Inhaltsverzeichnis:
Seite
1. Einleitung.
1
2. „Mater et Magistra“ und „Pacem in Terris“
1
2. 1 Das Neue in der Sozialverkündigung Johannes XXIII.
1
2. 2 Mater et Magistra.
2
2. 2. 1 Entstehung.
3
2. 2. 2 Gliederung und Inhalt.
3
2. 2. 2. 1 Überschrift und Einleitung.
3
2. 2. 2. 2 Erster Hauptteil: Lehre des Rundschreibens „Rerum.
Novarum “ Ihre Entfaltung in der Lehrtätigkeit Pius XI. und
Pius XII.
4
2. 2. 2. 3 Zweiter Hauptteil: Klarstellungen und Weiterführungen zur
Lehre von „Rerum Novarum“
5
2. 2. 2. 4 Dritter Hauptteil: Neue Seiten der sozialen Frage.
7
2. 2. 2. 5 Vierter Hauptteil: Die Neuordnung des gesellschaftlichen
Lebens in der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Liebe.
10
2. 3 Pacem in Terris.
11
2. 3. 1 Entstehung.
12
2. 3. 2 Gliederung und Inhalt.
12
2. 3. 2. 1 Überschrift und Einleitung.
12
2. 3. 2. 2 Erster Hauptteil: Die Ordnung unter den Menschen.
12
2. 3. 2. 3 Zweiter Hauptteil: Die Beziehungen zwischen den Menschen
und der Staatsgewalt innerhalb der politischen Gemeinschaft.
13
2. 3. 2. 4 Dritter Hauptteil: Die Beziehungen zwischen den politischen
Gemeinschaften.
14
2. 3. 2. 5 Vierter Hauptteil: Die Beziehungen zwischen den einzelnen
politischen Gemeinschaften und der Völkergemeinschaft.
15
2. 3. 2. 6 Fünfter Hauptteil: Pastorale Weisungen.
16
3. Fazit.
17
Literaturverzeichnis.
18
1
1. Einleitung:
„Der Tod Pius` XII. beendete ein Zeitalter der Kirchengeschichte, der Regierungsantritt Johannes` XXIII. eröffnete ein neues“ 1 - So wird heute die Wirkung Johannes` XXIII. allgemein gesehen, eines Mannes, den man als „Kompromißlösung“ und „Übergangspapst“ gewählt hatte. Nicht nur, daß er sich durch sein fröhliches Wesen und seine Volkstümlichkeit - er war häufig in seiner Diözese Rom unterwegs - von seinem Vorgänger Pius XII. abhob; Angelo Roncalli, so sein bürgerlicher Name, leitete auch das ein, was unter dem Begriff „Aggiornamento“ bekannt geworden ist und sich im II. Vatikanischen Konzil niederschlug. „Aggiornamento“ (ital. „Anpassung an das Heute“) war der Versuch, die Kirche von - sich im Lauf der Geschichte angesammelten -Verkrustungen zu befreien, mit dem Ziel, den Menschen von heute klarer Zeugnis von der Frohbotschaft des Evangeliums geben zu können und das Leben der Gläubigen allgemein wie auch das kirchliche Leben zu erneuern.
Dieses „Aggiornamento“ ging auch in die katholische Soziallehre ein, die nun endgültig über den europäischen Tellerrand hinaus die ganze Menschheit in den Blick nahm. Das Gebiet der Entwicklungsproblematik nahm ab Johannes XXIII. bis in die Gegenwart hinein eine bedeutende Stellung in der kirchlichen Sozialverkündigung ein. Explizit zur Sprache kommt die Entwicklungsthematik bei Johannes XXIII. in seinen beiden Sozialenzykliken „Mater et Magistra“ und „Pacem in Terris“.
2. „Mater et Magistra“ und „Pacem in Terris“ 2
2. 1 Das Neue in der Sozialverkündigung Johannes` XXIII. Johannes XXIII. hat nicht etwa neue Grundsätze oder gar eine neue Soziallehre verkündet - ausdrücklich legt er Wert auf Kontinuität. Neu ist aber die Art und Weise des Herangehens an die Problematik.
Während die Äußerungen seiner Vorgänger Pius XI. (1922-1939) und Pius XII. (1939-1958) stark von der deutschen Sozialtradition beeinflußt waren, kommen nun italienische und aus dem französischsprachigen Raum stammende Einflüsse zum Zuge.
