Diplomarbeit von : Evi Thiermann - Matr.Nr. 4679954
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Inhaltsverzeichnis................................................................ 1
Abk ürzungsverzeichnis. 3
1. Das Preisbindungsverbot im Zentrum der wissenschaftlichen
Diskussion und seine Rolle als Einflussfaktor der
unternehmerischen Innovationsbereitschaft 4
1.1 Einführung in die Problemstellung. 4
1.2 Ziele und Gang der Untersuchung. 5
2. Grundlagen der Untersuchung. 7
2.1 Die gesetzlichen Grundlagen des Preisbindungsverbotes. 7
2.1.1 Das Preisbindungsverbot im aktuell geltenden Recht. 7
2.1.2 Historie der gesetzlichen Regelungen zur Preisbindung. 7
2.1.3 Die Funktionen des Wettbewerbs und seine Stellung im GWB. 9
2.1.4 Die Schutzgegenstände des § 14 GWB. 11
2.1.5 Interbrand- und intrabrand-Wettbewerb in der Theorie der. 12
Chicago School
2.2 Der Innovationsprozess im neoklassischen Wettbewerbskonzept. 13
2.3 Innovationen im Unternehmen. 14
2.3.1 Die Definition von Innovationen. 14
2.3.2 Phasen und besondere Probleme bei Innovationen. 14
2.3.3 Bestimmungsfaktoren der Innovationsbereitschaft von Unternehmen 15
2.4 Die mittelständischen Unternehmen (mU) 18
2.4.1 Die Definition des Mittelstandes. 18
2.4.2 Spezifika mittelständischer Unternehmen in Bezug auf die 19
Innovationst ätigkeit
2.4.3 Die besondere Berücksichtigung der mittelständischen 19
Unternehmen im GWB
3. Die Auswirkungen des Preisbindungsverbotes auf die
Innovationsbereitschaft von Herstellern. 21
3.1 Positive Auswirkungen auf die Innovationsbereitschaft von Herstellern 21
3.1.1 Erhöhung des Wettbewerbdrucks wegen Vermeidung überhöhter
Rentenbildung auf Herstellerebene 21
3.1.1.1 Darstellung der These. 21
3.1.1.2 Kritische Würdigung. 22
3.1.2 Nachlassen des Wettbewerbsdrucks auf interbrand-Ebene
wegen Unterbindung des intrabrand-Wettbewerbs. 24
3.1.2.1 Darstellung der These. 24
3.1.2.2 Kritische Würdigung. 25
3.1.3 Die Informationsfunktion ungebundener Preise. 25
3.1.3.1 Darstellung der These. 26
3.1.3.2 Kritische Würdigung. 26
3.1.4 Zwischenfazit der positiven Auswirkungen. 27
3.2 Negative Auswirkungen auf die Innovationsbereitschaft von Herstellern.28
3.2.1 Der mangelnde Einfluss des Herstellers auf die Festsetzung des
Endverbraucherpreises. 28
3.2.1.1. Der Preis als Bestandteil der Produkt-Leistungs-Kombination 28
3.2.1.2 Die Bedeutung des Preises in einer langfristigen Preisstrategie. 29
3.2.1.3 Auswirkungen einer Niedrigpreisstrategie des Handels. 30
3.2.1.3.1 Imageschädigung durch Niedrigpreisstrategie 30
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3.2.1.3.2 Absinken der Preisbereitschaft und Rückwirkungen auf
Herstellerabgabepreis 30
3.2.1.3.3 Rückgang der Verkaufsstellenanzahl wegen verschärftem
Preiswettbewerb 31
3.2.1.4 Kritische Würdigung 31
3.2.1.5 Zwischenfazit 32
3.2.2 Negative Auswirkungen durch den mangelnden Einfluss auf die
Handelsmarge. 33
3.2.2.1 Die Service-Theorie und die free-rider-Problematik 33
3.2.2.2 Die Theorie der Qualitätszusicherung 34
3.2.2.3 Die Theorie des Wettbewerbs um Händler 36
3.2.2.4 Kritische Würdigung 37
3.2.2.5 Zwischenfazit 38
4. Auswirkungen des Preisbindungsverbotes auf die
Innovationsbereitschaft im Einzelhandel 39
4.1 Positive Auswirkungen auf die Innovationsbereitschaft im Einzelhandel 40
4.1.1 Darstellung der Thesen 40
4.1.2 Kritische Würdigung 41
4.2 Negative Auswirkungen auf die Innovationsbereitschaft im
Einzelhandel 42
4.2.1 Darstellung der Thesen 42
4.2.2 Kritische Würdigung 43
4.3 Zwischenfazit 43
5. Die Problematik des Preisbindungsverbotes spezieller Teil-
