008), S.12
36 Vgl. Stabenow, Michael, in: FAZ (2008), S.12
37 Die Zahl der deutschen Muttersprachler in Europa beläuft sich ohne die Schweiz auf
ungefähr 88 Mio., gegenüber 59 Mio. für das Englische und - ebenfalls ohne die
Eidgenossen - 54 Mio. für das Französische (vgl. Viereck, Wolfgang et al. (2002), S.236;
Swaan, Abram de (1993), S.249).
38 Vgl. Laitin, David D. (1997), S.287
39 Stabenow, Michael, in: FAZ (2008), S.12
40 Vgl. Viereck, Wolfgang et al. (2002), S.236-260
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2.3.2 Die 2H1-Sprachkonstellation
Der Politikwissenschaftler David Laitin befaßt sich mit der Rolle der Sprache bei der Bildung eines zukünftigen europäischen Staates. Der starke Trend Richtung Einsprachigkeit und die Haltung der EU dazu faßt er kurz und bündig so zusammen: „English has become the virtual lingua franca of the EC. For political reasons, however, this social fact has not been officially acknowledged.” 41 Gleichzeitig aber werde die nationale Kommunikation nach wie vor ausschließlich in der jeweiligen Landessprache geführt. Hier, auf der Einzelstaatsebene, besitze die Leitvorstellung der Französischen Revolution ungebrochene Vitalität, daß Sprache und Nation kongruent seien, daß es also nur eine Nationalsprache gebe:
Whatever the trends toward a lingua franca, there is no evidence of any trend away from the state languages within state boundaries. In all EC countries, children learn their national languages first and go to school where these languages remain the principal media of instruction. Newspapers, TV, leisure-time reading, advertising, and official local and state services all continue to operate in the state languages. The rise of English in Europe has not displaced the state languages on any of the avenues of daily life. 42
Basierend auf diesem ausgeprägten Gegensatz zwischen Verkehrs-und Nationalsprache(n), die in ihrer jeweils eigenen Domäne unangefochten herrschen, aber schwach bis gar nicht in der anderen vertreten sind, entwirft Laitin eine Konzeption, die der komplexen Situation Europas Rechnung tragen soll. Dabei geht es ihm um die Widerlegung der gängigen Annahme, daß die linguistische Vielfalt des Kontinents die höchste Hürde für das Entstehen einer europäischen Nation und einer gesamteuropäischen Identität darstellt. 43 Dagegen führt er die These ins Feld, daß auch in Zukunft der europäische Staat vielsprachig bleiben und auf einer Vielzahl unterschiedlicher kultureller Identitäten basieren werde. Trotzdem werde sich eine bestimmte, spezifisch europäische Sprachkonstellation
herauskristallisieren, welche schließlich die neue Staatsidentität verkörpern werde. An welche Konstellation denkt Laitin und worauf basiert er seine Prognose?
41 Laitin, David D. (1997), S.289
42 Laitin, David D. (1997), S.289
43 Vgl. Laitin, David D. (1997), S.279
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Ausgangspunkt von Laitins Überlegungen ist seine Annahme, daß Staatswerdung („state-building“) sich in unserer heutigen Zeit nicht länger nach dem Muster der frühen europäischen Nationalstaatsbildung vollziehen werde. Richtungsweisend sei vielmehr das Beispiel postkolonialer Vielvölkerstaaten, von denen er exemplarisch Indien als Typus eines demokratischen, vielsprachigen Nationalstaats heraushebt. Dort, in der ethnischen Gemengelage des Subkontinents habe sich seit der Staatsgründung eine stabile „3H1“-Sprachkonstellation herausgebildet und bewährt:
English and Hindi are necessary languages for communicating with the central state. It is necessary as well to speak the language of the state in which you live. This makes for a 3language outcome. A citizen of Tamil Nadu must learn English, Hindi, and Tamil to be able to operate in a wide range of activities within India. Those citizens who live in states where Hindi or English is the offical language need learn only 3-1 or 2 languages. Citizens who are language minorities in some states (e.g., Marathi speakers in Karnataka) must learn 3+1 or 4 languages: Hindi, English, Marathi, and Kannada (the state language of Karnataka). Thus, there is a range of from 2 to 4 (i.e., 3H1) languages that citizens must know. The resulting language constellation, unique to India, has become accepted by most groups in India, and therefore it is probable that India will remain a multilingual state. 44
Auf europäische Verhältnisse übertragen, spricht Laitin von einem „2H1“-Modell. Die Zweier-Basis hebe auf die Notwendigkeit der Beherrschung sowohl der Landessprache als auch des Englischen ab, wie dies für einen Großteil der EU-Bürger gelte, so z.B. auch für deutsche Bundesbürger. 45 Für einen russischstämmigen Bürger in Estland bestünde das notwendige Repertoire sogar aus drei Sprachen, nämlich Russisch, Estnisch und Englisch, was in dieser Reihenfolge seine Ethnizität, seine
Staatsangehörigkeit und seine Mitgliedschaft in Europa zum Ausdruck bringen würde (2+1=3). Für einen Engländer wäre dagegen bereits die Beherrschung des Englischen ausreichend, da seine Heimatsprache alle drei Identitäten gleichermaßen abdecken könnte (2-1=1). Die Entstehung dieser spezifischen linguistischen Konstellation sei keinesfalls nur als ein Zufallsprodukt anzusehen, sondern ergebe sich - ähnlich wie in Indien - mit
44 Laitin, David D. (1997), S.283
45 Vgl. Laitin, David D. (1997), S.294-298
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einer gewissen Notwendigkeit aus dem komplexen Zusammenspiel der relevanten politischen Kräfte. Diese seien die Eurokraten, sprich die zentralistische Bürokratie symbolisiert im Schlagwort von „Brüssel“, die einzelnen EU-Mitgliedsländer, also die Bundesstaaten eines Europa-Staates von morgen, und die verschiedenen subnationalen Einheiten wie beispielsweise die deutschen Bundesländer oder die spanischen Comunidades Autónomas.
Entscheidend für die zukünftige Sprachkonstellation könne eine strategische Allianz zwischen der Zentrale und den Regionen werden: Während erstere Instanz aus praktischen (Verwaltungs-)Gründen den Gebrauch einer Einheitssprache vorantreiben würde, seien letztere vor allem an der Bewahrung und Verteidigung ihres Sprach- und Kulturerbes gegen den Nationalstaat interessiert, dem sie angehörten. Die Angst vor Überfremdung und schleichendem Identitätsverlust könnte die Regionen dazu bewegen, die englische Sprache als ein Vehikel für sich und ihre eigenen, regional motivierten Interessen zu entdecken. Als ein Beispiel führt Laitin die Autonomiebestrebungen Kataloniens an. Die Bevorzugung des Englischen mit seinem Renommee als internationale lingua franca könne die katalanischen Regionalisten endlich vom Vorwurf des unzeitgemäßen Provinzialismus befreien. Als die wahren Provinziellen seien vielmehr nun die madrilenischen Verfechter des castellano anzusprechen, die sich dem im Englischen zum Ausdruck kommenden Verlangen nach einer größeren Völkergemeinschaft widersetzten. Die dominierende Leitvorstellung „ein Staat, eine Sprache“ werde durch die als moderner und ‚hipper’ propagierte Idee vom „ein Land mit vielen Identitäten“ abgelöst, denn „to be part of Europe is bigger, and more international, than being part of Spain“. 46 Der zum Kosmopolitismus gewandte Regionalismus vermöge so den Nationalismus mit dessen eigenen Waffen und Vokabular schlagen, indem er diesen als die eigentlich antiquierte Ideologie entlarvt. Dabei könne er sich nicht zuletzt auch auf den seit einiger Zeit verstärkten Trend in der EU zur Aufwertung der Mittelebene stützen, der sich bereits in der Aufstockung der regionalen Strukturfonds, der Etablierung des Subsidiaritätsgrundsatzes und der Institutionalisierung des Rats der Regionen manifestiert hat.
46 Laitin, David D. (1997), S.291
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Die starke Präferenz für das Englische seitens „Brüssel“ erklärt Laitin dagegen mit dem klassisch technokratischen Anliegen nach einer einheitlichen Amts- und Verkehrssprache innerhalb der eigenen Grenzen. Die aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln vorgetragenen Positionen, die regionalen Emanzipationsbestrebungen auf der einen und die zentralistischen Rationalisierungswünsche auf der anderen Seite, würden so zu einer gemeinsamen Interessenlage konvergieren, derem Druck der Nationalstaat letzten Endes nicht widerstehen könne. Laitin schließt seine Analyse mit der Prognose, daß der europäische Bürger der Zukunft sich durch Mehrsprachigkeit ebenso wie durch Mehrfachidentitäten auszeichnen werde.
Die große Stärke von Laitins These liegt darin, daß sie über das im nationalstaatlichen Denken tief verwurzelte Ideal der unbedingten Einsprachigkeit des Staatsbürgers hinausgeht und so neue Wege für den europäischen Integrationsprozess eröffnet. Denn: Eine forcierte „1H0“-Lösung unter Ausschluß der historisch gewachsenen Sprachen im kontinentalen Maßstab durchzusetzen, wäre wie bereits gesagt sowohl im Hinblick auf das europäische Selbstverständnis als auch die politischen Realitäten in der EU vollkommen undenkbar (siehe Kapitel 2.2). Man muß allerdings hinzufügen, daß Laitin seine Analyse weniger als eine normative Parteinahme für den Trend zum Englischen, sondern eher als eine nüchterne Vorhersage verstanden lassen möchte. Er behauptet nicht, daß Englisch zur zweiten Muttersprache in der EU werden soll, sondern im wesentlichen nur, daß es aufgrund der Kräfteverteilung zwischen Zentrale, Nationalstaat und Regionen so kommen werde. Dabei übersieht er jedoch, daß seine Prognose die Existenz einer starken und durchsetzungsfähigen Zentrale zum Großteil bereits implizit voraussetzt. Daß es aber zu einer derartigen Machtkonzentration in der Zentrale vermutlich erst gar nicht kommen wird, bevor das Sprachenproblem zur Zufriedenheit aller EU-Mitglieder geregelt ist, scheint ihm zu entgehen. Nichtsdestotrotz besitzt sein „2H1“-Ansatz das Potential, die Interessen von Befürwortern und Gegnern einer europäischen Staatssprache miteinander in Einklang zu bringen. Daß die Europäer dabei nicht auf Gedeih und Verderb auf die Sprache Shakespeares festgelegt sein müssen, beweisen ernstzunehmende Vorschläge aus den 1970er Jahren,
24
Latein als die lingua franca Europas von der Antike bis zur Frühneuzeit wiederzubeleben. Alternativ käme auch eine künstliche Sprache wie Esperanto in Frage 47 oder sogar eine lebendige, aber unbedeutende Minoritätensprache. 48 Alle diese Szenarien besäßen aufgrund ihrer Äquidistanz zu den bestehenden natürlichen Sprachgemeinschaften den nicht zu überschätzenden Vorteil, weltanschaulich neutral zu wirken, und könnten so das europaweite Gefühl einer kulturellen Überfremdung vermeiden, das unweigerlich mit der offiziellen Implementierung des Englischen einhergehen würde - was übrigens letztlich auch diese Sprache bis zur Unkenntlichkeit verändern würde, wenn die English native speakers zur kleinen Minderheit gerieten und hunderte Millionen fremder Zungen nolens volens ihre jeweiligen sprachlichen Eigenheiten dem britischen Englisch überstülpen würden (Stichwort Pidgin).
2.3.3 Das EU-Modell der zweiten Muttersprache Wie reagiert das offizielle Brüssel auf die zunehmende Marginalisierung der kontinentaleuropäischen Sprachen durch das Übergewicht des Englischen? Die Haltung der EU - und darin besteht der entscheidende Unterschied zu Laitins kühler Vorhersage im Stile eines ‚nurdie-Fakten-sprechen-lassen’ - ist schon im Ansatz normativ geprägt. So umschreibt der EU-Kommissar für „Mehrsprachigkeit“, der Rumäne Leonard Orban, die Arbeitsziele seines 2007 neu eingerichteten Ressorts folgendermaßen: „Bei Sprachen geht es um Vielfalt, kulturelles Erbe, Kommunikation und somit Kooperation - alles Werte der Europäischen
Union.“ 49 Es gilt also kulturelle Werte, konkret die Sprachenvielfalt undkenntnis der Europäer als Kernelemente der europäischen
Wertegemeinschaft zu verteidigen. Zu diesem Zweck empfiehlt ein im Januar 2008 vorgelegter Bericht, daß jeder EU-Bürger sich eine „persönliche Adoptivsprache“ aneignen solle, die sich „sowohl von jener Sprache unterscheidet, die seine Identität begründet, als auch von der Sprache der
47 Diese hätten meiner Ansicht nach den zusätzlichen Vorteil, viele sprachliche und
grammatikalische Unregelmäßigkeiten der natürlichen Sprachen zu bereinigen, selbst dann,
wenn man bedenkt, daß das Ideal einer perfekt logischen Sprache bereits vom (späteren)
Wittgenstein als unerreichbar angesehen wurde.
48 Vgl. Kraus, Peter A. (2000a), S.156
49 Stabenow, Michael, in: FAZ (2008), S.12
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internationalen Kommunikation“. 50 Diese Adoptivsprache sei „keineswegs eine zweite Fremdsprache, sondern gewissermaßen eine zweite Muttersprache“. 51 Bereits 2002 hatte es auf dem Barceloner EU-Gipfel einen ähnlichen Vorstoß gegeben. Damals hatten die Staats- und Regierungschefs sich in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, die muttersprachliche Erziehung von Europas Jugend von klein auf um die Vermittlung zweier zusätzlicher Sprachen zu erweitern. Von einer nüchternen Brüsseler Sprachpolitik im Geiste der Anerkennung der Realitäten, wie es Laitin postuliert, kann also derzeit keine Rede sein. Ganz im Gegenteil, es fällt der EU offensichtlich schwer, den Ruck in Richtung Englisch überhaupt beim Namen zu nennen, wenn sie - wie im Januar-Papier - stets nur auf die „Sprache der internationalen Kommunikation“ rekurriert. 52 Die hinter der ‚Adoptivsprache’ stehende Absicht ist meines Erachtens offenkundig: Die dauerhafte Etablierung einer dritten Sprache soll den Trend zum Bilingualismus abschwächen und gleichzeitig stärkere Bände kreuz und quer über den Kontinent knüpfen, um so dem Integrationsprozess mehr Tiefe zu verleihen. Das Neuartige an den Vorschlägen ist, daß die EU damit erstmals ihre herkömmliche Position der völligen Gleichrangigkeit aller Sprachen aufweicht, wie sie jahrzehntelang durch die automatische Anerkennung aller neuen Staatssprachen als EU-Amtsprachen symbolhaft betrieben wurde. Sicherlich hat dabei die wachsende Einsicht eine Rolle gespielt, daß das Bemühen um strikte Neutralität immer stärker an den Realitäten vorbeigeht, und daß eine weitere Enthaltung in der Sprachenfrage bestehende Trends nicht aufhalten kann. Und es ist auch richtig, daß, wie Stabenow zutreffend anmerkt, der Gebrauch des Englischen nicht zwangsläufig ein Ausdruck von Offenheit und Internationalität sein muß. Er kann in bestimmten
Kommunikationssituationen, wie etwa zwischen flämischen und wallonischen Belgiern, auch als ein deutliches Zeichen für „mangelnde Kenntnis und Achtung von Sprache und Kultur der Nachbarn“ aufgefaßt werden. 53
50 Stabenow, Michael, in: FAZ (2008), S.12
51 Stabenow, Michael, in: FAZ (2008), S.12
52 Stabenow, Michael, in: FAZ (2008), S.12
53 Stabenow, Michael, in: FAZ (2008), S.12
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Trotzdem zeigt der bewußt unbestimmte Charakter der Drittsprache, deren Wahl dem einzelnen EU-Bürger obliegen soll, daß auch der neue Ansatz sich noch in alten Bahnen bewegt, indem er klare Festlegungen vermeidet und an der fiktiven Gleichheit aller EU-Sprachen festhält. Der Trend zum Englischen wird sich so schwerlich umkehren lassen, denn die individuelle Wahl einer Fremdsprache hängt auch in hohem Maße von der Erwartung ab, für welche Sprache sich die anderen entscheiden werden. 54 Da aber das von der EU favorisierte Modell einer aus rein persönlichen Gründen adoptierten Sprache quasi qua definitionem eine hohe Streuung und unklare Mehrheitsverhältnisse erwarten läßt, wird Englisch für alle das sichere Pferd bleiben, das es schon zuvor war, und der Nutzen, sich eine ‚zweite Muttersprache’ mühevoll anzueignen, dürfte für die breite Masse in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen. Es bleibt also zu fragen, ob die anhaltenden Bemühungen der EU, eine Festlegung in der Sprachenfrage unbedingt zu vermeiden, nicht mittlerweile einen ausgesprochenen Hemmschuh für die Herausbildung einer paneuropäischen
Kommunikationsgemeinschaft darstellen. Um diese Gemeinschaft, die weithin als unabdingbare Voraussetzung für die Entstehung eines vereinten Europa angesehen wird, soll es im folgenden Kapitel gehen.
54 Vgl. Swaan, Abram de (1993), S.246
27
3. Die Bedeutung der Kommunikationsgemeinschaft
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert keine über die
nationalstaatlichen Grenzen hinausgehende, europäische Öffentlichkeit: „Europa ist keine Kommunikationsgemeinschaft, weil Europa ein vielsprachiger Kontinent ist - das banalste Faktum ist zugleich das elementarste.“ 55 Oder wie Lepsius sich lapidar ausdrückt: „Eine europäische öffentliche Meinung gibt es nicht.“ 56 Ohne die feste Etablierung einer supranationalen Verkehrssprache, die von allen EU-Bürgern auf dem Niveau einer zweiten Muttersprache beherrscht wird, kann keine realistische Aussicht auf eine paneuropäische öffentliche Sphäre bestehen. Dennoch sollte man sich davor hüten, einfache Wirkmechanismen anzunehmen. Realistischer ist es, die einfache Tatsache der Sprachbeherrschung lediglich als notwendige, aber keinesfalls hinreichende Erfolgsbedingung anzusehen. Im folgenden soll es um die Frage gehen, welche zusätzlichen Rahmenbedingungen für die Entstehung eines wirklich grenzübergreifenden Diskurses gegeben sein sollten.
