Inhaltsverzeichnis
1. Einleitende Fragestellung. 2
2. Die Kirchschule Glösa. 3
2.1. Geschichtliche Entwicklung der Parochie Glösa. 3
2.2. Einordnung der Glösaer Schule in das Chemnitzer Schulwesen. 4
2.3. Von der Gründung einer Schule bis zur Verwandlung in ein Wohnhaus. 5
3. Die Bedeutung der Kirche im Schulwesen bis 1800. 7
3.1. Die Situation im Spätmittelalter. 7
3.2. Ausbreitung der Volksschule als Konsequenz der Reformation. 8
3.3. Das 17. Jahrhundert bis zur Wende im 18. Jahrhundert. 10
4. Schulwirklichkeit bis 1835. 14
4.1. Die Anstellung eines neuen Lehrers. 14
4.2. Mangelhafte Zustände 17
5. Das Volksschulgesetz von 1835. 19
5.1. Voraussetzungen für das neue Gesetz 19
5.2. Bestimmungen des Gesetzes. 20
5.3. Die Umsetzung in der Gemeinde Glösa. 22
6. Schule in der Zeit des Vormärz und der Revolution. 23
6.1. Die Emanzipationsbewegung der Lehrerschaft 23
6.2. Reaktion der Regierung. 25
6.3. Glösa - fernab von allen stürmischen Veränderungen. 27
7. Institutionelle Trennung von Kirche und Schule im Volksschulgesetz von 1873. 30
7.1. Schlussfolgerungen der Politik aus der gescheiterten Revolution. 30
7.2. Das Volksschulgesetz von 1873. 31
7.3. Veränderungen auch für die Kirchschule Glösa. 32
8. Zusammenfassung 34
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1. Einleitende Fragestellung
Wenn man heute den Kirchberg in Glösa hinauf läuft und oben angekommen vor dem Portal der Kirche steht, so fällt einem sofort das schöne alte Fachwerkhaus gegenüber auf, die alte Kirchschule. Warum wohl steht das Schulhaus in so unmittelbarer Nähe zur Kirche? Diese Frage lässt sich leicht beantworten, wenn man sich die Geschichte der Volksschule in Sachsen betrachtet: der Schuldienst war seit der Errichtung der ersten Schulen stets zusammen mit dem Küsteramt ausgeübt worden.
Dass heute höchstens noch Religionslehrer mit der Kirche in Verbindung stehen, ist die Folge eines langen Prozesses, der sich im 19. Jahrhundert vollzogen hat. Nur schrittweise konnte sich die Schule von der kirchlichen Beaufsichtigung befreien. Sicher wären viele Entwicklungen und Fortschritte, besonders in der Anfangszeit schulischer Unterweisung für das gemeine Volk, ohne die Unterstützung der Kirche nicht möglich gewesen. Doch hat die Kirche vielerorts und auch zeitweise in Glösa, das Voranschreiten der Schulbildung behindert, etwa wenn geforderte Gesetzmäßigkeiten nur unzureichend umgesetzt und beachtet wurden.
Die vorliegende Arbeit möchte diese Entwicklung an ihren wichtigsten Eckpunkten nachskizzieren und dabei immer wieder eine Rückkopplung zur Kirchschule Glösa herstellen. Trotz der oft schwer lesbaren handschriftlich abgefassten Akten lässt es sich nachvollziehen, inwieweit erlassene Gesetze umgesetzt wurden. Zudem erhält man einen interessanten Einblick in die soziale Stellung, die der Schulmeister in der Gemeinde eingenommen hat und welche Anforderungen an ihn als Menschen gestellt wurden.
Durch diese Arbeit soll ein kleiner Teil der Regionalgeschichte von Chemnitz beschrieben werden.
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2. Die Kirchschule Glösa
2.1. Geschichtliche Entwicklung der Parochie Glösa
Glösa ist heute ein Stadtteil im Norden von Chemnitz. Die Kirche liegt auf einem Berg, von allen Seiten der Umgebung aus gut sichtbar. Im Tal schlängelt sich der Fluss Chemnitz (Abb.1).
Wie genau der Ort Glösa gegründet wurde, ist heute kaum mehr nachzuvollziehen. Wahrscheinlich jedoch kamen schon vor dem 11. Jahrhundert einzelne Slawen aus Rochlitz in diese Gegend. Ursprünglich war sie von einem dichten Urwald, dem Miriquidi, bewachsen. Daher kommt möglicherweise auch der Name „Glösa“. Aus dem Slawischen könnte er mit „Dornbusch“ übersetzt werden, so zumindest der Ortschronist Johannes Berger. 1 Im 11. Jahrhundert errichtetem kaiserliche Kriegsknechte einen Stützpunkt aufgrund der strategisch günstigen Lage. Mit der Rodung des Miriquidi im 12. Jahrhundert, wurde die Landschaft in Fluren eingeteilt und von Bauern aus dem Gebiet des Mittelrheins und der Mosel besiedelt. Von einer kleinen romanischen Kirche ist uns erstmals „1269 unter dem Schutz der Ritter von Blankenau“ 2 berichtet, wobei der Blankenauer Grund die fünf Dörfer Glösa, Borna, Furth, Draisdorf und Heinersdorf zusammenfasst. Ihren Namen erhielt sie von den Siedlern, welche in ihrer Heimat besonders den Heiligen Jodokus verehrten. Die vielen Unruhen und Kriege im Mittelalter machten es auch in Glösa nötig, eine Wehranlage, bestehend aus einer Mauer inklusive drei Wehrtürme, um die Kirche zu bauen.
1 Johannes BERGER: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa/ Unveröffentlichtes Manuskript. Glösa 1955, 9. Johannes Berger war Schulleiter der Schule Glösa von 1929 bis 1945.
2 Vgl. ebd,25.
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Damit bot sie in den unruhigen Jahren Schutz.
Die Kirche wurde von Anfang an vom nahe gelegenen Benediktinerkloster aus betreut. Allerdings kam das Kirchlehen 3 erst 1330 an das Kloster. 1522 erwählte der pensionierte kunstverständige Abt Heinrich von Schleinitz Glösa als seinen Ruhesitz. Ihm verdankt die Kirche einiges ihrer Gestaltung. Sicher ist auch der spätgotische St. Jodokus-Altar vom Meister Hans Witten auf Schleinitz' Initiative hin entworfen worden. Schon kurze Zeit nach der Reformation ist 1539 zum Sonntag Cantate die erste evangelische Predigt von Pfarrer Bartholomäus Gölitzsch gehalten worden. Zur Parochie Glösa bestand damals aus den fünf Dörfern des „Blankenauer Grundes“. Hilbersdorf gehörte von der Mitte des 17. Jahrhunderts an bis 1881 ebenso zur Parochie. In Folge der Säkularisation des Benediktinerklosters zählte die Schloßvorstadt von 1688 bis 1864 zu den Filialen. 4
Harte Rückschläge erleidete die Gemeinde Glösa im 30-Jährigen Krieg. Nicht nur die Sterbeziffer stieg schlagartig in die Höhe, sondern auch die Mutlosigkeit und Verzweiflung bei den Menschen. 5
Den wohl tiefgreifendsten Einschnitt in der Geschichte der Kirche zu Glösa stellt der 2. Weltkrieg dar. Am 5. März 1945 wurde die Kirche bei einem Bombenangriff völlig zerstört. Ttrotz des Mangels an Baumaterial und fehlender Technik entschloss sich die Gemeinde ihre Kirche wieder aufzubauen. Am 28. September 1952 fand die Grundsteinlegung statt und schon zwei Jahre später erfolgte die Schlüsselübergabe für das Kirchenschiff durch Landesbischof Noth. Nach Fertigstellung des Kirchenturms wurde ein Durchbruch zwischen Kirchenschiff und Altarraum geschaffen und der Bau fand mit der Glockenweihe 1960 seine Abschluss.
2.2. Einordnung der Glösaer Schule in das Chemnitzer Schulwesen
Chemnitz entwickelte sich im 19. Jahrhundert besonders in Folge der industriellen Revolution zu einer äußerst produktiven Industriestadt. Doch Chemnitz war auch schon vorher sehr fortschrittlich.
Bereits Ende des 14. Jahrhunderts existierte eine Lateinschule, welche bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts als mit den sächsischen Fürstenschulen ebenbürtig galt. Aufgrund des
3 Kirche finanziert sich zum großen Teil aus Lehen. Das ist ein Grundbesitz, der kein Eigentum und damit nicht verkäuflich sondern Leihgabe ist und vererbbar. Dies führte bei der Trennung der Kirche von der Schule zu erheblichen Problemen. Ein Lehen der Kirche dient der Errichtung und Erhaltung des Gotteshauses und dem Unterhalt des Pfarrers sowie anderer kirchlicher Diener. Später entwickelt sich speziell das Kirchschullehen.
4 Friedrich LEUNER: Die Parochie Glösa. In: Neue Sächsische Kirchengalerie: Die Ephorien Chemnitz I und II/ bearb. und hrsg. von den Geistlichen der Ephorie. Leipzig ca. 1902, 1119.
5 SOLI DEO GLORIA II: Schrift der St. Jodokuskirchgemeinde anlässlich der Restauration des Pfarrhauses in den Jahren 1999/2000. Chemnitz 2000, 4f.
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Universalgelehrten Georgius Agricola, welcher hier über einen längeren Zeitraum als Schulvisitator amtierte, stand die Stadt in regem Austausch mit der Universität Leipzig, Philipp Melanchthon und dem Humanisten Erasmus von Rotterdam.
Allerdings musste die Lateinschule wegen der Gründung der ersten Bürgerschule 1831 vier Jahre später schließen. Bereits ein Jahr später öffnete die Königliche Gewerbeschule. Im Laufe dieses Jahrhunderts entwickelten sich Gymnasien, sowie 1888 auch eine Realschule. Demnach herrschte „eine breite Präsenz von höheren Schulen in der Stadt.“ 6 In das Bild des Schulwesens gehörten aber ebenso die zahlreichen Volkschulen. Einen Überblick darüber erhält man, wenn man sich die folgende Aufstellung betrachtet: „Von 2622 Kindern waren 1826 1220 in Schulen der Stadt oder der Vorstädte untergebracht, 123 erhielten Privatunterricht, 170 wurden in Fabrikschulen und 850 in 17 Winkelschulen unterwiesen. 259 Kinder waren ohne jeden Unterricht.“ 7 Die Kirchschule Glösa war damit eine von vielen Vorstadtschulen.
Während des 2. Weltkrieges wurden, neben der Kirche zu Glösa, auch ein Großteil der Stadt zerstört. Bis auf eine wurden alle anderen Schulen beschädigt, sodass dort der Unterricht gar nicht oder nur teilweise fortgesetzt werden konnte. Zudem zogen durch die Industrialisierung viele Menschen in die Stadt. Deshalb wurden zahlreiche neue Schulen gebaut, um den Pflichtbesuch, die Berufsausbildung und die weiterführende höhere Bildung zu sichern.
2.3. Von der Gründung einer Schule bis zur Verwandlung in ein Wohnhaus
Ein Anliegen der Reformatoren war die Schulbildung für alle Menschen. Denn trotz, dass Martin Luther die Bibel ins Deutsche übersetzt hatte, blieb sie für viel Menschen verschlossen. Aus diesem Grund wurde vielerorts den Kindern das Lesen und vor allem Luthers Kleiner Katechismus gelehrt. „ Eine Urkunde vom Jahre 1544 berichtet uns auch von der mit der Reformation eingeführten schulgeldpflichtigen Unterweisung in unserer Gemeinde.“ 8 Es handelte sich dabei um eine Beschwerde des Pfarrers über seinen Küster. Doch darüber soll noch an anderer Stelle genauer informiert werden. 1613 war das erste Mal von einem Schulmeister die Rede. Sicherlich wird bis zu diesem Zeitpunkt der Unterricht noch im Pfarrhaus stattgefunden haben, da die erste urkundliche Erwähnung eines Schulhauses erst aus der im Jahr 1671 stattgefundenen Kirchen- und Schulvisitation existiert. Darin wir gemeldet, dass „fast jedes Einrichtungsstück verschwunden ist, also fast ein Vierteljahrhundert nach dem 30-jährigen Kriege.“ 9 Daraus schlussfolgert Johannes
6 CHEMNITZER HISTORISCHE SCHULEN/ hrsg. „Phönix“ Berufliches Bildungs- und FörderCentrum GmbH Chemnitz. Chemnitz 1997,9.
7 Ebd, 9.
8 Soli Deo Gloria II: Schrift der St. Jodokuskirchgemeinde …, 4.
9 Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa..., 107.
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Berger, dass die Schule schon vor diesem Krieg 10 gestanden haben muss. Tatsächlich findet sich auf einem Ausschnitt einer Karte von den „Schloßfeldern von Kempnitz“ „unterzeichnet von Balthasar Zimmermann markscheider Autor fecit Dresda 1622“ 11 ein Indiz für das Vorhandensein einer Schule (Abb.2).
Ursprünglich war die Kirchschule, so wie wir sie heute vorfinden, ein Fachwerkhaus mit Fachwerkober- und --untergeschoss. 12
Im Jahr 1783 wurde das Schulhaus auf der nördlichen Seite wegen wachsender Schülerzahlen erweitert und bereits 1806 wurde die Schulstube wieder renoviert. Nur 30 Jahre später erfolgte der zweite große Umbau, ebenfalls aufgrund der hohen Schülerzahlen 13 , obwohl die Dörfer Borna und Heinersdorf bereits 1835 über eine eigene Schule verfügten. 14 „[D]er Eingang ins Schulgebäude wurde mit großer Wahrscheinlichkeit von der Kirche zugewandten Seite an seinen heutigen Platz verlegt […] [R]echts vom
10 Der 30-Jähriger Krieg wurde von 1618-1648 geführt aufgrund von Glaubenskonflikten im Deutschen Reich zwischen den einzelnen Deutschen Fürsten.
11 Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa..., 63.
12 Vgl. Cathrin FUCHS: Die alte Kirchschule Glösa. Chemnitzer Roland: Mitteilungen aus dem „Blankenauer Grund“ 9(2002) 4. Beiheft ,3.
13 Vgl. Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa...,109.
14 Vgl. DIE PAROCHIE GLÖSA. In: Sachsens Kirchen-Galerie: Achter Band:die Inspection: Chemnitz, Stollberg, Zwickau und Neustädtel. Dresden 1842, 114.
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Eingang [befand sich] die circa 48 m² große Schulstube […] [und] [i]m Obergeschoss […] die Wohnung des Lehrers“ 15 .
Doch die Bevölkerung des Ortes wuchs im Laufe des 19.Jahrhunderts weiter, sodass die kleine Kirchschule nicht mehr genügend Raum für die große Anzahl der Kinder bot. Dieser Mangel wurde mit dem Bau einer neuen Schule 1882 mit anfänglich 2 Klassenzimmern und 2 Lehrerwohnungen behoben. Nach und nach baute man die Lehrerwohnungen zu Klassenzimmern um. Die Erweiterung des Schulhauses 1902 um 2 Klassenzimmer, schaffte zusätzlichen Platz für die Kinderschar 16 . Dadurch wurden die Räume der alten Kirchschule nicht mehr genutzt und 1888 an den Fabrikarbeiter Carl Friedrich Großer verkauft. Seither dient das Gebäude nur noch zu Wohnzwecken.
Zahlreiche Umbauten sind im vergangenen Jahrhundert durchgeführt worden und während des Bombenangriffs im zweiten Weltkrieg wurde vieles von dem historischen Gebäude zerstört. Die heutigen Besitzer, Familie Fuchs/Hübsch, sanieren es nun kulturdenkmalgerecht. 17
Schon bald nach der Erbauung des neuen Schulhauses wurde klar: auch dieses kann die starken Klassen nicht aufnehmen. Aus diesem Grund entschloss man sich eine weitere zentral im Dorf gelegene Schule zu errichten, welche 1927 mit nur 4 Klassenzimmern fertig gestellt wurde. Da die neue Schule nun immer noch nicht ausreichend Platz bot, wurde die alte Schule auf dem Kirchberg bis in die 1980er Jahre voll weiter genutzt 18 und dann abgerissen. Die neue Schule wurde im zweiten Weltkrieg nicht zerstört und wird auch heute noch als Grundschule Glösa genutzt.
3. Die Bedeutung der Kirche im Schulwesen bis 1800
3.1. Die Situation im Spätmittelalter
Bildung auf deutschem Gebiet konnte ohne die Kirche nicht gedacht werden. Sie war die Trägerin zahlreicher Dom-, Stifts- und Klosterschulen. Dabei stand besonders die Sicherung fähigen Nachwuchses für den Klerus im Zentrum ihres Aufgabenbereichs. Erwachsen sind die Schulen ursprünglich aus dem Bedarf an Sängern für einen Knabenchor. Damit die liturgischen Texte sinnerfassend vorgetragen werden konnten, benötigten die Knaben Lateinkenntnisse. Diese, wie auch das Schreiben, Lesen und Singen sollten sie nun in den Schulen erlernen. Anspruchsvolle Lateinschulen vermittelten neben diesen Fähigkeiten auch
15 Fuchs: Die alte Kirchschule Glösa...,3.
16 Vgl. Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa..., 144.
17 Vgl. Fuchs: Die alte Kirchschule Glösa..., 4.
18 Vgl. Gisela HELBIG: Der lange Weg zur Neuen Schule. Chemnitzer Roland 9: Mitteilungen aus dem „Blankenauer Grund“ 9(2002) 4. Beiheft , 5.
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das „Trivium“, das heißt, Unterricht in Grammatik, Dialektik und Rhetorik. Auch in kleineren Städten und Dörfern wurden ab etwa 1400 Knaben zum liturgischen Gesang ausgebildet. Allerdings wurden diese „Schulen“ aufgrund ihres geringen Stelleneinkommens von eher ungebildeten Küstern gehalten und fanden meist auch nur außerhalb der Erntemonate statt.
Nach Besuch der Lateinschule war es möglich an einer Universität zu studieren. Diese standen ebenso in enger Verbindung mit der Kirche. Es gab im Raum Mitteldeutschland drei bedeutende Universitäten: Die Älteste von ihnen wurde 1392 in Erfurt gegründet; wenige Jahre darauf die Universität in Leipzig. Fast ein Jahrhundert später folgte die Universität Wittenberg im damaligen ernestinischen 19 Sachsen.
Es bestand weder eine allgemeine Schulpflicht noch gab es eine flächendeckende Bildung für Mädchen. Lediglich in einigen Fällen geschah dies auf Initiative von Nonnenklöstern. 20 Bildung konnte sich zudem nicht jeder leisten, denn der Besuch einer Lateinschule war teuer. Das Beispiel Martin Luthers berichtet, dass sein Vater, ein Bergmann und Bauer 21 , viel Geld sparen musste um den beruflichen Werdegang seines Sohnes zu finanzieren. Am Ende des Spätmittelalters kam immer mehr der Wunsch nach Reformen auf, die sich auch auf das Bildungswesen bezogen. Die Kinder zu dieser Zeit, und auch noch viele Jahrhunderte später, mussten häufig die Grammatik oder Texte einfach nur hören und auswendig lernen. Dabei erhielten sie kein tieferes Verständnis für die Unterrichtsinhalte. Besonders der Humanismus versuchte dem entgegen zu wirken. Sein Ziel, die Vervollkommnung des Menschen, sollte über sprachlich- geistliche Bildung, besonders Griechisch und Latein, erreicht werden.
3.2. Ausbreitung der Volksschule als Konsequenz der Reformation
Dieses Gedankengut wirkte unmittelbar auf Philipp Melanchthon, denn nur wer die biblischen Sprachen beherrscht, war befähigt die Bibel richtig zu verstehen und somit ein freier Christ zu sein.
Dadurch kam es, dass in Folge der Reformation auch das Schulwesen neu gestaltet wurde. Mithilfe von Visitatoren 22 sollten die Kirchen und Schulen unterstützt werden. Als Leitfaden diente dazu die Schrift „Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherren im Kurfürstentum Sachsen“. Darin wurden die Küster in den Auftrag gestellt sich um die Bildung der Jugend zu
19 1485 wurde das Kurfürstentum Sachsen unter den beiden Söhnen Friedrichs II, Ernst und Albrecht der Beherzte, aufgeteilt.
20 Vgl. Ralf THOMAS: Die Neuordnung der Schulen und der Universität Leipzig. In: Das Jahrhundert der Reformation in Sachsen/ im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für Sächsische Kirchengeschichte anlässlich ihres 125- jährigen Bestehens/ hrsg. von Helmar Junghans. Leipzig 2005, 115-117.
21 Luther sprach von sich selbst: „Ich bin eines Bauern und eines Bergmanns Sohn.“
22 Visitatoren sind von der Kirche beauftragte Theologen und Juristen, die die Praxis in den Kirchgemeinden überprüften und in die rechte Ordnung lenkten.
