II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis IV
Darstellungsverzeichnis V
Anhangverzeichnis VI
Anhangverzeichnis VI
1. Hintergrund und Ziel der Untersuchung 1
1. 1
2. Portfoliomanagement und Risiko 2
2.1 Portfoliomanagement in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 2
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 4
2.3 Risikomodelle 6
2.3.1 Klassischer Ansatz: Prüfungsrisikomodell 6
2.3.2 Moderner Ansatz: Business Risk Model 8
2.3.2.1 Grundlagen 8
2.3.2.2 Prüfungsrisiko 8
2.3.2.3 Geschäftsrisiko des Mandanten 9
2.3.2.4 Geschäftsrisiko der Prüfungsgesellschaft 10
2.3.2.4 10
3. Theoretische Grundlagen 10
3.1 Finanzwirtschaftliche Portfoliotheorie 10
3.1.1 Grundlagen 10
3.1.2 Moderne Portfoliotheorie nach Markowitz 11
3.1.2.1 Investoren 11
3.1.2.2 Rendite, Risiko und Effizienz 11
3.2 Das Modell von Simunic / Stein (1990) 13
3.2.1 Grundlagen 13
3.2.2 Kostenfunktion 15
3.2.3 Rendite 16
3.2.4 Prüfungsgebühr und Risiko 17
3.2.5 Komparativ-statische Analyse des Prüfungsrisikos 19
3.2.6 Kritische Würdigung 20
3.2.6 20
3.2.6 20
III
3.3 Modellerweiterung Beck / Wu (2006) 23
3.3.1 Grundlagen 23
3.3.2 Modell 24
3.3.3 Ergebnisse 25
3.3.3 25
4. Empirische Studien 26
4.1 Mandatsannahmeentscheidungen 26
4.2 Mandatsfortführungsentscheidungen 36
4.3 Zusammenfassung und Wertung 43
4.4 Die Studie von Johnstone / Bedard (2004) 44
4.4.1 Einführung 44
4.4.2 Hypothesen 45
4.4.3 Methodisches Vorgehen 47
4.4.3.1 Datenbasis 47
4.4.3.2 Relevante Variablen und Tests 48
4.4.4 Ergebnisse 49
4.4.4.1 Risikovergleich der Subportfolios 49
4.4.4.2 Risikoarten 50
4.4.4.3 Prüfungsgebühren 51
4.4.5 Kritik 52
4.4.5 52
5. Praxis des Portfolio Managements in großen WPG 52
5.1 Grundlagen 52
5.2 Pricewaterhouse Coopers: FRISK 52
5.3 KPMG: KRisk 54
5.4 Kritik 56
5.4 56
6. Fazit 57
6. 57
6. 57
Anhang 59
Literaturverzeichnis II
Quellenverzeichnis VI
IV
Abkürzungsverzeichnis
AICPA ………………… American Institute of Certified Public Accountants Big 4 …………………… “Big Four”- Prüfungsgesellschaften: Deloitte Touche, Ernst & Young, KPMG und Pricewaterhouse Coopers Big 5 …………………… “Big Five”- Prüfungsgesellschaften: Arthur Andersen,
Big 6 …………………… “Big Six”- Prüfungsgesellschaften: Arthur Andersen,
bzw. ……………………. Beziehungsweise
CAPM …………………. Capital Asset Pricing Model e.V. …………………….. eingetragener Verein EDV …………………… Elektronische Datenverarbeitung evtl. …..……………….. Eventuell f. ……………………….. Folgende ff. ………………………. Fortfolgende FRISK …………………. Financial Risk Assessment System IAASB ………………… International Auditing and Assurance Standards Board IDW …………………… Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFAC …………………... International Federation of Accountants ISA …………………….. International Standards on Auditing o.g. …………………….. oben genannte PwC ……………………. Pricewaterhouse Coopers PwCAA ………………... Pricewaterhouse Coopers Audit Approach s. ……………………….. Siehe S. ………………………. Seite SAR ……………………. Scaled Audit Risk vgl. …………………….. vergleiche WPG ..…………………. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WPK …………………... Wirtschaftsprüferkammer z.B. …………………….. zum Beispiel z.T. …………………… zum Teil
V
Darstellungsverzeichnis
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1: Portfoliomanagement einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 3
Darstellung 2: Prüfungsrisikomodell 6
