Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Zur Problematik einer Begriffsbestimmung 4
2. Wandel des Terrorismus im 21. Jahrhundert 5
3. Der rechtliche Rahmen im Umgang mit Terroristen. 6
4. Der Abschuss von Flugzeugen als „Notwendigkeit“? - ein Exkurs 9
5. Rechtfertigt das deutsche Recht eine gezielte Tötung? 10
6. Quellen- und Literaturverzeichnis 13
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Einleitung
Es scheint, als wäre der Terrorismus das Problem unserer Zeit schlechthin. Fast jeden Tag erreichen uns neue Nachrichten über terroristische Anschläge, die Phrase „Krieg gegen den Terrorismus“ bestimmte bisher das 21. Jahrhundert.
Der ehemalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) schloss in diesem Zusammenhang nicht aus, ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abzuschießen, falls dieses als Werkzeug eingesetzt werden würde, um einen terroristischen Anschlag zu verüben.
Mit der vorliegenden Arbeit versuche ich zu klären, welche Maßnahmen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland treffen kann, um Terroranschläge zu verhindern. Dazu muss allerdings geklärt werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen den Entscheidungsträgern vorgegeben sind. Zu beachten ist, dass die Arbeit nicht versucht zu klären, ob es legitim wäre, einen Einzeltäter, beispielsweise einen Geiselnehmer zu töten (Stichwort: Finaler Rettungsschuss). Es geht vielmehr um die Frage, ob man den Tod von Geiseln nach der deutschen Rechtssprechung in Kauf nehmen dürfte, wenn Terroristen mit Hilfe eines Flugzeuges oder anderer Verkehrs- bzw. Hilfsmittel versuchen würden, eine große Zahl an Todesopfern zu verschulden, wenn sie beispielsweise Stadien oder Wohn- und Gewerbehäuser angreifen würden. Anders formuliert: Könnte man Terroristen gezielt töten, wenn das gleichermaßen bedeuten würde, dass man die Geiseln opfern müsste?
Zunächst leitet die Arbeit mit Definition des Begriffes „Terrorismus“ ein und zeigt die Problematik auf, das Wesen dieses Begriffes treffend zu beschreiben (1.). Im Anschluss soll aufgezeigt werden, wie sich der Terrorismus im Vergleich zum 20. Jahrhundert gewandelt hat (2.). Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Form des Grundgesetzes, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sollen anschließend thematisiert werden (3.). Mit Hilfe des Fallbeispiels „Abschuss eines gekaperten Flugzeuges“ sollen anhand des Streitgespräches zwischen einem Vertreter der Fürsprecher, sowie einem Vertreter der Gegner die jeweiligen Argumente verdeutlicht werden (4.). Zum Abschluss der Arbeit soll dann in der Systematisierung geklärt werden, ob eine gezielte Tötung von Terroristen eine Option gemäß der deutschen Rechtssprechung wäre oder welche Maßnahmen zur Prävention von Terroranschlägen die „besseren“ Alternativen wären (5.). Hierbei geht es nicht darum, inhaltslos über mögliche
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Maßnahmen zu spekulieren, sondern ausgewählte Maßnahmen zu präsentieren, welche vereinbar mit der Rechtssprechung sind.
1. Zur Problematik einer Begriffsbestimmung
Der Terrorismus ist kein Phänomen unserer Zeit, sondern ist bereits in der Antike nachweisbar. Aus diesem Grund wurde der Begriff einem ständigen Wandel unterzogen. Der Begriff „Terrorismus“ wird in so vielen Bedeutungen benutzt, dass er seinen Sinn fast völlig verloren hat (vgl. Hauninger 2007: 10). Des Weiteren ist er wegen seiner räumlichen Ausdehnung (nationaler vs. transnationaler Terrorismus) schwer zu erfassen und lässt eine einheitliche Begriffsbestimmung auch aufgrund der Unterscheidung zwischen Motivation und Zielsetzung der terroristischen Aktionen als unmöglich erscheinen (vgl. Deiß 2007: 26f.).
Um eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, sind dennoch zwei Definitionen zu erwähnen, um den Begriff greifbarer zu machen.
Für Thomas Hecken ist Terrorismus ein gewaltsamer, politisch motivierter Beeinflussungsversuch, der zum Ziel hat, Dritte zu Reaktionen zu bewegen, die für die Terroristen von Vorteil sind (vgl. Hecken 2006: 12).
Everhard Holtmann definiert Terrorismus als jede Art von „[p]olitisch motivierte[r] Gewaltkriminalität (insbes. Mord, Flugzeugentführung, Geiselnahme) mit revolutionärem bzw. extremistischem Motivhintergrund. Terroristische Aktionen […] [zielen darauf ab], das staatliche Gewaltmonopol als ohnmächtig vorzuführen […], mit dem Kalkül, ein der herrschenden politischen Ordnung abträgliches Meinungsklima zu erzeugen“ (Holtmann 3 2000: 684f.).
Beide Begriffsdefinitionen beziehen sich auf den Terrorismus des 21. Jahrhunderts. Der Wandel der Charakteristik soll nachfolgend erläutert werden.
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Arbeit zitieren:
Robert Griebsch, 2009, Gezielte Tötung von Terroristen?, München, GRIN Verlag GmbH
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