Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 3
2 Definition der geistigen Behinderung 4
3 Fundamentale Prinzipien in der Arbeit mit Menschen mit
geistiger Behinderung 6
3.1 Selbstbestimmung 6
3.1.1 Begriffbestimmung 6
3.1.2 Umsetzung von selbstbestimmtem Leben in Wohngruppen von geistig
behinderten Menschen. 8
3.1.3 Grenzen von Selbstbestimmung 10
3.1.3.1 Institutionelle Hindernisse 10
3.1.3.2 Gewohnheiten und Einstellungen von Bezugspersonen 11
3.1.3.3 Personalreduzierung 11
3.1.3.4 Die soziale Kategorie von Selbstbestimmung 12
3.1.4 Formen der Mitwirkung nach Bliss 12
3.2 Das Normalisierungsprinzip 14
3.2.1 Bereiche 14
3.2.2 Praktische Umsetzung des Normalisierungsprinzips 15
3.3 Empowerment 18
3.3.1 Begriffserklärung 18
3.3.2 Ebenen. 19
4 Projekt: Gemeinsame Lebensraumgestaltung 21
4.1 Teilnehmer 21
4.1.1 Frau Heidi G. 21
4.1.2 Herr Klaus 22
4.1.3 Herr Gottfried E. 23
4.1.4 Herr Herbert B. 24
4.1.5 Frau Corinna B. 24
4.1.6 Frau Erna 25
4.1.7 Herr Thomas K. 26
4.1.8 Frau Barbara K. 27
4.1.9 Frau Waltraud H. 28
4.2 Vorstellung der Projektidee 29
4.3 Projektziele 30
4.3.1 Auswirkung von Selbstbestimmung auf die Projektziele 31
4.4 Projektphasen 32
4.4.1 Phase 1: Gruppenraum streichen 32
4.4.2 Phase 2: Einkauf von Dekorationsartikeln. 33
4.4.3 Phase 3: Verschiedene Dekorationsarbeiten 35
4.5 Projektreflexion 36
4.5.1 Sozialverhalten. 36
4.5.2 Kognition 36
4.5.3 Motivation / Lern - und Arbeitsverhalten 37
5 Lebensraumgestaltung auf einer Gruppe von Menschen mit
geistiger Behinderung im Spannungsfeld von
Selbstbestimmung , Normalisierung und Empowerment 38
5.1 Abgleich von Theorie und Praxis 38
5.1.1 Selbstbestimmung. 38
5.1.1.1 Überwundene Grenzen 39
5.1.1.2 Umsetzung des Stufenmodells nach Bliss im Projekt 40
5.1.2 Normalisierung 41
5.1.3 Empowerment 42
6 Schluss 45
7 Literaturverzeichnis 46
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1 Einführung
Im Herbst 2007 gestaltete ich im Rahmen eines Projektes, gemeinsam mit geistig und körperlich behinderten Menschen der Lebenshilfe Heidenheim, den Gruppenraum ihres Wohnheims um. Dabei versuchte ich ihnen möglichst freie Wahl zu lassen, was die Farben der Wände, die Art der Vorhänge etc. anging. Im Laufe dieses Projektes merkte ich dann, dass viele Bewohner das Gefühl selbst entscheiden zu können überhaupt nicht kennen, obwohl dies eigentlich selbstverständlich sein sollte. Anfangs waren sie etwas unsicher doch mit der Zeit blühten sie immer mehr auf und entwickelten Spaß und Selbstvertrauen an den eigenen Entscheidungsmöglichkeiten. Mir selbst wurde immer mehr bewusst wie wichtig Selbstbestimmung ist und was diese beim Einzelnen bewirken kann. In der Behindertenhilfe wird Selbstbestimmung immer mehr zum zentralen Thema. Doch um diese umzusetzen zu können, müssen noch einige Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden.