bereiche im Zusammenhang mit der Innovationsbereitschaft. 44
5.1 Die Besonderheiten des Buchmarkts 44
5.1.1 Definition der Verlagserzeugnisse und Eingrenzung 44
5.1.2 Die Innovationsproblematik des Produktes „Buch“ 44
5.1.3 Die Bedeutung der Informationskosten am Buchmarkt 45
5.1.4 Kritische Würdigung und empirische Erkenntnisse 46
5.2 Das Preisbindungsverbot bei Markenartikeln 46
5.2.1 Die Sonderstellung der Markenartikel im GWB 46
5.2.2 Die Innovationsproblematik bei Markenartikeln 47
5.2.3 kritische Würdigung 48
5.3 Die Auswirkungen des Preisbindungsverbotes bei ungleicher
Machtverteilung 48
5.3.1 Die Übermacht des Handels 48
5.3.2 kritische Würdigung 49
5.4 Auswirkungen des Preisbindungsverbotes differenziert
nach Produkttypen 51
5.4.1 Unterschiede einzelner Produkttypen 51
5.4.2 Kritische Würdigung 51
5.5 Fazit und Rückschlüsse 52
6. Zusammenfassung und Ausblick 54
Literaturverzeichnis 56
URL -Verzeichnis 67
Eidesstattliche Erklärung 68
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Abkürzungsverzeichnis:
bzw. beziehungsweise c.p. ceteris paribus etc. et cetera evt. eventuell f. folgende ff. fortfolgende FN Fußnote GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen i.d.R. in der Regel Kap. Kapitel mU mittelständische(s) Unternehmen m.w.N. mit weiteren Nachweisen o.ä. oder ähnliches PLK Produkt-Leistungs-Kombination PoS point of sale Rn. Randnummer S. Seite s. siehe sog. sogenannt Sp. Spalte u.a. und andere u.ä. und ähnliches URL Uniform Ressource Locator usw. und so weiter v.a. vor allem vgl. vergleiche vPB vertikale Preisbindung z.B. zum Beispiel z.T. zum Teil
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Das Preisbindungsverbot im Zentrum der wissenschaftlichen
Diskussion und seine Rolle als Einflussfaktor der
unternehmerischen Innovationsbereitschaft Einführung in die Problemstellung
Seit Jahrzehnten steht die Preisbindung und ihr Verbot im Fokus der Erörterungen. Während bei horizontalen Preisabsprachen zwischen Unternehmen derselben Wirtschaftsstufe (Kartelle) weitgehend Einigkeit über ihre wettbewerbsrechtliche Einordnung und Behandlung besteht, stehen sich bei der Beurteilung der vertikalen Preisbindung zwischen Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsstufen äußerst konträre Meinungen gegenüber. Auf der einen Seite wird die Vorteilhaftigkeit ihrer Zulassung, auf der anderen die Notwendigkeit ihres Verbots diskutiert. Im Vordergrund standen dabei meist volkswirtschaftliche Effizienzgesichtspunkte, betriebswirtschaftliche Vor- und Nachteile und die Angemessenheit wettbewerbsrechtlicher Eingriffe und Regelungen. Die Gegensätzlichkeit der unterschiedlichen Standpunkte spiegelte sich auch in den Änderungen der einschlägigen Vorschriften des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wieder: vor allem das seit 1973 geltende Preisbindungsverbot für Markenartikel und die nach wie vor herrschende Ausnahme der Verlagserzeugnisse von diesem Verbot wurde und wird sowohl aus wirtschaftswissenschaftlicher wie wettbewerbsrechtlicher Sicht kontrovers diskutiert. Einzelaspekte, die auf lange Sicht wirtschaftspolitisch von Bedeutung sein können, wie beispielsweise mögliche Effekte auf die unternehmerische Innovationsbereitschaft, wurden dabei nur am Rande behandelt. Diesen Punkt soll die vorliegende Arbeit insbesondere aus Sicht der mittelständischen Unternehmen näher beleuchten. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Welche für die Innovationsbereitschaft eines Unternehmens relevanten Faktoren können von einem Preisbindungsverbot beeinflusst werden?