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kümmern. Deutlich wird hieraus, wie stark die Verbindung zwischen Kirche und Schule war. Die schulische Unterweisung hatte ihren festen Ort in unmittelbarer Nähe zur Kirche. Denn auch das Einkommen bezog der Küster neben dem Schulgeld ausschließlich von Seiten der Kirche. Ihm stand eine freie Wohnung, ein vierteljährlich gezahltes Gehalt für den Unterhalt und auch die Nutzung von Dienstländereien, wie etwa ein am Schulhaus gelegener Garten, zu. 23 Der Schulmeister zu Glösa hatte 1544 außer dem wöchentlich zu zahlenden 1/2 gr. Schulgeld eine freie Wohnung, ein Holzdeputat, Freitische und Lieferungen der Bauern mit Getreide, Brot, Käse und Eiern zur Verfügung. Aus der Kirchrechnung von 1623 geht außerdem hervor, dass er 3 gr. erhielt und 4 gr. Quartalgeldt4 gr. für das Waschen der Kirchengeräte und 8 gr. für das Leuten der Glocken und das Stellen der Zeiger. Ab 1630 kamen zusätzlich 3 gr. Schreibgebühr hinzu, welche ihn für das Führen des kirchlichen Tagebuchs entlohnte. 24
All dies wird erstmals in der Kirchen- und Schulordnung von 1580 festgehalten und erhielt damit einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen. „So bedeutet das Jahr 1580 einen Merkstein in der Geschichte des Schulwesens, insofern, als damit zum ersten Male eine Regelung der Schulverhältnisse auf dem Weg der Gesetzgebung erfolgte.“ 25 Unterrichtet werden sollte in drei Abteilungen 26 der Katechismus, Singen, Lesen, Schreiben und Rechnen durch einen fähigen Lehrer. In der Kirchschule Glösa lag wohl der Schwerpunkt auf dem Schreiben. 27 Die Eltern wurden angehalten ihre Kinder in die Schule zu schicken, es bestand aber keine Schulpflicht. Über die Ferien gab es keine Regelungen; im Bedarfsfall sollte, wie auch über die Auswahl der Schulbücher, der Pfarrer entscheiden. Der Superintendent stand in seiner Entscheidungsgewalt über dem Pfarrer und sollte sich über den Zustand und die Erfolge der ihm untergebenen Schulen informieren und dazu die Schulen halbjährlich besuchen. Hingegen sollte sich der Pfarrer wöchentlich einen Überblick über die Fortschritte und das Verhalten des Lehrers verschaffen, denn Lehrer wirken als Vorbilder auf die Kinder und nicht selten kam es vor, dass der Lehrer durch negatives Verhalten auffiel, wie die Beschwerde des Pfarrers zu Glösa aus dem Jahr 1544 zeigt. 28 Aus diesem Beispiel geht aber nicht nur schwerpunktmäßig die sittliche Anstößigkeit hervor, sondern auch vieles über das enge und abhängige Verhältnis zwischen Pfarrer und Küster. Zum einen fühlte sich der Pfarrer übergangen, weil er bei der Auswahl des neuen Kirchners nicht gefragt wurde, sondern die Anstellung lediglich der Richter entschieden hat. Zum
23 Vgl. Julius RICHTER: Geschichte der Sächsischen Volksschule. Berlin 1930, 451.
24 Vgl. Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa..., 108.
25 Wilhelm PAETZOLD: Geschichte des Volksschulwesens im Königreich Sachsen. Leipzig Frankfurt a.M. 1908, 32.
26 Gemeint sind hier Klassen, die nach den Fähigkeiten und Kenntnissen eingeteilt werden sollen.
27 Dies schlussfolgert Julius Richter aus dem Schulgeldeinkommen. Vgl. Richter: Geschichte der Sächsischen Volksschule..., 48. Schulgeld wurde für einige Fächer wie zum Beispiel Rechnen gesondert gezahlt.
28 Siehe dazu Anhang: Berger: Des Pfarrers zu Glesa Beschwerung über seinen Küster. 1544.
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Anderen wurde von dem Kirchner verlangt, dass er die Kinder anleitet Sonntags in die Predigt zu gehen. Außerdem wurden seine Fähigkeiten im Lesen und Schreiben bemängelt. Jedoch ist hier anzumerken, dass dies nur bemerkt wurde und somit nicht der ausschlaggebende Grund für das Schreiben an den Richter darstellt. Es ist anzunehmen, dass diese schlechten Voraussetzungen durchaus keine Seltenheit unter den Dorfschullehrern waren. Das Singen während des Gottesdienstes und Läuten der Glocken, sowie die Führung des Kirchbuchs gehörten ebenso zu den Aufgaben des Kirchdieners. Der Pfarrer von Glösa verlangte weiter, dass der Küster ihn um Genehmigung von Urlaub fragte. Zusammenfassend ist also ersichtlich, dass die Kirchen- und Schulordnung von 1580 viele Gegebenheiten, die sich im Laufe des 16. Jahrhunderts entwickelt haben und von den Visitatoren geleitet wurden, nun in einem verbindlichen Rahmen festschreibt.
3.3. Das 17. Jahrhundert bis zur Wende im 18. Jahrhundert
So hervorragend und mustergültig diese Regelungen auch sein mochten, muss dennoch folgendes festgestellt werden: „was das 16. Jahrhundert mühsam aufgerichtet hatte, ging im 17. Jahrhundert fast vollständig zugrunde.“ 29 Die Pfarrer kamen nur sehr selten ihrer Aufsichtspflicht in vollem Umfang nach 30 , sicher auch weil es einen enormen Zeitaufwand, der nicht immer aufzubringen war, forderte. Ein weiterer Faktor, welcher die Entwicklung des Schulwesens enorm behinderte, war mit Sicherheit der 30-Jährige Krieg. Für die Bevölkerung waren gerade in diesen Zeiten andere Dinge von wesentlicher Wichtigkeit, als ihre Kinder in die Schule zu schicken und ganz andere Ängste und Nöte bedrücken die Menschen. Noch 25 nach dem Krieg musste die Chemnitzer Kirchen- und Schulvisitation feststellen, „dass auch aus der Glösaer Schule fast jedes Einrichtungsstück verschwunden ist“. 31 Unter solchen Umständen war ein ordentlicher Unterricht wohl kaum möglich. Zahlreiche Dekrete, die die Kirchen- und Schulordnung von 1580 wieder ins Bewusstsein rufen sollten, blieben ohne Erfolg, wie wiederum eine Beschwerde eines Bornaers, Johann Gottfried Matheß, belegt: „das Schule-Wesen auch so beschaffen ist, daß die Kinder in dem Christentum und andere nötige Wissenschaften nicht hinlänglich unterrichte werden können.“ 32 Hier wurde nicht nur Kritik am örtlichen Schulmeister geübt, sondern am gesamten Schulwesen.
Wenn auch nur langsam, kam es im 18. Jahrhundert zur Wende. „Befruchtend wirkte namentlich der Pietismus“ 33 , der durch eine persönliche, individuelle Frömmigkeit auch auf
29 Paetzold: Das Volksschulwesen …, 38f.
30 Vgl. Richter: Geschichte der Sächsischen Volksschule...,87.
31 Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa..., 107.
32 Ebd, 109.
33 Vgl. Paetzold: Das Volksschulwesen..., 43. Man trifft sich in Konventikeln, kleinen Grüppchen, um in der Bibel zu lesen und Schlussfolgerungen für sein persönliches Leben zu ziehen.
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eine Verbesserung des sittlich- moralischen Handelns zielte. Einer der Hauptvertreter des Pietismus, August Hermann Francke 34 , lenkte den Blick auf die traurigen Zustände in den niederen Volksschichten, welche zudem oftmals neben der Schule auch die Lehrperson gering schätzten. Er konnte durch seine Vorbildwirkung sogar das öffentliche Schulwesen beeinflussen. Dabei lag der Schwerpunkt des Unterrichts auf dem Fach Religion, das die Kinder zu Pietät erziehen wollte.
Daneben war es aber auch die Aufklärungsbewegung, die direkt Einfluss auf die Wissensvermittlung nahm. Die Zielsetzung „Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“, welche durch Immanuel Kant geprägt wurde, setzte unmittelbar an der Notwendigkeit eines umfassenden Wissens an. Wissen beinhaltete dabei auch den richtigen Gebrauch des Verstandes, der das selbstständige Denken voraussetzte. Getrieben von der Bewegung der Zeit entschloss sich die Regierung am 17.3.1773 eine erneuerte Schulordnung zu verabschieden, die auf die aktuellen Gegebenheiten einging und gleichzeitig auf die Kirchen- und Schulordnung von 1580 zurückgriff. Ab jetzt bestand für alle Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren die Pflicht, in die Schule zu gehen. Eine Ausnahme bildeten dabei die Orte ohne Schule. Dort durften die Kinder auch erst mit 6 Jahren die Schule besuchen. Aber, und darin bestand vor allem die Neuerung, die Schulpflicht wurde auf alle Orte ausgedehnt. Eltern, die ihre Kinder zum Beispiel in den Erntemonaten nicht zur Schule schickten, mussten, wie schon in der Verordnung von 1769, eine Strafe von 60 gr. bezahlen. Es wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass für besonders arme Eltern das Schulgeld für die Kinder von der Kirche bezahlt wurde. Die Kinder sollten in 3 „Haufen“ unterrichtet werden. Diese Empfehlung geht bereits auf Philipp Melanchthon zurück. Weiterhin enthielt die Schulordnung einen wenig detaillierten Wochenstundenplan 35 mit zusätzlichen Informationen zum Religionsunterricht. Dem Einfluss der Aufklärung ist es zu verdanken, dass außerdem realistische Unterrichtsgegenstände 36 eingeführt wurden. So wird dem Vorwurf, dass die Schule zu einseitig auf Kirche ausgerichtet war, Rechnung getragen. Deutlich wurde nochmals die Visitation, durch den Pfarrer wöchentlich und durch den Superintendenten jährlich, angeordnet. Hierbei sollte besonders auf die Unterrichtsqualität, die der Lehrer an den Tag legt, geachtet werden. Zweimal im Jahr, zu Misericordias Domini und Michaelis 37 , sollten Prüfungen der Schülerinnen und Schüler vom Pfarrer durchgeführt
Hauptvertreter sind unter anderem Philipp Jacob Spener (1635-1705) und Nikolaus Graf von Zinzendorf (1700-1760).
34 Geboren am 22.3.1663 in Lübeck. War evangelischer Theologe, Kirchenlieddichter und Pädagoge. Gründete die Francke'schen Stiftungen für über 3000 Kinder. Fördert die Lehrerbildung. Stirbt am 8.6.1727 in Halle an der Saale.
35 Ausführlich vgl. Richter: Geschichte der sächsischen Volksschule...,100f.
36 Dazu gehören Erdbeschreibung, weltliche Geschichte, besonders des Vaterlandes, wirtschaftliche und handwerkliche Kenntnisse, Rechtskunde und andere „nützliche“ Dinge.
37 Die Sonntage im Kirchenjahr tragen häufig lateinische Namen, die beispielsweise die Eingangsworte eines zu lesenden Psalms enthalten; zum Beispiel Misericordias Domini (die Barmherzigkeit des Herrn aus Ps.33,5) ist der 2. Sonntag nach Ostern. Michaelis ist zum
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werden. Dazu hatte der Lehrer dem Pfarrer Tabellen vorzulegen, die den aktuellen Wissensstand der Jungen und Mädchen dokumentierten. Im Zusammenhang mit den Schulprüfungen sollten vom Pfarrer sogenannte Schulpredigten gehalten werden, in denen er den Eltern den Nutzen und die Notwendigkeit des Schulbesuchs erklärte. Kinder im Alter von 14 Jahren erhielten nach bestandener Schulprüfung die Konfirmation. Erst danach waren die jungen Erwachsenen zum Abendmahl zugelassen und nicht mehr schulpflichtig. Hieran wird erneut deutlich, wie eng verschlungen die Kirche und die Schule waren. Die Konfirmation hat ihre Wurzeln in der Reformation und ist in dieser Zeit eine Folge des Pietismus.
An die Lehrer wurden ganz konkrete Anforderungen formuliert, die neben der fachlichen Kompetenz bezüglich der Unterrichtsfächer und im Umgang mit Kindern auch den Lebenswandel im Auge hatten. Der Pfarrer hatte nicht nur die Befugnis, sondern auch die Pflicht, den Lehrer in regelmäßigen Unterredungen zu ermahnen. Außerdem durfte der Lehrer ab sofort keinerlei Nebenbeschäftigung mehr nachgehen. Oft war es üblich, dass die Lehrer auf Grund des zu geringen Einkommens gezwungen waren nebenher zum Beispiel einen handwerklichen Beruf meist auch in der Schulstube auszuüben. Es war durchaus möglich, dass der Lehrer während des Unterrichts noch Näharbeiten verrichtete. Schließlich wurde, um die Qualität des Unterrichts noch mehr zu verbessern, auch ein separater Unterrichtsraum gefordert. 38
Inwieweit die erneuerte Schulordnung umgesetzt wurde, lässt sich auch in Glösa an einigen Punkten nachvollziehen. Bevor der damalige Schulmeister Carl Traugott Schilden 39 zu Ostern 1778 mit Schultabellen 40 begann, findet sich eine Akte über die gelehrten Inhalte mit Bemerkungen über die Anwesenheit von Michaelis 1777 bis Ostern 1778. 41 Die Kinder waren in 3 Klassen mit Knaben und Mägdlein eingeteilt. Die Tabelle führte den Namen, das Alter sowie die Zeit der Re[c]eption in die Schule auf. Anschließend wurden die versäumten Schulle[c]tionen in Monaten, Wochen, Tagen und Stunden notiert. Dabei fehlten die meisten Kinder zwischen einem und fünf Monaten. Das wiederum heißt, dass die angeordnete Schulpflicht weder von den Eltern noch vom Pfarrer in Form von Strafe wie gefordert umgesetzt wurde. Dementsprechend konnte auch das Mindestmaß an Bildung bei vielen nicht erreicht werden. Unter dem Tabellenkopf, „Profectus im Lernen“, wurde das Wissen der einzelnen Kinder in der Bibel und dem [C]atechismus, des Weiteren ihre Fertigkeiten im Lesen und Buchstabieren, im Schreiben und im Rechnen beurteilt. In der letzten Spalte Gedenken an den Erzengel Michael benannt und bezeichnet den letzten Sonntag vor dem Erntedankfest im September.
38 Vgl. Hans-Martin MODEROW: Volksschule zwischen Staat und Kirche: Das Beispiel Sachsen im 18. und 19. Jahrhundert. Köln Weimar Wien 2007, 61-65.
39 Schulmeister in Glösa 1750 bis 1806. Seit 1798 erhält er einen Substitut, Johann Samuel Keller zur Unterstützung.
40 Akte aus dem Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/7, 1142: Schulberichte 1778-1874
41 Siehe Anhang ebd.: Anzeige was seynd Michaelis 1777 biß Ostern 1778
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wurden ihre Sitten mit Adjektiven wie nachlässig, unachtsam, faul, fleißig, gehorsam, folgsam oder aufmerksam eingeschätzt. Den Abschluss bildete ein Bericht über die gelehrten Inhalte, welcher gleichsam einen Einblick in die Art und Weise des Unterrichts gewährt: „Seyd der nach Ostern gehaltenen Schulprüfung ist von der 285. biß zu der 409. frage des Dresdner Cat(echismus) gelernet und catechifirt, auf die fünff Haupt-Stücke kürzlich zweymal drauf repetirt worden. Kinder sind gelernet worden: Teuch ein zu deinen Thoren und Treuer Wächter Israel. Von Bibl. Cap. Numer: 6. 9. 10. 11. 12. 14. 15. 17. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Deutr. 5. 6. 7. 8. 13. 18. 22. 23. 31. 32. 33. u. 34. Jos. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 23. 24. Jud. 2. 3. 6. 8. 9. 10. 11. 12. 14. 15. 16. 19. Ruth. 1. 2. 3. 4. 1.Sam. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 15. 16. 17. 18. 19. 22. 23. 24. 25. und 26. Auch von der 8. biß zu der hübnerischen Bibl. Historie, des neuern Testamentes durchgegangen worden. Dat: Glösa, nach gehaltener Schulprüfung den 6.Octobr.1778.“ 42 Der Schwerpunkt des Unterrichtens lag, trotz der Anordnung auch Realien zu unterrichten, auf der Lehre des Katechismus. Obwohl Rechnen Lehrfach war, ist nicht ersichtlich, inwieweit es in den Prüfungen kontrolliert wurde. Berger beschreibt die Besoldung des Lehrers als ein „trübes Kapitel voll Unwürdigkeit und Abhängigkeit“. 43 Neben dem kirchlichen Einkommen und sonstigen Einkünften bestand das Gehalt 1774 aus den wöchentlich 6 Pf. Schulgeld pro Kind in Höhe von 9 rtl. 15 ngr. In die Zeit nach der erneuerten Schulordnung fällt auch die bereits erwähnte Erweiterung des Schulhauses an der nördlichen Seite. Aus der Aussage, die Berger hier tätigt, geht allerdings nicht hervor, ob die Schulstube tatsächlich nur als Unterrichtsraum genutzt wurde. Der Anordnung gegenüber den Pfarrherren, Bericht über die Schule an den Superintendenten zu schreiben, kam Pfarrer Christian Leberecht Schmidt 44 erst ab dem 1.7.1805 nach. In seiner Vorbemerkung schließt er: „Q.D.B.V.“ 45 . Inhaltlich beschränkte sich das Protokoll meist nur auf die anwesenden Kinder und das jeweils vorherrschende Wetter. Am 29.7.1805 stellte er sogar fest: „Auch stand auf der einen Tafel eine Kaffeemühle, auf der anderen eine Schüssel voll eingeweichter Wäsche und am Ofen neben der Lesemaschine eine Waschwanne. Herr Cantor meinte, man habe nicht Raum und Gelegenheit, es anders anzubringen.“ 46 Dieses Protokoll bestätigt zum einen die oben erwähnte anderweitige Nutzung der Schulstube und zum anderen lässt sich aus der Aussage des Kantors ableiten,
43 Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa...,.111.
44 Geboren 1760 in Creisfeld bei Eisleben, Schüler von Schulpforta. Seit 1789 Anstaltsgeistlicher in Zwickau. Pfarrer in Glösa von 1798 als Nachfolger von M. Christian Gottlob Petsche bis zu seinem Tod 1835. Ab 1831 war ihm sein Sohn Ernst Leberecht Schmidt als Vikar zur Seite gestellt. Dieser sagte über seinen Vater: „Er war treu im Dienst des Herrn im wahren Sinne des Wortes, der liebevollste Gatte und Vater der Seinen, ein ein intellektueller und moralischer Hinsicht ausgezeichneter Mann - ein Geistlicher, wie er sein soll.“ Fragwürdig erscheint auf diesem Hintergrund nur, warum er dann erst 1805 erst mit den Schulprotokollen beginnt. (Vgl. Leuner: Die Parochie Glösa ..., 1137f.)
45 „Quod Deus bene vertat“ heißt „Was Gott zum Besten lenken wolle“
46 Stadtarchiv Chemnitz: A I 2/7: Acta die Revision der zur Parochie Glösa gehör. Schulen betr. 1805-74
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dass er wenig Zeit hatte persönlichen Erledigungen nachzugehen, beziehungsweise ihm auch dazu der nötige Platz fehlte. Demzufolge waren sowohl seine materielle als auch soziale Lage nicht befriedigend.
4. Schulwirklichkeit bis 1835
4.1. Die Anstellung eines neuen Lehrers
Bis es zur Anstellung eines neuen Lehrers kommen konnte, musste eine lange Prozedur vollzogen werden.
Zuallererst wählte der Kollator 47 aus den verschiedenen Bewerbern auf eine Schulstelle aus. Die ausgewählten Anwärter wurden nun vom Superintendenten geprüft. Im Anschluss daran wurde ein Termin für die sogenannte Kirchprobe festgelegt. Nachdem der Superintendent eine Präsentationsrede gehalten hatte, wurden die Kandidaten hinsichtlich ihrer Fähigkeiten im Gesang, Orgelspielen 48 , Bibellesen und Katechetisieren getestet. Anschließend wurde im Pfarrhaus das Rechnen und im Diktat das Schreiben kontrolliert. Nun erhielten Vertreter der Gemeinde die Möglichkeit ihre Einwände, nicht nur bezüglich der fachlichen Kompetenzen, sondern auch bezüglich des Lebenswandels, vorzubringen. Geschah dies nicht, erhielt der letztendlich ausgewählte Kandidat die Vokation. Damit der zukünftige Lehrer aber seine Stelle auch antreten konnte, musste er nach erfolgter Präsentation durch den Superintendenten zum Konsistorium 49 anreisen. Dort wurde er dann erneut geprüft und hatte sich auf die Bekenntnisschriften 50 zu verpflichten, die Konfirmation 51 . Auf diese Art und Weise wurde die religiöse Einstellung kontrolliert und überwacht. Einen nicht-christlichen Lehrer sollte es nicht geben. Schließlich beauftragte das Konsistorium den Superintendenten mit der Einweisung des neuen Lehrers in die neue Stelle. 52
Dieses Verfahren kann man relativ gut an dem Lehrerwechsel von Carl Traugott Schilden zu Johann Samuel Keller in den Jahren 1798 bis 1806 verfolgen 53 . Der erste vorliegende Brief
47 Ist der Lehnherr oder Patron beziehungsweise Stifter des Kirchschullehns. Meist ist er gleichzeitig der Gerichtsherr.
48 Orgelspiel ist von Nöten, da der Lehrer stets gleichzeitig Kantor der Gemeinde, also Kirchendiener ist.
49 Infolge der Reformation gegründete staatlich geistliche Zentralaufsichtsbehörden für Kirche, Universität und Schule. Wittenberg 1537 gegründet, Meißen 1545 später in Dresden ist gleichzeitig Oberkonsistorium und Leipzig 1550.
50 Das beinhaltet die Confessio Augustana, die Konkordienformel und den kleinen Katechismus Martin Luthers.
51 Nicht zu verwechseln mit der Konfirmation der Schulkinder. Setzt den Lehrer lebenslang in ein geistliches Amt ein. Das bedeutet einen privilegierten Gerichtsstand, Steuer- und Rechtsvorteile. Die Konfirmation muss bei Wechsel der Schulstelle somit nicht wiederholt werden.
52 Vgl. Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche...,54f.
53 Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/5, 1140: Acta des Pfarramtes Glösa: die Schule zu Glösa betreff.
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erging von Kurfürst Friedrich August I an die Superintendentur Chemnitz am 26.5.1798. Es wurde Bezug genommen auf einen Brief vom 21.4.1798 in dem der Kurfürst davon unterrichtet wurde, dass für den Schulmeister Carl Traugott Schilden zu Glösa ein Substitut gesucht wird. Als Kandidaten standen zu diesem Zeitpunkt schon Friedrich Gottlob Heyne, Schulmeister in Harthau; Johann Samuel Keller, Chorpraefect in Freiberg; Carl Leberecht Hallen, Katechet in Halsbrücke bei Freiberg und Johann Gottlob Kunath, Kinderlehrer 54 in Starbach bei Nossen fest. Der Kurfürst veranlasste, dass die Superintendentur eine Probe abhält, von der sowohl die Schuljugend als auch die Eingepfarrten zu informieren sind. Außerdem wies er ausdrücklich darauf hin, auch das Schreiben und Rechnen zu prüfen. Bereits am 30.5.1798 leitetete die Superintendentur, bestehend aus Superintendent D. Gottlieb Merkel 55 und Johann Friedrich Carl Dürich, den Auftrag an den „Hochwohlehrwürdigen, Hochwohlgelehrten Hernn M. Lebrecht Christian Gottlob Schmidt, Verordneten Pfarrer zu Glößa mit Filial Hilbersdorf“ weiter. In diesem Brief legte sie den Termin für die Schulprobe auf den 24.6.1798, zu der sie ebenfalls erscheinen werden und sich wohl auch direkt im Anschluss daran für einen Anwärter entscheiden würden. Am 15.6.1798 folgte ein weiteres Schreiben, welches die Abkündigung 56 für den entsprechenden Sonntag enthielt.