Dazu gilt es zunächst, sich zu vergegenwärtigen, welche Funktion ‚die Öffentlichkeit’ in demokratisch verfaßten Staatswesen überhaupt wahrzunehmen hat:
Öffentlichkeit wurde als ein intermediäres System der Vermittlung zwischen den Bürgern einerseits und den politischen Entscheidungsträgern andererseits definiert. Dabei kommen Öffentlichkeit zwei wesentliche Aufgaben zu:
1. die Funktion der Interessenvermittlung, indem öffentlich artikulierte Interessen aufgenommen und von den Entscheidungsträgern in Politiken übersetzt werden und 2. die Funktion der Identitätsbildung der Gesellschaft, indem die Bürger über Öffentlichkeit vermittelt dauerhaft die Gesellschaft beobachten, an ihr teilhaben und sie als die ihre begreifen.
55 Kielmannsegg, Peter Graf: „Läßt sich die Europäische Gemeinschaft demokratisch
verfassen?”, in: Europäische Rundschau, Bd. 22, Nr. 2 (1994), S.28
56 Lepsius, M. Rainer: „Die Europäische Gemeinschaft, Beitrag zum 20. Deutschen
Soziologentag“, Frankfurt a.M. 1990, zitiert in: Habermas, Jürgen: „Staatsbürgerschaft und
nationale Identität”, in: Ders.: Faktizität und Geltung: Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts
und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt a.M. 1992, S.646
28
Interessenvermittlung und Identitätsbildung sind zusätzlich insofern miteinander verkoppelt, als die Identifikation mit einem Kollektiv davon abhängt, ob die Bürger glauben, daß ihre Interessen hinreichend beachtet werden. 57
Öffentlichkeit stellt also in diesem - hierarchisch geordneten - Modell das Medium dar, in dem die beiden Pole der Gesellschaft, die politischen Entscheidungsträger auf der einen und das (Wahl-)Volk als Quelle der Souveränität auf der anderen Seite den Austausch und den Ausgleich ihrer Interessen betreiben, wobei die Eröffnung der Möglichkeit, eigene Vorstellungen einzubringen und umzusetzen (Partizipation), erst die Bindung des Individuums an die Gemeinschaft erzeugt und festigt. Ferner gilt es, zwei grundsätzlich verschiedene Szenarien zu unterscheiden, nämlich zum einen die Europäisierung der einzelnen nationalen Öffentlichkeiten und zum anderen die Entstehung einer einheitlichen, die nationalstaatlichen Kommunikationsräume überwölbenden europäischen Öffentlichkeit. Zwar ist beiden Ansätzen die starke Betonung der Bedeutung der Massenmedien gemeinsam, aber bei der Beurteilung ihrer jeweiligen Erfolgsaussichten scheiden sich die Geister. Aus der Sicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Dieter Grimm (1987-99) läßt sich eine wirkliche Europäisierung der Kommunikation nur auf letzterem Weg erreichen. Dieser sei aber durch das Fehlen entsprechender Sprachkenntnisse verbaut:
A Europeanised communications system ought not to be confused with increased reporting on European topics in national media. These are directed at a national public and remain attached to national viewpoints and communication habits. They can accordingly not create any European public nor establish any European discourse. Europeanisation in the communications sector would by contrast mean that there would be newspapers and periodicals, radio and television programmes, offered and demanded on a European market and thus creating a nation-transcending communicative context. But such a market would presuppose a public with language skills enabling it to utilise European media…The European Union is still a very long way away from that. 58
57 Gerhards, Jürgen: „Westeuropäische Integration und die Schwierigkeiten der Entstehung
einer europäischen Öffentlichkeit“, in: Zeitschrift für Soziologie, Bd. 22, Nr. 2 (1993), S.107
58 Grimm, Dieter: „Does Europe Need a Constitution?”, in: European Law Journal, Bd. 1, Nr.
3 (1995), S.294
29
Der Sozialwissenschaftler Jürgen Gerhards hält dem entgegen, daß der Aufbau einer europaweiten Kommunikationssphäre „ein zu ambitioniertes Anliegen“ sei, denn „dies würde relativ homogene Zuschauer in bezug auf Sprache, Kultur, Rezeptionsgewohnheiten und Interessen voraussetzen, Bedingungen also, die nicht gegeben sind“. 59 Exemplarisch nennt er die mangelnde Akzeptanz des The European, eines für Gesamteuropa aufgelegten Tagesblatts, das mittlerweile nur noch wöchentlich erscheint, oder das Scheitern des von mehreren Ländern initiierten Europa TV, das nach nur einem Jahr Sendezeit wieder eingestellt werden mußte. 60 Höhere Erfolgsaussichten sieht er dagegen für das bescheidenere, aber seiner Auffassung nach realistischere Ziel, innerhalb der nationalen Öffentlichkeiten das Thema Europa stärker in den Vordergrund zu stellen. Die in diesem Rahmen zu überwindenden Schwierigkeiten seien allerdings ebenfalls erheblich, weil von grundsätzlicher Natur. Dem umfangreichen Transfer nationalstaatlicher Kompetenzen nach Brüssel sei in der EU-Bevölkerung keine vergleichbare Verlagerung des öffentlichen Interesses gefolgt. Die Aufmerksamkeit - und damit auch die Erwartungshaltung - des nationalen Publikums richte sich auch weiterhin wie selbstverständlich auf die Politiker und Parteien in der eigenen Hauptstadt, woraus eine zunehmende „Diskrepanz zwischen einer Machtverlagerung auf die EG einerseits und einer nationalstaatlichen Fixiertheit der Öffentlichkeit andererseits“ entstehe. 61 Letzteres spiegele sich auch in Art und Umfang medialer Berichterstattung wider, wo die greifbarer und vertrauter erscheinenden nationalen Themen beim Rezipienten auf eine größere Resonanz stießen als die nur als schwer vermittelbar geltenden Nachrichten aus dem fernen Brüssel. Mangelndes Interesse der Bürger und fehlender Wille der Medien zur Berichterstattung führten in der Summe zu einem chronischen Aufmerksamkeitsdefizit für europäische Politik, das aber an der realen Kompetenzallokation in der EU vorbeigehe. Werde aus der EU-Hauptstadt berichtet, so geschehe dies „aus
59 Gerhards, Jürgen (1993), S.108
60 Interessanterweise gilt dies nicht für bestimmte, spezialisierte Medien wie die mit einem
hohen Anteil an Bildern arbeitenden Mode- und Fachzeitschriften sowie die relativ
spracharmen TV-Sport- und Musikkanäle, deren transnationale Inhalte auf teilweise
erhebliche Publikumsnachfrage stoßen (vgl. Gerhards, Jürgen (1993), S.100-102). Es liegt
allerdings auf der Hand, daß sich der kommerzielle Erfolg dieser Spartenanbieter nicht
beliebig auf die Vermittlung komplexer politischer, sozialer und kultureller Themen
ausdehnen läßt.
61 Gerhards, Jürgen (1993), S.99
30
der Perspektive des jeweiligen nationalstaatlichen Interesses ohne oder mit nur geringem Bezug auf ein gesamteuropäisches Interesse“. 62 Ein weiterer Grund für die ungenügende Präsenz europäischer Themen im öffentlichen Bewußtsein sei nicht medialer, sondern handfester struktureller Natur, nämlich das Fehlen sämtlicher Partizipationsmöglichkeiten der EU-Bürger an der Brüsseler Politik. In der Behebung dieses sogenannten „Demokratiedefizits“ sieht Gerhards schließlich auch den Ansatzpunkt, durch den „eine Europäisierung der nationalen Öffentlichkeiten dann gleichsam zwangsläufig eintreten werde“. 63 Im folgenden Kapitel geht es um die Frage, worin dieses Defizit besteht, und wie man die Legitimation europäischer Politik erhöhen kann.
62 Gerhards, Jürgen (1993), S.99
63 Gerhards, Jürgen (1993), S.108
31
4. Das Problem des Demokratiedefizits
In Politik und Wissenschaft bezeichnet das Schlagwort vom „Europäischen Demokratiedefizit“ die Problemlage, die sich aus der schrittweisen Verlagerung von Zuständigkeiten und
Entscheidungsbefugnissen von den EU-Mitgliedsländern auf die zentrale, supranationale Ebene - symbolhaft verkürzend ‚Brüssel’ genannt - ergeben hat. Dieser Prozess hat sich seit dem Ende der 1980er Jahre insbesondere durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) und den Vertrag von Maastricht beschleunigt. 64 Gleichwohl darf man sich nicht zu der Fehlannahme verleiten lassen, daß das chronische Legitimationsdefizit in der europäischen Politik ein neues Phänomen darstellt. Vielmehr macht sich erst jetzt der grundsätzliche Charakter der EU voll bemerkbar, die in der Nachkriegsära von den politischen Eliten als technokratisches Projekt aus der Taufe gehoben wurde und, abgeschirmt von jeder Volksintervention, im diplomatischen Konferenzstil jahrzehntelang so weiterbetrieben wurde. Dabei konnten sich die Entscheidungsträger lange Zeit bei den Bürgern auf ein „Gemisch aus vagem Wohlwollen und Uninteressiertheit, einem permissive consensus stützen, der ihnen weitgehend freie Hand ließ“, denn „was sollte an einer Staatengemeinschaft rechtfertigungsbedürftig sein, durch die Europa sich nach Jahrhunderten kriegerischer Staatenkonkurrenz unwiderruflich auf friedliche Zusammenarbeit festlegte? War ihre Vernünftigkeit nicht evident?“ 65 Zum normativen Moment trat der unzweifelhafte ökonomische Erfolg des gemeinsamen Wirtschaftsraums hinzu, der den Westeuropäern einen hohen Lebensstandard bescherte und so für das Elitenprojekt weitere Legitimität durch Leistung generierte - eine Phase, die der ehemalige französische
64 Vgl. Grande, Edgar: „Demokratische Legitimation und europäische Integration“, in:
Leviathan, Bd. 24, Nr. 3 (1996) S.340f. Mit der 1987 in Kraft getretenen EEA, das die
Gründungsakte der EG, die Römischen Verträge von 1957 ergänzte, wurden erstmals
Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit eingeführt, was ein Abrücken vom schwerfälligen
Einstimmigkeitsprinzip bedeutete und die Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft
langfristig erhöhte. Der sechs Jahre später in Kraft getretene Maastrichter Vertrag etablierte
die Europäische Union und ihre drei Säulen: die Europäische Gemeinschaft im engeren Sinn
als Wirtschaftsverbund, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die
Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJIP). Die wichtigste Entscheidung war die
Schaffung einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Zudem wurde eine
Unionsbürgerschaft mit EU-weitem Aufenthaltsrecht und Wahlrecht bei Kommunal- und
Europawahlen eingeführt (vgl. Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (2007), S.415, 452).
65 Kielmannsegg, Peter Graf (1994), S. 23
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Kommissionspräsident Jacques Delors rückblickend zutreffend als „wohlwollenden Despotismus“ bezeichnet hat, 66 deren unreflektiertes ‚weiter so’ aber spätestens mit dem Nein der Dänen zum Maastrichter Vertrag 1992 als wachsende Gefahr für den Erfolg des Integrationsprozesses erkannt wurde. 67
4.1 Die institutionelle Variante
Bei der Kritik am ‚europäischen Demokratiedefizit’ lassen sich zwei unterschiedliche Ansätze identifizieren, die Grande als „die Standardvariante (bzw. die institutionelle Variante)“ und „die erweiterte Variante (bzw. die substantielle Variante)“ bezeichnet. 68 Die erste, enger formulierte Variante sieht das Kernproblem darin, daß die Übertragung nationalstaatlicher Hoheitsrechte an die EU an Organe erfolgt, denen es an eigener demokratischer Legitimation gebricht. Konkret im Visier sind die drei großen EU-Institutionen, allen voran der Europäische Rat als das Gremium der europäischen Staats- und Regierungschefs, das in regelmäßigen Gipfelkonferenzen die Grundlinien der EU-Politik bestimmt. Dieser Rat verfügt allenfalls mittelbar über eine demokratische Bevollmächtigung, denn obwohl jeder der mitgliedstaatlichen Mitglieder in der Heimat über demokratische Wahlen an die Regierung gelangt ist, „sind [diese] keine europäischen, keine auf Europa ausgerichteten Wahlen. Genauer: Es sind keine Wahlen, in denen konkurrierende Programme europäischer Politik zur Diskussion und Entscheidung gestellt werden, keine Wahlen, in denen über konkurrierende Programme europäischer Politik tatsächlich entschieden werden.“ 69 Hinzu kommt, daß der Rat seine Beschlüsse auf Basis der Vorschläge der Europäischen Kommission trifft, also einer Institution, die aus nicht-gewählten Beamten besteht, die über keinerlei demokratische Legitimierung verfügen. 70 Einzig das Europäische Parlament kann sich darauf berufen, aus europaweiten Wahlen hervorgegangen zu sein, aber hier ist der Mangel an echten politischen Mitspracherechten allzu offenkundig. Kurzum
66 Grande, Edgar, (1996) S.341
67 Vgl. Grande, Edgar, (1996) S.341; Kielmannsegg, Peter Graf (1994), S.24
68 Grande, Edgar, (1996) S.341
69 Kielmannsegg, Peter Graf: „Integration und Demokratie“, in: Jachtenfuchs, Markus /
Kohler-Koch, Beate (Hrsg.): „Europäische Integration,“ Leverkusen 1996, S.52
70 Vgl. Grande, Edgar, (1996) S.342
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gesagt: im EU-Institutionengefüge ist die demokratische Grundregel außer Kraft gesetzt, daß die Regierenden dem Volk in regelmäßigen Abständen über Wahlen Rechenschaft schuldig sind (Europäische Kommission), und wo dies der Fall ist, sind entweder die Legitimationsketten zu lang (Europäischer Rat) oder die Kompetenzen fallen zu gering aus (Europäisches Parlament). Die Standardvariante interpretiert also das demokratische Defizit als ein institutionelles und setzt dementsprechend auf eine Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, welches in den Mittelpunkt des EU-Gesetzgebungsprozesses gerückt werden soll, so daß politische Entscheidungsträger und Volksvertreter wieder in Deckungsgleichheit gebracht werden. 71
4.2 Der substantielle Ansatz
Auch die ‚substantielle Variante’ kommentiert die institutionellen Mängel der EU kritisch, sieht die wirkliche Ursache des Legitimationsdefizits aber nicht auf der verfassungspolitischen Ebene, sondern in dem jeder politischen Verfaßtheit vorgelagerten Urgrund des inneren,
gesinnungsmäßigen Zusammenhalts, der fehle. Fritz Scharpf:
Die Legitimationskraft des demokratischen Mehrheitsprinzips setzt die faktische politische Integration des Gemeinwesens voraus - wo diese fehlt, müßte seine Anwendung desintegrierend wirken. Negative Bedingung der Integration ist die Abwesenheit tiefgehender ethnischer, linguistischer, religiöser, ideologischer oder ökonomischer Spaltungen; positive Voraussetzung ist die Ausbildung einer auf staatsbürgerliche Gleichheit, Solidarität und Wertkonsens gestützten kollektiven Identität, der gegenüber Meinungs- und Interessenunterschiede in Einzelfragen so sehr an Bedeutung zurücktreten, daß auch Entscheidungen als legitim akzeptiert werden, die den eigenen Interessen oder Überzeugungen zuwiderlaufen.
Und weiter:
In der bisherigen Geschichte jedenfalls hat es demokratische Legitimität oberhalb der Ebene des Nationalstaats noch nicht gegeben. Das kann und soll sich im Prozeß der europäischen Einigung ändern, aber man darf den Zeitbedarf einer solchen Entwicklung nicht leichtfertig ignorieren. Im gegenwärtigen Europa jedenfalls sind weder die negativen noch die positiven
71 Vgl. Grande, Edgar, (1996) S. 345
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Voraussetzungen einer auf politische Integration gestützten demokratischen Legitimation 72 schon erfüllt.
Kielmannsegg konstatiert in diesem Zusammenhang, daß es noch keine „politisch belastbare Identität der Europäer als Europäer“ gebe. 73 Er wirft der institutionellen Kritik eine unzulässige Verkürzung der Realität vor: „Eine demokratische Verfassung macht aus der Europäischen Gemeinschaft noch keine europäische Demokratie.“ 74 Vielmehr könne eine Verfassung, und sei sie für sich genommen inhaltlich und prozedural noch so stark vom demokratischen Gedanken durchdrungen, niemals präjudizieren, wer das Staatsvolk sei, denn der jedem demokratischen Gemeinwesen zugrundeliegende Begriff der Volkssouveränität setze stets voraus, daß die Frage bereits beantwortet sei, von wem alle Gewalt ausgehe, bevor es überhaupt zur demokratischen Organisation aller Staatsgewalt kommen könne. Sei diese Frage in einem Staatswesen a priori nicht hinreichend geklärt, würden vordergründig demokratische Mehrheitsentscheidungen in Wirklichkeit den Charakter einer Fremdbestimmung annehmen. 75 Der Urgrund für Kielmannseggs Demokratiedefinition ist klar: Wenn immer dieselben Personenkreise bei Wahlen verlieren, also immer dieselben Wählergruppen mit ihren Interessen ‚zurückstecken’ müssen, dann sind die Mehrheitsverhältnisse strukturell bestimmt und die demokratische Artikulation an der Wahlurne gerät zur Farce. Ist das Demokratiedefizit aber strukturell bedingt, also tief in der Gesellschaft verankert, dann kann es auch nicht durch institutionelle Reformen im staatlichen Oberbau behoben werden. Die Konsequenz müßte also lauten, daß bis auf weiteres einzig der nationalstaatliche Rahmen einen demokratischen Prozess garantieren kann, daß also im Nationalstaat die Demokratie ‚besser aufgehoben ist’ als in Brüssel.
