Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis V
Tabellenverzeichnis. VI
Formelverzeichnis VII
1 Einleitung 1
2 Fundamentale Aspekte der Bilanzpolitik 2
2.1 Bilanzpolitik 2
2.2 Mathematisch-statistische Verfahren zur Identifikation von Bilanzpolitik 8
2.2.1 Überblick 8
2.2.2 Erreichung von Zielgrößen 9
2.2.2.1 Grundidee 9
2.2.2.2 Studien zur Analyse der Verteilung von Gewinngrößen 10
2.2.3 Gewinnglättung 12
2.2.3.1 Grundidee 12
2.2.3.2 Studien zur Gewinnglättung 13
2.2.4 Periodenabgrenzungsmodelle zur Identifikation von gewinnerhöhender
und -mindernder Bilanzpolitik 14
2.2.4.1 Grundidee 14
2.2.4.2 Einfache Schätzmodelle 16
2.2.4.3 Regressionsmodelle 17
3 Wesentliche Änderungen im Einzelabschluss und ihre Auswirkungen auf den
bilanzpolitischen Spielraum 26
3.1 Entstehung, Zielsetzung und grundlegende Änderungen des BilMoG 26
3.2 Wesentliche Änderungen und ihre Auswirkungen auf den bilanzpolitischen
Spielraum 28
3.2.1 Anlagevermögen 28
3.2.1.1 Geschäfts- und Firmenwert 28
3.2.1.2 Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens 30
3.2.2 Vorräte 33
3.2.2.1 Herstellungskosten 33
3.2.2.2 Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente 34
3.2.3 Sonstige Aktivposten 36
3.2.3.1 Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen 36
3.2.3.2 Aktive latente Steuern 37
3.2.3.3 Abgrenzungswahlrechte 40
3.2.4 Rückstellungen 41
3.2.5 Abschreibungs- und Zuschreibungswahlrechte 43
I
4 Konsequenzen für Periodenabgrenzungsmodelle aufgrund der bilanz-
rechtlichen Änderungen anhand des Beispiels der Volkswagen AG 45
4.1 Grundlegende Annahmen für das Beispiel Volkswagen AG 46
4.2 Wesentliche Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Berechnung der
Periodenabgrenzungsmodelle 49
4.2.1 Anlagevermögen 49
4.2.2 Vorräte 54
4.2.3 Sonstige Aktivposten 57
4.2.4 Rückstellungen und Aufwandsrückstellungen 59
4.2.5 Abschaffung von Abschreibungs- und Zuschreibungswahlrechte 61
4.3 Zusammenfassende Betrachtung der Periodenabgrenzungsmodelle 63
5 Fazit und Ausblick 68
Anhang VIII
Literaturverzeichnis. XIV
Rechtsquellenverzeichnis XXIII
II
Abkürzungsverzeichnis
AktG-E Aktiengesetz nach den Änderungen des BilMoG
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BLUE Best Linear Unbiased Estimator
BMF Bundesministerium der Finanzen
BMJ Bundesministerium der Justiz
BruttoAV Bruttoanlagevermögen
BS Bilanzsumme
DEP Abschreibung und Amortisation (depreciation and amortization)
DPA Diskretionäre Periodenabgrenzung
DRS Deutsche Standardisierungsrat
Ford. Forderungen
GPA Gesamte Periodenabgrenzung
GPPE Bruttoanlagevermögen (gross property plant and equipment)
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
III
IAS International Accounting Standards
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
IFRS International Financial Reporting Standards
INV Vorräte (inventory)
L & L Lieferung und Leistung
NPA Normale Periodenabgrenzung
OLS Ordinary Least Squares Method, Methode der kleinsten Quadrate
REV Nettoumsätze (net sales revenue)
TA Bilanzsumme (total assets)
US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles
Verbindl. Verbindlichkeiten
IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Graphische Darstellung von einer (erwarteten) theoretischen
Abbildung 2: Graphische Darstellung von Homoskedastizität und Hetero-
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Die einfachen Schätzmodelle im Überblick......................................... 16 Tabelle 2: Übersicht über die Annahmen für eine klassische lineare Regression. 19 Tabelle 3: Ausgangsdaten für die Jahre 2007 und 2008. ...................................... 49 Tabelle 4: Überblick über die Zugangsperiode: Beispiel Geschäfts- oder
Firmenwert. .......................................................................................... 51 Tabelle 5: Überblick über das Jahr 2008: Beispiel: Geschäfts- oder Firmenwert. 52 Tabelle 6: Übersicht über die Auswirkung auf die Periodenabgrenzungen in 2007 Beispiel: immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens.52 Tabelle 7: Übersicht über die Auswirkungen auf das Jahr 2008: Beispiel immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. .............. 53
Tabelle 8: Übersicht: Beispiel Herstellungskosten. .............................................. 56 Tabelle 9: Übersicht über die Auswirkungen auf die Periodenabgrenzungen in 2007 und 2008: Beispiel des Herstellungskosten. ................................ 57 Tabelle 10: Übersicht über die Auswirkungen auf die Periodenabgrenzungen in den Jahren 2007 und 2008: Beispiel Ingangsetzungskosten. ............... 58
