Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 3
II. Hauptteil 5
1. Veränderte sicherheitspolitische Herausforderungen 5
2. Transformation des Aufgabenspektrums des Bundesgrenzschutzes
bzw. der Bundespolizei im Inland 6
2.1. Der Bundesgrenzschutz bis 1990 6
2.2. Der Bundesgrenzschutz seit 1990 7
3. Transformation des Aufgabenspektrums des Bundesgrenzschutzes
bzw. der Bundespolizei im Ausland 9
3.1. Auslandseinsätze des BGS bis 1989 11
3.2. Auslandseinsätze des BGS seit 1989
3.2.1. Internationale Polizeimissionen der Vereinten Nationen 11
3.2.2. Internationale Polizeimissionen der Europäischen Union 13
3.2.3. Internationale Polizeimissionen der Westeuropäischen Union 14
3.2.4. Internationale Polizeimissionen der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa 14
3.3. Allgemeines zu den Auslandseinsätzen des BGS bzw. der
Bundespolizei 15
III. Schluss 17
IV. Anhang 19
V. Quellenverzeichnis 21
2
I. Einleitung
Nach Artikel 30 GG der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben Ländersachesomit auch das Polizeiwesen. Nichtsdestotrotz besitzt der Bund mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei, ehemals Bundesgrenzschutz (BGS), zwei polizeiliche Institutionen, die die Arbeit der Länderpolizeien in bestimmten Aufgabenbereichen ergänzen. Die Tätigkeiten der Polizeien des Bundes dienen vor allem auch der supra- und internationalen Verbrechensbekämpfung, die in Zeiten der Globalisierung durch Schengen-Abkommen, europäischen Einigungsprozess etc. einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Im internationalen Rahmen ist das BKA vor allem für die Verbindung zu Interpol und Europol zuständig, der Bundesgrenzschutz bzw. die Bundespolizei nimmt in dieser Hinsicht vor allem an nationenübergreifenden Polizeiprojekten wie z.B. der „Europäischen Agentur für die operative
Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) teil. 1 Vor allem im Zusammenhang mit der Bundespolizei kommt dabei die Frage auf, ob aufgrund der geringer gewordenen Aufgaben im Inland und der im Gegensatz dazu steigenden Relevanz von Einsätzen im Ausland überhaupt noch von einer Polizei des Bundes gesprochen werden kann. Der BGS war außerdem lange Zeit traditionell militärisch geprägt. Kritikern zufolge scheint noch heute bei den bewaffneten Auslandseinsätzen von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei oft keine klare Trennung zwischen militärischen und nichtmilitärischen Komponenten zu herrschen. 2 Die Bundespolizei wird also einerseits als eine Art paramilitärische Einheit angesehen, die sich nicht auf zivilpolizeiliche Aufgaben beschränkt. Andererseits kann man sich fragen, ob sie durch die stark gestiegene Anzahl der Auslandseinsätze, die nicht vom Bund selber ausgehen, sondern von übergeordneten Staatenverbünden oder internationalen Organisationen wie der Europäischen Union (EU) oder den Vereinten Nationen (VN/UN) 3 , ihre Bedeutung
1 Vgl. Groß/Frevel/Dahms: Handbuch der Polizeien Deutschlands, 2008, S. 37/38
2 Vgl. Wiefelspütz: Der Einsatz der Bundespolizei im Ausland, in: Möllers/van Ooyen: Jahrbuch öffentliche
Sicherheit 2006/2007, 2007, S. 264/265
3 Ebd. S. 255
3
als Polizei des Bundes verliert und eher als Teil einer großen, internationalen Polizeieinheit gesehen werden muss. Im Folgenden sollen diese Unklarheiten über den Status von
Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei bei Auslandseinsätzen geklärt werden. Hierzu sollen zunächst die neuen Herausforderungen dargestellt werden, durch die es erst zu den Veränderungen im Tätigkeitsbereich der Bundespolizei gekommen ist. Im Anschluss daran werden eben diese Veränderungen geschildert, einmal bis zum „Schicksalsjahr“ 1990 und ab diesem Zeitpunkt, und zum Zweiten im speziellen Hinblick auf die Auslandseinsätze. Dabei sollen auch die rechtlichen Grundlagen der Einsätze der Bundespolizei betrachtet werden, die letztendlich wesentlich zur Klärung der angeführten Bedenken beitragen.
