Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
1. Problemstellung - 1 -
2. Die Rolle der Konsolidierungskonzepte im Konzernabschluss - 1 -
3. Einheitstheorie - 2 -
3.1. Grundlagen der Einheitstheorie - 2 -
3.2. Einheitstheorie: Vollkonsolidierung. - 3 -
4. Interessentheorie - 4 -
4.1. Grundlagen der Interessentheorie - 4 -
4.2. Interessentheorie: Partielle Konsolidierung. - 4 -
4.3. Interessentheorie: Vollkonsolidierung. - 5 -
5. Einheitstheorie versus Interessentheorie. - 5 -
5.1. Nationale/ Internationale Vorschriften - 5 -
5.2. Vergleich der Konsolidierungskonzepte. - 7 -
5.3. Kritik an den Konsolidierungskonzepten - 8 -
5.4. Fallbeispiel. - 9 -
6. Thesenförmige Zusammenfassung - 10 -
Literaturverzeichnis II
I
1. Problemstellung
Bei der Aufstellung von Konzernabschlüssen tritt immer häufiger eine Fragestellung in den Mittelpunkt, welche „Art und Umfang der Einbeziehung der Einzelabschlüsse von Konzernunternehmen in den Konzernabschluss und die daraus resultierende Behandlung von Anteilen der an Tochterunternehmen beteiligten Minder-
heitengesellschafter“ 1 regeln soll. In der Literatur werden „zwei Hauptansichten“ (sog. Konsolidierungskonzepte oder Konzerntheorien) diskutiert: Die Einheits-theorie und die Interessentheorie.
Legt man die Einheitstheorie zugrunde, werden die anderen Gesellschafter der Konzerntöchter (auch Minderheiten genannt) als Eigenkapitalgeber des Konzerns betrachtet. Dem gegenüber steht die Interessentheorie, die die Minderheiten als Gläubiger betrachtet, deren Anteile Verbindlichkeiten darstellen. Die nationalen und internationalen Vorschriften aber auch die Literatur sind sich nicht einig, welche Konzerntheorie bei gegebenen Vorraussetzungen zu einer gewünschten Zielsetzung führt. Dabei kann die Wahl des Konsolidierungskonzeptes/ der Konzerntheorie zu erheblichen Unterschieden in der Bilanz und Erfolgsrechnung führen, z.B.: beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einer Tochtergesellschaft, beim Ausweis von Minderheitsanteilen, bei der Bilanzierung des gesamten derivativen Goodwills oder bei einer Veränderung der Mehrheitsanteile an konsolidierten Unternehmen.
2. Die Rolle der Konsolidierungskonzepte im Konzernabschluss
„Nach § 18 Abs. 1 AktG entsteht ein Konzern durch die Zusammenfassung eines herrschenden mit einem oder mehreren abhängigen Unternehmen unter einheitlicher
Leitung.“ 2 Zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines solchen Konzerns ist es nicht ausreichend die separaten Abschlüsse der Konzernunternehmen zu betrachten. Vielmehr muss zur Befriedigung der Informationsinteressen der Anspruchsgruppen ein zusätzlicher Konzernabschluss erstellt werden. Der Konzernabschluss umfasst laut §297 HGB die Konzernbilanz, die Konzern- GuV-Rechnung und den Konzernanhang.
Den ersten Schritt zur Erstellung des Konzernabschlusses stellt die Addition der Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen dar. Anschließend müssen in einem
1 Klein (2003), S. 97.
2 Berndt/ Altobelli/ Schuster (1998), S. 189.
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zweiten Schritt Korrekturen vorgenommen werden, da durch die reine Addition die finanzwirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Konzernunternehmen nicht eliminiert werden, was tendenziell zu einem zu hohen Unternehmenswert führt. Zur Vermeidung dieser unerwünschten Abweichungen müssen Konsolidierungsmaßnahmen getroffen werden.
Die Notwendigkeit der Einheits- bzw. Interessentheorie als konzernabschlussspezifische Fragestellung betrifft in erster Linie die Abbildung und Bewertung (Konsolidierung) von Transaktionen mit konzernfremden Dritten. Ein Beispiel hierfür wären Ansatz, Bewertung und Ausweis von Minderheiten, als Grundfragen der Bilanzierung. Ein weiteres Beispiel wäre die bilanzielle Abbildung eines mehrheitlichen Erwerbs einer Tochtergesellschaft. Daran kann man erkennen, dass es sich bei den Konzerntheorien keineswegs um rein theoretische Konzepte handelt, sondern, dass sie ein fester Bestandteil der Praxis sind. Für eine korrekte praktische Anwendung ist es daher unumgänglich, die Grundlagen, Unterschiede, Richtlinien und Kritiken zu kennen und einschätzen zu können.
3. Einheitstheorie
3.1. Grundlagen der Einheitstheorie
„Die Einheitstheorie betrachtet den Konzern trotz rechtlicher Selbstständigkeit der Einzelunternehmungen als wirtschaftliche und rechtliche Einheit, also als eine einzi-
ge [fiktive] Unternehmung.“ 3 Der Konzernabschluss wird somit, durch die Gleichstellung der Konzernunternehmen mit unselbstständigen Betriebsabteilungen, zum „Quasi- Einzelabschluss“. Die rechtliche Selbständigkeit der Einzelunternehmungen wird dadurch ausgeblendet. „Diese Fiktion fußt auf dem Wesen des Konzerns, dass die in ihm zusammengefassten Einzelunternehmungen in der Regel durch eine
Obergesellschaft einheitlich geleitet.“ 4
Die vorrangige Aufgabe des Konzernabschlusses wird nach der Einheitstheorie in der Informationsfunktion aller Anspruchsgruppen gesehen. Als Grundgedanke der Einheitstheorie wird oft § 297 Abs. 2 S.2 HGB (sog. Einheitsgrundsatz) zitiert, welcher dem Konzernabschluss vorschreibt, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage zu vermitteln. Es stehen somit nicht die Vermögensinteressen der Gesellschafter im Fokus. Nach der Einheitstheorie wird unterstellt, dass die Interessen der Minderheits-
3 Gräfer/Scheld (2007), S. 74.
4 Klein (2003), S. 98.
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Arbeit zitieren:
Jens Merkle, 2008, Einheits- vs. Interessentheorie im Konzernabschluss, München, GRIN Verlag GmbH
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