Inhaltsverzeichnis..........................................................................................................II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS. IV
TABELLENVERZEICHNIS. V
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. VI
1 Einleitung 1
2 Bedeutung und Ziele der Segmentberichterstattung 2
3 Berichterstattung nach IFRS 8 im Vergleich mit IAS 14 4
3.1 Anwendungsbereich 4
3.2 Abgrenzung der Segmente 6
3.2.1 Management-Approach im IFRS 8. 6
3.2.1.1 Verantwortliche Unternehmensinstanz 7
3.2.1.2 Ertragspotenzial der Geschäftssegmente 8
3.2.1.3 Zusammenfassung ähnlicher Geschäftssegmente 9
3.2.2 Risk-and-Reward-Approach im IAS 14 10
3.3 Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente. 11
3.3.1 Quantitative Schwellenwerte. 11
3.3.2 Veränderungen innerhalb des Unternehmens. 12
3.4 Auszuweisende Segmentinformationen 13
3.4.1 Qualitative Angabepflichten. 13
3.4.2 Quantitative Angabepflichten. 15
3.4.3 Segmentbilanzierungs- und -bewertungsmethoden. 17
3.4.4 Überleitungsrechnung. 17
3.4.5 Angaben auf Unternehmensebene 18
3.5 Segmentberichterstattung im Halbjahreszwischenbericht. 20
3.6 Konvergenz zu US-GAAP 20
4 Chancen und Risiken der Umstellung 21
4.1 Aus Sicht der Adressaten. 21
4.1.1 Aufgaben der Segmentberichterstattung 22
4.1.2 Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen 22
4.1.3 Gestaltungsspielräume im Spannungsfeld der Unternehmensziele und ihre
Folgen. 23
II
4.1.3.1 Darlegung der Gestaltungsspielräume. 24
4.1.3.2 Folgen der Zielausrichtung. 24
4.1.4 Vergleichbarkeit 27
4.2 Aus Sicht der Unternehmen. 28
5 Praktische Auswirkungen am Beispiel der Allianz SE und Deutschen
Lufthansa AG in der Halbjahresberichterstattung. 31
5.1 Empirische Analyse der DAX-30-Unternehmen. 31
5.1.1 Segmentabgrenzung 31
5.1.2 Offenlegung der wichtigsten Segmentdaten. 33
5.1.3 Bewertungsmethoden und Überleitungsangaben 35
5.1.4 Offenlegung von Erläuterungen und zusätzlichen Angaben 36
5.2 Darstellung der Segmentberichterstattung. 39
5.2.1 Allianz SE. 39
5.2.1.1 Veränderungen der Segmente aufgrund der Umstellung von IAS 14
auf IFRS 8. 39
5.2.1.2 Qualitative Angabepflichten und Angaben auf Unternehmensebene. 39
5.2.1.3 Quantitative Angabepflichten. 40
5.2.1.4 Überleitungsrechnung. 41
5.2.1.5 Zusätzliche und freiwillige Angaben. 41
5.2.2 Deutsche Lufthansa AG. 42
5.2.2.1 Veränderungen der Segmente aufgrund der Umstellung von IAS 14
auf IFRS 8. 42
5.2.2.2 Qualitative Angabepflichten und Angaben auf Unternehmensebene. 42
5.2.2.3 Quantitative Angabepflichten. 43
5.2.2.4 Überleitungsrechnung. 44
5.2.2.5 Zusätzliche und freiwillige Angaben. 44
6 Fazit 45
Anhang. VII
Beispiel Segmentabgrenzung 49
Beispiel interne Umsätze 50
Empirische Analyse der Unternehmen im DAX 30 zum 30. Juni 2009. 51
Segmentberichterstattung Allianz SE: Bilanz 55
III
Segmentberichterstattung Allianz SE: Überleitung vom operativen Ergebnis auf den
Gewinn/ Verlust.......................................................................................................... 57 Segmentberichterstattung Allianz SE: Berichtspflichtige Segmente ......................... 59 Segmentberichterstattung Deutsche Lufthansa AG.................................................... 60
IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Segmentabrenzung
Abbildung 2: Interne Umsätze.
