Inhaltsverzeichnis
Symbol - und Abkürzungsverzeichnis 3
1 Einleitung 4
2 Das Liquiditätsrisiko in Kreditinstituten 4
2.1 Aufsichtsrechtliche Anforderungen 4
2.1.1 Kreditwesengesetz 4
2.1.2 Liquiditätsverordnung 5
2.1.3 Vorgaben durch die MaRisk 5
2.2 Definition und Systematisierung des Liquiditätsrisikos 6
2.2.1 Begriffsbestimmung sowie Abgrenzung des bankbezogenen
vom objektbezogenen Liquiditätsrisikos 6
2.2.2 Originäres und derivatives Liquiditätsrisiko 7
2.2.3 Dispositives und strukturelles Liquiditätsrisiko 7
2.3 Das Konzept des Liquidity at Risk 8
2.3.1 Begriffliche Einordnung 8
2.3.2 Die Berechnung des Liquidity at Risk beruhend auf dem
VaR-Ansatz 9
2.3.3 Die Ermittlung des Liquidity at Risk basierend auf der
POT -Methode 12
3 Beurteilung des Liquidity at Risk Konzepts 14
3.1 Statistische Berechnungsschemata 14
3.1.1 Der LaR beruhend auf dem VaR-Ansatz 14
3.1.2 Der LaR basierend auf der POT-Methode 15
3.2 Das Konzept in der Praxis 17
3.3 Entwicklungen im Management des Liquiditätsrisikos 17
4 Fazit 19
Anhang 20
Literaturverzeichnis 22
Symbol- und Abkürzungsverzeichnis
bzw. beziehungsweise ELaR Expected Liquidity at Risk, erwartete Liquidität im Risiko et al. et alii, und andere etc. et cetera, und so weiter ff. fortfolgende Seiten FK Fremdkapital GPV Generalisierte Pareto Verteilung ggf. gegebenenfalls GuV Gewinn und Verlustrechnung IRB-Ansatz auf internen Ratings basierender Ansatz KI Kreditinstitut/e KWG Kreditwesengesetz der Bundesrepublik Deutschland LAB Liquiditätsablaufbilanz LaR Liquidity at Risk, Liquidität im Risiko L-VaR Liquidity Value at Risk, Liquiditätswert im Risiko MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement Mio. Millionen ML Maximum-Likelihood-Methode Mrd. Milliarden PF Portfolio POT Point over Threshold, Wert über einem Schwellenwert Tsd. Tausend u. a. unter anderem vgl. vergleiche WP Wertpapier z. B. zum Beispiel (Beta) Skalenparameter der generalisierten Pareto Verteilung (Xi) Gestaltparameter der generalisierten Pareto Verteilung
1 Einleitung
Mit der Novellierung des Basel II Akkords und des Inkrafttretens der Ma-Risk für die deutschen Kreditinstitute trat das Thema Risikomanagement in den letzten Jahren immer weiter in den Vordergrund. Insbesondere für die Ermittlung des Liquiditätsrisikos stellte sich die Frage, wie und ob eine gesamtbankübergreifende Lösung aussehen bzw. gefunden werden kann. Die von den MaRisk geforderten quantitativen Verfahren zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos erlebten durch die jüngsten Ereignisse auf den internationalen Finanzmärkten eine deutliche Aufwertung. Vielen Finanzinstituten wurde plötzlich vor Augen geführt, dass (Interbanken-) Liquidität ein knappes Gut ist, welches es genauso zu beobachten und zu managen gilt, wie die Marktpreis- oder Adressausfallrisiken.
Da die quantitativen Ansätze zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos im Vergleich zu den Methoden der Berechnung der Marktpreis- oder Adressausfallrisiken derzeit nicht so fortgeschritten sind, ist es das Ziel dieser Seminararbeit, einen fortgeschrittenen quantitativen Ansatz näher zu betrachten. Dazu soll im zweiten Kapitel zunächst das Liquiditätsrisiko unter aufsichtsrechtlichen Aspekten betrachtet, im weiteren Fortgang des Abschnitts näher systematisiert sowie im dritten Unterabschnitt das Liquidity at Risk (LaR) Konzept anhand zweier Ansätze vorgestellt werden. Das dritte Kapitel ist der kritischen Auseinandersetzung mit dem vorgestellten LaR Konzept gewidmet. Dabei sollen vor allem die modelltheoretischen Prämissen hinterfragt, die Praxistauglichkeit beurteilt sowie weitere Entwicklungen im Management der Liquiditätsrisiken vorgestellt werden.
2 Das Liquiditätsrisiko in Kreditinstituten
2.1 Aufsichtsrechtliche Anforderungen
2.1.1 Kreditwesengesetz
Das Liquiditätsrisiko ist in den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des KWG im Vergleich zu den anderen Risikokategorien weniger umfangreich beschrieben. Im Gesetz über das Kreditwesen findet sich zum Thema Liquidität ein einzelner Paragraph der § 11 KWG. Dieser verweist in seiner Ausführung im Absatz 1 Satz 1 darauf, dass die Institute ihre Mittel so anle-
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gen müssen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Des Weiteren ist darin der Hinweis zu finden, dass weitere Ausführungen in einer Rechtsverordnung zu finden sind; gemeint ist die Liquiditätsverordnung (LiqV).
