Das State- Trait- Angstinventar zur Erfassung von
Zustandsangst und Ängstlichkeit
Gliederung
I Zusammenfassung 3
1. Einblick in das Störungsbild Angsterkrankung 4
2. Diagnosekriterien nach ICD-10 und DS-MIV. 5
3. Das State- Trait- Angstinventar- überblicksartige Beschreibung 7
4. Diagnostische Zielsetzung. 8
5. Theoretischer Hintergrund 9
5.1. Triebtheorie. 9
5.2. Spielbergers Konzeption der Angst- Leistungsrelation 11
5.3. Angstverarbeitungstheorie 12
5.4. Attributionstheorie 13
5.5. Prüfungsangsttheorie. 14
5.6. Spielbergers Konzeption der Prüfungsangst 15
6. Testdurchführung 15
7. Testverwertung. 16
7.1. Objektivität 16
7.2. Reliabilität 17
7.3. Validität 18
7.4. Normierung. 20
8. Testevaluation 20
II Fazit 22
III Literatur 23
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Das State- Trait- Angstinventar zur Erfassung von
Zusammenfassung
Das State-Trait- Angstinventar von Laux, Glanzmann, Schaffner und Spielberger wurde von der amerikanischen Form „State-Trait-Anxiety-Inventory“ (Spielberger, Gorusch und Lushene, 1970) adaptiert und ist seit 1981 in Anwendung. Das Verfahren dient der Erfassung von Angst als Zustand (State-Angst) und Angst als Eigenschaft (Trait-Angst) unter Berücksichtigung von Situationseinflüssen und verschiedenen intrapsychischen Prozessen. Es eignet sich zum Einsatz im klinischen Bereich sowie in der experimetiellen Angst- und Stressforschung und verfügt über gute psychometrische Eigenschaften. Doch welchen Zweck erfüllt die Einteilung zweier Skalen in Zustands- und Eigenschaftsangst? Welche Idee steckt dahinter und wofür sind die Werte, die sich bei der Auswertung ergeben dienlich? Zur Beantwortung dieser Fragen, wurden diverse wissenschaftliche Arbeiten herangezogen. Zusätzlich wurde ein Überblick über die Zielsetzung des Verfahrens, den Testaufbau eingebettet im theoretischen Kontext sowie den statistischen Kennwerten gegeben. Im Verlauf der vorliegenden Arbeit, kam ich zu folgenden Ergebnissen. Die Unterscheidung zwischen Zustands- und Eigenschaftsangst, führte dazu, dass die Beziehung dieser beiden überprüft werden konnte, was letztlich zu neue Erkenntnisse führte. Zusätzlich erfolgte eine Einteilung in Hoch- und Niedrigängstliche. Diesen Gruppen werden auf der Basis von Forschungsergebnissen bestimmte Bewältigungsmuster zugeschrieben, die es zu verändern gilt, sobald die Angst beeinträchtigend wird. Praktisch für den klinischen Bereich ist auch der Einsatz der Zustandsskala zur Verlaufs- und Therapieerfolg. Besonders für die Forschung hat die Einteilung in Zustands- und Eigenschaftsangst großen Nutzen gebracht, da möglich wurde die Auswirkungen von Zustands- und Eigenschaftsangst auf bestimmte kognitive Funktionen zu erfassen.
