Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis IV
Abk ürzungsverzeichnis V
1. Einleitung 1
1.1 Thematische Einführung und Problemstellung 1
1.2 Vorgehensweise 3
2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum 5
2.1 Megatrends als Herausforderungen an die berufliche Bildung 5
2.2 Reaktionen auf europäischer Ebene 7
2.3 Kernelemente des europäischen Berufsbildungsraumes 9
2.3.1 Der Europäische Qualifikationsrahmen 9
2.3.2 Leistungspunktesysteme zur Übertragbarkeit und Anrechnung
von Qualifikationen 11
2.3.2.1 Das Europäische Credit Transfersystem zur Übertragung
und Akkumulierung von Studienleistungen 11
2.3.2.2 Das Europäische Leistungspunktesystem für die
Berufsbildung 12
2.4 Implikationen für das deutsche Berufsbildungssystem 14
3. Informell erworbene Kompetenzen 19
3.1 Das informelle Lernen 19
3.1.1 Darstellung und Abgrenzung verschiedener Lernformen 19
3.1.2 Facetten des informellen Lernens 22
3.1.3 Grenzen informellen Lernens und sein Verhältnis zum
formalen Lernen 25
3.2 Bildungstheoretische und -politische Einordnung informeller
Kompetenzentwicklung 27
3.2.1 Gründe für die Hinwendung zum informellen Kompetenzerwerb 27
3.2.2 Zur Heterogenität des Kompetenzbegriffs 39
I
Inhaltsverzeichnis
3.2.2.1 Definitionen des Konstruktes und Abgrenzung zu verwandten
Konstrukten 29
3.2.2.2 Komponenten beruflicher Handlungskompetenz 32
3.2.2.3 Verschiedene Kompetenzverständnisse im europäischen
Kontext 35
4. Kompetenzdiagnostik: Im Spannungsfeld zwischen theoretischem
Anspruch und praktischer Umsetzung 38
4.1 Methodische Grundlagen der Kompetenzdiagnostik 38
4.1.1 Funktionen und Ansprüche an die pädagogische Diagnostik 38
4.1.2 Ausgewählte Verfahren zur Erfassung informell erworbener
Kompetenzen 40
4.1.2.1 Beurteilungsformen und Fehler der Beurteilung 40
4.1.2.2 Analyse und Bewertung der Instrumente 42
4.2 Schwierigkeiten der Erfassung, Bewertung und Anerkennung 46
4.2.1 Festlegung auf einheitliche theoretische Konzepte 46
4.2.1.1 Einleitende Vorbemerkungen 46
4.2.1.2 Divergenzen zwischen der beruflichen Handlungskompetenz
und dem Kompetenzverständnis der Klieme-Expertise 47
4.2.1.3 Ausrichtung auf europäische Vergleichbarkeit und den
Charakter informeller Lernprozesse 49
4.2.2 Systematisierung und Konkretisierung von Kompetenzen 51
4.2.2.1 Abbildung in Kompetenzmodellen 51
4.2.2.2 Problematik der Operationalisierung 53
4.2.3 Messtechnische Unschärfen 55
4.2.4 Fragen zur politisch-organisationellen Umsetzung 57
5. Analyse ausgesuchter nationaler und europäischer Verfahren der Diagnose
und Anerkennung informell erworbener Kompetenzen 60
5.1 Darstellung ausgewählter Verfahren und Instrumente aus Deutschland 60
5.1.1 Weiterbildung im IT- Bereich 60
5.1.2 Kompetenzbilanzen 63
5.1.2.1 ProfilPASS 63
5.1.2.2 CeKom -System 66
II
Inhaltsverzeichnis
5.2 Darstellung ausgewählter Verfahren und Instrumente aus europäischen
Nachbarl ändern 68
5.2.1 Frankreich 68
5.2.1.1 Der „Bilan de compétences“ 68
5.2.1.2 Die Validierungsverfahren 71
5.2.2 Das NVQ-System in Großbritannien 72
5.2.2.1 Hintergründe und Funktionsweise des NVQ-Systems 72
5.2.2.2 Verlauf des APL-Verfahrens 74
5.2.3. Anerkennung von Realkompetenzen in Norwegen 76
6. Kritische Reflexion der Berücksichtigung des informellen
Kompetenzerwerbs im Rahmen eines europäischen Berufsbildungsraumes 80
6.1 Aktuelle Probleme und Herausforderungen 80
6.1.1 Vergleichende Analyse und Beurteilung angewendeter Verfahren der
Dokumentation und Anerkennung 80
6.1.2 Erfolgs- und Risikopotenziale 87
6.2 Handlungsempfehlungen und Vorschläge zur weiteren Umsetzung 90
7. Schlussbetrachtung und Ausblick 95
Literaturverzeichnis VIII
Anhang XXVII
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Die Funktionsweise des EQR
Abb. 2: Bewertung und Anrechnung von informell erworbenen
Kompetenzen im Rahmen von ECVET
Abb. 3: Übersicht über die verschiedenen Lernformen
Abb. 4: Gegenüberstellung der Vorgehensweisen aus der kognitions- und der
handlungstheoretischen Perspektive
Abb. 5: Das IT- Weiterbildungssystem
Abb. 6: Phasen und Leitfragen des APL-Verfahrens
IV
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung AO Ausbildungsordnung APL Accreditation of Prior Learning APEL Accreditation of Prior Experientation Learning APO Arbeitsprozessorientierung Aufl. Auflage BBiG Berufsbildungsgesetz BDI Bundesverband der Deutschen Industrie BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien eingetragener Verein BLK Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung bspw. beispielsweise bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. circa Cedefop Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung ® CeKom Centrum für Kompetenzbilanzierung DAR Deutscher Akkreditierungsrat DIE Deutsches Institut für Erwachsenenbildung d.h. das heißt Def.: Definition DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIN Deutsches Institut für Normung DIPF Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung DQR Deutscher Qualifikationsrahmen
V
Abkürzungsverzeichnis
ebd. ebenda ECTS European Credit Transfer and Accumulation System ECVET European Credit System for Voational Education and Training Eds. Editors EN Eurupäische Norm EQR Europäischer Qualifikationsrahmen etc. und die übrigen/ und so weiter et al und andere EU Europäische Union evtl. eventuell ggf. gegebenenfalls HwO Handwerksordung Hrsg. Herausgeber IES Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Gesellschaft mit beschränkter Haftung an der Universität Hannover IG Industriegewerkschaft ISO Internationale Organisation für Normung KAW Konzentrierte Aktion Weiterbildung ® KODE Kompetenz-Diagnostik und -Entwicklung ® X KODE Kompetenz-Explorer KMK Kultusministerkonferenz NQR Nationaler Qualifikationsrahmen NVQ National Vocational Qualifications OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PISA Programme for International Student Assessment S. Seite TGA Trägergemeinschaft für Akkreditierung GMBH TIMMS Third International Mathematics and Science Study u.a. unter anderem Übers. Übersetzer u.s.w. und so weiter ULME Untersuchung von Leistungen, Motivationen und Einstellungen
Abkürzungsverzeichnis
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft vgl. vergleiche ZVEI Zentralverband der Elektrotechnik-und Elektronikindustrie
VII
1. Einleitung
1. Einleitung
1.1. Thematische Einführung und Problemstellung
In der aktuellen bildungspolitischen Diskussion um das lebenslange Lernen wird zunehmend die Bedeutung informellen Lernens hervorgehoben. Diese Lernform ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie im Gegensatz zu formalen, planmäßig gestalteten Lernprozessen in institutionellen Bildungseinrichtungen, vorwiegend außerhalb schulischer Lernkontexte im beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Umfeld, gewissermaßen als Begleiterscheinung des täglichen Lebens, stattfindet (vgl. Bjørnåvold, 2001, S. 222; Straka, 2003, S. 249-252). Doch was sind die Gründe dafür, dass dieses ursprüngliche und nach Dohmen als „Grundform menschlichen Lernens“ 1 bezeichnete informelle Lernen in den vergangenen Jahren eine derart herausragende Bedeutung im europäischen bildungspolitischen Kontext erlangt hat, dass es in gegenwärtigen Maßnahmen, wie dem 2007 beschlossenen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) zur Transparenz und Abstimmung von Qualifikationen und den Vorschlägen eines Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung (ECVET) zur Übertragung und Anrechnung von Qualifikationen, explizite Berücksichtigung findet?