V
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Vergleich Segmentanzahl. 31
Tabelle 2: Offenlegung der wichtigsten Segmentdaten. 33
Tabelle 3: Offenlegung verschiedener Ergebnisgrößen 34
Tabelle 4: Offenlegung von Überleitungsangaben. 35
Tabelle 5: Offenlegung sonstiger Angaben 37
Tabelle 6: Offenlegung freiwilliger Angaben 38
VI
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AG Aktiengesellschaft bzw. beziehungsweise bspw. beispielsweise DAX Deutscher Aktien Index d. h. das heißt EBIT Earnings before Interest and Tax EBITDA Earnings before Interest, Tax, Depreciation and Amortization EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union FASB Financial Accounting Standard Board gem. gemäß ggf. gegebenenfalls GuV Gewinn- und Verlustrechnung IAS International Accounting Standard(s) IASB International Accounting Standards Board IFRS International Financial Reporting Standard(s) i.V.m. in Verbindung mit KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktie Nr. Nummer NYSE New York Stock Exchange OTC over the counter SE Societas Europaea SEC Securities Exchange Commission SFAS Statement of Financial Accounting Standards SMEs Small and Medium-sized Entities u. a. unter anderem US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles u. U. unter Umständen vgl. vergleiche WpHG Wertpapierhandelsgesetz z. B. zum Beispiel
VII
1 Einleitung
Schon Mitte der 60er Jahre wurde erkannt, dass bei diversifizierten Unternehmen eine Analyse des Unternehmens lediglich auf der Basis von aggregierten Daten nicht mehr möglich ist. Da die Unternehmen mit der Zeit immer größer wurden, ihre Produkte bzw. Dienstleistungen zunehmend erweitert haben und in immer mehr Länder expandiert sind, ist ein Einblick für Adressaten des Jahresabschlusses in die unterschiedlichen Geschäftsbereiche unabdingbar geworden. 1 Diese Möglichkeit des Einblicks soll die Segmentberichterstattung als ergänzender Bestandteil des Konzernabschlusses leisten. Daher ist die Segmentberichterstattung Teil der beiden wichtigsten und international anerkannten Rechnungslegungsstandards IFRS und US-GAAP. 2
In den US-GAAP wird die Segmentberichterstattung von SFAS 131 geregelt, der den Management-Approach zugrunde legt. Demgegenüber liegt der
Segmentberichterstattung im IFRS nach IAS 14 der Risk-and-Reward-Approach zugrunde. Insbesondere aufgrund der mutmaßlich höheren Entscheidungsnützlichkeit des Management-Approach für den Jahresabschlussadressaten wurde SFAS 131 weitgehend durch den IAS 14 ersetzenden IFRS 8 übernommen. 3
Ob die Umstellung eine erhöhte Entscheidungsnützlichkeit und einen besseren Einblick in das Unternehmen ermöglicht, wird in dieser Arbeit anhand der DAX-30-Unternehmen am Beispiel von der Halbjahresberichterstattung zum 30.06.2009 untersucht. Zunächst werden die Bedeutung und Ziele der Segmentberichterstattung dargelegt. Anschließend wird der neue Standard IFRS 8 erläutert und die Unterschiede zu IAS 14 aufgezeigt. Daran schließt sich eine Betrachtung aus Sicht der Adressaten und der Unternehmen hinsichtlich der sich ergebenden Chancen und Risken der Umstellung an. Wie sich jedoch die Umstellung von IAS 14 auf IFRS 8 in der Praxis auswirkt, wird anhand einer empirischen Studie der Unternehmen im DAX 30 untersucht und anhand der Allianz SE und Deutschen Lufthansa AG detailliert beschrieben.
1 Vgl. Pejic, Philip (1998): Segmentberichterstattung im externen Jahresabschluss: Internationale
Normierungspraxis und Informationsbedürfnisse der Adressaten, Diss. Wiesbaden 1998, S. 13 ff.
2 Vgl. Alvarez, Manuel (2003): Segmentberichterstattung und Segmentanalyse, Diss. Augsburg, S. 22.
3 IFRS 8.BC6, Die innerhalb der Arbeit verwendeten Fachbegriffe sind die aus IFRS 2009, Wiley Text, 3.
Aufl. 2009.