Welche Gründe lassen sich für den real existierenden Mangel an europäischem Identitätsbewußtsein identifizieren? Zunächst einmal wäre da die bereits angesprochene Zersplitterung der EU in eine Vielzahl nationaler Kommunikationsgemeinschaften (siehe Kapitel 3), die einem
72 Scharpf, Fritz W. (1992), S.296
73 Kielmannsegg, Peter Graf (1994), S.27
74 Kielmannsegg, Peter Graf (1996), S.58
75 Vgl. Kielmannsegg, Peter Graf (1994), S.27
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paneuropäischen Diskurs in europäischen Begrifflichkeiten bislang zäh widerstanden haben und dies ohne die notwendige Aneignung der erforderlichen Sprachkompetenzen aller Voraussicht nach auch weiterhin tun werden. Aber die Existenz unterschiedlicher Kommunikationsgemeinschaften besagt an für sich wenig, denn es handelt lediglich um prozedurale Räume, die keine eigenen Werte beinhalten, und sich quasi qua definitionem in der Funktion erschöpfen, ein allgemein akzeptiertes Diskussionspodium bereitzustellen. Worauf es eigentlich ankommt, sind vielmehr die Inhalte, die im Diskurs perpetuiert werden, und hier läßt sich kaum genug herausstreichen, daß die europäischen Nationen nicht nur je eigene Kommunikations-, sondern auch Erfahrungs-und
Erinnerungsgemeinschaften herausgebildet haben, in denen ein Korpus an Wahrnehmungen, Bewertungsmustern und Empfindungen tradiert wird, der sehr nationalspezifisch ist. Oder wie Kielmannsegg es ausdrückt: „Was war, wird nicht als eine gemeinsame europäische Vergangenheit erinnert, sondern als eine Mehrzahl von Völkergeschichten.“ 76 In manchen Fällen kollidiert geradezu das historische Gedächtnis der Völker, so z.B. bei der rückblickenden Wahrnehmung der beiden Weltkriege, die sich „den einen als teuer erkaufte Siege für eine gute Sache, den anderen als selbst verschuldete Katastrophe eingeprägt haben“. 77 Auch die Bewertung der gesamten Nachkriegszeit bis 1989, die als ein Aufstieg aus der Asche in West-, aber als verlorene Jahrzehnte in Osteuropa betrachtet wird, könnte kaum unterschiedlicher ausfallen. Dabei wiegt die kollektive Erinnerung an die Vergangenheit umso stärker, als daß die Nation sich selbst als eine tief in der Vergangenheit verwurzelte Entität auffaßt, ja geradezu ein fast zeitloses Selbstverständnis besitzt. 78 Diesen starken Vergangenheitsbezug der nationalen Kollektivkörper wird eine vom paneuropäischen Geist getragene EU meiner Ansicht nach nicht einfach ignorieren können, und sie sollte auch tunlichst der Versuchung widerstehen, ihn in pseudo-aufgeklärter Manier als Relikt der Vergangenheit oder bloße „Erfindung“ diskreditieren zu wollen, wie es etwa Ernest Gellner und Eric Hobsbawn tun. 79 Vielmehr gilt es, die
76 Kielmannsegg, Peter Graf (1996), S.56
77 Kielmannsegg, Peter Graf (1996), S.56
78 Vgl. Schulze, Hagen (1999), S.251
79 Vgl. Gellner, Ernest: „Nations and Nationalism“, Oxford 1983, S.48f.; Hobsbawm, Eric:
„Naciones y nacionalismo desde 1780“, 2., unveränderte Aufl., Barcelona 2004, S.18
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Mechanismen der kollektiven Psychologie sich zunutze zu machen, und auf supranationaler Ebene ebenfalls einen gemeinschaftlichen
Erinnerungsbestand aufzubauen, der sich nun aus der gemeinsamen Erfahrung als Europäer speist.
Fassen wir die Überlegungen bis hierhin kurz zusammen: In den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens besaß die Europäische Union den Charakter eines elitären, technokratischen Projekts, das seine Legitimation beim eher desinteressierten Wahlvolk durch seinen unzweifelhaften Erfolg als Wohlstandsgenerator und Friedensgarant bezog (= Legitimation durch Leistung). In der zweiten Phase, die durch den Fall des ‚Eisernen Vorhangs’, den sukzessiven Nord-, Süd- und Osterweiterungen und den beschleunigten Transfer nationaler Kompetenzen an die EU geprägt war, wurden kritische Stimmen laut, die den Mangel an demokratischer Transparenz und Legitimation anprangerten und die politische Einbeziehung der Bevölkerung als Lösung propagierten. Zur Legitimierung durch Leistung sollte fortan die Legitimierung durch Partizipation hinzutreten. Eine dritte Denkschule bemängelt zwar ebenfalls das Demokratiedefizit der EU, wirft aber dem Partizipationsansatz vor, mit seinen institutionellen Reformvorschlägen auf der Oberfläche des Problems zu verharren, solange noch nicht die vorpolitischen Existenzbedingungen einer Demokratie erfüllt sind. Oder anders formuliert: Eine wirkliche demokratische Entwicklung der EU ist nur realisierbar auf dem festen Fundament einer vitalen europäischen Identität, deren Herausbildung aber durch die starke emotionale Bindung der EU-Bürger an den Nationalstaat und die nationalstaatliche Fragmentierung der politischen Öffentlichkeit enge Grenzen gesetzt sind. Im folgenden soll es um Inhalte und Ziele der Europäischen Verfassung gehen. Dieses vor allem von den EU-Regierungen vorangetriebene Projekt, das durch den negativen Ausgang der Volksbefragung in Irland im Juni 2008 einen schweren Rückschlag erlitten hat, kann als der Versuch der Hohen Politik interpretiert werden, die Kritik am Legitimations- und Partizipationsdefizit der EU aufzugreifen und einer Lösung zuzuführen. In geschichtlicher Hinsicht kann die Verfassung - welche der EU erstmals eine einheitliche Rechtspersönlichkeit verleiht, die es ihr ermöglicht,
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in allen Bereichen völkerrechtlich bindende Verträge abzuschließen - 80 als ein bedeutender Schritt auf dem Weg vom Staatenbund zum Bundesstaat angesehen werden.
80 Vgl. Weidenfeld, Werner: „Die Europäische Verfassung verstehen“, Bundeszentrale für
politische Bildung, Bonn 2006, S.109. Für die Säulenstruktur der EU, siehe S. 31, Fußnote
64
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5. Das Projekt der Europäischen Verfassung
Das Projekt der Europäischen Verfassung verfolgt die Neuordnung, Verbesserung und Demokratisierung bestehenden EU-Rechts. Strukturell sollte das Verfassungswerk die bereits bestehenden europäischen Verträge, die nur in einer Art loser Blättersammlung vorlagen, in einen einheitlichen Text überführen, um so dem häufig selbst für Fachleute nur schwer überschaubaren EU-Rechtsbestand zugänglicher zu gestalten und mehr Transparenz zu verleihen. Gleichzeitig ließ man es nicht an inhaltlichen Änderungen fehlen, um die der EU-Organe und Effizienz
Entscheidungsverfahren zu erhöhen; vor allem bedurfte es einer Anpassung der politischen Architektur der Union an die stark veränderten Rahmenbedingungen, die sich seit den 1990er Jahren aus der Vertiefung und Erweiterung des Europas der Zwölf ergeben hatten. 81 Das Hauptaugenmerk war dabei auf die Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU als Gemeinschaft gerichtet, nachdem man nach Jahren der „Millimeterschritte“ allseits zu der schmerzhaften Erkenntnis gelangt war, daß der bisherige Modus der Regierungskonferenzen sich in einer Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners erschöpft hatte, und daß der weitere Erfolg der europäischen Integration von einer Verschlankung des politischen Entscheidungsprozesses abhängig sein werden würde. 82 Die Reformen sollten - so die Vorstellung des damaligen Außenministers Joschka Fischer - endlich die historisch gewachsene Kluft zwischen der ökonomischen und politischen Dimension des europäischen Einigungswerks überwinden und den europäischen Institutionen auch bei sensiblen politischen Fragen jenes Maß an Entscheidungshoheit verschaffen, das die EU bei ökonomischen Fragen seit der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion bereits genieße. 83 Denn jahrzehntelang wurde die EU - weitgehend der Realität entsprechend - den Bürgern als ein rein ökonomisches Unterfangen vermittelt. Ein Bewußtsein für
81 Vertiefend wirkte insbesondere der 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht (siehe
S.31, Fußnote 64) und die beiden darauf basierenden Reformverträge von Amsterdam
(1999) und Nizza (2003). Gleichzeitig erweiterte sich die EU durch die Aufnahme neuer
Beitrittskandidaten von 12 (1994) auf 27 Mitgliedsstaaten (2008).
82 Vgl. Weidenfeld, Werner (2006), S.41f.
83 Vgl. Fischer, Joschka: „From Confederacy to Federation. Thoughts on the Finality of
European Integration“, in: The European Journal, Bd. 7, Nr. 7 (2000), S.16
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die politische Dimension des Einigungsprojekts fehlte in der Bevölkerung fast gänzlich; trotz aller rituellen Beschwörungen blieb das politische Gebilde „Europa“ wolkig, die Identifikation der Bürger entsprechend eng an den ‚harten’ wirtschaftlichen Nutzen gebunden, mit der Folge, daß es der Europäischen Union trotz substantieller Ansätze zu eigener Staatlichkeit bis heute an einer klaren politischen Identität gebricht. Dieses Manko sollte das Verfassungswerk durch eine Stärkung der demokratischen Elemente im politischen System der EU beheben. Die zugrundeliegende Kalkulation - wenn man mit diesem nüchternen Wort einen emotionalen Prozess umschreiben darf - besteht darin, daß die Formulierung einer Verfassung, also einer staatlichen Grundordnung mit Explizierung der Bürgerrechte und Kompetenzen der Staatsorgane, sich zu einem Kristallisationspunkt für die Identifikation der Bürger mit Europa entwickeln wird, also kurzum identitätsstiftend im Sinne einer emotionalen Bindung an Europa wirken soll. Daß bei diesem Prozess auch die Außenwahrnehmung der EU eine wichtige Rolle zu spielen hat, läßt sich an der Hoffnung des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Giscard d’Estaing ablesen, daß mit der Verfassung „Europa in den Augen der Welt tatsächlich existieren“ wird. 84 Trotzdem muß man einschränken, daß die Ratifizierung einer Europäischen Verfassung alleine noch keinen europäischen Staat aus der Taufe hebt, sondern lediglich den „Aktionsrahmen für die Europäische Union“ absteckt, wie Weidenfeld es ausdrückt. 85 Federführend bei der Arbeit an der Verfassung war ein eigens einberufener Europäischer Reformkonvent unter dem Vorsitz d’Estaings. Dieser Rat führte ein ganzes Bündel von Verträgen, Rechtsakten und prozeduralen Regelungen in einem Gesamtdokument zusammen, das die Bezeichnung „Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE)“ erhielt und von den Staats- und Regierungschefs im Oktober 2004 an geschichtsträchtiger Stelle in Rom feierlich unterzeichnet wurde. Der für das Inkrafttreten des VVE notwendige europaweite Ratifikationsprozess kam allerdings bereits im Folgejahr durch die ablehnenden Voten der Franzosen und Niederländer praktisch zum Erliegen. Auch dem nach einer „Reflexionsphase“ erfolgten Versuch, den VVE in modifizierter Form als
84 Weidenfeld, Werner (2006), S.12
85 Weidenfeld, Werner (2006), S.15
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„Vertrag von Lissabon“ neu aufzulegen, wurde nach dem Nein der Iren in der Volksabstimmmung vom Juni 2008 ein jähes Ende bereitet, so daß derzeit allgemeine Ratlosigkeit über das weitere Vorgehen herrscht. 86 Der VVE umfaßte vier Hauptteile mit insgesamt 448 Artikeln: - Teil I: Bestimmungen zu Zielen und Werten sowie Zuständigkeiten und Organen der EU
- Teil II: Europäische Grundrechtscharta in 54 Artikeln, u.a. zur „Achtung der Menschenwürde“, zu den „Freiheitsrechten“, „Gleichheitsrechten“, „Bürgerrechten“, „Justiziellen Rechten“ und zum Themenfeld „Solidarität und Umweltschutz“
- Teil III: Bestimmungen zu den Politikbereichen und der Arbeitsweise der Union
- Teil IV: Allgemeine und Schlußbestimmungen 87
5.1 Stärkung des Leistungsgedankens
Der Reformkonvent unternahm erhebliche Anstrengungen, den bereits angesprochenen europäischen Leitgedanken der Legitimation durch Leistung und Partizipation zu stärken. In ersterer Hinsicht stand vor allem das Bemühen um eine erhöhte Effizienz der politischen Führung im Vordergrund. Ein großer Schritt in diese Richtung bedeutete die Abkehr von der „dreifachen Mehrheit“ im Ministerrat, dem dritten wichtigen Exekutivkörper der EU nach dem Rat der Staats- und Regierungschefs und der Europäischen Kommission. 88 Bislang war in diesem Gremium eine qualifizierte Mehrheit nur dann zustande gekommen, wenn diese gleichzeitig die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mehr als 50% der EU-Staaten und mindestens 62% der EU-Bevölkerung umschloß. Diese komplizierte Stimmengewichtung sollte ab 2014 durch die Einführung der „doppelten Mehrheit“ abgelöst werden, bei der es nur noch auf die Mehrheit der Mitgliedstaaten (55%) und der Unionsbevölkerung (65%) ankommen würde. Dies würde zweifelsohne der
86 Vgl. „EU-Reformvertrag. 53,4 Prozent Nein-Stimmen“, in: Die Zeit vom 13.06.2008. Bis zu
einer Neuregelung arbeitet die EU auf Grundlage des Vertrags von Nizza weiter (vgl.
Weidenfeld, Werner (2006), S.96).
87 Vgl. Weidenfeld, Werner (2006), S.51-56
88 Der Ministerrat besteht aus den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten auf Ministerebene.
Diese Fachminister tagen entsprechend dem Ressortprinzip, so z.B. bei innenpolitischen
Angelegenheiten die Innenminister und bei ökonomischen Fragen die Finanz- und
Wirtschaftsminister.
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Beschlußfähigkeit des Ministerrats dienlich sein, da so die Zahl der möglichen Blockadekonstellationen verringert und die Mehrheitsbildung gefördert werden würde. 89 Parallel dazu sollte die Union durch die neugeschaffenen Ämter eines Präsidenten des Europäischen Rats und eines EU-Außenministers (samt eines eigenen diplomatischen Diensts) nicht zuletzt auch in der öffentlichen Wahrnehmung ein stärkeres Profil erhalten. 90 Letzterer Posten wurde allerdings bereits in der ‚Reflexionsphase’ auf den eher hausbackenen Titel „Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ zurückgestuft, wie überhaupt der Lissaboner
Reformvertrag sich vom VVE vor allem durch den Verzicht auf jegliche staatliche Symbolik wie eine eigene EU-Flagge und -Hymne abzuheben versuchte. 91
Schließlich zeugte auch die geplante personelle Reduzierung der Europäischen Kommission, in der es bislang fester Usus war, daß jeder Mitgliedstaat mindestens einen Kommissar stellen durfte, von der wachsenden Bereitschaft innerhalb der EU, die Entscheidungsfähigkeit der Union zu stärken und dabei eine über den Nationalstaat hinausweisende, gesamteuropäische Perspektive einzunehmen. Zwar ist Weidenfeld und Wessels beizupflichten, daß der eisern hochgehaltene Grundsatz der nationalen Vertretung in der Vergangenheit wesentlich zu
Akzeptanzgewinnen der Kommission bei den Mitgliedstaaten beigetragen hat, 92 aber auch hier haben die drei EU-Erweiterungsrunden nach dem Ende des Kalten Krieges ein ursprünglich sinnvolles Prinzip schrittweise ad absurdum geführt, da es innerhalb der Kommission zu einer immer kleinteiligeren Zuweisung der Zuständigkeitsbereiche gekommen ist. In Zukunft soll es stattdessen ein Rotationsverfahren geben, bei dem die Kommission zu jeder gegebenen Zeit nur noch von zwei Dritteln der EU-Staaten beschickt wird, was zu einer ausgesprochenen Bewährungsprobe für das institutionelle Europa führen muß, da so dem verbleibenden Drittel selbst die theoretische Chance genommen wird, direkte Interessenpolitik im
89 Vgl. Weidenfeld, Werner (2006), S.82
90 Vgl. Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (2007), S.271
91 Immerhin dürfte die Einrichtung des Postens des Hohen Vertreters endlich die Sorgen des
ehemaligen US-Außenministers Henry Kissinger zerstreuen, den damals die Frage umtrieb,
welche Telefonnummer er denn wählen müsse, um „Europa“ zu erreichen.
92 Vgl. Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (2007), S.152f.
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obersten Brüsseler Gremium zu betreiben. Das erhöhte Vertrauen in die Unparteilichkeit der europäischen Institutionen, das ein derartiger Modus voraussetzt, dürfte den Mitgliedsländern eine innere Identifikation mit der Union abverlangen, die sich in geringerem Maße als bisher aus nationalen Kosten-Nutzen-Kalkülen speisen lassen kann. Dieser Gedanke führt uns zu einem wichtigen Punkt: Der umfangreiche Maßnahmenkatalog der EU darf nicht zu der Annahme verleiten, daß politische Leistungsfähigkeit alleine ausreicht, emotionale Bindungen der EU-Bürger an Europa zu erzeugen: „Die EU wird sich nicht allein durch die Politik, die sie treibt, legitimieren können, …[denn] wie alle politischen Systeme muß auch die Europäische Union Erwartungen enttäuschen, Lasten auferlegen, sich über gegebene Gruppeninteressen hinwegsetzen. Sie ist mithin - wie alle politischen Systeme - auf Loyalitäten angewiesen, die nicht kurzfristig konditioniert sind, eben auf…diffuse Unterstützung.“ 93 Den Lackmustest für die Bindung an die EU stellt also die Belastung dar, der Umgang mit politischen Streitfragen, bei denen das partikulare, nationale Interesse und das der Allgemeinheit unvereinbar bleiben, wobei hier die „Allgemeinheit“ als eine hinreichend große Anzahl anderer nationaler Kommunikationsräume verstanden werden soll. Der entscheidende Wandel von einem Zusammenschluß egoistischer Nutzenmaximierer zu einer wirklichen Gemeinschaft ist nämlich erst dann vollbracht, wenn das einzelne Gruppenmitglied innerlich auch die Entscheidungen mittragen kann, die seinem Eigeninteresse widersprechen, weil es zugleich auch eine Identifikation mit dem Gruppenganzen besitzt. Natürlich darf in diesem Prozess auch die gezielte Mobilisierung von Unterstützung nicht fehlen, etwa wenn die EU durch das Auflegen immer neuer Subventions- und Förderprogramme mal diese, mal jene Mitgliedsländer an sich zu binden versucht. Aber indem solch eine Strategie immer wieder nur das nationale Eigeninteresse bedient, also durch Affirmation stärkt, muß ihre identitätsstiftende Wirkung für die EU letzten Endes begrenzt bleiben, ja eine Überdosis dieser Politik dürfte sogar ausgesprochen kontraproduktiv für alle Kräfte wirken, die an einer
93 Kielmannsegg, Peter Graf (1996), S.50
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Wertegemeinschaft arbeiten, deren Legitimität sich nicht allein im wirtschaftlichen Profit erschöpft.