Angesichts tief greifender struktureller und dynamischer Veränderungsprozesse im ökonomischen, technologischen und gesellschaftlichen Bereich kommt einer qualitativ hochwertigen Bildung eine zentrale Rolle zu. Die Notwendigkeit diesen Herausforderungen, die die Qualifikationsanforderungen einer Gesellschaft nachhaltig beeinflussen, wirksam entgegenzutreten, begründet die Forderung nach einem kontinuierlichen Lernen über die gesamte Lebensspanne. Diese Ansätze gehen auf europäische Dokumente und Initiativen, wie das „Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung. Lehren und Lernen. Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft“ (1995), das „Europäisches Jahr des lebensbegleitenden Lernens“ (1996) sowie das „Memorandum über Lebenslanges Lernen“ (2000) zurück, in denen die Erweiterung des Lernkonzeptes um informelle Lernprozesse als bedeutsame Voraussetzung und Erfolgsfaktor im Hinblick auf das Leitmotiv des lebenslangen Lernens hervorgehoben wird (vgl. Bretschneider, 2004). Diese Bestrebungen münden heute in die
1 Vgl. dazu den Titel seiner Publikation „Das informelle Lernen. Die internationale Erschließung einer bisher vernachlässigten Grundform menschlichen Lernens für das lebenslange Lernen aller“ (Dohmen, 2001).
1
1. Einleitung
Konzeption des EQR und Leistungspunktesysteme im beruflichen und hochschulischen Bereich als wesentliche Gestaltungsprinzipien eines europäischen (Berufs-) Bildungsraumes.
Begleitet wird diese Hinwendung zum informellen Lernen von einer verstärkten Ausrichtung auf die in einem Bildungssystem hervorgebrachten Lernergebnisse. Dies kommt auf europäischer Ebene besonders in der Entwicklung des EQR und auf nationaler Ebene in der Ausarbeitung eines Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) sowie der Implementierung von Bildungsstandards, als fachbezogene Kompetenzkronketisierungen allgemeiner Bildungsziele, zum Ausdruck (Klieme et al., 2007, S. 9). Diese wurden von der Kultusministerkonferenz (KMK) bisher als Regelstandards im allgemeinbildenden Bereich eingesetzt. Für die berufliche Bildung existieren zurzeit noch keine Bildungsstandards. Die Orientierung an den Ergebnissen von Lernprozessen in Form von Kompetenzen, könnte sich für die Integration des informellen Lernens als förderlich erweisen. Kompetenzen werden im Allgemeinen als „menschliche Fähigkeiten, die dem situationsgerechten Verhalten zugrunde liegen und dieses erst ermöglichen“ verstanden (Reetz, 2006, S. 305). Durch die Konzentration auf den Output geraten hierbei die Lernkontexte in den Hintergrund und der Fokus der Betrachtung liegt darauf, über welche Kompetenzen Lernende 2 tatsächlich verfügen, unabhängig davon, wo und auf welche Art und Weise diese erworben wurden.
Die Tatsache, dass informell erworbene Kompetenzen in Zukunft stärker berücksichtigt werden sollen, um bspw. die Bildungs- und Arbeitsmobilität wie auch die Durchlässigkeit innerhalb und zwischen nationalen Bildungssystem zu erhöhen, wirft folgende Fragen auf: Wie sollen diese Kompetenzen erfasst und anhand welcher Vergleichsmaßstäbe und Kriterien bewertet werden, um neben gesellschaftlicher Anerkennung auch formale Anerkennung in Form von Zeugnissen oder Anrechnungsmöglichkeiten auf Bildungsgänge zu erlangen? Welche Probleme und Konsequenzen sind mit der Umsetzung diesbezüglicher Maßnahmen im Rahmen eines zusammenwachsenden europäischen Berufsbildungsraumes verbunden?
Dabei gilt es hervorzuheben, dass einige europäische Nachbarländer wie Frankreich mit dem „Bilan de compétences“ (Kompetenzbilanz) als einem der ersten Verfahren oder Großbritannien mit den „National Vocational Qualifications“ (NVQs) als System beruflicher
2 Zur vereinfachten Lesbarkeit wird bei der Bezeichnung von Personengruppen in dieser Arbeit nur die männliche Form verwendet; gemeint sind selbstverständlich stets Frauen und Männer.
2
1. Einleitung
Qualifikationen bereits über ein Jahrzehnt Erfahrungen im Bereich der Erfassung, Bewertung und Anerkennung informelle erworbener Kompetenzen sammeln konnten.
Jedoch ist auch in Deutschland in den vergangenen Jahren eine verstärkte Hinwendung zu diesbezüglichen Fragen festzustellen. Neben zahlreichen regionalen und überregionalen Projekten und Initiativen wurde die Thematik zudem in die „Konzeptionellen Grundlagen für einen Nationalen Bildungsbericht“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgenommen (Baethge, Buss & Lanfer, 2003, S. 92-96).
Auch wenn bereits zahlreiche Beispiele und unterschiedliche Verfahrensweisen in Bezug auf die Erfassung informell erworbener Kompetenzen vorliegen und umgesetzt worden sind, so gibt es derzeit kein Instrument mit bedingungslosem Modellcharakter. Dies rührt daher, dass sich die diesbezügliche Problematik neben methodischen Aspekten zudem über politischinstitutionelle wie auch gesellschaftliche Dimensionen erstreckt, und sie durch die geforderte europaeinheitliche Vergleichbarkeit von Qualifikationen über vielfältige nationale Bildungssysteme hinweg, in ihrer Komplexität noch gesteigert wird. Daher steht im Mittelpunkt dieser Arbeit, diese komplexen Problembereiche darzustellen, zu analysieren und zu reflektieren, um als Grundlage für Ansatzpunkte und Ableitungen von Handlungserfordernissen auf dem Weg zur vergleichbaren Abbildung informeller Lernergebnisse dienen zu können.
1.2 Vorgehensweise
Um diese Problematik ganzheitlich und fundiert darzulegen, werden im zweiten Kapitel zunächst die in diesem Zusammenhang relevanten europäischen Initiativen und Instrumente und ihre Begründungszusammenhänge, sowie die sich daraus ergebenden Implikationen und Handlungsnotwendigkeiten auf nationaler Ebene als Rahmenbedingungen aufgezeigt.
Im darauf folgenden Kapitel steht die bildungstheoretische Einordnung im Vordergrund. Es erfolgt die begriffliche und inhaltliche Klärung verschiedener Lernformen unter eingehender Betrachtung der Facetten informellen Lernens. Dadurch werden die Eigenschaften der der informellen Kompetenzentwicklung zugrunde liegenden Lernprozesse und der sich daraus ergebenden Schwierigkeiten erfasst. Davon ausgehend wird auf die - mitunter relativ
3
1. Einleitung
heterogenen - Kompetenzkonzepte in der allgemeinen und in der beruflichen Bildung wie auch im europäischen Kontext eingegangen.