- Welche Rolle spielt dabei der Wettbewerb ?
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- Wie kann sich ein Preisbindungsverbot überhaupt auf die Innovationsbereitschaft einer Unternehmung, die ihren eigenen Abgabepreis an die nächstgelagerte Stufe nach wie vor frei bestimmen kann, auswirken?
- Ergeben sich durch das Preisbindungsverbot andere Verhaltensweisen auf der nachgelagerten Wirtschaftsstufe als bei gebundenen Preisen, die mit Rückwirkungen auf die Innovationsbereitschaft des Preisbinders verbunden sind?
- Sind von den Auswirkungen mittelständische Hersteller- und Handelsunternehmen in gleicher Weise betroffen oder gibt es Unterschiede ?
- existiert ein Zusammenhang zwischen der Tatsache, dass in einigen Branchen/Teilbereichen das Preisbindungsverbot
umstrittener war als in anderen, und einer für diese Bereiche spezifischen Innovationsproblematik ?
- Welche Bedeutung haben dabei produkt- oder marktspezifische Faktoren ?
1.2 Ziele und Gang der Untersuchung
Zunächst wird im Grundlagenteil der Begriff des Preisbindungsverbotes und seine gesetzlichen Regelung im Rahmen des GWB geklärt. Eine kurze Entstehungsgeschichte dieser Vorschriften soll die im Zeitablauf oft gegensätzlichen Einstellungen zu diesem Thema wiedergeben. Da das Preisbindungsverbot in dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt ist, wird in den darauffolgenden Abschnitten zunächst der Wettbewerbsbegriff, dessen Stellung und Auslegung im GWB und die Schutzgegenstände des in § 14 GWB normierten Preisbindungsverbotes knapp erörtert. Dabei wird auch kurz auf Ansichten der Chicago School of Antitrust Analysis eingegangen, die in die Diskussion um das Preisbindungsverbot neue Aspekte eingebracht hatte. Danach soll die Rolle des Wettbewerbs im Innovationsprozess insbesondere aus Sicht des neoklassischen Wettbewerbskonzepts dargestellt werden.
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Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit dem Begriff der Innovation, den Innovationsphasen und den damit verbundenen Problemen, um schließlich die Bestimmungsfaktoren der Innovationsbereitschaft, die von einem Preisbindungsverbot tangiert werden könnten, aufzuzeigen. Im letzten Teil wird der Begriff des Mittel-standes definiert, die Besonderheiten seiner Innovationstätigkeit herausgearbeitet und zum Schluss dessen spezielle Berücksichtigung im GWB dargestellt.
Der Hauptteil befasst sich zunächst mit den allgemeinen Auswirkungen des Preisbindungsverbotes auf die Innovationsbereitschaft: der erste Teilabschnitt ist dabei den positiven und danach negativen Effekten auf Innovationen der Hersteller gewidmet, der zweite Teilabschnitt analysiert positive und negative Auswirkungen auf Innovationen im Handel.