Bei der Schulprobe musste jeder einzelne Kandidat einen Liedvers singen, sowie die Orgel spielen und einen Psalm vorlesen. Dieser stellte den Ausgangspunkt für das Beantworten von Fragen aus dem Dresdner Katechismus dar. Außerdem wurden Fragen zu allgemeinen Themen, wie Krankheiten, Zeiteinteilung beziehungsweise zum Rechnen gestellt. 57 Erst am 20.7.1798 antwortete der Kurfürst auf den am 3.7.1798 eingegangenen Brief der Superintendentur mit der Bestätigung der Vokation Johann Samuel Kellers als Substituten beim Schulmeister Carl Traugott Schilden. Gleichzeitig forderte er dazu auf, den Substituten dem Oberkonsistorium vorzustellen, um die Konfirmation durchführen und bestätigen zu lassen. Keller wurde jedoch erst 1806 konfirmiert im Zusammenhang mit der völligen Übernahme der Lehrstelle.
Indem die Superintendentur am 31.7.1798 an Pfarrer Schmidt schrieb, leitete sie die Bestätigung der Vokation weiter und beauftragte den Pfarrer diese Johann Samuel Keller auszuhändigen. Damit war Keller zunächst als Hilfslehrer bei Schilden bis zu dessen Pensionierung tätig.
Der alte Schullehrer, Carl Traugott Schilden, war ein außergewöhnlicher Mann. Er entsprach nicht dem damaligen Bild eines Schullehrer über den man stetig Beschwerden hörte und der
54 Lehrer in Orten ohne Kirche werden als Kinderlehrer bezeichnet. Hingegen Lehrer in Orten mit Kirche als Kirchschullehrer.
55 Vorgänger des Superintendenten Unger. Verstorben im Januar 1807.
56 Siehe Anhang: Akte aus dem Kirchenarchiv: 6/5, 1140: Acta des Pfarramtes zu Glösa: die Schule zu Glösa betreff.: Abkündigung der Schulprobe.
57 Siehe ebd, Anordnung des Gottesdienstes und der Schulprobe zu Glösa.
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auch sozial in der Gemeinde nicht angesehen war. Aus einem Bericht über den Michaelistag 1799 im Chemnitzer Anzeiger 58 entwickelt sich ein ganz anderes Bild. Schilden wurde in der Schulpredigt von Pfarrer Schmidt gebührend für seine treue und vorbildliche Arbeit als Lehrer der Kirchschule gelobt. Auch wird dies deutlich an dem Wissensstand der Schulkinder, der in der Schulprüfung erfragt wurde. Zum Dank für seine Mühen überreichten die Gemeinden des „Blankenauer Grundes“ ihm einen silbernen, inwendig vergoldeten Becher. 59 Schilden muss ein Lehrer durch und durch gewesen sein, denn er sparte von seinem kärglichen Einkommen 50 Thaler, die er nun den Gerichts- und Ausschusspersonen übergab, um von den Zinsen jährlich den Kindern etwas zukommen zu lassen. Falls es sich nicht glatt aufteilen ließe, sollten die besonders fleißigen Schülerinnen und Schüler damit belohnt werden. 60 Nach über 56 Jahren Amtszeit hatte sich der Lehrer Schilden dazu entschlossen in den Ruhestand zu gehen. Dieses Begehren brachte die Superintendentur mit dem am 24.5.1806 eingegangenen Brief an den Kurfürst. Dieser bestätigte nun in seinem Schreiben vom 2.6.1806 diesen Wunsch und setzte unter Vorbehalt den bisherigen Substituten Samuel Keller als dessen Nachfolger ein. Um Keller endgültig in sein Amt zu entlassen und verlangte er einen Bericht über etwaige Einwände der Eingepfarrten oder des Pfarrers. Des Weiteren bat er, darüber das Oberkonsistorium zu kontaktieren, damit eine Konfirmation durchgeführt werden kann.
In einem Brief vom 10.7.1806 informierte die Superintendentur den Pfarrer über die Bestätigung des Kurfürsten wegen des Gesuchs. Eindrücklich fragte sie nach möglichen Einwänden, die gegen die Person, Kellers, seine Lehre oder seinen Lebenswandel von den Eingepfarrten vorgebracht werden könnten und ermahnte dabei an die bereits abgehaltene Schulprobe. Diesbezüglich würde die Superintendentur am Nachmittag des 20.7.1806 in der Pfarrwohnung zu Glösa kommen. Weiter informierte sie darüber, dass Keller noch zur Konfirmation dem Oberkonsistorium in Dresden vorgestellt werden müsse. Am 23.7.1806 bestätigte der Kurfürst der Superintendentur, dass der bereits vokierte Johann Samuel Keller zur Konfirmation vorgetragen, zum Schulmeister-Amte tüchtig befunden und da keine Einwände eingegangen sind, zu diesem auch konfirmiert wurde. Der Brief wurde mit einer Ermahnung zu richtiger regelmäßiger Bezahlung des neuen Schulmeisters ohne jegliche Abzüge abgesandt.
Letzter Brief, der den Prozess der Amtsübernahme beschloss, ist von der Superintendentur an den Pfarrer vom 28.7.1806, in dem der Pfarrer über die ordnungsgemäße Konfirmation unterrichtet und der Lehrer aufgefordert wurde, die Kinder zu Liebe und Folgsamkeit
58 Chemnitzer Wochenzeitschrift erschienen von Jan. 1800 bis Dez. 1859 wöchentlich erschienen.
59 CHEMNITZER ANZEIGER:Zeitschrift für Politik und Unterhaltung, städtische und ländliche Angelegenheiten. 1.1800,3 (siehe auch Anhang)
60 Siehe Anhang: Akte aus dem Kirchenarchiv: 6/5, 1140: Acta des Pfarramtes zu Glösa: die Schule zu Glösa betreff.: Legat über 50 Thaler.
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anzuweisen. 61
4.2. Mangelhafte Zustände
Obwohl die erneuerte Schulordnung von 1773 „einen wirklichen Fortschritt dar[stellte und] […] zu den besten Schulordnungen aller Zeiten“ 62 gehörte, hat sie nur unzureichende Auswirkungen auf die Schulwirklichkeit gebracht. Besonders die vielen Schulversäumnisse und damit mangelnde Umsetzung der Schulpflicht waren ein nicht hinzunehmender Tatbestand. Nach und nach wurden Stimmen laut, die eine bessere Schulaufsicht anstelle der Superintendenten durch fachmännisches Personal forderten. Diese könnten durchaus auch Geistliche sein. Doch daran wurde zunächst nichts geändert. Zu bedenken ist dabei , dass die Abwesenheit der Schulkinder zweierlei Ursachen hatte. Einmal war der Pfarrer mit der wöchentlichen Schulvisitation überfordert und auf gleiche Weise sind die Eltern ihrer Pflicht nicht nachgekommen. 63
Aufgrund dieser Situation gab es in Sachsen vielerorts Reformschriften. So gibt es eine Schrift des schulinteressierten 64 Chemnitzer Superintendenten Merkel: „Vorschläge zur allgemeinen Verbesserung der niederen Schulen in der Diöces Chemnitz“ aus dem Jahr 1800. Die Vorschläge wurden von der Glösaer Gemeinde aufgenommen und die Schuleinrichtung aufgebessert. 65
Mit der Generale von 1805 versuchte die Regierung an die bestehenden Gesetze zu erinnern und verschärfte diese noch 66 . Indem den Eltern säumiger Kinder nun auch die Gefängnisstrafe angedroht wurde, erhoffte man sich, dass die Schulpflicht umgesetzt wurde. Die Generale könnte der Auslöser für Pfarrer Schmidt in Glösa gewesen sein, mit den Schulprotokollen zu beginnen. Unbedingt wurde ein zweiklassiger Unterricht verlangt, der ebenso in der Erntezeit zu halten war. Ferien durften nur bis maximal 4 Wochen gewährt werden. Das Schulgeld sollte ab sofort auf alle obligatorischen Lehrgegenstände (Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen) gezahlt werden. Einer gesonderten Gebühr für Rechenlektionen, die der Lehrer privat erteilte, wurde damit entgegengewirkt. Zudem sollte das Schulgeld nun von der Gemeinde selbst gesammelt und dann dem Lehrer übergeben
61 Vgl. Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/5, 1140: Acta des Pfarramtes Glösa: die Schule zu Glösa betreff.
62 Paetzold: Das Volksschulwesen …, 97.
63 Sicher liegt dafür der Grund in der ungeeigneten wirtschaftlichen Struktur, die es Bauern nicht ermöglicht auf die Arbeitskraft ihrer Kinder zu verzichten.
64 „der [Merkel] durch die Gediegenheit seiner Kanzelvorträge und die Vortrefflichkeit seiner Deklamation allen studierenden Jünglingen in stylistischen und rednerischen Darstellungen hochverehrtes Muster und Vorbild war, und schon durch seine blossen Schulbesuche und Prüfungen ungemein aufregte.“ (DR. HEINRICH GOTTLIEB TZSCHIRNER. In: Deutscher Ehren-Tempel/ bearb. Von einer Gesellschaft Gelehrter und hrsg. Von Wilhelm Henning. Gotha 1831, 102.
65 Vgl. Anhang: Chemnitzer Anzeiger …2.1801,49.
66 Vgl. Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 77.
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werden, um die Beziehung der Eltern zum Schullehrer zu entlasten. 67 Jeder hatte Schulgeld zu bezahlen, egal ob das Kind in der Schule war oder nicht. Außerdem wurde das Mindesteinkommen für Lehrer auf dem Land auf 80 Thaler und in den Städten auf 100 Thaler festgesetzt. Um dies zu gewährleisten war bereits 1799 eine
Schullehrerbesoldungskasse begründet worden. 68 Aus den Rechnungen der Kirche zu Glösa Kapitel IX geht die Besoldung des Schulmeisters hervor (Tab.1). Dazu sind sicher jeweils die Einnahmen aus dem Schulgeld noch hinzu zu rechnen.
Tabelle 1: Besoldung des Schulmeisters zu Glösa
Quelle: Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 49/5, 675: Rechnungen der Kirche zu Glösa 1800-1834.
Maßgeblichen Einfluss auf die Verbesserung des Schulwesens hatten die Arbeiten Gottlob Leberecht Schulzes 69 . Er hatte sich intensivst mit dem sächsischen Schulwesen auseinandergesetzt und zahlreiche Schulen visitiert, sodass er festhalten konnte: die Kinder haben ungenügende Kenntnisse, Fertigkeiten und ein schlechtes Verhalten, Gewöhnung und Gesinnung; Hilfe ist von der geistlichen und weltlichen Inspektion selten zu erwarten; die geringen Gehälter führen die Lehrer in eine „drückende und berufshemmende Abhängigkeit von den Gemeinden“ 70 . Grundlage für die Betrachtungen Schulzes war die Mitaufsicht der Kirche für die religiöse Bildung und die Tatsache, dass der „Oberaufsicht des Staates darf keine Volksschule […] entzogen werden. Der Staat muss sich versichern, daß in den aufwachsenden Geschlechtern vernünftig denkende und christlich […] [fundierte Personen] herangebildet […] werden […]. Die Rücksicht auf das religiöse Bekenntnis kann hierin keine Ausnahme herbeiführen, denn jede Confession muss fähig seyn, ihren Angehörigen die Gesinnungen einzuflößen, welche sie zu guten Staatsbürgern und treuen Unterthanen machen“ 71 . Damit Schulunterricht effektiver und gründlicher betrieben werden konnte, brauchte es allerorts eine Klasseneinteilung und festgeschriebene Lehrpläne. Rechnen, Schreiben und ein gründlicherer Religionsunterricht soll gehalten werden. Neben eifernden Lehrern, die sich auch ermahnen lassen, sollten mehr Lehrmittel und neuere Methoden
67 Oft kam es zu Streitigkeiten zwischen beiden Parteien, weil die Eltern das Geld nicht aufbringen konnte, der Lehrer aber auf das Geld als sein Einkommen angewiesen war. Damit sollte der negative Einfluss auf das Verhältnis zwischen Kind und Lehrer zurückgewiesen werden.
68 Vgl. Richter: Geschichte der sächsischen Volksschule …, 495-497.
69 Zur Person Schulzes siehe Anhang: Biografie: Gottlob Leberecht Schulze
70 Gottlob Leberecht SCHULZE: Das Volksschulwesen in den königlich Sächsischen Landen: Von seiner mangelhaftesten und hilfsbedürftigsten Seite dargestellt und den jetzt versammelten Ständen des Königreichs zu ernster Berathung empfohlen. Leipzig 1833, 123.
71 Ebd, 28f.
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angewendet werden. Er sieht das Hauptproblem, dass diese Ziele nicht erreicht werden, in den zu hohen Anforderungen an die Lehrer bei gleichzeitig schlechter Besoldung, die wiederum nur von den Familien getragen wurde 72 . Daraus schlussfolgerte er, dass Staats-und Kirchenbehörden, geistliche und weltliche Vorgesetzte, Lehrer und Eltern zusammenarbeiten müssen. Abschließend stellte er drei wesentliche Forderungen auf: 1. das Elementarschulwesen ist zweck- und zeitgemäß umzugestalten; 2. Volksschullehrer sollen ein sicheres Einkommen erhalten und 3. die dafür erforderlichen Mittel müssen beschafft werden.
Allmählich entwickelte sich ein Bewusstsein, dass Bildung nicht nur Kirchenangelegenheit ist, sondern der Staat auch etwas dazu beitragen muss. Eine vollkommene Trennung der Schule von der Kirche war nicht beabsichtigt, wie besonders die obigen Ausführungen Schulzes zeigen.
5. Das Volksschulgesetz von 1835
5.1. Voraussetzungen für das neue Gesetz
Die Grundlage, dass überhaupt ein neues Gesetz verabschiedet werden konnte, war die sächsische Staatsreform von 1831. Die für das Volksschulgesetz wohl wichtigste Veränderung war die Schaffung eines neuen Ministeriums: Ministerium für Cultus und öffentlichen Unterrichts, welches sich vor allem um kirchliche Angelegenheiten kümmern sollte. Die Mitglieder, welche teils nebenamtlich dort tätig waren, setzten sich aus vier Räten (Geheime Kirchen- und Schulräte), dem Oberhofprediger, einem katholischen Beisitzer und einer Kanzlei aus sieben Bediensteten zusammen. Den Vorsitz hatte der Kultusminister. Er beriet sich zusammen mit Räten und fasste dann den Beschluss allein. Demzufolge hatte der Kultusminister eine starke Position. Um so problematischer erscheint dann der Gedanke, dass keiner der Kultusminister bis 1918 Erfahrungen im Schul- und Kirchendienst aufweisen konnte. Der Staat besaß das Aufsichtsrecht über die geistlichen Behörden aller Konfessionen.
Die hauptsächliche Aufgabe des Kultusministeriums war zunächst die Erarbeitung eines neuen Schulgesetzes. Dabei grif es auf einen Entwurf von Gottlob Leberecht Schulze zurück, welcher nun im Kultusministerium als Geheimer Kirchen- und Schulrat arbeitete. 73
72 „Wenn wir Schulgeld bezahlen sollen, so können wir die Kinder noch weniger schicken; denn sie müssen Brot, Holz, Miethzins und Schulgeld verdienen helfen. Will aber der Schullehrer unsern Kindern mit zu essen geben, so wollen wir sie ihm schicken.“ (Schulze: Das Volksschulwesen..., 127.
73 Vgl. Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche..., 98-102.
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5.2. Bestimmungen des Gesetzes
Die elementare Volksschulbildung ist allgemein. Schulen können durch die Kirche mit dem Einverständnis des Kultusministeriums gegründet werden. Es besteht ebenfalls Schulpflicht für Kinder, wenn keine konfessionsgleiche Schule vorhanden ist. Dann kann dieses Kind vom Religionsunterricht befreit werden, wenn auf eine andere Art und Weise für Religionsunterricht gesorgt werden kann. Die Schule stellt eine selbstständige Einrichtung dar. Außerdem darf kein Unterricht in den Abendstunden abgehalten werden, wie es zum Beispiel in den Fabrikschulen die Regel war. 74 Die Schulgemeinde muss neben der Schulstube auch Wohn- und Wirtschaftsräume für den Lehrer bereitstellen. Damit wurde die Reiheschule 75 verboten. Für die Ausstattung der Schulstube gibt es genaue Ausführungen. Alle Kinder müssen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in die Schule gehen. Damit wurde nun die allgemeine Schulpflicht eingeführt, wo vorher nur die Schulpflicht für evangelischlutherische Kinder bestand.
Die Schulaufnahme ist zu Ostern beziehungsweise Michaelis möglich. Erst nach Abschluss der Schule können die Schülerinnen und Schüler eine Lehrer beginnen. Die Ferienzeiten 76 werden festgelegt.
Unterrichtet wird Religion, Sprach-und Leseübungen, Schönschreiben, Orthografie, Rechnen, Gesang und Realien. Diese Fächer können durchaus noch in einer Lokalschulordnung erweitert werden. Anhand der knappen methodischen Hinweise und der ausgewählten Lehrbücher 77 ist eine pädagogische Reflexion erkennbar. Die halbjährliche Prüfungsergebnisse sind im Hauptbuch mit den Noten vorzüglich, gut und hinreichend festzuhalten. Die sogenannten Schulgesetze sind als Disziplinarvorschriften für die Schüler im Schulraum aufzuhängen.
Die Einrichtung von Sonntagsschulen, welche die Weiterbildung außer Religion der Schulabgänger sichern sollte, wird empfohlen.
74 Seit 1805 existierte in Furth (gehörig zur Parochie Glösa) eine Fabrikschule. Die erste Schulstunde wurde am 12.8.1805 um 19Uhr gehalten. Unterrichtet werden die Kinder von Herrn Wöhler (Kaufmann, Posamentier aus Thum, lehrte ein Jahr in Harthau), welcher tagsüber ebenso an den Maschinen arbeitet, zunächst im Christentum und Lesen. Die Kinder mussten kein Schulgeld bezahlen. Später wurde der Unterricht sogar zweiklassig (1. Klasse 5-7Uhr, 2. Klasse 7-9Uhr früh) von Lehrern aus Hilbersdorf und Borna durchgeführt. (vgl. Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa …, 110f.).
75 In der Reiheschule werden die Kinder ohne feste Schulstube von einem Lehrer unterrichtet. Der Ort „geht die Reihe um“ unter den Eltern. Der Lehrer muss das nötige Unterrichtsmaterial immer mitbringen.
76 Ostern (sieben Tage ab Gründonnerstag), Pfingsten (Sonnabend bis Mittwoch), Weihnachten (24.Dezember bis Neujahr), Kinder ab 10 Jahren zusätzlich 4 Wochen in der Erntezeit, bis zu zwei Tage in der ersten Fastenwoche, bis zu zwei Tage zur Kirchweih.
77 Dazu gehören: Bibel, Gesangbuch und Katechismus. Die Auswahl kann gegebenenfalls vom Superintendenten erweitert werden. Weiter sollte es ein Elementarlesebuch und ein darauf aufbauendes Lesebuch, sowie ein Lese- und Realienbuch für die Oberklasse geben. Vgl. Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 114.
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Finanziert und getragen wird die Schule ab sofort von der Schulgemeinde, wodurch die Schule „zwischen öffentlicher und privater Sphäre“ 78 einzuordnen ist, denn die Schulgemeinde stellte eine Schnittmenge der politischen Gemeinde und der Kirchengemeinde dar. Die Idee der Schulgemeinde war weit verbreitet, etwa bei Friedrich Schleiermacher 79 , der die Gemeinde als Ort der Vermittlung zwischen Elternrecht und Staatserziehung sah. Den Vorsitz der Schulgemeinde hat der Pfarrer inne. Indem der Schulvorstand als Ersatz für die fehlende parochiale Vertretung gesehen wird, erhält die Schule ihr eigenes Organ. Zum Zwecke der Finanzierung ist eine Schul[c]asse anzulegen, in der sämtliche Einnahmen aus dem Kirchenlehn, Schulstiftungen, Schulgeldern, Strafgeldern und anderen Einkünften zu sammeln sind. Das Mindestgehalt für Kirchschullehrer, welches aus dieser Kasse zu bezahlen ist, wird auf 120 Thaler festgesetzt. Durch die Konstruktion der Schulgemeinde sind Ansätze zu einer Verstaatlichung der Schule erkennbar, aber nicht angestrebt worden.
Um die Sittlichkeit der Lehrer zu gewährleisten, kann ein Disziplinarverfahren „gegen unwürdige, nachlässige und untüchtige Lehrer“ eingeleitet werden, welches bis zur Entlassung aus dem Schuldienst führen kann.
Auch in der Schulaufsicht gab es einige Veränderungen. Auf unterster Ebene stand der Lokalschulinspektor 80 und der Ortsschulvorstand. Ihnen übergeordnet war
Distriktschulinspektor (Superintendent), welcher eine staatliche Koinspektion durch die Amtshauptmannschaften an die Seite gestellt bekommen hatte. Als Mittelbehörde zwischen Amtshauptmannschaft und Innenministerium fungierten die Kreisdirektionen in Budissin, Leipzig, Dresden und Zwickau. Ihnen gleichgestellt war das Landeskonsistorium in Dresden. Über die Pensionierung von Lehrern gab es nach wie vor keine Bestimmungen. Da sie eine enorme Belastung für die Gemeinden darstellen, wurden sie oft hinaus gezögert. Eine Absicherung ließ sich nur über den Beitritt zu einer privaten Pensionskasse 81 erzielen. Somit lässt sich zusammenfassend sagen: „Das Königreich Sachsen schuf mit dem Volksschulgesetz eine neue Schulverfassung nach preußischen Muster 82 , aber weiterhin auf der Grundlage der Konfessionsschule.“ 83
78 Ebd, 116.
79 21.11.1768 in Breslau geboren. Protestantischer Theologe, Philosoph und Pädagoge. Setzte sich für die Gründung der Berliner Friedrich- Wilhelms-Universität ein und lehrte dort ab 1810 als Theologieprofessor. Er stirbt am 12.2.1834 in Berlin.