2.1.2 Liquiditätsverordnung
Die Liquiditätsverordnung ist der Rechtsnachfolger des Grundsatzes II der bis 31.12.2006 Bestand hatte. Grundgedanke ist, dass ein Institut jederzeit über genügend Zahlungsmittel verfügen muss, um seine kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Das Institut verfügt laut § 2 LiqV dann über eine ausreichende Liquidität, wenn die innerhalb eines Monats verfügbaren Zahlungsmittel die in dieser Zeit fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen nicht unterschreiten. Der Quotient aus Zahlungsmitteln und Zahlungsverpflichtungen muss dabei mindestens 1,0 betragen und darf an keinem Bankarbeitstag unterschritten werden. Für alle weiter entfernt liegenden Zeiträume sind Beobachtungskennzahlen zu ermitteln, die jedoch keine Mindestquotienten erreichen müssen. 1
In den §§ 3 bis 8 LiqV ist definiert, wie die Höhe und Fälligkeit von Zahlungsmitteln und -verpflichtungen für die verschiedenen zahlungswirksamen bilanziellen und außerbilanziellen Geschäftsarten zu bestimmen sind. Die Regelungen in den §§ 3 bis 7 LiqV folgen denen des bisherigen Grundsatz II. Neu ist die in § 10 LiqV geschaffene Möglichkeit, anstelle der Vorgaben der §§ 2 bis 8 eigene Liquiditätsmess- und -steuerungsverfahren anwenden zu können. Die LiqV folgt damit der Systematik der Solvabilitäts-verordnung, welche den Instituten die Möglichkeit einräumt, eigene Risikosteuerungsmodelle verwenden zu dürfen. Die Öffnungsklausel des § 10 LiqV ermöglicht somit den größeren KI ihr Liquiditätsrisiko, welches durch die Vorgaben der §§ 2 bis 8 LiqV nur ungenau dargestellt würde, mit einem eigenen Modell zu ermitteln. Dieses muss jedoch vorher von den Aufsichtsbehörden anerkannt werden.
2.1.3 Vorgaben durch die MaRisk
Durch die in den letzten beiden Jahrzehnten starke Zunahme der bilanziellen
1 Vgl. Anhang 1 Ermittlung der Liquiditätskennzahl gem. LiqV.
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und außerbilanziellen Finanzprodukte sowie der Internationalsierung der Finanzmärkte sollte das Management der Liquiditätsrisiken nunmehr auch fortgeschrittene Messansätze berücksichtigen, um die Risikosituation der Banken adäquat abbilden zu können. Das bankbezogene Liquiditätsrisiko erfährt in den MaRisk neben den anderen wesentlichen Risikoarten eine tiefergehende vor allem aber qualitativere Betrachtung als es im KWG oder in der LiqV der Fall ist. Die MaRisk machen für den Bereich der Liquiditätsrisiken unter anderem folgende Vorgaben: 2
- Sicherstellung einer jederzeitigen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen,
- Gewährleistung einer ausreichenden Diversifikation der Vermögens-und Kapitalstruktur,
- Erstellen einer Liquiditätsübersicht für einen geeigneten Zeitraum,
- regelmäßige Durchführung von angemessenen Szenariobetrachtungen bei der Erstellung der Liquiditätsübersicht
- laufende Überprüfung der Möglichkeiten zur Deckung eines auftretenden Liquiditätsbedarfs, wobei insbesondere auf den Liquiditätsgrad der Vermögenswerte abzustellen ist,
- Erstellung einer Notfallplanung im Falle eines Liquiditätsengpasses,
- regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung über die Liquiditätssituation,
Nachdem die Liquiditätsrisiken nicht nur auf Einzelrisikoebene zu betrachten sind, müssen geeignete Controllinginstrumente gefunden werden, die das Liquiditätsrisiko in die Gesamtbanksteuerung integrieren. Des Weiteren ist es auch von der Geschäftsleitung in der Risikostrategie der jeweiligen Bank zu berücksichtigen.
2.2 Definition und Systematisierung des Liquiditätsrisikos
2.2.1 Begriffsbestimmung sowie Abgrenzung des bankbezogenen vom ob-
jektbezogenen Liquiditätsrisikos
Das Liquiditätsrisiko ist neben den anderen Risiken einer Bank 3 ein sehr bedeutendes, da aufgrund der Fristen- und Losgrößentransformation der
2 Vgl. BaFin 2007, S. 45-46.
3 Damit sind das Marktpreisrisiko, das Adressenausfallrisiko und die operationellen Risi-
ken gemeint.
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Arbeit zitieren:
Sören Schramm, 2009, Liquidity at Risk - Eine Methodik zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos in Banken, München, GRIN Verlag GmbH
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