I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis II
Abk ürzungs- und Symbolverzeichnis III
I. Problemstellung, Ziel und Vorgehensweise 1
II. Einleitung 2
III. Ausgewählte Modifikationen des Betriebsverfassungsgesetzes 5
A. Die Repräsentanz der Frauen im Betriebsrat (§ 15 Abs. 2 BetrVG) 5
B. Das vereinfachte Wahlverfahren (§ 14a BetrVG) 9
C. Freistellungen im Betriebsrat (§§ 37 II, 38 BetrVG) 10
IV. Beurteilung der Betriebsverfassungsgesetzmodifikationen 13
V. Weitere Maßnahmen für die Zukunft 13
Literaturverzeichnis S. 15
Versicherung S 17
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: „Gewerkschaftliche Daten“ S. 4 Quelle:
Hans-Böckler-Stiftung: Datenkarte Deutschland 2008, abzurufen unter www.boeckler.de/datenkarte S. 3
Abbildung 2: „Entwicklung des Frauenanteils in den Betriebsräten“ S. 9 Quelle:
Rudolph/ Wassermann, „Trendreport Betriebsratswahlen 2006 - Gestärkte Betriebsräte“, Düsseldorf, Februar 2007 S. 20
Abbildung 3: „Anteil an möglichen Freistellungen nach Betriebsgröße“ S. 11 Quelle:
Rudolph/ Wassermann, „Trendreport Betriebsratswahlen 2006 - Gestärkte Betriebsräte“, Düsseldorf, Februar 2007 S. 14
Abbildung 4: „Arbeitnehmerrechte in Europa“ S. 14 Quelle:
Gohde: Betriebliche Interessenvertretung in kleinen und mittleren Unternehmen der Länder Frankreich, Italien, Österreich, Schweden und Ungarn, Untersuchung im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, Juli 2005 S. 5
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis % Prozent a.F. alte Fassung Abb. Abbildung Abs. Absatz Art. Artikel Aufl. Auflage Az. Aktenzeichen Bd. Band BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Bek. Bekanntmachung ber. berichtigt BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BGBl. Bundesgesetzblatt BRD Bundesrepublik Deutschland BT Bundestag BWL Betriebswirtschaftslehre bzw. beziehungsweise CGB Christlicher Gewerkschaftsbund DB Der Betrieb (Wochenschrift für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht) DBB Deutscher Beamtenbund DGB Deutscher Gewerkschaftsbund ebd. ebenda f. folgende FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung ff. fortfolgende
GG Grundgesetz i.d.F. in der Fassung IW Institut der deutschen Wirtschaft lt. laut o.g. oben genannten RefE Referentenentwurf S. Seite sog. sogenannten u.a. unter anderem v. vom Veränd. Veränderung Vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
I. Problemstellung, Ziel und Vorgehensweise
Am 25. September 2001 1 wurde das Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 in seiner Neufassung bekannt gemacht.
Die vorliegende Ausarbeitung beschäftigt sich mit den Änderungen der Novellierung und stellt zu Beginn, für eine bessere Übersicht, die größten Veränderungen der 2001er Novelle heraus.
Im Anschluss soll eine Beurteilung der Modifikationen aus heutiger Sicht erfolgen. Kritisch untersucht werden in diesem Zusammenhang die Fragestellungen: x ob die Modifikationen des Betriebsverfassungsgesetzes sich bewährt haben, x ob einige Veränderungen rückgängig gemacht werden sollten und x ob ein weiterer Bedarf zur Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung besteht.
Dabei hilfreich waren vor allem die zahlreichen Veröffentlichungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Hans-Böckler-Stiftung. Neben den o.g. Stellen erfolgte eine weitere Literaturrecherche in der Bibliothek sowie im Internet und Fachzeitschriften wie z.B. „Der Betrieb“ (DB).
Detaillierte Informationen über die gewählte Literatur sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.
1 Neubekanntmachung des BetrVG i.d.F. der Bek. v. 13.12.1988 (BGBl. 1989 I S. 1, ber. S. 902) in der ab 29.
Juli 2001 geltenden Fassung.