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2 Definition der geistigen Behinderung
Beim Versuch geistige Behinderung zu definieren bin ich auf viele unterschiedliche Definitionen gestoßen. Es wurde klar, dass eine eindeutige, spezifische Definition gar unmöglich ist. Laut Wikipedia, der freien Enzyklopädie, gilt ein Mensch als geistig behindert, wenn seine kognitiven Fähigkeiten, sowie sein Verhalten dauerhaft und erheblich von der „Norm“ abweichen. Ferner wird auch von einer Intelligenzminderung gesprochen bei der Bezug auf die International Classification of Diseases (ICD-10) genommen wird. Demnach lässt sich, rein auf die Intelligenz bezogen, eine geistige Behinderung quasi als Steigerung und Erweiterung der Lernbehinderung verstehen. Klassifikation nach ICD-10: F70: Leichte Intelligenzminderung F71: Mittelgradige Intelligenzminderung F72: Schwere Intelligenzminderung F73: Schwerste Intelligenzminderung F78: Andere Intelligenzminderung F79: Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung 1
In einem weiteren Definitionsversuch wird von substanziellen Einschränkungen in zwei oder mehreren der nachfolgend genannten Bereiche gesprochen: Kommunikation Selbstversorgung Wohnen Sozialverhalten
1 Wikipedia, die frei Enzyklopädie: „Geistige Behinderung“ [http://de.wikipedia.org/wiki/Geistige_Behinderung, gefunden am 04.02.2008]
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Benutzung der Infrastruktur
Selbstbestimmung Gesundheit und Sicherheit Lebensbedeutsame Schulbildung Arbeit und Freizeit
Ich selbst bin der Meinung, dass folgende Aussage der „American Association of Mental Retardation“ den Zustand der geistigen Behinderung sehr passend beschreibt:
„Geistige Behinderung ist nicht etwas, was man hat - wie blaue Augen oder ein 'krankes' Herz. Geistige Behinderung ist auch nicht etwas, was man istwie etwa klein oder dünn zu sein. Sie ist weder eine gesundheitliche Störung noch eine psychische Krankheit. Sie ist vielmehr ein spezieller Zustand der Funktionsfähigkeit, der in der Kindheit beginnt und durch eine Begrenzung der Intelligenzfunktionen und der Fähigkeit zur Anpassung an die Umgebung gekennzeichnet ist. Geistige Behinderung spiegelt deshalb das 'Passungsverhältnis' zwischen den Möglichkeiten des Individuums und der Struktur und den Erwartungen seiner Umgebung wieder.“ 2
Aus eigenen Erfahrungen heraus, kann ich bestimmt sagen, dass Behinderung jeglicher Art sehr von den Möglichkeiten und Bedingungen beeinflusst wird, die die Gesellschaft vorgibt. Ein Rollstuhlfahrer wird dann mit seiner Behinderung im gesellschaftlichen Leben konfrontiert, wenn beispielsweise ein öffentlicher Platz den Zugang durch Treppen verhindert.
2 Christian Lindenmeier: „Geistige Behinderung“.
[http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Behinderung/s_334.html, gefunden
am 04.02.2008]
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3 Fundamentale Prinzipien in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung
3.1 Selbstbestimmung
3.1.1 Begriffbestimmung
Die Selbstbestimmung des Einzelnen ist im Grundsatz der Menschenrechte verankert. Selbstbestimmung bedeutet, dass sich jeder Mensch individuell verwirklichen und entfalten kann, ohne von außen beeinflusst oder gar dabei gehindert zu werden. Weiterhin ist sie auch ein Bestandteil des Lebens eines jeden Erwachsenen. Sie drückt selbständiges und selbstbestimmtes Handeln, Lernen und Leben aus. Allerdings ist Selbstbestimmung nicht mit Willkür oder Selbstgerechtigkeit zu verwechseln: „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“ 3 Rudi Sack (Geschäftsführer des Landesverbandes Baden-Württemberg, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.) schreibt folgendes zum Thema Selbstbestimmung bei Menschen mit Behinderung: „Selbstbestimmung heißt nicht zügellose Freiheit, sondern es geht darum, dass der Einzelne sich als Individuum entfalten kann, als unverwechselbare einmalige Person, nach dem eigenen Fahrplan. Dabei entwickelt sich das
3 Wikipedia, die freie Enzyklopädie: „Selbstbestimmung“ [http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmung, gefunden am 04.02.2008]
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Individuum auf Grund der Bestimmungen des Menschen als soziales Wesen.“ 4
Ich denke, dass diese Umschreibung sehr passend ist. Gerade in der Behindertenhilfe ist es sehr wichtig, dass individuell auf den Einzelnen und dessen Bedürfnisse, Kompetenzen und Vorstellungen eingegangen wird. Es ist ein schwerwiegender Fehler anzunehmen, dass man besser als der Betroffene selbst weiß was gut für ihn ist. Durch diese Fehleinschätzung wird Entwicklung verhindert.
Theunissen und Plaute äußerten sich unter dem Aspekt der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung 1995 folgendermaßen: „Selbstbestimmung bedeutet nicht, dass sich behinderte Menschen selbst überlassen sind. (…) Selbstbestimmung bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen dem, was eine Person für sich selber möchte (individuelle Kategorie) und dem, was im Kontext einer Gruppe, bzw. der Gesellschaft möglich ist (soziale Kategorie). 5 Oft wird Selbstbestimmung damit verwechselt, den Menschen sich selbst zu überlassen. Auch das stellt einen schwerwiegenden Fehler dar. Die Art, sowie der Umfang der Selbstbestimmung sollten immer den Möglichkeiten des Individuums, bzw. des Umfeldes entsprechen, damit eine Unter- oder Überforderung vermieden wird.