80 In ländlichen Gegenden ist er gleichzusetzen mit dem Pfarrer der Gemeinde.
81 Ihre Beiträge ergeben sich aus den Einnahmen, die die Zeitschrift: „Sächsischer Volksschulfreund“ und der Vertrieb von Schulbüchern einbringen. Diese Döhnersche Kasse sicherte allerdings zunächst nur die Witwen und Waisen ab. Vgl. Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche ..., 143-146
82 Bereits im Preußischen Landrecht werden Schulen als staatliche Veranstaltungen benannt. Es besteht Unterrichtspflicht, aber keine Schulpflicht bis 1918. Wilhelm von Humboldt tritt 1808 sein Amt in der „Sektion des Kultus und des öffentlichen Unterrichts“ an und bewirkt in seiner folgenden Amtszeit zahlreiche Reformen im Bildungswesen zu standesfreier Erziehung.
83 Michael VONDENHOFF: Die Schule zwischen Staatsanstalt und causa ecclesiastica: Eine
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5.3. Die Umsetzung in der Gemeinde Glösa
Der neue gesetzliche Rahmen ermöglichte es den beiden Dörfern Borna und Heinersdorf eine eigene Schule für ungefähr 120 Kinder zu beantragen und zu bauen. 84 Als Lehrer wurde Karl August Müller 85 eingestellt. Von seinem Jahresgehalt in Höhe von 120 Thalern musste er 20 Thaler an den Kirchschullehrer Keller zu Glösa abtreten. Dieser erhielt weitere 20 Thalern vom Ministerium als Ersatz für den Ausfall des Schulgeldes der umgeschulten 86 Kinder. Aus dem Bericht im Chemnitzer Anzeiger geht hervor, dass sich mehrere Bewerber auf diese Stelle gemeldet hatten und das dementsprechend Prüfungen abgehalten wurden, in denen die Gemeinde sich ein Bild von den Kandidaten machen konnte. Außerdem ist es sehr interessant zu lesen, was für ein Volksfest aus der Einweisung des neuen Lehrers gemacht worden ist, mit wie viel Liebe er begrüßt wurde und wie viel Freude über die neue Schule die Menschen bewegte.
Der erwähnten Baufälligkeit der Schule zu Glösa wurde bereits ein Jahr später Abhilfe geschaffen. Die Renovierung kostete 1000 Thaler. Dabei wurden hauptsächlich beschädigte Teile repariert und das Dach mit Schiefer bedeckt. 87
Die Schulprüfungen wurden ab sofort auch ausführlich mit allen Gegebenheiten in einem Heftchen mit der Aufschrift: “Die in den Schulen abegehaltenen Examina: Pfarramtliches Schul-Protocoll, der Schul-Prüfungen und … der Schulen hiesige Parochie betreff.: angefangen von dem Herrn Past. M. Schmid, fortgesetzt von dem Herrn Vicar Schmid und dem Past. C. A. Dietrich. 1835-1843“ 88 festgehalten. In den Aufzeichnungen aus dem Jahr 1835 wird davon berichtet, dass die Kinder während den dreimonatigen Instandsetzungsarbeiten in der Kirche unterrichtet worden waren. Es ist vermerkt, dass etliche Kinder fehlten, aber nicht genau welche. Überprüft wurde der Katechismus, das Singen, Lesen und Rechnen und andere Kenntnisse. Das Schreiben wurde auch examiniert, jedoch sind die schlechten Ergebnisse den ungünstigen Bedingungen der Kirche zuzuschreiben. Der Lehrer wird als fleißig und geschicklich beschrieben. Abschließend wird bemerkt: „In allen diesen Schulen zeigte sich übrigens der wohlthätige Einfluß und Eindruck des neuen Volks-Schul-Gesetzes, sehr sichtbar.“ 89
Die halbjährlichen Schulprüfungen wurden angekündigt und waren öffentlich. Sie fanden stets erst nach gehaltener Schulpredigt im Beisein des Schulvorstandes oder zumindest rechtshistorische Untersuchung zum Schulwesen des 19. Jahrhunderts im Spannungsverhältnis von Staat und Kirche in seiner rechtsgeschichtlichen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung Preußens. Aachen 2008, 198.
84 Vgl. Anhang: Chemnitzer Anzeiger …36.1835,12.
85 Geboren 1812 in Trebsen bei Grimma. Bis 1835 Lehrer in Trebsen, Topfseifersdorf und Karsdorf bei Rochlitz; 1835-1864 Lehrer in Borna und 1864-1879 Lehrer in der Hauptschule Glösa.
86 Vgl. Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa …, 113.
87 Ebd, 109.
88 Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/7 ,1142: Schulberichte: 1835.
89 Ebd.
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einiger seiner Mitglieder statt. Es wurden zwei Klassen überprüft. Zur Erinnerung: unter dem Lehrer Carl Traugott Schilden gab es drei Klassen. Dies hing mit Sicherheit damit zusammen, dass 1835 Borna zusammen mit Heinersdorf eine eigene Schule erhalten hatt. Während 1835 nur Lesen, Schreiben, Singen, der Katechismus und andere Kenntnisse der Kinder examiniert wurden, sind bereits ein Jahr später deutlich mehr geforderte Realien unterrichtet und auch überprüft worden. Dazu gehörten Geographie, Geschichte und Naturgeschichte.
Ebenfalls aus dem Bericht von 1835 geht hervor, dass der Schulvorstand gewählt wurde und anschließend bestätigt werden musste. Also kann festgehalten werden, dass direkt nach Veröffentlichung des Volksschulgesetzes in der Parochie Glösa für jede Schule 90 eigene Schulvorstände eingerichtet wurden. Aufzeichnungen über Schulvorstandssitzungen und die dazugehörigen Protokolle beginnen allerdings erst mit Jahr 1851. Eine Schulkasse scheint nicht sofort angelegt worden zu sein, da sich entsprechende Schulkassenrechnungen 91 erst ab 1847 auffinden. Jedoch war 1847 bereits ein barer Kassenbestand als Abschluss der Rechnung vom Vorjahr vermerkt. Darauf wird im nächsten Kapitel näher eingegangen.
6. Schule in der Zeit des Vormärz und der Revolution
6.1. Die Emanzipationsbewegung der Lehrerschaft
In der Zeit des Vormärz herrschten in Deutschland und insbesondere in Sachsen drei große geistige Grundströmungen vor. Erstens: der Konservatismus, der daran interessiert war die alten Verhältnisse beizubehalten. Zum Anfang der 40er Jahre konnte diesem noch ein großer Teil der Regierung Sachsens zugeordnet werden. Zweitens: der Nationalismus, welcher bestrebt war eine deutsche Nation zu begründen und drittens: der Liberalismus. Er sah die Freiheit in einer Verfassung mit demokratischen Rechten.
Besonders die Lehrerschaft war zunehmend liberal eingestellt. 92 Dies baute auf der Tatsache auf, dass sich eine neue Lehrerschicht herausgebildet hatte, die die untüchtigen alten Lehrer verdrängte. 93 Bisher mussten sich die Lehrer ihr Wissen und ihre Fertigkeiten mühevoll im Selbststudium erarbeiten, sofern sie nicht vor ihrem Schuldienst eine besondere Vorbildung, zum Beispiel in Form eines Studiums an einer Universität, genossen hatten. Doch langsam entwickelten sich, unter anderem angeregt durch das Seminarwesen August Hermann
90 Zu diesem Zeitpunkt bestanden drei Schulen: Glösa, Borna und Hilbersdorf. Hilbersdorf als Filial von Glösa wurde erst 1881 selbstständig.
91 Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/12, 1147: Schulcassenrechnungen von Glösa.
92 Vgl. Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche ..., 167.
93 Vgl. Paetzold: Das Volksschulwesen …, 159.
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Franckes, private Lehrerseminare, die zur Professionalisierung der Lehrer beitrugen. 94 Dass sich nun auch zahlreiche Lehrer gegen die kirchliche Schulaufsicht aussprachen, steht im Zusammenhang mit den Schriften zweier Linkshegelianer 95 , David Friedrich Strauß und Ludwig Andreas Feuerbach. Sowohl Strauß Schrift über das Leben Jesu als auch das Buch Feuerbachs über das Wesen des Christentums üben eine scharfe Religionskritik und mindern damit den Stellenwert der kirchlichen Bekenntnisse für die Schule. 96 Die Kritik der Lehrer war vor allem in den persönlichen misslichen Lagen begründet. 97 Getragen wurde die Lehrerbewegung besonders durch die Presse, die die Diskussionen in den staatlich geschaffenen Lehrerkonferenzen verfolgte und dokumentierte. Als Julius Kell 98 Anfang 1845 die Leitung der „Sächsischen Schul-Zeitung für Schullehrer und Schulfreunde“ 99 innehatte, spitzte sich die Lage immer mehr zu und eine regelrechte Petitionsbewegung wurde in Gang gesetzt. Kell entwarf eine Lehrerpetition, die 1845 auch gedruckt wurde. Seine Forderungen betrachtete er nicht als Wünsche der Lehrer, sondern als Grundlage für eine fortschrittliche Volkserziehung. Dieser Fortschritt äußere sich im Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler. Dazu wäre es notwendig, die Lehrer in eigens dafür geschaffenen Seminaren auszubilden und für eine ausreichende Weiterbildung zu sorgen, der sich gleichfalls Geistliche anschließen könnten. Damit die Schule ihrem Ziel, der Erziehungsschule, entgegengehen könne, wären einheitliche Lehrmittel zu bestellen und Vor-, Sonntags- und Realschulen einzurichten. Durch die Abschaffung des Bekenntniseides wollte Kell das Gewissen der Lehrer entlasten. Eine weitere zentrale Forderung war die Gleichberechtigung des Lehrers und des Lokalschulinspektors. Keineswegs zielte Kell auf die Abschaffung der lokalen Inspektion, vielmehr sah er es als gutes Recht des Lehrers an, die Berichte des Pfarrers über die Schule an den Superintendenten vor deren Zustellung nochmals durchzusehen und Einwände anzubringen. Der Lehrer würde außerdem besser als der Pfarrer einschätzen können, welche Lehrbücher und Lehrgegenstände für die Kinder
94 Erst 1840 wird eine Seminarordnung verfasst. Die Ausbildung dauert nach einer obligatorischen Aufnahmeprüfung vier Jahre. Außerdem ist ein spezieller Lehrplan für die Seminare niedergeschrieben.
95 Linkshegelianer bezeichnet die Schüler des Philosophen Georg Friedrich Wilhelm Hegel (1770-1831). Sie sehen in der Religion eine bloße Projektion der menschliche Wünsche und Träume.
96 Vgl. Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 167.
97 Viele sehen an der Lage, wie sie in einer pädagogischen Anzeige im Chemnitzer Anzeiger 10.1809, 40 (siehe Anhang) schon beschrieben ist, nicht vieles verändert. Das Gehalt ist der Zeit nicht angepasst und die Aufsicht der Pfarrherren erdrückt sie.
98 1813 geboren als Pfarrerssohn in Pappendorf bei Hainichen. Studierte Theologie in Leipzig, danach Predigtamtskandidat. Ab 1836 Rektor in Kirchberg. Nachdem er Redakteur der Sächsischen Schulzeitung und von Brockhaus' „Illustrierte Zeitung für die Jugend“ war, wurde er im Leipziger Vaterlandsverein aktiv und für die extreme Linke in die II. Kammer des Landtages gewählt. Er stirbt 1849. (siehe dazu Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 173).
99 Die Zeitschrift wurde 1835 unter dem Titel „Der Schul- und Ephoral-Bote aus Sachsen: Wochenblatt für vaterl. Kirchen- und Schul-Wesen und Archiv für Mittheilungen sächs. Schulvorstände in Stadt und Land Grimma” ins Leben berufen. 1840 wurde sie in „Schulboten aus Sachsen. Sächsische Schulzeitung für Schullehrer und Schulfreunde“ umbenannt und konzentrierte sich seither auf das Schulwesen.
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geeignet wären. Lehrer wären Staatsdiener mit staatlichem Gehalt und einer staatlichen Altersvorsorge. Somit spiegelte Kell die Bedürfnisse der Zeit wieder, in denen das Verhältnis zwischen Pfarrer und Lehrer eher angespannt war und die pädagogischen Aufgaben des Lehrers nicht im Einklang mit dessen sozialer Stellung standen. Aus diesem Grund wurde auch der Wegfall der niederen Küsterdienste und die Kirchenkollekte für arme Lehrer gefordert. 100
Während beim Entwurf Schulzes zum Volksschulgesetz die Schule als Mittel zur Verbreitung des Christentums zu betrachten ist, so besteht Schule nunmehr zum Selbstzweck. Sie verwirklicht Nationalerziehung in einem lebendig aufgebauten Bildungswesen. 101 Die Petition Kells war kein Einzelfall. In den größeren Orten bildeten sich mit zunehmender Zahl Lehrervereine. Diese formulierten ihre eigenen Petitionen, wie etwa der Pädagogische Verein Dresden 1843. Während die Anhänger des Dresdner Vereins einige Punkte Kells ablehnten, fand er bei der pädagogischen Gesellschaft Chemnitz überaus große Zustimmung. 102
6.2. Reaktion der Regierung
Das Kultusministerium förmlich „überschwemmt“ mit Forderungen versuchte die Lehrer zu beruhigen und richtet die Bitte an sie, ihre Vorschläge zu überdenken um das rechte Maß zu wahren. Man war nicht beabsichtigt etwas an den obersten Grundsätzen des Volksschulgesetzes, Kommunalprinzip, dem Verhältnis von Kirche und Schule, sowie der Fixation des Schulgeldeinkommens zu ändern. Stattdessen wurde die Sächsische Schul-Zeitung unter eine scharfe Beobachtung gestellt und ihr ein Verbot angedroht. Nachdem in den ersten Monaten des Jahres 1848 zahlreiche Ministerwechsel stattgefunden hatten, trat am 25.März im Zusammenhang mit der Revolution ein neuer Kultusminister, Ludwig Karl Heinrich von der Pfordten 103 , sein Amt an, welches er bis zum 25.Februar des Folgejahres innehaben sollte. Er war liberal konservativ eingestellt und für Reformen offen. Kell, angetan von den Veränderungen, die die Revolution mit sich brachte, berief für den 25.4.1848 die erste Allgemeine Sächsische Lehrerversammlung 104 zusammen. Mit der Lehrerversammlung war ein Podium für die Lehrer und deren Forderungen geschaffen
100Vgl. Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 174-176.
101 Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 177f.
102 Ebd, 179f.
103 1811 im Innkreis geboren. Studierte Jura in Erlangen und Heidelberg und promovierte 1832. Bevor er sein Amt als sächsischer Außen- und Kultusminister antrat, war er Rektor. 1849 arbeitete er als Minister in Bayern bis 1859. Bundestagsgesandter in Frankfurt a.M. Er stirbt 1880 als privatisierter Gelehrter.
104 Diskutiert wurde die Volkserziehung als Staatssache unter der Leitung eines Erziehungsrates aus Sachverständigen, in dem der Minister den Vorsitz haben sollte. Damit wurde eine Trennung von der Kirche unter Ausschluss der Juristik und die Abwendung des Kommunalprinzips zum Ausdruck gebracht.
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worden. Auf der zweiten sächsischen Lehrerversammlung vom 3.- 5.8.1848 waren sogar der Minister von der Pfordten, Schulze und dessen Nachfolger Konrad Benjamin Meißner 105 zugegen.
Im November 1849 wurde der sogenannte „Unverstandslandtag“ 106 gewählt, welcher in der II. Kammer zu einem großen Teil aus Lehrern bestand. Die daraus gebildete Kommission für Lehrerpetitionen, der auch Julius Kell angehörte, erarbeitete nun einen Entwurf für ein neues Schulgesetz. Der Entwurf war stark geprägt von den Interessen der Lehrer, die in dem Gesetz eine starke Position gegenüber den Eltern der Schulkinder einnahmen. Beeindruckend ist die enorme Bündelung der Aussagen. Allerdings bleiben Fragen über die Finanzierung offen und der Wegfall der Prüfungen für Lehrer erscheint unzweckmäßig. 107 Infolge des Maiaufstands 1849 wurde dieser Landtag aufgelöst und ein neuer „Widerstanslandtag“ 108 zusammengestellt. Die maßgebliche Position des Außen- und Kultusministers hatte nun Friedrich Ferdinand von Beust 109 inne. In seiner Politik knüpfte er an die Ergebnisse vor dem Maiaufstand an. Der damalige Schulgesetzentwurf wurde von Meißner überarbeitet und erhielt dadurch einen konservativeren Charakter. Darin wurden die Lehrer zu Staatsdienern und erhielten eine Pensionsregelung sowie eine Gehaltserhöhung. Der neue Entwurf stellte ein organisiertes Gesetz für alle allgemeinbildenden Schulen, Realschulen und Gymnasien dar. Da jedoch das Landeskonsistorium seine Bedenken äußerte und der Landtag wegen seiner Differenzen zur Regierung am 1.6.1850 aufgelöst wurde, kam es zum Abbruch der Arbeiten an einem neuen Schulgesetz. Beust sah es als seine Aufgabe an, den Zustand, wie er vor der Revolution herrschte, wiederherzustellen. Aus diesem Grund wurden viele Lehrer verfolgt 110 . Auch die sächsische Schulzeitung nahmt einen gemäßigten Ton an. Obwohl sie das revolutionäre Verhalten einiger Lehrer verurteilte, hielt sie an ihren wesentlichen Zielen fest und betonte weiterhin die Macht der Bildung für den Lehrerstand. Ebenso verhielt es sich mit der Lehrervereinsbewegung: sie bestand fort, wenn auch in abgeschwächter Form.
105 Geboren 1782 als thüringischer Pfarrerssohn. Studierte Theologie in Leipzig und trat anschließend in die Fußstapfen seines Vaters. 1835 wird er Kirchen- und Schulrat in Leipzig. Zwölf Jahre später übernimmt er für acht Jahre das Amt Schulzes, bevor er in den Ruhestand eintritt und 1860 stirbt.
106 Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 234.
107 Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 230.
108 Ebd, 233.
109 1809 geboren, stammend aus sächsischen Dienstadel. Er war theologisch rationalistisch geprägt. Betrieb staatsrechtliche Studien in Göttingen. Übte zahlreiche Ämter im sächsischen Ministerium aus. Besaß vor seinem Antritt als Kultusminister 1849 keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet. Ab 1866 stand er im Dienste Österreichs. Er tritt 1882 in den Ruhestand und stirbt 1886.
110 Man sah die Lehrer in ihrer hohen moralischen Stellung einen schlechten Einfluss auf die Kinder ausüben. Sie sollten die Kinder schließlich zu guten Staatsbürgern und Untertanen erziehen.
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6.3. Glösa - fernab von allen stürmischen Veränderungen
Die Dorfschule, zwar am Rande der damals großen und blühenden Stadt Chemnitz gelegen, schien völlig unberührt von dem politischen Durcheinander fortbestanden zu haben. Ausführliche Berichte über die Schulexamina wurden bis 1843 geführt. Danach liegen zunächst nur noch [C]lassen- und [C]ensurentabellen 111 vor.. Diese gaben jeder Schülerin und jedem Schüler eine Nummer im allgemeinen Verzeichnis und eine Nummer, die der Reihenfolge in der Klasse entsprach. Neben dem Namen des Kindes wurde auch der Name, der Stand und der Aufenthaltsort des Vaters beziehungsweise des Pflegevaters vermerkt. Wie schon bei den Schultabellen des Lehrers Schilden fand sich die Zeit der Aufnahme. Neu aber war die Einschätzung der Geistigen Anlagen und Fähigkeiten und speziell die Beurteilung von Aufmerksamkeit und Fleiß 112 . Der Grad der erlangten Ausbildung und gemachten Fortschritt wurde a) im Denken und Urtheilen, b) in Religionskenntnissen, c) in Realkenntnissen, d) in Lesen, e) in Schön- und Rechtschreiben, f) in schriftlichen Gedankenausdrucke, g) im Rechnen und h) im Singen bewertet worden. Sowohl diese Unterrichtsgegenstände, als auch die Einschätzung der Geistigen Anlagen und Fähigkeiten und der Aufmerksamkeit mit Fleiß wurden mit den Noten 1 (gut), 2 (mittelmäßig) und 3 (schlecht) abgestuft 113 . In den letzten beiden Spalten fand sich die Gemüthsart und das sittliche Verhalten der Kinder und die in den letzten sechs Monaten versäumten Schultage wieder.
Als im Jahr 1837 Carl August Dietrich 114 das Pfarramt in Glösa antrat, erhielt die Gemeinde einen gewissenhaften Lokalschulinspektor für die drei Schulen der Parochie. Gleich in seinem ersten Bericht 115 schrieb er seine Ziele nieder. Er wollte alle Schulen gründlich und unparteiisch visitieren, unter Berücksichtigung der individuellen Lehrerpersönlichkeiten und deren Methoden und Fähigkeiten. Besonders wichtig erschienen ihm dabei auch die vorfindlichen Mängel zu sein, denen er Abhilfe leisten wollte. Aus dem Bericht wird deutlich, dass er zumindest im ersten Jahr jede der drei Schulen aller zehn bis vierzehn Tage besuchte und sich über die Situation dort einen Überblick verschaffte. Damit wurde er zumindest annähernd den Forderungen aus dem Volksschulgesetz von 1835 gerecht. Bei seinen Revisionen achtete er auf alle Details, wie zum Beispiel, dass die Schulbücher der Kinder sauber und ordentlich gehalten wurden. Er beurteilte die Disziplin der Kinder und besprach dies mit den entsprechenden Lehrern. Auch überschaute er genau die besonders
111 Akten Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/17-25, 1152- 1160.
112 Dies wurde früher in den letzten Spalte allgemein unter Sitten eingetragen. Dafür ist nun noch eine weitere Spalte eingeführt worden.