Darstellung 3: 2-Mandanten-Prüfungsmodell einer Prüfungsgesellschaft 24
Darstellung 4: Modell der Mandatsannahme 28
Darstellung 5: Signifikanz der Koeffizienten im Mandatsannahmemodell 30
Darstellung 6: Modell der Risikoeinschätzung und Auftragsannahmeentscheidung 32
Darstellung 7: Modell der Mandatsannahmeentscheidung 34
Darstellung 8: Mandantenbestand der Jahre 1987 und 1994 42
Darstellung 9: Variablen zur Messung des Finanzrisikos 48
Darstellung 10: Variablen zur Messung des Prüfungsrisikos 49
Darstellung 11: KRisk System Ablaufdiagramm 55
Darstellung 12: Deskriptive Statistik 1 59
Darstellung 13: Deskriptive Statistik 2 59
Darstellung 14: Effizienzkurve, Marktportfolio und Kapitalmarktlinie 60
VI
Anhangverzeichnis
Anhang A1: Deskriptive Statistik zu Jones Raghunandan (1998) ................................ 59 Anhang A2: Effizienzkurve, Marktportfolio und Kapitalmarktlinie ............................. 60
1
1. Hintergrund und Ziel der Untersuchung
In Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 1 sind die Auswahl des Mandantenportfolios und dessen wiederkehrende Risikobewertung wesentliche Prozesse zur Risikoüberwachung und -einflussnahme. 2 In der Vergangenheit wurde vor der Zielsetzung, möglichst viele neue Mandanten aufzunehmen und rentable Mandate fortzuführen, die Einschätzung des mit dem Mandanten verbundenen Risikos jedoch häufig vernachlässigt. 3
Im Gegensatz zu früheren Ansätzen der Risikobewertung, die größtenteils erst nach der Auftragsannahme ansetzten, wird gegenwärtig die Notwendigkeit zur Risikobewertung vor der Auftragsannahme hervorgehoben. 4 Die Analyse des Risikos vor der Mandatsannahme wird so zu einem wichtigen Instrument, um das Gesamtrisiko, dem die Prüfungsgesellschaft ausgesetzt ist, zu minimieren. 5 Dadurch sind auch berufsrechtliche und gesetzliche Bestrebungen zu erklären, die den Prüfer verpflichten, das mit den Mandanten verbundene Risiko kontinuierlich zu überwachen und seine Portfolioentscheidungen an den daraus gewonnenen Erkenntnissen auszurichten. Portfoliomanagement-Entscheidungen der Prüfungsgesellschaft umfassen jedoch, neben der Entscheidung über die Annahme neuer Mandaten, auch die Entscheidung über die Fortführung bestehender Mandate. Beide sind sowohl für die jeweilige Prüfungsgesellschaft als auch für den Mandanten von besonderer Bedeutung. Für die Prüfungsgesellschaften wird durch zielgerichtete Portfoliomanagement-Entscheidungen der Grundstein für eine langfristige finanzielle Sicherheit gelegt. Für den Mandanten sind hingegen insbesondere negative Entwicklungen infolge einer möglichen Mandatsniederlegung durch den Prüfer relevant, wie z.B. sinkende Aktienkurse oder mangelnde Kreditwürdigkeit. 6 Analog kann die Fortführung eines Mandats eine positive Wirkung auf den Aktienkurs des Mandanten haben. 7
Im zweiten Abschnitt folgt einführend eine Darstellung des Portfoliomanagement-Prozesses innerhalb einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und möglicher dabei zu berücksichtigender Risiken.
Der dritte Abschnitt beinhaltet die theoretische Darstellung des Portfolio- und Risikomanagements einer Prüfungsgesellschaft. Erkenntnisse der finanzwirtschaftlichen
1 Im Folgenden auch „Prüfungsgesellschaften“ oder „Prüfer“, was als Synonym für eine gesamte
Prüfungsgesellschaft angesehen werden kann. Siehe auch Simunic / Stein (1990), S. 331.