4 Rudi Sack: „Ist Selbstbestimmung eine selbstverständliche Zielperspektive?“ In: Ulrich
Hähner, Ulrich Niehoff, Rudi Sack, Helmut Walter: „Kompetent begleiten: Selbstbestimmung
ermöglichen, Ausgrenzung verhindern!“ (S.63) Hrg: Lebenshilfe-Verlag Marburg 2005
5 Theunissen, Plaute (1995): „Die Begriffe Selbstbestimmung, Teilhabe und Gemeinwesenbindung im Kontext einer Aus- und Weiterbildung“. In: Ulrich Hähner, Ulrich
Niehoff, Rudi Sack, Helmut Walter: „Kompetent begleiten: Selbstbestimmung ermöglichen,
Ausgrenzung verhindern!“ (S.79) Hrg: Lebenshilfe-Verlag Marburg 2005
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3.1.2 Umsetzung von selbstbestimmtem Leben in
Wohngruppen von geistig behinderten Menschen
In der „Konzeption Wohnen“ (2003) der Lebenshilfe Heidenheim e.V. ist festgehalten, dass angestrebt werden soll, dass der einzelne Bewohner so selbstständig wie möglich leben soll. Es soll begleitend assistiert werden und Hilfe angeboten werden ohne zu bevormunden. Die Assistenz und die Hilfe sollen so angelegt sein, dass es dem Bewohner jederzeit möglich ist im Rahmen seiner Kompetenzen selbstständig zu handeln. Fremdbestimmung und Anleitung sollen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden. Die pädagogische Arbeit soll kundenzentriert stattfinden, das heißt, dass die Betreuung und die Angebote im Bereich Wohnen so gestaltet, verändert oder angepasst werden, dass sie den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner voll und ganz entsprechen. Die Rolle der Betreuer wird als Wegbegleiter definiert. Ziel dieser Rollendefinition soll es sein, die Bewohner so zu unterstützen, dass sie so selbstbestimmt wie möglich als Individuen leben können. 6
Im Wohnheim Vohberg der Lebenshilfe Heidenheim e.V. gibt es konkrete Angebote im Bereich der Selbstbestimmung. Hier nur einige Beispiele: Die Gruppenmitglieder stimmen gemeinsam über die Malzeiten ab. Bewohner können zwischen verschiedenen Freizeitmöglichkeiten, z.B. Chor, therapeutisches Reiten, Bibelentdecker, etc. frei wählen. Über ihr Taschengeld können die Bewohner frei verfügen, es werden Einkäufe angeboten.
Die Einrichtung und Gestaltung der Einzelzimmer werden vom Bewohner selbst bestimmt.
6 Lebenshilfe Heidenheim e.V. : „Konzeption Wohnen“ 2003 (S. 2,3, 4, 7, 10). In: Qualitätsmanagement - Handbuch
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Ein weiteres Beispiel für Selbstbestimmung in Wohnheimen ist der so genannte Heimbeirat. Die Bewohner wählen selbst andere Bewohner, von denen sie denken, dass diese in der Lage sind ihre Wünsche du Bedürfnisse zu vertreten. Der Heimbeirat ist Ansprechpartner für alle Bewohner, wenn diese Probleme, Wünsche oder Vorschläge haben. Er trägt dann die Anmerkungen bei der Leitung vor und versucht diese, soweit wie möglich, zu vertreten und durchzusetzen. Sofern diese Institution von der Leitung ernst genommen und miteinbezogen wird, ist diese eine gute Möglichkeit um Selbstbestimmung zu ermöglichen und zu fördern. Um es Menschen mit Behinderung überhaupt zu ermöglichen selbstständig zu leben, ist es von elementarer Bedeutung einen geeigneten Hintergrund dafür zu schaffen. Das bedeutet, dass Betreuer lernen müssen die Ver-antwortung für die Entwicklungen und Abläufe auf den Wohngruppen den Klienten abzugeben. Im Rahmen einer Wohngruppe gibt es viele verschiedene Möglichkeiten ein selbstbestimmtes Handeln der Klienten zu ermöglichen.
Dabei sollen diese allerdings nicht alleine gelassen werden. Es soll Unterstützung angeboten werden, die es den Bewohnern ermöglicht frei zu wählen.
Bei einem taub-stummen Menschen könnte die Unterstützung beispielsweise aus Bildkärtchen bestehen, auf denen verschiedene Malzeiten abgebildet sind.
Durch diesen gebotenen Raum an Selbstbestimmung lernen die Klienten sich zu entwickeln und ihre Fähigkeiten zu entfalten. Es wird ihnen ermöglicht selbst um Hilfe zu bitten, wenn sie sie benötigen. Zudem wird ihnen nicht mehr alles abgenommen, sondern es wird Hilfe zur Selbsthilfe angeboten. 7
7 Willem Kleine Schaars: „Im Mittelpunkt steht der Klient“. In: Willem Kleine Schaars: „Durch Gleichberechtigung zur Selbstbestimmung“ (S.15/16). Hrg: Juventa Verlag Weinheim und
München 2006
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Arbeit zitieren:
Katharina Kälble, 2008, Lebensraumgestaltung in einer Gruppe von Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld von Selbstbestimmung, Normalisierung und Empowerment, München, GRIN Verlag GmbH
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