Inhaltsverzeichnis
1. Die Vereinten Nationen in einer Krise? - auf jeden Fall vor Veränderungen 4
2. Definition Menschenrechte. 8
2.1 Naturrecht als Grundkategorie 10
2.1.1 Antike 10
2.1.2 Christentum 10
2.1.3 Historischer Stellenwert John Lockes. 10
2.1.4 Abgrenzung Menschenrechte - Grundrechte 11
3. Historische Entwicklung 13
3.1. Englische Verfassung 13
3.2 Amerikanische Unabhängigkeitserklärung. 13
3.3 Französische Revolution. 14
3.4 Die deutsche Entwicklungslinie. 14
4. Völkerrechtliche und europarechtliche Regelungen 16
4.1 UN-Konventionen und UN-Abkommen 16
4.1.1 Die UN-Charta. 17
4.1.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 18
4.1.3 Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 19
4.1.4 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte 20
4.1.5 Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt)
vom 19. Dezember 1976 22
4.1.6 Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (vom 10. Dezember 1984) 23
4.1.7 Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 und das Zusatzproto-
koll über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
und über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter
Konflikte. 24
4.1.8 Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau - Frauenrechte sind Menschenrechte 24
4.1.9 Kinderrechte sind Menschenrechte 25
4.1.10 Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung 25
4.2 Europäische Konventionen und europäische Abkommen. 26
4.2.1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 26
2
5. Institutionen. 28
5.1 Die Bedeutung der UNO (UN) 28
5.2 UN-Generalversammlung 28
5.3 Der Sicherheitsrat 29
5.4 UN-Menschenrechtskommission (Human Rights Commission) 31
5.5 Internationaler Strafgerichtshof (International Criminal Court I)CC 32
5.6 Internationaler Gerichtshof (IGH) 33
5.7 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 33
6. Menschenrechtsverletzungen trotz internationaler Vorschriften -
eine traurige Realität 35
6.1 Einzelverstöße gegen völkerrechtliches Vertrags- und Gewohnheitsrecht 35
6.2 Beispiele für Menschenrechtsverletzungen aus einzelnen Ländern 39
7. Schutz der Menschenrechte. 41
7.1 Probleme 41
7.2 Menschenrechtsorganisationen 41
8. Ausblick. 44
9. Quellen. 49
3
1. Die Vereinten Nationen in einer Krise? - auf jeden Fall vor Veränderungen!
„Wenn die UNO für den Rest der Welt wird, was der Warschauer Pakt für die sowjetischen Satelliten war, stellt sie eine Bedrohung für Autonomie und Sicherheit ihrer Mitgliedsstaaten dar - und ist eben nicht mehr das kollektive, schützende Instrument, das sie sein soll. 2
Die Vereinten Nationen 3 liefern 60 Jahre nach Verabschiedung der UN-Charta vielfältige Schlagzeilen. „Die Reform der Vereinten Nationen - die Weltorganisation unter Anpassungsdruck“? Die UNO und das Völkerrecht in der Weltordnungskrise? Sie sind seit Jahren starker Kritik ausgesetzt. Schrille und lautstarke Kritik kommt insbesondere von der US Regierung. Sie fordert eine Reform der Weltorganisation und Anpassung des Völkerrechts an die neuen Herausforderungen. Dazu zählen u. a. der Krieg gegen den internationalen Terrorismus und der Kampf gegen Massenvernichtungswaffen in den Händen von „Schurkenstaaten“. Offensichtlich ist die Auffassung in diplomatischen Kreisen weit verbreitet, dass die Vereinten Nationen das 21. Jahrhundert ohne Reformen kaum überleben werden. Soll der Sicherheitsrat erweitert oder aufgelöst werden? 4 Sollen dessen Kompetenzen auf die Generalversammlung übertragen werden? Nach Art. 18 der Charta der Vereinten Nationen hat jeder Staat eine Stimme. Trägt dies dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Völker Rechnung? Müsste nicht wie im deutschen Bundesrat ein abgestuftes Stimmengewicht eingeführt werden? Die Bundesregierung fordert jedenfalls bei einer Erweiterung des Sicherheitsrates einen Sitz für Deutschland. „Die wirtschaftliche, technologische und ökologische Globalisierung lasse sich nicht ohne enge Kooperation meistern. Nötig sei eine tiefgreifende Änderung des internationalen Systems und seiner Institutionen 5 . Bundeskanzler Schröder forderte das Vetorecht für ein ständiges Mitglied
2 Rheinischer Merkur vom 13. Januar 2005.
3 Hüfner, Das System der Vereinten Nationen, Aus Politik und Zeitgeschichte, B 22/2005;
Märker/Wagner, Vom Völkerbund zu den Vereinten Nationen, Aus Politik und Zeitgeschichte, B
22/2005; Varwick/Knelangen, Die Rolle der Vereinten Nationen in der internationalen Politik, Aus
Politik und Zeitgeschichte, B 27-28/2002.