Tabelle 13: Übersicht: Beispiel Rückstellung. ...................................................... 60 Tabelle 14: Auswirkungen auf die Jahre 2007 und 2008: Beispiel Rückstellung. 60 Tabelle 11: Übersicht: Beispiel: außerplanmäßige Abschreibung. ....................... 61 Tabelle 12: Übersicht über die Auswirkungen auf die Periodenabgrenzungen in 2007 und 2008: Beispiel außerplanmäßige Abschreibung. .................. 62
VI
Formelverzeichnis
Formel 1: Aufteilung der gesamten Periodenabgrenzung. .................................... 15 Formel 2: Jones-Modell. ....................................................................................... 18 Formel 3: Kang-Sivaramakrishnan -Modell. ........................................................ 25 Formel 4: Berechnung des Cash Flows. ................................................................ 47 Formel 5: Berechnung der Periodenabgrenzung. .................................................. 47 Formel 6: Regressionsfunktion für das Beispiel VW. .......................................... 48 Formel 7: Berechnung der geschätzten Periodenabgrenzung: Beispiel Geschäfts-
oder Firmenwert. .................................................................................. 51 Formel 8: Berechnung der tatsächlichen Periodenabgrenzung für die Folgeperiode: Beispiel Geschäfts- oder Firmenwert. ........................... 51 Formel 9: Berechnung der geschätzten Periodenabgrenzung für das Jahr 2008: Beispiel immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. 52 Formel 10: Tatsächliche Periodenabgrenzung imJahr 2008: Beispiel immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens). ................................... 53
VII
1 Einleitung
Die Veränderungen, die das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hervorruft, stellen zurzeit ein stark diskutiertes Thema dar. Während die einen von „einem Meilenstein in der Geschichte“ 1 , „Paradigmenwechsel“ 2 und der „größten Reform der handelsrechtlichen Bilanzierung seit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) von 1985“ 3 sprechen, befürchten andere die „Entobjektivierung von Bilanzinhalten“ 4 , einen „Bruch mit fundamentalen Säulen der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung“ 5 bzw. einen „Frontalangriff auf die Grundfesten des deutschen Bilanzrechts“ 6 . Engel-Ciric spricht schlichtweg von einem „BilanzMoGel-Gesetz“ 7 .
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem BilMoG das Ziel, die Informationsfunktion unter Beibehaltung der Zahlungsbemessungsfunktion zu stärken. 8 Dazu sollen u.a. bilanzpolitische Gestaltungsspielräume vor allem durch die Abschaffung expliziter Wahlrechte eingeschränkt werden, um eine höhere zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit zu erreichen. Andererseits entstehen jedoch zum Beispiel durch neue Ansatz- und Bewertungsmethoden implizite Wahlrechte. Unklar ist daher, inwieweit das BilMoG tatsächlich zu geringeren bilanzpolitischen Spielräumen führt als das derzeit geltende HGB.
Es ist jedoch sicher, dass die Bilanzanalyse durch die Veränderungen vor neue Herausforderungen gestellt wird. Einen Beitrag zur Bewältigung dieser Heraus-forderungen könnten mathematische und statistische Verfahren leisten. Fraglich ist allerdings, inwieweit diese Verfahren nach den Veränderungen des BilMoG geeignet sind, Bilanzpolitik zuverlässig mit einem geringen Fehlerrisiko bzw. mit einer hohen Sicherheitswahrscheinlichkeit zu identifizieren.
Ziel der Diplomarbeit ist es daher, mathematisch-statistische Verfahren zur Identifikation von Bilanzpolitik vor dem Hintergrund der Änderungen im Einzelabschluss durch den Gesetzentwurf des BilMoG kritisch zu analysieren. Ein
1 Naumann, 2008, S. I.
2 Velte/Leimkühler, 2007, S. 837.
3 Fülbier/Gassen, 2007, S. 2605.
4 Wüstemann, 2007, S. I.
5 Gemeinhardt/Bode, 2008, S. 171.
6 Wüstemann, 2007, S. I.
7 Engel-Ciric, 2008, S. 30. Die Hervorhebung ist wie im Originaltext.
8 Vgl. Regierungsentwurf, S. 1.
1
Schwerpunkt wird auf den Periodenabgrenzungsmodellen liegen und hierbei insbesondere auf dem Jones-Modell, welches das Grundmodell der regressionsbasierten Periodenabgrenzungsmodelle darstellt.