5.2 Förderung des Partizipationsgedankens
Neben der Effizienz müssen auch politische Teilhabe und Transparenz gewährleistet sein, damit es zu einer belastbaren Identifikation der Bürger mit einer supranationalen Union kommen kann. Wie bereits in Kapitel 4.2 angesprochen liegt der Kern des Problems darin, daß die Nationalparlamente der Europäischen Union Kompetenzen überantwortet haben, ohne die europäischen Institutionen in gleichem Maße demokratisch zu legitimieren: 94 Es existiert keine aus demokratischen Wahlen hervorgegangene europäische Regierung und das Europäische Parlament besitzt bislang nur äußerst bescheidene Befugnisse. Die Transparenz des eigentlichen Machtzentrums, des hinter verschlossenen Türen tagenden Europäischen Rats, ist denkbar gering. Die Folge ist eine beinahe surreale Kluft zwischen Wahrnehmung und Realität in der Öffentlichkeit: Während die realen Entscheidungsbefugnisse in vielen Fällen längst nach Brüssel gewandert sind, bleibt die Aufmerksamkeit der Bürger in Ermangelung direkter Einwirkungsmöglichkeiten am politischen Geschehen in ihren Hauptstädten haften, das vertrauter, nachvollziehbarer und - über den Gang zur Wahlurne - vor allem auch steuerbarer erscheint. Anders als bei der heimischen Bürokratie besitzen die Bürger keine Kontaktfläche und damit auch keine eigenen Erfahrungen mit den EU-Institutionen. Allenfalls in mediatisierter Form läßt sich von einer Partizipation der Wähler an der EU sprechen, nämlich wenn ihre demokratisch gewählten Regierungen zu - für die Öffentlichkeit schwer durchschaubaren -Verhandlungen nach Brüssel reisen. Aber selbst hier dominiert der nationale Gedanken, denn unter der dünnen Decke der gemeinschaftlichen Schwüre treten die Regierungsvertreter als zähe Anwälte ihrer nationalen Interessen auf, während daheim ihre Verhandlungsergebnisse von den Medien unter ebendieser Prämisse interpretiert werden, so daß den oft bis spät in die Nacht laufenden Regierungskonferenzen in Brüssel immer der etwas anrüchige Charakter einer politischen Pokerrunde anhaftet.
94 Stellvertretend für diese von vielen Beobachtern geteilte Ansicht: Preuss, Ulrich K.:
„Prospects of a Constitution for Europe”, in: Constellations, Bd. 3, Nr. 2 (1996), S.209f.
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Angesichts dieser Rahmenbedingungen muß es wohl als Erfolg gewertet werden, daß die Europäische Verfassung eine merkliche Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments vorsieht, das das einzige direkt gewählte und somit demokratisch unmittelbar legitimierte Organ der EU darstellt. 95 Seit 1979 wird das Parlament alle fünf Jahre EUweit in Direktwahl gewählt, wobei die einzelnen Mitgliedstaaten abhängig von ihrer Bevölkerungszahl zwischen sechs (Malta) und 96 (BRD) Abgeordnete stellen. Um die eigene Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten, soll die Abgeordnetenkammer in Zukunft auch nach dem Beitritt neuer Mitgliedsländer die Grenzmarke von 750 Sitzen nicht überschreiten. Im politischen System der EU bildet das Europäische Parlament sozusagen die ‚Bürgerkammer’, während der Ministerrat als eine Art ‚Staatenkammer’ fungiert. Diese Rollenverteilung entspricht der in allen föderalen Demokratien praktizierten dualen Repräsentationsidee, bei der „die eine [Kammer] der Repräsentation des Volkes als einer Summe von Individuen, die andere der Repräsentation der Gliedstaaten dient“. 96 Da das politische System der EU aber aufgrund seiner Entstehungsgeschichte im Vergleich zu den austarierten Systemen ‚normaler’ Bundesstaaten ohnehin noch eine schwere Schlagseite zum letzteren, territorialen Repräsentationsprinzip aufweist, ist klar, daß jede Stärkung des Europäischen Parlaments wie in einem Nullsummenspiel nur auf dem Wege der Aufgabe nationalstaatlicher Kompetenzen realisiert werden kann.
Erstmalig soll für die EU-Bevölkerung in der Form einer Bürgerinitiative auch die Möglichkeit zur direkten Teilhabe an europäischer Politik bestehen. Voraussetzung für die Gesetzesinitiative sind eine Million Unterschriften in einer „erheblichen“ Anzahl von Mitgliedsländern, woraufhin die Kommission von ihrem Initiativmonopol in der Gesetzgebung Gebrauch zu machen hat und einen Gesetzesvorschlag unterbreiten muß. 97 Weit bedeutsamer für die zukünftige Entwicklung eines europäischen Identitätsbewußtseins dürfte aber die Formulierung einer europäischen Grundrechtscharta in 54 Artikeln sein, die vom Verfassungskonvent unter Vorsitz des ehemaligen deutschen
95 Vgl. Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (2007), S.65-69
96 Kielmannsegg, Peter Graf (1994), S.25. Im Regierungssystem der BRD manifestiert sich
das Demokratieprinzip im Bundestag, die föderale Idee in der Institution des Bundesrats. In
den USA lauten die beiden entsprechenden Körperschaften Repräsentantenhaus und Senat.
97 Vgl. Weidenfeld, Werner (2006), S.89
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Bundespräsidenten Roman Herzog erarbeitet wurde. In der Präambel verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Sinn und Zweck dieses Rechtekatalogs liegen klar zutage: Auf der Makroebene sollen die Nationalstaaten auf ein gemeinsames Werteideal eingeschworen werden und so der europäischen Einigungsbewegung Ziel und Richtung gegeben werden. Dem einzelnen EU-Bürger hingegen soll das Gefühl vermittelt werden, daß nicht wie bislang nur der Nationalstaat für die Wahrung und Verteidigung seiner staatsbürgerlicher Rechte eintritt, sondern - sozusagen als übergeordnete Instanz - nunmehr auch die EU. Anstatt das Stigma einer gesichtslosen, blutarmen Bürokratie fortzuschreiben, kann die EU sich so als Hort und Garant der bürgerlichen und Menschenrechte im positiven Licht neu erfinden. Denn eins ist klar: Nur eine direkte, nicht durch den Nationalstaat mediatisierte Identifikation der Bürger mit der Union kann langfristig betrachtet den inneren Kitt herstellen, den jede politische Gemeinschaft benötigt. Und nur eine EU, die den Bezug zu einer europäischen Zivilgesellschaft sucht, kann auf das emotionale Kapital hoffen, das notwendig ist, um sie über die Zerreißprobe schwerer Krisen hinwegzutragen.
Ob dabei aber der ‚top down’-Ansatz einer im herkömmlichen Stil von oben dekretierten Europa-Verfassung die nötige Anziehungskraft besitzt, um die Selbstorganisation einer grenzübergreifenden Zivilgesellschaft
anzustoßen, muß nach dem jüngsten Rückschlag in Irland kritisch beurteilt werden. Wenn der EU-Reformvertrag bei der einzigen Volksabstimmung in 27 Staaten prompt eine Niederlage einstecken muß, wie es auf der grünen Insel der Fall war, dann ist der Schluß naheliegend, daß es bei einer flächendeckenden Abstimmung im EU-Raum nicht bei einer geblieben wäre. 98 Die tragische Ironie daran ist, daß die Bürger - aus einer Mischung von Uninformiertheit über die Vertragsinhalte und Angst vor der Marginalisierung in einem uferlosen Europa - gerade den EU-Vertrag
98 Das irische Volksreferendum war das einzige obligatorische in der EU (vgl. Weidenfeld,
Werner (2006), S.100f.). In den achtzehn Ländern, die zu diesem Zeitpunkt bereits dem EU-
Vertrag zugestimmt hatten, war die Ratifizierung stets durch parlamentarische Abstimmung
ohne Beteiligung des Wahlvolks erfolgt. Man tut nicht Unrecht in der Annahme, daß das
Ratifizierungsverfahren alleine für sich genommen bereits einen ausgeprägten Mangel an
Vertrauen der politischen Eliten in basisdemokratische Verfahren verrät.
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ablehnten, der als erster ihre politische Beteiligung am Einigungsprozeß ernsthaft zum Ziel erhob. Fast wie in einer Parabel rächte sich hier die langjährige Abgehobenheit des EU-Betriebs, in der die politischen Eliten die längste Zeit europäische Politik betrieben, ohne die Bürger in den Entscheidungsprozess einzubinden. Der negative Bescheid der Iren hat gezeigt, daß sich diese Versäumnisse nicht ‚über Nacht’ durch einen einzelnen politischen Vorstoß beseitigen lassen, mit welchem offiziellen Elan auch immer er vorgetragen wurde. Wie schon beim ersten gescheiterten Anlauf in Frankreich und den Niederlanden 2005 drangen auch diesmal Brüssels geläuterte Intentionen nicht durch, weil die entsprechenden paneuropäischen Kommunikationsstrukturen fehlten, die der irischen Öffentlichkeit die Vorteile der EU-Verfassung vor Augen hätten führen können. Stattdessen wurde der Diskurs durch nationale Themen dominiert, die zudem - jedenfalls nach Ansicht von Pro-Europäern wie dem EU-Parlamentarier Elmar Brok -von irrationalen Befürchtungen vor Europa geprägt worden seien. 99 Daß aber gerade solche volatilen Stimmungen den Wahlausgang bestimmten, obwohl die EU-Befürworter sich doch im Besitz der besseren Sachargumente wähnten, beweist, daß es der europäischen Idee beim gemeinen Mann auf der Straße nach wie vor an Überzeugungskraft gebricht.
Im folgenden sollen einige prominente Vorschläge für die Ausformung einer europäischen Identität untersucht und ihr Verhältnis zum nach wie vor vitalen Nationalgefühl der Völker analysiert werden.
99 Vgl. Schuler, Katharina: „Nerven bewahren“, in: Die Zeit vom 16.06.2008. Online unter:
http://www.zeit.de/online/2008/25/interview-brok (letztmalig abgerufen am 16.03.2009)
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6. Identitätsformen und -modelle
6.1 Europäische und nationale Identität
Von Anfang an sieht der EU-Integrationsprozess sich einem Dilemma gegenüber: Sein wichtigster Initiator und Träger, der Nationalstaat, stellt zugleich das größte Hindernis für die Schaffung einer paneuropäischen Identität dar. Viele Menschen in ganz Europa empfinden eine tiefe Verbindung mit ihrer Nation. Im Kontrast dazu wirkt der Appell an „Europa“ immer noch blass, abstrakt, geradezu leer. 100 Der rasche Zerfall klassischer Vielvölkerstaaten wie der Sowjetunion und Jugoslawien lehrt, daß die schon totgesagte Idee des Nationalismus 101 über eine ungebrochene Vitalität verfügt. Selbst in den westeuropäischen Nationalstaaten der ersten Stunde (Großbritannien, Frankreich und Spanien) demonstrieren die
Autonomiebestrebungen der Schotten, Korsen und Basken den starken Willen ‚nationaler Minderheiten’ zur Eigenstaatlichkeit, sogar innerhalb der Grenzen kaum lebensfähiger Kleinstaaten. Eine EU-Identitätspolitik wider dem Patriotismus der Völker zu betreiben, wäre angesichts der dezentralen Struktur der Union ein Ding der Unmöglichkeit. Es würde auch dem freiheitlichen Selbstverständnis Europas diametral widersprechen, dieselben ruppigen Propagandamethoden anzuwenden, von denen der Nationalstaat des 19. Jahrhunderts Gebrauch machte, um den Massen das ‚notwendige’ Nationalbewußtsein einzuimpfen. Andererseits kann sich die Politik - nach Max Weber schließlich die Kunst der selbständigen Führung 102 - nicht auf den bloßen Nachvollzug der Stimmung im Volk beschränken, sondern muß ihre Pflicht zur Führungsrolle wahrnehmen. Wenn die Völker Europas
100 Vgl. Hopper, Paul: „’Who wants to be a European?’ Community and Identity in the
European Union”, in: Human Affairs, Bd. 14, Nr. 1 (2004), S. 142
101 So der britische Historiker und ehemalige Sozialist Eric Hobsbawm in seinem 1989, im
annus mirabilis vollendeten Werk Nations and Nationalism since 1780. Programme, myth,
reality, in dem er bereits den Abgesang auf den Nationalismus als historische Kraft
anstimmte. Prompt darauf durch die Umwälzungen im Ostblock überrumpelt, fügte
Hobsbawm der spanischen Ausgabe von 1991 eilig ein weiteres Kapitel hinzu, in dem er
versuchte, das plötzliche Wiederaufleben nationalistischer Gefühle als ein europäisches
Phänomen ohne globale Gültigkeit wegzuerklären (vgl. Hobsbawm, Eric (2004), Kapitel 6,
S.173-202).
102 „Was verstehen wir unter Politik? Der Begriff ist außerordentlich weit und umfaßt jede Art
selbständig leitender Tätigkeit.“ (Weber, Max: „Politik als Beruf“, in Mommsen, Wolfgang /
Schluchter, Wolfgang (Hrsg.): Wissenschaft als Beruf 1917/1919—Politik als Beruf 1919,
Tübingen 1994, S. 35)
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zusammenwachsen sollen, dann müssen sie ihre Gemeinsamkeiten entdecken und herausstreichen, und dann gibt es auch keinen Grund, diese nicht mit einer eigenen EU-Symbolik massentauglich zu zelebrieren. Die Sichtung der Fachliteratur zur europäischen Identität vermittelt den Eindruck einer gewissen Frontstellung zwischen zwei Positionen, einem kulturbezogenen, emotionalen Ansatz auf der einen und einer wertebezogenen, funktionalen Sichtweise auf der anderen Seite. Zweifelsohne spiegelt sich in diesem Antagonismus die herkömmliche Dichotomie von Kultur- und Staatsnation, ethnos und demos bzw. östlichem und westlichem Nationalismus wider - ein Begriffsinstrumentarium aus der Nationalismusforschung, das sich aber für eine Analyse des historisch singulären EU-Integrationsprozesses als völlig inadäquat erweist (siehe Kapitel 2.2). Der Aufbau eines ‚europäischen Nationalstaats’, sofern dieser Begriff als Anachronismus nicht ganz vermieden werden sollte, wird sich nicht nach dem Drehbuch der klassischen Nationalstaatsbildung abspielen, sondern im Gegenteil eigenen Gesetzen gehorchen müssen. Das Fehlen funktionaler Voraussetzungen wie einer gemeinsamen Sprach- und Kommunikationsgemeinschaft sowie einer europäischen Demokratie wurde bereits behandelt. Das sind aber beileibe nicht die einzigen Hemmschuhe. Hinzu treten noch weitere Faktoren, die man als einen Mangel an Substrat auslegen könnte, und die nachfolgend kurz angesprochen werden sollen: - Grenzen: Europa ist der einzige Kontinent, dessen Existenz sich nicht geographisch, sondern geschichtlich definiert; es ist ein „konstruierter Begriff“ 103 , der gerade wegen seiner Konstruiertheit der steten Selbstversicherung seiner Existenzberechtigung bedarf. Rein geographisch betrachtet ist Europa Bestandteil Eurasiens, eine Halbinsel am westlichen Kap der bei weitem größten Landmasse des Planeten. Zwar verfügt Europa an drei Seiten über klare, durch Meere definierte Kontinentalränder, aber das Fehlen natürlicher Grenzen Richtung Osten und die offenkundige Arbitrarität der Uralgrenze - den alten Griechen z.B. galt der Fluß Don als Trennscheide
103 Hobsbawm, Eric: „Welchen Sinn hat Europa?“, in: Die Zeit, 41 (1996), S.40. Online
unter: http://www.zeit.de/1996/41/Welchen_Sinn_hat_Europa_ (letztmalig abgerufen am
16.03.2009)
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zwischen Europa und Asien - 104 verhindert eine endgültige räumliche Definition Europas.
- Geschichte: Anders als der Nationalstaat kann Europa sich nicht auf eine gemeinsame Vergangenheit berufen: 105 Ein Historiker, der die Konflikte und Antagonismen Europas beschreiben sollte, würde die Geschichte des Kontinents über weite Strecken mit flinkerer Feder schreiben als jener, der die Gemeinsamkeiten herausarbeiten sollte. Europas Geschichte ist von Pluralitäten, Rivalitäten und - nicht erst nach den Schüssen von Sarajewovon unglaublichen Monstrositäten geprägt gewesen. Andererseits gibt die Vergangenheit aber auch den Blick auf eine Anzahl möglicher Vorläufer der Europaidee frei wie u.a. den karolingischen, christlichen Reichsgedanken, das humanistische Europaideal des Erasmus von Rotterdam oder Herders Konzept der Pluralität der Völker und Nationen. 106 Inwiefern sich allerdings dieser heterogene Bestand an Ansätzen für einen modernen Europabegriff fruchtbar machen läßt, ohne gleich in eine forcierte Geschichtsinterpretation zu verfallen, steht auf einem anderen Blatt. - Mythen: Einen besonderen Beitrag zur Konsolidierung von Nationalstaaten leisten Mythen. Die - oft historisch zweifelhafte - Tradierung von Schlachten, Revolutionen und Heldentaten aus entfernten Tagen soll der Nation ein Gefühl von Dauer- und Sinnhaftigkeit, von Gemeinschaft und Brüderlichkeit vermitteln. Nationalmythen beschwören die gemeinsame Herkunft (Gründungsmythen), die Anders- und Einzigartigkeit des Volkscharakters und die Opferbereitschaft des einzelnen für das Kollektiv. Eine Schlüsselfunktion bei der nationalen Identitätsbildung nimmt aber die Erinnerung an kriegerische Auseinandersetzungen mit äußeren Feinden ein. So sind z.B. die Siege von Admiral Nelson und die politische Führung von Winston Churchill fester Bestandteil der britischen Gedenkkultur. 107 Der legendäre Status dieser Nationalhelden wurde jedoch im Konflikt mit den heutigen EU-Partner Frankreich bzw. Deutschland errungen. Vergleichbare
104 Vgl. Hobsbawm, Eric (1996), S.40
105 „Der gemeinsamen Besitz eines reichen Erbes an Erinnerungen“ ist nach Renan eine der
beiden Bedingungen für die Lebensfähigkeit der Nation als „geistiges Prinzip“. Die andere,
gegenwartsbezogene, stellt „das gegenwärtige Einvernehmen, der Wunsch
zusammenzuleben“ dar (Renan, Ernest (1882), S.10).