113 Die klassische Noteneinteilung von eins bis sechs scheint es hier nicht gegeben zu haben.
114 1791 in Chemnitz geboren. 1822 -1837 Pfarrer in Oberschlema bei Schneeberg danach in Glösa. Er wurde 1858 emeritiert und starb 1863 in seiner Geburtsstadt Chemnitz.
115 Siehe Anhang: Akte aus dem Kirchenarchiv: 6/7, 1142: Schulberichte (1837).
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zum Erlernen des Lesens angewendeten Methoden und deren Effektivität. Damit nichts dem Fortschritt im Lernen der Kinder im Wege stand, achtete er auch intensiv auf das Verhalten des Lehrers und nahmt jegliche Hinweise und Anschuldigungen ernst. Im freundlichen Gespräch 116 mit dem Lehrer wurden Missverständnisse aus dem Weg geräumt. Zu Michaelis 1838 findet sich der folgende Eintrag: „Solange dieselben Lehrer in der Schule angestellt sind und in diesen überhaupt nichts wesentliches sich verändert, dürfte es wohl hinreichend sein, wenn der Localschulinspector jährlich nur ein Mal und zwar zu Ostern nach der öffentlichen und sorgfältigen Prüfung […] die […] eingehende Schilderung […] in dem Schulprotocolle gibt.“ 117 Damit ist nicht gesagt, dass der Pfarrer von nun an die vierzehntägig abzuhaltenden Revisionen unterließ, sondern lediglich, dass die Aufzeichnungen nur noch jährlich erfolgten. 118 Diese Festlegung zeigt, welches Vertrauen den Lehrern der Parochie entgegengebracht wurde. Das Verhältnis zwischen Pfarrer und Lehrer scheint durchaus ein gutes gewesen zu sein, ganz im Gegensatz zu aufreibenden Beziehungen zwischen Pfarrer und Lehrer in manch anderen Gemeinden.
Ab dem Jahr 1838 sind auch jährliche Einträge des Superintendenten M. Friedrich August Unger 119 vorhanden. Allerdings sind sie eher oberflächlich gehalten. Es ist stets vermerkt, dass das Schulprotokoll in guter Ordnung vorgefunden wurde. In den nächsten drei Jahren war der Superintendent auch immer erfreulich überrascht über die guten Fortschritte, die der Lehrer Keller in Glösa trotz seines hohen Alters bei den Kindern erzielte. Aus einem Brief der Superintendentur Chemnitz vom 16.4.1844 120 ergeht, dass Glösa um die Erlaubnis der Anstellung eines Hilfslehrers, Karl Hermann Rudolph, gebeten hat. Mit diesem Schreiben bestätigte die Superintendentur das Begehren und setzte Rudolph in sein Amt ein und ermahnte ihn zu Treue und Gewissenhafigkeit.
Bereits ein Jahr später ist in einem Schreiben vom 6.5.1845 die Rede von einem Hilfslehrer Heldner, welcher dann in einem weiteren Brief vom 29.5.1845 als Hilfslehrer dort ordnungsgemäß verpflichtet wurde 121 . Nur wenige Monate verwaltete Heldner sein Amt und
116 In bereits oben erwähnten Bericht wird der Lehrer Müller aus Borna beschuldigt bis spät in die Nacht hinein an öffentlichen Orten Karten zu spielen. Das solch ein Nachforschen und „Bespitzeln“ von seitens des Pfarrers manchen Lehrer verärgert hat, ist sicher gut nachvollziehbar.
117 Siehe Anhang: Akte aus dem Kirchenarchiv: 6/7, 1142: Schulberichte (1838)
118 In den Folgejahren notiert er auch wenn nur kurz trotzdem immer ein paar Worte auch zur Michaelisprüfung.
119 Er wurde 1758 Pfoerten in der Niederlausitz geboren. Ritter des kaiserlichen Russischen St. Wladimir Ordens. Seit 1785 Diakon in Wurzen und seit 1889 Pfarrer in Borna. Zwei Jahre später dort auch Superintendent. Seit 1807 Pfarrer und Superintendent in der Hauptkirche St. Jacobi zu Chemnitz.
120Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/5, 1140: Acta des Pfarramtes Glösa: Die Schule zu Glösa betreff.
121 Dazwischen war ein Brief der Superintendentur vom 25.9.1844, worin von einer Verirrung an einem Schulknabe, Sohn des Handarbeiters Uhlig die Rede ist. Der Schullehrer ist davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich hierbei um ein Vergehen handelt, das Züchtigung bedarf. Leider wird nichts genaueres zu diesen Verirrungen gesagt und auch kein weiterer Name genannt. Es ist zu vermuten, dass der Hilfslehrer Rudolph aus diesem Grund abgelöst werden musste.
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ein weiterer Brief der Superintendentur 122 ging im Pfarramt ein. Der Superintendent hatte bei seiner letzten Schulrevision einen schlechten Eindruck vom Zustand der Schule in Glösa. Trotz dass sich der junge Lehrer viel Mühe gab, gelang ihm der Unterricht weniger gut. Der Senior- Schulmeister Keller konnte aufgrund seines Alters den Substituten wohl auch nicht recht unterstützen und anleiten. Daher empfahl der Superintendent dem Pfarrer sich mit dem Lehrer Keller über die Situation zu unterhalten und abzuwägen, welche Schritte als nächstes gegangen werden müssen.
Anscheinend entschied sich Keller einige Zeit später für den Ruhestand. Dies lässt die Anordnung einer Schulprobe für den 25.10.1846 unter Ankündigung in der Mutter- als auch in der Tochterkirche vermuten. Als Kandidaten wurden drei Schullehrer genannt: Franz Ernst Schubel 123 zu Hundshübel , Karl Traugott Dietrich zu Obercunnersdorf und Karl August Starke zu Oberreichenbach. Die Probe wurde am 20. Sonntag nach Trinitatis abgehalten und auffallend ist, dass sich seit der Kirchprobe Kellers im Jahr 1798 so gut wie kaum etwas verändert hat. Die Designaten mussten allein singen, die Gemeinde mit der Orgel begleiten, einen Psalm vorlesen und einen Satz katechifieren. Fragen zu Realien wurden keine gestellt. Die eigene Vorstellung der Designaten war eine Neuerung gegenüber 1798. Im Anschluss an den Gottesdienst fand im Schulhaus die Probe des Schreibens und Rechnens an. 124 Damit wird deutlich, dass der Schuldienst in Glösa immer noch in engen Zusammenhang mit dem Kirchendienst stand. Es war wichtig, dass der zukünftige Lehrer sich in Fragen des Katechismus auskannte, dass er gut singen und Orgel spielen konnte. Seine Fähigkeiten als guter Lehrer wurden jedoch kaum überprüft und standen somit auch nicht im Vordergrund. Erst am 7.5.1847 forderte die Superintendentur dazu auf, den konfirmierten und verpflichteten Lehrer Schubel in sein Amt einzuweisen.
Wie es sich mit dem Einkommen des Kirchschullehrers in Zeiten der Revolution verhielt, lässt sich sehr gut an Hand der Schul[c]assenrechnungen 125 einsehen. Die Rechnungen sind unterzeichnet von allen Mitgliedern des Schulvorstandes, zu dem auch Pfarrer Dietrich gehörte.
Zu der Besoldung des Schullehrers aus dem Schulgeld in Höhe von 162 Tlr. müssen noch die Einnahmen aus dem Kirchendienst hinzu gerechnet werden. Diese sind in Kapitel IX. der Kirchrechnung 126 mit einem Betrag von 24 Tlr.16 Gr. 3 Pf. ausgewiesen. Somit kommt man auf ein Gesamtgehalt von 186 Tlr. 16 Gr. 3 Pf., wenn man die Naturalabgaben 127 heraus
122 Siehe Anhang Akte Kirchenarchiv: 6/5, 1140: Beurteilung des neuen Lehrers.
123 1802 geboren in Thallwitz bei Wurzen. Mit 20 Jahren Lehrer in Korpitzsch bei Leisnig und 1836 Mädchenlehrer in Hundshübel bei Schneeberg. 1847-1864 Kirchschullehrer in Glösa.
124 Siehe Anhang Akte Kirchenarchiv: 6/5, 1140: Gottesdienstordnung zur Kirchprobe 1846.
125 Siehe Anhang: Akte Kirchenarchiv: 6/12: 1147: Schulcassenrechnung 1847
126 Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 49/6, 676: Kirchenrechnungen von 1841 -1868.
127 Diese wurden erst ab 1.1.1854 abgelöst. Die letzte Sammlung war zu Michaelis 1853 und erbrachte 36 Brote, 19 Korn-, 22 Hafergarben, 20 Eier und 20 Käse. (Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa …, 111) Vgl. auch Moderow: Volksschule zwischen Staat und
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rechnet. Glösa gehörte also nicht zu den Pfarrdörfern, die zur Unterhaltung ihrer Schule auf staatliche Unterstützung angewiesen waren. Das Gehalt des Kirchschullehrers war sicher nicht übermäßig viel, aber dennoch liegt es weit über der gesetzlich geforderten Mindestnorm.
7. Institutionelle Trennung von Kirche und Schule im Volksschulgesetz von 1873
7.1. Schlussfolgerungen der Politik aus der gescheiterten Revolution
Die Revolution war in ihrer Radikalität gescheitert, aber die Erkenntnis, dass sich etwas ändern musste, war erwachsen, denn viele Punkte der zahlreichen Petitionen hatten ihre Berechtigung.
Wenn man die Schule unabhängig von der Kirche gestalten wollte, so musste eine staatliche Finanzierung nicht nur der Lehrer, sondern des gesamten Schulbetriebs ermöglicht werden. Das hatten viele Petitionen nicht mit ins Auge gefasst. Fest stand jedenfalls, dass eine Gehaltserhöhung durchgesetzt werden musste. Um jedoch das fehlerhafte Verhalten der Lehrer nicht zu loben 128 , wurde die Erhöhung nach Dienstjahren gestaffelt (Tab.2) und nur für tadellose, befriedigende Lehrer gewährt. Dazu kam die freie Wohnung und das Kirchendiensteinkommen wurde erst ab 60 Tlr. angerechnet.
Tabelle 2: Staffelung der Lehrerbesoldung 1851
Quelle: Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 260f.
Moderow bezeichnet das politische Vorgehen als „Zuckerbrot und Peitsche“ 129 , da neben der Gehaltsreform die Regierung besonders streng vorging. Zunächst wurde die Schulaufsicht strikt im Sinne von 1835 intensiviert. Die Erarbeitung geeigneter Lehrbücher wurde angeordnet und weniger geeignete verboten. Nicht zuletzt war es die Gründung eines regierungstreuen Presseorgans, „sächsisches Kirchen- und Schulblatt“, welches die Königstreue und die kirchlichen Lehrer stärken sollte.
Die Ablösung der Naturalabgaben im Jahr 1854 ließ Klagen laut werden, da wegen der Inflation des Geldes und der gleichzeitig steigenden Lebensmittelpreise sich das Einkommen
Kirche …,296f..
128 Die Gehaltserhöhung würde in dem Sinne als Belohnung für den Aufruhr der Lehrer gelten.
129 Moderow: Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 158.
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der Lehrer verringern würde. 1858 war es der Regierung aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage möglich, erneut die Gehälter anzuheben. Zusätzlich zur Staffelung nach Dienstjahren wurden die Niveaus der Gehaltsklassen an die Einwohnerzahlen der Orte angepasst. Ab den 60er Jahren veränderte sich zunehmend die politische Atmosphäre. 130 Beispielhaft wären hier die Chemnitzer Thesen von 1867 zu nennen. „Der Staat übe die Aufsicht über das Schulwesen durch von ihm eingesetzte fachkundige Behörden und Beamte aus, die spezielle durch den Bezirksschulinspektor. Die Lokalschulinspektion fällt weg.“ 131 , so die zentrale Forderung. Außerdem sollte dem Lehrer Sitz und Stimme im Schulvorstand gewährt werden und er sollte, wie bisher der Pfarrer, über die Schulentlassungen entscheiden. Die Pensionsfrage 132 und das Lehrergehalt sollten geklärt werden. Die Klassennormzahl sollte auf 50 Kinder beschränkt werden. Der Umfang des Religionsunterrichts war einzuschränken. Dem Lehrer musste eine bessere Ausbildung ermöglicht werden und ihm gebührten die vollen staatsbürgerlichen Rechte. Die bisherigen Disziplinarbestimmungen waren nicht mehr tragbar.
1867 wurde Sachsen in den Norddeutschen Bund eingegliedert und 1871 in das Deutsche Reich. Auf einmal stand der Schulgesetzentwurf von 1849 wieder zur Debatte und auch auf der Landessynode vom 9.5. bis zum 18.6.1871 sprach man sich für die Trennung der Kirche von der Schule aus.
7.2. Das Volksschulgesetz von 1873
Das Volksschulgesetz „repräsentierte […] eine in Deutschland sonst nicht erreichte Qualität; es bildete eine Ausnahme wie schon das Gesetz von 1835. Auch Vertreter der Lehrerschaft bezeichneten es noch Jahrzehnte später als 'mustergültig'.“ 133 Mit dem Gesetz wurde die entkirchlichte religiöse Volksschule unter fachmännischer Schulaufsicht gestellt. Der Religionsunterricht (jetzt „Religion und Sittenlehre“ genannt) sollte nicht mehr zum christlichen Glauben erziehen, sondern diente nur noch als pädagogisches Mittel. Die Realien wurden aufgespalten in die Unterrichtsfächer Geschichte, Geographie, Naturgeschichte und Naturlehre. Turnen wurde zum ordentlichen Lehrfach und für die Mädchen sollte möglichst weibliche Handarbeiten angeboten werden. Die Konstruktion der Schulgemeinde, mit ihrer Aufgabe der Finanzierung des Schulbetriebs, blieb unverändert bestehen. Der Lehrer erhielt nun auch einen Sitz im Schulvorstand.
130 Die Linke erstarkt langsam wieder. Pädagogische und schulpolitische Vorstellungen werden zunehmend diskutiert. Die politische Aktivität der Lehrervereine nimmt wieder zu. Die Kirchenverfassung wird auf Verordnungswege verändert.
131 Richter: Geschichte der sächsischen Volksschule …, 329.
132 Diese wurde mit dem Pensionsgesetz 1868 geklärt.
133 Moderow. Volksschule zwischen Staat und Kirche …, 350.
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Ebenso Mitglied war der Pfarrer als Lokalschulinspektor 134 , der allerdings keinerlei Befugnisse auf höherer Ebene mitzuwirken hatte. Er ist dem Bezirksschulinspektor 135 untergeben, welcher wiederum unter der Oberaufsicht des Kultus stand. Es gab eingehende Bestimmungen zur Volksschullehrerbildung. Die Kollateral ging in größeren Orten auf den Stadt- beziehungsweise den Gemeinderat über. Dabei war der Religionseid nur noch von den Religionslehrern abzulegen.
In der Folge kam es dazu, dass sich die örtlichen Schulwesen durch die Selbstständigkeit der Gemeinden etablierten. Der Analphabetismus und auch die Schulversäumnisse gingen stark zurück.
7.3. Veränderungen auch für die Kirchschule Glösa
Da die Schul[c]assenrechnungen nicht vollständig abgeheftet sind, fehlen Angaben über die Besoldung des Lehrers in Glösa in den Jahren 1849 bis 1857. Aus der Schul[c]assenrechnung 1858 lässt sich eine Erhöhung der Besoldung auf 189 Tlr. ausmachen. Nach den Gehaltsanforderungen, die 1858 festgelegt wurden und die eine Anrechnung der Dienstjahre vorsahen, lag der Verdienst des Lehrers Schubel, der sich zu diesem Zeitpunkt seit 36 im Schuldienst befand, weit darunter, auch wenn man das Kircheneinkommen mit hinzu rechnet. Dies verbesserte sich auch in den nächsten Jahren nicht wesentlich (Tab.3).
Tabelle 3: Besoldung des Lehrers zu Glösa 1859-1863
Quelle: Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/4, 1147: Schulcassenrechnungen von Glösa
Ein anderes Bild entsteht jedoch, wenn die Akte über die Einführung des Lehrer-Pensions und Emeritierungsgesetzes 136 zur Grundlage gewählt wird (Tab.4). Hier lag Glösa sogar weit über dem geforderten Mindestgehalt.
134 Dies blieb so bis 1918. In Schulen mit mindestens sechs Lehrern wurde die Aufsicht durch einen eingesetzten Schuldirektor ausgeübt.
135 Dieses Amt wir hauptamtlich von ehemaligen Lehrern ausgeübt. Diese Aufsicht war strenger als unter der bisherigen geistlichen Aufsicht, was wiederum zu Klagen seitens der Lehrer führte. Sie wurden 1876 neu zusammengesetzt und dadurch strikt von den Ephorien getrennt.
136 Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa; 6/10, 1145: Acta die Einführung des Lehrer- Pensions- und Emeritierungsgesetztes sowie des Gesetzes v. 23.3.1870 die Revision der Lehrergehalte, Schulgedlficum betr.: Spezificationen der Gehaltsbezüge enthaltend: Einkommen der Schulstellen. Hier sind alle Einkünfte auch aus der Kirche berücksichtigt.
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Tabelle 4: Einkommen der Schulstelle Glösa 1861-1872
Quelle: Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/4, 1145: Acta die Einführung des Pensions-und Emeritierungsgesetzes ….
Bei den Schulberichten gibt es auch einige Auffälligkeiten. Zunächst fehlen sämtliche Berichte aus den Jahren 1844 bis 1859. Hier liegen lediglich die bereits erwähnten [C]lassen-und [C]ensurentabellen 137 der Schüler vor. 1860 bis 1864 setzte der Pfarrer wieder in einer handschriftlichen Tabelle 138 seine Aufzeichnungen fort. Er erfasste dabei Aussagen über den Lehrer, die anwesende Kinderzahl, die Versäumnisse, die [C]ensuren, die Führung des Hauptbuches und des Tagebuchs (keine Eintragungen). Weiter notierte er die Fortschritte der Kinder in den Biblischen Geschichten, Lesen (Lautiren), Rechnen an der Tafel und im Kopf, schriftlicher Ausdruck und Rechtschreibung, gemeinnützige Sprachübungen, Schreiben, Singen und deren Kirchenbesuch. Ab 1865 gab es dafür vorgefertigte Tabellen, welche nun auch wieder das Unterrichtsfach Realien und die Sitten der Kinder erfassten. Der Lehrer Carl August Müller 139 wurde vom Pfarrer zwar mit vielen und tiefen Kenntnissen gelobt, jedoch redete er oft zu lang und fragte die Kinder zu wenig. Hierin wird deutlich, dass der Pfarrer immer noch, auch über die didaktischen Fähigkeiten und Leistungen des Lehrers, zu urteilen beauftragt war. Jetzt wird auch ersichtlich, dass das Haupt- und das Tagebuch geführt wurden, da sich Einträge über deren ordentliche Führung finden 140 . Der letzte Schulbericht solcher Art ist aus dem Jahr 1874.
Mit der Einführung des Volksschulgesetzes 1873 war der Pfarrer nur noch berechtigt den Religionsunterricht zu beurteilen. In den diesbezüglichen Tabellen 141 waren die Anzahl der wöchentlichen Religionsstunden und die verwendeten Lehrmittel verzeichnet. Der Religionsunterricht wurde nach Inhalt und Form beurteilt. Letztlich wurden Bemerkungen üben den Stand der religiösen und sittlichen Jugendbildung getätigt. Beispielhaft sind im Anhang die Eintragungen aus dem Jahr 1897 skizziert.
137 Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/17-25, 1152 - 1160: Classen- und Censurentabellen.
138 Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/7, 1142: Schulberichte
139 Wurde bereits als Kinderlehrer von Borna im Abschnitt 5.3. erwähnt.
140 Siehe Anhang: Akte aus dem Kirchenarchiv: 6/7, 1142: Über den Lehrer 1865-1873.
141 Akte Kirchenarchiv Chemnitz Glösa: 6/8, 1143: Acta die über den Religionsunterricht in den Schulen der Kirche zu Glösa: v. Ostern 1873-1918.
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8. Zusammenfassung
Durch die Reformation und der im Anschluss daran abgefassten Kirchen- und Schulordnung von 1580 wurden nach und nach flächendeckend in ganz Sachsen Volksschulen eingerichtet. Somit hatte das niedere Schulwesen seinen Ursprung in der engen Verbindung zur Kirche. Daher waren auch die hauptsächlich unterrichteten Fächer der Katechismus, Lesen und Singen. Auch die Kirchschule Glösa gehörte zu einen dieser ersten Schulen. 1773 erging die erneuerte Schulordnung, die zwar in ihrer Umsetzung vielerorts wenig Beachtung fand, doch zumindest in Glösa zahlreiche Veränderungen mit sich brachte. Erst die Regelungen des Volksschulgesetz von 1835 kamen fast überall zur Anwendung. Die Ortsschulaufsicht übten nach wie vor die Pfarrer aus. Dazu hatten sie mindestens zu Ostern und zu Michaelis die Schulprüfungen durchzuführen. Diese sind in den Schulberichten von Glösa teilweise sehr ausführlich protokolliert. Auch bei der Anstellung von Lehrern musste die Meinung des Pfarrers eingeholt werden. Die Kirchprobe, in der die Lehrkandidaten vorgestellt und examiniert wurden, umfasste auch die Prüfung des Singens und des Orgelspiels, da das Lehramt immer noch mit dem Kirchendienst verbunden war. Jedoch war 1835 schon mit der Einrichtung der Schulgemeinde und entsprechenden Schulvorständen ein Schritt in Richtung Verstaatlichung der Schule getan worden. In der Zeit der Revolution wurden zunehmend Lehrervereine aktiv, die eine Schule ohne geistliche Aufsicht forderten. Aufgrund des Scheiterns der Revolution sind geplante Schulgesetzentwürfe nie in Kraft getreten und die Position der Kirche wurde zunächst erst einmal wieder gestärkt.