4 Der Sicherheitsrat muss die Realität der Welt von heute widerspiegeln, um handlungsfähiger zu
werden.
5 so Joschka Fischer bereits anlässlich der 59. Generalversammlung.
4
Deutschland im UN-Sicherheitsrat. 6 Die von UN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzte Kommission schlug im Übrigen eine Erweiterung des Sicherheitsrates von 15 auf 24 Mitglieder vor und legte hierfür zwei Modelle vor, über die politisch diskutiert wird. 7
Kofi Annan hat bereits in der Rede vor der UN-Generalversammlung am 23. September 2003 festgestellt, dass die Vereinten Nationen an einem Punkt angelangt seien, der nicht weniger bedeutend sei als die Zeit der Gründung. Die Regeln und das System der Global Governance stünden im Mittelpunkt. Im Februar 2005 stellte er fest 8 , dass der Sicherheitsrat die Macht habe, selbst zu handeln oder ein solches Handeln zu autorisieren. Nach Art. 51 der UN-Charta haben Regierungen das Recht auf Selbstverteidigung. Zulässig im Rahmen der neuen Sicherheitskultur sollen präemptive Schläge sein, allerdings nur bei sehr „solider Informationsgrundlage.“ Eine hochrangige Kommission plädierte für die Möglichkeit von Präventivschlägen. Mit ihren Vorschlägen zur Legitimierung des präventiven Einsatzes von Gewalt kam die Kommission ein Stück weit der amerikanischen Regierung und deren Rechtsauffassung zum Militäreinsatz im Irak entgegen („Wenn es gewichtige Gründe für eine „präventive Selbstverteidigung“ gebe, dann solle der Sicherheitsrat mit dem Fall befasst werden und entscheiden, ob die Anwendung von militärischer Gewalt gerechtfertig sei. Kriterien seien die Ernsthaftigkeit der Bedrohung, das Ausschöpfen anderer Abwehrmöglichkeiten, die Angemessenheit militärischer Reaktionen und die Tragweite des Angriffs“). 9
6 FAZ vom 10. Dezember 2004. Andererseits berichtet die Zeit (16. Dezember 2004) - „Das Vetorecht
soll keines der neuen Mitglieder des Sicherheitsrates bekommen. Mützelburg, Rheinischer Merkur
vom 6.10.2005 formuliert die Interessen Deutschland nach einem Sitz im Weltsicherheitsrat: „Solange
Europa in Fragen von Krieg und Frieden nicht mit einer Stimme sprechen, dient es seinen Interessen,
die europäische Bank zu vergrößern.“
7 „Annan enttäuscht, grundlegende UN-Reform nicht erreicht“, FAZ vom 15. September 2005, S. 1 -
Annan machte in seiner Eröffnungsansprache aus Anlass des 60. Jahrestages der Gründung der UN
kein Geheimnis aus seiner Enttäuschung, dass die von ihm angeregten Reformen nicht bis zum
Gipfeltreffen beschlossen wurden. Er beklagte besonders, dass es nicht gelungen sei,
Verpflichtungen zur Abrüstung und zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie
konkrete Schritte zur Erweiterung des UN-Sicherheitsrates in die Schlusserklärung aufzunehmen.
8 Die Zeit vom 17. Februar, S. 11.
9 Demgegenüber relativieren amerikanische Rechtsprofessoren die Tragweite des Völkerrechts. Nach
Überzeugung von Jack Goldsmith und Eric Posner ist das Völkerrecht lediglich ein Rädchen im
Getriebe internationaler Beziehungen, das, wie andere politische Gestaltungsinstrumente, einer
ständigen Kosten-Nutzen-Analyse unterliege. Internationale Verträge und Institutionen seien nicht um
ihrer selbst Willen gutzuheißen, da sie sich nicht zwangsläufig als vorteilhaft erwiesen. … Ein
Festhalten an internationalen Verträgen, die sich aus nationaler Sicht nicht länger als nützlich
erwiesen, sei auch mit Rücksicht auf das globale Wohlergehen nicht geboten. Mit dieser Auslegung
wird das Völkerrecht zum beliebig einsetzbaren politischen Werkzeug ohne Bindungs- oder
5
Bereits im Dezember 2004 10 unterstrich Annan, dass die acht Millennium -Entwicklungsziele die Messlatte für die Entwicklung bis 2015 seien. Angestrebt werde
• Die Halbierung der Zahl von Menschen, die unter extremer Armut und Unterernährung leiden.