1
2 Bedeutung und Ziele der Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung hat kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der zunehmenden Komplexität, Produktdiversifikation und Expansion der Unternehmen ist die Konzernbilanz und die Konzern-GuV nicht mehr ausreichend, um einen aussagekräftigen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu erhalten. Eine Aufspaltung nach Geschäftsbereichen findet nicht statt und verhindert somit eine detaillierte Analyse und Beurteilung der Erfolgsquellen. Adressaten. 4 Dadurch entsteht ein Informationsdefizit für den Die
Segmentberichterstattung soll dieses Informationsdefizit beseitigen. Deshalb ist das Ziel der Segmentberichterstattung laut IAS 14 „Informationen über die unterschiedlichen Arten von Produkten und Dienstleistungen, die ein Unternehmen produziert und anbietet, und die unterschiedlichen geografischen Regionen, in denen es Geschäfte tätigt“ zu veröffentlichen. 5 Dies soll dem Adressaten helfen, „die bisherige Ertragskraft des Unternehmens besser zu verstehen, die Risiken und Erträge des Unternehmens besser einzuschätzen und das gesamte Unternehmen sachgerechter beurteilen zu können.“ 6
Auch nach US-GAAP soll dieses Informationsdefizit beseitigt werden. Dies erfolgt im SFAS 131, der in seinen Zielen im Wesentlichen mit IAS 14 übereinstimmt. 7 Der bedeutsamste Unterschied liegt in der Art und Weise der Bestimmung der Abgrenzungskriterien für die einzelnen Segmente. Im IAS 14 erfolgt die Abgrenzung nach dem Risk-and-Reward-Approach. Danach werden die Segmente nach homogenen Risiken und Chancen abgegrenzt. Dem SFAS 131 liegt demgegenüber der Management-Approach zugrunde. Danach sind für die externe Berichterstattung die für die interne Berichterstattung gebildeten Einheiten grundlegend. 8
2002 wurde vom IASB und FASB im „Norwalk Agreement“ eine Konvergenz zwischen den beiden Rechnungslegungsstandards US-GAAP und IFRS angestrebt. Um eine möglichst kurzfristige Angleichung zu erreichen, wurde das „Short Term
4 Vgl. Naumann, Thomas (1999): Standardentwurf zur Segmentberichterstattung, in: BB 1999, S. 2288.
5 IAS 14, Zielsetzung. Wenn im Rahmen dieser Arbeit auf IAS 14 Bezug genommen wird, ist immer der
revidierte Standard IAS 14 (rev.) aus dem Jahr 1997 gemeint.
6 IAS 14, Zielsetzung.
7 Vgl. SFAS 131.3.
8 Vgl. SFAS 131.4.
2
Convergence Project“ ins Leben gerufen. 9 Als Ergebnis entstand IFRS 8, in dem die Regelungen des SFAS 131 nahezu vollständig übernommen wurden. 10
Daher hat auch IFRS 8 das Ziel, dass ein Unternehmen Informationen offen legt, „um die Adressaten seines Abschlusses in die Lage zu versetzen, die Wesensart und die finanziellen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit, die es betreibt, sowie das wirtschaftliche Umfeld, in dem es tätig ist, bewerten zu können (Grundprinzip)“. 11 Nicht erforderlich ist es dagegen, die Segmente nach Produkten bzw. Dienstleistungen und geografischen Regionen zu gliedern, wie es noch in der Zielsetzung des IAS 14 formuliert ist.
Stehen die einzelnen berichtspflichtigen Segmente des Unternehmens fest, stellt sich als nächstes die Frage, in welchem Umfang zu den einzelnen Segmenten berichtet werden muss. Dies ist in IFRS 8 nicht explizit geregelt. Zur Lösung wird zum einen der Autonomous-Entity-Approach zum anderen der Disaggregation-Approach herangezogen.
Bei dem Autonomous-Entity-Approach sind die Segmente so darzustellen, als ob es sich um selbstständige Wirtschaftseinheiten handelt. Diese Segmente zeigen die Segmentinformationen als „unabhängig operierende, nicht diversifizierte
Unternehmen“. 12 Daher werden bei diesem Ansatz auch sämtliche Interdependenzen zwischen den Segmenten eliminiert.