Basierend auf diesen Konzepten erfolgt im vierten Kapitel die konkrete Auseinersetzung mit der Erfassung und Bewertung informell erworbener Kompetenzen mittels der Kompetenzdiagnostik. Dabei werden Spannungsfelder bzgl. der damit verbundenen Ansprüche, Verfahrensweisen und Methoden zwischen der theoretischen Perspektive und teilweise erforderlichen Zugeständnissen im Rahmen der praktischen Umsetzung beleuchtet.
Vor diesem Hintergrund werden ausgewählte Instrumente auf nationaler Ebene und europäischer Nachbarländer im fünften Kapitel dargestellt. Aufgrund der Fülle unterschiedlicher nationaler Ansätze, werden mit dem IT-Weiterbildungssystem, dem ® -System drei Verfahren ausgewählt, die durch unterschiedliche ProfilPASS und dem CeKom
Ansätze und Zielsetzungen die Betrachtung aus mehreren Perspektiven ermöglichen und bundesweit verbreitet sind. Zwar werden auch in anderen Ländern entsprechende Verfahren eingesetzt, jedoch zeichnen sich die jeweiligen Instrumente wie die Kompetenzbilanz und das Validierungsverfahren (Frankreich) oder das System beruflicher Qualifikationen (Großbritannien) durch ungleiche Herangehensweisen, weit fortgeschrittene Entwicklung und Verankerung in gesetzlichen Bestimmungen aus und werden daher separat vorgestellt. Aber auch das jüngere norwegische Projekt „Realkompetanse“ (Realkompetenzen) bietet durch Kombination vielfältiger Verfahrensweisen und Einsatzmöglichkeiten hohes Anschauungspotenzial, weswegen die Verfahren der drei Länder Frankreich, Großbritannien und Norwegen in dieser Arbeit erläutert werden.
An diese Darstellung anschließend erfolgt im sechsten Kapitel eine kritische Reflexion der Gesamtproblematik. Dabei werden zu Beginn die dargestellten Verfahren analytisch gegenübergestellt und beurteilt, um daraus zentrale, übergreifende Problemstellungen der Erfassung, Bewertung und Anerkennung informell erworbener Kompetenzen im Rahmen eines zusammenwachsenden europäischen Berufsbildungsraumes aufzuzeigen. Die Thematik wird abschließend durch Handlungsempfehlungen und Vorschläge zur weiteren Umsetzung abgerundet.
4
2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
2.1 Megatrends als Herausforderungen an die berufliche Bildung
Megatrends beschreiben tief greifende strukturelle Entwicklungstendenzen in unterschiedlichsten Bereichen, die die beruflichen Tätigkeitsstrukturen und
Arbeitsorganisationsformen international nachhaltig beeinflussen und somit erhebliche Herausforderungen für die Aus- und Weiterbildung darstellen. Hierzu zählen insbesondere die zunehmende Globalisierung der Ressourcennutzung und Internationalisierung der Wirtschaft. Die Möglichkeiten freier Standortwahl und weltweiter Absatzmärkte verschärfen ihrerseits die Wettbewerbssituation von Unternehmen und erzeugen dadurch immensen Innovationsdruck und wachsende Innovationsdynamik sowie die Notwendigkeit systematischer Rationalisierung und flexibler Strukturen, um auf dem globalen Markt zu bestehen. Auch den damit einhergehenden zahlreichen technologischen Veränderung und der verstärkten Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: Sie begünstigen die seit längerem zu beobachtende Sektorenverschiebung von Produktions- zu Dienstleistungsgesellschaften mit der Abkehr von einer eher tayloristisch geprägten Arbeitsteilung hin zur Realisation wesentlich umfassenderer, komplexerer Arbeitsabläufe. Die Betreuung ganzheitlicher Geschäftsprozesse und der Einsatz von Gruppen- und Projektarbeit im Rahmen flacher Hierarchien gewinnen dabei kontinuierlich an Bedeutung (vgl. Achtenhagen, Nijhof & Raffe 1995, 15-21; Baethge & Schiersmann, 2000, S. 26-34; Buttler, 1992). Die Megatrends erstrecken sich zudem auf gesellschaftliche Aspekte, wie den demographischen Wandel mit Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung und Verbreitung wesentlich heterogenerer Lebenswege und individualisierter Wertmuster (Buttler, 1992, S. 164; Bizer, 2004, S. 19).
Aus diesen dargestellten Entwicklungen resultieren ein erheblicher Wandel der bisherigen Tätigkeitslandschaft und neue Anforderungen an die Qualifikationen der Arbeitskräfte. In flexibilisierten und dynamischen Arbeitsstrukturen werden - neben der fundierten berufsfachbezogenen Qualifizierung - auch Schlüsselqualifikationen als breit angelegte fach-und positionsübergreifende Fähigkeiten - verstärkt gefordert (vgl. Baethge & Schiersmann, 2000, S. 35-39; Mertens, 1974, S. 40-42). Bedingt durch den demographischen Wandel sinkt das Erwerbspersonenpotenzial, wobei infolge der Tertiarisierung eine Zunahme höher qualifizierter Tätigkeiten zu verzeichnen ist, so dass diese veränderten
5
2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
Qualifikationsanforderungen an Berufstätige ebenfalls neue Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung darstellen (Buttler, 1992, S. 165-169; Hardege, Neumann & Stettes, 2008). Es gilt, den Berufstätigen eine umfassende berufliche Handlungskompetenz zu vermitteln, auf deren Grundlage sie sich in komplexen und vernetzten beruflichen sowie gesellschaftlichen und privaten Situationen zurechtfinden und diese bewältigen können. Dieser Ansatz findet Niederschlag in Unterrichtsmethoden wie den komplexen Lehr-Lern-Arrangements (z.B. Planspiele, Fallstudien, Lernbüro, Übungsfirma etc.). Sie sollen den Lernenden, in didaktisch reduzierten, realitätsbezogenen Modellen, die Kompetenz zum Handeln in komplexen ökonomischen Situationen vermitteln (Achtenhagen, 1992, S. 3-11). Im Rahmen des informellen Lernens hingegen, können diese vernetzten Kompetenzen direkt durch Tätigkeiten im realen beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Umfeld erworben werden (vgl. Dehnbostel, 2004; Dohmen 2001, S. 42-47).
Der rasante technologische Fortschritt und die dadurch drohende Entwertung bisher erworbenen Wissens verdeutlichen die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und der Bereitschaft zur Weiterbildung für jeden Einzelnen. Auf diesen Trend sollten Bildungspolitik und Bildungsanbieter angemessen reagieren und zur Ergänzung bewährter, traditioneller Methoden auch andere Lernformen, wie das informelle Lernen, mit einbeziehen. In diesem Zusammenhang ist es daher von grundlegender Bedeutung, auch strukturelle und institutionelle Voraussetzungen zu schaffen, die das lebenslange Lernen erleichtern, unterstützen und fördern und somit die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes und die Selbstständigkeit der Bürger zu sichern (vgl. Baethge & Schiersmann, 2000, S.39-45; Bizer, 2004, S. 30; Laur-Ernst, 2003, 65-70).
