Abbildungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das Bankensystem in der Bundesrepublik Deutschland 6
Abbildung 2: Grundkonzept von Basel II 10
Abbildung 3: DAX von 2007 bis zum 30 06 2009 18
Abbildung 4: Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte 31
Abbildung 5: Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) 33
Abbildung 6: Finanzierung des SoFFin 34
Abbildung 7: Leistungen und Auflagen 35
Abbildung 8: Leitzinsänderungen der EZB 39
Abbildung 9: Vertrauen in die Finanzdienstleistungsbranche von November 2008 43
Abbildung 10: Auswirkungen der Finanzkrise auf Kunden von Februar 2009 43
Abbildung 11: SoFFin garantierte Emissionen 45
Abbildung 12: Vertrauensbilanz: Kunden von Sparkassen von Dezember 2008 56
Abbildung 13: Vertrauensbilanz: Kunden von Genobanken von Dezember 2008 56
Abbildung 14: Vertrauensbilanz: Kunden von Großbanken von Dezember 2008 57
Abbildung 15: Zusammenarbeit mit einem Geldinstitut von Februar 2009 58
Abbildung 16: Beurteilung der Professionalität von Bankengruppen 59
Abbildung 17: Wettbewerb mit staatlich gestützten Instituten 75
Abbildung 18: Angebote mit nicht-marktgerechten Konditionen 76
Abbildung 19: Wettbewerb zu Lasten von Sparkassen und Genobanken 80
Abkürzungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis
ABS Asset Backed Securities
AG Aktiengesellschaft
BVR Bundesverband der Deutschen
Volks- und Raiffeisenbanken
CDO Collateralized Debt Obligations
DSGV Deutscher Sparkassen- und
Giroverband
dwpbank Deutsche WertpapierService Bank
EU Europäische Union
EZB Europäische Zentralbank
Fed US-Zentralbank
FMS Finanzmarktstabilisierungsfonds
FMStBG Finanzmarktstabilisierungs-
beschleunigungsgesetz
FMStErgG Finanzmarktstabiliesierungs-
ergänzungsgesetz
FMStFG Finanzmarktstabilisierungsfonds-
gesetz
FMStFV Finanzmarktstabilisierungsfonds-
Verordnung
FMStG Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Genobanken Genossenschaftsbanken
HRE Hypo Real Estate
IHS Inhaberschuldverschreibungen
IWF Internationaler Währungsfonds
KI / KIs Kreditinstitut / Kreditinstitute
KSC Kundenservicecenter
Mio. Million
Mrd. Milliarde / Milliarden
RettungsG Rettungsübernahmegesetz
SoFFin Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung
VW-Bank Volkswagen Bank
Einleitung
5
1 Einleitung
Ausgangssituation
Im Jahr 2008 hat sich aus der ursprünglichen Immobilienkrise in den USA eine Bankenkrise entwickelt. Eine Finanzmarktkrise, die eine weltweite Dimension erreicht hat. 1 Die Krise ist bislang in ihrer internationalen Trageweite im Vergleich zu vergangenen Krisen beispiellos. 2 Viele Experten meinen, dass diese Krise die schwerste Bankenkrise seit der Weltwirtschaftskrise 1929 sei. 3 Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt den globalen Schaden momentan auf 4.000 Milliarden (Mrd.) US-Dollar. Die Tendenz ist steigend. 4 Durch die Finanzmarktturbulenzen kam es zu einer Vertrauenskrise der Kreditinstitute (KIs) untereinander. Dies führte dazu, dass der Handel am Interbankenmarkt kaum noch stattfand und die Krise sich zunehmend zu einer Liquiditätskrise des Finanzsektors verschärfte. Diese Vertrauenskrise unter den Banken veranlasste die Bundesregierung mit verschiedenen Maßnahmen, in den Finanzsektor einzugreifen. 5 Die Finanzmarktkrise dauert, während diese Arbeit entstanden ist, immer noch an, und die Auswirkungen auf den Finanzsektor bzw. auf die Realwirtschaft sind noch nicht endgültig abzuschätzen. Zukünftige Ereignisse können die Ergebnisse dieser Arbeit ergänzen, und es können sich weitere Untersuchungsfelder ergeben. Es wurde eine rein qualitative Analyse durchgeführt, die das Kundenverhalten und das Verhalten von KIs auf mögliche Wettbewerbs- verzerrungen hin untersuchte. Eine quantitative Analyse war in diesem Zeitraum noch nicht möglich, da die Jahresabschlüsse der Finanzinstitute für das Jahr 2009 sowie aussagekräftiges Zahlenmaterial noch nicht vorlagen bzw. verfügbar waren.
Zielsetzung und Abgrenzung der Bachelorarbeit
Das Ziel der Arbeit ist es, u.a. durch Experteninterviews herauszufinden sowie herauszuarbeiten, ob es in Deutschland durch die staatlichen Maßnahmen der Bundesregierung während der Finanzmarktkrise in den Finanzsektor, insbesondere bei Privatbanken, zu Wettbewerbsverzerrungen für Sparkassen und Genossenschafts- banken (Genobanken) kommen kann bzw. bereits gekommen ist. Die Ausgangsthese lautet: „Wenn ein Staat monetäre Hilfen bzw. Garantien nur für manche KIs zur Verfügung stellt, dann kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Finanzsektor.“
1 Vgl. Wahlers, G. (2008), S. 5; oder vgl. Müller, D. (2009), S. 87.
2 Vgl. o.V. [Monatsbericht EZB] (2009aai), S. 71.
3 Vgl. Wahlers, G. (2008), S. 5; oder vgl. Müller, D. (2009), S. 87.
4 Vgl. Wintzenburg, J. (2009), S. 98.
5 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009aa), Web.
Einleitung
6
Danach wird eine zweite spezifischere These überprüft: „Wenn es staatliche Hilfen nur für Privatbanken gibt, dann entstehen Wettbewerbsverzerrungen für Sparkassen und Genobanken.“
Bankensystem in der Bundesrepublik Deutschland
In Deutschland ist der Bankensektor durch eine „Drei-Säulen-Struktur“ geprägt. Private Geschäftsbanken bilden die erste Säule, die öffentlich-rechtlichen KIs die zweite und genossenschaftliche Banken die dritte Säule. Diese Universalbanken betreiben alle Arten von Bankgeschäften wie z.B. das Einlagen-, das Kredit- und das Wertpapier- geschäft. Diese KIs können Risiken in den unterschiedlichen Geschäftsfeldern oft besser ausgleichen als ganz stark spezialisierte Banken. 6 Neben den Universalbanken gibt es in der Bundesrepublik noch die Spezialbanken. Spezialbanken sind die Realkreditinstitute, die Bausparkassen und die Banken mit Sonderaufgaben (siehe Abbildung 1). 7
Bankensystem in Deutschland
Abbildung 1: Das Bankensystem in der Bundesrepublik Deutschland 8
Die Unternehmen des Finanzsektors haben auf der einen Seite die Aufgabe, Ersparnisse aufzunehmen und auf der anderen Seite der Wirtschaft Gelder für notwendige Investitionen bereitzustellen. 9
6 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009z), Web.
7 Vgl. Richard, W., Mühlmeyer, J., Wefers, G., Bergmann, B. (2001), S.17.
8 Vgl. o.V. (2009), Web.
9 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009z), Web.
Einleitung
7
In der vorliegenden Bachelorarbeit erfolgt lediglich eine Betrachtung von Universal- banken. Hierbei wurde untersucht, ob staatliche Eingriffe bzw. staatliche Unter- stützungsmaßnahmen bei Kreditbanken insbesondere bei privaten Großbanken Wettbewerbsverzerrungen bei den öffentlich-rechtlichen KIs sowie Genobanken hervorrufen.
Systemrelevanz
Systemrelevant bedeutet, dass ein Unternehmen notwendig ist, um ein System aufrecht zu erhalten. KIs sind systemrelevant für das Finanzsystem, damit der Kredit- und Geldkreislauf nicht zusammenbricht. 10 Schwieriger ist allerdings die Beurteilung, ob ein bestimmtes Institut für den Finanzsektor systemrelevant ist. Hierbei kann bei der Beurteilung der Systemrelevanz z.B. die Bilanzsumme als ein Kriterium herangezogen werden. 11 Problematisch wird es für das Finanzsystem, wenn große KIs oder Investmentgesellschaften zahlungsunfähig werden. Dadurch könnte das gesamte System in Gefahr geraten. Der Zusammenbruch eines KIs kann über Nacht weitere Unternehmen des Finanzsektors in Mitleidenschaft ziehen und einen weltweiten Dominoeffekt auslösen. 12
Staatliche Eingriffe
Ein Staat kann auf unterschiedliche Art und Weise in das Marktgeschehen eingreifen, z.B. können Steuern erhoben, Höchst- und Mindestpreise festgesetzt oder Subventionen gewährt werden. Dabei werden nachfrage- und angebotsbetriebene Maßnahmen unterschieden. Die Ausarbeitung fokussiert ausschließlich den Finanz- sektor und wird daher nicht auf die aktuellen Konjunkturprogramme der Bundes- regierung eingehen, soweit diese nicht den Universalbankenbereich betreffen. Die Arbeit geht weniger auf die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), sondern insbesondere auf die aktuellen staatlichen Maßnahmen der Bundesregierung im Bankenbereich Ende 2008 bis zum Ende des zweiten Quartals 2009 ein.
Finanzmarktkrise
Auf den nationalen oder internationalen Finanzmärkten wird ein Handel mit Geld betrieben. Auf diesen Märkten werden Anbieter von Finanzierungsmitteln mit Nachfragern nach Finanzierungsmittel zusammen gebracht. 13 Als Finanzmarktkrise wird eine Krise bezeichnet, die das Vertrauen in das Finanzsystem beschädigt und
10 Vgl. Meckel, M. (2009), Web; oder vgl. Hüther, M. (2009), S.8.
11 Vgl. Friedrich, D. (2009), Web.
12 Vgl. Martin, H., Schumann, H. (2007), S. 127; oder vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 13.
13 Vgl. o.V. [Bundeszentrale für politische Bildung] (2009x), Web.
Einleitung
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eine Kettenreaktion auszubrechen droht, dass KIs und ganze Volkswirtschaften geschädigt werden können. Um eine Kettenreaktion im deutschen Finanzsektor zu vermeiden, hat die Bundesregierung diverse Maßnahmen ergriffen. Durch diese Maßnahmen sollen KIs die Möglichkeit erhalten, wieder zur normalen Geschäfts- tätigkeit zurückkehren zu können. 14
Wettbewerb
Die Teilnehmer auf einem Markt stehen im Wettbewerb zueinander. Dabei konkurrieren die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen um die Gunst der Käufer. Dieser Wettbewerb ist das wichtigste Gestaltungselement der Marktwirtschaft. Die Steuerungsfunktion des Wettbewerbs sorgt dafür, dass die volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren den bestmöglichen Verwendungen zugeführt werden. Somit bedingt der Wettbewerb die bestmögliche Güterversorgung in der Volkswirtschaft. Darüber hinaus sorgt dieser für technischen Fortschritt, neue qualitativ hochwertige Produkte und für das Bestreben der Unternehmen nach möglichst kostengünstiger Produktion. Unternehmen können im Wettbewerb nur bestehen, wenn diese wett- bewerbsfähig produzieren oder wettbewerbsfähige Dienstleistungen anbieten. 15
Die Gewinnerzielungsabsicht ist die Triebfeder allen unternehmerischen Handelns. Gewinne lassen sich mit guten Dienstleistungen oder Produkten erzielen, denn nur dafür zahlen die Nachfrager entsprechende Preise. Um Gewinne zu erzielen, müssen die Unternehmen zum einen die Kundenwünsche erforschen und ihre Leistungen daran ausrichten und zum anderen alle Kostensenkungspotentiale zur Erbringung kundengerechter Leistungen ausschöpfen. Dieses Gewinnstreben der Anbieter zusammen mit marktwirtschaftlichem Wettbewerb führt zu bedarfsgerechter und effizienter Befriedigung der Kundenachfrage. 16 Wie stark der Wettbewerb auf einem Markt ist, hängt bei gegebener Nachfrage vor allem von der Anzahl der Anbieter und der Art der angebotenen Güter und Dienstleistungen ab. Je mehr Anbieter, desto stärker ist der Wettbewerb auf dem Markt. 17 Durch die Konzentration von Unternehmensmacht in einer großen wirtschaftlichen Einheit sowie durch staatliche Eingriffe in einen Markt kann der oben beschriebene Mechanismus des Wettbewerbs gestört werden, und es können Wettbewerbsverzerrungen entstehen. 18
14 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009z), Web.
