Gliederung:
1. AWACS-Einsatz 2
2. Einführung und Überblick 3
2.1. Gesteigertes Engagement seit 1991 3
2.2. Überblick und neue Bedrohungen 5
2.3. Begriff der Parlamentsarmee 6
3. Gesetzliche Grundlagen und der konstitutive Parlamentsvorbehalt 7
3.1. Streitkräfteurteil vom 12. Juli 1994 7
3.2. Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 9
3.3. Verfahren der Antragsstellung und der Abstimmung 11
3.4. Der konstitutive Parlamentsvorbehalt 13
4. Diskussionsansätze in der Forschung 14
4.1. Entparlamentarisierung der Außenpolitik? 14
4.2. Effizienz und Handlungsfähigkeit des Entscheidungsverfahrens? 16
4.3. Bildung eines Entsendeausschusses? 18
5. Probleme und Ausblick 19
6. Literaturverzeichnis 22
1
1. AWACS-Einsatz
Am 01. Juli 2009 wurde über einen neuen Antrag der Bundesregierung über die Beteiligung an AWACS-Aufklärungsflügen 1 der NATO über Afghanistan im Deutschen Bundestag abgestimmt. 461 Abgeordnete votierten dafür, 81 dagegen, 15 enthielten sich ihrer Stimme 2 . Es war ein neues Mandat nötig, da ein Drittel der Flugzeug-Besatzungen deutsche Soldaten sind. Dieses ist bis zum 13. Dezember 2009 befristet und die Kosten belaufen sich auf rund 4,2 Millionen Euro. Bis zu vier fliegende Radarstationen sollen den Luftverkehr in Afghanistan sicherer machen. Der Flugverkehr über Afghanistan hat in der Vergangenheit immer mehr zugenommen. Das luftgestützte Warn- und Kontrollsystem wird die Koordination des gesamten militärischen Flugverkehrs unter Berücksichtigung ziviler Nutzer übernehmen. So steht es im Antrag der Bundesregierung, welchem nun die Parlamentarier in der 230. Sitzung des Bundestags zugestimmt haben. Nach Angaben der Regierung sollen die AWACS-Maschinen den Schutz von Soldaten und Zivilbevölkerung erhöhen. Für den Einsatz in der internationalen Afghanistan Schutztruppe können bis zu 4500 deutsche Soldaten entsandt werden, derzeit sind 3700 Soldaten im Einsatz. Die AWACS-Flugzeuge könnten aber nicht als Bodenaufklärer oder als Feuerleitstelle für Luftangriffe auf Bodenziele eingesetzt werden, so die Bundesregierung. Auch stehen sie nicht für Angriffe der US-geführten „Operation Enduring Freedom“ im Anti-Terror-Kampf zur Verfügung. Viele Kritiker sehen jedoch im nun zugestimmten AWACS-Einsatz ein weiteres Kriegsinstrument und somit ist der Einsatz politisch wie auch öffentlich stark kontrovers. Mit deutlicher Mehrheit billigte der Bundestag auch die Verlängerung des deutschen Sudan-Einsatzes, welcher hingegen nicht in der Debatte stand. Damit beteiligt sich die Bundeswehr für ein weiteres Jahr an den internationalen Friedensmissionen UNMIS und UNAMID.
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Auslandseinsätze bewaffneter Streitkräfte sowohl von Bundesregierung wie auch von Bundestag legitimiert werden. Der Deutsche Bundestag spielt somit mit seinem konstitutiven Parlamentsvorbehalt eine wichtige Rolle in der Entscheidung über Einsätze „out of area“, also Einsätze jenseits des NATO-Vertragsgebietes. In der folgenden Arbeit soll die Parlamentsbeteiligung des Bundesta-
1 AWACS:Airborne Warning and Control System
2 Vgl. Zeit Online: Bundestag billigt AWACS-Einsatz (02. Juli 2009) http://www.zeit.de/online/2009/27/afghanistan-bundeswehr-ausweitung
2
ges genauer betrachtet werden, beginnend mit einer Einführung über das gesteigerte Engagement der Bundesregierung, den neuen Bedrohungen und veränderten Bedingungen deutscher Streitkräfte und dem Begriff des Parlamentsheeres, geprägt von Ernst-Wolfgang Böckenförde. Anschließend sollen die wichtigsten Grundlagen der Parlamentsbeteiligung, das Streitkräfteurteil vom 12. Juli 1994 und das Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005, erläutert werden, bevor das Standardprocedere der Abstimmung über einen Auslandseinsatz beleuchtet wird. Im Anschluss daran wird der konstitutive Parlamentsvorbehalt des Deutschen Bundestages erläutert, bevor der vierte Hauptpunkt dieser Arbeit verschiedene, in der Forschung behandelte Diskussionsansätze, behandelt. Hierzu zählt die Frage nach einer möglichen Entparlamentarisierung der Außenpolitik, die Frage der Effizienz und Handlungsfähigkeit des Entscheidungsverfahrens und die Frage über die Schaffung eines Entsendeausschusses. In diesem Abschnitt werden auch einige Kritikpunkte der Parlamentsbeteiligung betrachtet und analysiert. Im letzten Punkt werden dann abschließend einige Probleme angesprochen und versucht, eine Prognose für die Zukunft abzugeben, vor allem das Parlamentsbeteiligungsgesetz betreffend.