Da die Megatrends langfristig alle europäischen Länder und Bildungssysteme betreffen und die Volkswirtschaften vielfältig miteinander verflochten sind, sollten nationale Maßnahmen durch europäische Lösungen ergänzt werden, um den ökonomischen, gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen gemeinsam entgegenzutreten (vgl. Europäische Kommission, 2001a, S. 16-18). Zudem bedingt die Internationalisierung der Wirtschaft mit weltweiter Standardisierung von Produkten und Verfahren die Vereinheitlichung der Anforderungen der Unternehmen an die Qualifikationen ihrer Beschäftigten. Bildungssysteme werden somit zu Standortfaktoren, so dass nationale Traditionen im Bereich der Berufsbildung an Bedeutung verlieren und gemeinsame Aktionen auf europäischer Ebene nach und nach in den Vordergrund treten (Severing, 2005, S. 18-20).
6
2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
Im weiteren Verlauf werden daher wesentliche Dokumente, Initiativen und Instrumente auf europäischer Ebene dargestellt, die die verstärkte Beachtung informell erworbener Kompetenzen in einem europäischen Berufsbildungsraum fordern und untermauern.
2.2 Reaktionen auf europäischer Ebene
Angesichts der beschriebenen Veränderungsprozesse ist auf europäischer Ebene vor allem im Verlauf der Neunziger Jahre eine intensivierte Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten gemeinsamer Gestaltung von allgemeiner und beruflicher Bildung unter dem Oberziel des lebenslangen Lernens festzustellen. Einen wesentlichen Schritt stellt hierbei das 1995 erschienene Weißbuch der Europäischen Kommission zu dieser Thematik dar. Darin wird ausdrücklich die Bedeutung hervorgehoben, die Aneignung neuer Kenntnisse durch Entwicklung neuer Formen der Validierung 3 von Kompetenzen zu fördern. Dabei sollen insbesondere auch solche Kompetenzen Beachtung finden, die informell erworben wurden, wobei informelles Lernen überwiegend in Verbindung mit beruflicher Bildung genannt wird. Zudem wird auf die Absicht der Entwicklung eines europaweit geltenden persönlichen Kompetenzausweises hingewiesen (vgl. Europäische Kommission, 1995, S.6, 48-51). Es wird explizit die Schaffung der Möglichkeit zur „Anerkennung von Teilkompetenzen in einem flexiblen, permanenten (je nach Wunsch nutzbaren) System der Validation von Wissenseinheiten“ betont (Europäische Kommission, 1995, S. 51). Dies kommt gegenwärtig in den entwickelten Leistungspunktesystemen für berufliche und universitäre Bildung zum Ausdruck.
Durch das im Jahre 2000 von der Europäischen Kommission veröffentlichte „Memorandum über Lebenslanges Lernen“ und die von derselben Stelle im darauf folgenden Jahr erarbeitete Mitteilung "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" wird die Idee des lebenslangen Lernens unter verstärkter Berücksichtigung informeller Lernprozesse bekräftigt (vgl. Europäische Kommission , 2000, S.4; Europäische Kommission , 2001b, S. 9). Unter lebenslangem Lernen wird in diesem Zusammenhang „alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, bürgergesellschaftlichen, sozialen bzw.
3 Validierung bezeichnet den „Vorgang der Bewertung und Anerkennung eines ganzen Spektrums von Fertigkeiten und Kompetenzen, die Personen im Laufe ihres Lebens in unterschiedlichen Zusammenhängen, z.B. durch Bildung, bei der Arbeit und in der Freizeit, erworben haben“ (Bjørnåvold, 2001, S. 232).
7
2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt“ verstanden (Europäische Kommission, 2001b, S.9).
Eine wesentliche wirtschaftspolitische Reaktion auf die Megatrends ist die im Jahre 2000 in Lissabon vom Europäischen Rat für die folgenden zehn Jahre festgelegte Strategie mit dem Ziel, die EU bis zum Jahre 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“ (Europäischer Rat, 2000). Die wirtschaftspolitischen Bestrebungen mit dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit einerseits und die Bildungspolitik mit Ausrichtung auf Beschäftigungsfähigkeit andererseits, verschmelzen fortschreitend und münden in gemeinsame Zielsetzungen des Kopenhagen-Prozess 2002 und des daran anschließenden Kommuniqué von Maastricht im Jahre 2004. In diesem Kommuniqué wurde die Entwicklung des EQR, die Schaffung eines europäischen Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung, die Einführung des Europasses und die Validierung informellen Lernens forciert. Die Teilnehmer waren: die europäischen Bildungsministern aus 32 Ländern, die europäischen Sozialpartner und die Europäische Kommission. Zusammengefasst werden diese Initiativen und Maßnahmen ab 2004 in dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (Europäische Kommission, 2005, S. 11; Europäischer Rat, 2004, S.3-5).
Der Europass als Transparenzinstrument zum Ausweis persönlicher Qualifikationen wurde 2005 eingeführt und soll als Portfolio alle relevanten individuellen Dokumente zusammenfassen 4 . Damit soll eine einfache und klare Präsentation individueller Lernergebnisse gegenüber potenziellen Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen erleichtert werden. Zudem sollen dabei klare Bezüge zwischen den Europass-Dokumenten und den Referenzniveaus des ERQ hergestellt werden (vgl. Europäische Kommission, 2005, S. 37). Die Ausarbeitung des EQR wurde in dem Grundlagendokument der Europäischen Kommission „Auf dem Wege zu einem Europäischen Qualifikationsrahmen für das lebenslange Lernen“ im Jahre 2005 konkret umgesetzt, 2006 nach Abschluss des entsprechenden Konsultationsprozesses überarbeitet und im Oktober 2007 von Europäischem Parlament und -Ministerrat angenommen. Die Teilnahme an der Einführung des EQR ist freiwillig und zieht keine rechtlichen Verpflichtungen nach sich (Europäische Kommission,
4 Der Europass beinhaltet dabei die folgenden Dokumente: Den Europass-Lebenslauf, den Europass-Sprachenpass (beide Dokumente sind von dem Betreffenden selbst auszufüllen) sowie die Europass-Zeugniserläuterung, den Europass-Diplomzusatz und den Europass- Mobilitätsnachweis zur Aufführung konkreter Mobilitätsinitiativen (werden von zuständigen Organisationen wie Unternehmen, Universitäten etc. ausgefüllt ) (Europäische Kommission, 2005, S.17).
8
2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
005, S.4) Deutschland hat einer Beteiligung zugestimmt und der dafür erforderliche Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) befindet sich gegenwärtig in der Ausarbeitung.
Auch die Konzeption für das Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) ist bereits abgeschlossen und der dazu gehörige Konsultationsprozess ebenfalls beendet. Bis 2012 soll die Umsetzung dazugehöriger Maßnahmen erfolgen (Europäische Kommission, 2008, S. 7; Europäisches Parlament, 2007, S. 6-7).
Die Strukturprinzipien von EQR und Leistungspunktesystemen stellen im Hinblick auf eine EU-kompatible Entwicklung nationaler Verfahren zur Validierung informell erworbener Kompetenzen den Orientierungsrahmen dar. Aus diesem Grunde werden im Folgenden zunächst die konzeptionellen Grundlagen dieser Maßnahmen erläutert, um anschließend die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das deutsche Bildungssystem herzuleiten.