Als sich die politische Atmosphäre in den 60er Jahren wieder änderte und Sachsen dem Deutschen Kaiserreich angegliedert wurde, war der Weg für ein neues Volksschulgesetz geöffnet worden. Die lang ersehnte Trennung der Kirche und der Schule hatte zur Folge, dass auch in Glösa nur noch der Religionsunterricht unter der Aufsicht des Pfarrers stand und auch nur noch Religionslehrer den Religionseid leisten mussten. So haben wir im Wesentlichen bis heute eine entkirchlichte, aber keinesfalls religionslose Volksschule.
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Literaturverzeichnis
Gedruckte Quellen
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Chemnitzer Anzeiger: Zeitschrift für Politik und Unterhaltung, städtische und ländliche Angelegenheiten 2(1801), 49.
Chemnitzer Anzeiger: Zeitschrift für Politik und Unterhaltung, städtische und ländliche Angelegenheiten 10(1809), 40.
Chemnitzer Anzeiger: Zeitschrift für Politik und Unterhaltung, städtische und ländliche Angelegenheiten 36(1835), 12.
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Archivalien
Aus dem Kirchenarchiv Chemnitz Glösa
6/4, 1139: Acta privata: die Nacht-Wache bey der Kirche, Pfarre u. Schule betrf.: Glösa d. 9. Aug. 1775- 1785.
6/5, 1140: Acta des Pfarramtes zu Glösa: die Schule zu Glösa betreff. 6/7, 1142: Schulberichte.
6/8, 1143: Acta die über den Religionsunterricht in den Schulen der Kirche zu Glösa: v. Ostern 1873-1918.
6/10, 1145: Acta die Einführung des Lehrer- Pensions- und Emeritierungsgesetztes sowie des Gesetzes v. 23.3.1870 die Revision der Lehrergehalte, Schulgedlficum betr.: Spezificationen der Gehaltsbezüge enthaltend: Einkommen der Schulstellen. 6/12, 1147: Schulcassenrechnungen. 6/17-25, 1152-1160: Classen- und Censurentabelle. B. 49/4, 674: Kirchenrechnungsbuch 1749-1798. 49/5, 675: Rechnungen der Kirche zu Glösa 1800-1834. 49/6, 676: Kirchrechnungen von 1841-1868.
Aus dem Stadtarchiv Chemnitz
V A 410: Protokolle der Schulvorstandssitzungen 1851-1886.
V A411: Protokolle der Schulvorstandssitzungen 1887-1919. A I 2/7: Acta die Revision der zur Parochie Glösa gehör. Schulen betr. 1805-74.
Anhang
Akten aus dem Kirchenarchiv Chemnitz Glösa
6/4, 1140: Acta des Pfarramtes Glösa: die Schule zu Glösa betreff.: Abkündigung der Schulprobe
Abkündigung
[…] daß heute über acht Tage G.G. Als am Feste Johannis des Täufers in hiesiger Kirche und sonst eine öffentliche Schul- Substituten- Probe soll abgehalten werden. Die christliche Gemeinde wird sich also hierzu, und dem zu haltenden Gottesdienste zahlreich und andächtig einfinden, wie auch Gott zu bitten, daß er ales zu seines Nahmens Ehr und zu wahren Nutzen der lieben Schuljugend gereichen und uns schlagen laßen wolle, um Jesu Christi willen. Amen.
6/4, 1140: Acta des Pfarramtes Glösa: die Schule zu Glösa betreff.: Anordnung des Gottesdienstes und der Schulprobe zu Glösa
Anordnung
des Gottesdienstes und der Schulprobe zu Glösa
1.) Der Designatus I. praeludirt, und singt von dem Liede: Komm, heiliger Geist; den ersten Vers allein.
2.) Der Designatus II. praeludirt, und wird von dem Liede: Eins ist noth; dem 9.ten Fers allein singen. 3.) Collecte und Verlesung der Epistel 4.) Der Designatus I. verließt den 104. Psalm und catechifirt
5.) Der Designatus II. soll lesen den 103. Psalm, und catechifiren
6.) Der Designatus III praeludirt, und singt von dem Liede: gott, der Vater, wohn uns bey; den ersten Vers allein.
7.) Der Designatus IV. hat zu praeludirn, und von dem Liede: Es woll uns Gott gnädig seyn; den ersten Vers allein zu singen. 8.) Verlesung des Evangelii, und die Abkündigungen.
9.) Der Designatus III. verließt vom 106. Psalm, und wird eine Catechisation halten
a) darüber: Gott ist heilig, gerecht mit den 128. und 130.ten Fragen.
b) weiter:
a) über die vier Weltgegenden
b) über die Erhaltung der fünf Sinne
10.)Der Designatus IV. soll den 118. Psalm lesen, und als dann catechifiren, und sich unterreden,
a) darüber: Gott ist barmherzig, wahrhaftig, mit den 132. und 134. Fragen
b) ingleichen
11.) Vorstellungsrede
12.)Der Designatus I. praeludirt, und fängt den Vers an: Laß mich dein seyn und bleiben 13.)Collecte und Seegen, wobey der Designatus II. respondirt, und spielt, 14.)Amen, das ist, es werde wahr; der Designatus III. praeludirt, und fängt den Gesang an.
Zum Ausgange wrid, zu Gewinnung der Zeit, für die übrigen Probe-Aufgaben von einem Designato nicht gespielt.
6/4, 1140: Acta des Pfarramtes Glösa: die Schule zu Glösa betreff.: Legat über 50 Thaler
Hochwohlerwürder Her. Pastor,
hochzuehrender Her. Magister!
Meine Meynung in Ansehung des von mir zum Besten hiesiger Schule, niedergelegten Legats an Fünfzig Thalern ist diese:
Diese 50 Tlr. sollen gegen Entrichtung des Landesübl. Interessen an einen sichern Ort ausgeliehen werden. Die jährl. Interessen sollen jedesmahl zu Michael[is] entrichtet, und bey der zu haltenden Schulprüfung an die daseyende Schuljungend vertheilet werden, und zwar also:
Daß von denen, die in der ersten Klaße sich befinden, jedes 1 gl. von denen in der zweiten
Klaße, jedes 6d. und von denen in der dritten Klaße jedes 3d. erhalte. Da nun aber, wenigstens nach Beschaffenheit des gegenwärtigen Schul- Numerus von den 2 rf. 12 gl. Interessen als gegen welche aniezt dieses Legat verliehen ist, noch etwas übrig bleicht:so soll das übrige unter diejenigen Kinder, die kedes Jahr das erstemahl zum heil: Abendmahl gehen, zu gleichen Theilen vertheilet werden. Solches habe ich auch Ew. Hochwohlerhwürdigen Verlangen gehorsamst anzeigen wollen, ich verharre in vollkommensten Respect.
Glösa
den 19. Octbr:
1799
6/4, 1140: Acta des Pfarramtes Glösa: die Schule zu Glösa betreff.: Neuer Hilfslehrer Karl Hermann Rudolph 16.4.1844
An das Pfarramt zu Glösa
Auf Ihre Anzeigen vom 10 und 15. May: die Anstellung eines Hilfslehrers zu Glösa in der Person des Schulamts-Kandidaten Karl Hermann Rudolph betreffend, mag es, unerwartet der Entscheidung, welche die Schul-Inspection über den […] eingeweihten Cant[…] zwischen dem Cantor Keller und dem Hilfslehrer Rudolph etwa geben dürfte, geschehen, daß genannter Rudolph zu seinen […] Wirkunskreis eingeführt und mittels Handschlags verpflichtet wurde, den übernommenen Verbindlichkeiten zum Organ der Schule und der ganzen Gemeinde mit aller Treue und Gewissenhaftigkeit nachzukommen. Zudem ich Ihnen dies verfügend zu erkennen gebe, veranlasse ich die, das deshalb Erforderliche zu besorgen und darüber, daß es geschehen, eine Nachricht zu den hiesigen Ephoral-Akten zu geben. Superintendur Chemnitz, den 16. April 1844. H.H. Eger
6/4, 1140: Acta des Pfarramtes Glösa: die Schule zu Glösa betreff.: Beurteilung des neuen Lehrers
An
das Pfarr-Amt zu Glösa
Bei meiner letzten Schulrevision in Glösa habe ich die zweite Classe in einem Zustande gefunden, der mich nur wenig befriedigen konnte. Ich bin weit entfernt, dem jungen Manne, der sie unterrichtet, darüber Vorwürfe zu machen, denn ich muß seinen Eifer, seine Lebendigkeit und sein Streben, so nützlich als möglich zu werden, anerkennen. Aber es fehlt ihm an Methode, an der Gabe, sich zu der Fassungskraft der Kleinen herabzustimmen und an der Kunst, seinem Vortrage diejenige Klarheit zu geben, die ganz besonders in einer zweiten Classe unverlässlich ist. Mit einem Worte: er ist noch nicht practisch durchgebildet und kann es nicht sein, da er nur erst vor wenigen Monaten das Seminar verlassen hat. Nothwendig würde es nun sein, daß der Herr Cantor Keller dem jungen und unerfahrenen Schulmann mit seiner Erfahrung, seiner Leitung und Aufsicht zu Hilfe käme, da er ja doch für den Zustand seiner Schule verantwortlich bleibt. Aber kann man es dem bejahrten Manne zumuthen, in der zweiten Classe das schwierige Amt eines Instructors zu übernehmen und den Gehilfen, der ihn eben einen Theil seiner Arbeit übertragen soll, erst mit einem nicht geringen Aufwande von Kraft und Zeit für seinen Beruf auszubilden? Würde dann nicht der Herr Cantor statt der nöthigen Ruhe, eine vermehrte, aufreibende Arbeit durch seinen Hilfslehrer genommen haben? Diese Betrachtung einer Seits, andern Seits aber die Nothwendigkeit, die etwas gesunkene Schule zu heben, veranlassen mich, Eu(er). Hochehrwürd(en) zu ersuchen, die Schule zu Glösa Ihrer besonderen Aufmerksamkeit zu würdigen, die Mittel, durch welche ihr aufgeholfen werden könne, nach Befinden in Gemeinschaft mit dem Hrn. Cantor Keller zu erwägen und mich von dem Resultate Ihrer Berathungen in Kenntnis zu setzen.
Der Eifer, den Eu(er). Hochehrwürd(en) den Schulen Ihrer --- zu widmen pflegen und die Gewissenhaftigkeit, mit welcher der Herr Cantor Keller von jeher das wahre Wohl seiner Schüler im Herzen getragen hat, läßt mich hoffen, daß Sie gemeinschaftlich den rechten Weg zum erwünschten Ziele finden werden. Superintendur Chemnitz den 8. November 1845 H.H. Eger
6/4, 1140: Acta des Pfarramtes Glösa: die Schule zu Glösa betreff.: Gottesdienstordnung zur Kirchprobe 1846
Directorium
zu der nun den 3 Designaten
1.) Herrn Lehrer Schubel zu Hundshübel 2.) Herrn Lehrer Diettrich zu Obercunnersdorf 3.) Herrn Lehrer Starke zu Oberreichenbach am 20. Trinitatis- Sonntage abzulegende Probe.
1.) Gesang des 1. Verses und Nr. 361 O heilger Geist xx.
2.) Intonation: Der Herr sei mit euch! und Responsum. Collecte. Hiermit folgt die Probe in folgender Ordnung: a)
Hr. Schubel präludirt zu der Melodie des Liedes 65: singt den 2. Vers: Ich ward durch deiner Allmacht Ruf xx. allein und begleitet den 6. Vers, den die Gemeinde mitsingt: Viel, oder Wenig sei mein Theil xx. mit seinem Orgelspeile; liest am Pulte den 8. Psalm und das Kirchengebet; katechifirt über Satz 8,54. „So ich mich selber --- --- er sei euer Gott.“ und spricht: über die wahre Ehre.
b)
Hr. Dittrich präludirt zu der Melodie des Liedes 675. singt allein den 2. Vers: „Wohl dem, der
Lügen hasset“ xx. Begleitet den 4. Vers: „O Herr, lass alles Lügen“ xx. Den die Gemeinde singt, mit der Orgel, liest am Pulte Ps. 14,1-5 „Die Thoren sprechen in ihrem Herzen ---- ---
Geschlecht des Gerechten.“, sowie das Betstundengebet Nr.1. katechifirt über Satz 8,55 „Ihr kennet ihn nicht --- --- halte sein Wort.“, spricht „über das Lügen“. c)
Hr. Starke präludirt zu dem Liede Nr. 516., singt allein den 1. Vers: “Wie [...]“ xx und spielt die
Orgel zu dem 7. Verse, den die Gemeinde singt, liest sodann am Pulte Ps. 105, 1-9. „Danket dem Herrn --- --- des […]“, und das Kirchengebet Nr. 2., katechifirt über Satz 8,56 „Abraham euer Vater --- --- und freuete sich“, und unterredet sich mit den Kindern über die Geschichte Abrahams, Isaaks und Jacobs.
3.) Vorstellungsrede, während welcher die Designaten an der Seite des Altars stehen. 4.) Vorlesen der Abkündigungen durch den Pfarrer. 5.) den 1. Vers des Liedes Nr. 723 „Durch deiner Wahrheit“. 6.) Intonat. Collecte und Segen. 7.) Schlussvers 723,8. Gott, um der Lehrer uns zu xx.
Hiermit begeben sich die drei Designaten und die Vertreter der Gemeinde mit dem Ephorus, dem Pfarrer und dem Cantor in die Schule, wo die 3. Designaten noch ein eine Probe in Schreiben und Rechnen ablegen und wo die Umfrage gehalten und das Protocoll über die ganze Feierlichkeit und die Erklärung der Gemeindevertreter entworfen wird.
6/4, 1142: Schulberichte: Anzeige was seynd Michaelis 1777 biß Ostern
1778
Anzeige was seynd Michael[is]: 1777 biß Ostern 1778. in der hieseigen Schule zu Glösa, an Biblischen Cap: Historien, fragen des Dreßdner Catechismus, Sprüchen, Liedern und Psalmen, gelehret und auswendig gelernet worden. I.) Biblische Lehre. […] II.) Catechißmus- Lehre.
Fragen des Dreßner Caechismus sind auswendig gelernt, und nebst ihren beystehenden Sprüchen erklärt worden 89. nehml: von der 122. bist zu der 184. überhaupt mit repetiren aber der ganze Catechismus Vier mahl durch gegangen worden; Andere Glaubenslehren, und Lebens[...], welche wöchentl: allemahl nach Anleitung der Evangel: gegeben werden nicht […]. III.) Psalmen und Lieder.
Die sieben Beste Psalmen, mit denen kan ich immer nicht höher könen, denn die zeit so zum Schulgehen hier von denen meisten angewendet wird ist zu spärlich. Lieder sind gelernt worden. 1.) Vater unser im Himmelreiche 2.) Ach Gott, wie manches Herzeleid xx. 3.) Lobt Gott ihr Christen allzugleich 4.) Ich halte Gott in allen stille xx.
5.) Durch Adams fall ist ganz verderbt. Ende. IV.) Sprüche.
Nach Anweisung des großen Catechismus, auch alle Sontage, sind manche Woche drey auch viere gelernt worden, könt auch etliche achtzig lernen der Zeit von Michael bis ietzige Ostern 1778. Weil aber keine Ordnung in Schulgehen, so folget vor sich, daß die Kinder solche auch nicht ordentl. Alle beten können, und so ein verstümmeltes Wesen, ist es auch mit allen den vorhergehenden Lesen, Psalmen und Liedern. Dat: Glösa, den 18ten May 1778.
6/4, 1142: Schulberichte: Ostern 1835 - 1843
Die in den Schulen abgehaltenen
Examina betreff. Pfarr-amtliches Schul-Protocoll über Schul-Prüfungen und […] betreff.
Angefangen von dem fel. Herrn Past. M. Schmid, fortgesetzt von dem Herrn Vicar Schmid und dem Past. C. A. Dietrich 1835 - 1843
[…]
Am 13. Octbr. d. J. wurde, nachdem die Kinder am 1. diesen Monats aus der Kirche, wo sie zeither 3 Monate lang unterrichtet worden, in ihre erweiterte, verbesserte, ganz neu umgestaltete, schöne Schulstube mit angemessenen Feierlichkeiten wieder eingeführet waren, nun auch hier in der Hauptschule zu Glösa, auf gleiche Weise öffenltiche Schulprüfung, so gut es sich, da noch Manches zur völligen Einrichtung der Schulstube fehlte, jetzt wollten thun lassen.
Nur 1 Schulvorstand aus Furth war diesmal hier zugegen, so auch von den Kindern, deren Zahl, excl. der 92 Fabriek-Kinder, 123 hätten seyn sollen, besonders von den Kleinern, fehlten, wegen eingetretener übler Witterung noch 33. Catechifiren, singen, lesen, rechnen, auch andere Kentnisse, zeigten sich bereitwillig (?), jedoch war das Schreiben, welches in der Kirche weniger geübt werden können, etwas zurückgeblieben, und wird sich künftig, wenn die Unterbrechungen aufhören, u. alles vollends eingerichtet ist, bey dem gewohnten Fleiß u. Geschickl[ichkeit] des Lehrers, auch wieder besser gestalten. Not. In allen diesen Schulen zeigte sich übrigens der wohlthätige Einfluss u. Eindruck des neuen Volks-Schulen-Gesetzes, sehr sichtbar. M. Schmid. P.
Die halbjährl. Schulprüfung an Ostern 1836 betreffend.
[… Borna]
Am 25. April a.c. Wurde nach vorher gehaltener Schulpredigt und geschehener Abkündigung die […] halbjährl. Schulprüfung mit beiden Classen alh[ier] in Glösa im Beysein eines einzigen Schulvorstandes gehalten. Die gesetzl. Schultabellen, wie auch die Schreibe-, Dikitier- und Rechenbücher wurden in der besten Ordnung und Reinlichkeit gefunden. Es wurde gesungen catechifizirt, Mehreres aus der Geographie, Geschichte und Naturgeschichte wiederholt, gelesen und gerechnet und ergab sich hieraus, daß die Kinder in dem Nöthigem wohlunterrichtet waren und Hr. Cantor und Schullehrer Keller sie für das, was ihnen für ihren künftigen Stand (?) als Kinder einer Landgemeinde zu wissen nöthig ist, die beste Anleitung Gabe und sein Lehrunterricht zugleich auch ein christl. Gläubiges Gemüth und religiöses Leben einzuwirken, berechnet sey. [… Hilbersdorf]
Fortgesetzt von dem Pfarrer C. A. Dietrich,
Bei meinem Antritte des hiesigen Pfarramtes nahm ich mir vor, den Zustand der meiner Aufsicht anvertrauten Schulen möglichst bald, genau und unparteiisch zu untersuchen, die Mauer die in denselben lehren, nach ihren Fähigkeiten, ihrer Methode und amtlichen Thätigkeit kennen zu lernen, Individualitäten der Lehrer und auch die Umstände möglichst abzuhelfen und das Schulprotocoll mit einer gewissenhaften Schilderung des Zustandes der Schulen, ihrer Lehrer, deren […] und Mängel, sowie der etwaigen Hindernisse einer gesegneten Wirksamkeit derselben zu beginnen. Zu den ersten 3 […] nach meine Amtsantritte war es theils wegen gehäuften Amtsgeschichten theils wegen der häuslichen Einrichtung nicht möglich die Schule fleißig zu besuchen und ihren Zustand genau kennen zu lernen, dann aber sind die selben gemäß der Vorschrift des Elementar-Volksschulgesetzes von mir erwidert worden, und zwar die Schule zu Glösa den 2.9.19.26. Mai, d. 2.8.14.22.27. Juni, d. 4.10.19.28. Juli, d. 3.10.17.24.31. Aug., d. 5.14.22.27. Sept.; die Schule zu Born d.
5.19. Mai, d. 6.16.16. Juni, d. 4.20. Juli, d. 9.23. August, d. 7.22. Sept.; die Schule zu Hilbersdorf d. 3.22. Mai, d.8.23. Juli, d.9.23. Aug. d. 7.22. Sept. Das Resultat der bei diesen Revisionen angestellten Prüfungen und Beobachtungen ist:
1.) hinsichtlich des Zustandes der Schulen. Keine der drei Schulen hiesiger Parochie ist in einem vorzügliche guten, keine aber auch in einem Zustande, den man schlecht nennen könnte. Im Lesen im Schönschreiben und in der Naturkunde wurden in der Schule zu Born die besten Fortschritte gemacht. Dagegen waren die Kinder dieser Schule mit den Hauptstücken des Katechismus weniger bekannt, als die Kinder anderen beiden Schulen. Ich gab den Kindern eine Frist von 4 Wochen die Hauptstücke zu lernen und fand nach Vorlauf dieser Zeit, daß sie gut gelernt worden waren. Der Lehrer hatte sie unterdessen so viel, als die Kürze der zeit gestattete erklärt. In den übrigen Gegenständen des Unterrichts wurden Fortschritte gemacht, mit denen man zufrieden sein kan, und von der Jugend, den Kentnissen und der Thätigkeit des Lehrers laßt erwarten, dap sich der Zustand der Schule euer mehr verbessern werde. In der Schule zu Hilbersdorf fiel mir die Unreinlichkeit der Schreibbücher auf. Ich forderte den Lehrer auf mehr auf Reinlichkeit zu sehen, ermahnte dazu auch die Kinder sehr nachdrücklich, schrieb meinen Namen auf die letztbeschriebene Seite jedes Buches und bemerkte, daß ich bei meiner nächsten Revision die Bücher wieder untersuchen und jedes Kind, dessen Buch aufs neue beschmutzt worden wäre, bestrafen werde. Dieß hatte die Wirkung, daß die meisten Kinder sofort die übrigen bald danach neue Schreibbücher anschafften und diese bei er Schulprüfung zu Michaelis reinlich befundne wurden. Im Kopf- und Tafelrechnen sollten in allen rei Schulen bessere Fortschritte gemacht werden; auch ist auf Geographie namentlich auch Vaterlandskunde mehr Fleiß zu verwenden. Religion wird in allen drei Schulen als Hauptsache betrachtet und die Lehrer geben sich unverkenbar viele Mühe nicht nur den Verstand der Kinder aufzuklären sondern auch ihre Herzen für die Religion zu erwärmen. Am Besten ist die Schule zu Born, weniger gut die zu Glösa, am wenigsten gut die zu Hilbersdorf beschaffen. 2.) Hinsichtlich der Disziplin: Diese ist in Glösa die beste, in Born weniger gut, am wenigsten in Hilbersdorf, obgleich hier die Schülerzahl die kleinste ist. Der hiesige Lehrer ist daher mehr als ein mal und ernstlich ermahnt worden, mehr über gute Disziplin zu halten.