2 Bedard et al. (2008), S. 190.
3 Vgl. Ethridge / Marsh / Canfield (2007), S. 1.
4 Vgl. Huss / Jacobs / Patterson (1993), S. 52.
5 Vgl. Huss / Jacobs (1991), S. 17.
6 Vgl. Johnstone / Bedard (2004), S. 660 f., siehe auch Wells / Loudder (1997), S. 142 f.
7 Vgl. Beneish et al. (2004), S. 3.
2
Portfoliotheorie, die zum Verständnis in Grundzügen dargestellt wird, werden dabei auf das Portfoliomanagement in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übertragen. Auf die Darstellung eines möglichen spieltheoretischen Ansatzes, in Hinblick auf die Mandatsfortführungsentscheidung des Prüfers, wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit verzichtet. 8
Die Ergebnisse empirischer Erhebungen über Portfoliomanagement-Entscheidungen der Prüfungsgesellschaften werden im vierten Abschnitt aufgezeigt. Eingangs erfolgt dazu eine zusammenfassende Übersicht über die Ergebnisse verschiedener empirischer Erhebungen über Mandatsannahme- und Mandatsfortführungsentscheidungen. Die Studie von K. Johnstone und J. Bedard aus dem Jahr 2004, die gleichermaßen Annahme- und Fortführungsentscheidungen umfasst, bildet den Schwerpunkt dieses Kapitels. Dabei wird untersucht, welche Risikofaktoren einen Einfluss auf Portfoliomanagement-Entscheidungen haben.
Abschnitt fünf stellt die Grundsätze und Methoden des angewandten Portfoliomanagements anhand des Beispiels zweier großer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dar. Die Arbeit schließt in sechsten Abschnitt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
2. Portfoliomanagement und Risiko 2.1 Portfoliomanagement in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Das Portfoliomanagement ist eine Planungsmethode, die zur Aufgabe hat, die Zusammensetzung eines Portfolios optimal zu bestimmen. Hierbei wird, mit dem Ziel, ein möglichst niedriges Risiko und eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, der Portfolio-bestand nach Erwartungswert und Standardabweichung der Rendite bewertet. 9 Ursprünglich bezieht sich diese Definition auf ein Wertpapierportfolio, sie kann aber auf andere Bereiche, hier das Mandantenportfolio einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, übertragen werden.
Je nachdem, ob die geschätzten Erlöse aus der Mandatsannahme bzw. -fortführung die mit dem Auftrag verbundenen Prüfungskosten und das Risiko des Mandanten decken, trifft die Prüfungsgesellschaft in jeder Periode Portfoliomanagement-Entscheidungen. Neben der von der Prüfungsgesellschaft nicht beeinflussbaren Kündigung des Verhältnisses durch den Mandanten (mandantenseitige Kündigung), muss die Prüfungsgesellschaft in jeder Periode eine Entscheidung über Mandatsannahmen und -fortführungen
8 Weiterführend siehe Bockus / Gigler (1998).
9 Vgl. Gabler (2000), S. 2434 f.
3
treffen. Der Entscheidungsprozess ist in Darstellung 1 abgebildet. Ausgehend von dem Ursprungsportfolio einer Periode ergibt sich daraus ein neues Mandantenportfolio für die Prüfungsgesellschaft.
Begrifflich ist das Portfoliomanagement abzugrenzen vom Risikomanagement einer Prüfungsgesellschaft.
Als Ziele des Portfoliomanagements einer Prüfungsgesellschaft können, wie oben angeführt, einerseits die Maximierung der Rendite bei vorgegebenem Risiko oder andererseits die Minimierung des Risikos bei gegebener Rendite angeführt werden. Auch eine synchrone Optimierung beider Zielgrößen kommt in Betracht. Unter der Annahme eines perfekten Wettbewerbsmarktes ist jedoch die Gewinnerzielungsabsicht der Prüfungsgesellschaft zu vernachlässigen. Aufgrund dessen kann die Optimierung des Mandanten-