15 Vgl. o.V. [Bundeszentrale für politische Bildung] (2009y), Web.
16 Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 52.
17 Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 481.
18 Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 303.
Einleitung
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Goldene Bankregel
Die Goldene Bankregel fordert eine Fristenkongruenz zwischen der Mittelbindung auf der Aktivseite und der Kapitalverfügbarkeit auf der Passivseite von KIs. Da diese Finanzierungsregel im Bankgewerbe entstanden ist, wird sie Goldene Bankregel genannt. Auf der einen Seite wünschen Kreditnehmer eine lange Zinsbindung, um das Zinsänderungsrisiko zu minimieren. Auf der anderen Seite bevorzugen Anleger kurz- fristige Anlagen, um flexibel Liquidität zur Verfügung zu haben. Wenn Banken lang- fristige Kredite mit kurzfristigen Einlagen refinanzieren, gehen sie ein Risiko ein. Sollten künftig kurzfristige Gelder nicht oder nur zu hohen Zinsen zur Verfügung stehen, wird die Bank illiquide und kann fällige Zahlungen nicht leisten. Die Goldene Bankregel empfiehlt daher, langfristige Darlehen nur mit langfristigen Einlagen zu refinanzieren. 19
Diese goldene Finanzierungsregel hat während der aktuellen Finanzmarktkrise wieder an Aktualität gewonnen. Diverse Banken weltweit haben diese Regel nicht oder nur unzureichend beachtet und langfristige Finanzierungsvorhaben kurzfristig refinanziert. Die Depfa, eine Tochter der Hypo Real Estate (HRE), hatte z.B. langfristige Projekte kurzfristig finanziert. Dieses Vorgehen führte u.a. zum Zusammenbruch der HRE, die nur mit Hilfe von staatlichen Eingriffen und Stützungsmaßnahmen eine Zahlungs- unfähigkeit vermeiden konnte. 20
Basel II
KIs üben in einer Volkswirtschaft eine besondere Funktion aus. Um diese Funktion ausüben zu können, ist das Vertrauen in die Stabilität des Bankensektors von entscheidender Bedeutung. Besonders wichtig ist dabei die Solvenz von KIs. Eine der wichtigsten Aufgaben von KIs ist daher der Umgang mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- sowie anderen Risiken. Diese Risiken dürfen nicht zur Solvenzgefährdung der Institute und zu einem instabilen Finanzsektor führen. Basel II hat über die eigene Risiko- vorsorge der Institute hinaus besondere Aufsichtsregeln für KIs geschaffen. Dabei nehmen die Eigenkapitalregeln eine besondere Rolle ein. Wesentliches Ziel dieser Eigenkapitalregeln ist es, die Kapitalanforderungen an KIs stärker vom eingegangenen Risiko abhängig zu machen sowie im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen. 21 Dabei gilt der Grundsatz: Je schlechter die Bonität eines Schuldners, desto höher ist das Risikogewicht, und desto höher muss die Unterlegung der Kredite mit Eigenkapital der KIs erfolgen. 22
19 Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 729ff.
20 Vgl. Drost, F. (2009), S. 5; oder vgl. o.V. [Finanztest] (2009am), S. 31.
21 Vgl. o.V. [Bundesbank] (2009ao), Web.
22 Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 747f.
Einleitung
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Die Aufsichtsregeln von Basel II sind in drei Säulen gegliedert (siehe Abbildung 2). Die erste Säule beinhaltet die Mindestkapitalanforderungen, die eine Eigenkapital- unterlegung für Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken vorgeben. Die zweite Säule erweitert die erste um einen qualitativen Überprüfungsprozess, der die quantitativen Mindestkapitalanforderungen ergänzt. Die dritte Säule von Basel II erweitert die Offenlegungspflichten der KIs. 23
Schaubild der drei Säulen von Basel II
Abbildung 2: Grundkonzept von Basel II 24
Die Anforderungen von Basel II wirken pro-zyklisch. Wenn sich z.B. die Bonität eines Kreditnehmers verschlechtert, muss das KI diesen Kredit mit mehr Eigenkapital unterlegen. Es wird in der öffentlichen Diskussion von Politikern aktuell herausgestellt, dass gerade diese Eigenkapitalvorschriften für eine bevorstehende Kreditklemme der Unternehmen sowie der privaten Haushalte mitverantwortlich sein könnten. 25
Aufbau der Bachelorarbeit
Im zweiten Kapitel werden die Entstehung der Bankenkrise von 1931 und die Entstehung der aktuellen Finanzmarktkrise sowie deren Auswirkungen beschrieben. Im Anschluss daran werden die beiden Krisen miteinander verglichen. Die historische Betrachtung dient zur Verdeutlichung, dass es in der Vergangenheit bereits Finanzkrisen gab. Ein detaillierter Zeitablauf der aktuellen Finanzmarktkrise befindet sich im Anhang der Bachelorarbeit (siehe Anhang 1).
Das dritte Kapitel gibt zunächst einen Überblick über wirtschaftspolitische Instrumente des Staates und über die Geldpolitik der EZB. Danach werden die aktuellen staatlichen
23 Vgl. o.V. [Bundesbank] (2009ao), Web.
24 O.V. [Bundesbank] (2009ao), Web.
25 Vgl. Afhüppe, S. (2009), S. 4.
Einleitung
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Maßnahmen der Bundesregierung in den Finanzsektor 2008 bis Mitte 2009 betrachtet. In Kapitel 3.3 werden ausgewählte Beispiele von Eingriffen des Staates während der Finanzmarktkrise beschrieben und auf mögliche Änderungen im Kundenverhalten hin untersucht. Im Anschluss daran werden mögliche Wettbewerbsverzerrungen insbesondere für Sparkassen und Genobanken an Hand der vorliegenden Literatur- quellen herausgearbeitet.
Das vierte Kapitel beschreibt das Vorgehen und die Zielsetzung der durchgeführten Experteninterviews. Im Rahmen der Bachelorarbeit wurden Leitfadeninterviews mit zwei Vorstandsmitgliedern von Volksbanken und vier Vorstandsmitgliedern von Sparkassen geführt. Im Anschluss daran werden die Interviews durch eine qualitative vergleichende Inhaltsanalyse ausgewertet.
Im fünften Kapitel erfolgt eine detaillierte Betrachtung der Aussagen der Experten im Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen für den Finanzsektor bzw. insbesondere für Sparkassen und Genobanken. Zur Ergänzung wurden Publikationen und Presseartikel von Privat- und Autobanken für die Analyse herangezogen.
In Kapitel sechs werden die beiden zu untersuchenden Hypothesen an Hand der vorliegenden Sekundärquellen sowie der durchgeführten Experteninterviews beurteilt und ein Fazit gezogen. Im Anschluss erfolgt ein Ausblick auf zukünftige Auswirkungen der Finanzmarktkrise.
Finanzmarktkrisen
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2 Finanzmarktkrisen
2.1 Bankenkrise 1931
Weltwirtschaftskrise 1929 / 1930
Die damalige Weltwirtschaftskrise beendete den wirtschaftlichen Aufschwung in den 1920er Jahren, die als die „goldenen zwanziger Jahre“ bezeichnet wurden. Viele Menschen hatten sich damals mit Aktienanlagen an dem wirtschaftlichen Aufschwung beteiligen wollen. Diese Direktanlagen in Aktien wurden in vielen Fällen durch Kredite finanziert, da von weiter steigenden Kursen ausgegangen wurde. Dies führte im späteren Verlauf zu einer Spekulationsblase. 26 Der damalige Aktienindex in Deutschland stieg von 2.062 auf 171.300.000.000 Punkte. Die Inflationsrate betrug pro Woche ca. 50 %. 27 Das Angebot überstieg die Nachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern sowie landwirtschaftlichen Produkten, was einen weltweiten Preisverfall von den Agrar- und Rohstoffmärkten zur Folge hatte und einen Konjunkturabschwung bedingte. Die in die Aktienmärkte investierten Gelder wurden daraufhin überstürzt von den Investoren abgezogen, was die Aktienmärkte erheblich unter Druck setzte. Im Jahr 1929 brach die New Yorker Börse zusammen. Der 25. Oktober 1929 wird als „schwarzer Freitag“ und als Beginn der Weltwirtschaftskrise bezeichnet. Es kam daraufhin in den USA zu einer lang anhaltenden und schweren Depression. Die USA hatte die führende Stellung in der Weltwirtschaft inne und war größte Gläubiger- und Exportnation. Durch die schwere Depression in den USA breitete sich die Krise global aus und verstärkte auch den Abwärtstrend in Deutschland. 28
Struktur des damaligen Bankenmarktes in Deutschland
Ab 1920 wurde der deutsche Bankenmarkt durch sechs Berliner Großbanken dominiert. Die Deutsche Bank, die Danatbank, die Dresdner Bank sowie die Commerzbank hatten zwischen 1924 und 1930 ein umfassendes Filialnetz aufgebaut. Kein Filialnetz besaßen die Berliner Handels-Gesellschaft und die staatlich geführte Reichs-Kredit-Gesellschaft. 29 Die Restriktionen für die Tätigkeiten von Sparkassen wurden in der damaligen Zeit gelockert, und es war den Sparkassen nun möglich, mit den Großbanken in Wettbewerb zu treten. Darüber hinaus drängten ausländische
26 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 1f.
27 Vgl. Hackhausen, J., Panster, C. (2009), S. 27.
28 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 1f.
29 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 8.