3.) Hinsichtlich der Lehrer und ihrer Methoden. Der Schullehrer zu Born bedient sich der Lautmethode in Verbindung mit der alten auf eine sehr zweckmäßige und fruchtbare Weise, daher auch die Kinder der zweiten Classe leicht und schnell lesen lernen. Der Lehrer zu Glösa wendet gleichfalls die Lautmethode an, ohne das Buchstabieren auszuschließen, die zu Hilbersdorf st bei der alten geblieben und theils die geistige Individualität des Mannes, theils sein vorgerücktes Alter mache es rathsam, ihn bei derselben zu lassen. Er selbst entschuldigt sich damit, daß manche Kinder, wenn sie die Schule zu besuchen anfangen, die Buchstaben nach der alten Methode von ihren Aeltern schon gelernt hätten. Im katechisiren ist keiner der drei Lehrer ein Meister; der zu Born geht zwar gewöhnlich tief genug in die Sache ein ist für sie erwärmt, aber bei der großen Lebendigkeit seines Geistes, zu ungeduldig, um Kinder, die trägen Geistes sind gehörig zu behandeln und falsche Antworten zur Hinleitung auf die rechten mit Milde zu benutzen, die zu Hilbersdorf und Glösa behandeln die Sache oberflächlich jedoch ruhig oft recht väterlich und eindringlich; alle drei verdienen aber das Lob, daß sie die Religion nichts blos als Sache des Verstandes fanden auch als Sache des Herzens betrachten und durch Beispiele zeigen, wie die Lehren und Vorschriften des Christenthums im praktischen leben anzuwenden sind, wobei auf den wahrscheinlichen künftigen Beruf der Kinder weise Rücksicht genommen wird. Von dem Schullehrer zu Born wurde mir gesagt, daß er nicht selten mit den Bauern des Dorfes an öffentlichen Orten bis tief in die Nacht hinein Karten spiele. Ich nahm ihn darüber in Ausspruch. Er erklärte die ihm gemachte Beschuldigung für Verläumdung, worauf ich ihm erwiederte, daß ich die Sache nicht weiter untersuchen, sondern an ihren Ort gestellt sein lassen wolle, ihn aber dringend bitten wisse, den Fehler, dessen man ihn beschuldigt habe, wen er sich nicht völlig rein von demselben wisse, künftig ja zu unterlassen. Seitdem habe ich nicht unterlassen, mich nach seinem Wandel fleißig zu erkundigen, aber durchaus nichts Nachteiliges über denselben in Erfahrung gebracht. Letzteres gilt auch von den anderen beiden
Lehrern.
4.) Hinsichtlich der Hindernisse größerer Fortschrittes. Ein Haupthinderniß dieser […] in allen drei Schulgemeinden liegt darin, daß sich Kinder im Frühjahre und im Herbste wegen des Kühehütens nicht die Classe, in die sie gehören sondern die andere besuchen. Wie diesem Uebel abzuhelfen sei, sehe ich nicht und ich habe mich bisher damit begnügen müssen in den Schulpredigten und bei verschiedenen Gelegenheiten wie bei Tauf- und Hochzeitsmalen auf das Nachtheilige hinzuzeigen, die es nach sich zieht. Ein Hinderniß für die Schule zu Glösa, daß die volle Schule nicht neur gehalten werden kan da alle Leichen nicht nur aus den eingeschulten Ortschaften, sondern auch aus Heinersdorf und Born, sowie auch aus Schlossvorwerk und Schlossgasse Chemnitz öffentlich und mit dem Anfange des hiesigen Lehrers und hiesiger Schulkinder begraben werden. In der Schule zu Born war ein Hinderniß der Mangel einer Lesemaschine. Um diesem Mangel abzuhelfen, wurde von mir, den übrigen Mitgliesern des Schulvorstandes und dem Schullehrer in Born in den bereffenden Gemeinden freiwillige Beiträge zum Beiträge zur Lesemaschine eingesammelt. Es kam so viel ein, daß das mit nicht nur jenem Mangel abgeholfen, sondern auch ein Schrank zur Aufbewahrung der Schreibbücher und Schiefertafeln angeschafft werden konte.
Geschrieben den 8. Octob. 1837 nach der Michaelisprüfung.
Am 9ten April 1838 fand in Gegenwart zweier Mitglieder des Schulvorstandes die öffentliche Schulprüfung in Glösa statt.
Zuerst unterhielt sich der Lehrer mit den Kindern über die Eintheilungen der heiligen Schrift nach Zeit, Inhalt und Autorität. Die fragen waren allerdings leicht und bezogen sich auf bekannte Gegenstände, wurden aber auch richtig beantwortet. Sodann wurden die Kentnisse der Kinder in der Geographie geprüft. Es war zuerst von den Ländern Europa's überhaupt, dan von den Flössen, Producten, Gränzen, Hauptstädten u. f.w. Sachsens die Rede und die Kinder antworteten größtentheils schnell und richtig. Als Leseprobe wurde der 119. Psalm gewählt. Die Kinder lasen mit Fertigkeit, zum Theil auch mit richtiger Betonung, die Mädchen lasen besser, als die Knaben. Die Exempel im Kopfrechnen waren leicht, z. B. Was kosten 50 # [Stück], wenn 1# 6 gr. Kostet; wurden aber richtig, wenngleich etwas langsam ausgerechnet. Fortschritte waren allerdings im Kopfrechnen, wie im Tafelrechnen gemacht worden, doch nicht die gewünschten. Bei der Prüfung der Orthographie war die Rede von Haupt-, Zeit- und Fürwörtern. Die den Kindern vorgelegten Fragen wurden richtig beantwortet, doch Schreiben nur sehr wenige ganz orthographisch richtig. Die Schreibebücher wurden mit sehr wenigen Ausnahmen reinlich befunden. Die Kinder, die linierte Schreibebücher hatten zeichneten sich in Schönschreiben am Meisten aus; daher wurde beschlossen, dergleichen Schreibebücher nach und nach durchgängig einzuführen. Daß der Unterricht in Volsnebenkentnissen nicht vernachläßigt worden war, zeigte sich deutlich.
Bei der Prüfung der zweiten Classe sprach der Lehrer zuerst über die Natur des Menschen, Sünde und Erlösung. Der Lehrer sprach mit […] und die Kinder waren sehr aufmerksam antworteten gut. Mit dem Fortschritt im Lesen, in der Bekantschaft mit dem Katechismus, und der Naturkunde kan man zufrieden sein; wenigen mit den Fortschritten im Rechnen. [...Hilbersdorf, Born]
Zu Michaelis 1838
Solange dieselben Lehrer in den Schulen angestellt sind und in diesen überhaupt nichts wesentliches sich verändert, dürfte es wohl hinreichend sein, wenn der Localschulinspector jährlich nur Ein Mal und zwar zu Ostern nach der öffentlichen und sorgfältigen Prüfung nun genau und in die […] Unterrichtsgegenstände eingehende Schilderung des Zustandes der seiner Aufsicht anvertrauten Schulen in dem Schulprotocolle gibt. Sollte dieß öfter geschehen müssen, so würde es nicht ohne unnöthige Wiederholungen geschehen können, da in kürzeren Zeiträumen sich der Zustand der Schulen in der Hauptsache nur wenig verändert. Dazu kommt, daß der Localschulinspector zu Ostern durch die Beschäftigung mit dem Katechismus mehr als sonst in den Stand gesetzt worden ist, wie gründliches Urtheil darüber zu fällen; ob die Kinder in den Schulen sich die für ihr künftiges Leben vortheilige Bekantschaft mit der Religion überhaupt und dem Christenthum insbesondere erwerben [andere Handschrift]
Unterzeichneter wird sich für befriedigend halten, wenn jährlich nur einmal eine genaue Vorstellung von dem Zustande der in der Parochie Glösa gelegenen Schulen […] diese der in der zweiten sich bezogen wird. […] doch diese Schulen so nahm, daß er im zweifelhaften Falle leicht […] Revisionen halten kann. Chemnitz 8ter Febr. 1839 Unger
Öffentliche Schulprüfungen im Jahre 1839
Ostern Glösa
Am 15ten April fand die Schulprüfung in Glösa statt, zu welcher sich sämtliche Schulkinder, an der zahl 83, von denen 40 in die erste; 43 in die zweiten Classe gehören, eingefunden hatten. Nach dem Gesange, mit welchem angefangen wurde, und nach einem kurzen Gebete sprach der Lehrer von der christlichen Sittenlehrer überhaupt, dann von der Eintheilung der Pflichten in Pflichten gegen Gott gegen den Wächter und gegen uns selbst. Der Hauptgegenstand seiner katechatischen Unterredung, zu welcher er sich durch diese Eintheilung den Weg gebahnt hatte, war der Satz: Wie äußert sich die Liebe gegen Gott? Er fand diese Äußerung in dem fleißigen Ausdrucke an Gott und in dem willigen Gehorsam gegen Gott. Ward nun auch der Gegenstand nicht erschöpfend behandelt und zeigte auch der Lehrer eben keine große Gewandtheit falsche Antworten recht zu benutzen und auf die Richtige hinzuleiten, so fühlte man sich doch freundlich berührt und angesprechende die Kinder sehr aufmerksam waren und der Lehrer mit […] Wärme sprach und durch die Kraft der Beispiele die er zur Erläuterung aus der biblischen Geschichte, nicht nur den Verstand beschäftigen, sondern auch das Herz bewegten. Höchst erfreulich war es mir ferner, daß die Kinder gelegentlich passende Bibelstelen und Liedverse herzusagen wußten, da diese gemäß in den Versuchungsständen von großer Wirksamkeit sind. Die Prüfung der Kentnisse in der Naturlehre anlangend, beriefen die Kinder, dieß für das Nothwendigste zur Verhütung und Löschung der Feuersbrünste nur haben. Es wurden sodan ihre Kentnisse in der Geographie geprüft, wobei sich zeigte, dass sie über die Gestalt, den Anfang, die Theile, Inseln und Meeren der Erde, Deutschlands und namentlich Sachsens Grenzen, Flüssen, Bergen, Städte so viel gelernt haben, als von einer Dorfschule unter solchen Verhältnissen verlangt werden kann. Bei der Prüfung in Orthographie war die Rede von Haupt-, Bei-, Zeitwörtern. Verlinationenen (?). Ich war zufrieden. Zur Prüfung im Lesen wurde das 20. Cap. Des Evang. Joh. Gewählt. Die Kinder lasen fertig, zum theil mit Ausdruck. Auch in Bezug auf Orthographie konte man zufrieden sein, dagegen hätten im Kopfrechnen wohl größere Fortschritte gemacht werden können.
Bei der Prüfung der zweiten Classe ergab sich, daß die Kinder im Lesen, Schreiben und Rechnen gute Fortschritte gemacht hatten, im Auswendiglernen geübt und mit der biblischen Geschichte, dem luth. Katechismus und den christl. Religionswahrheiten so bekannt waren, als von Kindern dieses Alters unter solchen Umständen verlangt werden kann. [...Born, Hilbersdorf]
Michaelis Glösa
Am 30. Sept. war Schulprüfung in Glösa. Anfang Gebet. Der Lehrer katechifirte dann aber den Satz: Wie beweis Jesus seine göttliche Sendung? Bei der Prüfung der Kentnisse in der Geographie war die Rede von den 5 Erdtheilen, über Größe, Lage, Clima, Einwohnerzahl von Europa, dessen Ländern, von Deutschland, dessen Flüssen, Ländern, Producten xx., von Sachse, dessen Umfang, Grenzen, Bergen, Flüssen xx. Die Kinder antworteten gut. Gelesen wurde die Bergpredigt, und wie im Lesen, so zeigten sich auch im Rechnen, in der Orthographie und in den übrigen Unterrichtsgegenständen erfreuliche Fortschritte, namentlich ergab sich, daß die Kinder fleißiger und nicht ohne Erfolg im Kopfrechnen geübt worden waren. [… Hilbersdorf, Born]
Erfreulich ist es wahrzunehmen, daß Hr. Keller auch […] Fleiß, Ordnungssinn und […] Uebung die ihm anvertraute Schule in gutem Zustand zu erhalten weiß […] da sie nicht überfüllt ist. Chemnitz, den 18. Jan. 1840 Unger
[…]
Vom Höhren bejahrten Schullehrer zu Glösa Hr. Keller, hat in seinem längeren Leben das Bedürfnis der Religion mehr und weniger kennen gelernt, es ist klar zu […] Einsicht erlangt hat und von ihren Worthe eindringender spricht. Ein […] Vorzug, bei dessen […], die Mängel zur […] Mattigkeit des Alters […].Aufmerksamkeit auf der ihm gegebenen Erinnerungen laße keine Bedenklicheres […] Im kan das ihm anvertrauten Schul[...] alt befürchten. Chemnitz, den 19. Novbr. 1840 Unger
[…]
Bei Durchsicht des vorbefindlichen Protokolls habe ich mit froher Theilname wahrgenommen, dan der […] Hr. Cantor Keller seines […] Alters ohne rach (?) tut, sich noch kräftig regt und die ihm anvertrauten Schule in allen Theilen des Unterrichts aufrecht erhält, der nahmhaft jüngere Hr. Weighelt zu Hilberdorf zu Beßern und Befriedigendern sich erhebt, das in wollen Kraft […] 30-jährige Hr. Müller zu Born aber durch Kentniße, Methode und Fleiß sich […] als vorzüglich darstellt. Daß jedem dieser Männer durch die, den die Lokal-Aufsicht über sie führt, dieses […] Urtheil mitgetheilt werd, besonders für Hr. Weighelt zur […] und Anregnugn, ist mein […] Wunsch. Chemnitz, den 29. Jan. 1842. Unger
1842
[…]
Resultat der Prüfung. Obgleich Herr Cantor Keller schon längst in die sechiger Jahre eingetreten ist, einen sehr beschwerlichen Kirchendienst zu verwalten hat und seine häuslichen Verhältnisse nicht genügent sind, seinen Geist zu erheitern: so weiß doch derselbe die ihn anvertraute Schulanstalt in einem Zustande zu erhalten mit welchen man zufrieden sein kan, zumal, da er sich sehr angelegen sein läßt, seinen Schulkindern die Religion theuer und werth zu machen und ihnen durch Beispiele, die aus dem gemeinen Leben genommen sind, zu zeigen, wie die Lehren und Vorschriften des Christenthums in Anwendung und Ausübung zu bringen sind. […]
Ostern
1843
Am 4ten April fand die Prüfung der Schule in Glösa statt. Es wurde das Lied 811 aus dem Chemnitzer Gesangbuche gesungen. Es wurde erst von den Knaben, dann von den Mädchen allein, dann von Beiden zusammen ein Vers gesungen, und zwar richtig und nicht unangenehm. Religion: Von den Besserungsmitteln, insbesondere von dem Worte Gottes die Kinder beantworteten die Fragen, die freilich nicht schwer waren, leicht und richtig, auch hatten die meisten derselben, die auswendig gelernten Bibelsprüche und Liederverse gut gemerkte Naturlehren: Von den Lufterscheinungen u.Ihre Eintheilung. dann insbesondere vom Gewitter, der Entstehung des Blitzes und des Donners; von dem Nutzen des Gewitters; vom Blitzableiter und dessen Erfindung. und wie man sich bei Gewittern; im Hause und im Freien zu erhalten habe. Naturgeschichte: Von den Giftpflanzen, namentlich von dem Schierlinge und dem Stechapfel. Beispiele von ihren schrecklichen Wirkungen. Daß die Giftpflanzen auch nützlich sind. Nutzen der Bella donna. Geographie: Sachsens Verfassung, Eintheilung, Producte, Berge, Flüsse, Städte, die vorzüglichsten Merkwürdigkeiten Dresdens. Die Mehrzahl der Kinder war mit diesen Gegenständen bekannt. Lesen: Matth. 18 u.19 Die erste Abtheilung las fertig, zum Theil auch mit richtiger Betonung. Orthographie: Ganz richtig hatten nur zwei Knaben das Dictirte nachgeschrieben; doch zeigte sich bei dem Durchgehen desselben, daß die erste Abtheilung mit den Hauptregeln der Rechtschreibung bekannt ist. Rechnen. Es zeigte sich, daß der Lehrer bemüht gewesen ist, den Kindern die Vortheile, welche die Rechnungsweise nach dem 14 Thalerfuße darbietet, begreiflich und geläufig zu machen. Schönschreiben. Die Bücher waren reinlich und ordentlich gehalten, auch hatten einige Kinder eine sehr gefällige Handschrift.
Zweite Classe. Religion. Dies Beweise für das dasein Gottes und einige darauf sich beziehende Bibelsprüche und Bibelverse. Lesen: Die erste Abtheilung liest ziemlich fertig. Naturgeschichte: die 3 Naturreiche, die 6 Classen der Thiere und ihre Unterscheidungsmerkmale, der Nutzen der Thiere; wobei zugleich das Strafbare der Thierquälerei gezeiggt wurde.
Resultat: Obgleich Herr Cator Keller ein hohes Alter erreicht hat, so ist doch in dem Zustande
der ihm anvertrauten Schulanstalt eine Abnahme seiner Körper- und Geisteskräfte nicht bemerkbar und die Kinder erlangen daher in dieser Anstalt die Geschicklichkeiten und Kenntnisse, die für ihre wahrscheinlichen künftigen Verhältnisse hinreichend sind. Die Zahl der Schulkinder war 82. [… Borna,Hilbersdorf]
Am 2. Octob. fand die Schulprüfung in Glösa Statt. Gesang: Das Lied 819 des neuen Chemnitzer Schulgesangbuches. Religion: Was heißt Religion? Natürl(ich) geoffenbarte Religion.Mos(aische), christl(iche), muhamed(anische), heidnische Relig(ion). Eintheilung in Glaubens- und Sittenlehre. Naturlehre Von den Elementen, besonders vom Feuer, dessen Nutzen und Schaden, von der Vorsicht mit der einer mit ihm umgehen müsse. Naturgeschichte: Eintheilung ihrer Gegenstände. Von einigen ausländischen vorzüglich nützlichen Pflanzen, namentlich von dem Brotbaum und den Palmen mit Hinweisung auf Gottes allumfassende Vorsehung. Geographie. Von den fünf Welttheilen , Inseln und Halbinseln p. Europa, dessen Länder, Gebirge, Flüsse, Hauptstädte u.s.w., Sachsen, dessen Einth(eilung). Verfass(ung), Berge, Flüsse, Producte, Städte.Lesen: Ev. Joh(annes). 3,4,5. Orthographie: Nachdem von der Eintheilung und Ableitung der Wörter die Rede gewesen war, wurde ein kurzer Satz dictirt und durchgegangen. Rechnen, sowohl an der Tafel, als auch im Kopfe. Auch die zweite Classe wurde in allen Unterrichtsgegenständen geprüft. Resultat. Es war nicht minder befriedigend, als bei der Osterprüfung.
6/4,1142: Schulberichte: Über den Lehrer 1859
Carl August Müller, alt47 Jahre
Der Lehrer ist nicht ohne vielfältige und tiefe Kenntnisse. [...]
6/4,1142: Schulberichte: Über den Lehrer Michaelis 1865
[…] redet zu viel, fragt zu wenig […]
6/4,1142: Schulberichte: Über den Lehrer Ostern 1866
Über den Lehrer und Buchführer
[…]
Hats an Mühe und Arbeit […] wenig fehlen lassen, als an Sorge und […] hat sichs etwas gebessert […]
bei 4 hinreichend abgeschlossene Pläne und […]
Hauptbuch i. Ordnung
Tagebuch i. Ordnung Verzeichnisse i. Ordnung […]
6/4, 1142: Schulberichte: Über den Lehrer Ostern 1869
[…]
Der Vortrag zu breit und lang, zieht […] Der Lehrer ist pünktlich und gibt sich Mühe. […]
6/4, 1142: Schulberichte: Über den Lehrer Ostern 1871
Carl August Müller
geb. 1812 i. Trebsen
der Lehrer arbeitet i. zweckmäßiger weise [...]
6/4,1142: Schulberichte Über den Lehrer Osten 1872
[…] fehlt an Aussagen und Antworten[...]
erklärt im Allgemein […] Geschicklichkeit […] allzu empfindlich erscheint […]
6/4, 1143: Acta die über den Religionsunterricht in den Schulen der Kirche zu Glösa: v. Ostern 1873-1918: Lehrinhalte und Lehrbücher
Abschrift
3585 B97 Dresden, den 5. Januar 1898
Das Königliche Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat im Einverständnis mit dem evangelisch- lutherischen Landeskonsistorium beschlossen, daß in den evangelischen Volksschulen von Ostern 1898 ab die gedächtnismäßige Einprägun der nachstehen sub ⱷ verzeichneten Bibelsprüche und Liederverse nicht mehr gefordert werden soll. Doch sind dieselben beim Religionsunterrichte auch künftighin gehörig zu bescprechen und zu verwerthen, wie sie auch fernerhin von den Seminaristen und Seminaristinnen auswendig zu lernen sind.
Bei dem bevorstehenden Neudruck des „kleinen Katechismus Dr. Martin Luthers etc. (Dresden)“ werden die betreffenden Bibelsprüche und Liedverse in Klammern eingeschlossen werden.
Die Fortbenutzung älterer Ausgaben dieses Katechismus ist den Schulkindern ausdrücklich zu gestatten.
Wie die Herrn Bezirksschulinspektoren hiervon durch General- Verordnung des königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterricht vom 18. vorigen Monats - 3305 B. Zur Nachrichtung in Kenntniß gesetzt worden sind, so erhalten hierüber nunmehr auch die untengenannten Stellen Eröffnung mit der Veranlassung, auf die ihnen untenstehenden Geistlichen in geeigneter Wiese hiervon zu benachrichtigen.
