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Inhaltsverzeichnis Seiten
A Die Option auf Asyl- ein essentielles Menschenrecht 4
B
I Scheinasylanten und „Sozialschmarotzer“? 5
1. Illegal und legal aufhältige Ausländer in Deutschland 5
1. 1 Wer „ist“ illegal? 6
1. 2 Wer „ist“ legal? 6
2. Fallbeispiele zu (il)legalem Aufenthalt 8
2. 1 Ruanda Burundi? 8
2. 2 Entziehung des Schutzstatus 8
2. 3 „Gefahrenabwehr“ 9
II. Organisationen in der Flüchtlingshilfe 9
1. PROASYL 10
2. UNHCR 10
3. Notwendigkeit solcher Organisationen in Deutschland? 11
III. Rechtliche Bestimmungen und ihre Folgen 12
1. Auszug aus den arbeitsrechtlichen Bestimmungen 12
f ür Migranten und Asylsuchende 13
2. Härtefallregelungen für Traumatisierte 13
3. Deutsches Flüchtlingsrecht in Bezug auf Gesundheit 13
4. Strafbarkeit humanitärer Hilfe 15
5. Übermittlungspflicht- Angst vor Weitergabe vertraulicher Informationen 15
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IV. medizinische Versorgung von Flüchtlingen 16
1. Migration als das Krankheitsrisiko und Therapiechance 17 beeinflussender Faktor
2. Spezielle Bedürfnisse von Flüchtlingen bei der Behandlung 18 V. Verbesserungsansätze 18
1. Schlüsselbedingungen zur Verbesserung des Asylverfahrens 18
2. Abbau der Kommunikationsprobleme 19
3. Abbau anderer Zugangsbarrieren 20
C Zusammenfassung und Ausblick 21 Quellenverzeichnis 22
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A Die Option auf Asyl - ein essentielles Menschenrecht „Schon immer in der Weltgeschichte sind die Menschen von dort, wo sie nichts zu
essen hatten, dorthin gegangen, wo es etwas zu essen gab. […] Sie fliehen, weil sie
Angst um Leib und Leben in den Regionen haben, in denen bewaffnete Konflikte toben,
mit Waffen, die von Europa und Amerika geliefert worden sind. Der Raubbau an der
Natur, die Zerstörung natürlicher Lebensgrundlagen, ist heute bereits der
zweitwichtigste Grund für das Anschwellen des Flüchtlingsstroms (H. Geißler)“
(Schneider, 1992: 84).
Im Zeitalter der Globalisierung besteht stärker denn je das Faktum verschiedenster Fluchtursachen, auch in Zeiten relativen Friedens. Daraus ergeben sich die Notwendigkeit der Option auf Asyl, und immer neu die Herausforderungen der humanitären Hilfe und Eingliederung der Flüchtlinge an die Aufnahmegesellschaften.
So entstand auch für die Forschung die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dem spezifischen Feld der Migration, welche in der Ethnologie lange ein marginalisiertes, nicht als eigenes Forschungsfeld anerkanntes Thema darstellte; Kulturen wurden als an einem angestammten Ort betrachtet, Migration stellte in dieser Betrachtungsweise eine Abweichung von der Norm dar.
Schulen der social anthropology waren wegbereitend für die Migrations-forschung. Das Thema Flucht wurde in verschiedensten Regelwerken, etwa bei Aristide Zolberg, Astri Suhrke, Barry Stein und Anthony Richmond- die Definitionsfaktoren differieren in verschiedenen Theorien- als eine besondere Form von Migration definiert.
Im Folgenden soll speziell auf die Asylpolitik Deutschlands mit besonderem Bezug auf die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und Migranten, deren Umsetzung, Probleme und Innovationspotential eingegangen werden. Die rechtlichen Grundlagen, und zwei wichtige Organisationen in der Flüchtlingshilfe und ihre Angebote und Hilfestellungen werden ebenfalls vorgestellt.
Zuvor muss allerdings der Begriff der Legalität eines Asylsuchenden geklärt werden.
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B Hauptteil
I Scheinasylanten und Sozialschmarotzer?