Dazu sollen zunächst im Rahmen der Grundlagen der Begriff Bilanzpolitik definiert und die bedeutendsten mathematisch-statistischen Verfahren zur Identifikation von Bilanzpolitik vorgestellt werden. Anschließend werden die wesentlichen, den HGB-Einzelabschluss betreffenden Veränderungen durch das BilMoG hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den bilanzpolitischen Spielraum erläutert. Im Anschluss daran erfolgt eine Analyse der wesentlichen Änderungen bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Periodenabgrenzungsmodelle. Diese Analyse wird durch die Berechnung des Jones-Modells anhand des Beispiels der Volkswagen AG unterstützt. Abschließend werden im Fazit die Ergebnisse der Diplomarbeit zusammengefasst und ein Ausblick auf künftige Herausforderungen und mögliche Entwicklungen gegeben.
2 Fundamentale Aspekte der Bilanzpolitik
2.1 Bilanzpolitik
Der Jahresabschluss soll nach der Zielsetzung des deutschen Gesetzgebers „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ 9 vermitteln. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Unterschiede zwischen dem tatsächlichen Vermögen, Eigenkapital und Jahreserfolg und dem ausgewiesenen Vermögen, Eigenkapital und Jahreserfolg existieren, die auf die Unsicherheit zukunftsbezogener Werte sowie auf legale Bilanzgestaltungsmöglichkeiten zurückzuführen sind. 10
Legale Bilanzgestaltungsmöglichkeiten, auch als bilanzpolitische oder rechnungslegungspolitische Spielräume bezeichnet, bestehen aus folgenden Gründen in jedem Rechnungslegungssystem. Zum einen ist der Gesetzgeber aufgrund der Fülle von möglichen Sachverhalten nicht in der Lage jeden einzelnen Sachverhalt exakt zu regeln, so dass er zum Teil zur Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe gezwungen ist, deren Interpretation und Auslegung zu faktischen Wahlrechten und
9 § 264 Abs. 2 HGB.
10 Vgl. Wöhe/Döring, 2005, S. 1035.
2
Ermessensspielräumen führen. 11 Zum anderen sind bilanzpolitische Spielräume in gewissen Fällen beabsichtigt, da sie das Einfließen von Einschätzungen des Managements und infolgedessen eine informativere Darstellung der spezifischen Unternehmenssituation ermöglichen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Einschätzungen nicht im Sinne des Unternehmens und zur Beeinflussung der Bilanzadressaten getroffen werden. 12
Nutzt ein Bilanzierender diese legalen Spielräume gezielt, um Rechtsfolgen wie bspw. Steuer- und Dividendenzahlungen und/oder um Entscheidungen von Bilanzadressaten wie bspw. den Kauf von Unternehmensanteilen in seinem Sinne zu beeinflussen, so wird von Bilanzpolitik 13 gesprochen. 14 Diese Definition impliziert, dass Bilanzpolitik sinnvoller Weise nur dann erfolgt, wenn Rechtsfolgen an den Jahresabschluss anknüpfen bzw. der Bilanzierende annehmen kann, dass Entscheidungen der Bilanzadressaten durch den Jahresabschluss beeinflusst werden. In Abgrenzung zu Bilanzmanipulation oder Bilanzfälschung findet Bilanzpolitik innerhalb der durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen statt. 15
Die mit der Bilanzpolitik verfolgten Ziele ergeben sich auf der Unternehmensebene aus der Unternehmensstrategie. Aufgrund der Zahlungsbemessungs- und Informationsfunktion des Jahresabschluss wird sowohl die Finanz- als auch die Publizitätslage durch die Bilanzpolitik beeinflusst, so dass die Bilanzpolitik zur Erreichung finanzpolitischer und publizitätspolitischer Ziele beitragen kann. Aus der Unternehmensstrategie heraus sind daher zunächst die finanzpolitischen und publizitätspolitischen Ziele zu definieren, aus denen sich dann die Ziele der Bilanzpolitik ableiten. 16 Neben unternehmenspolitischen Zielen kann die Bilanzpolitik zudem von individuellen Zielen der Entscheidungsträger der Bilanzpolitik beeinflusst werden. Die Maximierung gewinnabhängiger Bezüge, Arbeitsplatzsicherung und Machtstreben stellen mögliche Ziele dar. 17
11 Vgl. Bieg/Kußmaul, 2003, S. 223, Wohlgemuth, 2007, S. 50 sowie S. 67 f.; Küting, 2006, S. 2755.
12 Vgl. Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 14.
13 In der englischen Literatur „earnings management“.
14 Vgl. Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 237; Wohlgemuth, 2007, S. 49.
15 Vgl. hierzu auch Bieg/Kußmaul, 2003, S. 205; Küting/Wohlgemuth, 2004, S. 3 f.; Wagenhofer/ Ewert, 2007, S. 237; Wohlgemuth, 2007, S. 49.