6/4, 1143: Acta die über den Religionsunterricht in den Schulen der Kirche zu Glösa: v. Ostern 1873-1918: Jahresbericht über den Religions- Unterricht in den Schulen der Parochie Glösa 1897.
Lfnd. Nr. 1.)
Parochie, Schulort: Glösa: Glösa und Draisdorf Schulanstalt: 6 klassige einfache Volksschulen
Name des Lehrers; Zahl der wöchentlichen Religionsstunden; Urteil über den Religionsunterricht nach Inhalt und Form:
Cantor Ernst August Zimmermann: 6 St., Cl. I 4 St., Cl. VI 2 St. [sind] 6 St.
Moritz Oskar Braud: Gl. II 4 St., Cl. V 2 St. [sind] 6 St.
Hilfslehrer Richard Hunger: Cl. III u. IV. je 3 St.
Lfnd. Nr. 2.)
Parochie, Schulort: Furth […]
Lfnd. Nr. 3.)
Parochie, Schulort: Borna u. Heinersdorf […]
P. Leuner
Schulinsp.
6/12, 1147: Schulcassenrechnung 1847
(Angaben in: Tl. Gr. Pf.)
Einnahme
Cap II: Cap. III: Cap.IV: Cap. V: Cap. VI: Cap. VII: Cap. VIII: Cap. IX: Cap. X: Cap. XI: Cap. XII: Cap XIII: Cap. XIV: Cao. XV: Ausgabe
Cap. I:
Cap. II: Cap. III: Cap. IV: Cap. V: Cap. VI: Cap. VII: Cap. VIII: Cap. IX: Cap. X: Cap. XI: Cap. XII:
Cap. XIV: Cap: XV: Es ergibt sich ein Bestand von 8 Tlr. 15. Gr.
Aus einer Chemnitzer Tageszeitung
Chemnitz Anzeiger: 1.1800, 3 (18.1.)
Edles Beyspiel
Als am Michaelistage 1799, der Schulmeister zu Glösa Hr. Carl Traugott Schilde das fünfzigste Jahr seines rühmlich geführten Schulamtes beschloß, ward von Hr. M. Schmidt in der gewöhnlichen Schulpredigt seines Verdienstes und des von ihm seit fünfzig Jahren so rechtschaffen verwalteten Amtes mit gebührendem Lobe bedacht, und Tags darauf in Beysein der Gerichts- und Ausschußpersonen jener Dörfer eine Schulprüfung veranstaltet, wobey wie allemahl die Kenntnisse der Schulkinder von seinem stets unwandelbaren Fleiße zeigten.
Nach dessen Beendigung nahm gedachter Hr. Pastor M. Schmidt Gelegenheit, nochmals sein Jubiläum und sein Verdienst ehrenvoll zu erwähnen und die Gemeinden, des Blankenauer Grundes ließen ihm durch den Hrn. Landrichter Kläßen für seine an ihnen und ihren Kindern bewiesene Sorgfalt danken und zum Gedächtnis einen silbernen inwendig vergoldeten Becher mit der Aufschrift: Dem in die fünfzig Jahre treuverdienten Schulmeister zu Glösa Herrn Carl Traugott Schilden
Weihen diesen Becher zum Andenken die Communen zu Blankenau Unter Anwünschung alles fernern Wohlergehens überreichen. Als aber dieser Mann an diesem für ihn so feyerlichen Tage die edlen und dankbaren Gesinnungen dieser Gemeinden und das verdiente ehrenvolle Zeugniß des Hrn. M. Schmidtes vernahm; so konnte er bey Überreichung jenes Geschenkes nur mit Thränen der reinsten Freude die Empfindungen seines Herzens ausdrücken. Allein nach einer kleinen Erholung bezeichnete auch er diesen merkwürdigen Tag mir einer der edelsten Handlungen. Er hohlte nehmlich aus einem Schränkchen einen Beutel mit 50 thl., welche er bey seinem mäßigen Schuleinkommen seit langen Jahren in der Stille gesammelt und dazu bestimmt hatte, das von den Interessen alljährlich gewisse Prämien an die besten Schulkinder vertheilt werden sollten. Diesen Beutel übergab er den anwesenden Gerichts- und Ausschußpersonen der Gemeinden mit der Bitte dieses Gegengeschenk von ihm anzunehmen und in Zukunft unter Direction der Inspection zu demjenigen nützlichen Zwecke zu verwenden, zu welchem er es schon lange, vorher in aller Stille bestimmt habe.
Der übrige Tag ward mit einem freundschaftlichen Mahle beschlossen, welches der Herr M. Schmidt zu Ehren des Jubilar den vorgedachten Personen gab, und wobey aus jenem Becher auf dessen Wohlseyn getrunken ward, dessen Ehrengedächtnis es seyn sollte.
Chemnitzer Anzeiger: 2.1801, 12 (12.3.)
„Ein Kandidat der Theologie suchet eine Hauslehrerstell. Außer den gelehrten Sprachen verstehet er auch die französische und spielet das Klavier. Da er gegenwärtig außer Kondition ist, und kein eigenes Vermögen besitzt, so wünschet er ein baldiges Unterkommen zu finden. Er wird, kann er nur auf eine freundschaftliche Behandlung hoffen, mit einem mäßigen Gehalte zufrieden seyn.“
Chemnitzer Anzeiger: 2.1801,49 (5.12.)
Einführung eines neuen Gesangbuches
„Diese wichtige kirchliche Veränderung […] . Sowohl mit ausgesuchten Orgelspiel als auch mit Trompeten und Pauken unter der Besorgung des hiesigen geschickten Herrn Schulmeister und Organisten begleitet wurden. […] Sie hat zu Anfang dieses Jahres freiwillig die verbesserte Schuleinrichtung angenommen, welche in den gedruckten Vorschlägen unseres würdigen Herrn D. Merkel enthalten ist, den wir nun auch die Besorgung dieses vortrefflichen Gesangbuchs mit erkenntlichen Herzen verdanken […]. Pastor Schmidt“
Chemnitzer Anzeiger: 10.1809, 40 (9.10.); Schulnachricht und pädagogische Anzeige
„Das nenne ich traun die elendeste Kargheit, wenn eine Obrigkeit oder Vater und Mutter kargt, wo es darauf ankommt, Erziehung und Schulen zu verbessern. Wie? wenn ich dich fragte: wolltest du lieber ein wenig unverständiger, ungeschickter und schlechter und dafür um ein paar Thaler reicher seyn? oder wolltest du lieber etwas weniger im Kasten haben und dafür an Kopf und Herzen besser verwahret seyn? Das nur zu fragen hieltest du für Beleidigung. Nun, und du wolltest nicht schaffen und wirken, daß die deinigen verständiger und besser werden? Oder meinst du, es sei schon alles so gut, daß es nicht besser werden könne? Wer das meint, mag ein gutherziger Mensch seyn, aber er bedarf eines Vormundes -Summa: wer da wirken kann, daß es in Schulen besser werde und wirkt nicht, der hat es schwer zu verantworten. D. Luther
Drückende Dürftigkeit ist fast durchgängig das Loos der Lehrer und der größte Theil derselben muß bis ans Ende seiner Tage der bittersten Armuth seiner Existenz abkämpfen. Auf einen geringen, oft zum Nichts herabsinkenden öffentlichen Gehalt beschränkt, müssen sie, den Mäcklern gleich, die Schätze mühsam errungener Wissenschaft, die Lehren der Tugend und Weisheit ihren Zöglingen und Schülern um einen kärglichen Lohn verkaufen. Mit einem Herzen voll Nahrungssorgen begrüssen sie am Morgen die aufgehende Sonne, mit Kummer und Sorgen scheiden sie am Abend von ihr; und wenn sie am Ziele eines rastlosen, freudenleeren, Verdruß und Mühe vollen Lebens die Gesellschaft verlassen, über die ihr Fleiß und ihre Talente reichen Seegen ausströmten; so können sie nicht einmal den Trost mit ins Grab nehmen, ihre Wittwen und Kinder versorgt zu wissen. Buchholz
Chemnitzer Anzeiger: 36.1835, 12 (11.2.)
Eine Schulfeierlichkeit in dem benachbarten Dorfe Borna
Obgleich zu unserer Zeit, wo auch für eine zweckmäßigere Einrichtung der Volks- und Elementarschulen so vieles gethan wird, die Errichtung einer neuen Schule gerade nichts Seltenes mehr ist: so verdient doch eine jede als ein Beitrag zum Bessern bemerkt zu werden, und es dürfte daher vielleicht manchem Schulfreunde nicht unlieb seyn, auch hiervon etwas in diesen Blättern zu lesen.
Die Hauptschule zu Glösa, der jetzt ein sehr verdienter Lehrer schon über 36 Jahre lang vorsteht, wurde nicht nur ganz baufällig, sondern auch in ihrem Raume so beschränkt, daß sie die gesammte, dahin eingeschulte zahlreiche Blankenauer Schuljugend, die vom Schlosse Chemnitz noch ungerechnet, nicht länger mehr fassen konnte, und daß auf eine bedeutende Reparatur und Erweiterung derselben angetragen werden mußte. Wäre nun die Schulwohnung, wie viele wollten, gehörig erweitert, noch eine Nebenstube angebracht und ein Hülfslehrer angenommen worden, wozu auch der jetzige Herr Schullehrer sich bereit erklärte: so hätte vielleicht, bei der nicht zu weiten Entfernung der Orte und der noch nicht zu großen Anzahl der Schulkinder, die Schule beisammen bleiben können. Allein die beiden Gemeinden zu Borna und Heinersdorf, welche bisweilen durch Wasser und fast ungangbar werdenden Weg von ihr zurückgehalten wurden, und dabei das Unvollkommene einer immer zahlreicher werdenden, zugleich zu unterrichtenden Kinderschaare fühlten, ergriffen diese Gelegenheit, ihren schon länger gehegten Wunsch zu befriedigen, und in ihrer Mitte eine eigene Schule für ihre 130 Kinder zu bekommen. Da sie nun bei den obern Behörden dieses ersuchten, und sich zur Erbauung einer neuen Schulwohnung und Anstellung eines eigenen Lehrers erklärten: so konnte ihnen solches, nach der gegenwärtigen Verfassung, nicht versagt werden. Auf gefällige Verwendung E. Wohllöbl. Kirchen-Inspection wurde durch ein eingegangenes Höchstes Rescript nicht nur ihr Gesuch in allem genehmig, sondern auch einige bedeutenden Unterstützungen aus einer Ministerialcasse zugesagt, und dabei zugleich die Anstellung eines Kinderlehrers, nebst dessen Gehalt, so wie auch die billige Entschädigung des seitherigen Schullehrers bestimmt. Schon im vorigen Frühjahre begann hierauf der Bau eines neuen, zweckmäßig angelegten und freundlichen Schulhauses, wozu auch die übrigen 3 Blankenauer Dorfschaften ein Ersehnliches mit beitrugen, in Nieder-Borna und wurde bei der Thätigkeit der Bauleute und der überaus günstigen Sommer-Witterung so gefördert, daß die neue Einrichtung noch mit Anfang dieses Jahres eintreten und ein Lehrer gewählt werden konnte. Es hatten sich Mehrere zu dieser Stelle gemeldet, und es wurde zweimal öffentliche Prüfung mit Etlichen angestellt, die sich auch sämmtlich durch ihre abgelegten Proben empfahlen. Die Gemeinden aber richteten ihr Augenmerk vorzüglich auf den seitherigen Kinderlehrer, Herrn Müller zu Karsdorf bei Rochlitz, der ihnen von mehrern Seiten empfohlen war, ob er gleich seine bisherige Stelle nur ungern verlassen mochte, und ein Wohllöbl. Sächs. Justiz-Amt zu Chemnitz, dem die Besetzung dieser Stelle gesetzlich zukam, gewährte ihnen diesen Wunsch, und ernannte denselben zum Kinderlehrer für Borna und Heinersdorf, welcher auch alsbald von Herrn Superintendent, Dr. Unger, gehörig geprüft und da er bei dieser Prüfung vorzüglich bestanden; in Pflicht genommen, und nun die Einweisung desselben, verbunden mit der feierlichen Einweihung der neuen Schule dem Pfarrer übertragen wurde. Hierauf wurde denn am 22. Januar gedachter Hr. Müller von Karsdorf da abgeholt: Mehrere von Borna und Heinersdorf ritten und fuhren ihm bis Taura entgegen, wo ein frugales Mittagsmahl bestellt war, und an der Grenze von Borna, bei der dasigen neuen Mühle, überraschte ihn ein dort aufgestellter kleiner Musik-Chor und ein geschlossener Kreis von seiner ganzen künftigen Schuljugend, welche ihm ein Gedicht zum Willkommen überreichte. In dieser Begleitung gelangte er an das neue Schulhaus, wo man eine Ehrenpforte mit passender Inschrift errichtet hatte. Am feierlichsten indeß wurde der folgende, auch durch das heiterste Wetter begünstigte Tag, der 23.d.M. Vormittags um 9 Uhr zog die sämmtliche Schuljugend von dem Glösaer Schulberge aus, unter abwechselndem Gesang, Musik und vollem Glockengeläute, in die neue Bornaer Schulwohnung, wo in der sehr geräumigen und ganz angefüllten Schulstube, mit abwechselnden Gesängen, erst die feierliche Einweihungs-Rede, dann die Einweisungs-Rede des neuen Lehrers gehalten, zuletzt noch einige Worte von ihm selbst gesprochen, und so diese, Alle rührende Feierlichkeit beschlossen wurde. Nachmittags wurden ncoh die Schulkinder von der Gemeinde mit Kaffee und Kuchen bewirthet, und bis gegen Abend mit Musik und Tanz ergötzt, worauf die Erwachsenen auf gleiche Weise sich bei einem gemeinschaftlichen
Abendessen vergnügten.
Unvergeßlich wird jenen beiden Gemeinden und ihren Kindern dieser feierliche Tag bleiben, an welchem sie ihre Wünsche aufs Beste erfüllt sahen; und wenn dieser gute Sinn für das Beste der Schule auch ferner unter ihnen bleibet, so dürfen sie sich von ihren, eben sowohl begonnenen, als ausgeführten Werke einen segenreichen Erfolg mit Gottes Hülfe versprechen. M. Schmidt. P.
Aus Berger: Aus der Vergangenheit der Gemeinde Glösa
Seite 52f.: Des Pfarrers zu Glesa Beschwerung über seinen Küster. 1544.
Nachvolgende artickel Beclayt sich Johan Schonbran, Pfarer zur Glesa, über seinen kirchner fur euch, richter und schoppen und ganozer gemein und eingepferrtenn zur Glesa. Ist geschehenn Sonntag letare, do man kirchrechnung hiltt 1544.
Item: es felt dem pfarr beschwerlich und unleidlich für, das hans brotschelme, iczt richter zur Glesa, vergangenem jahr 43. am tage Johannis, do der kirchner ein iar auffs nau ums dinst warb, und der richter sagt im Dinst zu, aber der Pfarr ward vom kirchner nicht um Dinst angesprochen, so kam der richter noch die eltesten auch nicht, das sie denn pfarer heten gefraget, ob im der Diner auch gefile, und ob er etwan mangel oder gebrechen an ihm hett, und ob er in auch lenger haben wolt, ist der keines geschehenn. […] Item kurz hernach hat er huren und buben geherbriget zwo nacht. Da er wol gewusst, das der man ein eheweib hab, und das weib ein offentliche hur ist und zur mitwet [Mittweida] vertriben, hat mit gefressen und gesoffen. […]
Er kumpt nimmer nicht, so hohe fest vorhanden, das er mich fraget, wie ers mit dem singen und leuthen haltenn solt, und so ichs ihm gleich sage: „sing also, machts also“, so thut er, wie es ym gefelt, spricht: er habs zu auerswalt also gehalten, eben als must ich mich nach auerswalt und nicht nach der kirchen zu Kempniez reichtenn.
Ferner so er bey den leuthen und sunderlich bey denen ist, die seines gepregs und schlags seyn, als bey seinen teglichen Zechgenossenn, do schmehet er mich, veracht mich und heczt frei offentlich die leuth auff mich, das mich auch seiner Zechgenoßen einer mechs [kürzlich] auff einer hochzeit umb seinet willen schlahen wolt, und wo er nur emand auff mich erwecken kan, so thut ers, ist das nicht wider gemeine registracio, so weis ichs nicht. […] Über das mehr, so hat er mir fast ein iar lang zu sonderlichen verdris und widerwollenn allezeit, wen ich geprediget oder meß gahalten habm, unter des Zeit hat er die stuben doheim voller iumger bursse gehalten, die nie in die predig kommen seyn, vylen zum ergernis, it den das der registracion volge gethan, stel ich einen iden zubedencken an heime. Item: ghet noch teglich umbe: wen yn die bauren urlaubenn, die sein zechgesellen seyn, wol er urlaub habenn und nicht ehe, er acht des pfarers nichtet.
Es hatt sich begeben, da ich das ambt der communicacion hb zu hilberstorff halten sollenn, ist er den abet yhm Kreczner gewessen und bis ym zwei ungeferlich gespilt und gesoffen, zu morgen ist er nicht mit mir gezogenn, sind vyl so geweßen, die beichtenn wolten, die weil er nicht kam, must das volck ungebeicht lasse. Es hat der kirchner sonderlichs lon us dem torff, das er den triten sontag sol drubenn singen.
Item: wen er 100 lider singt, so singet er keines recht und hat so eine falsche stimme, das einem mocht der schweis ausprechenn, so wyl er nicht leidenn, das man im strafft, untweisset oder lerne.
Ich hab im einst befholen, wen vornemliche fest sein als ostern, weinnachten und pfingsten, er solt alle weitage vesper leuthen, so wol ich mit im ein psalme oder III singen und dornach das volck beicht horen, do hat er sich allewege horen lassen, er habs zuvor nicht bedorfft. Nachdem ich im vergangen ostertag yn die pfar fordern liß, und yn strafft, das er den andern ostertag nicht zur vesper gelautet hatt, ging er in die Kirch und hat in der kirchenn also gelestert, geflucht und auff [mich] gescholten, das welche aus der kirche zu mir kamen
fragen, was dem kirchnner wer, das er also auff mich flucht. […] Lechs ist er unlengst in einer Zeche gewessen, do hatt ehr angehobenn die evangelischen Prister und pfarer zu lestern und die papisten zu lobenn, erstlich von wegen geicz, neid und has, vyl geprediget us financzen, giffte und gabenn, von irer hoffert und sonderlich us iren weibern und derselbigen cleidung, die haben mir man und weib, die neben und bey gewessenn sind, angezeigt.
Diser kirchner ist an ym noch ein leutter papist, doch am verstant ist [er] ein rechter grober kleinschmid, der eines Pristers nihet werd ist noch zu dem ambt tüchtig, der nichts kan den bloslich lessen und ubel schreibenn. […]
Derhalben, liebe nachbarnm wil ich mit eueren vorwissen dem diner ein abschide gebenn, den ich wyl keinen solchen diner haben, der seynen herrn schend und in der kirch und schule nicht ausricht, was man ihm befhilt, der mehr seyn wil den sein her und seinen pfarher zum herren nicht habenn wyl.
Seite 169: ausgewählte evangelische Pfarrer von Glösa
1750 Johann Gotthelf Lehmann
1774 Christian Gottlob Petsche 1798 Leberecht Christian Gottlob Schmidt 1835 Ernst Leberecht Schmidt 1837 Carl August Dietrich 1858 Friedrich Hermann Haupt 1881 Richard Oskar Berger 1893 Karl August Friedrich Leuner 1915 Hans Kurt Toller
Seite 170: ausgewählte Lehrer
1750 Carl Traugott Schilden
1806 Johann Samuel Keller
1847 Franz Ernst Schubert (sowohl in Ramming’s kirchl.-stat. Handbuch für das Königreich Sachsen. Dresden 1859, 260. wird er Schubel genannt, als auch in den Akten des Kirchenarchivs Glösa) 1864 Karl August Müller 1879 Ernst August Zimmermann 1911 Alfred Streicher
Biografie: Gottlob Leberecht Schulze
Gottlob Leberecht Schulze wurde 1779 in Werda geborgen. Sein Vater war selbst Kantor. So erhielt Schule schon in jungen Jahren intime Kenntisse in der Bildungsverwaltung und Visitationstätigkeit.
Im Alter von zwölf bis fünfzehn Jahren ging er auf die Fürstenschule in Grimma. Anschließend studierte er Theologie in Leipzig. Erste eigene Erfahrungen in der Schularbeit machte Schulze an der Ratsfreischule ebenfalls in Leipzig. Er ist dem Rationalismus zugetan. Später habilitierte er sogar in Philosophie und 1830 wurde er zum Dr. der Theologie ernannt. Nach seiner Lehrtätigkeit am Lyzeum (Gymnasium) in Schneeberg war er Pfarrer in Polenz. Dort wirkte er reformierend in Kirche und Schule.
1823 erhielt er die Anstellung als Kirchen- und Schulrat der Oberlausitz. Durch seine fleißige Kirchen- und Schulvisitation schrieb er 1826 „Die vorzüglichsten Gegenstände des Landschulwesens und der Verbesserung desselben, mit bes. Rücksicht auf die Oberlausitz zusammengestellt“.
Schulze ist pädagogisch interessiert und informiert indem er alle pädagogischen Schriften seiner Zeit liest. Für ihn bilden Bibel und Katechismus die Grundlage eines jeden Volksschulunterrichts. Dieser wiederum dient als Nationalerziehung zur Sicherung des Staates.
Er arbeitet auch an Ramming's kirchlich- statistischen Handbüchern mit.
Arbeit zitieren:
Lydia Simon, 2009, Das Verhältnis von Kirche und Schule in Sachsen im 19. Jahrhundert am Beispiel der Kirchschule Glösa, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
DOI
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Skript, 36 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
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Lydia Simon hat den Text Das Verhältnis von Kirche und Schule in Sachsen im 19. Jahrhundert am Beispiel der Kirchschule Glösa veröffentlicht
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