Beim international vorherrschenden Dissagregation-Approach sollen die aggregierten Daten rechnerisch aufgespalten und auf die Segmente verteilt werden. Ausgangspunkt ist daher immer der konsolidierte Abschluss, von dem aus die segmentspezifischen Daten aufgegliedert werden. Damit ist die Basis der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die einzelnen Segmente identisch. 13 Daraus folgt auch, dass nach dem IAS 14 der Umfang der Segmentdaten ausschließlich nach dem Disaggregation-Approach ermittelt wird. 14
9 Vgl. IFRS 8.IN2 und Fink, Christian/ Ulbrich, Philipp (2007): Segmentberichterstattung nach IFRS 8
aus Sicht der Gestaltungspraxis, in: PiR 2007, S. 31.
10 Vgl. Ebd.
11 IFRS 8.1.
12 Haller, Axel/ Park, Peter (1994): Grundsätze ordnungsmäßiger Segmentberichterstattung, in: zfbf 1994,
S. 511.
13 Ebd.
14 Vgl. IAS 14.44.
3
IFRS 8 und IAS 14 verfolgen die gleichen Ziele, erreichen diese aber mit unterschiedlichen Ansätzen. Durch die Verabschiedung des IFRS 8 und die Abkehr vom Risk-and-Reward-Approach hin zum Management-Approach wird ein Paradigmenwechsel in der Segmentberichterstattung vollzogen. 15
3 Berichterstattung nach IFRS 8 im Vergleich mit IAS 14
3.1 Anwendungsbereich
Nach der EU-Verordnung 1606/2002 vom Juli 2002 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Konzernabschluss ab 2005 nach IFRS erstellen. Für Unternehmen, die nach US-GAAP bilanziert haben, gab es eine Übergangsfrist. Sie mussten spätestens ab dem 1. Januar 2007 nach IFRS ihren Konzernabschluss erstellen. 16
Der neue Standard IFRS 8 sieht eine verbindliche Anwendung dieser Vorschrift mit der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2009 oder danach beginnenden Geschäftsjahres vor. Dies gilt sowohl für die jährliche Berichterstattung als auch für die Zwischenberichte. Es bestand jedoch die Möglichkeit IFRS 8 ab dem 1. Januar 2007 vorzeitig anzuwenden, allerdings war diese Tatsache anzugeben. 17 Die vorgezogene Anwendung konnte dabei insbesondere Unternehmen zugute kommen, die bislang nach US-GAAP bilanziert hatten und erst für die Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2006 die IFRS-Rechnungslegung anwenden mussten. So konnten diese Unternehmen ihre nach SFAS 131 geführte Segmentberichterstattung unverändert fortführen und mussten nicht zwischenzeitlich auf IAS 14 zurückgreifen. 18
IFRS 8 ist sowohl von Unternehmen, die einen Einzelabschluss als auch von Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS erstellen, anzuwenden. Dabei kommt es nicht auf ihre Unternehmensgröße, Rechtsform oder Branche an, solange sie die Kriterien des IFRS 8.2 erfüllen: Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens werden an einem öffentlichen Markt gehandelt oder Unternehmen beabsichtigen eine Börsennotierung bzw. befinden sich im Prozess der Börseneinführung. 19 Der Begriff des öffentlichen Marktes im Sinne des IFRS 8.2 ist
15 Vgl. auch Baetge, Jörg/ Haenelt, Timo (2008): Kritische Würdigung der neu konzipierten
Segmentbericht-erstattung nach IFRS 8 unter Berücksichtigung prüfungsrelevanter Aspekte, in: IRZ
2008, S. 43.
16 Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft, Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002.