10 Vgl. Johnstone / Bedard (2004), S. 664.
4
portfolios in Hinblick auf die Risikostruktur als vorrangiges Ziel des Portfoliomanagements der Prüfungsgesellschaft aufgefasst werden. Risikomanagement dagegen kann definiert werden als „die Gesamtheit der Maßnahmen einer Unternehmung, die die Verteilung der ökonomischen Ergebnisse steuert“, 11 indem durch die Regulierung des Risikos ein erwarteter Ertrag erzielt wird. 12 Das Risikomanagement einer Prüfungsgesellschaft umfasst dabei folgende wesentliche Prozesse: Definition von Risikofeldern, Identifikation der Risiken, Analyse und Bewertung der Risiken und die Steuerung und Überwachung dieser. 13 Die Risikofelder können dabei den sechs Risikogruppen der strategischen Risiken, Marktrisiken, Finanzmarktrisiken, politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Risiken, Risiken aus Corporate Governance und Leistungsrisiken zugeordnet werden. Der Bereich der Leistungsrisiken umfasst auch die Risiken aus der Mandatsannahme und -fortführung. 14 Portfoliomanagement kann so als ein Bestandteil des Risikomanagements einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgefasst werden.
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Pflicht für den Wirtschaftsprüfer, vor Auftragsannahme, bzw. kontinuierlich, das mit dem Mandanten verbundene Risiko zu überprüfen und darauf seine Auftragsannahmebzw. Fortführungsentscheidungen zu begründen, ergibt sich aus den international anerkannten Grundsätzen zur Abschlussprüfung (ISA). 15 Das von der IFAC (International Federation of Accountants) bestellte IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board) entwickelt diese Grundsätze, die für alle der IFAC angeschlossenen nationalen Berufsorganisationen verbindlich sind und in nationale Standards umgesetzt werden. 16
§210 des „Code of Ethics for Professional Accountants“ der IFAC enthält Vorschriften zur Mandatsannahme und -fortführung. 17 Demnach soll der Wirtschaftsprüfer vor Auftragsannahme - und danach in regelmäßigen Abständen - prüfen, ob die Annahme des Mandanten zu Komplikationen in Hinblick auf die Einhaltung der Standards führt. Risiken können sich hier insbesondere aus möglichen illegalen Aktivitäten oder frag-
11 Göppl / Schlag (2006), S. 5020.
12 Vgl. Göppl / Schlag (2006), S. 5020 f.
13 Vgl. Pfizter et al. (2002), S. 2006.
14 Vgl. Pfizter et al. (2002), S. 2005 f.
15 Vgl. IFAC (2008), S.127 ff.
16 Anmerkung: Eine Liste der der IFAC angeschlossenen Mitglieder ist unter http://www.ifac.org/About/
MemberBodies.tmpl zu finden.
17 Vgl. IFAC (2006), S. 35 ff.
5
licher Rechnungslegungspolitik des Mandanten ergeben. Bestehen solche Risiken und lassen diese sich nicht auf ein akzeptables Niveau senken, ist der Auftrag abzulehnen bzw. der bestehende Auftrag nicht fortzuführen. 18
In Deutschland sind sowohl das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. als auch die Wirtschaftsprüferkammer Mitglieder der IFAC. Gemeinsam haben diese beiden Institutionen in einer Stellungnahme zu dem Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006) die Verpflichtung zur Risikoüberwachung durch die Prüfungsgesellschaft in nationales Berufsrecht umgesetzt. 19 Danach darf ein Mandat nur angenommen oder fortgeführt werden, wenn nach der Analyse der Integrität des Mandanten und der mit dem Auftrag verbundenen Risiken „entweder keine besonderen Risiken vorliegen oder ausreichende Maßnahmen zur Risikobegrenzung ergriffen werden können“. 20 Entgegenwirken lässt sich bestehenden Risiken z.B. durch die Personalplanung der Prüfungsgesellschaft. So können im Fall eines riskanten Mandanten erfahrene oder besonders spezialisierte Prüfer eingesetzt werden, um das mit dem Mandanten verbundene Risiko auszugleichen. 21
Als weiteres Beispiel für die Umsetzung der internationalen Standards lassen sich die vom u.s.-amerikanischen AICPA (American Institute of Certified Public Accountants) herausgegebenen Qualitätskontrollstandards anführen. 22 Diese verpflichten die Prüfungsgesellschaften, standardisierte Prozesse und Entscheidungshilfen für die Annahme neuer Mandanten oder die Fortführung bestehender Mandanten einzurichten. Unter anderem sollen die Bewertung der verfügbaren Finanzdaten des Mandanten, die Informationseinholung bei vorherigen Prüfern und Dritten und letztendlich die Bewertung der personellen und fachlichen Kompetenz der Prüfungsgesellschaft diesen Entscheidungen zugrunde gelegt werden. 23
Hervorzuheben ist hier, dass sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene keine detaillierten Richtlinien zur Einrichtung eines diesbezüglichen Risikomanagement-Systems eingeführt worden sind. Stattdessen sind lediglich Grundsätze zur Risikoüberwachung verankert, die den Prüfungsgesellschaften große Freiheiten in der individuellen Umsetzung des Überwachungssystems überlassen. Jede Prüfungsgesellschaft kann so ein speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes System implementieren. Es kann hier z.B. zwischen automatisierten Systemen, die die Risikobewertung innerhalb der Gesellschaft