Die Punkte 5.1 und 5.2 sollen einige Teilbereiche näher beleuchten, denen in der wissenschaftlichen Diskussion und auch in der Gesetzgebung besondere Aufmerksamkeit zuteil wurde; dabei soll geprüft werden, ob dies mit einer besonderen Innovationsproblematik zusammen hängt und ob daraus eventuell allgemein gültige Rückschlüsse auf die Auswirkungen des Preisbindungsverbotes bezüglich der Innovationsbereitschaft gezogen werden können. In Punkt 5 .3 und 5.4 werden einzelne Faktoren wie spezielle Produkteigenschaften und Machtverteilungen am Markt unter dem Gesichtspunkt des Preisbindungsverbotes erörtert. Abschließend werden in einer kurzen Zusammenfassung die wichtigsten Ergebnisse noch einmal festgehalten und ein Ausblick über weiteren Forschungsbedarf gegeben.
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Die gesetzlichen Grundlagen des Preisbindungsverbotes Das Preisbindungsverbot im aktuell geltenden Recht Das Preisbindungsverbot ist im Rahmen der vertikalen Konditionenbindungen in § 14 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Es handelt sich dabei um ein generelles Verbot, das verhindern soll, dass Vertragspartner verschiedener Wirtschaftsstufen zur Einhaltung eines bestimmten Preises gegenüber Dritten verpflichtet werden können. Formal kann man dieses Verbot als staatliche Regulierungsmaßnahme ansehen, da sie einen Eingriff in den Marktprozess darstellt, die den
Handlungsspielraum der Marktteilnehmer einschränkt. 1 Dieses Verbot erfährt lediglich für Verlagserzeugnisse in § 15 GWB eine Ausnahme. 2 Gemäß § 23 GWB sind außerdem unverbindliche Preisempfehlungen für Markenartikel zulässig. Die vertikale Preisbindung (vPB) wird in der Literatur auch als „Preisbindung der zweiten Hand“ oder „Preisbindung der letzten Hand“ bezeichnet. 3 Diese Begriffe sind insofern irreführend, als die Preisbindungsvereinbarung jede Stufe betreffen und sich auch über
mehrere Stufen erstrecken kann. 4 In der Regel bezweckt der Hersteller durch die vPB, den Preis festzusetzen, zu dem der Einzelhandel die Waren dem Endverbraucher anbieten und verkaufen soll. 5 Im folgenden soll hier von dieser Definition ausgegangen werden, wobei eventuelle Zwischenstufen des Groß-und Zwischenhandels unberücksichtigt bleiben.
2.1.2 Historie der gesetzlichen Regelungen zur Preisbindung
Gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte sich in Deutschland die Preisbindung für Markenwaren auf der Grundlage einer nahezu schrankenlosen Vertragsfreiheit durchgesetzt; das
1 Vgl. Stumpp 1999, S. 50.
2 Einschränkungen des Verbots bestehen außerdem für einige spezielle Bereiche in den §§ 28-30 GWB: Landwirtschaft, Kredit- und Versicherungswirtschaft, Urheberrechtsver-
wertungsgesellschaften; vgl. hierzu Horst 1992, S. 12; Herdzina 1999, S. 131 f., 162.