16 Vgl. Bieg/Kußmaul, 2003, S. 206.
17 Vgl. Döring/Obermann, 2008, S. 417.
3
Dabei gilt es zu beachten, dass die Ziele in einem indifferenten, komplementären oder konkurrierenden Verhältnis zueinander stehen können. 18 Ein konkurrierendes Verhältnis ergibt sich im Bereich der Bilanzpolitik zum Beispiel, wenn die Finanzpolitik zur Senkung der Steuerzahlungen im aktuellen Jahr eine gewinnmindernde Bilanzpolitik zum Ziel hat, während gleichzeitig zur Verbesserung der Außendarstellung aus publizitätspolitischer Sicht eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik betrieben werden sollte.
Die konkreten Ziele der Bilanzpolitik bezogen auf den Erfolgsausweis können in vier Grundtypen unterschieden werden. Neben der Maximierung und Minimierung des ausgewiesenen Gewinns können die Gewinnglättung sowie das Erreichen von Zielgrößen angestrebt werden. 19
Zur Erreichung dieser Ziele stehen dem Bilanzierenden verschiedene Instrumente zur Verfügung, wobei einerseits zwischen bilanzpolitischen Maßnahmen auf Handlungsebene (Sachverhaltsgestaltung) und auf Darstellungsebene (Sachverhaltsabbildung) und andererseits zwischen materiellen und formellen Instrumenten unterschieden wird. Materielle Instrumente beeinflussen die Höhe der ausgewiesenen Abschlussdaten unmittelbar und können sowohl sachverhaltsgestaltend als auch sachverhaltsabbildend sein, während formelle Instrumente auf die Darstellung des Inhalts Einfluss nehmen und folglich nur der Sachverhaltsdarstellung dienen. 20
Maßnahmen zur Sachverhaltsgestaltung, die auch als reale Bilanzpolitik 21 bezeichnet werden, erfolgen vor dem Bilanzstichtag. Hierzu gehören die Wahl der Rechtsform und des Bilanzstichtags, die zeitliche Vor- oder Nachverlagerung ohnehin geplanter Geschäftsvorfälle, wie bspw. die zeitliche Verschiebung von Reparaturen und Werbekampagnen, sowie letztlich die Ausführung oder Unterlassung von Handlungen vor dem Bilanzstichtag, die nach dem Bilanzstichtag rückgängig gemacht werden (Maßnahmen ohne Langzeitwirkung) oder sich nicht mehr rückgängig machen lassen (Maßnahmen mit Langzeitwirkung). Als Beispiel für eine Maßnahme ohne Langzeitwirkung lässt sich die Rückzahlung eines
18 Vgl. Wöhe/Döring, 2005, S. 93 f.; für eine ausführliche Darstellung zu den Beziehungen zwischen Zielen siehe auch Heinen, 1992, S. 101 ff.
19 Vgl. Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 245.
20 Vgl. Bieg/Kußmaul, 2003, S. 222; Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 239 ff.; Wöhe, 1997, S. 59 ff.; Küting/Wohlgemuth, 2004, S. 5.
21 Vgl. Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 239.
4
Kredits vor dem Bilanzstichtag und eine erneute Aufnahme im neuen Geschäftsjahr nennen. Die Auslagerung eines Geschäftsbereiches in ein Tochterunternehmen hingegen wäre ein Instrument mit Langzeitwirkung. 22
Bilanzpolitische Instrumente, mit denen nach dem Bilanzstichtag die Abbildung vorgegebener Geschäftsvorfälle im Jahresabschluss beeinflusst werden kann, stellen Maßnahmen zur Sachverhaltsabbildung, buchmäßige Bilanzpolitik 23 , dar. 24
Durch formelle Sachverhaltsabbildungen werden der Ausweis von Geschäftsvorfällen in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder die Darstellung und Erläuterungen im Anhang beeinflusst, ohne dass sich dadurch der materielle Gehalt der Bilanz ändert. Es liegt somit kein unmittelbarer Einfluss auf die Bilanzsumme vor. 25 Dieses ist zum Beispiel bei einer Entscheidung über die weitere Aufgliederung einer Bilanzposition der Fall.