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Das State- Trait- Angstinventar zur Erfassung von
1. Überblick über das Störungsbild der Angsterkrankungen
Angst ist zunächst ein sehr nützlicher und notweniger Affekt. Als eine der menschlichen Grundemotionen erfüllt sie die Aufgabe Individuen vor erwarteten Bedrohungen etwa der körperlichen oder seelischen Unversehrtheit zu warnen. Angst bereitet Lebewesen auf Kampf- oder Flucht- Situation vor, indem sie zu einer allgemein erhöhten Erregung (Aufmerksamkeit, Herzfrequenzführt, Muskelspannung etc.) führt und somit schnelles Handeln ermöglicht. Sie kann in Form von Zustandsangst („state anxiety“) oder als Ängstlichkeit, d.h. als Persönlichkeitsmerkmal („trait anxiety“) auftreten. Da Angst auch zu starken Beeinträchtigungen führen kann, ist es notwendig normale Ängste von pathologischen zu unterscheiden. Nach Morschitzky (2004) sind Angststörungen als Beeinträchtigungen des Lebens gegeben, wenn die Ängste ohne jede reale Bedrohung auftreten, zu lange andauern und auch nach Beseitigung einer realen Bedrohung andauern. Sie treten zu häufig auf, sind unangemessen, zu stark und sind mit unangenehmen körperlichen Symptomen sowie mit einem Verlust der Kontrolle über Auftreten und Andauern verbunden. Individuen mit ausgeprägter Angstsymptomatik stehen keine Bewältigungsstrategien oder beruhigende Erklärungskonzepte zur Verfügung, was wiederum starke Erwartungsängste zur Folge haben kann. Sie vermeiden die Angst machenden, objektiv ungefährlichen Situationen, unterlassen wichtige Aktivitäten, womit Lebenseinschränkungen einhergehen, die sehr belasten und starkes Leiden verursachen.
Nach den Befunden des Bundesgesundheitssurvey 1998 beträgt die 12-Monatsprävalenz der Angsterkrankungen bei 18- 65 jährigen 14, 2% während die Lebenszeitprävalenz aus erhebungsmethodischen Schwierigkeiten nur für Panikstörungen ermittelt werden konnte(3,9%). Die Ergebnisse aus anderen Ländern weisen jedoch auf eine relativ geringfügige Differenzen zwischen 12- Monatsprävalenz und Lebenszeitprävalenz hin (vgl. Wittchen und Jacobi, 2004). Um die Behandlungsbedürftigkeit festzustellen, muss das Ausmaß der Lebenseinschränkungen betrachtet werden. Für eine gesicherte Diagnose müssen mehrere Schritte durchlaufen werden. Am Anfang steht die Unterscheidung zwischen normaler und pathologischer Angst und körperliche Ursachen und andere psychische Erkrankungen als alleinige Ursache für die Angstsymptomatik (z.B. Depressionen) müssen ausgeschlossen werden. Zusätzlich soll eine Unterscheidung zwischen objekt/situationsunabhängiger Angst (Panikstörungen, generalisierte Angststörung) oder objekt/situationsabhängiger Angst (Phobien) erfolgen.
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Zuletzt sollte auch nach dem Verlauf (attackenartig wie bei der Panikstörung oder chronisch wie bei der generalisierten Angststörungen) und nach den auslösenden Situationen bzw. Objekten differenziert werden.
Es ist zu betonen, dass für den diagnostischen Prozess ein Klassifikationssystem (ICD, DSM) sowie diagnostische Testverfahren unentbehrlich sind. Das ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) ist das Diagnoseschema der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ist seit 2000 in Deutschland verbindlich, während im amerikanischen Raum das DSM-IV (Diagnostisches und Statistisches Manual psychischer Störungen) der American Psychological Association (APA) verwendet wird. Das ICD-10 wurde bewusst in Annährung an das amerikanische Diagnoseschema erstellt (damals DSM-III-R), wobei dessen Klarheit und Präzision jedoch nicht erreicht wurde. Ein Vorteil ist, dass das ICD-10 im klinischen Alltag praktikabler in der Anwendung ist (vgl. Morschitky 2004).
Im Folgenden möchte ich die Diagnosekriterien der beiden Klassifikationssysteme vorstellen, werde mich bei der genaueren Erläuterung jedoch auf die wichtigsten, nämlich die Agoraphobie, Panikstörung und generalisierte Angststörung, beschränken.
2. Diagnosekriterien der Angststörungen nach ICD-10 und DSM-IV
Im ICD-10 werden die Angststörungen im Kapitel F4 unter den neurotischen, Belastungs-und somatoformen Störungen aufgeführt. Unter F40 sind die phobischen Störungen (Agoraphobie, soziale Phobie und spezifische, sonstige und nicht näher bezeichnete Phobien) zusammengefasst. Unter F41 fallen die sogenannten anderen Angststörungen (Panikstörung, generalisierte Angststörung, Angst und depressive Störung gemischt, andere gemischte, sonstige spezifische und nicht näher bezeichnete Angststörungen).
