Ulrike Fell
Leistungsnachweis im Fach: Einführung in soziale Arbeit SS 2001
Gliederung
1. Einführung
2. Problembeschreibung
2.1. Körperliche Misshandlung
2.2. Vernachlässigung
2.3. Seelische Gewalt
2.4. Sexueller Missbrauch
3. Ursachen für Gewalt
3.1. Soziale und ökonomische Ursachen
3.2. Biographie der Eltern
4. Handlungskonzept
4.1. Lebenslage
4.1.1. Lebensgeschichte
4.1.2. Perspektive
4.1.3. Umwelt
4.1.4. Inneres Milieu
4.2. Superstruktur
4.3. Ressourcen
4.4 Case-Management
4.4.1. Die Finde-Phase
4.4.2. Einschätzung und Bewertung
4.4.3. Planung und Ressourcenvermittlung
4.4.4. Das Management der Durchführung von Unterstützung
4.4.5. Kontrolle und Evaluation
4.4.6. Beendigung
5. Resümee
2
1. Einführung
In der Bundesrepublik Deutschland werden jedes Jahr Millionen von Kindern misshandelt oder vernachlässigt; einige von ihnen so schwer, dass sie an den Folgen sterben. Ich habe dieses Thema gewählt, da ich mich während meiner langjährigen Tätigkeit in einer Jugendwohngruppe im Haus St. Josef in Eschweiler oft mit dieser Thematik auseinandersetzen musste, da viele Jugendliche, die in dieser Gruppe lebten, selbst Opfer von Gewalt in ihrer Familie wurden. Oder sie mussten mit ansehen, wenn gegen andere Familienmitglieder Gewalt ausgeübt wurde. Da die Jugendlichen während ihres Aufenthalts in der Gruppe, größtenteils solche Erfahrungen mit Hilfe eines Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin aufarbeiteten, gehörte es zu meiner täglichen Arbeit mich mit den betroffenen Jugendlichen zu diesen Themen auseinander zu setzen um sie auf ihrem Weg zu begleiten.
2. Problembeschreibung
Familie sollte ein Ort für Sicherheit, Liebe und Geborgenheit sein.
Dies ist in vielen Familien nicht so, denn fast ausschließlich geschehen Kindesmisshandlungen als auch Tötungsdelikte an Kindern in der Familie.
Alltäglich herrschen Gewalt und Angst, die meistens durch die Erziehungsberechtigten in die Familie gebracht werden.
Kinder sind in ihrer Position die schwächsten Familienmitglieder, die auf den Schutz und die Geborgenheit, die Pflege und Förderung der Erziehungsberechtigten angewiesen sind. Laut § 1631 BGB haben Kinder das „Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. 1 Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
1 BGB, Sonderausgabe, S.311, 2001
3
Dennoch wird in vielen Familien gegen dieses Recht der Kinder verstoßen und von der Gesellschaft verschwiegen oder nicht erkannt.
Gewalt gegen Kinder erfolgt jedoch nicht, wie häufig angenommen, nur durch die
1. körperliche Misshandlung. Sondern auch häufig durch die
2. Vernachlässigung,
3. seelische Gewalt,
4. sexuellen Missbrauch. 2
2.1. Die körperliche Misshandlung
Sie ist die am häufigsten diskutierte Form von Gewalt. Eine Tracht Prügel wird von vielen nicht als körperliche Misshandlung sondern als körperliche Züchtigung beurteilt. 3 Ihre Spannbreite reicht von Treten und Schlagen, sadistischem Quälen durch Verbrühen mit heißem Wasser bis hin zu Tötung durch Ertränken, Vergiften usw. Wunden, Blutungen, Hämatome, Frakturen, Verbrühungen, Quetschungen können hierbei festgestellt werden. Diese körperlichen Misshandlungen führen oft auch psychische Folgen mit sich, was von der Härte und dem Ausmaß der Gewalthandlung abhängt. Sie können z.B. Ängste, Schuldgefühle und Depressionen auslösen.
2.2. Vernachlässigung
Als vernachlässigt bezeichnet man Kinder, die von ihren Erziehungsberechtigten nicht die nötige Aufmerksamkeit, Förderung und Zuwendung erhalten, um sich zu gesunden, eigenständigen, lebensfähigen Menschen entwickeln zu können. Kinder sind, wie schon erwähnt, auf die Hilfe und Pflege der sie betreuenden Personen angewiesen, daher können sie diese Aufgaben nicht alleine bewältigen. Häufige Folge ist
2 Vgl. Dynewski: BMSF. Medienpaket “Keine Gewalt gegen Kinder”. 1996. S. 4-7
3 Vgl. Habermehl, Anke: „Gewalt in der Familie“. Universität Bielefeld. 1989. S.13
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emotionale und körperliche Verwahrlosung.
Oft findet sich diese Form der Gewalt gegen Kinder in sehr armen und sozial schwachen Familien.
Die Erziehungsberechtigten sind nicht in der Lage für sich selbst zu sorgen, verlangen Unterstützung von ihren Kindern, die diese nicht leisten können. Somit stehen die Kinder in einer absoluten Überforderungssituation: bekommen für sich nicht die notwendige Betreuung und sollen diese aber ihren Eltern gegenüber leisten.
2.3. Seelische Gewalt
Der Begriff der seelischen Gewalt umschreibt die Situationen, in denen ein Kind sich minderwertig fühlt, es Angst leidet oder abgelehnt wird. Ausgelöst werden diese Gefühle auch wieder (hauptsächlich) durch die Erziehungsberechtigten; aber auch durch Lehrer, Pädagogen oder Nachbarn. Sprich alle Personen zu denen das Kind eine emotionale Bindung hat. Hierzu zählen z.B.
- Verhaltensweisen, die das Kind erniedrigen oder demütigen
- Situationen in denen es beschimpft oder vor anderen bloßgestellt wird
- mit Liebesentzug bzw. massiver Isolierung bestraft wird. Oftmals gehen diese Misshandlungen mit körperlicher Gewalt Hand in Hand.
2.4. Sexueller Missbrauch
Bei dieser Art der Gewalt gegen Kinder werden Mädchen und Jungen ohne ihre Zustimmung als Objekt zur sexuellen Befriedigung oder Stimulation von älteren Jugendlichen oder Erwachsenen benutzt.
Dies kann mit oder ohne Gewalteinwirkung geschehen.
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Ulrike Fell, 2001, 'Gewalt gegen Kinder in der Familie', Munich, GRIN Publishing GmbH
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