4
II. Hauptteil
1. Veränderte sicherheitspolitische Herausforderungen
Die Zeiten des Bundesgrenzschutzes als reine Grenzpolizei sind längst vorüber. Das Ende des kalten Krieges, der damit verbundene Zusammenbruch der Sowjetunion und die deutsche Wiedervereinigung, und die Schengener Übereinkommen aus den Jahren 1985 bzw. 1990 haben einen Bundesgrenzschutz zwar nicht überflüssig gemacht, jedoch sein
Aufgabenspektrum maßgeblich verändert. Besonders der europäische Einigungsprozess der letzten Jahrzehnte spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Durch steigende, vor allem organisierte Kriminalität und wachsenden Terrorismus gibt es keine klare Trennlinie mehr zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Diesen neuen Herausforderungen musste man einerseits mit veränderten Organisationsstrukturen, andererseits mit neuen Maßnahmen entgegenkommen. Auf europäischer Ebene begann eine „Europäisierung und Internationalisierung der Polizeiarbeit“, die sich heute in Form der dritten Säule der EU - „Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Europa“ - wodurch beispielsweise ein Europäisches Polizeiamt (Europol) eingerichtet wurde, repräsentiert. Auch die Sicherheitspolitik in Deutschland musste sich diesen Veränderungen anpassen. 4 Strukturell, organisatorisch und auch was die Tätigkeitsbereiche betrifft gab es umfassende Veränderungen in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Davon betroffen waren, wie schon erwähnt, auch die Polizeien des Bundes, vor allem der ehemalige Bundesgrenzschutz.
4 Vgl. Groß/Frevel/Dahms: Handbuch der Polizeien Deutschlands, 2008, S. 37-40
5
2. Transformation des Aufgabenspektrums des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei im Inland
2.1. Der Bundesgrenzschutz bis 1990
Der Bundesgrenzschutz als solcher wurde 1951 als eine Art „Ersatzarmee“ gegründet, um in der BRD trotz des durch die Alliierten aufgestellten Militärverbots über eigene bewaffnete Kräfte zu verfügen. 5 Hauptaufgabe damals war der Schutz der innerdeutschen Grenze. Die Stellung der Länderpolizeien war noch vergleichsweise schwach. Der Bundesgrenzschutz war zu dieser Zeit weder Militär noch Polizei, sondern nahm aufgrund der ungewöhnlichen Rahmenbedingungen damals eine Sonderstellung als polizeiliche Institution mit militärischer Organisation ein. 6
Ein entscheidendes Jahr für den Bundesgrenzschutz war 1972. Im August wurde ein neues Grenzschutzgesetz erlassen. Unter anderem wurde darin den BGS-Beamten der „Kombattantenstatus“ zum ersten Mal gesetzlich verschrieben, der ihnen die Möglichkeit zu militärischen Kampfhandlungen gibt. 7 Im September wurde als Antwort auf die Geiselnahme bei den Olympischen Spielen in München die „Grenzschutzgruppe 9“ (GSG9) gegründet, die von da an die Anti-Terror-Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes bildete. 8 BGS-Beamte waren bis dato entweder Beamte oder Verpflichtete. Auch daran kann man sehen, dass sich der Bundesgrenzschutz zu dieser Zeit immer noch auf einem schmalen Pfad zwischen Militär und Polizei bewegte. Das änderte sich 1976 mit dem Personalstrukturgesetz, durch das die Struktur des BGS an die Länderpolizeien angepasst wurde. 9 Oft wird in diesem Zusammenhang von einer „Verpolizeilichung“ des Bundesgrenzschutzes gesprochen.
Kompetenzverschiebungen fanden dadurch nicht statt. Man kann aber ab diesem Zeitpunkt zum ersten Mal vom Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes reden, auch wenn die Tätigkeitsschwerpunkte weiterhin auf dem Schutz der Grenzen und
5 Vgl. Groß/Frevel/Dahms: Handbuch der Polizeien Deutschlands, 2008, S. 37-40
6 Vgl. Peilert/Kösling: Bundespolizei - vormals Bundesgrenzschutz, in: Groß/Frevel/Dahms(Hrsg.):
Handbuch der Polizeien Deutschlands, 2008, S. 555/556
7 Vgl. ebd. S. 556
8 Vgl. ebd. S. 561
9 Vgl. ebd. S. 561
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Arbeit zitieren:
Philipp Lurz, 2008, Ist die Bundespolizei noch eine Polizei des Bundes?, München, GRIN Verlag GmbH
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