106 Münkler, Herfried: „ Europa als politische Idee. Ideengeschichtliche Facetten des
Europabegriffs und deren aktuelle Bedeutung“, in: Leviathan, Bd. 19, Nr. 4 (1991), S.529-534
107 Vgl. Hopper, Paul (2004), S.6
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Nationalmythen, die sich aus der historischen Gegnerschaft zu Nachbarvölkern speisen, und die oft zu einem manichäischen Kampf zwischen Gut und Böse stilisiert werden, finden sich im kollektiven Gedächtnis fast aller europäischen Länder. Auch wenn die kollektive Erinnerung heutzutage einen aufgeklärteren und selbstkritischeren Geist atmet als früher, bleibt die Frage bestehen, wie ein Bestand an gemeinsamen europäischen Erinnerungen und Ereignissen aufgebaut werden kann, solange die Völker es vorziehen, ihre Geschichte in Kategorien von Kampf gegen- und Abgrenzung voneinander zu tradieren. All das muß gegenwärtig zum Schluß führen, daß
…national identifications possess distinct advantages over the idea of a unified European identity. They are vivid, accessible, well established, long popularized, and still widely believed, in broad outline at least. In each of these respects, 'Europe' is deficient both as idea and as process. Above all, it lacks a pre-modern past-a 'prehistory' which can provide it with emotional sustenance and historical depth. 108
Der Mangel an funktionalen wie substantiellen Voraussetzungen bedeutet, daß es auf unabsehbare Zeit keine Aussicht gibt, in den Köpfen und Herzen der Menschen eine mit dem Nationalstaat vergleichbare Identifikation mit Europa aufzubauen. Jeder Versuch, den Nationalstaat im kontinentalen Maßstab zu reproduzieren, also einen europäischen Nationalstaat oder eine europäische Supernation zu errichten, wäre somit - gänzlich unabhängig von der Frage, ob die Einebnung nationaler Identitäten überhaupt wünschenswert wäre - zum Scheitern verurteilt. Doch muß eine europäische Identität trotz ihrer Artifizialität keineswegs in Widerspruch zur Bindung an den Nationalstaat stehen. Eine Möglichkeit, beide Loyalitätsebenen miteinander in Einklang zu bringen, ist das Konzept der multiplen Identitäten:
At the same time, there is plenty of historical evidence for the coexistence of concentric circles of allegiance. In the ancient world it was possible to be Athenian, Ionian and Greek all at the same time; in the medieval world, to be Bernese, Swiss and Protestant; in the modern Third World to be Ibo, Nigerian and African simultaneously. Similarly, one could feel
108 Smith, Anthony D.: „National Identity and the Idea of European Unity“, in: International
Affairs, Bd. 68, Nr. 1 (Jan. 1992), S.62
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simultaneously Catalan, Spanish and European; even - dare one say it? - Scottish-or-English, British and European. 109
Aber woraus besteht nun die allgemeine europäische Identität, die Katalanen, Schotten und Engländer verbindet? Was haben alle Europäer gemeinsam und worin unterscheiden sie sich von Nicht-Europäern? Anthony Smith spricht von einem ganzen Bündel an geschichtlichen und geistigen Traditionen („family of cultures“), an denen alle Völker Europas zumindest teilweise und in einem gewissen Grade Anteil haben (siehe Abb. 4):
There are shared traditions, legal and political, and shared heritages, religious and cultural. Not all Europeans share in all of them; some share in particular traditions and heritages only minimally. But at one time or another all Europe's communities have participated in at least some of these traditions and heritages, in some degree.
What are these partially shared traditions and heritages? They include traditions like Roman law, political democracy, parliamentary institutions, and Judeo-Christian ethics, and cultural heritages like Renaissance humanism, rationalism and empiricism, and romanticism and classicism. Together they constitute not a 'unity in diversity ' - the official European cultural formula but a 'family of cultures' made up of a syndrome of partially shared historical traditions and cultural heritages…So, for example, the Italian Renaissance and its humanism found its way into many, but not all, parts of Europe, as did the spirit and methods of the French Enlightenment…Specific European states or communities may reveal only certain of the above traditions or heritages, or only to a limited extent. But the sum total of all Europe's states and communities has historically revealed a gamut of overlapping and boundarytranscending political traditions and cultural heritages, which together make up what we may call the European experience and the European family of cultures. 110
Diesem vielschichtigen Erbe, das nicht nur geistige, sondern ebenso auch kulturelle und religiöse Faktoren einschließt, muß jeder politische Versuch der Identitätsbildung Rechnung tragen.
6.2 Verfassungspatriotismus
Ein primär funktionaler Vorschlag zur Kreierung einer paneuropäischen Identität stellt der auf kontinentale Dimensionen übertragene
‚Verfassungspatriotismus’ dar, der auf Jürgen Habermas zurückgeht. Im
109 Smith, Anthony D. (1992), S.67f.
110 Smith, Anthony D. (1992), S.70f.
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folgenden werde ich argumentieren, daß dieser Ansatz kein geeignetes Identifikationsmodell für einen europäischen Bundesstaat darstellt, sondern im Gegenteil im Extremfall sogar zur langfristigen politischen und kulturellen Desintegration Europas führen könnte. Der Begriff Verfassungspatriotismus bezeichnet eine Form des Patriotismus, die bewußt die Achtung vor und die emotionale Bindung an die in der Verfassung verankerten Freiheits- und Grundrechte in den Mittelpunkt und ethnonationale Konnotationen in den Hintergrund rückt. 111 Im bundesdeutschen Kontext läßt er sich problemlos als eine Variante des staatsbürgerlichen Nationalismus verstehen: der Bürger soll citoyen und das Volk demos, nicht ethnos sein. Im europäischen, multikulturellen Bereich besitzt der Verfassungspatriotismus jedoch darüber hinaus eine dezidiert postnationale Komponente, da er sich hier, vollends gelöst von einem ethnischen Substrat, nur als reine Orientierung an grenzüberschreitenden Wertvorstellungen setzen kann. Seine Zielsetzung ist es, den Nationalstaat zu ‚überwinden’, genauer gesagt, die in seinen Augen „kontingente“ 112 Gleichsetzung von Nation und Demokratie aufzuheben, denn: „Der Nationalstaat hatte nur vorübergehend einen engen Zusammenhang zwischen ‚Ethnos’ und ‚Demos’ gestiftet. Dem Begriffe nach war die Staatsbürgerschaft von der nationalen Identität immer schon unabhängig.“ 113 Dabei erkennt Habermas an, daß die Idee der Nation in der Moderne eine Schlüsselrolle im Demokratisierungsprozess gespielt hat, und daß der Nationalstaat den idealen Rahmen für die Etablierung des Konzepts der Volkssouveränität bildete:
[The] legal-political transformation would have lacked driving force, and formally established republics would have lacked staying power, if a nation of more or less self-conscious citizens had not emerged from a people delined by its subjection to state power. This political mobilization called for an idea that was vivid and powerful enough to shape people's convictions and appealed more strongly to their hearts and minds than the dry ideas of popular sovereignty and human rights. This gap was filled by the modern idea of the nation,
111 Sternberger, Dolf: „Verfassungspatriotismus“, Frankfurt a.M. 1990
112 Lacroix, Justine: „For a European Constitutional Patriotism“, in: Political Studies, Bd. 50
(2002), S.946
113 Habermas, Jürgen: „Staatsbürgerschaft und nationale Identität”, in: Ders.: Faktizität und
Geltung: Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats,
Frankfurt a.M. 1992, S.637
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which first inspired in the inhabitants of state territories an awareness of the new, legally and politically mediated form of community. Only a national consciousness, crystallized around the notion of a common ancestry, language, and history, only the consciousness of belonging to “the same“ people, makes subjects into citizens of a single political community—into members who can feel responsible for one another. The nation or the Volksgeist (the unique spirit of the people—the first truly modern form of collective identity) provided the cultural basis for the constitutional state. 114
Die Entstehung von Nation und Demokratie ist laut Habermas also aus einem Prozess enger Wechselbeziehung erfolgt, was dazu geführt habe, daß der Staatsbürger sich ebenso als Träger kultureller Merkmale (Nationalismus) wie als Inhaber politischer Rechte (Republikanismus) fühle. Die emotionale Mobilisierung der Massen durch die handgreiflichere Vorstellung des völkischen Zusammenhalts habe - sozusagen im Huckepack - auch der abstrakteren demokratischen Idee zum Durchbruch verholfen. Der historisch gewachsene Doppelcharakter der Nation habe jedoch - und das sei die Kehrseite der Medaille - zwei Prinzipien zu einer fragilen Allianz zusammengeführt, die in Wahrheit in einem latenten Spannungsverhältnis zueinander ständen: die Universalität einer egalitären Rechtsgemeinschaft und die Partikularität einer kulturellen Schicksalsgemeinschaft. 115 Habermas hält die Zeit dafür gekommen, die Kongruenz beider Grundsätze aufzubrechen, den Begriff der Staatsbürgerschaft von jeder kulturellen Bezugnahme zu entkleiden und die Bejahung republikanischer Werte zum einzig maßgeblichen Kriterium zu erheben:
…today we live in pluralistic societies that are moving further and further away from the model of a nation-state based on a culturally homogeneous population. The diversity of cultural forms of life, ethnic groups, religions, and worldviews is constantly growing. There is no alternative to this development, except at the normatively intolerable cost of ethnic cleansing. Hence republicanism must learn to stand on its own feet. 116
Die Theorie des Verfassungspatriotismus nimmt also ihren Ausgang in der Annahme, daß die moderne Gesellschaft von pluralistischen
114 Habermas, Jürgen: „The European Nation-State: On the Past and Future of Sovereignty
and Citizenship”, in: Public Culture, Bd. 10, Nr. 2 (1998a), S.403f.
115 Vgl. Habermas, Jürgen (1998a), S.405f.
116 Habermas, Jürgen (1998a), S.408
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Wertvorstellungen und individuellen Lebensentwürfen so tiefgreifend durchdrungen ist, daß alle staatlichen Versuche, Kultur und politische Gemeinschaft in Deckungsgleichheit zu bringen, nur um den inakzeptablen Preis der Gefährdung des inneren Friedens möglich wären. Vertreter des Postnationalismus begreifen die Heterogenität der Gesellschaft als einmalige historische Chance, vom Prinzip des homogenen Nationalstaats abzurücken und politische Herrschaft erstmals auf einer rein staatsbürgerlichen Gemeinschaft ohne ethnisch-kulturelles Substrat zu begründen. Der neue europäische demos solle auf keiner anderen Rechtfertigungsgrundlage beruhen als dem allgemeinen Konsens der Völker, der sich aus geteilten moralischen Werten ergibt, und sein Charakter soll sich durch die strikte Trennung politischer von kultureller Identität bestimmen. Habermas’ Theorie ist meiner Auffassung nach sowohl hinsichtlich ihrer Prämissen als auch der gesellschaftlichen Effekte, die sich Habermas von ihrer Umsetzung verspricht, anfechtbar. Entgegen seiner historischen Analyse läßt sich aus der konstatierten Pluralität der Gesellschaft keineswegs eine zwingende Notwendigkeit zur Reduktion auf eine abstrakte Wertegemeinschaft ableiten. Bei aller modernen ‚Multikulturalität’ - der Nationalstaat sah sich bereits in seiner Entstehungszeit im 19. Jahrhundert mit einer - auf seine Weise - äußerst heterogenen Gesellschaft konfrontiert, die noch wesentlich stärker als heute von sozialen und politischen Grabenkämpfen geprägt war, die auch gewaltsam ausgetragen wurden: Adlige, Bürger und Arbeiter, geistig und emotional voneinander getrennt durch fast unvereinbare Erfahrungs- und Lebenswelten, lagen in der damaligen Sozialhierarchie wie Wasser und Öl übereinander. Die politische Dynamik war vom Systemkampf zwischen liberalen Demokraten, revolutionären Sozialisten und kaisertreuen Aristokraten geprägt, drei radikal verschiedenen Weltanschauungen, die in diesem zukunftsoffenen Zeitalter mit dem gleichen selbstverständlichen Absolutheitsanspruch auftraten. Stadt und Land boten den Menschen so unterschiedliche Lebensumstände undchancen, daß die Mahnung des Grundgesetzes „gleichwertige“ oder „einheitliche Lebensverhältnisse“ überall im Staatsgebiet herzustellen, sich
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damals wie blanker Hohn angehört hätte. 117 Zum sozioökonomischen Gefälle trat noch der tiefe konfessionelle Gegensatz hinzu, bei dem die protestantische Reichsspitze den politischen Katholizismus pauschal der Reichsuntreue bezichtigte und in einem „Kulturkampf“ in die Knie zu zwingen versuchte. Dennoch konsolidierte sich der deutsche Nationalstaat all dieser Unterschiede zum Trotz und zwar gerade weil die kulturell definierte nationale Idee der zerrissenen und antagonistischen Gesellschaft eine überwölbende Identität verlieh und so für den notwendigen inneren Zusammenhalt des Staatswesens sorgte.
Im Vergleich dazu erscheint die moderne Gesellschaft, in der das Modell der liberalen Demokratie und Marktwirtschaft sich konkurrenzlos durchgesetzt hat und soziale wie konfessionelle Differenzen stark an Bedeutung eingebüßt haben, in vielerlei Hinsicht sogar homogener, so daß Habermas’ Beschwörung eines ausufernden Pluralismus, dem man nur noch durch den strikten Verzicht auf die Vermittlung kultureller Inhalte begegnen könne, die heutige Realität nicht trifft; der Komplexitätsgrad der modernen Gesellschaft hat insgesamt wohl nicht zugenommen, eher im Gegenteil, allenfalls ihre eigene Nabelschau hat größere Ausmaße angenommen. Der Postnationalismus stellt der Gesellschaft eine (partikularistische) Diagnose, die so gar nicht zutrifft, und deshalb sollte man auch - um im Bild zu bleiben - seine mitgelieferten Therapiemaßnahmen in Frage stellen. Der geschichtliche Rückblick lehrt stattdessen, daß der nationale Diskurs eine gesellschaftlich integrierende Kraft ausübt, und deshalb muß die Lehre für die Zukunft lauten, daß auch die EU einer starken kulturellen Komponente bedarf, wenn sie die Menschen an sich binden will. Woraus diese grenzübergreifenden kulturellen Klammern bestehen sollen, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Die hilflose aber ehrliche Antwort kann nur lauten, daß wir es derzeit noch nicht wissen. Daß es weder normativ wünschenswert noch praktisch möglich ist, die nationalen Identitäten einzuebnen, wurde bereits mehrfach betont; ebenso würde die leichtfertige Erhebung der einen oder anderen nationalen Facette zur kontinentalen Gültigkeit zu schweren Verwerfungen innerhalb des europäischen Hauses führen, wovon die extreme Zurückhaltung der EU im Umgang mit dem
117 Vgl. Art. 72, Abs. 2 GG; Art. 91a, Abs. 1 GG; Art. 106, Abs. 3 GG. Es handelt sich
wohlgemerkt um kein verfassungsrechtliches Gebot.
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Vormarsch des Englischen beredetes Zeugnis ablegt (siehe Kapitel 2.3). Vermutlich wird dem Faktor Zeit bei der Integration eine entscheidende Rolle zukommen; Zeit, die notwendig ist, um für die Völker einen gemeinsamen Bestand an gesamteuropäischen Erfahrungen und Traditionen aufzubauen; Zeit, um Europa als Idee in den Köpfen und erfahrbare Realität im täglichen Leben reifen zu lassen. Daß dieser Prozess nicht ohne eine gewissen Konstruktivismus ablaufen wird, ist wahrscheinlich. 118 Anders als bei Renan, der die Geschichtswissenschaft für den größten Feind der
Nationalstaatsbildung hielt, weil sie die historische Wahrheit über denblutigen - Ursprung aller politischen Gebilde ans Licht zerre, 119 spielt sich die europäische Integration im vollen Scheinwerferlicht der öffentlichen Aufmerksamkeit ab, so daß der Mythenbildung enge Grenzen gesetzt sind, und man die Vorhersage wagen kann, daß das kritische, reflektierende, bisweilen sogar distanzierende Moment den Charakter der europäischen Identität prägen wird.
Das Hauptmanko des Verfassungspatriotismus besteht aber in seiner ausgesprochenen „Kulturblindheit“. 120 Während ethnonationale Ansätze tendenziell die Fähigkeit des Menschen unterschätzen, seine
Gemeinschaftsbeziehungen zu wechseln oder abzuändern, begeht der Postnationalismus den entgegengesetzten Fehler, die menschliche Fähigkeit überzubetonen, sich im Lichte liberaler Theorien neu zu erfinden. Politik und Kultur werden auseinanderdividiert, als ob es sich um zwei fein säuberlich zu unterscheidende Kategorien handelt, die man getrennt voneinander ‚abwickeln’ könnte. Dabei wird allzu leicht übersehen, daß der Verfassungspatriotismus auf einen vorgegebenen kulturellen Rahmen angewiesen ist, damit er funktioniert, denn .„the procedures for locating consensus that Habermas invokes as the basis for popular sovereignty assume that individuals know beforehand with whom they are seeking to
118 Für diese Tendenz spricht der bereits erwähnte Vorschlag, eine Kunstsprache zur
europäischen Sprache zu erheben oder Latein zu reaktivieren. Auch die EU-Flagge ist ohne
historische Vorbilder.
119 Vgl. Renan, Ernest (1882), S.3
120 Kraus, Peter A. (2000b), S.213
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achieve consensus.“ 121 Bernard Yack erläutert dies anschaulich am Beispiel der deutschen Wiedervereinigung:
Habermas’s civic interpretation does nothing to explain or justify reunification with the Federal Republic. It may have been easier to establish a liberal democratic regime in East Germany by integrating it into an already functioning and wealthy liberal democracy such as the Federal Republic. But this option was not offered - or even contemplated - by the Federal Republic to the inhabitants of Czechoslovakia or Poland or any other former Communist state. How can one explain the peculiar form of East Germany’s transition from communism without invoking the prepolitical community of shared memory and history that tied West to East Germans, a sense of community that led the former to single out the latter for special support and attention? Habermas’s civic interpretation…begs this question. 122
Die streng rationale, konstitutionelle und kontraktuelle Sichtweise tendiert dazu, die kulturelle Dimension von Nationalität zu ignorieren; politische Ordnungsbegriffe wie „deutsch“, „französisch“ oder eben auch „europäisch“ werden so behandelt, als seien sie nicht auch gleichzeitig kulturell vererbte Zuordnungsverhältnisse. Dabei vermag der
staatsbürgerliche Ansatz nicht zu erklären, warum ein Nationalstaat die Grenze angenommen hat, die er hat, warum also mithin der eine Mensch Bürger des einen und der andere Mensch Bürger des anderen Staates ist (Habermas ist sich an einer Stelle dieses theoretischen Defizits zwar auf 123 ). durchaus bewußt, zeigt aber keine Lösung Der
Verfassungspatriotismus kann dann funktionieren, wenn die Existenz einer Kulturgemeinschaft als Kommunikationsbasis für seinen Wertediskurs bereits als gegeben vorausgesetzt werden kann. Gilt es aber Ethnizität und Nationalität zu transzendieren, zeigen sich in der Realität oftmals die Grenzen des Diskurses und seiner Problemlösungsfähigkeit. Dies rührt aus einer gewissen Betriebsblindheit des Werteuniversalismus: da rein werteorientierte Ansätze wie der Verfassungspatriotismus sich als absolut setzen müssen, um überall Gültigkeit beanspruchen zu können, ignorieren
121 Yack, Bernard: „The Myth of the Civic Nation”, in: Beiner, Ronald (Hrsg.): Theorizing
Nationalism, New York 1999, S.110
122 Yack, Bernard (1999), S.108
123 „One cannot explain in purely normative terms how the universe of those who come
together to regulate their common life by means of positive law should be composed. From a
normative point of view, the social boundaries of an association of free and equal
consociates under law are perfectly contingent.” (Habermas, Jürgen (1998a), S.406)
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sie allzu eilfertig, daß auch ihre vermeintlich universalen Werte nicht im luftleeren Raum entstanden sind, sondern konkrete soziale, geschichtliche, politische und kulturelle Entstehungsbedingungen atmen, folglich auch nicht das Maß an Objektivität und Kulturunabhängigkeit besitzen (können), das sie für sich beanspruchen.