3 Vgl. Budich 1991, S. 57.
4 Vgl. Hoppmann 1957, S. 11 f.
5 Vgl. Küting 1993, S. 964.
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Recht des Herstellers zur Bindung der Preise wurde also grundsätzlich nicht in Frage gestellt und war eigentlich keiner wettbewerbspolitischen Wertung unterworfen. 1 Erst in den Jahren 1930 bis 1940 wurde die vPB kritischer beurteilt: die Verordnungen aus dieser Zeit sahen zum einen eine Missbrauchsaufsicht vor, zum anderen forderten sie Endverbraucherpreissenkungen als Voraussetzung für die Gültigkeit der vPB. 2 Sie ließen erkennen, dass die damalige Reichsregierung vertikale Bindungen ausschließlich unter p reis-politischen Gesichtspunkten behandelte. 3 In der Nachkriegszeit erfuhr die vPB eine Neubeurteilung in den sog. Alliierten Dekartellierungsgesetzen, da diese nunmehr die Durchsetzung der Wettbewerbsfreiheit zum Ziel hatten und der schrankenlosen Vertragsfreiheit ein Ende setzten. 4 Allerdings bestand Rechtsunsicherheit darüber, ob nur horizontale Absprachen oder auch vertikale Beschränkungen verboten seien und auch in der Literatur wurde die
Zulässigkeit der vPB kontrovers diskutiert. 5 1958 trat das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 27.5.1957 in Kraft, das die Voraussetzungen der
Zulässigkeit der vPB regelte. 6 In der bis 1973 geltenden Fassung war darin die vPB außer für Verlagserzeugnisse auch für Markenwaren zugelassen, soweit diese mit gleichartigen Waren anderer Hersteller oder Händlern im Preiswettbewerb standen 7 . Beim Vertrieb von Markenartikeln hatte die vPB ihr wichtigstes Anwendungsgebiet
gefunden. 8 Jedoch blieb das Institut der vPB und auch der Preisempfehlung über Jahrzehnte heftig umstritten. 9 Die 1965 durchgeführte 1. Novelle zum GWB verschärfte die
1 Vgl. Budich 1991, S. 34; Stumpp 1999, S. 101.
2 Vgl. Hoferecht 1970, S. 105 f.; Budich 1991, S. 35 f.; Bechtold 1999, S. 4 Rn. 3.
3 Vgl. Budich 1991, S. 36.
4 Vgl. Budich 1991, S. 37.
5 Vgl. Budich 1991, S. 37 ff.
6 Vgl. Hoferecht 1970, S. 107; Budich 1991, S. 39 f.; Bunte 2001 a, S. 7 Rn. 6.
7 Vgl. Bechtold 1999, S. 153, Rn. 1 zu § 15 GWB.
8 Vgl. Hax 1961, S. 1.
9 Für eine ausführliche Darstellung der Diskussion bis 1970 vgl. Hoferecht 1970, S. 127 ff.
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Missbrauchsaufsicht über die vPB. 1 Durch die 2. GWB-Novelle von 1973 wurde das Preisbindungsprivileg für Markenartikel aufgehoben; 2 für sie sind seitdem lediglich unverbindliche Preisempfehlungen zulässig. 3 Insgesamt lässt sich in den gesetzlichen Regelungen eine Entwicklung dahin gehend erkennen, dass die ursprünglich mit der allgemeinen Vertragsfreiheit begründete vPB einer immer kritischeren Beurteilung unterzogen wurde, indem einige ihrer gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen unter den Gesichtspunkten des Wettbewerbs- wie auch des Verbraucherschutzes hervorgehoben wurden. 4
Eine Ausnahme vom Preisbindungsverbot sieht das GWB derzeit nur noch in § 15 für das Verlagswesen vor. Hier wurde aktuell auf Gesetzesebene die Preisbindung sogar gestärkt und europarechtlich
abgesichert 5 : während sie bislang auf freiwilligen Absprachen zwischen Verlagen und Buchhändlern basierte 6 , müssen Verleger oder Importeure aufgrund des am 1.10.2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen den Endverbraucherpreis für Bücher festsetzen und die Buchhändler
sind verpflichtet, diesen Preis einzuhalten. 7
2.1.3 Die Funktionen des Wettbewerbs und seine Stellung im GWB Diese im Laufe der historischen Entwicklungsgeschichte wechselnde Einstellung des Gesetzgebers zur vPB wirft die Frage auf, welche wettbewerbspolitischen Ziele er mit dem Preisbindungsverbot bezweckt. Dabei müsste man zunächst von einer Definition d es Wettbewerbsbegriffes ausgehen. Allgemein umschrieben ist Wettbewerb das Handeln verschiedener in dem Bestreben, das gleiche Ziel zu erreichen. 8 Dieser Grundtatbestand kann begrifflich durch die ökonomischen Funktionen präzisiert werden, die der Wettbewerb
