Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Spezifikation von Verantwortung, Schuld und individuell vs. kollektiv
3. Skizze der Schuldkonzeption von Karl Jaspers
4. Kollektive Verantwortung und Jaspers Schuldkonzeption:
Einw ände und Erweiterungen
5. Zusammenfassung und abschliessende Bemerkungen
2
Abstract
Eine juristische, politische oder moralische Verantwortung ist eine notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung für die entsprechende (juristische, politische oder moralische) Schuldzuweisung. Die einzelnen Individuen lassen sich nicht zum entsprechenden Kollektiv aufsummieren, sowie sich ein Kollektiv auch nicht linear auf die Individuen herunterbrechen lässt. Kollektive sind also autonome Subjekte, verantwortungsfähig und deshalb haftbar. Die kollektive Haftbarkeit beschränkt sich allerdings auf eine lediglich politisch-kollektive Schuldbarkeit.
1. Einleitung
In seiner einschlägigen Schrift „Die Schuldfrage“, die Karl Jaspers 1946 als Beitrag zur Diskussion über die Schuld der Deutschen im 2. Weltkrieg geschrieben hatte, schlägt er vor, unseren Schuldbegriff in vier verschiedene, aber inhaltlich verbundene Bereiche zu unterteilen. Überzeugt von der Richtigkeit und Notwendigkeit einer solchen Unterscheidung werde ich in dieser Arbeit versuchen das Schuldkonzept von Jaspers gegen Einwände zu stärken und, aus seinem historischen Kontext gelöst betrachtet, einen allgemeinen Gültigkeitsbereich zu erschliessen. Hierbei erachte ich es für sinnvoll, zuerst die zentralen Begrifflichkeiten wie Verantwortung, Schuld, individuell und kollektiv zu reflektieren und zu definieren (Abs. 2). So werde ich im Folgenden erst den Begriff der Verantwortung genauer untersuchen und seine Verbindung zur Schuld erläutern, denn eine konditional vorgängige Verantwortung scheint mir notwendig, um eine Schuldhaftigkeit überhaupt anbringen zu können. Deshalb werde ich eine Unterteilung des Verantwortungsbegriffs vornehmen, analog jener von Jaspers Schuldbegriff. Das besonders komplexe Verhältnis von individuell und kollektiv ist schwierig zu klären, daher werde ich wesentliche Einschränkungen vornehmen und ein vereinfachtes Modell von Kollektiva der Theorie von Jaspers zugrunde legen. Damit soll gezeigt werden, dass eigenständige Kollektiva verantwortungsfähig sind und ihnen folglich eine entsprechende Kollektivschuld zugesprochen werden kann.
3
In Abschnitt 3 werde ich dann kurz Jaspers Schuldkonzeption nachzeichnen, um im Anschluss die Einwände gegen und Erweiterungen zu seiner Theorie genau platzieren zu können. Die Argument-Struktur des dritten Abschnitts entspricht derjenigen von Jaspers. Aus Gründen der Aktualität und durch den Versuch, die Metaphysik aus dem Spiel zu lassen, werde ich allerdings Jaspers Begriffsaufteilung auf eine Dreiteilung reduzieren: eine juristische, politische und moralische Verantwortung, resp. Schuld. Die metaphysische Schuld sowie die Mitschuld werde ich zum Bereich der moralischen Schuld rechnen, mit einem zugrunde liegenden Konzept von negativen und positiven Pflichten. Eine notwendige individuelle oder kollektive Verantwortung in einem dieser drei Bereiche führt allerdings nicht zwingend auch zu einer legitimierten Schuldzuschreibung. Ich stelle deshalb im vierten Abschnitt ein kleines Modell zur Legitimation der Schuldzuweisung vor, das aufzeigt, wann eine Sanktionierung einer enttäuschten Verantwortung gerechtfertigt ist. Zum Schluss des Hauptteils werde ich nochmals einige Erklärungen zum einwandfreien Verständnis des Kollektivbegriffs in diesem Aufsatz geben und die Schuldaufteilung innerhalb eines Kollektivs ansprechen. Die oberste Ebene der Beurteilung politischer und juristischer Verfehlungen trifft meistens mit den Staaten an sich zusammen, da wir erst sehr wenige universell gültige und allgemein akzeptierte Instanzen in der Welt schaffen konnten, die staatenübergreifende Beurteilungen vornehmen können. Solch trans-kulturelle Kontrollorgane sind sehr schwierig zu begründen und basieren deshalb meistens auf Kompromisslösungen. Ich werde die Problematik solch universeller Prinzipien in diesem Aufsatz trotz persönlichem Interesse nicht weiter diskutieren.