Materielle Instrumente zur Sachverhaltsabbildung lassen sich weiter in (explizite und faktische) Wahlrechte und Ermessensspielräume unterteilen. 26
Ein explizites Wahlrecht liegt vor, wenn die Erfassung eines Sachverhalts im Jahresabschluss nach mindestens zwei konkreten, sich ausschließenden Alternativen möglich ist und das Unternehmen frei wählen kann. 27 Als Beispiel aus dem Handelsrecht sei hier das Bilanzierungswahlrecht für Disagio (§ 250 Abs. 3 Satz 1 HGB) erwähnt.
Im Rahmen der Wahl der planmäßigen Abschreibungsmethode kann der Bilanzierende von einem faktischen Wahlrecht Gebrauch machen. Ein faktisches Wahlrecht entsteht aufgrund der mangelnden Überprüfbarkeit eines formellen gesetzlichen Gebots oder Verbots. Der Bilanzierende trifft eine Auswahlentscheidung unter klar definierten Alternativen. Dazu prüft er diese aus seiner besseren Sachkenntnis der unternehmensspezifischen Gegebenheiten heraus auf Übereinstimmung mit dem real vorliegenden Sachverhalt ab. In der Regel wird über Ausübung faktischer Wahlrechte kein Bericht abgelegt. 28
22 Vgl. Wohlgemuth, 2007, S. 64 f.; Peemöller, 2003, S. 173; Bieg/Kußmaul, 2003,S. 231 ff.
23 Vgl. Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 241.
24 Vgl. Wohlgemuth, 2007, S. 67.
25 Vgl. Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 241 f.; Wöhe, 1997, S. 59.
26 Vgl. Döring/Obermann, 2008, S. 421; Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 241; Wohlgemuth, 2007, S. 67.
27 Vgl. Bieg/Kußmaul, 2003, S. 223; Wohlgemuth, 2007, S. 68.
28 Vgl. Wohlgemuth, 2007, S. 68 f.
5
Ermessenspielräume erfordern das Treffen einer Auswahl innerhalb einer Bandbreite möglicher, von externer Seite nicht unterscheidbarer Alternativen. Hierdurch gelangen subjektive Elemente in die Bilanzierung, die einen für Außenstehende nur schwer nachvollziehbaren Bereich darstellen. 29 Hierzu zählt bspw. die Einschätzung, ob eine Wertminderung als dauerhaft einzustufen oder nur als vorübergehend anzusehen ist.
Eingeschränkt werden die Möglichkeiten bilanzpolitischer Maßnahmen zum einen durch das Stetigkeitsprinzip und zum anderen durch die Bilanzanalyse. Nach dem Stetigkeitsprinzip sollen in einem Jahresabschluss angewandte Methoden auch in den künftigen Jahresabschlüssen Anwendung finden. Dieses Prinzip bezieht sich zunächst auf die bilanzielle Behandlung von Geschäftsfällen im Zeitverlauf und in seiner Erweiterung, die auch durch die Willkürfreiheit gerechtfertigt ist, auf die Bilanzierung gleichartiger Geschäftsfälle im selben sowie in künftigen Geschäftsjahren. Methodenänderungen sind nur in begründeten Fällen möglich. 30 Zum anderen begrenzt die Bilanzanalyse die Bilanzpolitik. Bedingt durch das Ziel der Bilanzpolitik, Bilanzadressaten zu beeinflussen, ist Bilanzpolitik nur dann effektiv, wenn die Bilanzadressaten die Beeinflussung nicht erkennen, d.h. wenn sie von der Bilanzanalyse nicht identifiziert wird. 31
Um Rechnungslegungssysteme hinsichtlich ihrer bilanzpolitischen Spielräume vergleichen zu können, ist es wichtig, die einzelnen bilanzpolitisch möglichen Maßnahmen zu charakterisieren. Dieses kann anhand folgender Kriterien erfolgen.
Zunächst ist die Erkennbarkeit 32 einer bilanzpolitischen Maßnahme von entscheidender Bedeutung. Je besser eine bilanzpolitische Maßnahme zu erkennen ist, desto weniger führt sie zu einer Beeinflussung der Bilanzadressaten. Bilanzpolitische Maßnahmen lassen hinsichtlich ihrer Erkennbarkeit in drei Kategorien unterteilen. 33 Zum einen können erkennbare Maßnahmen vorliegen, deren Auswirkungen exakt oder relativ exakt nachvollzogen werden können und folglich durch den Bilanzleser eliminierbar sind. Weiter gibt es tendenziell erkennbare
29 Vgl. Wohlgemuth, 2007, S. 69.
30 Vgl. Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 243.
31 Vgl. Sassen et al., 2008, S. 248; Wohlgemuth, 2007, S. 72.
32 Vgl. Wohlgemuth, 2007, S. 73 ff.; Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 245; Bieg/Kußmaul, 2003, S. 225.