• Alle Kinder sollen eine Grundschulausbildung erhalten.
• De Kinder- und Müttersterblichkeit soll gesenkt werden.
• Die Verbreitung von HIBV/Aids und Malaria soll gestoppt werden.
• Eine Politik der Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit soll verfolgt werden. Annan forderte eine globale Partnerschaft zwischen armen und reichen Ländern, die auf offenen Märkten, Schuldenerlass, Investitionen und Entwicklungshilfe basiere. Dies ist ein Teil der aktuellen Schlagzeilen. Tagespolitische Realität sind aber auch Schreckensmeldungen über Grausamkeiten gegenüber Menschen. So berichteten die Medien allein am 6. April 2005
• Hinrichtungen: China liege an der Spitze. Im Jahre 2004 sei 11 die Todesstrafe an Minderjährigen noch in China und im Iran vollstreckt worden. Beide Länder haben die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern ratifiziert, die Hinrichtungen von Kindern verbietet.
• Kofi Annan übergab eine Liste über mutmaßliche Kriegsverbrecher im Sudan (Darfur) an den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes. Unter den Verdächtigen sollen auch führende Mitglieder der sudanesischen Regierung, der Armee sowie einige Rebellenanführer sein 12 .
Gestaltungskraft herabgestuft. Vgl. hierzu Gelinsky, Ein ständiger Machtkampf, FAZ vom 11. April
2005. Richard v. Weizsäcker, Was für eine Welt wollen wir, 2005, S. 59 nimmt zur These des
Amerikaners Robert Kagan Stellung: Wir haben den Irakkrieg so sagt er, präemptiv geführt, und zwar
auf eigene Faust. V. Weizsäcker stellt demgegenüber klar, dass dies nur legitim sei, wenn er im
Interesse der ganzen Welt geführt wurde. Macht müsse legitimiert werden. Das müsse die frei,
demokratische Welt, die unsere Ideale teilt ebenso sehen. Dies sehen auch Tucker/Davidson, Vom
Nutzen des Völkerrechts, Rheinischer Merkur Nr. 45/2004, S. 6 so - Legitimität erwachse aus der
Überzeugung, dass sich staatliches Handeln innerhalb eines rechtlichen Rahmens abspielen müsse. ..
Das herkömmliche Völkerrecht das den Eingriff in die inneren Angelegenheiten eines fremden Staates
verbiete, müsse der Notwendigkeit weichen, Zustände zu beenden, „die das Gewissen der
Menschheit schockieren.“ Die USA müssten internationale Prozeduren beachten, wenn Interventionen
rechtmäßig sein sollen.
10 vgl. FAZ vom 3. Dezember.
11 so amnesty international, Mannheimer Morgen vom 6. April.
12 ARD Videotext vom 6. April 2005.
6
Diese aktuellen Schlagzeilen sollen 60 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Charta Anlass sein, kritisch zurück zu blicken. Menschenrechte, Gewalt und Gewaltverbot im Völkerrecht? Das kollektive und humanitäre Sicherungssystem der Vereinten Nationen überfordert oder gar überholt?
7
2. Definition Menschenrechte
Menschenrechte sind angeborene, unveräußerliche und unantastbare vorstaatliche Rechte und Ansprüche des Einzelnen zum Schutz seiner Person im politischen Leben und zur Entfaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Prozess. Menschenrechte sind Freiheitsrechte. Diese sind in einer verfassungsmäßigen Ordnung einklagbar und durchsetzbar. Sie sichern einen Mindeststandard an individueller Freiheit sowie politischer und sozialer Gleichheit. Sie gelten als Legitimationsgrundlage und Maßstab für das politische Leben. Menschenrechte sind ein politischer Schlüsselbegriff. Das Ziel aller Menschenrechte ist die Wahrung der Menschenwürde. Sie treten insbesondere dann in das politische Blickfeld und sind Gegenstand humanitärer Aktionen, wenn es zu massiven Beeinträchtigungen von Menschenrechten oder gar zu Verletzungen kommt. Menschenrechtspolitik dient dem Menschen. Er steht im Mittelpunkt. Seine Würde ist unantastbar. Die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit soll gewährleistet werden: politisch, geistig, wirtschaftlich, kulturell und sozial. Im juristischen Sinne sind Menschenrechte Rechte des Einzelnen, zu deren Wahrung der Staat aufgrund völkerrechtlicher Normen verpflichtet ist. Sowohl die eigenen Staatsangehörigen als auch die Menschen, die in einem bestimmten Staatsgebiet leben, haben das Recht auf Schutz.