Ich hege auch nicht den Anspruch diese Theorie in all ihren Details zu diskutieren und sämtliche feingliedrigen Probleme zu lösen, sondern das Ziel dieser Arbeit ist es, eine optimierte und aktualisierte Version von Jaspers Schuldkonzeption aufzustellen, die eine konkurrenzfähige Alternative zu andern Modellen im Rahmen der kollektiven Verantwortungsdebatte darstellen soll. Ich bin mir im Klaren, dass man mit abweichenden Grundannahmen auf abweichende Resultate kommt. Wenn man zum Beispiel einem Kollektiv grundsätzlich Handlungsunfähigkeit zuschreibt, werden sich die Ergebnisse dieser Arbeit nicht halten lassen. Welches dieser Modelle in der Welt aber effektiv die intelligentere Lösung bringt, müsste anderweitig geklärt werden. Zum Schluss werde ich dann die Resultate zusammenfassen und im Hinblick auf offene Fragen nochmals einen kurzen Abriss der Theorie geben.
4
2. Spezifikation von Verantwortung, Schuld und individuell vs. kollektiv Um dem Thema dieser Arbeit, der kollektiven Verantwortung und der kollektiven Schuld, gerecht zu werden, will ich auf der semantischen Ebene zuerst noch einige Begrifflichkeiten klären. Die folgenden Ausführungen basieren auf einer Synthese unterschiedlicher historischer Verantwortungskonzeptionen wie sie im „historischen Wörterbuch der Philosophie“ aufgeführt werden. 1 Der Begriff der ‚Verantwortung’ hat eine doppelte Verweisung: man ist verantwortlich für eine Sache, ein Handeln oder andere Menschen, und man ist verantwortlich vor einer Instanz, welche die entsprechende Verantwortung beurteilt und begründet. Die Verantwortlichkeit für etwas oder jemanden ist an einen Träger innerhalb eines vorgegebenen Verantwortungsbereiches gebunden. Dieser Träger muss in diesem
Verantwortungsbereich notwendigerweise eine entsprechende Einfluss-Kapazität oder -Fähigkeit besitzen, damit ihm überhaupt erst eine Verantwortung zugeschrieben werden kann. Man unterscheidet zwischen ‚Verantwortung tragen’ und ‚Verantwortung übernehmen’, wobei nicht alle Verantwortung freiwillig übernommen ist. Des weiteren wird der Verantwortungsbegriff sowohl prospektiv als auch retrospektiv verwendet: Man ist von vornherein für sein Handeln und dessen Folgen verantwortlich (=prospektiv) und man kann im Nachhinein dafür zur Verantwortung gezogen werden (=retrospektiv). Die Verantwortlichkeit vor einer Beurteilungsinstanz wird anhand bestimmter Rechtfertigungskriterien entschieden und der entsprechende Träger ‚zur Verantwortung gezogen’. Diese Kriterien zur Beurteilung der Verantwortung hängen von den konkreten Situationsumständen ab und werden weiter unten in den Ausführungen zur Schuld genauer beschrieben. Des weiteren lässt sich die Verantwortung in drei verschiedene Grundtypen unterteilen: Erstens gibt es eine reine Kausalverantwortung, d.h. ein Ereignis ist kausal ursächlich für das Zustandekommen eines anderen Ereignisses. Zum Beispiel würde man sagen, dass Peter, unabhängig seiner Intention, für die zerbrochene Vase kausal verantwortlich ist, falls er sie vom Tische gestossen hat. Zweitens gibt es eine Rollenverantwortung, d.i. eine Verantwortung, die mit Aufgaben, Verträgen und Rollen unseres sozialen Lebens verbunden ist. So spricht man zum Beispiel den Eltern per se eine Verantwortung zu, sich um das Wohl ihrer Kinder zu sorgen.