2. Einführung und Überblick
2.1 Gesteigertes Engagement seit 1991
Die Auslandseinsätze der deutschen Bundeswehr sind ein junges und auch prominentes Thema in der Bundesrepublik. In der Außen- und Sicherheitspolitik genießen sie eine Aufmerksamkeit, wie sie sonst nur Fragen der europäischen Integration, und verdeutlichen, wie sehr sich die Agenda in der deutschen Politik verschoben hat. Nach dem Irak-Krieg 1991 zerbrach der „bequeme Parteikonsens“ 3 , das Grundgesetz sowie die deutsche Geschichte ließen einen Einsatz der Bundeswehr „out of area“ nicht zu. Hierzu zählen alle Einsätze jenseits des NATO-Vertragsgebietes, abgesehen von humanitären und logistischen Einsätzen. Seither lassen sich vier unterschiedliche Phasen eines schrittweise gesteigerten Engagements identifizieren. 4
Die erste Phase stellen die erstmals Anfang der 1990er Jahre humanitär begründeten, unstrittig UN-mandatierten Kriseneinsätze dar. Diese fanden etwa in Kambodscha oder
3 Biermann, Rafael: Der Deutsche Bundestag und die Auslandseinsätze der Bundeswehr, Zeitschrift für Parlamentsfragen, 35 (2004) 4, Seite 607
4 Vgl. ebd., Seite 607f
3
Somalia statt und waren unter Ausschluss risikoreicher Einsätze. Im Hinblick auf diese Einsätze, begann die unionsgeführte Bundesregierung langsam und vorsichtig die Grenzen des innenpolitisch und verfassungsrechtlich Möglichen auszuloten. Dieses Vorgehen der Bundesregierung führte zu einem heftigen Parteienstreit und Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes (AWACS- und Somalia-Urteil 1993). Im Somalia-Urteil sah die SPD-Fraktion die Mitwirkung des Parlaments für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte gefährdet und unterzog die Regierungsentscheidung, diese Bundeswehrsoldaten ohne Zustimmung des Bundestages nach Somalia zu entsenden, einer Kompetenzkontrolle. 5 Das Verfassungsgericht mochte dem Eilantrag der SPD nicht folgen, die 240 Soldaten per einstweiliger Anordnung sofort aus dem Konfliktland Somalia in die sichere Heimat zurückzuholen. Allerdings stellten die Richter in den roten Roben die Fortsetzung der Aktion unter Vorbehalt. Verärgert über immer neue Verfassungsklagen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr, verfügten sie, der Bundestag müsse in einem "konstitutiven Akt" 6 generell zustimmen und dadurch Mitverantwortung übernehmen. Eine zweite Phase gesteigerten Engagements kann vor allem durch das richtungsweisende Streitkräfteurteil vom 12. Juli 1994, welches im weiteren Verlauf noch genauer erläutert wird, gesehen werden. Durch dieses Urteil und infolge der wachsenden Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme in Parteien wie Öffentlichkeit weitete die Bundesregierung ihr politisches wie militärisches Engagement mit Schwerpunkt Bosnien weiter aus.
Phase drei ist durch die Bereitschaft der rot-grünen Bundesregierung ab 1998 gekennzeichnet, Einsätze mit deutlich größerem Risikopotential und strittiger völkerrechtlicher Legitimationsgrundlage einzuleiten. Hierzu zählt die Beteiligung an den NATO-Luftoperationen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien von März bis Juni 1999. Anschließend übernahm die Bundeswehr erstmals eine eigene Sektorverantwortung im Kosovo (KFOR) 7 und in Mazedonien im September 2001 auch die Gesamtführung eines Einsatzes (Amber Fox).
5 Pilz Frank / Ortwein Heike: Das politische System Deutschlands, München: Oldenbourg 2008, Seite 179
6 Spiegel Wissen: Helden in der Wüste (Der Spiegel 26/1993 vom 28.06. 1993, Seite 26) http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?titel=Helden+in+der+W%C3%BCste&id=136 90395&top=SPIEGEL&suchbegriff=rupert+scholz&quellen=&qcrubrik=politik
7 Vgl. NATO Kosovo Force: Official Homepage http://www.nato.int/KFOR/
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Die vierte Phase beinhaltet die bis heute andauernde Schwerpunktverlagerung des deutschen Engagements über den Balkan hinaus aufgrund der Terroranschläge des 11. September. Beginnend mit dem breiten Mandat der Anti-Terror-Operation „Enduring Freedom“ von November 2001 über das Engagement in Afghanistan erstreckt sich diese Phase bis hin zu Einsätzen wie in Ost-Timor oder in Bunia/Kongo.