Finanzmarktkrisen
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Banken auf den deutschen Markt. Dies führte zu einer Verschärfung des Wettbewerbs im Bankensektor, was die Risikobereitschaft der Banken erhöhte sowie die Konzentration im Bankensektor von Großbanken begünstigte. 30
Bankenkrise 1931 in Deutschland
Der 11. Mai 1931 wird in der Literatur über die Bankenkrise von 1931 als Beginn einer Kette von Ereignissen datiert, welche den Zusammenbruch des deutschen Banken- sektors zur Folge hatten. Es kam verstärkt zum Abzug von Kapital von ausländischen Gläubigern. Begünstigt durch politische Maßnahmen waren die Kundeneinlagen meist kurzfristig bei den Banken angelegt, wobei die Kredite insbesondere für die deutsche Wirtschaft langfristig vereinbart waren. Dies führte zu riskanten Einlagenportfolios der Banken in Deutschland. Darüber hinaus hielten die Großbanken große Aktienpakete, die im Laufe der Weltwirtschaftskrise erheblich an Wert verloren. Daher mussten von den KIs hohe Abschreibungen auf die Wertpapierbestände vorgenommen werden, was die Liquiditätssituation der Banken weiter verschärfte sowie die Eigenkapitalquoten verschlechterte. Am 11. Juli 1931 teilte der Vorstandsvorsitzende der Danatbank, Herr Jacob Goldschmidt, mit, dass die Bank am Montag, den 13. Juli 1931, geschlossen bleibt. Zuvor hatte die Reichsbank der Danatbank noch weitere Kredite gewährt, die eine Insolvenz der Bank hinausgezögert hatten. Die Schließung der Danatbank führte zu einem Kundenansturm, der sämtliche deutsche Banken erfasste. 31 Daraufhin übernahm die Reichsregierung per Notverordnung vom 12. Juli 1931 die volle Garantieleistung für alle Einlagen der Danatbank und ordnete zugleich deren Liquidierung an. Das Kabinett erklärte den 14. und 15. Juli 1931 zu Bankfeiertagen, an denen der gesamte Zahlungsverkehr ruhte. Bereits am 15. Juli 1931 setzte die Reichs- bank die Konvertibilität der Reichsmark aus und beendete damit den Goldstandard. Die Reichsmark war somit nicht mehr mit einer festgelegten Menge an Gold gedeckt. Durch die Wirtschaftskrise und die Bankenkrise mussten die Großbanken erhebliche Einlangenabflüsse und dadurch bedingt hohe Verluste bewältigen. Die Reichs- regierung sah sich gezwungen, mit staatlichen Geldern die Eigenkapitalbasis der KIs zu stärken und damit faktisch fast alle Großbanken zu verstaatlichen. 32
Auswirkungen der Bankenkrise von 1931
Die Bankenkrise führte zum Zusammenbruch des deutschen Finanzsektors. 33 Es wurde eine nationale Bankenaufsicht am 19. September 1932 per Notverordnung
30 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 8f.
31 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 4ff.
32 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 5f.
33 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 1.
Finanzmarktkrisen
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eingeführt sowie 1934 im Reichsgesetz über das Kreditwesen verankert. Dies führte dazu, dass der Finanzsektor zu dem am strengsten regulierten Bereich der deutschen Wirtschaft wurde. 34
Durch die Bankenkrise veränderte sich der Bankenmarkt in Deutschland erheblich. 1932 fusionierten z.B. die Danatbank und die Dresdner Bank. Die Zahl der Großbanken verringerte sich von sechs auf fünf Bankhäuser. Im Jahr 1929 bestanden 221 Provinz- und Lokalbanken sowie 1.110 Privatbankiers. Davon blieben am Ende der Krise noch 157 bzw. 709 übrig. Die Großbanken hatten erhebliche Einlagenabflüsse zu verkraften. Diese Banken wurden von der Reichsbank unterstützt und daraufhin saniert und rekonstruiert. Die Reichsbank übernahm erhebliche Aktienpakete der Großbanken. Der Bereich der öffentlich-rechtlichen KIs blieb fast unverändert. Durch die Bankenkrise kam es in Deutschland zu einer politischen Instabilität. Diese Instabilität beschleunigte die Kreditkündigungen des Auslandes weiter. In dieser Zeit kam es zu Kreditabzügen aus dem Ausland von über 700 Millionen (Mio.) Reichsmark. Die staatliche Beteiligung an den Großbanken und die politischen Veränderungen in Deutschland beschleunigten die Krise. 35
Wirtschaftskrisen
Nach der Bankenkrise von 1931 gab es immer wieder Wirtschaftskrisen, aber keine nennenswerten Finanzkrisen. In der näheren Vergangenheit wurden die Krisen von Mal zu Mal größer und problematischer. Zwischen 1982 und 1997 gab es in einhundert Industrie- und Entwicklungsländern diverse Wirtschaftskrisen. Davon waren 75 % der Mitgliedstaaten des IWF betroffen. Die Rettungspakete des IWF kosteten in dieser Zeit 250 Mrd. US-Dollar. 36
2.2 Finanzmarktkrise 2007 bis 2009
Im Folgenden werden die Entstehung der Finanzmarktkrise und deren Auswirkungen dargestellt. Ein detaillierter Ablauf der aktuellen Finanzmarktkrise von 2007 bis zum 30.06.2009 befindet sich im Anhang dieser Arbeit (siehe Anhang 1).
Entstehung der Finanzmarktkrise
Die zunächst niedrige Zinspolitik der US-Zentralbank (Fed) ermöglichte es auch vielen Beziehern niedriger Einkommen in den USA, für den Erwerb von Immobilien einen
34 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 6.
35 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 3ff.
36 Vgl. Müller, D. (2009), S. 87ff.
Finanzmarktkrisen
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Kredit aufzunehmen. Dies wurde politisch stark gefördert. Insbesondere sozialen Minderheiten und Migranten, also im so genannten Subprime-Segment nicht erstklassiger Bonitäten, sollte der Erwerb von Wohneigentum ermöglicht werden. Der einsetzende Preisanstieg bei Immobilien in den Vereinigten Staaten führte dazu, dass immer mehr Verbraucher und institutionelle Investoren Immobilen erwarben. Durch die im Wert immer weiter steigenden Sicherheiten wurden die Kreditnehmer nicht mehr einer sorgfältigen Kreditprüfung unterzogen. Diese Kreditexpansion konnte von den KIs ohne Ausweitung ihres aufsichtsrechtlich relevanten Eigenkapitals dargestellt werden, da sie diese Kredite als Verbriefungen weitergegeben hatten. Durch diese Verbriefungen wurden die von dem KI an die privaten Haushalte herausgegebenen Kredite an eine Zweckgesellschaft übertragen, die dann mit diesen Krediten besicherte Wertpapiere, so genannte Asset Backed Securities (ABS), bei Investoren platzierte. Die auf diese Weise entstandenen Wertpapiere wurden global an Banken, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften verkauft, weil sie attraktive Renditen für die Finanzinstitute boten. Vielfach wurden diese erstmalig verbrieften ABS- Strukturen dann auch erneut, mitunter mehrfach in andere Wertpapiere untergebracht, in so genannte Collateralized Debt Obligations (CDO). So gelangten die Immobilien- kredite aus dem Subprime-Segment aus den USA als Beimischung in die unter- schiedlichsten Wertpapierkörbe. 37
Konkreter Krisenauslöser waren zum einen die ab Mitte 2004 gestiegenen Leitzinsen in den USA von 1 % auf 5 % bis Anfang 2007 und zum anderen der starke Rückgang der Immobilienpreise. Gerade die steigenden Zinsen machten es vielen Kreditnehmern unmöglich, die Zins- und Tilgungsleistungen zu bedienen, so dass sie ihre Häuser verkaufen oder verlassen mussten. Das Verlassen von Immobilien ist in den USA durch die fehlende Meldepflicht sowie das ebenfalls nicht gegebene Durchgriffsrecht der KIs auf das laufende Einkommen der privaten Haushalte durchaus üblich und auch mit geringen Konsequenzen für den Kreditnehmer verbunden. Durch den Ausfall von Zins- und Tilgungsleistungen der Immobilienkredite ab Februar 2007 gerieten auch die verbrieften Wertpapiere in Schwierigkeiten. Kaum jemand wusste, welche Bank welche Risiken in diesen Wertpapieren hatte. Dadurch kam es zu einem Vertrauensverlust auf dem Markt für diese Wertpapiere und die sie haltende Finanzinstitute. Die ABS- Strukturen wurden faktisch nicht mehr gehandelt, was zu einem starken Kursverfall bis hin zu Aussetzungen von Kursen führte. Diese Wertpapiere wurden alle gleichzeitig illiquide und die KIs konnten darüber nicht in gewohntem Maße auf die Refinanzierung untereinander zurückgreifen. Darüber hinaus mussten die Institute noch Ab-
37 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 4ff.
Finanzmarktkrisen
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schreibungen auf diese Wertpapierbestände vornehmen. Die Liquiditätsprobleme der Finanzinstitute breiteten sich weltweit aus, und die Refinanzierungen der KIs ließen sich durch den Vertrauensverlust der Banken untereinander auch über die Inter- bankenmärkte nicht mehr darstellen. 38 Die Probleme, die zunächst nur auf einem begrenzten Geschäftsfeld der KIs in den USA einsetzten, entwickelten sich zur schwersten Krise des Weltfinanzsystems seit den 1920er Jahren und haben mittlerweile auch auf die Realwirtschaft übergegriffen. 39
Um die Auswirkungen auf die Realwirtschaft möglichst gering zu halten, initiierte die US-Regierung im Februar 2008 groß angelegte Konjunkturpakete. Darüber hinaus mussten diverse Finanzinstitute wie z.B. Bear Stearns, Fannie Mae und Freddie Mac von der amerikanischen Regierung vor dem Zusammenbruch gerettet werden. Um aber die Hoffnung auf unbegrenzte Hilfsmaßnahmen einzudämmen, unterstützte die amerikanische Regierung am 15. September 2008 die Investmentbank Lehman Brothers nicht, die dadurch in die Insolvenz abrutschte. Dieses Ereignis störte das Vertrauen in den Finanzsektor erheblich. 40 Daraufhin endete am 21. September 2008 das Investmentbanking in den USA in seiner seit 75 Jahren bestehenden Form, da die noch verbliebenen Investmentbanken Goldman Sachs und Morgan Stanley ihren Sonderstatus aufgaben, um damit den Zugang zu Notenbankliquidität zu erhalten. 41 Durch den erneuten Vertrauensverlust auf dem Finanzsektor schränkten sich die Refinanzierungsmöglichkeiten der KIs am Interbankenmarkt stark ein, und dies führte zu einer sich verschlechternden Liquiditätssituation von nationalen und internationalen Banken bis hin zur drohenden Zahlungsunfähigkeit ganzer Volkswirtschaften. Daraufhin beteiligten sich weltweit Staaten an ausfallgefährdeten KIs oder übernahmen für diese Garantien, um eine weitere Insolvenz von systemrelevanten Instituten zu verhindern. Die Notenbanken haben darüber hinaus durch eine expansive Geldpolitik und Zinssenkungen versucht, die Auswirkungen der Krise zu mildern. Es setzte eine regelrechte Flucht der KIs zu den Notenbanken ein. 42 Experten stellen heraus, dass ohne diese staatlichen Eingriffe das gesamte Finanzsystem weltweit zusammen- gebrochen wäre. Dies hätte dazu geführt, dass nicht nur die Kreditvergabe unter Banken, sondern auch die an Unternehmen und an private Haushalte zum Stillstand
38 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 6f.
39 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 4 und S. 8; oder vgl. o.V. (2009o), Web; oder vgl. Wagner, N. (2008), S. 115; siehe auch Heidbreder, S. (2009), S. 40; oder vgl. o.V. [Geschäftsbericht VW Financial Services AG] (2009ay), S. 6.
40 Vgl. o.V. [Geschäftsbericht der dwpbank] (2009aq), S. 20; oder vgl. Koopmann, M. (2009), S. 120.
41 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 8f; oder vgl. o.V. [Jahresbericht der Sparkasse Herford] (2009ap), S. 32f.
42 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 9; oder vgl. o.V. [Geschäftsbericht der dwpbank] (2009aq), S. 20.