33 Vgl. Wohlgemuth, 2007, S. 73.
6
Maßnahmen, die zwar von der Tendenz her erkennbar sind, deren Auswirkungen jedoch nur eingeschränkt nachvollzogen und dementsprechend lediglich schwer eliminiert werden können. Zuletzt sind die Maßnahmen zu nennen, die nur schwer oder gar nicht erkannt werden und demnach nicht eliminierbar sind. Der letztgenannten Kategorie lassen sich Maßnahmen vor dem Bilanzstichtag sowie Ermessensspielräume zuordnen. Explizite Wahlrechte sind in der Regel erkennbar, es sei denn, die Angabepflichten reichen nicht weit genug, so dass sie nur tendenziell erkennbar sind. Faktische Wahlrechte sind in Abhängigkeit ihrer Nachvollziehbarkeit den erkennbaren oder tendenziell erkennbaren Maßnahmen zu zurechnen. 34
Ein weiteres Kriterium ist die Wirkung der bilanzpolitischen Maßnahme, die sich in die Komponenten Wirkungsart, Wirkungsrichtung, Wirkungsbreite und Wirkungsdauer unterteilen lässt. Eine Maßnahme kann ihre Wirkung unmittelbar zum Zeitpunkt ihrer Anwendung oder mittelbar nach einer gewissen Dauer entfalten (Wirkungsart). Dabei wird der Gewinn erhöht, vermindert oder nicht beeinflusst (Wirkungsrichtung). Die bilanzpolitische Maßnahme kann sich auf ein Rechenwerk oder auf mehrere auswirken (Wirkungsbreite) und von begrenzter oder unbegrenzter Wirkungsdauer sein. 35
Ebenso von Bedeutung ist die Bindungswirkung der Maßnahmen. Durch eine bilanzpolitische Maßnahme können Gestaltungsspielräume innerhalb des Geschäftsjahres und/oder in aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren aufgrund der Willkürfreiheit und des Stetigkeitsprinzips eingeschränkt werden. 36
Abschließend seien die Kriterien Aufschiebbarkeit und Teilbarkeit genannt. Unter Aufschiebbarkeit wird die zeitliche Flexibilität bei dem Einsatz der bilanzpolitischen Maßnahme verstanden. Zeitlich flexibel sind bilanzpolitische Maßnahmen, die in verschiedenen Perioden genutzt werden können. Als Beispiel hierfür sei der Ermessenspielraum bei der Rückstellungsbildung genannt. Zeitlich unflexibel sind hingegen Ansatzwahlrechte, die nur in der Periode des erstmaligen Ansatzes zur Verfügung stehen. Unter Teilbarkeit wird die Flexibilität der Höhe nach ver-standen. Während manche bilanzpolitische Maßnahmen wie die Aktivierung des Disagios nur eine Entscheidung zwischen zwei Ausprägungen erlauben und in Folge dessen nicht sehr flexibel sind, steht dem Bilanzierenden bei anderen
34 Vgl. Wohlgemuth, 2007, S. 73 f.
35 Vgl. Wohlgemuth, 2007, S. 75 f.
36 Vgl. Bieg/Kußmaul, 2003, S. 226; Wohlgemuth, 2007, S. 81.
7
Maßnahmen wie der Schätzung einer Nutzungsdauer eine Entscheidungsbandbreite zur Verfügung, so dass diese Maßnahmen der Höhe nach flexibel sind. 37
Zusammenfassend lässt sich Bilanzpolitik als die gezielte Ausnutzung von bilanzpolitischen Spielräumen innerhalb eines Rechnungslegungssystems zur Beeinflussung von Bilanzadressaten und/oder Rechtsfolgen zur Erreichung von unternehmerischen Zielen des Bilanzierenden definieren. Die bilanzpolitischen Instrumente unterscheiden sich anhand des Zeitpunkts sowie ihrer Einflussnahme auf die Bilanz. Die Beurteilung eines Rechnungslegungssystems hinsichtlich seines bilanzpolitischen Spielraums lässt sich anhand der Kriterien Erkennbarkeit, Wirkung, Bindungswirkung und Flexibilität vornehmen.