2.3 Kernelemente des europäischen Berufsbildungsraumes
2.3.1. Der Europäische Qualifikationsrahmen
Der EQR als Instrument zur Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikation bietet für diese ein gemeinsames Referenzsystem in Form einer Matrix mit acht vertikal angeordneten Niveaustufen und drei horizontal angeordneten Dimensionen bzgl. verschiedener Arten von Lernergebnissen. In diesem Kontext ist die Differenzierung der Begriffe Lernergebnis und Qualifikation im Sinne der Europäischen Kommission von Bedeutung: Lernergebnisse beschreiben, was ein Lernender nach Abschluss eines kumulativen Lernprozesses weiß, versteht und in der Lage ist auszuführen. Sie erlangen durch Zertifizierung 5 einer autorisierten Stelle den Status einer Qualifikation (Europäische Kommission, 2006a, S. 17) und können dann einer Zelle der Matrix, d.h. einer bestimmten Hierarchiestufe und Dimension zugeordnet werden. Qualifikationen beziehen sich dabei sowohl auf komplette Ausbildungsgänge als auch auf einzelne Teilqualifikationen (Baethge et al., 2006, S. 19). In den Hierarchiestufen findet das zunehmende Anspruchsniveau und der zunehmende Komplexitätsgrad von Qualifikationen Berücksichtigung. Sie umfassen den Abschluss der Pflichtschule in der rsten
5 Gemäß der EU-Kommission (2005) bezeichnet Zertifizierung die „Formelle Validierung von Kenntnissen, Know-How und/oder Kompetenzen des Einzelnen im Gefolge eines standardisierten Bewertungsverfahrens. Die Zertifizierung schließt mit der Verleihung einer (anerkannten) formalen Qualifikation (Befähigungsnachweis, Bescheinigung, Diplom, Zertifikat oder Zeugnis) durch eine akkreditierte ausstellende Stelle oder Behörde“ (S. 55).
9
2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
Stufe bis hin zur Promotion in der obersten Stufe (Europäische Kommission, 2005, S. 19). Bei der Entwicklung des EQR folgte die Kommission u.a. den Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop). Im Zuge der konkreten Ausarbeitung und Formulierung sowie der Festlegung der Niveaustufenanzahl ging es besonders darum, einen Kompromiss zwischen praktikabler, einfacher Handhabung für die Adressaten und einer eindeutigen Zuordnung zu finden sowie die bisherigen internationalen Erfahrungen mit Nationalen Qualifikationsrahmen mit einzubeziehen (Coles & Oates, 2005, S. 59-64). Der Einbezug bereits existenter Qualifikationsrahmen findet vor allem in der Prägung der EQR-Gestaltung nach angelsächsischem Vorbild Niederschlag, da Großbritannien bereits über einen NQR verfügt (Bohlinger, 2006, S.4). Demgegenüber werden in den Dimensionen die Qualifikationen der einzelnen Stufen des EQR jeweils in Bezug auf drei Arten von Lernergebnissen, den Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, beschreibend zugeordnet. Die Kenntnisse erfassen dabei das Theorie- und Faktenwissen. Der Anwendungsbezug dieses Wissens kommt in den Fertigkeiten zum Ausdruck. Die dritte Dimension formuliert erworbene Kompetenzen als „ die nachgewiesene Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und/oder methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und/oder persönliche Entwicklung zu nutzen“. Zudem sind Kompetenzen auf die Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit bezogen (Europäische Kommission 2006a, S.18). Basierend auf diesen Kriterien können daran anschließend Deskriptoren für jede Zelle als Referenzpunkte festgelegt werden, aufgrund derer die Einordnung von Qualifikationen vorgenommen wird (vgl. Anhang 1).
2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
Qualifikationen eines europäischen Nachbarlandes verglichen werden.
Dieses zweischrittige Vorgehen, ermöglicht die Berücksichtung nationaler Individualitäten und die so geschaffene Transparenz begünstigt die nationale und internationale Arbeitsmobilität, da die ergebnisorientierten Befähigungen aus dem Kontext in dem sie erworben wurden herausgelöst werden und somit für künftige Arbeitgeber und Bildungsanbieter einfacher vergleichbar sind. Die beschriebene Ausrichtung auf Lernergebnisse als Outputs von Bildungsprozessen unterstützt die Gleichstellung schulischer, beruflicher, universitärer und informeller Qualifikationen. Weiter ist die Anrechnung und Akkumulierung erbrachter Leistungen vorgesehen. Es sind besonders diese beiden Charakteristika, die die Durchlässigkeit innerhalb eines und zwischen verschiednen Bildungssystemen erhöhen und eine höhere Bildungsmobilität für die Lernenden ermöglichen. Förderlich ist hierfür auch die vorgesehene Zertifizierung von informell erworbenen Kompetenzen. Zahlreichen Personen, wie Seiteneinsteigern oder ungelernten Arbeitnehmern, eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu dokumentieren und zum Anschluss an weiterführende Bildungsgänge zu nutzen (Hanf, 2006, S. 54-57). Die endgültige Anerkennung von Abschlüssen ist nicht die Intention des EQR. Diese Funktion übernimmt die EU-Richtlinie für Berufsqualifikationen aus dem Jahre 2005 (Europäische Kommission, 2005, S. 9).
2.3.2 Leistungspunktesysteme zur Übertragung und Anrechnung von Qualifikationen 2.3.2.1 Das Europäische Credit Transfersystem zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen
Zur Erhöhung der Mobilität von Studierenden in der EU durch Transfer und Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen, wurde ab 1989 im Rahmen eines Modellversuchs als Teil des EU-Mobilitätsprogramms Erasmus das „European Credit Transfer and Accumulation System“ (ECTS) entwickelt, dessen Implementierung in der Bologna-Erklärung 1999 beschlossen wurde (Bologna-Erklärung, 1999; ECTS Users` Guide, 2005, S. 3).
Das ECTS funktioniert, indem ein Lernprogramm, wie bspw. ein vollständiger Studiengang, als kohärenter Aufbau von Lerneinheiten verstanden und in Einzeleinheiten (z.B. Module) unterteilt wird. Die Lerneinheiten sind im Wesentlichen durch die Merkmale Zeitaufwand der Studenten, angestrebte Lernergebnisse, erzielbare Kreditpunkte und Prüfungsmodalitäten spezifiziert. Die Anrechnung der Kreditpunkte für die jeweilige Lerneinheit erfolgt bei Erfüllung der konkretisierten Anforderungen, d.h. nach entsprechender Überprüfung der
11
2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
Lernzielerreichung. Daneben sieht das ECTS-System, durch eine Level-Struktur mit sieben Stufen, die Klassifizierung der individuellen Leistungen im Vergleich zu anderen Absolventen eines nationalen Bildungssystems zur Erhöhung der Transparenz vor (ECTS Users` Guide, 2005, S. 4, 14-15).
Das ECTS ist mittlerweile zum zentralen Element in den gestuften Studienstrukturen mit Bachelor- und Mastergraden geworden. Dabei gewinnt auch zunehmend die Akkumulierung und Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen sowie die Anrechnung informell erworbener Kompetenzen an Bedeutung. Durch die mögliche Accreditation of Prior Experientation Learning (APEL) ergibt sich sein großes zukünftiges Potenzial für die Anerkennung informeller Lernleistungen und die Unterstützung lebenslangen Lernens. Vor dem Hintergrund einer angestrebten erhöhten Durchlässigkeit im Bildungssystem, Hochschulzugangserleichterung sowie Studienzeitverkürzung scheint das ECTS ein hilfreiches Instrumentarium zu darzustellen. Auch informelle Lernleistungen könnten dabei in Bezug auf bestimmte Module überprüft und somit angerechnet und anerkannt werden, wie es bspw. in den USA und Großbritannien bereits praktiziert wird (Bologna-Erklärung, 1999; Dohmen, 2001, S. 94-97, 110-111; ECTS Users ` Guide , 2005 , S. 17).