Dies gilt insbesondere für den Verfassungspatriotismus à la Habermas, der als nachträgliche philosophische Rationalisierung des gebrochenen Verhältnisses der Bundesbürger zur eigenen Nation und Geschichte nach 1945 selbst ein - spezifisch deutsches - Kulturprodukt darstellt, das sich aus der totalen Diskreditierung nationaler und ethnischer (früher: „völkischer“) Werte durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ergeben hat. Aus diesem kollektiven Trauma ist im bundesrepublikanischen Diskurs eine kritische Grundhaltung zu den Bedingungen der eigenen Nationalität herangewachsen, die aber eben aufgrund der Singularität der deutschen Erfahrungen nicht ohne weiteres auf andere Nationen übertragbar ist, die mitunter ein ganz anderes Selbstverständnis pflegen, und denen die ostentative Absage an kulturelle Inhalte einer Selbstverleugnung gleichkommen würde. Der Verfassungspatriotismus stößt hier an die Grenzen seiner eigenen - historischen - Bedingtheit, die er aber nicht wahrhaben will. In Wirklichkeit sind Politik und Kultur in allen modernen Gesellschaften auf unzertrennbare Art und Weise miteinander verflochten. Der Verfassungspatriotismus begeht einen Akt der Selbsttäuschung, wenn er glaubt, daß abstrakte Normen in einem kulturellen Vakuum gedeihen können. Warum sollten die Völker den Aufbau eines europäischen Staatswesens unterstützen, das ihrer kulturellen Identität keine Beachtung schenkt? Welchen Anreiz hätten die Menschen, ihre Loyalität auf einen abstrakten EU-Verfassungsstaat auszudehnen, wenn dieselben Rechte - zumindest in den west- und mitteleuropäischen Demokratien - doch bereits seit langem und sehr effektiv im vertrauten Rahmen ihres Nationalstaats geschützt werden? Der kulturell entkernte Universalismus darf seine Augen nicht leichtfertig vor der fundamentalen Tatsache verschließen, daß es Demokratie jenseits des Nationalstaats bislang noch nirgends gegeben hat! 124 Das läßt nur den Schluß zu, daß ein hinreichend hohes Maß an kultureller Homogenität eine
124 Vgl Scharpf, Fritz W. (1992), S.296 (siehe Kapitel 4.3 für wörtl. Zitat)
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sehr wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie darstellt, insofern nämlich, als daß die Bereitschaft zum Kompromiß und zur gütlichen Einigung zwischen Menschen und Gruppen größer ist, die sich miteinander auch identifizieren können. Dabei spielt das gegenseitige Vertrauen eine entscheidende Rolle:
If political decisions are going to be made in a genuinely democratic way - through public discussions in which all sections of society have their voice heard - one crucial requirement is a sufficient degree of trust among the debating constituency...Trust of this kind is much more likely to exist among people who share a common national identity, speak a common language, and have overlapping values. Conversely, in multinational states, where trust exists much more within the national groups than among them, politics tends to take the form of bargaining and each decision is regarded as a victory or a defeat for the group that one belongs to. 125
Die Lehre daraus kann in meinen Augen nur lauten, daß es zur Stiftung einer gemeinsamen europäischen Identität über die gemeinsame Wertegrundlage hinaus dringend auch gemeinsamer kultureller
Identifikationsmerkmale bedarf. Dieser Prozess sollte freilich nicht als zweite, nunmehr den ganzen Kontinent umspannende Nationalisierung begriffen werden; vielmehr müssen die neuen, transnationalen Bande - bildlich gesprochen - umsichtiger geschmiedet sein. Daß dabei die Pluralität Europas insgesamt in Gefahr geraten könnte, steht eher nicht zu erwarten, da die zweite Kammer der Nationalstaatsvertreter aufgrund der spezifischen Genese der Europäischen Vereinigten Staaten selbst in einem föderalen Europa ein weitaus stärkeres Gewicht besitzen wird als die Zentralregierung. Der dritte Grund, der gegen die Implementierung des Postnationalismus kantianischer Prägung spricht, ist, daß er eine eigene, weltbürgerliche Programmatik verfolgt, die ich als kosmopolitische Eschatologie bezeichnen möchte, und deren entgrenzter Charakter meiner Auffassung nach langfristig den Verlust der politischen und kulturellen Identität Europas bewirken würde. Habermas bezeichnet Verfechter dieser Position, zu denen er selbst zuzurechnen ist, als „Anhänger einer ‚global governance’“ und auf die EU bezogen als „Vertreter einer kosmopolitischen
125 Miller, D.: „The Left, the Nation-state and European Citizenship”, in: Dissent (1998), S.48,
zitiert in: Lacroix, Justine (2002), S.947f.
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Position, die einen Bundesstaat Europa als Ausgangsbasis für die Einrichtung eines auf internationalen Verträgen beruhenden Regimes einer künftigen ‚Weltinnenpolitik’ betrachten“. 126 Der kontinentale Zusammenschluß zu einem Akteur von globalem Format wird als fällige politische Reaktion auf die Imperative der Globalisierung und das Diktat der Ökonomie gesehen, als „Aufholen der Politik gegenüber Gefährdungen der Wohlfahrts- und Sicherheitsstandards“, enteilten Märkten und globalen Umweltrisiken. 127 Endziel des staatlichen Machtkonzentrationsprozesses sei es, daß wenigstens eine „kleine Gruppe weltpolitisch handlungsfähiger Aktoren im Rahmen einer reformierten Weltorganisation das vorerst noch lockere Netz transnationaler Regime so eng knüpfen kann und in der Weise nutzen will, daß der Kurswechsel zu einer Weltinnenpolitik ohne Weltregierung tatsächlich vollzogen werden könnte“. 128 In der kosmopolitischen Sichtweise wird die europäische Integration also lediglich als Vorstufe einer - normativ höher zu bewertenden - Weltinnenpolitik bewertet, in derem Rahmen die Politik in ihre alte Führungsfunktion zurückschlüpfen kann und die ins Weltweite gewachsenen Herausforderungen wieder demokratischen Lösungsmechanismen unterworfen werden; in punkto politischer Identifikation bedeutet dies: dem Schritt vom Staats- zum Unionsbürger soll ein weiterer zum Weltbürger folgen.
Auf den ersten Blick hat es zunächst den Anschein, als bräuchten auch überzeugte Europäer ohne weiterführende weltbürgerliche Ambitionen wenig Anstoß an dieser Langzeitvision nehmen; schließlich ist es seit längerem ein erklärtes Anliegen der EU, auch global Verantwortung zu übernehmen, wie etwa beim Umweltschutz oder Menschenrechtsfragen. Und die derzeitige Weltfinanzkrise demonstriert wieder einmal, daß - wenn überhaupt - nur konzertierte internationale Aktionen das Potential besitzen, die globale Entfesselung der Marktkräfte wieder in geregelte Bahnen zu zwingen. Aber der postnationale Standpunkt, menschliche Identität ausschließlich über das Politische zu definieren, und seine Weigerung, die
126 Habermas, Jürgen: „Die postnationale Konstellation und die Zukunft der Demokratie“,
unwesentlich gekürzte Fassung einer Rede, die der Autor am 5. Juni 1998 vor dem
Kulturforum der Sozialdemokratie in Berlin gehalten hat (1998b), S.12. Online unter:
http://www.fes-online-akademie.de/download.php?d=juergen_habermas.pdf (letztmalig
abgerufen am 16.03.2009)
127 Vgl. Habermas, Jürgen (1998b), S.16f.; Habermas, Jürgen (1999), S.436
128 Habermas, Jürgen (1999), S.436
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prägende Kraft kultureller Faktoren dabei anzuerkennen, treibt ihn in die unhaltbare Position, die faktisch uneingeschränkte Einwanderergesellschaft als gesellschaftliche Normvorstellung zu propagieren:
Die Identität des politischen Gemeinwesens, die auch durch Immigration nicht angetastet werden darf, hängt primär an den in der politischen Kultur verankerten Rechtsprinzipien und nicht an einer besonderen ethnisch-kulturellen Lebensform im ganzen. Demnach muß von Einwanderern nur die Bereitschaft erwartet werden, daß sie sich auf die politische Kultur ihrer neuen Heimat einlassen, ohne deshalb die kulturelle Lebensform ihrer Herkunft aufgeben zu müssen.
Und weiter:
Aus der Diskussion…schält sich als normatives Ergebnis heraus, daß sich die europäischen Staaten auf eine liberale Immigrationspolitik einigen sollten. Sie dürfen sich nicht in der Wagenburg des Wohlstandschauvinismus gegen den Andrang von Immigrationswilligen und Asylsuchenden verschanzen. Das demokratische Recht auf Selbstbestimmung schließt gewiß das Recht auf Bewahrung einer eigenen politischen Kultur ein, die für die Staatbürgerrecht einen konkreten Kontext bildet; es schließt aber nicht das Recht auf die Selbstbehauptung einer privilegierten kulturellen Lebensform ein…Allein eine demokratische Staatsbürgerschaft, die sich nicht partikularistisch abschließt, kann im übrigen den Weg bereiten für einen Weltbürgerstatus, der heute schon in weltweiten politischen Kommunikationen Gestalt annimmt…Staatsbürgerschaft und Weltbürgerschaft bilden ein Kontinuum, das sich immerhin schon in Umrissen abzeichnet. 129
Habermas erkennt also, der inneren Logik seines postnationalen Ansatzes folgend, nur eine einzige normative Einschränkung für außereuropäische Einwanderung in die EU an: daß sie die politische Identität, also den bestehenden liberalen Wertekosmos der europäischen Gesellschaft nicht beeinträchtigen darf. Ganz anders hingegen seine Haltung zu kulturellen Fragen: Während er den Einwanderern das Recht zusichert, ihre angestammte Kultur in Europa weiterzuführen, 130 wird auf der anderen Seite den einheimischen Europäern faktisch das Recht abgesprochen, die
129 Habermas, Jürgen (1992), S.658ff.
130 Habermas thematisiert nicht, warum es für Einwanderer überhaupt sinnvoll sein soll, in
ihrer neuen Heimat die Kultur ihrer Väter, Großväter und Urgroßväter bzw. ihre Vorstellung
davon zu perpetuieren, noch welchen Sinn überhaupt eine Auswanderung aus der alten
Heimat für solche Menschen macht, die an ihrer angestammten Lebensweise unter allen
Umständen festhalten wollen (denn die Bedingungen dafür sind natürlich in ihrem
Herkunftsland am besten gegeben).
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kulturelle Integrität ihrer Lebensform zu bewahren, indem das Problem der Überfremdung und des Gefühls der Minorisierung im eigenen Land völlig ausgeklammert bleibt. Die Frage lautet, wie dieser Doppel-Standard von Habermas postuliert werden kann. Meiner Ansicht spielen drei Faktoren eine Rolle:
1. Der erste Einwand gegen die postnationale Forderung einer „liberale[n] Immigrationspolitik“ in die EU ist eigentlich der offensichtlichste -und der folgenschwerste: Auch moralische Werte sind in Wirklichkeit kulturbedingt:
Civilizations are differentiated from each other by history, language, culture, tradition and, most important, religion. The people of different civilizations have different views on the relations between God and man, the individual and the group, citizen and the state, parents and children, husband and wife, as well as differing views of the relative importance of rights and responsibilities, liberty and authority, equality and hierarchy. These differences are the product of centuries. They will not soon disappear. They are far more fundamental than differences among political ideologies and political regimes. 131
Die vermeintlich universalen Werte, wie sie auch der
Verfassungspatriotismus vertritt, erscheinen in der Außenwahrnehmung häufig als westliche, partikuläre Werte:
At a superficial level much of Western culture has…permeated the rest of the world. At a more basic level, however, Western concepts differ fundamentally from those prevalent in other civilizations. Western ideas of individualism, liberalism, constitutionalism, human rights, equality, liberty, the rule of law, democracy, free markets, the separation of church and state, often have little resonance in Islamic, Confucian and other civilizations. Western efforts to propagate such ideas produce instead a reaction against ‘human rights imperialism’ and a reaffirmation of indigenous values… 132
Man muß nicht gleich Huntingtons zuspitzender These vom weltumspannenden ‚Kampf der Kulturen’ folgen, 133 oder sich gar auf den Kulturrelativismus einlassen, mit dem autokratische Staaten gerne ihre
131 Huntington, Samuel P.: „The Clash of Civilizations?”, in: Foreign Affairs, Bd. 72, Nr. 3
(1993), S.25
132 Ders., 1993a, S. 40
133 Für eine Kritik seines schematischen Zivilisations- und inhaltsleeren Konfliktbegriff, siehe
Michiels, Holger: „'Der Kampf der Kulturen' von Samuel Huntington“, Diplomarbeit am Otto-Suhr-Institut der FU Berlin (2007), S.54-65
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massiven Menschenrechtsverletzungen propagandistisch ‚rechtfertigen’, um anzuerkennen, daß der Wertekosmos nicht-westlicher Gesellschaften sich doch ganz erheblich von hiesigen Normen unterscheiden kann, und zwar sowohl inhaltlich, als auch - bis hin zu kompletten Gegenentwürfen zum herrschaftsfreien und konsensualen Diskurs - prozessual. Nun fordert Habermas aber, daß außereuropäische Einwanderer nur der politischen Kultur ihrer neuen Heimat die Treue halten bräuchten, ohne sich deswegen in sonstiger kultureller Hinsicht adaptieren zu müssen; was aber, wenn sich mit der andersartigen kulturellen Verfaßtheit der Einwanderer divergierende, entgegensetzte oder gar konfrontative politische Vorstellungen verbinden, wenn die Berufung auf „Kultur“ dazu dient, ideologische, religiöse oder sonstige Werte in der EU ‚durchzuboxen’, die in Widerspruch zu liberalen Werten stehen? Dann würde das postulierte Recht der Einwanderer auf kulturelle Autonomie mit dem der Europäer auf politische Selbstbehauptung kollidieren - ein Szenario, für das jedoch Habermas’ Ansatz blind bleibt, weil er fest die fein säuberliche Scheidung von Politik und Kultur annimmt und die Universalität liberaler Werte und demokratischer Prozesse durchweg voraussetzt. 134 So wie der entnationalisierte Verfassungspatriotismus als Theorie am besten noch in seinem geistigen Ursprungsland, der Bundesrepublik Deutschland, funktioniert, so scheint das ganze weltbürgerliche Projekt zur Zeit nur im Westen (denk)möglich, wo es freilich ein bereits vor und unabhängig von ihm entstandener Wertekonsens ist, der ihm die trügerische Illusion von Universalität vermittelt. 2. Der Verfassungspatriotismus betont, in der Tradition liberaler Theorien stehend, den Individualismus zu stark. Er gesteht jedem Einwanderer das gleiche Recht auf die Bewahrung seiner individuellen Lebensform zu wie jedem Europäer. Das mag zwar salomonisch neutral klingen, solange die Analyse streng auf der individuellen Ebene verharrt, aber auf ganze Gemeinwesen bezogen, und darauf hebt ja jede politische Theorie letztlich ab, verkehrt sich die vermeintliche Gleichstellung in eine systemische Benachteiligung der einheimischen Bevölkerung, denn es ist ja ihre
134 Insbesondere dort, wo eine Unterscheidung zwischen der politischen und der kulturellen,
beispielsweise religiösen, Sphäre traditionell überhaupt nicht getroffen wird, wie im
politischen Islam, wirken Vorstellungen von einer konsensualen Entflechtung von Politik und
Kultur naiv und weltfremd.
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Gemeinschaft - und nicht die des Emigranten -, deren gewachsene kulturelle Homogenität und Harmonie von der Zuwanderung beeinträchtigt wird. Aus der vermeintlichen kulturellen Neutralität des Ansatzes erwächst so effektiv eine Benachteiligung der einheimischen Bürger. Deshalb sollte in Zukunft bei der Formulierung einer gemeinsamen EU-Einwanderungspolitik anstatt dem Recht des Individuums das Recht des Gemeinwesens auf die Bewahrung seiner kulturellen Integrität stärker in den Mittelpunkt der Überlegungen gerückt werden.
3. Der Kosmopolitismus stellt das Kind einer für westliche politische Theorien mittlerweile typischen Geisteshaltung dar, die ich als entgrenztes Denken oder „Konsequentialismus“ bezeichen möchte. Konsequentialismus soll den Unwillen oder die Unfähigkeit bedeuten, die Grenzen eines politisches Prinzips zu erkennen, und stattdessen seine unterschiedslose Gültigkeit in allen kulturellen, sozialen, ökonomischen und sonstigen Kontexten zu fordern, also die Applikation geistiger Grundsätze soweit voranzutreiben, bis diese sich längst von ihrer eigentlichen normativen Grundlage entfernt haben. Seiner Essenz nach stellt er eine Variante des (Werte-)Universalismus dar, aber eben in gesteigerter, noch konsequenterer Form. Seine Verpflichtung gilt dem Weltbürgertum, sein Markenzeichen ist Ungeduld. Das europäische Projekt ist für ihn vor allem Mittel zum Zweck; es gewinnt seine geschichtliche Sinnhaftigkeit und Legitimation daraus, Zwischenstation auf dem Weg zur erlösenden Weltbürgergesellschaft zu sein. Der räumlichen und zeitlichen Entgrenzung seines Denkens entspricht seine Forderung nach Öffnung von Europas Außengrenzen: seine Überzeugung, daß gewisse moralische Werte universal sind, also überall auf der Welt Gültigkeit beanspruchen können, komplementiert er durch die Idee, daß alle Welt auch das Recht besitze, überall leben zu dürfen; aus den Vereinigten Staaten von Europa sollen zum Wohle der Welt die Vereinten Nationen werden. Dieser Prozess, so glaubt man zwischen den Zeilen zu lesen, soll nicht einfach nur toleriert werden, die „liberale Immigrationspolitik“ soll ihn sogar aktiv in die Wege leiten. Daß damit aber in einer Kontinentalgesellschaft, die gerade mühsam lernt, ein
Zusammengehörigkeitsgefühl mit den direkten Nachbarn zu entwickeln, die der Europäer zur Mobilisierung tatsächlichen Kapazitäten
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zwischenmenschlicher Solidarität weit überfordert werden, ist meines Erachtens völlig klar.