1 Vgl. Budich 1991, S. 41; Bunte 2001 a, S. 9 Rn. 11.
2 Vgl. Budich 1991, S. 42; Klosterfelde/Metzlaff 2001, S. 323 Rn. 10.
3 Vgl. von Gamm, 1990, S. 4 Rn. 4.
4 Vgl. Budich 1991, S. 43.
5 Vgl. URL 1.
6 Vgl. URL 2.
7 Vgl. Bundesgesetzblatt 2002, Teil I Nr. 63, S. 3448.
8 Vgl. Baumbach / Hefermehl 2001, S. 60.
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erfüllen sollte: 1 Freiheitsfunktion 2 , Anpassungs-, bzw. Allokationsfunktion, Entdeckungs-, bzw. Fortschritts- und Kostensenkungsfunktion, Verteilungsfunktion. 3
Grundlage für das GWB lieferte das ordoliberale Leitbild der „vollständigen Konkurrenz“ in einer freiheitlichen Gesamtordnung der
Freiberger Schule 4 , in dem v.a. das Freiheitsziel angestrebt wird. 5 Heute bildet die Theorie des „dynamischen Wettbewerbs“ den herrschenden Ansatz in Rechtswissenschaft und Praxis des GWB, die Wettbewerb als einen ständig rivalisierenden Prozess sieht, bei dem die Konkurrenten wechselseitig vorstoßen, nachziehen und sich
überholen. 6 Dieser Theorie liegt das neoklassische Markt- und Wettbewerbskonzept zugrunde, 7 das u.a. von v. Hayek und insbesondere Hoppmann propagiert wurde. 8 Nach diesem Konzept werden per-se-Regeln befürwortet, die den Schutz der Wettbewerbsfreiheit vor Beschränkungen garantieren 9 und dem auch das generelle Preisbindungsverbot des § 14 GWB entspricht. Das Wettbewerbsrecht hat die Aufgabe, Handlungsspielräume der Marktteilnehmer umfassend vor Beschränkungen zu schützen, um die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbsprozesses als Entdeckungsverfahren aufrecht zu erhalten 10 . Dabei steht die Freiheitsfunktion des Wettbewerbs im Vordergrund, auf die ökonomischen Wettbewerbsfunktionen wird nicht näher eingegangen, weil diese bei freiem Wettbewerb automatisch erfüllt werden. 11 In diesem Kontext stellt sich die vPB einerseits als Ausprägung der Handlungsfreiheit des Herstellers bei der Gestaltung seiner Verkaufsverträge und
1 Vgl. Herdzina 1999, S. 11.
2 Vgl. Herdzina 1999, S. 14.
3 Vgl. Herdzina 1999, S. 19.
4 Vgl. Baumbach / Hefermehl 2001, S. 66 Rn 14, S. 95 Rn. 71; Glasow 2000, S. 5, 6, 17.
5 Vgl. Herdzina 1999, S. 111. In späteren Studien wurde die Freiberger Lehre allerdings kritisiert, da die von ihr propagierte polypolistische Marktstruktur in der Realität kaum
anzutreffen ist; vgl. Glasow 2000, S. 6; zur Unvollkommenheit des Wettbewerbs in der
Realität, vgl. Gloy 1997, S. 102, § 9 Rn 15.