1 Joachim Ritter, Karlfried Gründer, Gottfried Gabriel (Hgs.): Historisches Wörterbuch der Philosophie,
Bd. 11, pp. 566-575
5
Zuletzt gibt es noch eine Liabilitätsverantwortung, d.h. man kann politisch, moralisch oder juristisch haftbar gemacht werden für ein vorangegangenes Ereignis. Wenn nun allerdings eine Person seine Verantwortung wie erwartet erfüllt, steht sie ausserhalb des Bereiches der Haftbarkeitsverantwortung und ihren Konsequenzen. Bei einer erfüllten Verantwortung werden also meistens weder Lob noch Bonifikationen vergeben, denn die Verantwortungserfüllung ist schlicht gefordert. Diese Fälle sind sowohl unproblematisch als auch unspektakulär. Interessant wird es erst bei einer Verfehlung einer der beiden ersten, basalen Typen, d.h. einer unerfüllten Verantwortung. Dann werden nämlich innerhalb dieses Bereiches der Liabilitätsverantwortung ganz dogmatisch entweder politische Haftung, juristische Straffälligkeit oder moralischer Tadel zuerkannt. Innerhalb dieser
Haftbarkeitsverantwortung werden also von einer entsprechenden Instanz Verantwortungszuschreibungen mit weiterreichenden Folgen gemacht. Ich bin der Ansicht, dass diese Liabilitätsverantwortung, angelehnt an der von Karl Jaspers vorgeschlagenen Aufteilung des Schuldbegriffs (siehe weiter unten) mit der in der Einleitung erwähnten Einschränkung, in die folgenden drei analogen Teilbereiche aufgespalten werden muss: eine moralische, eine juristische und eine politische Verantwortung. Natürlich findet sich eine solche Dreiteilung bereits auf der Stufe der reinen Rollen- und Kausalverantwortung, sie besitzt dort allerdings noch keine weiterreichende Relevanz, weshalb ich sie erst auf der Ebene der Haftbarkeitsverantwortung genauer untersuchen werde. Um genau diese weiterführende Art der Verantwortung, im Sinne einer Haftbarkeitsverantwortung, wird es nämlich im weiteren Verlauf dieser Arbeit gehen, denn hierin liegt die Verbindung mit der Schuld.