Schon lange bevor aktuelle politische und wirtschaftliche Krisen die Angst vor den „Flüchtlingsströmen“ nach Europa geschürt haben, suchten Menschen, denen ein Leben in ihrem Heimatland nicht mehr möglich erschien, sei es aufgrund von politischer Verfolgung, sozialer oder wirtschaftlicher Not oder Zerstörung ihres Lebensumfeldes auf andere Weise, ein besseres Leben anderswo. Ebenso lange existieren Angst und Misstrauen auf Seiten der Bürger der Länder, in die diese Menschen fliehen, weil sie durch deren Aufnahme Nachteile für sich selbst fürchten.
Eine unter anderem durch verzerrte Berichterstattung in den Medien geschürte Meinung zum Problem der Asylsuchenden in Deutschland und anderen europäischen Ländern ist, dass diese lediglich nach Europa kämen, „weil sie es hier so schön finden“, also die meisten von ihnen Migranten seien, die ebenso gut, lediglich mit etwas weniger Luxus, in ihrem Heimatland hätten weiterleben können. Eine andere ist die Angst, dass Flüchtlinge zu viele Sozialleistungen und Arbeitsplätze beanspruchen.
Inwieweit und von welchen Typen von Migranten und Flüchtlingen tatsächlich Sozialleistungen und Arbeitsplätze in Anspruch genommen werden können, soll unter anderem im Folgenden in Bezug auf Deutschland erörtert werden. Ebenso wird auf die Voraussetzungen, unter welchen Aufenthaltstatus gewährt werden müsste und inwieweit dies tatsächlich umgesetzt wird, eingegangen. Zunächst müssen die Unterschiede bezüglich des rechtlichen Status von Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, geklärt werden. I. 1 Illegal und legal aufhältige Ausländer in Deutschland Besonderes Misstrauen besteht gegenüber den „Illegalen“. Diesem Begriff ist vielerorts eine negative Konnotation eigen, die einen Zusammenhang mit Kriminalität suggeriert.
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I. 1. 1 Wer „ist“ illegal?
Mit dem Begriff der Illegalen sind Menschen gemeint, die sich im Gegensatz zu den sich legal in einem Land aufhaltenden Menschen dort ohne Papiere, die ihr Aufenthaltsrecht belegen, bewegen. Dies meint alle sich ohne legalen Status in einem Land aufhaltenden Ausländer. Unter diese Definition fallen also keineswegs nur die populär gefürchteten „kriminellen Ausländer“, sondern alle, die in der Furcht ihr Leben in ein anderes Land flüchten mussten, und keine Zeit für den bürokratischen Weg erübrigen konnten, oder diesen nicht einschlugen aus Angst vor Auslieferung. Unter diesen Begriff fallen also Wirtschaftsflüchtlinge, Opfer von Menschenhandel, aber auch Menschen, die zuvor legal im Land waren beziehungsweise solche, die sich zuvor offiziell gemeldet hatten: Flüchtlinge, die sich den Umverteilungen, die nach dem Flüchtlingsgesetz oft stattfinden, nicht fügen oder Menschen, die bei Gefahr auf Leib und Leben nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, deren Asylantrag aber abgelehnt wurde. Menschen, die sich aus Angst vor Abschiebung gar nicht mehr offiziell melden. Ex- Ehepartner (wenn die Ehe mit einem Ausländer ohne Papiere vor der Mindestlaufzeit von zwei Jahren in die Brüche geht) und ohne Genehmigung von Behörden nachgereiste Verwandte.
Weiterhin umfasst dieser Begriff jedoch auch Menschen, die der „Otto Normalbürger“ nicht als beängstigend empfinden mag: Menschen aus EU-Staaten, die keine Meldebescheinigung besitzen, ausländische Studenten, deren Aufenthaltgenehmigung nach dem Studium nicht mehr verlängert wurde, die im Heimatland aber keine Perspektive mehr sehen und daher bleiben, Touristen mit abgelaufenem Visum (Zabel 2001: 92/ 93). I. 1. 2 Wer „ist“ legal?
Der UNHCR definiert einen Flüchtling als „eine Person, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“
(http://www.unhcr.ch/pages/GeschuetztePersonen.html; Zugriff: 21. 03. 2008). Als Flüchtlinge werden sie von den Regierungen anerkannt, die UN- oder regionale Flüchtlingsabkommen unterzeichnet haben, oder durch UNHCR
Arbeit zitieren:
Carina Bauer, 2008, Versorgung der „Illegalen“ in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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