18 Vgl. IFAC (2006), § 210.1 - 210.6.
19 Vgl. WPK / IDW (2006).
20 WPK / IDW (2006), RZ 58.
21 Vgl. Asare / Cohen / Trompeter, S. 494 ff.
22 Vgl. AICPA (2003), Nr. 20.14 - 20.16.
23 Vgl. Huss / Jacobs / Patterson (1993), S. 52.
6
nach vorgegebenen Standards ausführen, und flexiblen Systemen, die dem verantwortlichen Prüfer oder Partner individuell einen größeren Bewertungsspielraum gewähren, unterschieden werden. 24
2.3 Risikomodelle
Die von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführte Risikobewertung umfasst die Analyse von aktuellen und zukünftigen Mandanten. 25 Dabei kann zwischen verschiedenen Risikoausprägungen differenziert werden. Die folgenden Risikodefinitionen stellen zum Teil jedoch keine klar objektive Abgrenzung der möglichen Risiken dar. Vielmehr sind die Risiken miteinander verknüpft und einzelne Variablen zur Risikomessung können mehrere Risikoausprägungen beeinflussen. 26
2.3.1 Klassischer Ansatz: Prüfungsrisikomodell
Das Prüfungsrisiko (audit risk) ist das Risiko, dass der Wirtschaftsprüfer einen mit wesentlichen Fehlern behafteten Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versieht. 27 Auch das Risiko, einem nicht fehlerhaften Abschluss einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen, ist grundsätzlich Teil des Prüfungsrisikos. Da dieses Risiko jedoch als sehr gering eingeschätzt werden kann, wird es in der folgenden Analyse, wie auch in weiten Teilen der Literatur, außer Acht gelassen. 28 Das Prüfungsrisikomodell verdeutlicht die Zusammensetzung des Prüfungsrisikos.
24 Vgl. Gendron (2001), S. 287.
25 Vgl. Huss / Jacobs / Patterson (1993), S. 52.
26 Vgl. Huss / Jacobs (1991), S. 22.
27 Vgl. Marten / Quick / Ruhnke (2007), S. 214.
28 Vgl. Stibi (1995), S. 49 ff.
7
Mathematisch lässt sich das Prüfungsrisikomodell wie folgt beschreiben: 29
∗ ∗ .
Das Fehlerrisiko setzt sich dabei zusammen aus dem inhärenten Risiko und dem Kontrollrisiko und gibt die Wahrscheinlichkeit dafür an, dass „in einem Prüffeld des Jahresabschlusses wesentliche Fehler enthalten sind“. 30 Das inhärente Risiko stellt die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten wesentlicher Fehler dar, unter der Annahme, dass keine internen Kontrollen vorhanden sind. Das Kontrollrisiko verdeutlicht das Risiko, dass diese wesentlichen Fehler durch das interne Kontrollsystem nicht aufgedeckt oder behoben werden. 31
Auch äußere Einflüsse können die Gefahr des Auftretens von Fehlern im Jahresabschluss steigern und somit das inhärente Risiko erhöhen. Dieses sind, neben den Unternehmensbedingungen, die Branchenbedingungen und die makroökonomischen Bedingungen. Die Unternehmensbedingungen beziehen sich dabei auf „die Art und Größe des Unternehmens, seine wirtschaftliche Lage sowie die Integrität und Qualität der Mitarbeiter und des Managements“ 32 . Die Branchenbedingungen umfassen branchenspezifische Risiken, wie beispielsweise die notwendige technische Weiterentwicklung oder die Entwicklung des Absatzmarktes. Makroökonomische Bedingungen haben insbesondere in Form des allgemeinen Wirtschaftswachstums oder Änderungen in der Gesetzgebung einen Einfluss auf das inhärente Risiko. 33 Daneben ist auch die Gefahr der bewussten Fehlerstreuung, z.B. aufgrund mangelnder Managementintegrität, im inhärenten Risiko inbegriffen. 34
Das Entdeckungsrisiko ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Prüfer wesentliche Fehler nicht aufdeckt. Es kann als einzige Variable des Modells direkt vom Prüfer beeinflusst werden, indem zum Beispiel der Umfang der Prüfungshandlungen, sowohl analytischer als auch Detailprüfungen, erhöht wird. So kann insgesamt ein hinreichend geringes Prüfungsrisiko sichergestellt werden. 35
29 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2007), S. 425.
