1. Einleitung. 2
2. Die Aufgaben und Prinzipien der WTO. 2
3. Die Beitrittsregeln der WTO. 3
4. Chinas Beitritt zur WTO. 4
4.1. Der historische Verlauf der Beitrittsverhandlungen. 4
4.2. Probleme auf dem Weg Chinas zur WTO-Mitgliedschaft. 6
4.2.1. Forderungen der Volksrepublik China an die WTO. 7
4.2.2. Forderungen der WTO an die Volksrepublik China. 8
4.2.2.1. Der Finanz- bzw. Bankensektor. 8
4.2.2.2. Wirtschaftspolitische Aspekte. 8
5. Auswirkungen des WTO-Beitritts
f ür China und den Welthandel. 9
5.1. Wirtschaftliche Auswirkungen. 9
5.2. Politische Auswirkungen. 16
6. Schlussbetrachtungen. 17
Quellenangaben
VR Chinas Beitritt in die WTO - 1
Folgen für China und die Weltwirtschaft
1. Einleitung
Die Welthandelsorganisation (WTO) ist seit dem 1. Januar 1995 die einzige international anerkannte Vertragsinstitution, die Regeln im Welthandel festlegt. Als Nachfolgeorganisation der GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) wurde sie am 16. April 1994 in Marrakesch, Marokko gegründet und nahm mit Jahresbeginn 1995 ihre Arbeit auf. Heute ist die WTO neben den Weltwährungsfonds und der Weltbank die dritte große internationale Wirtschaftsorganisation. Aktuell gehören ihr 149 Mitglieder an. China bemühte sich 15 Jahre lang um seine Aufnahme in die WTO, bis es schließlich am 11.12.2001 der Welthandelsorganisation beitrat. Dieser Schritt markiert den Abschluss eines Strategiewechsels, der im Jahre 1978 in die Wege geleitet wurde und China, aus einer fast vollständigen Abschottung von der internationalen Arbeitsteilung, zurück in das weltwirtschaftliche Geschehen geführt hat. Chinas WTO-Beitritt wird für das Land sowie das gesamte globale ökonomische und politische Gefüge gewichtige Veränderungen mit sich bringen.
In dieser Arbeit soll dargestellt werden, welche Probleme dazu führten, dass die Verhandlungen mit China erst 2001 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Zunächst folgen einige Bemerkungen zu den Zielen und Aufgaben der WTO. Anschließend wird das WTO-Beitrittsverfahren kurz erläutert. Der historische Verlauf der Beitrittsverhandlungen sowie die Probleme Chinas auf diesem Weg werden im Punkt 4 dargelegt. Des Weiteren werden die möglichen Folgen des Beitrittes für China und den Welthandel veranschaulicht. Abschließend gibt Punkt 6, neben einer kurzen Zusammenfassung der Arbeit, einen Ausblick auf die Zukunft Chinas in Hinsicht seines WTO-Beitritts.
2. Die Aufgaben und Prinzipien der WTO
Die Aufgaben und Prinzipien der WTO resultieren noch aus den Verträgen der GATT, GATTS (General Agreement on Trade in Services) und TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights).
Zu den Aufgaben der WTO gehören die Umsetzung, Verwaltung und das Funktionieren der geschlossenen Abkommen sowie die Verwirklichung ihrer Ziele. Dabei dient die WTO generell als globales Forum (öffentliche, weltweite Aussprache) für multilaterale Verhandlungen im Bereich des internationalen Handels. Sie verwaltet auch die Vereinbarungen über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung, auch Streitbeilegungvereinbarung genannt. Darüber hinaus überwacht sie die Mechanismen zur Überprüfung der Handelspolitik. Im Interesse der Gestaltung der Weltwirtschaftspolitik arbeitet sie mit dem Internationalen Währungsfonds, der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, sowie deren Zweiganstalten zusammen.
VR Chinas Beitritt in die WTO - 2
Folgen für China und die Weltwirtschaft
Alle WTO-Mitglieder haben sich zur Einhaltung drei wesentlicher Prinzipien, bei der Ausgestaltung ihrer Außenhandelsbeziehungen, verpflichtet: ¾ Meistbegünstigungsprinzip ¾ Inländerbehandlungsprinzip ¾ Transparenzprinzip
Eine weitere wichtige Grundregel untersagt den Mitgliedern, mengenmäßige Beschränkungen für den Import vorzunehmen. Heimische Produzenten dürfen hierbei nicht durch Zölle und Importquoten oder dem völligen Ausschluss von Importen geschützt werden.
Nach dem Meistbegünstigungsprinzip müssen Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, im Zuge der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern gewährt werden. Damit ist es unmöglich, Handelsvergünstigungen nur einzelnen oder wenigen Staaten zu gewähren. Ausnahmen von Meistbegünstigungen gibt es für regionale Integrationsabkommen oder im Umgang mit so genannten Entwicklungsländern.