2.2 Mathematisch-statistische Verfahren zur Identifikation von
Bilanzpolitik
2.2.1 Überblick
Wie bereits erwähnt ist Bilanzpolitik dann am effektivsten, wenn sie nicht erkannt wird. Ziel der Bilanzadressaten hingegen ist es, die Bilanzpolitik in einem Jahresabschluss zu identifizieren, um deren Effekte zu eliminieren und Jahresabschlüsse miteinander vergleichen zu können sowie die eigenen Entscheidungen darauf aufbauend zu treffen. In der Bilanzanalyse werden verschiedene Methoden, unter ihnen mathematisch-statistische Verfahren, zur Identifikation von Bilanzpolitik genutzt. 38
Die ersten Studien zur Identifikation von Bilanzpolitik anhand mathematisch-statistischer Verfahren wurden bereits in den 1960er veröffentlicht 39 und konzentrierten sich zunächst auf die Untersuchung von Gewinnglättung. In der Folge wurden weitere Verfahren und Forschungsdesigns entwickelt, so dass heute Studien und Modelle zu allen genannten Grundtypen, nämlich Erreichen von Zielgrößen, Gewinnglättung, Gewinnmaximierung und Gewinnminimierung, vorliegen. 40 Dabei beziehen sich die meisten Studien auf den anglo-amerikanischen und nur
37 Vgl. Bieg/Kußmaul, 2003, S. 225; Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 244; Wohlgemuth, 2007, S. 81.
38 Vgl. Wohlgemuth, 2007, S. 14 ff.; für ausführliche Darstellung bilanzanalytischer Methoden siehe Küting/Weber, 1997.
39 Vgl. Copeland, 1968.
40 Vgl. bspw. für Erreichung einer Zielgröße: Burgstahler/Dichev, 1997; für Gewinnglättung: Copeland, 1968; für gewinnerhöhende Bilanzpolitik: Teoh et al., 1998; für gewinnmindernde Bilanzpolitik: Jones, 1991.
8
wenige auf den europäischen Raum. Das grundsätzliche Problem aller Untersuchungen besteht darin, dass Bilanzpolitik nicht direkt beobachtbar ist und sich folglich die grundlegende Frage stellt, wie Bilanzpolitik identifiziert und darauf aufbauend gemessen werden kann. 41 Die verbreitetesten Verfahren sollen im Folgenden kurz mit ihren wesentlichen Vor- und Nachteilen vorgestellt werden. Der Schwerpunkt wird dabei auf den Periodenabgrenzungsmodellen, die zur Identifikation von gewinnmindernder und gewinnerhöhender Bilanzpolitik verwendet werden, liegen.
2.2.2 Erreichung von Zielgrößen
2.2.2.1 Grundidee
In der Literatur 42 wird vermutet, dass Unternehmensleitung und Entscheidungsträger der Rechnungslegungspolitik Anreize haben gewisse Zielgrößen zu überschreiten, zu erreichen oder nicht zu übertreffen, da anderenfalls negative Auswirkungen wie ein sinkender Aktienkurs oder höhere Ziele hinsichtlich der variablen Vergütung zu befürchten sind. Solche Zielgrößen können zum Beispiel ein Jahresgewinn in Höhe von Null, der Vorjahresgewinn oder eine Analystenvorhersage sein. 43
Abbildung 1: Graphische Darstellung von einer (erwarteten) theoretischen Verteilung und
einer (erwarteten) tatsächlichen Verteilung der Unternehmen.
44
Um Bilanzpolitik, die der Erreichung einer Zielgröße dient, zu identifizieren, wird in der Regel die Verteilung einer Gewinngröße analysiert. Hierbei wird zunächst
41 Vgl. Szczesny, 2007, S. 102.
42 Vgl. bspw. Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 247.
43 Vgl. Dechow/Skinner, 2000, S. 244; Lindemann, 2004, S. 221 f.; Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 247.
44 Zur eigenen Darstellung ist anzumerken, dass der Zielwert nicht mit dem Maximum der theoretischen Verteilung übereinstimmen muss.
9
für die ausgewiesenen Gewinne eine Verteilung angenommen und diese dann mit der tatsächlichen Verteilung verglichen. Stimmt die vorab erwartete Verteilung der ausgewiesenen Gewinne nicht mit der tatsächlichen Verteilung überein, so wird dies als ein Indiz für Bilanzpolitik gewertet (vgl. zur Verdeutlichung Abbildung 1). 45
2.2.2.2 Studien zur Analyse der Verteilung von Gewinngrößen
BURGSTAHLER UND DICHEV 46 bspw. zeigen in ihrer Untersuchung von 70.000 Jahresabschlüssen, dass die ausgewiesenen Jahresergebnisse sowie die Veränderungen der Jahresergebnisse im Vergleich zum Vorjahr relativ gleichmäßig verteilt sind. Eine Ausnahme bildet jedoch jeweils das Intervall um Null, denn es weisen deutlich mehr Unternehmen ein leicht positives als ein leicht negatives Jahresergebnis bzw. eine leicht positive als eine leicht negative Ergebnisveränderung aus. Folglich werden die von BURGSTAHLER UND DICHEV aufgestellten Hypothesen bestätigt, dass Unternehmen bei geringen Verlusten und leichten Gewinnrückgängen dazu tendieren, durch Bilanzpolitik einen leicht positiven Gewinn bzw. eine leicht positive Gewinnveränderung auszuweisen. 47 Ähnliche Ergebnisse finden sich auch für den europäischen Raum durch eine Studie von DASKE, GEBHARDT UND MCLEAY 48 und für deutsche Jahresabschlüsse durch GLAUM, LICHTBLAU UND LINDEMANN 49 .