II. Einleitung
Das Betriebsverfassungsgesetz vom 11. Oktober 1952 führte eine bundeseinheitliche Betriebsverfassung ein und löste damit das Betriebsrätegesetz von 1920 ab. Tragende Gesichtspunkte waren damals: die Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die betriebliche Friedenspflicht (Arbeitskampfverbot zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber), der Betriebsrat als Vertreter aller Arbeitnehmer des Betriebes, die Betonung der Tarifautonomie.
Zwanzig Jahre später tritt das heute geltende Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Es regelt die Betriebsverfassung für die Privatwirtschaft. Bei ihm handelt es sich um das Gesetz vom 15. Januar 1972, das auf Grund des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom
23. Juli 2001 in einer Neufassung vom 25. September 2001 bekannt gemacht wurde. 2
Mit dem Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes hat die Bundesregierung ein anspruchsvolles Gesetzesvorhaben verwirklicht. Die von ihr für notwendig erachtete Reform der Betriebsverfassung soll die betriebliche Mitbestimmung im Interesse der Beteiligung und Motivation der Arbeitnehmer stärken sowie Arbeitgebern und Betriebsräten wieder eine zukunftsfähige Grundlage für ihre Zusammenarbeit schaffen. Gemessen an diesem
Reformziel 3 hat das Gesetz aber nicht die Betriebsverfassung reformiert, sondern nur als Stückwerk geändert. 4 Es behält die bewährten Grundsätze des Gesetzes von 1952 bei, schafft aber im Verhältnis zum bisherigen Recht vor allem
x einen stärkeren Einfluss des Betriebsrates durch Ausbau und Verstärkung der Mitbestimmungsrechte
x eine Vermehrung der Initiativ-, Kontroll- und Teilnahmerechte der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung, die aber auch weiterhin unterstützender Natur sind, also keine Entscheidungsbefugnisse in betrieblichen Angelegenheiten geben x eine Vergrößerung der Betriebsratsgremien
x eine besondere Berücksichtigung der Geschlechterzusammensetzung auch im Betriebsrat
x geänderte Wahlvorschriften, ergänzt durch die neue Wahlordnung (BGBl I 2001, S. 3494, in Kraft seit 15. Dezember 2001) x eigene Rechte des einzelnen Arbeitnehmers
2 Vgl. Tiedtke: Allgemeine BWL, 2. Aufl., Gabler 2007, S. 427.
3 Der Regierungsentwurf nennt ausdrücklich elf Ziele: vgl. BT-Drucksache 14/5741, S. 25 f..
4 Vgl. Richardi: Die neue Betriebsverfassung, 2. Aufl., C.H.Beck 2002, S. V.
Arbeit zitieren:
Patrick Bremer, 2009, Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001 - Eine Beurteilung aus heutiger Sicht, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Patrick Bremer hat den Text Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001 - Eine Beurteilung aus heutiger Sicht veröffentlicht
Patrick Bremer hat einen neuen Text hochgeladen
Messen der Handlungsfähigkeit im Pflegeprozess: Beurteilung der Handlu...
Eine qualitative Studie
Anna Burghardt
BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) leicht gemacht
Das Betriebsverfassungsgesetz ...
Arno Schrader, Hans-Dieter Schwind, Peter-Helge Hauptmann
Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (GK-BetrVG)
Band 1: §§ 1-73b mit Wahlordnu...
Günther Wiese, Peter Kreutz, Hartmut Oetker, Thomas Raab, Christoph Weber, Martin Franzen
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
mit Wahlordnung und EBR-Gesetz
Wolfgang Däubler, Michael Kittner, Thomas Klebe, Peter Wedde
Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Rechtsanwaltskosten des...
Dietmar Müller-Boruttau
Betriebsrats-Wissen: Kündigung von A bis Z
Wie Sie mitwirken und mitbesti...
Maria Markatou, Günter Stein, Guido Ems, Holger Baudach
0 Kommentare