17 Vgl. IFRS 8.35 und IFRS 8.BC61.
18 Vgl. Fink/Ulbrich (2007), in: PiR 2007, S. 32.
19 Vgl. IFRS 8.2.
4
dabei weiter gefasst als der des organisierten Marktes in § 2 Abs. 5 WpHG, der den Handel im Freiverkehr nicht umfasst. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des IFRS 8.2, der den OTC-Markt und lokale und regional Märkte mit einschließt. Darunter sind auch im Freiverkehr gehandelte Wertpapiere zu verstehen. 20 Daher ist der Anwendungsbereich des IFRS 8 weiter gefasst, als der von IAS 14. Für die Zukunft ist bereits eine Änderung des Anwendungsbereichs geplant wie in IFRS 8.BC18-20 ausgeführt wird. Das IASB ist der Meinung, dass solche Unternehmen in den Anwendungsbereich mit eingeschlossen werden sollen, die der „öffentlichen Rechenschaftspflicht“ unterliegen. 21 Wann ein Unternehmen jedoch einer öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt, war bisher nicht geklärt, weil eine Definition dieses Begriffes fehlte. Diese erfolgte erst im Rahmen des Projektes „Accounting for Small and Medium-sized Entities“. 22 Dieses Projekt wurde vom IASB ins Leben gerufen, um einen hochwertigen und durchsetzbaren Standard mit weltweiter Geltung für kleine und mittelständische Unternehmen zu entwickeln. Danach liegt eine öffentliche Rechenschaftspflicht immer dann vor, wenn die Unternehmen an der Börse gelistet sind, einen Börsengang anstreben oder Vermögenswerte für eine größere Anzahl externer Unternehmen treuhänderisch verwalten. 23 Im Juli 2009 hat das IASB den „IFRS for SMEs“ veröffentlicht. Somit müsste die Erweiterung des Anwendungsbereichs unmittelbar bevorstehen.
Wird im Geschäftsbericht sowohl der Konzernabschluss des Mutterunternehmens als auch dessen Einzelabschluss veröffentlicht, müssen die Segmentinformationen lediglich im Konzernabschluss aufgeführt werden. 24 Das ist aus zwei Gründen gerechtfertigt: Zum einen sind im Konzernabschluss auch die Aktivitäten des Mutterunternehmens enthalten, zum anderen wäre im Fall einer lediglich geschäftsleitenden Holding eine Segmentberichterstattung im Einzelabschluss sinnlos. 25 Dies entspricht der Regelung im IAS 14.6.
20 Sieh auch KPMG (Hrsg.), in: IFRS 8 aktuell, 3. Aufl., S. 5 f. und Schellhorn, Mathias/ Hartmann,
Dennis (2009): Assoziierte Unternehmen in der Segmentberichtserstattung nach IAS 14 und IFRS 8, in:
Der Betrieb 2009, S. 129; a. A. Fink, Christian/ Ulbrich, Philipp (2007): IFRS 8: Paradigmenwechsel in
der Segmentberichterstattung, in: Der Betrieb 2007, S. 981.
21 Vgl. IFRS 8.BC18-20, Es wird im englischen der Begirff „public accountability“ verwendet, der bisher
nocht nicht offiziell von der EU übersetzt worden ist. Vgl. auch Fink/ Ulbrich (2006): Segmentbericht-
erstattung nach ED 8 - Operating Segments, in: KoR 2006, S. 239.
22 IFRS for SMEs vom IASB im Juli 2009 veröffentlicht.
23 Vgl. IFRS for SMEs, 1.3.
24 Vgl. IFRS 8.4.
25 Vgl. Fink/ Ulbrich (2007), in: PiR 2007, S. 32.
5
Auch alle Unternehmen, die sich freiwillig für die Anwendung des IFRS 8 entscheiden, müssen den Standard gem. IFRS 8.3 vollständig umsetzen, da ansonsten die Informationen über Segmente nicht als Segmentinformationen bezeichnet werden dürfen. Dies ist auch im IAS 14.5 der Fall.