2.3.2.2 Das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung Das European Credit System for Voational Education and Training (ECVET) dient dazu, die Lernleistungen einer Person zwischen verschiedenen Lernkontexten und Bildungssystemen sowohl transnational als auch innerhalb eines Landes zu übertragen (Europäische Kommission, 2006b, S. 3). Dabei sind die Gesamtheit von Kompetenzen einer Person, demzufolge auch informell erworbene Kompetenzen relevant (ebd., S.7-8).
Die Übertragung von Lernleistungen funktioniert ähnlich wie das ECTS-System: Eine Qualifikation wird in mehrere Lerneinheiten untergliedert und sowohl der Qualifikation als Ganzem sowie den verschiedenen Einheiten werden so genannte ECVET- Punkte zugeordnet (Europäische Kommission, 2008, S. 13). Anschließend besteht die Möglichkeit, dass die Lernenden die erforderlichen Lernergebnisse für die einzelnen Lerneinheiten in dafür vorgesehenen Prüfungsverfahren nachweisen und dafür Leistungspunkte erhalten (entsprechend der ECVET-Punktzahl). Diese Leistungspunkte können im Hinblick auf die angestrebte Qualifikation in anderen Settings (bspw. Unternehmen, Bildungsinstitution) und sogar in unterschiedlichen Bildungssystemen angerechnet werden (ebd., S. 9-10). Zunächst werden die verschiedenen Qualifikationen eines nationalen, regionalen oder sektoralen
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2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
Bildungsraumes ermittelt, beschrieben und dann in einem zweiten Schritt in Form von Lerneinheiten dargestellt. Diese Einheiten als Teile der Gesamtqualifikation enthalten einen „Satz kohärenter Kenntnisse, Tätigkeiten und Kompetenzen, die bewertet und validiert werden können“ (ebd., S. 21).
Dabei wird die Notwendigkeit zusammengehörender, sinnstiftender Einheiten hervorgehoben, um eine Fragmentierung der Gesamtqualifikation zu vermeiden (ebd., S. 9). Die Spezifikation solch einer Einheit umfasst ihren Titel, den Verweis auf die zugehörige Qualifikation, die Gültigkeitsdauer und die erforderlichen Lernergebnisse. Außerdem sind Referenzwerte der Qualifikation zum EQR und ggf. auch das NQR-Niveau sowie die zugewiesenen ECVET-Punkte angegeben (ebd., S. 22-23). Als Basis EU-einheitlicher Konzeptionen gilt die Vorgabe, dass für die erwarteten Lernergebnisse eines Jahres formaler Vollzeit-Berufsausbildung 60 ECVET-Punkte vergeben werden. Bei informellen Lernergebnissen liegt keine formale Referenzlaufbahn vor, so dass die Punktezuordnung in diesem Fall durch den Vergleich mit Qualifikationen aus dem formellen Bereich vorgenommen wird. Diese formulierten Qualifikationen sollen sich zum Zweck der Vergleichbarkeit auf den EQR (bzw.
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2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
NQR) beziehen und Ähnlichkeiten der Kompetenzen, Berufsfelder oder der Lernergebnisse mit aufgreifen (ebd., S. 25). Liegen die fixierten Qualifikationen und Lerneinheiten vor, so können die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen bewertet, validiert und anerkannt werden. Bewertung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass durch bestimmte Methoden und Verfahren festgestellt wird, ob der Lernende diese Lernergebnisse erreicht hat. Ist dies der Fall, so werden diese darauf validiert wobei eine dazu befugte Stelle bestätigt, dass die bewerteten Lernergebnisse den Erfordernissen der spezifischen Einheit oder Qualifikation entsprechen. Anschließend kann ihre Anerkennung in Form einer offiziellen Bescheinigung durch Zuteilung von Einheiten oder der Gesamtqualifikation erfolgen (ebd., S. 21)
Doch welche Auswirkungen haben die beschriebenen Maßnahmen auf das deutsche Berufsbildungssystem? Welche Umsetzungsmaßnahmen sind auf nationaler Ebene erforderlich, um die europäische Anschlussfähigkeit zu sichern und sind diese innerhalb gegenwärtiger Strukturen ohne weiteres möglich? Um diese Fragen zu beantworten, werden nachfolgend wesentliche Grundzüge der Berufsbildung in Deutschland beleuchtet und daran bedeutsame Handlungsnotwendigkeiten und Konsequenzen aufgezeigt.
2.4 Implikationen für das deutsche Berufsbildungssystem
In den kommenden Jahren wird sich die Auseinandersetzung mit dem EQR in Deutschland noch weiter intensivieren: Die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens, inklusive seiner Zuordnung zum EQR, soll bis 2010 abgeschlossen sein. Bis 2012 sollen ebenfalls alle nationalen Qualifikationsnachweise dem EQR zugeordnet werden und die Einführung von ECVET wird ebenfalls bis 2012 empfohlen (vgl. Europäische Kommission, 2008, S. 7; Europäisches Parlament, 2007, S. 6).
Dabei entsteht ein gewisser Handlungsdruck, da in Deutschland die Thematik der Erfassung, Bewertung und Anerkennung informell erworbener Kompetenzen erst relativ spät in den bildungspolitischen Fokus gelangte. Dies wird vor allem auf die zentralen Merkmale des deutschen Berufsbildungssystems zurückgeführt (Gnahs & Bretschneider, 2005, S. 26). Zu seinen zentralen Ordnungsprinzipien zählen die Gültigkeit des Berufskonzepts bzw. Berufsprinzips, das duale System sowie von den zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern durchgeführte öffentlich-rechtlichen Abschlussprüfungen (Kremer, 2007, S. 3). Das deutsche Berufsbildungssystem ist zudem durch seinen hohen
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2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
Formalisierungsgrad gekennzeichnet. Ebenfalls angeführt wird die Konzentration auf Input-und Prozesssteuerung über Faktoren wie personelle und materielle Ressourcen, fachorientierte Lehrpläne und didaktische Konzepte. Demgegenüber steht die Steuerung von Bildungsprozessen über die Outputs bzw. Outcomes 6 , wie sie in Deutschland bislang (traditionell) weniger verbreitet ist (vgl. Gnahs & Bretschneider, 2005, S. 26; Hanf & Rein, 2007, S. 8).
Mit einem Anteil von etwa 60% (Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF]) absolviert die Mehrheit der Jugendlichen eine Ausbildung im dualen System mit den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule. Im Sinne des Berufskonzepts orientiert sich die Ausbildung an ganzheitlichen Bildungsgängen in anerkannten Ausbildungsberufen im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsordnung (AO) 7 und den schulischen Rahmenlehrplänen. Gerade diese Kombination theoretischer und praktischer Anteile hat zur hohen Wertschätzung der dualen Ausbildung geführt (Haugg, 2007, S. 207). Dennoch haben neben dem Wandel der Qualifikationsanforderungen aufgrund der Megatrends auch systeminterne Probleme, wie bspw. der Mangel an Ausbildungsplätzen, in letzter Zeit immer wieder Kritik an dem System der dualen Ausbildung aufkommen lassen. Diese bezieht sich vorwiegend auf ihre unzureichende Flexibilität, die mangelnde Durchlässigkeit im Bildungssystem und Probleme der Kompatibilität mit den dargestellten europäischen Instrumenten (Euler & Severing, 2006, S. 23-31).