Der wesentliche Vorteil dieser Methode liegt darin, dass die zur Untersuchung notwendigen Daten direkt aus dem Abschluss entnommen werden können, wodurch mögliche Fehler etwaiger Überleitungsrechnungen oder Schätzungen vermieden werden. 50 Allerdings wird an der Untersuchung von BURGSTAHLER UND DICHEV u.a. kritisiert, dass die Unstetigkeiten in der Verteilung erst im Rahmen der statistischen Untersuchung durch die von BURGSTAHLER UND DICHEV gebildeten Intervalle 51 und die vorgenommene Skalierung 52 verursacht werden.
Des Weiteren ist von Vorteil, dass sowohl die materiellen Instrumente der Sachverhaltsgestaltung als auch die der Sachverhaltsabbildungen erfasst werden, da
45 Vgl. Lindemann, 2004, S. 222 f.
46 Vgl. Burgstahler/Dichev, 1997.
47 Vgl. Burgstahler/Dichev, 1997, S. 124.
48 Vgl. Daske et al., 2006.
49 Vgl. Glaum et al., 2004.
50 Vgl. Healy, 1999, S. 379.
51 Vgl. Glaum et al., 2004, S. 46.
52 Vgl. Durtschi/Easton, 2005, S. 557 f.
10
diese Einfluss auf das ausgewiesene Ergebnis nehmen. Die Ergebnisse der Untersuchung lassen sich graphisch einfach darstellen (vgl. Abbildung 1) und erleichtern somit die Kommunikation der empirischen Befunde. 53
Jedoch ist dieses Forschungsdesign nur anwendbar, wenn ein eindeutiger Zielwert identifiziert werden kann, der für eine große Anzahl an Unternehmen relevant ist. 54 Die Vermeidung des Ausweises geringer Verluste oder geringer Gewinnrückgänge im Vergleich zum Vorjahr könnte solche Zielwerte darstellen. Zielgrößen, die sich aus Analystenprognosen, Kreditverträgen oder Mitarbeitervereinbarungen ergeben, lassen sich jedoch in der Regel nicht genau identifizieren oder sind nicht für eine genügend große Anzahl von Unternehmen gleichermaßen relevant, wodurch das Verfahren aufgrund zu geringer Fallzahlen nicht angewendet werden kann.
Ein anderes Problem ist die Unklarheit, inwieweit die Unstetigkeiten der Verteilung tatsächlich auf Bilanzpolitik zurückzuführen sind. 55 Alternativ könnten Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Unternehmen mit Gewinn- und Verlustausweis 56 sowie eine verstärkte Motivation der Mitarbeiter 57 , wenn die Erreichung eines positiven Ergebnisses klar als Ziel definiert wird und erreichbar scheint, die identifizierten Unregelmäßigkeiten in der Verteilung verursachen.
Weiter liefert das Modell keine Informationen über die verwendeten Instrumente. Solche Informationen könnten zum Beispiel für die Bilanzanalyse bei der Eliminierung von bilanzpolitischen Effekten von Bedeutung sein. Auch ergeben sich weder Erkenntnisse über die Anreize für das Management, bestimmte Zielgrößen zu erreichen, noch darüber ob Anreize auf Unternehmen unterschiedlich wirken. 58
Andere Studien zur Analyse der Verteilung von Gewinngrößen untersuchen, ob die Ziffern der ausgewiesenen Gewinne zufällig verteilt sind. Auch bei diesen Studien wird eine erwartete Verteilung mit der tatsächlichen Verteilung verglichen. Als erwartete Verteilung wird jedoch in der Regel nicht eine Gleichverteilung der Ziffern angenommen. Stattdessen wird erwartet, dass gemäß dem Gesetz von BENFORD höhere Ziffern relativ seltener vorkommen als niedrigere Zif-
53 Vgl.Lindemann, 2004, S. 227.
54 Vgl. Lindemann, 2004, S. 228.
55 Vgl. Bissessur, 2008, S. 70; Wagenhofer/Ewert, 2007, S. 263.
56 Vgl. Beaver et al., 2006, S. 2.
57 Vgl. Dechow/Skinner, 2000, S. 356.
58 Vgl. McNichols, 2000, S. 337.
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Arbeit zitieren:
Iris Burmester, 2008, Chancen und Grenzen mathematisch-statistischer Verfahren zur Identifikation von Bilanzpolitik nach der Reformierung des HGB, München, GRIN Verlag GmbH
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