3.2 Abgrenzung der Segmente
Die Abgrenzung der Segmente nach IFRS 8 und IAS 14 geht, wie unter Punkt 2 erwähnt, von zwei unterschiedlichen Ansätzen aus, dem Management-Approach und dem Risk-and-Reward-Approach. 26
3.2.1 Management-Approach im IFRS 8
IFRS 8 setzt konsequent den Management-Approach um. Dabei basiert die Abgrenzung der Segmente auf den Informationen, die intern im Unternehmen für Entscheidungen herangezogen werden. 27 Kerngedanke dabei ist, dass die Unternehmen innerhalb ihrer internen Berichtssysteme für die Zwecke der Unternehmenssteuerung maßgeschneiderte Informationen benötigen. Es wird im Idealfall davon ausgegangen, dass das interne Berichtssystem so ausgestaltet ist, dass die darauf basierenden Entscheidungen den Unternehmenswert maximieren. Diese Überlegungen sind auch im Shareholder-Value-Gedanken enthalten. Die Ausrichtung des internen Berichtssystems und somit die Ausrichtung der Steuerung des Unternehmens am Unternehmenswert hat zur Folge, dass sich die Entscheidungen innerhalb des Unternehmens primär an den Interessen der Shareholder orientieren. 28 Daher kann zusammenfassend festgestellt werden, dass der Management-Approach die Informationen wiedergibt, die einerseits das Unternehmen zur Steuerung nutzt und die andererseits für Shareholder relevant sind. Im IFRS-Framework wird unterstellt, dass die Informationswünsche innerhalb eines IFRS-Abschlusses durch die Shareholder dominiert werden, weil sie am ehesten die Wünsche der Stakeholder vereinen. 29
Durch das Heranziehen der internen Informationen werden die Unternehmen in die Lage versetzt, die Segmente zuverlässig und zeitlich schnell zu bestimmen. 30 Außerdem erwartet sich das IASB durch den Management-Approach vor allem, dass eine größere
26 Anhang: Beispiel Segmentabgrenzung.
27 Vgl. IFRS 8.IN11.
28 Weißenberger, Barbara/ Maier, Michael (2006): Der Management Appraoch in der IFRS-
Rechnungslegung durch Informationen aus dem Controlling, in: Der Betrieb 2006, S. 2077.
29 Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements, 9-10.
30 Vgl. IFRS 8.BC13.
6
Anzahl an berichtspflichtigen Segmenten ausgewiesen wird, dem Adressaten ein Einblick in das Unternehmen aus Sicht des Managements gewährt wird und dass es dem Unternehmen ermöglicht wird, zeitnah Segmentinformationen für die Zwischenberichte zur Verfügung zu stellen. 31
Was jedoch in der internen Berichterstattung als Segment ausgewiesen wird, kann nicht, ohne die Voraussetzungen des IFRS 8.5 zu erfüllen, als Segment in die Segmentberichterstattung übernommen werden. Unter einem Segment gem. IFRS 8.5 versteht man einen Unternehmensbestandteil,
• „der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können, • dessen Betriebsergebnisse regelmäßig von der verantwortlichen
Unternehmensinstanz im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden und
• für den separat Finanzinformationen vorliegen.“
3.2.1.1 Verantwortliche Unternehmensinstanz
Für die weitere Abgrenzung der Geschäftssegmente ist zunächst die verantwortliche Unternehmensinstanz zu identifizieren. Darunter ist weniger eine Person als eine Funktion zu verstehen, deren Aufgabe in der Verteilung von Ressourcen auf die Geschäftssegmente eines Unternehmens sowie in der Beurteilung der Ertragskraft liegen. 32 Deshalb kann diese Funktion eine Person, wie z. B. der Vorstandsvorsitzende oder andere Mitglieder des Vorstands, innehaben oder aber auch eine Personengruppe, die gemeinsam über die Aufgabe der Verteilung und Beurteilung entscheidet. Bei einer Personengruppe kann es sich z. B. um den Gesamtvorstand oder um einen Vorstandsausschuss handeln. 33
Entscheidend für die Bestimmung der verantwortlichen Unternehmensinstanz ist somit die Entscheidungskompetenz bezüglich der Ressourcenverteilung sowie die Fähigkeit, die Ertragskraft des Geschäftssegments zu bewerten, um daraus unternehmerische Maßnahmen zu ergreifen.
31 Vgl. IFRS 8.BC6.
32 Vgl.IFRS 8.7.
33 Ebd.
7
Arbeit zitieren:
Robert Engelhardt, 2009, Der Management-Approach in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8, München, GRIN Verlag GmbH
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