Die oben erwähnte Verantwortungszuschreibung betrachtet retrospektiv ein Ereignis oder eine Handlung anhand dessen die Folgen beurteilt werden, was sich in Form einer zugewiesenen Schuld äussert. Die Schuld ist das Objekt der Verantwortungszuschreibung und ist dem Bereich der Verantwortung temporal und konditional nachgestellt, d.h. aus einer vorangegangenen Normwidrigkeit oder einer Verfehlung der Verantwortung erwächst eine potentielle Schuld, die zuweisbar ist. So stellt sich nun die Frage, unter welchen Bedingungen denn eine solche Schuldzuschreibung und deren Folgen überhaupt gerechtfertigt sind. Hierbei muss zwischen verschiedenen Fällen unterschieden werden: 1. die blosse äussere,
6
passive Verbindung mit dem Ereignis oder Zufälligkeit - 2. die unmittelbare aktive Beteiligung an dem Ereignis - 3. die Unvorhersehbarkeit des Ereignisses - 4. die Absichtlichkeit bei der Herbeiführung des Ereignisses. Ich halte mich bei der Diskussion dieser Problematik an die von Jaspers vorgeschlagene Aufteilung des Schuldbegriffs. So sind zu unterscheiden: 1. Juristische Schuld : „Verbrechen bestehen in objektiv
2. Politische Schuld : „Sie besteht in den Handlungen der
3. Moralische Schuld : „Für Handlungen, die ich doch immer als
Die Folgen der juristischen Schuld liegen in einer rechtlichen Bestrafung des jeweiligen Verbrechens. Die politische Schuld hat ihre Konsequenzen in einer Haftbarkeit, und als ihre Folge Wiedergutmachung und allfällige Sanktionen. Aus der moralischen Schuld erwächst durch einen inneren Prozess eine Einsicht, die auch in der realen Welt ihre Umsetzung finden sollte. Hier stellt sich natürlich das Problem des Ausmasses der Folgen: was ist angemessen und wie viel ist zu viel? Ich werde
2
Karl Jaspers,
Die Schuldfrage,
p. 10ff.
3 ebd.
4 ebd.
7
Arbeit zitieren:
Michael Eugster, 2005, Kollektive Verantwortung und Schuldzuweisung, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Wie werden aus ganz normalen Menschen Massenmörder?
Welche Rolle spielen dabei ges...
Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit
Studienarbeit, 12 Seiten
Evaluation des Stresspräventionstrainings "Bleib locker"
Psychologie - Beratung, Therapie
Referat (Ausarbeitung), 57 Seiten
Holocaust - Dokumente zum Verhalten der Täter
Wie werden ganz normale Mensch...
Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg
Studienarbeit, 29 Seiten
Das Rollenspiel: Darstellung einer Methode und einiger ihrer wesentlic...
Seminararbeit, 16 Seiten
Über die Pädagogik Janusz Korczaks und die Schwierigkeiten im Umgang m...
Hausarbeit, 21 Seiten
Die Entwicklung des moralischen Urteils und die Ich-Identität
Pädagogik - Pädagogische Psychologie
Seminararbeit, 32 Seiten
Kritisches Thesenpapier zum sozialökologischen Persönlichkeitsbild
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Seminararbeit, 10 Seiten
Wie trifft man eine „gute“ Entscheidung?
Erklärungen aus der Sicht vers...
Psychologie - Allgemeine Psychologie
Seminararbeit, 23 Seiten
Musik im Leben Jugendlicher - Das Konzept der Selbstsozialisation und ...
Examensarbeit, 64 Seiten
Die Fabel – "Löwe, Esel und Fuchs" von Aesop
Ein Unterrichtsentwurf für die...
Deutsch - Pädagogik, Didaktik, Sprachwissenschaft
Unterrichtsentwurf, 27 Seiten
Verantwortung und Erinnerung im Rahmen von Entscheidungsprozessen
Psychologie - Sozialpsychologie
Seminararbeit, 19 Seiten
Die Vollstrecker des Völkermords
"Ganz normale Deutsche&qu...
Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg
Seminararbeit, 33 Seiten
Michael Eugster's Text Kollektive Verantwortung und Schuldzuweisung ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Michael Eugster hat den Text Kollektive Verantwortung und Schuldzuweisung veröffentlicht
Michael Eugster hat einen neuen Text hochgeladen
Individuelle und kollektive Freiheit im Arbeitsrecht
Gedächtnisschrift für Ulrich Z...
Thomas Dieterich, Martine Le Friant, Luca Nogler, Katsutoshi Kezuka, Heide Pfarr
Die moralische Verantwortung kollektiver Akteure
Josef Wieland, C. Hubig, M. Kettner, J. Wieland, I. Pies, B. P. Priddat, G. Seebaß, M. Maring, K. Ewert
Eine Debatte über die Grundlag...
Hans-Bernhard Schmid, David P. Schweikard
0 Kommentare