Die Wettbewerbspolitik in der EU
von Elisabeth Luger
Inhalt
1. Einführung in die Wettbewerbspolitik 3
1.1 Das Wesen des Wettbewerbsprozesses
1.2 Zwei Auffassungen über das Wesen der Konkurrenz
2. Wettbewerbspolitik in der Europäischen Union 6
2.1 Ziele der Wettbewerbspolitik
2.2 Gefahren für die Wettbewerbspolitik
3. Die Wettbewerbspolitik im Vergleich 9
3.1 Großbritannien
3.2 Die Bundesrepublik Deutschland
3.3 Frankreich
4. EU Regelungen zur Beherrschung des Wettbewerbs 13
4.1 Missbrauch einer beherrschenden Stellung
Quellenverzeichnis 17
1. Einführung in die Wettbewerbspolitik
Wettbewerbspolitik befasst sich mit der Wettbewerbserhaltung zwischen Unternehmen in allen Wirtschaftssektoren mit der Absicht, die Leistungsfähigkeit des Marktes zu fördern. Dabei spielt der Staat eine wesentliche Rolle, der Bedingungen schaffen kann, um diese Märkte funktionieren zu lassen. Die Existenz von Wettbewerb setzt jedoch Freiheitsspielräume voraus (Freiheit zum Wettbewerb), wodurch individuelle Freiheitsspielräume erhalten bleiben (Freiheit durch Wettbewerb) bzw. Abhängigkeiten von einzelnen Marktteilnehmern weitgehend reduziert werden. Daher kann Wettbewerb zahlreiche Vorteile mit sich bringen, so z.B. eine effiziente Ressourcenverteilung, Auswahlmöglichkeiten aus verschiedenen Produkten und Anbietern für die Konsumenten, die Förderung von technologischer Innovation und die Autonomie der Industriebetriebe.
Da jedes Land eigene Vorstellungen darüber hat, inwieweit der Staat hinsichtlich Monopolmacht, öffentliche Güter und äußere Umstände eingreifen und die damit verbundenen Probleme lösen soll, verfolgen auch die Länder innerhalb der Europäischen Union nicht dieselbe Wettbewerbspolitik. Außerdem herrschen unterschiedliche Auffassungen von Wettbewerb an sich. Diese Abweichungen stehen in engem Zusammenhang mit der Ansicht über den Wettbewerbsprozess und über die Funktionsweise einer Marktwirtschaft. Wir wollen daher im Anschluss die verschiedenen Ansichten aufzeigen.
1.1 Das Wesen des Wettbewerbsprozesses
Ursprünglich vertrat man die Ansicht, dass vollkommener Wettbewerb bei dem eine Gleichgewichtsstellung die optimale Verteilung von Ressourcen darstellt, die theoretische Grundlage für den modernen Wettbewerbsbegriff bilde. Dabei ist kennzeichnend, dass keine übertriebenen Gewinne erzielt werden und der Marktein- und -austritt freigestellt ist. Diese Auffassung hat jedoch den Nachteil, dass oft Verzerrungen durch Monopole herbeigeführt werden, z.B. durch den Einfluss auf den Marktpreis durch die Marktmacht dieser monopolistischen Unternehmen. Eine wichtige Funktion der Wettbewerbspolitik besteht daher darin, diese Abweichungen auszubessern und den Marktprozess immer wieder auf seinen richtigen Weg zurückzubringen.
Durch die Kritik einiger Ökonomen, diese Auffassung sei zu abstrakt und zu statisch, entwickelte man die Idee des arbeitsfähigen Wettbewerbs mit Wettbewerbsbedingungen aus politischer anstelle aus theoretischer Sicht, die vollkommene Konkurrenz als Zielvorstellung ablehnt. Daraus ergibt sich in Anlehnung an Aberle folgende Definition von Wettbewerb:
"Wirtschaftlicher Wettbewerb (synomym: Konkurrenz) kennzeichnet einen in der Zeit ablaufenden Prozess mit zielgerichteter Aktivität. Die Teilnehmer an diesem Prozess treten als Anbieter und Nachfrager auf Märkten auf. Wesentliches Antriebselement des Wettbewerbs ist das individuelle Vorteilsstreben, das Bemühen, Marktvorteile in Form von Marktanteilen, Umsatzwerten, Gewinnen u.ä. zu erhalten oder zu vergrößern."1
1.2 Zwei Auffassungen über das Wesen der Konkurrenz
[...]
1 Aberle (1992), S. 13
Arbeit zitieren:
Elisabeth Luger, 2002, Wettbewerbspolitik in der EU, München, GRIN Verlag GmbH
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