Dem Prinzip der Inländerbehandlung folgend, müssen ausländische und inländische Anbieter grundsätzlich gleich behandelt werden. Es ist in allen Handelsabkommen der WTO festgeschrieben, für den Warenhandel (Art. III GATT), dem Handel mit Dienstleistungen (Art. XVII GATS) und für geistiges Eigentum (Art. III TRIPS). Das Prinzip der Transparenz besagt, dass alle nationalen Gesetze und Verordnungen, die Handelsbeschränkende Wirkung entfalten, offen gelegt werden müssen. Die jeweiligen Regierungen sind verpflichtet, ihre Gesetze den Vorschriften der WTO anzupassen.
3. Die Beitrittsregeln der WTO
Gründungsmitglieder der WTO wurden die Vertragsparteien des GATT von 1947. Sie benötigten nur noch die Ratifizierung des WTO-Übereinkommens, wie auch die Beifügung ihrer Zugeständnisse und Verpflichtungen im Bereich der Tarife und Dienstleistungen. 1
Um Mitglied zu werden, müssen alle anderen Länder die Zustimmung von mindestens 2/3 aller WTO-Mitglieder erreichen. Die Bedingungen werden in bilateralen Verhandlungen mit einer Arbeitsgruppe aus interessierten Ländern ausgehandelt. Die Verhandlungen im Falle Chinas mit 37 interessierten Ländern zogen sich über 8 Jahre hin. Am wichtigsten waren dabei die Verträge mit den USA und der Europäischen Union. 2
1 Vgl. Reuter, Eva (2003), S.10
2
Vgl. Chinas Beitritt in die WTO, Online im Internet: URL:
VR Chinas Beitritt in die WTO - 3
Folgen für China und die Weltwirtschaft
Als erstes müssen jedoch einige Verhandlungen zur Festlegung von Beitrittsbedingungen, welche sich auf die Prinzipien der WTO stützen, vollzogen werden. So ist der Kandidierende Staat verpflichtet, alle Übereinkommen der WTO vollständig zu übernehmen und umzusetzen, um von der Liberalisierung des Handels durch die WTO profitieren zu können.
Nach dem Beitrittsantrag werden das Außenhandelssystem und die Außenhandelsbeziehungen des betreffenden Staates überprüft. Anschließend werden multilaterale Verhandlungen mit einer speziell gebildeten Arbeitsgruppe geführt, denen bilaterale Verhandlungen mit den einzelnen Ländern des Arbeitsausschusses folgen. Nach Festsetzung der Konditionen werden von der Arbeitsgruppe ein Bericht und ein Beitrittsprotokoll erstellt. Letzteres muss von allen Mitgliedsstaaten überprüft werden, bis es anschließend vom Allgemeinen Rat verabschiedet werden kann.
4. Chinas Beitritt zur WTO
4.1. Der historische Verlauf der Beitrittsverhandlungen
China gehörte schon 1947 zu den 23 Nationen, die mit der GATT ein weltumspannendes Handelsabkommen schlossen. Im kalten Krieg gegen die Kommunisten zog sich die Nationalregierung Chinas schon zwei Jahre später nach Taiwan zurück und kündigte 1950 das GATT-Abkommen. Damit hatte die chinesische Regierung die Gelegenheit vertan, der WTO als Gründungsmitglied der GATT beizutreten.
Im Zuge der „sozialistischen Modernisierung“ 1979, nahm China diplomatische Beziehungen mit den USA auf. Die zaghaften Liberalisierungstendenzen führten dazu, dass China als Volksrepublik 1984 Beobachtungsstatus bei der GATT erhielt. Schon zwei Jahre später stellte die VR China den entscheidenden Antrag auf Wiederbeitritt mit dem Status eines Entwicklungslandes. Daraufhin setzte die GATT 1987 auf multilateraler Ebene, eine „Working Party“ zur Verhandlung über einen Beitritt Chinas ein. Die Verhandlungen kamen trotz Schwierigkeiten voran, bis im Juni 1989 die Ereignisse um das Massaker auf dem Platz des himmlischen Friedens zu einer vorübergehenden Suspendierung der Verhandlungen.
Nach einer langen Phase der Inaktivität wurden die Verhandlungen 1992 wieder aufgenommen. Zwei Jahre später unterzeichnete China in der Uruguay-Runde das Schlussdokument, wie auch das WTO-Abkommen. Dennoch schaffte die VR China nicht, die Beitrittsverhandlungen bis zur Deadline Ende Dezember 1994 abzuschließen, und verpasste dadurch ein zweites Mal die Chance, der WTO als Gründungsmitglied beizutreten.
Während sich in China im Verlauf der neunziger Jahre eine weitere Phase der Öffnung vollzog, zeichnete sich immer mehr ab, dass sich vor allem die bilateralen Beitrittsverhandlungen nicht auf die Schnelle abschließen ließen. Viele WTO Mitglieder verlangten von China spezifische Konzessionen und wollten sicherstellen, dass die eingegangenen Verpflichtungen in Zukunft nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können.
VR Chinas Beitritt in die WTO - 4
Folgen für China und die Weltwirtschaft
Arbeit zitieren:
Mehmet Yay, 2006, Der Beitritt Chinas in die WTO, München, GRIN Verlag GmbH
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