Zur Lösung dieser Problematik werden in hohem Maße Konzepte angesprochen, die sich auch in zentralen Strukturprinzipien des EQR und ECVET wiederfinden. Dazu zählen die Kompetenzorientierung in Form von erwerbkontextunabhängigen Lernergebnissen, der dadurch begünstigte Einbezug informell erworbener Kompetenzen und die Schaffung modularer Strukturen 8 in der Ausbildung. Durch Modularisierung von Ausbildungsgängen, in Form von einzelnen Ausbildungsbausteinen, könnte der Bezug zu ECVET hergestellt und die darin vorgesehene Übertragung und Anrechnung informeller Lernergebnisse unterstützt werden. In diesem Zusammenhang stellt Bjørnåvold (2001, S. 18) fest, dass es besonders
6 In Anlehnung an Sloane kann zwischen Outputs und Outcomes von Bildungsprozessen unterschieden werden: Während Outputs sich auf den unmittelbaren Lernerfolg in Form von konkreten Lernergebnissen bezieht, zielt Outcome auf die Wirkung der Outputs in Bezug auf die Anwendung bzw. Übertragung des gelernten in Lebenssituationen ab (Sloane, 2007,S. 24).
7 Die Inhalte der Ausbildungsordnungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) geregelt.
8 Modularisierung bedeutet in der Berufspädagogik die „curriculare Zerlegung der Berufsausbildung in unterschiedliche, in sich mehr oder weniger abgeschlossene Lehrgänge“. Sie wird auch oftmals als „Baukasten-System“ umschrieben (Münk, 2006, S. 373).
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2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
Länder mit dualem Systemansatz wie Deutschland und Österreich sind, die der Anerkennung informell erworbener und damit verknüpfter Modularisierung eher zögerlich gegenüber stehen. Jedoch hat Österreich im Jahre 2007 in der verabschiedeten Novelle zum Berufsbildungsgesetz die Modularisierung bereits gesetzlich verankert (Archan & Wallner, 2007).
Anders verhält es sich dagegen mit der verstärkten Kompetenzorientierung: In der teilweisen Implementierung von Bildungsstandards kommt der in den vergangenen Jahren eingesetzte Paradigmenwechsel von einer Input- zu einer Output- bzw. Outcomesteuerung besonders zum Ausdruck 9 . Von einem solchen Paradigmenwechsel bei der Steuerung von Bildungssystemen werden eine effizientere Gestaltung von Bildungsprozessen, erleichterte Vergleichbarkeit und bessere Ergebnisse erwartet (Sloane, 2007, S. 23-24). Die in den Bildungsstandards vorgenommene Systematisierung von Kompetenzen in Form von Kompetenzmodellen mit Teildimensionen und Niveaus (Klieme et al., 2007, S, 9), könnte sich als hilfreich für die Ausarbeitung des DQR erweisen (vgl. Bildungsstandards im Fach Mathematik für den Mittleren Schulabschluss, 2003). In den Konzeptionen der Bildungsstandards werden folglich durch die Ausrichtung auf dimensionierte und hierarchisierte Lernergebnisse wesentliche Gestaltungsprinzipien des EQR aufgegriffen (vgl. auch Sloane, 2007). Allerdings existieren derzeit noch keine Bildungsstandards für den beruflichen Bereich, wobei es wesentliche Aufgabe des DQR ist, alle nationalen allgemeinen und beruflichen Kompetenzen mit einzubeziehen (Hanf & Rein, 2007, S. 9). Dies ist auch im Hinblick auf informelle Lernprozesse von besonderer Bedeutung, da diese sich tendenziell eher außerschulisch, wie bspw. am Arbeitsplatz, vollziehen.
Auch wenn in Deutschland in letzter Zeit eine zunehmende Sensibilisierung zu verzeichnen ist, so findet die sektorübergreifende, bundesweite formale Anerkennung dieser Kompetenzen nur im Rahmen weniger Verfahren statt. An dieser Stelle sind vor allem die so genannte Externenprüfung sowie der mögliche Hochschulzugang ohne Abitur für Berufserfahrene (Dritter Bildungsweg) zu nennen (Frank, Gutschow, Münchhausen, 2005, S. 21-22). Die gesetzliche Grundlage für die Externenprüfung ist in § 45 (2) des BBiG festgelegt, wonach eine Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden kann, wenn sie nachweist, dass sie "mindestens das Eineinhalbfache der
9 Die Implementierung der Bildungsstandards ist u.a. die Reaktion auf die nicht zufriedenstellenden Ergebnise im „Programme for International Student Assessment“ (PISA, 2000) sowie der „Third International Mathematics and Science Study“ (TIMSS, 2000).
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2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll“. Jedoch bilden die beiden Möglichkeiten eher die Ausnahme im Gesamtsystem. Aus dem Bildungsbericht 2008 geht hervor, dass an Universitäten lediglich 1% und an Fachhochschulen 2% der Studenten über den Dritten Bildungsweg die Hochschulzugangsberechtigung erlangen. Bezüglich der Zulassung zur Abschlussprüfung in Industrie und Handel sind es durchschnittlich 5%. Dennoch kann die Externenprüfung als das wichtigste Instrument bezeichnet werden, dass wir in Deutschland haben (Klieme et al., 2008, S. 9; Frank, Gutschow, Münchhausen, 2005, S 21).
In Bezug auf einen weiteren Kernpunkt, die Modularisierung, sind zwar auch in Deutschland diesbezügliche Flexibilisierungsansätze im reformierten BBiG (2005) zu erkennen 10 , dennoch erscheinen diese noch nicht ausreichend im Sinne einer Kompatibilität mit dem ECVET-System. Im Hinblick auf die europäische Anschlussfähigkeit und die Berücksichtigung informell erworbener Kompetenzen, scheint die Modularisierung zur „Gretchenfrage“ zu avancieren (Münk, 2005, S. 5-6). Denn mit dieser wären erhebliche Umstrukturierungen verbunden und die Untergliederung ganzheitlicher Ausbildungsberufe in Module wird oftmals als Bedrohung für das duale Ausbildungssystem angesehen (vgl. Drexel, 2006, 13-20). Es liegt daher auf der Hand, dass es stärker modularisierte und kompetenzorientierte Länder, wie bspw. Großbritannien oder auch Finnland, wesentlich leichter haben dürften, die erforderlichen Strukturen zu schaffen (vgl. Hofer, 2004, S.37; Laur-Ernst, 2003, S. 82). Internationale Ansätze sind jedoch nicht ohne weiteres übertragbar, da sie vor dem Hintergrund anderer Ausgangsbedingungen und Traditionen entstanden sind (vgl. Gnahs & Bretschneider, 2005, S 33).
Hierzulande geht es daher vorrangig um die Entwicklung eines DQR mit Dimensionen und Hierarchiestufen, die Kompetenzen unabhängig von Bildungs- und Berufsabschlüssen beschreiben. Parallel dazu ist eine dazu passende Umformulierung nationaler (beruflicher) Qualifikationen unter Berücksichtigung der Formulierung von Teilqualifikationen als Verrechnungseinheiten von Bedeutung. Auch wenn in den Dokumenten zu ECVET keine ausdrückliche Modularisierung vorgegeben ist und die Festlegung der Qualifikationen bei den einzelnen Mitgliedsstaaten liegt, implizieren die ECVET- Prinzipien dennoch die Implementierung modularer Strukturen (vgl. auch Drexel, 2006, S. 18-19).
10 Diesbezügliche Änderungen beziehen sich u.a. auf die in § 5 des BBiG festgelegten Möglichkeiten, wie bspw. die Vereinbarung von Zusatzqualifikationen oder der Stufenausbildung. Es wurde jedoch (noch) keine Modularisierung festgelegt.