Finanzmarktkrisen
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gekommen wäre. 43 Neben der unzureichenden Prüfung von Kreditnehmern bei der Vergabe von Immolilienkrediten in den USA verweisen Experten als weitere Ursachen für die Finanzmarktkrise auf die nicht ausreichende Regulierung der Finanzmärkte und die niedrige Geldpolitik der Fed, die die Krise erst möglich gemacht haben soll. 44 Finanzexperten stellen auch heraus, dass die Finanzmarktkrise nicht überraschend gekommen wäre. Seit im September 2007 die britische Hypothekenbank Northern Rock in Schwierigkeiten geraten war, verging kaum ein Monat ohne erneute schlechte Nachrichten von KIs. 45
Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf den Aktienmarkt
Durch die Finanzmarktkrise verloren die Aktien ab 2007 weltweit stark an Wert. Speziell im Oktober 2008 erinnerten die Kurseinbrüche an die Zeit der Weltwirtschafskrise von 1931. 46 Durch die Finanzkrise fielen insbesondere auch die Börsennotierungen von Finanzinstituten. Von November 2008 bis März 2009 vielen die Aktienkurse von europäischen KIs um 33 %. 47 Der DAX verlor allein zwischen dem 6. und 10. Oktober 2008 24 % seines Werts. In Folge eines staatlichen Rettungspaketes verzeichnete der DAX am 13. Oktober 2008 mit einem Tagesgewinn von 11,4 % den größten Tageszuwachs seiner Geschichte. Danach fielen die Kurse wieder. 48 Die Bewertung der dreißig größten deutschen Unternehmen sank bis auf wenige Ausnahmen deutlich. Der DAX notierte am Jahresbeginn 2008 mit 8.100 Punkten nur knapp unter seinem bis dahin gemessenen Höchstwert und verlor innerhalb eines Jahres zum 30. Dezember 2008 über 40 % seines Wertes. 49
43 Vgl. o.V. [Jahresbericht der Sparkasse Herford] (2009ap), S. 32f.
44 Vgl. Wagner, N. (2008), S. 115.
45 Vgl. Koopmann, M. (2009), S. 120.
46 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 9.
47 Vgl. o.V. [ Monatsbericht EZB] (2009aaf), S. 41.
48 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 9.
49 Vgl. o.V. [Geschäftsbericht der dwpbank] (2009aq), S. 20.
Finanzmarktkrisen
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DAX
Abbildung 3: DAX von 2007 bis zum 30.06.2009 50
Nach den Verbriefungsmärkten reagierten die Aktienmärkte, so dass weitere Abschreibungen für KIs notwendig wurden. Dieses Abreibungspotential löste weitere Anspannungen des Interbankenmarktes in Form von drastisch steigenden Risikoprämien, sogar Rationierungen bei der Refinanzierung von KIs, aus. Für KIs als Investoren ergab sich der Zwang, Wertpapiere auf immer niedrigere Marktwerte abschreiben zu müssen, sofern überhaupt ein Markt dafür vorhanden war. Dadurch entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass immer neue bisher verborgene Verluste bei den Finanzinstituten nach und nach veröffentlich wurden. 51
Auswirkungen der Finanzmarktkrise in Europa
Auch in Europa setzte eine regelrechte Flucht der KIs zur EZB ein. Es geriet nicht nur die Zahlungsfähigkeit einzelner Finanzinstitute in Gefahr, sondern auch die Zahlungsfähigkeit einzelner europäischer Staaten, vor allem die Islands und Ungarns. So stellte der Markt der Staatsanleihen auch nicht mehr pauschal einen sicheren Hafen für Investoren dar. Die Probleme der Refinanzierung der KIs über den Interbankenmarkt, die Abschreibungen auf Wertpapiere aus nahezu allen Finanzmarktsegmenten und von noch im Sommer 2008 als erstklassig geltenden Schuldnern wie z.B. Lehman Brothers bedeuteten starke Belastungen auch für KIs in Deutschland, die eine konservative, risikoarme Geschäftspolitik verfolgt hatten. 52 Die Hilfsmaßnahmen der einzelnen Staaten versuchten die Krisensituation zunächst nur mit Blick auf das eigene Land zu lösen. Darauf folgte eine konzertierte Aktion von diversen Notenbanken zur Senkung des Leitzinses. Darüber hinaus hatten sich alle 27
50 O.V. (2009au), Web.
51 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 8.
52 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 9.
Finanzmarktkrisen
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EU-Staaten innerhalb von nur zehn Tagen auf ein Maßnahmenpaket verständigt, das auf nationaler Ebene schnell umgesetzt werden sollte. Darin hatten sich die Staaten zur Erhaltung von systemrelevanten Banken durch staatliche Interventionen, auf die Anhebung der gesetzlichen Mindesteinlagensicherung von 20.000 auf 50.000 Euro und auf freiwilliger Basis bis auf 100.000 Euro, die Änderung von Bilanzierungsregeln, um den Banken Abschreibungen auf Kapitalanlagen zu ersparen, verständigt. Darüber hinaus einigten sich die Staaten auf gemeinsame Prinzipien für die Rekapitalisierung von Finanzinstituten. Es wurden die Rahmenbedingungen für eine zeitliche Begrenzung von staatlichen Rettungsaktionen, die Wahrung der Interessen der Steuerzahler sowie anderer Wettbewerber auf dem Finanzmarkt und die Einforderung des Mitspracherechts der Regierungen bei der Neuordnung des Managements eines betroffenen KIs festgelegt. 53
Auswirkungen der Finanzmarktkrise in Deutschland
Die Liquiditäts- und Vertrauenskrise der Banken untereinander, aber auch der Vertrauensverlust der Bundesbürger in die KIs veranlasste die Bundesregierung, durch verschiedene Maßnahmen in den Finanzsektor einzugreifen. 54 Diverse Experten berichten, dass das Drei-Säulen-Modell des deutschen Finanzmarktes dazu beige- tragen hat, dass Deutschland nicht so stark wie andere Länder von der Krise betroffen sei. 55 Aber auch in Deutschland mussten Finanzinstitute wie z.B. die HRE oder die Commerzbank, durch unterschiedliche Maßnahmen durch die Bundesregierung vor einer Insolvenz gerettet werden.
2.3 Vergleich Bankenkrise von 1931 und Finanzmarktkrise von
2007 bis 2009
Beide Krisen ereigneten sich bei vergleichbaren wirtschaftlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten. Die damalige Krise beendete die „goldenen zwanziger Jahre“ und stürzte die Weltwirtschaft in eine Rezession. 56 Ähnliches ereignete sich durch die Finanzmarktkrise, die den wirtschaftlichen Abschwung weltweit verstärkte, wobei zum heutigen Zeitpunkt die Auswirkungen auf den Finanzsektor und die Realwirtschaft noch nicht abzuschätzen sind. 57
53 Vgl. Koppmann, M. (2008), S. 121f.
54 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009aa), Web.
55 Vgl. o.V. [Jahresbericht der Sparkasse Herford] (2009ap), S. 32f.
56 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 1f.
57 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 4.
Finanzmarktkrisen
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Die USA spielten damals wie heute eine ähnliche Rolle. Während der historischen Bankenkrise waren die Vereinigten Staaten die größte Gläubiger- sowie Exportnation und hatten eine führende Stellung in der Weltwirtschaft inne. 58 Weil in Amerika kreditfinanzierte Spekulationsblasen im Rohstoffbereich platzten, kamen die amerikanische Wirtschaft und der Finanzsektor in große Schwierigkeiten. 59 Durch die wirtschaftliche Depression in den USA breitete sich die damalige Bankenkrise weltweit aus und verstärkte den globalen wirtschaftlichen Abschwung. Zur damaligen Zeit waren die Aktien in vielen Fällen kreditfinanziert, auch durch die privaten Haushalte, da sich viele Menschen an dem wirtschaftlichen Aufschwung beteiligen wollten, und auch damals wurde von immer weiter steigenden Kursen ausgegangen. 60 Die damalige Aktienmarktblase platzte und führte bei den Unternehmern, Banken sowie bei den privaten Haushalten zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf. In der damaligen Bankenkrise von 1931 wurden große Teile der Gelder, die von Amerikanern in Europa investiert worden waren, schlagartig abgezogen, da diese auf dem Heimatmarkt benötigt wurden. Somit kam es zu einem Einbruch des Welthandels und zu Massenarbeitslosigkeit. 61
Ähnliches passierte in der nahen Vergangenheit in den USA auf dem Immobilienmarkt. Die Hausbesitzer gingen von immer weiter steigenden Häuserpreisen aus und belasteten ihre Immobilie immer weiter durch immer höhere Kredite. 62 Diese Immobilienblase platzte 2007 in den USA und durch die weltweite Vernetzung der Kapitalmärkte und insbesondere durch die Verbriefungen von Immobilienkrediten kam es zu einer massiven, weltweiten Vertrauenskrise der Banken untereinander. Keiner wusste, welche Risiken bei den anderen Banken in den Bilanzwerten lagen, so dass die Banken sich untereinander kein Geld mehr liehen, und der Interbankenmarkt zum Erliegen kam. Um ihren Liquiditätsbedarf zu decken, verkauften die KIs diverse werthaltige, fungible Wertpapiere wie Aktien, Immobilienfonds, Geldmarktfonds und festverzinsliche Wertpapiere. Dies führte zu weiter fallenden Kursen in fast allen Anlageklassen. 63 Durch die damalige Bankenkrise kam es zu einer Kreditklemme der Unternehmen, und die Weltwirtschaft kam immer mehr zum Erliegen. Es kam zu Unternehmenszusammenbrüchen, Massenarbeitslosigkeit und Massenarmut. 64 Die heutigen Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Realwirtschaft sind bisher noch
58 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 1f.
59 Vgl. Müller, D. (2009), S. 102ff.
60 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 1f.
61 Vgl. Müller, D. (2009), S. 102ff.
62 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 4ff.
63 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 6f; oder vgl. o.V. [Geschäftsbericht der VW Financial Services AG] (2009ay), S. 28.
64 Vgl. Müller, D. (2009), S. 102ff.
Finanzmarktkrisen
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nicht abzusehen. Es wird momentan spekuliert, ob es nicht zu ähnlichen Szenarien wie der Bankenkrise von 1931 kommen könnte, da eine Kreditklemme der Wirtschaft befürchtet wird. 65
Im damaligen Bankensektor verschärfte die Bankenkrise von 1931 den schon zuvor eingesetzten Konzentrations- und Rationalisierungsprozess der KIs weiter. Aufgrund von hohen Verlusten waren insbesondere die Großbanken gezwungen, in nicht unerheblichen Umfang Personal abzubauen und Filialen zu schließen, um Kosten einzusparen. 66 Auch in der aktuellen Finanzkrise ist zu beobachten, dass diverse Banken ihre Geschäftsmodelle überarbeiten und Umstrukturierungen planen. Hierbei liegt der Schwerpunkt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Kosteneinsparung. Wie viele Arbeitsplätze im Finanzsektor abgebaut werden, kann heute noch nicht abschließend beurteilt werden. 67 Durch immer weiter fallende Kurse an den Kapitalmärkten kam es in der damaligen Krise zu einem Ansturm auf die Banken. Alle Privatkunden wollten ihre Ersparnisse von den Bankkonten abholen. Um den panikartigen Bargeldabfluss bei den KIs zu stoppen, wurden Bankfeiertage ins Leben gerufen. Die damalige Regierung versuchte auf diese Weise, einen Zusammenbruch von KIs zu verhindern. 68 Durch die aktuellen weltweiten staatlichen Hilfsmaßnahmen sowie die Garantie von Spareinlagen konnte in der aktuellen Finanzkrise ein panikartiger Ansturm von Kunden auf ihre Hausbank weitestgehend vermieden werden. 69
Die Struktur des Bankenmarktes in der Krise von 1931 und aktuell ist nur noch bedingt vergleichbar. Durch die weltweite Vernetzung der Kapitalmärkte und durch das Internet können Bankdienstleistungen von diversen KIs weltweit in Anspruch genommen werden. Dies verschärft den Wettbewerb der Banken untereinander und erhöht den Preis- und Margendruck. Der zunehmende Wettbewerb unter den damaligen Banken führte dazu, dass die Risikobereitschaft der KIs zunahm. Es wird vermutet, dass möglicherweise die Großbanken mit Filialnetz höhere Risiken eingingen, weil sie davon ausgingen, dass die Reichsbank sie in einer ökonomischen Notlage unter allen Umständen unterstützten würde. Es entstand eine so genannte Too-big-to-fail- Mentalität. 70 Auch in den USA wurden vor der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers ähnliche Stimmen laut. Ob die Banken dort allerdings auch mit einem 65 Vgl. Häring, N. (2009), S. 6.