Dem uferlosen Kosmopolitismus möchte ich deshalb den Entwurf eines Projekts der Folgenabschätzung entgegenstellen: Anstatt die europäische Integration mit normativ aufgeladenen Modellen und Ansprüchen zu überfrachten und für ein Gesellschaftsexperiment mit unabsehbaren Folgen zu zweckentfremden, sollte die EU für die kommenden Generationen - in der Art von Karl Poppers ‚Stückwerktechnologie’ - eine Politik der bemessenen Schritte betreiben, die Europas Grenzen definiert und die politische Integration in diesem Rahmen vorantreibt. Aus dieser Position der inneren Stärke und Homogenität heraus - und wir reden hier wohlgemerkt von einer spezifisch europäischen ‚Homogenität’, deren hervorstechendes Merkmal im Vergleich zu fast allen anderen Ländern der Erde eine Pluralität ohnegleichen sein wird -, 135 kann die EU mit den Völkern der Welt an der Lösung der globalen Probleme arbeiten. Eine Weltbürgeridentität, sofern sie sich denn einstellen will, sollte aber nicht mittels einer mehr oder minder bewußt angestrebten Strategie der Überfremdung und multikulturellen Zwangsbeglückung der Bevölkerung durch eine selbsterklärte
Universalwerte-Avantgarde erzwungen werden, sondern aus einem natürlichen Reifungsprozess eines echten globalen Wir-Bewußtseins erwachsen, das auch dem Empfinden des Normalbürgers entspricht, sich also eines breiten Konsenses in der europäischen Gesellschaft erfreuen darf.
6.3 Transnationale Staatsbürgerschaft
Der Wunsch nach Entgrenzung Europas wird neben dem liberalen Weltbürgerprogramm noch von einer anderen Seite vorgetragen. Der marxistische Denker Étienne Balibar, 1942 in Frankreich geboren, nähert sich der Frage nach der europäischen Identität aus einer dekonstruktivistischen an. 136 Perspektive Der Staat als Organisationsstruktur der
135 Eine vergleichbare religiöse, ethnische usw. Vielfalt dürfte wohl nur noch der Bundesstaat
Indien aufweisen.
136 Vgl. Balibar, Étienne: „Sind wir Bürger Europas? Politische Integration, soziale
Ausgrenzung und die Zukunft des Nationalen“, Hamburg 2003; Balibar, Étienne: „’Es gibt
keinen Staat in Europa’“, in: Institut für Migrations- und Rassismusforschung e.V. (Hrsg.):
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Machtkonzentration, der sich die Verantwortung für eine Politik zuschreiben lasse, und die den Ausgleich antagonistischer gesellschaftlicher Interessen und Kräfte erfolgreich betreiben könne, sei in Europa im Niedergang begriffen, die klassische Einheit von Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt in Auflösung geraten. Der Staat sei heutzutage weder als national noch supranational einzustufen, sondern seine Regelungsfähigkeit habe sich in jeder Hinsicht, auf ökonomischem und finanziellem wie sozialem und juristischem Gebiet, quasi verflüchtigt. Der Transfer von Kompetenzen nach Brüssel habe die europäische Ebene nicht in dem Maße gestärkt, wie man in den Hauptstädten Entscheidungsbefugnisse abgeben mußte, sondern hinter der Verdopplung und Überlagerung der Ebenen in der EU tue sich in Wirklichkeit ein Machtvakuum auf, dessen bestimmendes Merkmal „ein tendenzieller Prozess des Zerfalls oder der Defizient des Staates
Migration und Rassismus in Europa. Beiträge des Kongresses ‚Migration und Rassismus in
Europa’, Argumentsonderband AS 201, Hamburg 1992
137
Balibar, Étienne (1992)
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inmitten in der Republik, vor allem in den kosmopolitischen Großstädten, in denen die Einwanderergemeinschaften aufgrund ihrer Herkunft und Andersartigkeit diskriminiert werden würden. 138 Zu dieser Südmigration habe sich mit der Öffnung des Eisernen Vorhangs und dem Beitritt vieler osteuropäischer Staaten die Migration aus dem Osten hinzugesellt, so daß das alte Europa zum Treffpunkt internationaler Wanderungsbewegungen geworden sei, mit der Folge, daß Europa - selbst jahrhundertelang Exporteur seiner Probleme und Ideen in alle Welt - nunmehr selbst zum Schauplatz ihrer Konflikte und Antagonismen werde: „’The world strikes back’: Europa ist nun der Ort, in dem sich die politischen Probleme der ganzen Welt kristallisieren und, wenn schon nicht das schwächste Kettenglied, so doch der neuralgische Punkt ihrer Widersprüche.“ 139 Welchen Einfluß hat diese Entwicklung nach Balibar auf die Herausbildung einer europäischen Identität? 140 Der französische Philosoph vertritt die Ansicht, daß die alten europäischen Ideologien des Nationalismus und Rassismus - im Zusammenleben der autochthonen europäischen Völker mittlerweile weitgehend entschärft - sich nun in der sozialen und politischen Marginalisierung außereuropäischer Immigranten ein neues Ziel gesucht hätten. Parallel zu den Bemühungen, eine gemeinsame europäische Grenze, Identität und Staatsangehörigkeit zu definieren, hätten sich auch die Anstrengungen verstärkt, die Außengrenzen der EU abzuschotten und die neuen Einwanderergruppen „unter Aufsicht zu nehmen“, ein System, das er als „europäische Apartheid“ bezeichnet. Diese Verschiebung der Grenzen von den äußeren Rändern des Staatsgebiets zur Mitte des politischen Raumes werde die europäische Demokratie vor große innere Herausforderungen stellen.
Zur Abwehr dieser Gefahren ruft Balibar zur „Demokratisierung der Grenzen“ auf: Traditionelle politische Begriffe wie Souveränität und Gemeinschaft müßten auf der europäischen Ebene neu definiert werden, um die „Entheiligung der Grenzen“ voranzutreiben und ein „fundamentales Menschenrecht auf Grenzüberschreitung“ zu etablieren. Er fordert die
138 Vgl. Reid, Don: „Etienne Balibar: Algeria, Althusser, and Altereuropéenisation“, in: South
Central Review, Bd. 25, Nr. 3 (2008), S.68
139
Balibar, Étienne (1992)
140 Balibar, Étienne (2003), S.73-101
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Einführung eines Droit de cité, das für Ausländer als eine Übergangsstufe zwischen dem Aufenthaltsrecht und dem vollen Status als Staatsangehöriger fungieren solle. Insgesamt solle der neue Staatsangehörigkeitsbegriff seiner Essenz nach nicht europäisch, sondern in Europa sein, um so den historischen Nexus zwischen Bevölkerung und Territorium von „Besitzverhältnissen“ zu befreien.
Was bedeutet dies für das europäische Einigungsprojekt? Ich werde im folgenden argumentieren, daß Balibars radikal transnationaler Ansatz aus ähnlichen Gründen wie der liberale Kosmopolitismus eine Überfrachtung des Gedankens der europäischen Einheit und Identität darstellt und deshalb als programmatische Leitidee wenig geeignet ist. Balibars Analyse nimmt ihren Ausgangspunkt bei der Frage, wie das Europäische Einigungswerk mit einem traditionellen Anliegen der Linken, dem Ausbau der Demokratie und der Festigung und Erweiterung politischer wie sozialer Rechte verbunden werden kann. 141 Dabei gilt sein Augenmerk in besonderem Maße der Gesamtheit der im Gebiet der EU ansässigen Bevölkerung, der Inklusion aller Bevölkerungsschichten. So löblich diese Herangehensweise im Grundsatz ist, so sehr muß man sich fragen werden, ob sie nicht zu einer systemischen Benachteiligung der autochthonen Völker führen und den europäischen Einigungsprozess insgesamt gefährden würde. Ein Hauptproblem der linken wie der liberalen Theorie ist nämlich die beständige Überbetonung des konstruktivistischen Erfindungsmoments in der Gesellschaftsanalyse, die zu einer kontinuierlichen Überschätzung der Fähigkeiten sowohl des Individuums als auch der Gemeinschaft führt, die eigene Identität im Lichte abstrakter Theorien radikal neu zu erfinden - eine Überschätzung, die in der politischen Praxis ganz real zur Überforderung des Bürgers und Überbelastung des Gemeinwesens führen würde. Mitverantwortlich erscheint mir dafür insbesonders der hohe Stellenwert zu sein, den linke Vordenker wie Balibar der „konfliktiven Demokratie“ einräumen, 142 und die vom spanischen Rechtsphilosophen Javier de Lucas sogar als möglicher Dritter Weg zwischen der Skylla der Kultur- und der Charybdis der politischen Identität vorgeschlagen wird:
141 Vgl. Martínez, Francisco José: „La constitución, base de la identidad europea”, in:
Revista Interuniversitaria de Formación del Profesorado, Bd. 29 (2007), S.240
142 Martínez, Francisco José (2007), S.241
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Hay una tercera vía: la que entiende ese marco como condición para otra forma de identidad, cuyo núcleo es la idea de crisis, la capacidad de crítica, de revisión, de diálogo (de encuentro dialógico, más que dialéctico), y por tanto, de apertura, de dinamicidad y de evolución. Esa es la concepción de quienes destacan, como Castoriadis, que „sólo Occidente ha creado esa capacidad de crítica interna, de cuestionamiento de sus propias instituciones y de sus propias ideas, en nombre de una discusión razonable entre seres humanos que permanece indefinidamente abierta y que no reconoce dogma alguno“. Ése es, en realidad, el legado de la Ilustración, una de las tres fuentes que se mencionan siempre al hablar del depósito en el que arraigaría la identidad europea (junto a la tradición grecolatina y la espiritualidad judeocristiana, con las que se encontraría dialógicamente). La Ilustración, que propone la emancipación de la razón, el sapere aude! que exige despertar del sueño dogmático en que sumerge al ser humano toda forma de fundamentalismo. Ese espíritu que, como encontramos en la oración de Pericles, hace posible la democracia. 143
Man kann diesem Plädoyer nur beipflichten, soweit es auf die besondere und fortdauernde Bedeutung der Errungenschaften der Aufklärung, der Ausbildung einer kritischen und vernünftigen Geisteshaltung, für die europäische Geschichte abhebt. Darüber hinaus scheint mir aber De Lucas bei seiner wortgewaltigen Ausrufung aufklärerischer Werte einen klassischen Kategorienfehler zu begehen. 144 Denn die von ihm verfochtene
143
„Es gibt einen dritten Weg, nämlich den, der diesen Rahmen
beiden anderen Alternativen> als Bedingung für eine andere Art der Identität auffaßt, deren
Kern die Idee der Krise, die Fähigkeit zur Kritik, zur Überprüfung, zum Dialog (mehr der
dialogischen als der dialektischen Begegnung) ist, und damit auch zur Offenheit, Dynamik
und Entwicklung. Das ist das Konzept derjenigen, die, wie Castoriadis, hervorheben, daß
„nur der Westen, im Namen einer vernunftgetragenen Diskussion zwischen Menschen, die
immer offen bleibt und kein Dogma anerkennt, diese Fähigkeit zur Eigenkritik, zur
Infragestellung seiner eigenen Institutionen und eigenen Ideen entwickelt hat“. Dies ist in
Wirklichkeit das Vermächtnis der Aufklärung, einer der drei Quellen, die immer im
Zusammenhang mit dem Ideenbestand erwähnt werden, in dem die europäische Identität
verwurzelt ist (neben der griechisch-römischen Tradition und der jüdisch-christlichen
Spiritualität, mit denen sie sich im Dialog befindet). Die Aufklärung, die die Emanzipation der
Vernunft, das sapere aude! vorschlägt, das fordert, aus dem dogmatischen Traum
aufzuwachen, in den jede Form von Fundamentalismus den Menschen eintaucht. Dieser
Geist, wie wir ihn in der Rede des Perikles wiederfinden, ist es, der die Demokratie möglich
macht.“ (Lucas, Javier de: „Identidad y Constitución Europea. Es la identidad cultural
europea la clave del proyecto europeo?”, in: Pasajes, Bd. 13 (2004), S.17. Online unter:
http://www.uv.es/CEFD/8/Delucas.pdf (Zuletzt abgerufen am 16.03.2009))
144 Mit dem Terminus „Kategorienfehler“ wird in der analytischen Philosophie des britischen
Philosophen Gilbert Ryle ein fundamentaler Zuordnungsfehler bezeichnet. Ein
Kategorienfehler wird nach Ryle begangen, wenn man einen bestimmten Begriff einer
logischen Kategorie zuordnet, obgleich er in Wahrheit einer anderen angehört. Ein solcher
Fehler ist nicht bloß eine Ansammlung von bestimmten einzelnen Fehlern, sondern ein
einziger großer Fehler. Im bekannten Beispiel Ryles fragt ein Besucher nach der
Besichtigung des gesamten Campus seinen verdutzten Begleiter, wo denn nun die
Universität sei, weil er diese für ein weiteres Gebäude neben der Mensa, der Bibliothek, den
Instituten usw. hält. Er hat also die Universität irrtümlich für ein weiteres Mitglied der Klasse
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Kritik- und Dialogfähigkeit, und die sich daraus ergebende Offen- und Aufgeschlossenheit des Subjekts, sind logisch betrachtet gar kein Ziel, sondern können als innere Haltung oder Einstellung lediglich Mittel, Medium, Modus sein; sie stellen kein inhaltliches Kriterium für die europäische Einigung dar, sondern beschreiben allenfalls die Art und Weise, wie man untereinander Probleme lösen sollte. Oder um das Bild des Autofahrers an der Kreuzung zu bemühen: Die Leitideen der Staats- und Kulturnation geben beide, völlig unbeschadet ihrer eigenen Mängel und Unzulänglichkeiten, zumindest eine inhaltliche Richtung vor. Aber Javier de Lucas’ angeblicher dritter Weg sagt dem Mann am Steuer weder rechts noch links, sondern lediglich: benutze deinen Geist, deine Vernunft, deinen kritischen Verstand, um die richtige Richtung herauszufinden...Das ist kein Weg, sondern lediglich ein Kriterium, um einen Weg zu finden! Der ‚dritte Weg’ postuliert also in Wirklichkeit keine Handlungsalternative, da er gar keine Aussage darüber trifft, was man beim europäischen Einigungswerk tun soll, sondern bloß nur, wie man etwas tun soll.
Aber selbst als ein abstrakter politischer Imperativ ohne jeden Anspruch auf Inhaltlichkeit stiftet die Rede von der dialogischen, offenen und konfliktiven Demokratie letztlich mehr Verwirrung als Orientierung, denn der Besitz dieses Wie, der von de Lucas beschworenen kritischen Eigenschaften des Subjekts, ist doch kein Monopol irgendeinen Ansatzes! Dieser Geist hat in Wahrheit in der politischen und Geistesgeschichte Europas nie aufgehört, beim Denken über das Verhältnis von Staat, Nation und Individuum wirkmächtig zu sein; auch viele andere, weniger auf das Konfliktive und mehr auf das Gemeinsame ausgerichtete Staatskonzeptionen offenbaren sich in ihrem Gehalt nicht minder als Produkte des Logos und der Ratio. Zudem darf man nicht vergessen, daß sich mittlerweile der historische Rahmen verändert hat, aus dem die ‚konfliktive Demokratie’ hervorgegangen ist, und aus dem sie ihre Existenzberechtigung bezog. Denn diese extreme Betonung der Konfliktivität ist ja eigentlich nichts, was für das Funktionieren der Demokratie essentiell wäre, sondern muß als spezifisch geschichtliches Phänomen verstanden, nämlich als die Reaktion der Europäer auf die tiefen Spannungen und Gegensätze, die den Kontinent jahrhundertelang in eine
gehalten, in der die anderen Einrichtungen Mitglied sind, und damit am falschen Ort die
falsche Sache vermutet. (Vgl. Ryle, Gilbert: The Concept of Mind, London 1949, S.8-17)
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Spirale von Gewalt und Krieg trieben; das konfliktive Element im demokratischen Dialog ist keineswegs als Wunschkind auf die Welt gekommen, sondern ist das Produkt eines langsamen historischen Prozesses, bei dem oft mehr die Erschöpfung als die Einsicht die feindlichen Parteien zur Kompromißbereitschaft zwang; es wurde, kurz gesagt, als Kind der Not und Notwendigkeit geboren. Da nun aber dieser extreme, die Demokratie existentiell gefährdende Antagonismus im Nachkriegseuropa in zwischen- wie innerstaatlicher Hinsicht als praktisch passé gelten kann, wirkt die fortgesetzte, von der Veränderung der politischen Realitäten unbeeindruckte Betonung der Konfliktivität als das demokratische Leit- und Ordnungsprinzip inzwischen seltsam deplaziert und unzeitgemäß. Dabei zielt meine Kritik ausdrücklich nicht auf die weiteren von de Lucas geforderten Eigenschaften wie „die Fähigkeit zur Kritik, zur Überprüfung, zum Dialog“, die ohne jeden Zweifel eminent wichtig für das Funktionieren eines demokratischen Staatswesens, wie ganz allgemein für die Entwicklung eines selbstbestimmten Individuums sind. Aber die dogmatische Überhöhung des Konflikts, der Auseinandersetzung und der Meinungsverschiedenheit, so sehr sie im Einzelfall der Entfaltung des Menschens und der gesellschaftlichen Entwicklung dient, treibt doch auf das Ganze betrachtet die Zersplitterung und Zerfaserung der Gesellschaft in immer neue Subentitäten undidentitäten voran, indem sie dazu tendiert, das Abweichen von jeder Norm zu fördern, ja geradezu als die Norm selbst zu feiern. Dies tut sie eben dadurch, daß sie nicht den Dissens, sondern stattdessen den Konsens als die Ausnahme, das Ungewöhnliche und eigentlich Fortschrittshemmende behandelt. Das Problematische an dieser grundsätzlichen Umkehrung der Perspektive aber ist, daß sie im politischen Diskurs leicht als ideologische Rechtfertigungsbasis dafür genutzt werden kann, dem Interesse der Minderheit, natürlich nicht in jedem Einzelfall, wohl aber ‚unterm Strich’, ein relativ größeres Gewicht beizumessen als dem der Mehrheit (diese Bevorzugung kann beispielsweise dadurch eintreten, indem ein Schutz vor „Majorisierung“ eingefordert wird, was faktisch immer eine Privilegierung der Minderheit bedeutet, oder indem gleich ganz die Relevanz von Mehrheitsverhältnissen bestritten wird).