Damit die Entfaltung und Durchsetzung gewährleistet werden kann, wird eine rechtsstaatliche Ordnung benötigt. Diese schützt den Menschen vor Übergriffen des Staates und sichert individuelle Teilhaberechte. „Wir wollten die Grundrechte, die Menschenrechte, das was den Menschen ausmacht, die Freiheit und Würde nämlich, zum Inhalt unseres Staatsbewusstseins machen (Carlo Schmid).“
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet zwischen Menschenrechten (jedermann zustehenden Rechten) und Bürgerrechten (jeder Deutsche kann sich auf diese grundrechtlichen Gewährleistungen berufen). Zu den Menschenrechten, die jedem Menschen in der Bundesrepublik garantiert
8
sind, gleichgültig ob er deutscher Staatsangehöriger ist oder nicht, gehören zum Beispiel das Recht auf menschliche Würde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der persönlichen Freiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie gilt, ohne dass dafür Leistungen erbracht werden müssen. Sie ist dem Wesen des Menschen und seiner Existenz immanent 13 . 14 Sie ist als „sittlicher Wert“ und „vorpositives Fundament“ dem positiven Verfassungsrecht vorangestellt. 15 Dies wird freilich neuerdings in Frage gestellt. So sieht Herdegen die Menschenwürde nicht mehr als vorpositives Fundament, sondern als „Verfassungsnorm auf gleicher Ebene“ und zugleich für Abwägungen und Angemessenheitsüberlegungen zugänglich. Herdegen meint, dass sich der Menschenwürdeanspruch erst aus einer wertenden Gesamtbetrachtung ergebe. 16 Auch das „Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates vom 4. April 1997) schützt die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist betroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel oder zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird, wenn er einer Behandlung ausgesetzt ist, die seine ethische und rechtliche Qualität in Frage stellt. Die Menschenwürde wird leider auch heute noch - trotz vielfältiger nationaler und internationaler, rechtlicher und politischer Bemühungen - durch Folter, Sklaverei, Ausrottung bestimmter Gruppen, Geburtenverhinderung und die Unterwerfung unter unmenschliche oder erniedrigende Strafen oder Behandlung massiv verletzt.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, jedes Menschen, überall. Es gibt keinen rechtsfreien Raum, keine Ausnahme von der Maxime (Claudia Roth).
13 innewohnend, in etwas enthalten
14 vgl. Kant: „Dass die menschliche Natur Würde hat, ist nach Kant die Autonomie des Menschen, d.
h. seine Möglichkeit, in Freiheit einem Gesetz unterworfen zu sein.“
15 Herdegen, in Maunz/Dürig/ Herzog - „war“ unantastbar; vgl. Reiter, aus Politik und Zeitgeschichte,
B 23-24/2004; Müller, FAZ Nr. 99/2005, S. 1f.
16 Für einen Notstand, wie er im Zusammenhang mit dem Luftverkehrssicherheitsgesetz erörtert wird,
liefert die Menschenwürdegarantie nach Herdegen nur wenige zusätzliche Bewertungskriterien.
Insbesondere lasse sich die Inkaufnahme der Tötung Unbeteiligter nicht als deren
Instrumentalisierung begreifen. Der Zugriff auf das Leben sei nicht das Mittel, sondern die
unausweichliche Folge der Gefahrenabwehr.
9
Naturrecht 17 als Grundkategorie 2.1
Die Idee der Menschenrechte geht davon aus, dass aus der Menschennatur Freiheitsrechte abzuleiten sind. Die Menschenrechte sind nach der Lehre des Naturrechts so alt wie die Menschheit selbst. Menschenrechte werden insbesondere dort zum Thema, wo die Freiheitssphäre des Individuums bedroht ist. Menschenrechte wurzeln in der Natur des Menschen und seiner Würde. Natur, Vernunft und Menschenrechte sind Schlüsselwörter auf denen auch der moderne Freiheits- und Gleichheitsbegriff beruht.