66 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 6.
67 Vgl. Blessing, M. (2009), S. 3f; oder vgl. o.V. [Geschäftsbericht der VW Financial Services
AG] (2009ay), S. 11.
68 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 5.
69 Vgl. Müller, D. (2009), S. 74.
70 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 9.
Finanzmarktkrisen
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ähnlichen Hintergedanken die Risiken eingingen, kann aus der vorliegenden Literatur nicht beurteilt werden.
Der gestiegene Wettbewerbsdruck der KIs führte in der damaligen Zeit dazu, dass erhöhte Risiken von den Banken eingegangen wurden. Durch staatliche Eingriffe begünstigt, wurde ein Großteil der Kundeneinlagen kurzfristig bei den Banken angelegt, während die Kredite an Unternehmen langfristig vergeben waren. Dies führte zu riskanten Einlagenportfolios bei den KIs. 71 Das Nichteinhalten der Goldenen Bankregel war auch vor dem Ausbruch der Finanzmarktkrise bei einigen Banken zu beobachten und hat den Refinanzierungsdruck sowie die Liquiditätssituation der Banken weiter verschärft. 72
Auswirkungen der Bankenkrisen
Die Bankenkrise von 1931 führte dazu, dass eine nationale Bankaufsicht in Deutschland gegründet sowie ein neues Bankgesetz erlassen wurde. Der Bankensektor wurde zu dem am strengsten regulierten Sektor der deutschen Wirtschaft. Der Rückgang der Industrieproduktion sowie eine hohe Arbeitslosigkeit führten zu einem Zulauf von Wählern bei den rechten Parteien und begünstigten im Jahr 1933 die Machtübernahme der Nationalsozialisten. 73
Auch in der heutigen Zeit der Finanzkrise wird der Ruf nach einer stärkeren Regulierung des weltweiten Bankenmarktes laut. Manche Experten meinen, dass die Krise u.a. auch durch den bisherigen Abbau von Regulierungen oder durch falsche staatliche Maßnahmen entstanden sein könnte. Es geht nun darum, zukünftige Krisen durch entsprechende Rahmenbedingungen auf den Kapitalmärkten zu verhindern. Es gibt dazu bereits diverse Konzepte wie z.B. die Optimierung von Basel II oder einen Aufbau einer globalen Bankenaufsicht. 74 Welche konkreten regulatorischen Auswirkungen die Finanzmarktkrise haben wird, ist heute noch nicht abzusehen.
Die Bankenkrise von 1931 führte zum Zusammenbruch des deutschen Finanzsektors. Es kam zur Verstaatlichung von faktisch allen Großbanken, die im Anschluss saniert und restrukturiert wurden. 75 Durch diverse staatliche Interventionen konnte in der aktuellen Finanzmarktkrise ein Zusammenbruch des Finanzsektors bisher verhindert
71 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 7f.
72 Vgl. Drost, F. (2009), S. 5; oder vgl. o.V. [Finanztest] (2009am), S. 31.
73 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 6; oder vgl. Hax, H. (2004), Web.
74 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 13f.
75 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 6.
Finanzmarktkrisen
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werden. Weltweit wurden Banken durch nationale Regierungen gestützt und teilweise verstaatlicht bzw. teilverstaatlicht. Im September 2008 endete das Investmentbanking in den USA in seiner bisher bestehenden Form. 76
Die Banken mussten durch die 1931 stark fallenden Aktienkurse hohe Abschreibungen auf ihre Wertpapierportfolien vornehmen, was die Liquiditätssituation der KIs weiter verschlechterte. 77 In der aktuellen Finanzmarktkrise gibt es ähnliche Tendenzen zu beobachten. Durch fallende Wertpapierkurse in nahezu allen Anlageklassen mussten die Banken erhebliche Abschreibungen vornehmen. 78
Aufgrund der betragsmäßig hohen Hilfspakete der Regierungen und der expansiven Geldpolitik der Notenbanken bestehen bei vielen Bundesbürgern Inflationssorgen und die Angst vor einer Währungsreform. Die Auswirkungen der Krise von 1931 sind insbesondere vielen älteren Bundesbürgern noch im Gedächtnis geblieben. Die damalige Hyperinflation bedingte eine gewaltige Kapitalvernichtung. 79
Das Image von Bankern und das Vertrauen der privaten Haushalte in den Finanzsektor haben sich durch die Finanzmarktkrise stark verschlechtert. In der Öffentlichkeit wird die Ursache der Finanzkrise in der Gier von Bankern nach immer höheren Renditen und der persönlichen Unersättlichkeit einer kleinen Gruppe von Investmentbankern gesehen. 80 Die eigentliche Aufgabe der KIs die Realwirtschaft mit Liquidität und Investitionsmitteln zu versorgen, wurde in den Hintergrund gedrängt zugunsten von Renditezielen, die mit immer neuen Finanzmodellen erreicht werden sollten. Es werden aber auch Stimmen von Finanzexperten laut, die sagen, dass eine alleinige pauschale Schuldzuweisung an die Bankenmanager nicht angebracht bzw. nicht gerechtfertigt sei. Auch die so genannten Kleinanleger haben sich den Verheißungen einer schnellen Rendite nicht verschließen können. Es war eher ein breites gesellschaftliches Phänomen, von dem nahezu alle Gesellschaftsschichten betroffen waren. Die Eigenschaft der Gier hatte sich somit keineswegs auf einen winzigen Anteil der Bevölkerung erstreckt. 81
76 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 8f; oder vgl. o.V. [Geschäftsbericht der VW Financial Services AG] (2009ay), S. 32.
77 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 8f.
78 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 9; oder vgl. o.V. [Geschäftsbericht der VW Financial Services AG] (2009ay), S. 28.
79 Vgl. Kronwald, C. (2007), S. 6f.
80 Vgl. Heidbreder, S. (2009), S. 40.
81 Vgl. Szallies, R. (2009), S. 36f.
Finanzmarktkrisen
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Darüber hinaus hat die aktuelle Finanzkrise nicht nur zu einer Wirtschaftskrise, sondern auch zu einer Krise des Vertrauens in die gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung geführt. Laut einer während der Finanzmarktkrise durchgeführten Umfrage steht nur noch eine Minderheit der Deutschen hinter der sozialen Marktwirtschaft. Die Zahl der Bundesbürger, die die wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland als „nicht gerecht“ bezeichnen, ist innerhalb eines Jahres von 56 % (2007) auf 73 % (2008) angestiegen. Jeder dritte Deutsche hält Gewinne für unmoralisch, und rund 46 % der Westdeutschen bewerten den Sozialismus grundsätzlich positiv, während nur 7 % ihn ablehnen. 82 Die wirtschaftspolitischen Folgen sowie die Auswirkungen auf die zukünftige politische Entwicklung in Deutschland werden sich an den nächsten Wahlergebnissen und wirtschaftspolitischen Ereignisse zeigen.
82 Vgl. Heidbreder, S. (2009), S. 40.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
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3 Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
3.1 Möglichkeiten von staatlichen Eingriffen in den
Finanzsektor
Wirtschaftspolitik
Der Begriff Wirtschaftspolitik bezeichnet die Gesamtheit der staatlichen Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, Wirtschaftsprozesse zu ordnen, zu gestalten oder direkt in diese Prozesse einzugreifen. 83 Bereiche der Wirtschaftspolitik sind die Sozial- und Einkommenspolitik, die Wettbewerbs- und Ordnungspolitik, die Konjunkturpolitik sowie die Strukturpolitik. 84 Es wird die angebotsorientierte und nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik unterschieden. 85
Zusätzlich werden die wirtschaftspolitischen Instrumente in ordnungspolitische Instrumente, in Haushalts- und finanzpolitische Instrumente, die zum einen die Staatsausgaben wie z.B. Subventionen und Sozialausgaben oder zum anderen die Staatseinnahmen wie z.B. Steuern und Zölle betreffen sowie Geld- und kreditpolitische Instrumente unterteilt. Darüber hinaus zählen zu den wirtschaftspolitischen Instrumenten des Staates Eingriffe in Wirtschaftsabläufe, die dem Schutz der Umwelt, der Verbraucher, der Arbeit oder des Kapitalmarktes dienen sowie Eingriffe in Wirtschaftsabläufe, die die Steuerung und Überwachung im Rahmen der Investitionstätigkeit, der Produktion sowie der Güter- und Dienstleistungsmärkte betreffen. 86 Die vorliegende Arbeit betrachtet die staatlichen Maßnahmen der Bundes- regierung im Rahmen der Finanzmarktkrise zum Schutz des Kapitalmarktes und insbesondere die staatlichen Eingriffe zum Schutz des Finanzsektors.
Ordnungspolitik
Die Ordnungspolitik umfasst alle staatlichen Maßnahmen, die Rahmenbedingungen des Wirtschaftens betreffen. Dabei geht es insbesondere um die Erhaltung, Anpassung und Verbesserung der Wirtschaftsordnung. Die Ordnungspolitik schafft einen Rahmen, in dem die marktwirtschaftliche Kräfte wirken können und hat zum Ziel, wirtschaftliche
83 Vgl. Groh, G., Schröer, V. (2003), S.129; oder vgl. o.V. (2009c), Web.
84 Vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 471; oder vgl. Groh, G., Schröer, V. (2003), S.129.
85 Vgl. o.V. [Bundeszentrale für politische Bildung] (2009c), Web.
86 Vgl. o.V. [Bundeszentrale für politische Bildung] (2009c), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
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Machtkonzentrationen zu verhindern. Zu den Aufgaben der Ordnungspolitik gehören u.a. die Regelungen zur Gewährleistung wirtschaftlichen Wettbewerbs. 87
Geldpolitik
Die Geldpolitik ist der Teil der Wirtschaftspolitik, der sich mit der Steuerung des Geldangebots befasst. Träger der Geldpolitik ist in der EU die EZB. Das Hauptziel der
EZB ist die Preisstabilität zu gewährleisten. 88 Eine weitere Kernaufgabe der Geldpolitik
ist es, das Vertrauen in das Funktionieren des Geldwesens zu schaffen und zu verteidigen. 89 Die Geschäftspartner der EZB sind KIs. 90 Der EZB stehen zur Erweiterung oder Verknappung des Geldangebotes unterschiedliche geldpolitische Instrumente zur Verfügung. 91 Drei wesentliche Instrumente zur Liquiditätssteuerung sind die Offenmarktgeschäfte, die ständigen Fazilitäten und die Mindestreserve. 92 Die Teilnahme an Offenmarktgeschäften sowie die Inanspruchnahme von ständigen Fazilitäten ist auf die mindestreservepflichtigen Kreditinstitute beschränkt. 93
Offenmarktgeschäfte
Unter Offenmarktpolitik wird der An- und Verkauf von Wertpapieren durch die Zentralbank auf eigene Rechnung verstanden. Darunter fallen das Hauptrefinanzierungsinstrument, die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte, die Feinsteuerungsoperationen sowie die strukturellen Operationen. 94
Ständige Fazilitäten
Bei den ständigen Fazilitäten handelt es sich um sehr kurzfristige und damit sehr flexible Möglichkeiten der Liquiditätssteuerung. 95 Sie werden unterschieden in Spitzenrefinanzierungsfazilität und Einlagenfazilität. 96
87 Vgl. Hax, H. (2004), Web.
88 Vgl. Guckelsberger, U., Kronenberger, S. (2006), S. 257f; oder vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 516f.