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Nur so kann man sich überhaupt erklären, wie Balibar in den offenen und liberalen Gesellschaften Europas noch ein ‚Apartheidssystem’ identifizieren will, und warum er glaubt, es durch ein ‚fundamentales Menschenrecht auf Grenzüberschreitung’ auflösen zu müssen. Es ist eine Position, die gar keine Anstrengung unternimmt, das häufig problematische Verhältnis zwischen der angestammten Bevölkerung und den außereuropäischen Einwanderern in Kategorien der Integration letzterer in die bestehende Gesellschaft zu denken, vor allem weil sie den Konflikt als solch eine unbezwingbare anthropologische Konstante annimmt, daß man ihm nur durch Auflösung aller Mehrheitsverhältnisse und durch die Entkopplung von Mensch und Boden begegnen kann (hinter diesen beiden Forderungen verbirgt sich, wie man unschwer erkennen kann, das alte marxistische Vokabular von der Aufhebung der Herrschaftsverhältnisse bzw. der Vergesellschaftung der Produktionsmittel, ins neue Gewand der europäischen Gesellschaftsanalyse gekleidet). Es ist eine Position, die keinerlei besondere Verbindung zwischen Land und Leuten mehr anerkennt, die das Recht der autochthonen Bevölkerung auf Bewahrung der Integrität ihrer angestammten Lebensform dem vermeintlichen Interesse der Einwanderergruppen auf Perpetuierung ihrer Lebensweise unterordnet. Es ist eine Position, die, indem sie keinerlei Anpassungsleistung für Immigranten akzeptiert, die soziale, ethische und religiöse Ghettoisierung fördert. Es ist im großen und ganzen gesehen eigentlich eine ausgesprochen
dekonstruktivistische Position, die überhaupt keinen Begriff von sozialer Großgruppe mehr anerkennen will, indem sie die Gemeinschaft, das Miteinander, auf eine sich geographisch zufällig an einem Ort ähnlicher Länge und Breite aufhaltende Gruppe von Zu-, Weg- und Durchziehenden reduziert. Und wo solch ein Beliebigkeitsbegriff eines Bürgers existiert oder existieren soll, ist die Rede von irgendeiner (europäischen) Identität natürlich unsinnig.
Insgesamt läßt sich konstatieren, daß Balibars neomarxistischer Ansatz einer Aufhebung der ‚Besitzverhältnisse’ zwischen Land und Leuten, genauso wie das liberale Weltbürgerprogramm à la Habermas, als Leitfaden für die europäische Einigung denkbar ungeeignet sind, weil beide Denker auf einen ohnehin äußerst komplexen, zerbrechlichen und geschichtlich
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einmaligen Prozess ihre jeweils eigenen Gesellschaftsutopien draufsatteln möchten.
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7. Fazit
In der Schlußbetrachtung soll der Versuch unternommen werden, auf der Grundlage der erarbeiteten Erkenntnisse die eingangs genannte Fragestellung zu beantworteten. Das wiederholte Scheitern der Europäischen Verfassung in verschiedenen Volksreferenden demonstriert, daß die EU derzeit eine tiefe Krise durchläuft, die sich in Mißtrauen und Ablehnung der Bevölkerung gegenüber ‚Brüssel’ äußert. Dieses Legitimationsdefizit ist wesentlich durch die wachsende Schere zwischen den ehrgeizigen Vergemeinschaftungsplänen auf der einen Seite und der mangelnden demokratischen Struktur europäischer Politik auf der anderen entstanden. Die realen Kompetenzen des Europäischen Parlamentes, der einzigen EU-Institution, die aus direkten Wahlen hervorgeht, sind viel zu gering, als daß die Rede von einer Demokratie im europäischen Maßstab in irgendeiner Weise gerechtfertigt wäre. Damit bestätigt sich auch für die als historische Singularität gefeierte EU die Erkenntnis, daß es jenseits der nationalstaatlichen Ebene noch keine demokratische Legitimität gibt, und daß das Prinzip der Volkssouveränität immer noch an die Existenz des Nationalstaats gekoppelt ist, der die politischen Rechte seiner Bürger garantiert.
Aber nicht nur die Partizipation am politischen Prozess, sondern ebenso auch die Möglichkeit zur kulturellen Entfaltung in der vertrauten Umgebung sorgen für eine enge Bindung der Menschen an den Nationalstaat. Im Gegensatz zur Nation, die auf eine relativ lange Tradition zurückblicken kann, stellt Europa weder eine Kommunikations- noch eine Erinnerungsgemeinschaft dar, in deren Rahmen kollektive Identität sich herausbilden und weitergegeben werden könnte. Dabei muß man allerdings genau zwischen den Europäisierungstendenzen einer ansonsten weiterhin autonom agierenden und national bestimmten Kommunikationssphäre einerseits und dem grenzüberschreitenden Zusammenschluß zu einer wahrhaft paneuropäischen Öffentlichkeit andererseits unterscheiden. Nur aus letzterem Szenario kann eine starke gesamteuropäische Zivilgesellschaft erwachsen, denn nur wenn der Marktplatz der Meinungen für alle unter den
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gleichen Bedingungen zugänglich ist, kann die für eine Demokratie essentielle Artikulation und Aggregation der Interessen entstehen. Ein einheitlicher Kommunikationsraum setzt auch eine einheitliche Sprache voraus, aber eben diese Voraussetzung ist angesichts der bunten Sprachlandschaft Europas kaum bis gar nicht gegeben. Zwar hat das Englische mittlerweile die Funktion einer inoffiziellen Verkehrssprache übernommen, aber diese Entwicklung hat praktisch keinen Einfluß auf die Kommunikationssituation innerhalb der einzelnen Länder, wo man sich wie seit alters her ausschließlich in den einheimischen Idiomen verständigt. Die EU selbst steht einem Dilemma gegenüber: Einerseits ist es weder politisch möglich noch normativ wünschenswert, die Vielfalt der europäischen Sprachen zugunsten eines Monolingualismus einzuebnen. Die dabei unvermeidlich eintretende kulturelle Verarmung würde einem Kernstück des europäischen Wertekanons, der Bewahrung der traditionellen kulturellen Vielfalt des Kontinents, diametral widersprechen und so in letzter Konsequenz die Existenzberechtigung der EU selbst in Frage stellen. Das der Sprachfrage innewohnende Konfliktpotential erklärt auch die extreme Zurückhaltung Brüssels, wo man sich nach Kräften bemüht, das Vordringen des Englischen zugunsten einer freilich immer realitätsferner wirkenden Gleichrangigkeit aller EU-Sprachen zu ignorieren. Andererseits aber bedeutet der Verzicht auf die Einführung einer supranationalen lingua franca, daß das europäische Einigungsprojekt nach Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion auf einem gewissen Plateauniveau angelangt ist, das nur noch Spielraum für Fortschritte im Millimeterbereich zuläßt, wie es die EU bereits in den vergangenen Jahren schmerzlich erfahren mußte. Da wiegt es umso schwerer, daß der große Befreiungsschlag, den man sich von der Ratifikation der Europäischen Verfassung erhofft hat, erneut mißlungen ist. Daß damit ironischerweise gerade derjenige Reformvertrag von der Bevölkerung abgelehnt wurde, der sich bislang am stärksten der Demokratisierung der EU verschrieben hat, beweist wie unverstanden die EU eigentlich immer noch agiert, und wie abgehoben ihr Betrieb dem durchschnittlichen Bürger erscheint. Ohne Zweifel rächen sich jetzt die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte, dem Wähler die
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europäische Perspektive rechtzeitig näher zu bringen, indem ihm umfangreiche politische Partizipationsrechte eingeräumt werden. Ob allerdings dieser institutionelle Ansatz allein ausreichen wird, der EU die dringend notwendige Legitimation zur Fortführung ihrer Politik zu verleihen, ist zweifelhaft, denn die Idee der Volkssouveränität, auf welche hier abgestellt wird, setzt die vordemokratische Existenz eines Volkes eigentlich bereits voraus. Ist diese Bedingung wie im Falle der Europäer nicht gegeben, besitzen die Demokratisierungsbemühungen eher einen Scheincharakter, da ohne ein gesamteuropäisches Gemeinschaftsgefühl an der Wahlurne weiterhin nach nationalen Gesichtspunkten abgestimmt werden würde. Diesen entscheidenden Umstand übersieht nun aber der Verfassungspatriotismus, wenn er den Begriff der Staatsbürgerschaft als unabhängig von der kulturellen Prägung der Bürger postuliert. Der Irrtum des liberalen Ansatzes besteht darin, daß er glaubt, daß das Politisch-Prozessuale alleine dazu ausreichen würde, unter den Bürgern der 27 Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Identität zu stiften. Habermas bleibt aber die Antwort schuldig, welche Beachtung die EU-Bürger einem kulturell sterilen EU-Staat schenken sollten, der ihrer Kultur keine Beachtung schenkt. In Wirklichkeit sind die europäischen Institutionen zu ihrer Legitimierung auch auf kulturelle Vermittlungsleistungen angewiesen sind, da - ganz abgesehen vom Eigenwert, den die Bewahrung der Integrität jeder Kulturgemeinschaft besitzt - nur auf diesem Wege das für eine funktionierende Europa-Demokratie notwendige Vertrauenskapital bereitgestellt werden kann. Der abstrakte Verfassungsstaat stellt zusammenfassend deshalb kein geeignetes Identifikationsmodell für Europa dar, weil er - da sein kühler ‚Appeal’ die Herzen der Bürger nur ungenügend anspricht - keine ausreichende gesellschaftliche Bindekraft generieren kann, und weil die penible Subtraktion kultureller Komponenten aus der politischen Sphäre realitätsfernes Wunschdenken bleibt.
Balibars Ansatzpunkt, nämlich die Frage, wie der europäische Integrationsprozess mit der Erweiterung der politischen Rechte und der Verbesserung der sozialen Situation der Masse der Bevölkerung verknüpft werden kann, ist legitim und richtig. Auch seine Analyse, daß (West-)Europa ein Ort sei, an dem infolge der Einwanderungswellen der letzten Jahrzehnte
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die Probleme und Widersprüche der ganzen Welt aufeinanderprallen würden, ist im großen und ganzen zutreffend. Aber sein dekonstruktivistischer ‚Lösungs’-Ansatz zielt in die völlig verkehrte Richtung: Anstatt die Integration der Immigranten in die existierende Werte- und auch Kulturgemeinschaft zu fordern und zu fördern, bürdet sein Vorschlag, den Zusammenhang zwischen Land und Leuten von „Besitzverhältnissen“ zu befreien, die Anpassungsleistung faktisch der einheimischen Bevölkerung auf, indem diese auf ihr Vorrecht zur Gestaltung und Bewahrung ihrer Lebensform verzichten soll. Diese Forderung nach territorialer Expropriation ist moralisch fragwürdig, da sie im Grunde genommen darauf hinausläuft, daß der große Teil der Bevölkerung auf seine besondere Bindung zum eigenen Land verzichten soll, damit ein kleiner Teil, nämlich die bleibewilligen, aber nicht anpassungsbereiten Einwanderer akkomodiert werden können.
145
Würde man den Staatsangehörigkeitsbegriff wirklich auf den reinen Wertekonsens zurückschrauben, so würde selbst dieser reduzierte Begriff, anstatt wie intendiert inklusiv zu wirken, schnell unter Angriff geraten, da die Trennung zwischen politischen und kulturellen Werten letztlich nur von relativer Natur ist und mancherorts überhaupt nicht akzeptiert wird. Unter dem Deckmantel der Kultur- oder religiösen Autonomie könnten so, wie es heute schon zu beobachten ist, ‚Rechte’ eingefordert werden, die eigentlich mit dem westlichen Wertekanon in Konflikt stehen. Die wahrscheinlichste Folge der „Entheiligung der
Beliebigkeitsgesellschaft auf europäischem Boden, in der sich das Gefühl der Gemeinschaft auf das eigene geistige und kulturelle Ghetto beschränken würde, das allein dazu in der Lage wäre, die Bedürfnisse des Menschen zu befriedigen, sich zu ‚Seinesgleichen’ zu gesellen. Nicht zuletzt läßt Balibars ausgeprägte Tendenz, Grundbegriffe des Marxismus, also eines Wirtschafts-und Gesellschaftsmodells, das historisch hinreichend falsifiziert wurde, in den Bereich der Europa-Studien hinüberzuretten, der begrifflichen
Eigenständigkeit dieses Feldes nicht die notwendige Gerechtigkeit widerfahren.
145 Auf diesen Typus und seiner spezifischen Interessenslage scheint sich Balibars Analyse
besonders zu konzentrieren. In Wirklichkeit aber gibt es in Deutschland keinen Grund
anzunehmen, daß ein Großteil der Einwanderer über die Anerkennung der 146 Artikel des
Grundgesetzes hinaus, also der Integration in die deutsche Wertegemeinschaft, nicht
Anschluß an die bestehende Gesellschaft sucht.
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Wie Habermas auch, vermittelt Balibar dem Leser das unterschwellige Gefühl, daß die Sinnhaftigkeit und Legitimität des europäischen Projektes sich eigentlich nur aus der Steigbügelhilfe für die weitergehenden und normativ wichtigeren Zielen des Weltbürgertums bzw. der Aufhebung der europäischen Außengrenzen speisen läßt. Sicherlich besitzen beide Ansätze ihren Wert darin, vor der Gefahr zu warnen, europäische Identität in Abgrenzung von Immigranten und Gastarbeitern zu definieren. Aber sie verquicken das Problem der Ausländerfeindlichkeit und des
Rechtsradikalismus allzu offensichtlich mit der Propagierung ihrer eigenen Gesellschaftsutopien als den einzig wahren Lösungsmechanismen. Im Grunde genommen handelt es sich bei beiden Ansätzen um weitere Varianten des altbekannten Am europäischen Wesen soll die Welt genesen, nur eben mit umgekehrten, liberalen Vorzeichen: Anstatt die Welt durch ausschwärmende Kolonialisten zu beglücken, soll die Welt nun nach Europa ins Glück geholt werden (Balibar), oder Europa soll sich in einem Akt der Selbstaufopferung zum Vehikel für die Umsetzung der Weltbürgergesellschaft machen (Habermas). Meiner Ansicht nach handelt es sich in beiden Fällen um eine Zweckentfremdung des europäischen Projekts, das weder zum Zweck der Verfolgung grenzenlos universalistischer Ziele gegründet wurde noch die erforderlichen Kapazitäten dafür besitzt. Zugespitzt formuliert befindet die EU sich derzeit in einem Teufelskreis: Nur eine europäische Zivilgesellschaft kann das emotionale Kapital bereitstellen, das für die EU notwendig ist, um Bindungen zu kreieren und Belastungen gewachsen zu sein. Aber ohne eine funktionierende europäische Demokratie ist die Schaffung einer europäischen Identität nicht möglich, und ohne ein echtes europäisches Wir-Gefühl läßt sich umgekehrt auch keine europäische Demokratie aufbauen. Die Tage, an denen das europäische Haus vor allem von den Eliten aufgebaut wurde, sind gezählt; was es in Zukunft zum Erfolg braucht, ist ein Ruck quer durch die EU-Bevölkerung, eine europäische Graswurzelbewegung.
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Literaturverzeichnis
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Balibar, Étienne: „Sind wir Bürger Europas? Politische Integration, soziale Ausgrenzung und die Zukunft des Nationalen“, Hamburg 2003
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Abb. 1: Mit der Osterweiterung 2004 war die EU sprunghaft von 15 auf 25 Mitgliedsländer angewachsen. Die Zahl der EU-Amtssprachen verdoppelte sich beinahe von elf auf zwanzig, die der abzudeckenden Übersetzungskombinationen stieg von 110 auf 380 sogar um mehr als das Dreifache. 2007 traten zusätzlich noch Rumänien und Bulgarien bei. Quelle: Weidenfeld, Werner: „Die Europäische Verfassung verstehen“, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2006, S.26
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Abb. 2: Das politische System der EU nach dem 2004 verabschiedeten „Vertrag über eine Verfassung für Europa“, dessen Ratifizierung an mehreren Volksreferenden scheiterte. Das Amt des Europäischen Außenministers wurde daraufhin nicht mehr in den Nachfolgevertrag von Lissabon übernommen, der allerdings im Juni 2008 ebenfalls in einer Volksabstimmung abgelehnt wurde, diesmal von den Iren. Die Zukunft des europäischen Verfassungsprojekts ist nach diesem doppelten Rückschlag derzeit ungewiß. Quelle: Weidenfeld, Werner: „Die Europäische Verfassung verstehen“, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2006, S.66
86
Abb. 3: Das Europäische Parlament nach dem gescheiterten „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ von 2004. Eine deutliche Ausweitung der Parlamentskompetenzen sollte das demokratische Element in der EU stärken. Zugleich zielte ein neuer Sitzverteilungsschlüssel darauf ab, eine gerechtere Zuteilung der nationalen Abgeordnetenzahlen zu gewährleisten.
Quelle: Weidenfeld, Werner: „Die Europäische Verfassung verstehen“, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2006, S.68
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Abb. 4: Schema von Anthony Smiths ‚European family of cultures’, einem komplexen Bündel unterschiedlicher religiöser, kultureller und ideologischer Traditionen und Bewegungen, die sich häufig, aber nicht immer gegenseitig beeinflußt haben, und die in ihrer Gesamtheit das spezifische geistige und kulturelle Erbe Europas ausmachen. Die ovalen Demarkierungen der Einflußbereiche stellen den Versuch dar, die Vielzahl und die Überlagerung verschiedener Geistesströmungen graphisch zu veranschaulichen (die Grenzverläufe erheben keinen Anspruch auf besondere Exaktheit). Obgleich die Auswahl der fünf Elemente beliebig erfolgt ist, läßt sich an der Verteilung bereits erkennen, daß die Hauptimpulse für das moderne Europa von der westlichen Hälfte des Kontinents ausgingen. Schwarz: Einflußbereich der italienischen Renaissance Gelb: Einflußbereich der französischen Aufklärung Türkis: Ursprungsgebiet des britischen Empirismus Grün: Protestantischer Glaubensbereich Blau: Orthodoxer Glaubensbereich eigener Entwurf Quelle:
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Holger Michiels, 2009, Europäische und nationale Identität, München, GRIN Verlag GmbH
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