30 Stibi (1995), S. 58.
31 Vgl. Marten / Quick / Ruhnke (2007), S. 214 f.
32 Stibi (1995), S. 68.
33 Vgl. Stibi (1995), S. 68 ff.
34 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2007), S. 425.
35 Vgl. Marten / Quick / Ruhnke (2007), S. 215 f.
8
2.3.2 Moderner Ansatz: Business Risk Model
2.3.2.1 Grundlagen
Huss / Jacobs / Patterson (1993) kritisieren das klassische Prüfungsrisikomodell als nicht zeitgemäß, da es auf die Bewertung des Risikos eines einzelnen Mandanten nach erfolgter Auftragsannahme abziele. In der aktuellen Forschung werde dieses Modell nicht weiter verfolgt und stattdessen das Prüfungsrisiko neben dem Geschäftsrisiko des Mandanten und dem Geschäftsrisiko der Prüfungsgesellschaft abgebildet. 36 Aufgrund der unzureichenden Betrachtung des Geschäftsrisikos wird angeführt, dass das Prüfungsrisikomodell keine ausreichende Grundlage für Prüfungs- und Prüfungsplanungsentscheidungen darstelle. 37
Dem Geschäftsrisiko kommt, gerade in der Abgrenzung zum Prüfungsrisiko, in der neueren Forschung eine immer größere Bedeutung zu. So evaluieren z.B. Houston / Peters / Pratt (1999) unter bestimmten Voraussetzungen einen getrennten Einfluss dieser beiden Risikofelder auf die Prüfungsplanungsentscheidungen und den Risikoaufschlag der Prüfungsgebühren. 38 Auch Eilifsen / Knechel / Wallage (2001) stellen anhand der von ihnen erhobenen Daten die steigende praktische Bedeutung einer separaten Betrachtung des Geschäftsrisikos und deren Auswirkungen auf die vorgenommenen Prüfungshandlungen und Prüfungsschwerpunkte heraus. Gleichzeitig warnen sie jedoch davor, Detailprüfungen zugunsten analytischer Prüfungshandlungen, die das Geschäftsrisiko des Mandanten betreffen, zurückzustellen. 39
Neben dem Prüfungsrisiko werden gesondert also auch das Geschäftsrisiko des Mandanten und das Geschäftsrisiko der Prüfungsgesellschaft betrachtet. Dieser Ansatz liegt im Weiteren auch der vorliegenden Arbeit zugrunde.
2.3.2.2 Prüfungsrisiko
Das Prüfungsrisiko umfasst nach Huss / Jacobs / Patterson (1993) folgende Faktoren: 40
das Risiko, dass der Abschluss aufgrund eines mangelnden internen Kontrollsystems wesentliche Fehler oder Falschaussagen enthält, das Risiko der absichtlichen Zurückhaltung von Informationen durch den Mandanten und
36 Vgl. Huss / Jacobs / Patterson (1993), S. 56.
37 Vgl. Houston / Peters / Pratt (1999), S. 282.
38 Vgl. Houston / Peters / Pratt (1999), S. 291 ff.
39 Vgl. Eilifsen / Knechel / Wallage (2001), S. 205 f.
40 Vgl. Huss / Jacobs / Patterson (1993), S. 58.
Arbeit zitieren:
Miriam Brosig, 2008, Portfolio Management von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, München, GRIN Verlag GmbH
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