89 Vgl. Guckelsberger, U., Kronenberger, S. (2006), S. 247.
90 Vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 523. 91 Vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 317. 92 Vgl. Guckelsberger, U., Kronenberger, S. (2006), S. 259ff; oder vgl. Groh, G., Schröer, V. (2003), S.137.
93 Vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 523. 94 Vgl. Guckelsberger, U., Kronenberger, S. (2006), S. 260f; oder vgl. Richard, W., Mühlmeyer, J., Wefers, G., Bergmann, B. (2001), S.231ff; oder vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 523ff; oder vgl. Groh, G., Schröer, V. (2003), S.137f.
95 Vgl. Guckelsberger, U., Kronenberger, S. (2006), S. 261f; oder vgl. Richard, W., Mühlmeyer, J., Wefers, G., Bergmann, B. (2001), S.235ff.
96 Vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 523; oder vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 536; oder vgl. Groh, G., Schröer, V. (2003), S.138.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
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Um das Geldangebot zu erhöhen, kann die EZB z.B. Offenmarktpapiere ankaufen, kurzfristige Kredite gewähren (Spitzenrefinanzierungsfazilität), kurzfristige Einlagen zurückzahlen (Einlagenfazilität) oder Devisen ankaufen. Das Gegenteil erreicht die
EZB durch den Verkauf von Offenmarktpapieren, durch die Rückzahlung von
kurzfristigen Krediten (Spitzenrefinanzierungsfazilität), durch die Hereinnahme von kurzfristigen Einlagen (Einlagenfazilität), durch den Verkauf von Devisen oder durch die Emission von eigenen Schuldverschreibungen. 97 Die Zinssätze der EZB bei den Hauptrefinanzierungsoperationen und ständigen Fazilitäten wird Leitzins genannt, da durch diese Zinssätze die Entwicklung des Zinsniveaus auf den Geld- und Kapitalmärkten bestimmt wird. 98
Zinserhöhungen der EZB werden als kontraktive Geldpolitik und im Gegensatz dazu Zinssenkungen des Leitzinses als expansive Geldpolitik bezeichnet. 99 Leitzins- änderungen üben eine wichtige Signalwirkung für die Wirtschaft aus. Schon die Ankündigung von Zinsänderungen und die Bekanntgabe von Leitzinsänderungen durch die EZB führen zu einer psychologischen Beeinflussung der Wirtschaft und lenken somit das Verhalten der einzelnen Marktteilnehmer in die gewünschte Richtung. 100
Mindestreserve
Eine Mindestreserve ist eine Zwangsreserve, die Geschäftsbanken in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes ihrer Verbindlichkeiten bei der EZB halten müssen. Die EZB verzinst diese Mindestreserve in Höhe der Hauptfinanzierungsgeschäfte mit dem Hauptrefinanzierungssatz. 101 Die EZB selbst legt die Mindestreservesätze fest. 102 Der Prozentsatz für die Mindestreserve betrug im Mai 2009 2 % der Einlagen und ausgegebenen Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu zwei Jahren sowie Geldmarktpapiere. 103 Für Einlagen und ausgegebene Schuldver- schreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von über zwei Jahren beträgt der Mindestreservesatz 0 %. 104 Durch die Mindestreserve soll eine unbegrenzte Geld- schöpfung durch die KIs verhindert werden. 105
97 Vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 317.
98 Vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 531.
99 Vgl. Guckelsberger, U., Kronenberger, S. (2006), S. 260; oder vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 531; oder vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 539.
100 Vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 531.
101 Vgl. Guckelsberger, U., Kronenberger, S. (2006), S. 262; oder vgl. Richard, W., Mühlmeyer, J., Wefers, G., Bergmann, B. (2001), S.224ff; oder vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 538.
102 Vgl. Groh, G. Schröer, V. (2003), S.138.
103 Vgl. Richard, W., Mühlmeyer, J., Wefers, G., Bergmann, B. (2001), S.225; oder vgl. o.V. (2009k), Web, S. 8.
104 Vgl. Wurm, G., Möhlmeier, H., Skorzenski, F., Wierichs, G. (2001), S. 537f; oder vgl. o.V.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
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Die Geschäfte im Finanzsektor basieren grundsätzlich auf Vertrauen. Ist dieses Vertrauen gestört, funktioniert das Bankensystem nicht mehr reibungslos. Die Vertrauenskrise im Rahmen der Finanzmarktkrise der KIs untereinander veranlasste die Bundesregierung in den Finanzsektor in Deutschland einzugreifen. 106
3.2 Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor 2008 / 2009 in
Deutschland
Das deutsche Finanzsystem ist nach Aussage des Bundesministeriums der Finanzen insgesamt stabil, leide allerdings unter den Auswirkungen der aktuellen Finanz- marktkrise. Nach Angaben des Ministeriums sei das Grundproblem das fehlende Vertrauen zwischen den KIs und den sonstigen Marktteilnehmern. Daher hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen, den Geschäftsverkehr zwischen den Finanz- institutionen wieder zu normalisieren sowie die Belastungen für die deutsche Volkswirtschaft möglichst gering zu halten. 107
Seit Ausbruch der Finanzmarktkrise mussten weltweit viele Banken auf Grund der Marktentwicklung Milliardenbeträge abschreiben und bei einzelnen Instituten konnte eine Insolvenz nur durch staatliche Unterstützung verhindert werden. 108 Auf der einen Seite hat die EZB den KIs im großen Umfang Liquidität bereitgestellt, um deren Zahlungsfähigkeit zu erhalten sowie die geldpolitischen Instrumente gelockert. 109 Auf der anderen Seite hat die Bundesregierung und einzelne Landesregierungen in Deutschland mit Garantien und anderen Maßnahmen den Zusammenbruch einzelner Banken verhindern können. Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 05. Oktober 2008 angesichts der zunehmenden Verunsicherung der Bürger in Deutschland eine Garantie für alle Spareinlagen ausgesprochen. 110
Garantie der Bundesregierung für Spareinlagen
Um den Vertrauensverlust in der Bevölkerung in das Finanzsystem zu stoppen, hatten die Bundeskanzlerin, Frau Merkel, und der Finanzminister, Herr Steinbrück, am 5.
(2009k), Web, S. 8.
105 Vgl. Müller, D. (2009), S. 68f.
106 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009aa), Web.
107 Vgl. o.V. [FMStG] (2009ah), Web.
108 Vgl. o.V. (2009a), Web; siehe auch Müller, D. (2009), S. 74.
109 Vgl. o.V. [Monatsbericht EZB] (2009aag), S. 37.
110 Vgl. o.V. (2009a), Web; siehe auch Müller, D. (2009), S. 74.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
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Oktober 2008 sämtliche Spareinlagen in Deutschland mit einer Garantie versehen. 111 Frau Merkel sagte: „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“ Herr Steinbrück ergänzte: „Ich möchte gerne unterstreichen, dass in der Tat in der gemeinsamen Verantwortung, die wir in der Bundesregierung fühlen, wir dafür Sorge tragen wollen, dass die Sparerinnen und Sparer in Deutschland nicht befürchten müssen einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren.“ 112 Nach Aussagen von einigen Experten ist diese Staatsgarantie zum richtigen Zeitpunkt erfolgt, denn sonst wäre es in den folgenden Tagen zu einem Kundenansturm auf die KIs gekommen, um Geld von den Konten abzuholen. Ein solcher Ansturm hätte die Liquidität der Institute weiter belastet und hätte zum Zusammenbruch von einzelnen Instituten führen können.
Diese Garantie der Bundesregierung wirkte ausschließlich durch das gebildete Vertrauen in den Finanzmarkt. 113 Die Bundesbürger verfügen laut der Bundes- bankstatistik über 1.000 Mrd. Euro auf Giro-, Spar-, Tages- und Festgeldkonten. Diese Statistik macht allerdings keine Unterscheidung zwischen privaten Haushalten und Unternehmen. Die Garantie der Bundesregierung greift ausschließlich für Privat- personen. Somit liegt der Garantiebetrag der Bundesregierung unter 1.000 Mrd. Euro. Wie hoch dieser genau ist, kann aus der Statistik nicht ermittelt werden. 114 Sollte ein Betrag in dieser Größenordnung wirklich zum Tragen kommen, würde dieser von keiner Regierung aufgebracht werden können. 115
Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Am 17. Oktober 2008 ist das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) verabschiedet worden. 116 Das FMStG ist ein Mantel- oder Artikelgesetz, das mehrere Gesetze verbindet. Durch dieses Mantelgesetz, ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzsektors beschlossen worden, das sehr eng mit den anderen Mitgliedsländern der EU und den G7-Staaten abgestimmt worden ist. 117 Das FMStG umfasst zwei Artikel. Artikel 1 beinhaltet das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- stabilisierungsfonds; kurz Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz. Artikel 2 legt das Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie
111 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 9.
112 Vgl. Hinter, M. (2008), Web.
113 Vgl. Müller, D. (2009), S. 74.
114 Vgl. Hinter, M. (2008), Web.
115 Vgl. Müller, D. (2009), S. 74.
116 Vgl. o.V. [FMStG] (2009ai), Web.
117 Vgl. o.V. [Maßnahmenpaket der Bundesregierung] (2009aj), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
30
Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Finanzmarkt- stabilisierungsfonds dar. 118
Eine wesentliche Entscheidung der Bundesregierung war die Errichtung eines Sondervermögens, dem so genannten Finanzmarktstabilisierungsfonds. Durch den Fonds können Liquiditätsengpässe von KIs mit Hilfe von diversen Maßnahmen überwunden werden (Artikel 1: § 1 FMStG und § 2 Abs. 1 FMStG). 119 In Artikel 2 des FMStG ist geregelt, wie der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) Anteile von Unternehmen des Finanzsektors erwerben kann. Eine Aktiengesellschaft (AG) kann durch dieses Gesetz z.B. eine Kapitalerhöhung von 50 % ihres Grundkapitals durchführen. Diese jungen Aktien beinhalten kein Bezugsrecht für die bisherigen Aktionäre. Ein Bezugsrecht für diese Aktien hat nur der Sonderfonds. 120 Für den Fall, dass ein KI staatliche Mittel beantragt, werden nach Artikel 1: § 10 FMStG diverse Bedingungen an dieses Institut gestellt. Grundsätzlich ist eine solide und umsichtige Geschäftspolitik eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von den Stabilisierungs- maßnahmen. Unter Artikel 1 in § 10 Abs. 2 Nr. 7 FMStG wird explizit genannt, dass das gestützte KI Maßnahmen ergreifen muss, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. 121 Welche Vorgehensweise Wettbewerbsverzerrungen verursachen könnte oder wie diese vermieden werden können, wird durch dieses Gesetz nicht erläutert. Die folgende Abbildung stellt die verschiedenen staatlichen Maßnahmen in einer vereinfachten Darstellung dar (siehe Abbildung 4). 122
Finanzmarktstabilisierungsfonds
Das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG) ist am 18. Oktober 2008 mit dem Ziel der Stabilisierung des Finanzmarktes in Deutschland in Kraft getreten. Dieser Sonderfonds soll Liquiditätsengpässe von KIs überwinden und Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen des Finanzsektors, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, schaffen sowie das Vertrauen zwischen den Marktteilnehmern wieder herstellen (§ 2 Abs. 1 FMStFG). 123