2.1.1 Antike
Die Antike gilt als Wiege des abendländischen Humanitätsideals. Der Mensch wurde als autonomes Individuum im Spannungsfeld von Staat und Gesellschaft entdeckt.
2.1.2 Christentum
„Grundlage für das christliche Verständnis der Menschenrechte ist die biblische Vorstellung, dass alle Menschen nach Gottes Bild geschaffen worden sind. Jeder Mensch hat die gleiche Würde und ist wertvoll in Gottes Augen (EKD).“
2.1.3 Historischer Stellenwert John Lockes
Der geschichtlich entscheidende geistige Durchbruch der Idee unveräußerlicher Menschenrechte wird durch die gedanklichen Ansätze John Lockes geleistet. Locke stellte in seinen „Second Treaties of Government“ klar, dass das Gesetz der Natur die Vernunft sei, die alle Menschen lehre, die Rechte anderer zu achten. Die Vernunft lehrt die ganze Menschheit, dass alle Menschen gleich und unabhängig sind, dass keiner den anderen in seinem Leben einschränken darf. Der Zweck des staatlichen Zusammenlebens bestand für Locke darin, die natürlichen Menschenrechte zu schützen. Da alle Menschen gleichberechtigt sind, wird eine Lenkung „von oben“ benötigt. Der Staat bestehend aus Legislative, Judikative und Exekutive, sorgt für die Gleichberechtigung aller Menschen. Auch Montesquieu ging von der Existenz unveräußerlicher, vorstaatlicher und vom Staat zu schützender
17 Idealrecht, das für alle Zeiten und Völker gültig ist und seine Entstehung nicht der staatlichen
Rechtsetzung verdankt, sondern von Natur aus vorhanden ist.
10
Arbeit zitieren:
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab, Silke Schwab, 2009, Menschenrechte zwischen Idee und Wirklichkeit, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die RAF als Mythos und Pop-Phänomen
Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg
Hausarbeit, 16 Seiten
Analyse der Marktstrukturen im Campingtourismus in Deutschland
Diplomarbeit, 148 Seiten
www.politicsgoesblog.com - wie die amerikanischen Weblogs zu mehr Demo...
Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation
Hausarbeit (Hauptseminar), 24 Seiten
Starkult - moderner Heiligenkult?
Ein Vergleich
Medien / Kommunikation - Sonstiges
Hausarbeit (Hauptseminar), 35 Seiten
Organisatorische, rechtliche und institutionelle Bedingungen der Erwac...
Pädagogik - Erwachsenenbildung
Seminararbeit, 24 Seiten
Die Bush-Doktrin - Rhetorik und Realität amerikanischer Außenpolitik n...
Politik - Internationale Politik - Region: USA
Hausarbeit, 37 Seiten
Politische Bildung in Österreich - Wie hat sich die „Politische Bildun...
Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa
Seminararbeit, 23 Seiten
Unilateralismus in der US-Außenpolitik - Wandeln sich die Vereinigten ...
Politik - Internationale Politik - Region: USA
Hausarbeit (Hauptseminar), 36 Seiten
Massenmedien und politische Parteien
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Seminararbeit, 21 Seiten
Aktuelle Lage der politischen Bildung
Probleme und Perspektiven durc...
Politik - Didaktik, politische Bildung
Seminararbeit, 17 Seiten
Politische Bildung im vereinten Deutschland - eine Standortbestimmung
Politik - Didaktik, politische Bildung
Seminararbeit, 10 Seiten
Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände
Ausarbeitung, 5 Seiten
Siegfried Schwab's Text Menschenrechte zwischen Idee und Wirklichkeit ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Siegfried Schwab hat den Text Menschenrechte zwischen Idee und Wirklichkeit veröffentlicht
Siegfried Schwab hat einen neuen Text hochgeladen
Subsidiarität: Idee und Wirklichkeit
Zur Reichweite eines Prinzips ...
Knut Wolfgang Nörr, Thomas Oppermann
Karl Jaspers: Geschichtliche Wirklichkeit /Karl Jaspers: Historic Actu...
mit Blick auf die Grundfragen ...
Andreas Cesana, Gregory J. Walters
Die Wirklichkeit der Kunst und das Abenteuer der Interpretation
Festschrift für Horst-Jürgen G...
Klaus Manger
Die Bedeutung der Idee in der Architektur von Valerio Olgiati / The Si...
Markus Breitschmid
Gute Idee: Time-Saving Resources and Ideas for Busy German Teachers
Nicolette Hannam, Michelle Williams
0 Kommentare