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2. Auf dem Weg zu einem europäischen Berufsbildungsraum
Als Grundlage und Sensibilisierung für die Darstellung daraus resultierender Problematiken bei der nationalen Umsetzung dieser Maßnahmen, werden im folgenden Kapitel die Komponenten informellen Lernens und unterschiedliche nationale und europäische Kompetenzverständnisse erläutert.
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3. Informell erworbene Kompetenzen
3. Informell erworbene Kompetenzen
3.1 Das informelle Lernen
3.1.1 Darstellung und Abgrenzung verschiedener Lernformen
In der gegenwärtigen bildungstheoretischen Diskussion zu der Thematik des informellen Lernens existiert keine einheitliche Begriffsdefinition dieser Lernform, sondern vielmehr eine Vielzahl von Definitionen und Abgrenzungskriterien, die je nach Betrachtungsperspektive und Forschungsinteresse unterschiedliche Verständnisse und Akzentuierungen aufweisen (vgl. Overwien, 2005, S. 342).
Dabei wird im internationalen und europäischen Kontext vorwiegend zwischen dem formalen bzw. formellen Lernen, dem nicht-formalen bzw. non-formalen und dem informellen Lernen unterschieden. In Deutschland hingegen werden die Lernformen des informellen und des non-formalen Lernens meist unter dem Begriff „informelles Lernen“ zusammengefasst (Frank, 2005, S. 9-10). Im Rahmen der Analyse verschiedener Definitionen, lassen sich insbesondere die folgenden Abgrenzungskriterien bzgl. formaler Lernprozesse identifizieren: Nach Dohmen (1996, S. 29) wird diese Lernform unter dem Aspekt der räumlichen Komponente als Lernen in Bildungsinstitutionen beschrieben. Die Lernergebnisse werden dabei durch anerkannte Abschlüsse und Zertifikate belegt. Bedeutsam ist nach Dehnbostel (2004, S. 8) ebenfalls das hohe Maß an pädagogisch-didaktischer Planung und Strukturierung dieser Lernprozesse. Sie sind infolge dessen durch eine ausgeprägte Ziel- und Ergebnisorientierung sowie durch die Klarheit der Lerninhalte gekennzeichnet. Zudem ist dabei der relativ hohe Grad der Lernintention und Bewusstheit eigener Lernprozesse seitens des Lernenden von Bedeutung (Dehnbostel, 2004, S. 8; Laur-Ernst, 2000, S. 162-165). Besonders komprimiert sind diese Aspekte in dem Entwurf der Europäischen Kommission (2005) zum EQR formuliert, wonach formales Lernen
„in einem organisierten und strukturierten Kontext (Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung,
am Arbeitsplatz) stattfindet, explizit als Lernen bezeichnet wird und (in Bezug auf
Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung) strukturiert ist. Formales Lernen ist aus der
Sicht des Lernenden zielgerichtet und führt im Allgemeinen zur Zertifizierung“ (S. 56).
Laur-Ernst (2000, S. 163) definiert formalisiertes (formales) und informelles Lernen über das institutionelle Lernangebot und die individuelle Lernnachfrage. Das formale Lernen ist dabei der Angebotsseite in staatlichen oder privaten Bildungsinstitutionen zuzuordnen.
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3. Informell erworbene Kompetenzen
Unter dem informellen Lernen wird die individuelle Nachfrageseite zusammengefasst. Informelles Lernen kann dabei sowohl als subjektgesteuertes Lernen intentional im Rahmen persönlicher Zielverfolgung und somit bewusst erfolgen, als auch inzidentell, d.h. nebenbei und somit (zunächst) unbewusst. Dennoch führen beide Lernformen zu den Voraussetzungen für Arbeitsbewältigung und Beschäftigungsfähigkeit (ebd.). Bei einer Zweiteilung in informelles und formales Lernen, umfasst das informelle Lernen im Bezug auf europäische Begriffsdefinitionen das gesamte Spektrum des nicht-formalen und des informellen Lernens (vgl. auch Laur-Ernst, 2003, S. 74). In Anlehnung an die Europäische Kommission (2005) wird nicht-formales Lernen wie folgt verstanden:
„Lernen, das in planvolle Tätigkeiten eingebettet ist, die nicht explizit als Lernen bezeichnet werden (in
Bezug auf Lernziele, Lernzeit und Lernförderung), jedoch ein ausgeprägtes „Lernelement“ beinhalten.
Nicht-formales Lernen ist im Allgemeinen intentional aus der Sicht des Lernenden und führt
üblicherweise nicht zur Zertifizierung“ (S. 57).
Informelles Lernen hingegen vollzieht sich in Anlehnung an die Europäische Kommission (2005, S. 56) in der alltäglichen Lebensführung am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit. Dabei ist informelles Lernen in Bezug auf Lernziele, Lernzeit und Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert. Es ist vorwiegend nicht intentional und führt üblicherweise auch nicht zur Zertifizierung. Zudem ist auch der Lernbeitrag traditioneller und neuer Medien ist in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzen (Schiersmann & Strauß, 2003, S. 151-154). Die Grundlagen der europäischen Definitionen gehen vorwiegend auf Bjørnåvold (2001, S.222) zurück. Er bezeichnet dabei informelles Lernen als Bestandteil des nicht-formalen Lernens 11 . Aus den Dokumenten der Europäischen Kommission zum EQR und zu ECVET geht dieses Inklusionsverhältnis nicht eindeutig hervor und es werden vorwiegend informelles und nicht-formales Lernen als eigenständige Lernformen nebeneinander aufgeführt (vgl. Europäische Kommission, 2005, S. 37, 56-47; Europäische Kommission 2006b, S.8). Aufgrund dessen und zum Zwecke klarer begrifflicher Abgrenzungen werden
11 Bjørnåvold (2001) unterscheidet in diesem Zusammenhang die drei Lernformen folgendermaßen: Formales Lernen ist ein „Lernprozess in einem organisiertem Kontext im förmlichen Bildungswesen (Lernen, betriebliche Weiterbildung usw.), der als Lernen bezeichnet wird. Anmerkung: formales Lernen kann zu einem anerkannten Abschluss führen (Zeugnis, Bescheinigung)“ (S. 221).
Nicht-formelles Lernen bzw. nicht-formales Lernen bezeichnet Lernen, „das in planvolle Tätigkeiten eingebettet ist, die nicht explizit als Lernen bezeichnet werden, jedoch ein ausgeprägtes „Lernelement“ beinhalten. Anmerkung: Im Gegensatz zum formalen Lernen umfasst das nicht-formale Lernen (a) etwas, das bisweilen als halb strukturiertes Lernen bezeichnet wird, d.h. Lernen in Umgebungen, die eine Lernkomponente enthalten (z.B. Quality Management), und (b) zufälliges Lernen, das sich aus alltäglichen Situationen (auch am Arbeitsplatz) ergibt und im Folgenden als informelles Lernen definiert wird“ (S. 222). Informelles Lernen beschreibt „Lernen, das aus alltäglichen Aktivitäten (am Arbeitsplatz, in der Familie, in der Freizeit) erwächst. Anmerkung: Informelles Lernen ist Teil des nicht formalen Lernens. Es wird auch oft als Erfahrungslernen bezeichnet und kann bis zu einem gewissen Grad als zufälliges Lernen aufgefasst werden“ (S. 222).
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Arbeit zitieren:
Meike Westermann , 2008, Zur Problematik der Erfassung, Bewertung und Anerkennung informell erworbener Kompetenzen vor dem Hintergrund der Europäisierung beruflicher Bildung, München, GRIN Verlag GmbH
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