118 Vgl. o.V. [FMStG] (2009ai), Web.
119 Vgl. o.V. [Maßnahmenpaket der Bundesregierung] (2009aj), Web; oder vgl. o.V. [FMStG] (2009ai), Web.
120 Vgl. o.V. [FMStG] (2009ai), Web.
121 Vgl. o.V. [FMStG] (2009ai), Web.
122 O.V. [Maßnahmenpaket der Bundesregierung, Schaubild] (2009d), Web.
123 Vgl. o.V. [FMStFG] (2009h), Web; siehe auch o.V. [FMStG] (2009ai), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
31
Maßnahmenpaket der Bundesregierung
Abbildung 4: Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte 124
124 O.V. [Maßnahmenpaket der Bundesregierung, Schaubild] (2009d), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
32
Der mit 480 Mrd. Euro ausgestattete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) hat am
27. Oktober 2008 seine Arbeit aufgenommen. 125 Dem FMS stehen insgesamt drei
Instrumente zur Unterstützung des deutschen Finanzsektors zur Verfügung: Gewährung von Garantien für Schuldtitel, Rekapitalisierung durch Beteiligung am Eigenkapital von KIs sowie die Übernahme von Risikopositionen wie z.B. Forderungen und Wertpapiere. 126 Der FMS kann zum einen Finanzinstituten Garantien bis zur Höhe von 400 Mrd. Euro für Schuldtitel gewähren. Diese garantierten Schuldtitel müssen zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes und dem 31. Dezember 2009 begeben werden und deren Laufzeit darf 36 Monate nicht übersteigen (§ 6 FMStFG). 127 Zum anderen kann der SoFFin die Eigenmittelausstattung von KIs bis zu einer Obergrenze von zehn Mrd. Euro pro Institut verbessern, indem der Fonds Anteile an den betroffenen Unternehmen erwirbt. 128 Darüber hinaus können Risikopositionen wie z.B. Forderungen und Wertpapiere, die vor dem 13. Oktober 2008 erworben wurden, an den FMS im Austausch gegen Schuldtitel des Bundes übertragen werden. Die Obergrenze liegt hierbei pro Institut bei fünf Mrd. Euro. 129 Für diese beiden letztgenannten Instrumente verfügt der Sonderfonds über Mittel von maximal 80 Mrd. Euro. 130 Als Gegenleistung für die staatlichen Hilfen, wird eine angemessene Verzinsung der Maßnahmen vom SoFFin veranschlagt. 131
125 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009e), Web.
126 Vgl. o.V. [FMStFG] (2009h), Web; siehe auch o.V. [SoFFin] (2009ad), Web. 127 Vgl. o.V. [FMStFG] (2009h), Web; siehe auch o.V. [SoFFin] (2009ac), Web; oder vgl. o.V. [SoFFin] (2009ae), Web; siehe auch o.V. [FMStG] (2009ai), Web.
128 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009af), Web.
129 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009ag), Web.
130 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009ac), Web.
131 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009ae), Web; oder vgl. o.V. [SoFFin] (2009af), Web; oder vgl. o.V. [SoFFin] (2009ag), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
33
Zuständigkeiten und Aufgaben
Abbildung 5: Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) 132
Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt ist eine rechtlich unselbständige Treuhandanstalt bei der Bundesbank. Der Leistungsausschuss leitet die Finanzmarktstabilisierungs- anstalt (siehe Abbildung 5). 133 Dieser Ausschuss besteht aus drei Mitgliedern: Herrn Dr. Hannes Rehm, Dr. Christopher Pleister und Gerhard Stratthaus. 134 Dem Lenkungs- ausschuss gehören Vertreter des Bundeskanzleramts, der Ministerien für Finanzen, Wirtschaft und Justiz sowie der Ministerpräsidentenkonferenz an. Das Gremium zum
FMS besteht aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses und berät über
grundsätzliche und strategische Fragen. 135
132 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009f), Web.
133 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009f), Web.
134 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009ab), Web.
135 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009f), Web; oder vgl. o.V. [FMStG] (2009ai), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
34
Finanzierungsvolumen
Abbildung 6: Finanzierung des SoFFin 136
Vom FMS können Garantien bis zur Höhe von 400 Mrd. Euro gewährt werden. Falls diese in Anspruch genommen werden sollten, hat das Bundesministerium der Finanzen die Möglichkeit, Kredite bis zu einem Betrag von 20 Mrd. Euro aufzunehmen. Zur Rekapitalisierung von KIs und Risikoübernahme von Krediten und Wertpapieren kann das Ministerium bis zu 80 Mrd. Euro an Krediten aufnehmen (siehe Abbildung 6). 137 Das Bundesministerium der Finanzen hat in ihren Bundeshaushalt ein Finanzierungsvolumen von 100 Mrd. Euro eingeplant. 138 Dazu kommen die Kosten für die Verwaltung des SoFFin, die der Bund trägt. 139
Wenn ein KI die staatlichen Hilfen vom SoFFIn in Anspruch nimmt, sind damit Auflagen an das Institut verbunden. 140 Über die konkreten Auflagen an die KIs entscheidet der Lenkungsausschuss des SoFFin. Diese betreffen die Geschäftspolitik, die Ver- gütungssysteme, die Kreditvergabe an den Mittelstand und die Gewinnverwendung der gestützten Finanzinstitute (siehe Abbildung 7). 141
136 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009ac), Web.
137 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009ac), Web.
138 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 10.
139 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009ac), Web.
140 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 10.
141 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009ad), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
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Auflagen für Stabilisierungsmaßnahmen
Abbildung 7: Leistungen und Auflagen 142
Die staatlichen Hilfen müssen von den Instituten beantragt und dem Fonds vergütet werden. Die aktive Phase des FMS endet am 31. Dezember 2009. Danach ist der SoFFin abzuwickeln und aufzulösen. 143 Nach Abwicklung des FMS ist das verbleibende Schuldergebnis im Verhältnis 65 zu 35 zwischen Bund und Ländern aufzuteilen. Die Bundesländer müssen einen Höchstbetrag von max. 7,7 Mrd. Euro tragen. Den Rest trägt der Bund. 144
Die Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFV) trat am 20. Oktober 2008 in Kraft. Diese Verordnung detailliert in § 5 FMStFV die Bedingungen der Stabilisierungsmaßnahmen. Der SoFFin wird unter anderem die Geschäftspolitik der gestützten Institute überprüfen und hat die Möglichkeit Einfluss auf die Geschäftspolitik z.B. im Hinblick auf Risiken des KIs und mit den Risiken verbundenen Geschäften oder Geschäfte in bestimmten Produkten oder Märkten zu nehmen. Falls es durch die Stabilisierungsmaßnahmen des FMS zu Wettbewerbsverzerrungen kommen sollte, kann der SoFFin dem KI Bedingungen für die Geschäftstätigkeit auferlegen, um diese zu vermeiden (§ 5 Abs. 5 FMStFV). 145 Per 09.Juli 2009 wurden 167,5 Mrd. Euro an Hilfen vom SoFFin bewilligt. Davon entfallen
142 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009ad), Web.
143 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009e), Web; oder vgl. o.V. [FMStFG] (2009h), Web; oder vgl. o.V. [FMStG] (2009ai), Web.
144 Vgl. o.V. [FMStG] (2009ai), Web.
145 Vgl. o.V. [FMStFV] (2009ak), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
36
143 Mrd. Euro auf die Gewährung von Garantien und 24,5 Mrd. Euro auf die Vergabe von Eigenkapital. 146
Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz
Die Bundesregierung stellte am 18. Februar 2009 die Weichen für weitere ergänzende staatliche Maßnahmen im Rahmen der Finanzmarktkrise bis hin zu einer Enteignung von angeschlagenen Finanzinstituten und billigte im Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf. Das Gesetz zu weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (FMStErgG) verändert bzw. ergänzt verschiedene Gesetze, die die Bundesregierung im Laufe der Krise verabschiedet hatte. Nach Angaben der Bundesregierung hatte sich die Finanzmarktkrise weiter verschärft, so dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich waren. Das FMStErgG enthält das Rettungsübernahmegesetz. 147 Die wesentlichen Änderungen werden im Folgenden kurz dargestellt.
Änderungen des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds Der Artikel 2 des FMStG erhält die Kurzbezeichnung Finanzmarktstabilisierungs- beschleunigungsgesetzes (FMStBG). Der Paragraph sieben des FMStBG wird komplett ausgetauscht und neue Paragraphen 7 bis 7d eingefügt. Dadurch entstehen detaillierte Regelungen zu Kapitalerhöhungen gegen Einlagen und Kapital- herabsetzung (§ 7 FMStBG), Regelungen zu einer bedingten Kapitalerhöhung (§ 7a FMStBG), Vorgaben zu Hauptversammlungsbeschlüssen (§ 7b FMStBG), Vorgaben für Eintragungen von Hauptversammlungsbeschlüssen (§ 7c FMStBG) sowie Maßnahmen zum Ausschluss von aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen (§ 7d FMStBG). Darüber hinaus wird beschrieben, wie der Preis für ein Wertpapiererwerbs- und ein Übernahmeangebot zum Erwerb von Wertpapieren eines Finanzinstitutes ermittelt wird (§ 12 FMStBG). Bei börsennotierten Wertpapieren bemisst sich der Preis nach dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der letzten zwei Wochen vor Bekanntgabe des Übernahmeangebots. Dies gilt allerdings nicht, wenn dieser Wert im Zeitraum vom 1. bis zum 15. Februar 2009 über dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs liegt. Dann gilt der letztgenannte Wert. 148
146 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009aah), Web.
147 Vgl. o.V. [FMStErgG] (2009i), Web.
148 Vgl. o.V. [FMStErgG] (2009i), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
37
Änderungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Die Laufzeit der garantierten Schuldtitel nach § 6 FMStFG wurde von 36 Monate auf 60 Monate verlängert, was den Finanzinstituten einen größeren Handlungsspielraum einräumt. Darüber hinaus wird dargestellt, dass die vom FMS garantierten Schuldtitel nicht an einem möglichen Insolvenzverfahren des Finanzinstitutes teilnehmen. In einem solchen Fall würde die Garantie des SoFFin in Anspruch genommen und die Gläubiger der Schuldtitel durch den FMS bedient werden. Der Sonderfonds kann allerdings bei dem betroffenen Finanzinstitut eine Insolvenzforderung anmelden. Des Weiteren sind auch Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin über den 31. Dezember 2009 möglich. 149
Änderungen der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Die FMStFV wurde dahingehend verändert, das garantierte Schuldtitel von KIs durch den Sonderfonds spätestens am 31. Dezember 2014 auslaufen müssen. 150
Rettungsübernahmegesetz
Das Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (RettungsG) ist am 09. April 2009 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat bis zum
30. Juni 2009 eine Möglichkeit zur Verstaatlichung systemrelevanter KIs geschaffen
(§ 6 Abs. 1 Satz 1 RettungsG). Zur Sicherung des Finanzmarktes können Enteignungen durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates (§ 2 Abs. 1 RettungsG) vorgenommen werden. Ausnahmen bilden hiervon z.B. Unternehmen des Finanzsektors, die in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes geführt werden oder an denen ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind (§
1 Abs. 2 RettungsG). Die Enteignungsgegenstände werden entweder auf den FMS (§
1 FMStFG) oder auf juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder des
Privatrechts, deren Anteile ausschließlich vom Bund oder von dem SoFFin unmittelbar oder mittelbar gehalten werden (§ 1 Abs. 3 RettungsG) übertragen. 151 Eine Enteignung ist nur zulässig, wenn sie für die Sicherung der Finanzmarktstabilität notwendig ist und andere rechtliche und wirtschaftliche zumutbare Lösungen nicht anwendbar sind. Eine Verstaatlichung von KIs ist somit nachrangig nach anderen geeigneten Maßnahmen. 152 Voraussetzungen für eine Enteignung durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung sind, dass die Unternehmen systemrelevant sind und dass die