6 Vgl. Glasow 2000, S. 18, 19.
7 Vgl. Herdzina 1999, S. 110.
8 Vgl. hierzu allgemein Hayek 1968, Hoppmann 1977.
9 Vgl. Ratay 1993, S. 274; Schmidt 1996, S. 17; Herdzina 1999. 109.
10 Vgl. Ratay 1993, S. 92.
11 Vgl. Glasow 2000, S. 4.
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seines Absatzkanals dar, die aber andererseits die Wettbewerbsfreiheit der gebundenen Händler beschränken. 1
2.1.4 Die Schutzgegenstände des § 14 GWB
Der im GWB geschützte Wettbewerb ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Leistungssteigerung und Fortschrittsförderung. 2 Zweck des GWB ist also durch die Verwirklichung von Wettbewerbsverhältnissen die größtmögliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeiten
zu gewährleisten. 3 Nach vorherrschender Meinung dient § 14 sowohl dem Individualschutz der Marktteilnehmer, als auch dem Schutz des Wettbewerbs als Institution. 4
Nach dem Wortlaut des § 14 GWB sind Vereinbarungen, die eine der Vertragsparteien in der Freiheit der Gestaltung von Preisen beschränken, verboten. Viele sehen den Zweck des § 14 GWB nicht, oder zumindest nicht nur im Schutz des gebundenen Vertragspartners, sondern umfassender im Schutz aller Dritten, die durch Beschränkungen der Inhaltsfreiheit einer Partei in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit beeinträchtigt werden können, sowie ganz
allgemein im Schutz des Wettbewerbs als Institution. 5 Zwischen beiden besteht ein notwendiger Zusammenhang: einerseits kann Wettbewerb als Institution nur durch die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit aller Marktbeteiligten verwirklicht werden, andererseits gibt es ohne Wettbewerb auch keine Freiheit des einzelnen. 6 In diesem Schutz als Institution liegt die funktionale Verknüpfung zwischen dem Verbot der Beschränkung der Preisgestaltungsfreiheit in § 14 GWB und der ordnungspolitisch gewollten Realisierung von Effizienz-
vorteilen 7 .
1 Vgl. Ratay 1993, S. 274 f.
2 Vgl. Ratay 1993, S. 108.
3 Vgl. Ratay 1993, S. 109.
4 Vgl. Klosterfelde / Metzlaff 2001, S. 322 Rn. 5; Weber 1998, S. 139; diese Meinung ist allerdings umstritten. Für eine Übersicht und Darstellung der verschiedenen Meinungen vgl.
Budich 1991, S. 43 ff. m.w.N.
5 Vgl. hierzu z.B. Emmerich 2001, S. 378 Rn.7, 8.
6 Vgl. Budich 1991 S. 46
7 Vgl. Ratay 1993, S. 109.
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2.1.5 Interbrand- und intrabrand-Wettbewerb in der Theorie der
Chicago School
Die vPB bewirkt eine Ausschaltung des Preiswettbewerbs auf der nachgelagerten Marktstufe. Es findet also zwischen den Händlern, die das gleiche Produkt eines bestimmten Herstellers vertreiben, kein intrabrand- oder produktinterner Wettbewerb statt. 1 Zusammen mit dem sog. interbrand -Wettbewerb bildet er die Stufenelemente des
gesamten Wettbewerbsgeschehens. 2 Als interbrand - oder produktexterner Wettbewerb wird der Wettbewerb zwischen gleichartigen
Erzeugnissen auf Herstellerebene bezeichnet. 3 Die Schutzzweckbestimmung des § 14 GWB lässt allerdings keine inhaltliche Unterscheidung dieser beiden Wettbewerbsformen zu. 4 Deshalb wird dem generellen Preisbindungsverbot gem. §14 GWB seit einiger Zeit entgegen gehalten, dass der eigenständige und umfassende Schutz des intrabrand-Wettbewerbs die positiven ökonomischen Wirkungen vertikaler Beschränkungen nicht berücksichtige. 5 Anders als das neoklassische Wettbewerbskonzept beurteilen v.a. die Vertreter der Chicago School of Antitrust Analysis die Beschränkungen des intrabrand -Wettbewerbs alleine anhand von
Effizienzkriterien. 6 Aus wettbewerbspolitischer Sicht soll in den Marktprozess so wenig wie möglich eingegriffen werden. 7 Da vertikale Bindungen dazu beitragen, Serviceprobleme in Vertriebs-organisationen zu lösen und dadurch deren distributive Effizienz steigern, hat nach dieser Theorie der intrabrand -Wettbewerb keine
Bedeutung. 8 Dagegen wird z.B. durch die vPB der Wettbewerb zwischen Herstellern gleichartiger Produkte intensiviert; 9 und alleine in diesem interbrand-Wettbewerb zwischen Herstellern liege die zur