2.2 Überblick und neue Bedrohungen
Gegenwärtig sind etwa 7000 Angehörige der Bundeswehr im Einsatz 8 , diese nehmen an der ganzen Bandbreite internationaler Konfliktbewältigung teil. Neben NATOgeführten kommt es auch zunehmend zu EU-geführten Operationen. Die folgende Abbildung 1 zeigt die aktuellsten Einsatzzahlen der deutschen Bundeswehrsoldaten.
Die Teilnahme der Bundeswehr an Einsätzen der NATO und der EU wird aufgrund der vermehrten multinationalen Verpflichtungen weitestgehend vorher auf internationaler
8 Vgl. Deutscher Bundestag: AWACS-Flugzeuge sollen Luftverkehr koordinieren http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/24828321_kw25_awacs/
9 Abkürzung für „freiwillig Wehrdienst Leistende( r )“
10 Bundesministerium für Verteidigung: Auslandseinsätze der Bundeswehr http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd4k3cTcHSUGYx vqR6GJu5gixoJRUfW99X4_83FT9AP2C3NCIckdHRQBKxVXm/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS8 0SVVFLzZfRF80S08!?yw_contentURL=/C1256F1200608B1B/W276QJDL884INFODE/content.jsp
5
Ebene bestimmt. Dies geschieht aufgrund fortschreitender militärischer Integration in Europa, wie auch die deutsche militärische Beteiligung im Rahmen der Operation EU-FOR RD Congo im Jahr 2006 11 gezeigt hat. Das formelle Recht der deutschen Legislative, über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland zu bestimmen, wird in der Verfassungswirklichkeit zunehmend durch Aushandlungsprozesse zwischen Exekutive und internationalen Organisationen verdrängt. 12 Auch erfordern neue komplexe transnationale Bedrohungen eine aktive deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik. So nahm seit 2001 mit Zustimmung des Parlaments eine kontinuierlich steigende Anzahl von Soldaten, Polizisten und Mitarbeitern deutscher Nachrichtendienste im Ausland an verdeckten Einsätzen teil. So operierten beispielsweise Einheiten des Kom-mandos Spezialkräfte (KSK) im Rahmen der Operation Enduring Freedom und Vertreter des Bundesnachrichtendienstes sowie des Bundeskriminalamtes vernahmen im Nahen Osten und in den USA mutmaßliche Terroristen. 13
Allgemein kann man auch sagen, dass sich seit Ende des Ost-West-Konfliktes die Bedingungen deutscher Streitkräfte fundamental geändert haben. Im Vordergrund steht nun nicht länger die Verteidigung des nationalen Territoriums, sondern der immer häufigere Einsatz der Bundeswehr im europäischen wie außereuropäischen Raum. Die Bundesregierung reagierte darauf mit einer Reihe von konzeptionellen Veränderungen, so etwa 2003 mit dem Erlass neuer Verteidigungspolitischer Richtlinien und 2006 mit der Veröffentlichung eines neuen Weißbuchs. In diesem wird die Bereitschaft bekundet, sich weltweit an militärischen Interventionen zu beteiligen. 14
2.3 Begriff der Parlamentsarmee
Die legislativen Regelungen basieren auf dem Grundgesetz und blieben weitestgehend unverändert, daher muss der Bundestag die Einsätze bewaffneter Streitkräfte immer
11 Bundesministerium der Verteidigung: EUFOR RD CONGO
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd4k38QoDSYGZb ub6kTCxoJRUfV-
P_NxUfW_9AP2C3IhyR0dFRQBHQJ8B/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfRF80Szc!?y w_contentURL=%2FC1256F1200608B1B%2FW26RMCN9850INFODE%2Fcontent.jsp
12 Vgl. Noetzel, Timo / Schreer, Benjamnin: Vernetzte Kontrolle: Zur Zukunft des Parlamentsvorbehalts, in: Stefan Mair (Hrsg.), Auslandseinsätze der Bundeswehr, Seite 36
13 Vgl. ebd., Seite 38
14 Vgl. ebd., Seite 35 sowie Bundesministerium der Verteidigung: Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/sicherheitspolitik/grundlagen/weissbuch2006
6
Arbeit zitieren:
Jürgen Sauer, 2009, Parlamentsbeteiligung: Der Bundestag und Auslandseinsätze der Bundeswehr, München, GRIN Verlag GmbH
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