149 Vgl. o.V. [FMStErgG] (2009i), Web.
150 Vgl. o.V. [FMStErgG] (2009i), Web.
151 Vgl. o.V. [RettungsG] (2009g), Web.
152 Vgl. o.V. [RettungsG] (2009g), Web; oder vgl. o.V. [FMStErgG] (2009i), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
38
Maßnahmen des FMStG und sonstige Maßnahmen nicht ausreichen (§ 1 Abs. 4 Nummer 2 a bis c RettungsG). Für eine Enteignung ist eine Entschädigung durch Zahlung eines Geldbetrages durch den FMS zu zahlen (§ 4 RettungsG). Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verkehrswert des Enteignungsgegenstandes (§
4 Abs. 3 Satz 1 RettungsG). 153 Eine Verstaatlichung soll nur zeitweise erfolgen. Das
heißt, dass verstaatlichte Unternehmen unverzüglich wieder zu privatisieren sind, sobald das Unternehmen nachhaltig stabilisiert worden ist. Dies kann durch eine Veräußerung von Anteilen, eine Kapitalerhöhung oder in sonstiger Weise erfolgen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 RettungsG). 154
Änderung von Bewertungs- und Bilanzierungsregeln
Neben den staatlichen Hilfsmaßnahmen sind Bilanzierungserleichterungen für KIs vereinbart worden. 155 Schon seit Beginn der Finanzkrise wird das Fair-Value-Prinzip als Bewertungsmethode als einer der Beschleuniger von Abschreibungen bei KIs gesehen. Diese Bewertung des fairen Wertes von Wertpapiere führte insbesondere in der Finanzmarktkrise bei Wertpapieren bei denen keine Kurse gestellt wurden oder bei denen die Geld-Brief-Spannen sehr weit auseinander liefen zu erheblichen Abschreibungsbedarf, der weit über den in der Zukunft liegenden tatsächlichen Verlusten aus diesen Wertpapieren liegen würde. 156 Durch die Lockerung der Bilanzierungsregeln konnten die Finanzkonzerne neben dem Fair-Value-Prinzip, das Discounted-Cash-Flow-Verfahren anwenden. 157 Am 15. Oktober 2008 wurde auf EU- Ebene beschlossen, dass das Discounted-Cash-Flow-Verfahren im Falle von illiquiden oder verzerrter Märkte Anwendung finden könnte. Darüber hinaus können Wertpapiere aus dem Handels- in den Anlagebestand der Institute umklassifiziert werden, um damit Abschreibungen auf den so genannten Fair Value zu vermeiden. Die Deutsche Bank hatte davon unmittelbar Gebrauch gemacht und so im dritten Quartal 2008 845 Millionen Euro an Wertberichtigungen vermieden. 158
Interventionen der EZB in den Interbankenmarkt
Bereits am 09. August 2007 und an den folgenden Tagen musste die EZB stark am Interbankenmarkt intervenieren, um den KIs Liquidität bereitzustellen. Am 09. August 2007 stellte die EZB dem Finanzsystem eine Rekordsumme von knapp 95 Mrd. Euro für einen Tag zum Zinssatz von vier Prozent zur Verfügung. Diese Summe war weit
153 Vgl. o.V. [RettungsG] (2009g), Web.
154 Vgl. o.V. [RettungsG] (2009g), Web; oder vgl. o.V. [FMStErgG] (2009i), Web.
155 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 10; oder vgl. Nagl, H. (2008), S. 25.
156 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 11f.
157 Vgl. Nagl, H. (2008), S. 25.
158 Vgl. Paul, S., Stein, S. (2008), S. 11f.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
39
mehr als nach den Terroranschlägen im Jahr 2001. 159 Die EZB musste in der Folgezeit ein großes Volumen an Liquidität den KIs bereitstellen. Alle Refinanzierungsgeschäfte wurden aus diesem Grund mit dem aktuellen Zeitzins der EZB und einer vollständigen Zuteilung, d.h. alle Gebote der KIs wurden in voller Höhe berücksichtigt, durchgeführt. Darüber hinaus wurden die Wertpapiere, die bei der EZB als Sicherheit hinterlegt werden können bis Ende 2009 ausgeweitet. In das Verzeichnis der notenbankfähigen Sicherheiten wurden z.B. diverse Fremdwährungsanleihen aufgenommen sowie das Mindestrating der Wertpapiere von A- auf BBB+ ausgeweitet. 160 Dieses erweiterte Verzeichnis wurde im Mai 2009 bis Ende 2010 verlängert. Die EZB hatte Ende Juni 2009 erstmals in ihrer Geschichte den KIs Liquidität für ein ganzes Jahr zum Festzins von 1 % zur Verfügung gestellt. 161 Insgesamt deckten sich mehr als 1.000 Institute mit rund einer halben Billion Euro ein. Ein großer Teil davon wird seitdem auf den Einlagekonten bei der EZB von den KIs geparkt (siehe Anhang 9). 162
Leitzinsänderungen der Europäischen Zentralbank
Von Leitzinsänderungen hat die EZB in der jüngsten Vergangenheit regen Gebrauch gemacht. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich im Anhang (siehe Anhang 2). Die
EZB hatte bis Juli 2008 die Leitzinsen bis auf 4,25 % angehoben. Danach folgten
diverse Zinssenkungen. 163 Um der Finanzmarktkrise entgegenzuwirken, senkte die
EZB in einer konzertierten Aktion zusammen mit weiteren Notenbanken Anfang
Oktober 2008 die Leitzinsen um 50 Basispunkte. 164
Leitzinsänderungen der EZB
Abbildung 8: Leitzinsänderungen der EZB 165
159 Vgl. o.V. [Handelsblatt] (2007), S. 1.
160 Vgl. o.V. [Monatsbericht EZB] (2009aaf), S. 31.
161 Vgl. o.V. [Monatsbericht EZB] (2009aag), S. 37.
162 Vgl. o.V. [Handelsblatt] (2009az), Web.
163 Vgl. o.V. [Bundesbank] (2009j), Web. Abbildung: eigene Darstellung.
164 Vgl. o.V. [Jahresbericht der Sparkasse Herford] (2009ap), S. 33.
165 Vgl. o.V. [Bundesbank] (2009j), Web. Abbildung: eigene Darstellung.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
40
Einlagensicherung
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten sich im Zuge des Maßnahmenpakets zur Sicherung der Finanzmarktstabilität darauf geeinigt, die Einlagensicherung der Banken zu erhöhen. In Deutschland werden ab Juli 2009 Spareinlagen bei deutschen Banken bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gesetzlich geschützt sein. Bisher lag die Einlagensicherung bei 20.000 Euro. Ab dem Jahr 2011 soll diese Grenze auf 100.000 Euro erhöht werden. 166 Darüber hinaus verfügen in Deutschland die drei Säulen der Kreditwirtschaft über eigene Sicherungssysteme. Bei den Mitgliedern des privaten Bankenverbands sind im Einzelfall Einlagen bis zu 30 % des Eigenkapitals der jeweiligen Bank abgedeckt und die Sparkassen und Genobanken verfügen über eine so genannte Institutssicherung. 167
3.3 Mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch die staatlichen
Eingriffe in den Finanzsektor (2008 / 2009) in Deutschland
Im Folgenden werden einige ausgewählte Beispiele von KIs dargestellt, die staatliche Hilfen angenommen haben bzw. annehmen mussten. Die Ausgangsthese „wenn ein Staat monetäre Hilfen bzw. Garantien nur für manche KIs zur Verfügung stellt, dann kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Finanzsektor“ wird dahingehend überprüft, ob die staatlichen Eingriffe Änderungen im Kundenverhalten oder im Verhalten von gestützten KIs hervorgerufen haben.
Wettbewerbssituation
In der Bundesrepublik gibt es 2.277 KIs. Somit ist Deutschland das Land mit den meisten Banken in der EU. Die Größenunterschiede der deutschen KIs sind sehr stark ausgeprägt. Großbanken stehen eine Vielzahl mittlerer und kleiner KIs, vor allem Sparkassen und Genobanken gegenüber. Durch die hohe Bankendichte ergibt sich eine hohe Wettbewerbsintensität auf dem deutschen Bankenmarkt. Die Struktur des Bankenmarktes ist auch laut Experten mit ein Grund, dass das deutsche Finanzsystem in der Finanzmarktkrise im Vergleich zu anderen Ländern nicht so stark von der Krise getroffen wurde. 168
Ordnungspolitik
Wissenschaftler und Finanzexperten kritisieren die staatlichen Eingriffe der Bundesregierung, weil dadurch die Prinzipien der Ordnungspolitik umgangen
166 Vgl. Hagen, J. (2009), S. 24.
167 Vgl. Drost, F. (2009a), S. 24.
168 Vgl. o.V. [SoFFin] (2009z), Web.
Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor
41
würden. 169 Die Strategie der Ordnungspolitik beinhaltet eine Krisenprävention, nicht eine Krisenheilung. Der Staat soll dabei lediglich Rahmenbedingungen schaffen. 170 Es geht um ein ausgewogenes Verhältnis von Staat und Wirtschaftsprozess. Dabei soll der Staat die Wirtschaftsprozesse weder zu steuern versuchen, noch die Wirtschaft sich selbst überlassen. 171 Denn bei staatlichen Eingriffen während einer Krise muss die Regierung auch immer die Zeit danach berücksichtigen. Laut diesen Experten darf es keine dauerhaften Verstöße gegen die Ordnungsprinzipien der Marktwirtschaft geben. Jede Würdigung von Einzelfällen sei automatisch mit Diskriminierung im Wettbewerb verbunden. Zum Strukturwandel würden auch Marktbereinigungen und Insolvenzen gehören. 172 Anfang 2009 werden in Deutschland von manchen Politikern bereits Industriebranchen für systemrelevant erklärt und staatlich unterstützt. Das FMStG hebt sogar die Teile eins bis drei des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf und selbst staatliche Beteiligungen an Banken werden beschlossen und umgesetzt. Laut den vorher zitierten Experten liegen hier Verstöße gegen ordnungspolitische Prinzipien vor. Darüber hinaus sei der Staat als Unternehmer ungeeignet. 173 Auf der anderen Seite gibt es Experten, die die staatlichen Eingriffe in den Finanzsektor befürworten und argumentieren, dass der Staat in der gegebenen Situation nicht nach ordnungspolitischen Prinzipien agieren könne. Laut diesen Experten erfordern besondere Umstände besondere staatliche Maßnahmen also auch direkte Eingriffe in den Wirtschaftsprozess. 174
Verunsicherung von Kunden und Umschichtungen von Kundengeldern Im Rahmen der Finanzmarktkrise haben die Bankkunden verunsichert reagiert. Es besteht die Angst vor einer starken Inflation bis hin zur Befürchtung, dass durch die weltweiten staatlichen Eingriffe eine Währungsreform notwendig wird. Das Image von Banken hat während der Finanzkrise stark gelitten und von jedem dritten Bundesbürger werden Gewinne als unmoralisch empfunden. 175 Es gibt bereits Aussagen von Experten, die meinen, dass die Kunden zunächst verängstigt reagiert haben, dann aber die Krise eher gelassen hingenommen haben, da die immensen staatlichen Hilfspakete die Vorstellungskraft der Menschen übersteigen und jeglicher nachvollziehbaren Realität enthoben sind. Eine Zahl von 13 Nullen reicht nicht mehr aus, um das zu beschreiben, was möglicherweise an Werten durch die Finanzkrise
169 Vgl. Fockenbrock, D. (2009), S. 10.
170 Vgl. Hüther, M. (2009), S.8.
171 Vgl. Hax, H. (2004), Web.
172 Vgl. Hüther, M. (2009), S.8.
173 Vgl. Fockenbrock, D. (2009), S. 10.
174 Vgl. Hüther, M. (2009), S.8.
175 Vgl. Heidbreder, S. (2009), S. 40.
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Sabrina Karlem , 2009, Die Finanzmarktkrise 2007 - 2009, Munich, GRIN Publishing GmbH
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