1 Vgl. Kirchhoff 1990, S. 8 ff..
2 Vgl. Ratay 1993, S. 93.
3 Vgl. Kirchhoff 1990, S. 6 ff.; Ratay 1993, S. 93 .
4 Vgl. Busche 1990, S. 92.
5 Vgl. Ratay 1993, S. 92 f.; Möschel 1985, S. 1477.
6 Vgl. Ratay 1993, S. 277; für eine allgemeine Übersicht über das Konzept der Chicago School und eine kritische Stellungnahme vgl. Schmidt / Rittaler 1986, S. 283-290.
7 Vgl. Herdzina 1999, S. 112.
8 Vgl. Ratay 1999, S. 277.
9 Vgl. Schwartz 1984 , S. 21 f.; 1483; Ratay 1933, S. 93.
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Selbstregulierung des Wettbewerbs erforderliche Kraft. 1 Deshalb soll im Rahmen des gesamtheitliche n Wettbewerbsgeschehens dem intrabrand-Wettbewerb zumindest kein uneingeschränkter Schutz
zukommen. 2 2.2 Der Innovationsprozess im neoklassischen Wettbewerbskonzept
Das Konzept der Wettbewerbsfreiheit von Hoppmann sieht Wettbewerb als ein sich selbst regulierendes Such- und Entdeckungsverfahren, dessen Ergebnisse objektiv nicht vorhersehbar
sind. 3 Deshalb wird es abgelehnt, dem Wettbewerb ex ante inhaltlich positiv formulierte Zielfunktionen zuzuweisen und mit wirtschaftspolitischen Maßnahmen ergebnisorientiert auf ein bestimmtes Leit-
bild hinzuarbeiten. 4 Voraussetzungen für einen störungsfreien Ablauf dieses dynamischen Prozesses ist, dass die Wirtschaftssubjekte mit einem entsprechenden „spirit of competition“ ausgestattet sind und über Wettbewerbsfreiheit verfügen. 5 Dabei umfasst die Wettbewerbsfreiheit sowohl die Freiheit der Konkurrenten zu Vorstoß (Innovation) und Imitation (Parallelprozess) als auch die Auswahlfreiheit der Partner auf der Marktgegenseite (Austauschprozess). 6 Die Schaffung, Durchsetzung und Verbreitung von technischem und wirtschaftlichen Fortschritt sind zentrale Punkte des Wettbewerbsprozesses, weshalb er auch als die entscheidende Triebkraft für die wirtschaft-liche Entwicklung angesehen wird. 7 Wettbewerb wird also in erster Linie als ein Prozess von Innovation und Imitation verstanden. 8
Der Preis hat innerhalb der Lenkungs- und Verteilungsfunktionen des Wettbewerbs eine herausragende Bedeutung als Knappheits-indikator der Güter und als Selektier-, Allokations - und Koordinations -
1 Vgl.Ratay 1993, S. 277.
2 Vgl. Ratay 1993, S. 93.
3 Vgl. Hayek 1968, S. 3; Ratay 1993, S. 274; Schmidt 1996, S. 14 ff.
4 Vgl. Ratay 1993, S. 274.
5 Vgl. Ratay 1993, S. 274.
6 Vgl. Schmidt 1996, S. 14 f.
7 Vgl. Glasow 2000, S. 19.
8 Vgl. Glasow 2000, S. 19.
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Evi Thiermann, 2002, Eine kritische Diskussion der Auswirkungen des Preisbindungsverbotes als eine Form staatlicher Regulierung auf die Innovationsbereitschaft mittelständischer Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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