Im DSM-IV hingegen haben die Angststörungen ihre eigne Kategorie, welche jedoch mehr Störungsbilder einschließt. So werden dort auch die Zwangsstörungen, substanzinduzierte und organisch bedingte Angststörungen sowie akute und posttraumatische Belastungsstörungen unter den Angststörungen aufgeführt. Zusätzlich geht das DSM-IV differenzierter vor, was an entsprechenden Stellen deutlich wird. Um nach dem ICD-10 die Diagnose Agoraphobie (F40.0) zu stellen, müssen drei Kriterien erfüllt sein. Das erste beinhaltet, dass die Symptome primäre Manifestationen der Angst sein müssen und nicht auf andere Symptome wie Wahn- oder Zwangsgedanken zurückzuführen sein dürfen.
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Zusätzlich muss die Angst in mindestens zwei von vier umschrieben Situationen auftreten. Das dritte Kriterium beschreibt die Vermeidung der phobischen Situation, sie muss ein entscheidendes Symptom sein oder gewesen sein. Tritt zusätzlich eine Panikstörung auf, kann dies mit der fünften Stelle der Codierung angegeben werden (vgl. Dilling, Mombour, Schmidt, Schulte-Markwort, 2005).
Ein wesentlicher Unterschied zwischen ICD-10 und DSM-IV liegt darin, dass nach dem amerikanischen Diagnoseschema die Agoraphobie (300.22) nur dann codiert wird, wenn keine Panikstörung vorliegt. Ist eine Panikstörung zusätzlich vorhanden, so wird die Panikstörung mit Agoraphobie gewählt. Die Begründung liegt darin, dass Panikattacken primär sind und eine Agoraphobie sekundär aus den Erwartungsängsten entsteht. Um eine eindeutige Diagnose stellen zu können, muss eine Agoraphobie vorliegen, die sich auf die Angst vor dem Auftreten panikähnlicher Symptome bezieht. Die Kriterien für die Panikstörung dürfen nie ganz erfüllt gewesen sein und das Störungsbild geht nicht auf die direkte körperliche Wirkung einer Substanz oder eines medizinischen Krankheitsfaktor zurück. Liegt ein medizinischer Krankheitsfaktor vor, muss die beschriebene Symptomatik ausgeprägter sein, als es normalerweise bei diesem Krankheitsfaktor zu erwarten wäre (vgl. Saß, Wittchen, Zaudig, Houben, 1998).
Bei der Panikstörung (F41.0) muss nach dem ICD-10 erst mal geschaut werden, wann die Panikattacke auftritt. Tritt sie in einer eindeutigen phobischen Situation auf, so wird sie als Ausdruck des Schweregrades einer Phobie gewertet, der diagnostisch Priorität eingeräumt wird. Eine Panikstörung wird demnach nur bei Fehlen der unter F40 genannten Phobien diagnostiziert. Des Weiteren ist eine eindeutige Diagnose nur bei mehreren schweren vegetativen Angstanfällen zu stellen, die in einem Zeitraum von etwa einem Monat aufgetreten sind. Die Angstanfälle müssen in Situationen auftreten, in denen keine objektive Gefahr besteht und sind nicht auf bekannte oder vorhersagbare Situationen begrenzt. Zusätzlich sollen zwischen den Attacken weitgehend angstfreie Zeiträume liegen (vgl. Dilling et al., 2005).
Im DSM-IV wird bei der Panikstörung (300.01/300.21) nach dem Vorliegen oder Fehlen einer Agoraphobie unterschieden. Auch hier müssen wiederkehrende Panikattacken vorliegen, wobei zusätzlich kognitive Aspekte betont werden. Die Panikanfälle sollen demnach zu vermehrte Sorgen darüber (z.B. Ursachen, Folgen) und Verhaltensveränderungen führen. Außerdem dürfen sie sich nicht durch andere Störungen besser erklären lassen und nicht auf einen medizinischen Krankheitsfaktor sowie auf die Wirkung eine Substanz zurückzuführen sein (vgl. Saß et al., 1998).
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Arbeit zitieren:
Marlen Leukert, 2009, Das State-Trait-Angstinventar zur Erfassung von Zustandsangst und Ängstlichkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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