1 NELL-BREUNING, Oswald von: Soziallehre der Kirche. Erläuterungen und Dokumente. Herausgegeben
von der Katholischen Sozialakademie Österreichs. Wien ³1983. S. 74 [Künftig zitiert: NELL-BREUNING:
Soziallehre der Kirche]
2 Künftig abgekürzt, wie allgemein gebräuchlich: Mater et Magistra = MM, Pacem in Terris = PT, Rerum
Novarum = RN, Quadragesimo Anno = QA
2
Deshalb stieß „Mater et Magistra“ als erster Text im neuen Stil zunächst auf Schwierigkeiten in der deutschsprachigen Rezeption . 3
Die Vorgängertexte waren gekennzeichnet durch eine philosophisch-naturrechtliche Argumentationsweise und enthielten dementsprechend aus dem Naturrecht abgeleitete Forderungen. Sie richteten sich vorrangig an ein gebildetes Publikum . Der neue Stil ist eher empirisch-soziologisch, also auf Analyse der wahrnehmbaren Wirklichkeit hin ausgerichtet (Die Soziologie war zur damaligen Zeit eine besonders von Franzosen und Italienern gepflegte Wissenschaft) und in der Formulierung klarer Forderungen zurückhaltend, gibt vielmehr lediglich Anregungen und Hinweise, was in der Kritik teilweise gelobt, teilweise bedauert wurde. Als Adressaten sind in MM neben den Oberhirten und dem Klerus a uch „die Christgläubigen des katholischen Erdkreises“ 4 , in PT zusätzlich noch „alle Menschen guten Willens“ 5 genannt. Der Papst will also auch die einfachen Leute erreichen, deshalb ist die Sprache bewußt in verständlicher Form gehalten. Der erste Entwurf von MM stammte von früheren Mitarbeitern Pius` XII.. Johannes XXIII. lehnte ihn aber ab, denn „so gelehrt sei er nicht, und deswegen wolle er auch kein so gelehrtes Werk unter seinem Namen in die Welt hinausgehen lassen.“ 6
2. 2 Mater et Magistra
Ein im Zusammenhang mit MM oft genanntes Stichwort stammt aus der französischen Sozialwissenschaft: „socialisation“, im Deutschen mit „Vergesellschaftung“ wiedergegeben, bisher durch die Kirche eher mit Sorge betrachtet, wird nun „mit Entschiedenheit in den offiziellen Wortgebrauch der Kirche“ 7 eingeführt und „mit einem gewissen Wohlwollen bewertet“ 8 . - Dieser Prozeß der „Vergesellschaftung“ war eine der Entwicklungen, die die Welt nach dem II. Weltkrieg von jener davor unterschied. Die Wahrnehmung einer veränderten Welt veranlaßte Johannes XXIII., eine neue Sozialenzyklika herauszugeben, die den „jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens“, so die Überschrift von MM, Rechnung trug und v. a. die
3 vgl. NELL-BREUNING: Soziallehre der Kirche. S. 74.
4 Überschrift von MM
5 Überschrift von PT
6 NELL-BREUNING: Soziallehre. S. 75
7 CHENU, Marie-Dominique: Kirchliche Soziallehre im Wandel. Das Ringen der Kirche um das
Verständnis der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Fribourg 1990. S. 66 [Künftig zitiert: CHENU:
Soziallehre im Wandel]
8 DAVID, Jakob: Was bringt Mater et Magistra Neues? in : Orientierung 25/1961. S. 202
3
sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Gläubigen im praktischen Handeln herausstellte.
2. 2. 1 Entstehung
„Mater et Magistra“ ist mit dem Datum des 15.5.1961 versehen - 70 Jahre nach „Rerum Novarum“, 30 Jahre nach „Quadragesimo Anno“, also eine Jubiläumsenzyklika. Veröffentlicht wurde sie aber erst am 15.7.61, weil sie vom Italienischen erst noch ins Lateinische übersetzt werden mußte und sich hierbei einige Bedenken der Übersetzer inhaltlicher Art herausstellten, die in den lateinischen Text - dem für die
Übersetzungen in die Landessprachen maßgeblichen - aufgenommen wurden. Aber nicht alle Berichti-gungen wurden in den italienischen „Urtext“ rückübertragen, so daß es zwischen diesem und dem lateinischen mehrere Abweichungen gibt. Die Zwischenüberschriften in der deutschen Übersetzung, die sich im allgemeinen treu an den lat. Text hielt, sind aus der italienischen Fassung übernommen worden, die Numerierung entstand aus einer Übereinkunft der Übersetzer.
Der Papst selbst kommentiert die langwierige Entstehung der neuen Sozialenzyklika: In Nummer 263 schreibt er, er habe ihr „ein gutes Stück Zeit“ gewidmet.
2. 2. 2 Gliederung und Inhalt
MM ist in mit einer kurzen Einleitung versehen und hat vier Hauptteile. Sie ist in 264 Nummern untergliedert.
2. 2. 2. 1 Überschrift und Einleitung
Überschrieben ist die E nzyklika mit „Über die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens und seine Gestaltung im Licht der christlichen Lehre“, es geht also, wie bereits oben erwähnt, um die Bestandsaufnahme neuer Entwicklungen und die sittlichen Aufgaben, die sich daraus für den Christen ergeben. In der Einleitung (Nr. 1-9) wird auf die Sendung der Kirche, die Menschen zu lehren und zu leiten, hingewiesen; diese Sendung gelte sowohl im transzendentalen wie auch im irdischen Bereich.-Seither ist die Frage nach dem Verhältnis beider Bereiche im Lehrauftrag der Kirche umstritten (Vgl. Diskussion um Befreiungstheologie). - Welty erklärt das Bemühen der Kirche um das irdische Wohl der Menschen mit einem klar transzendentalen Bezug: „Die Sorge der Kirche [um das irdische Wohl] ist ein ‘zeichenhaftes’ Bemühen, wie die Wunder des Herrn Zeichen der höheren, übernatürlichen Wirklichkeit waren, die er den Menschen kündete und brachte (MM 5). Soll der Mensch fähig werden, auf Gott zu
4
hören, dann dürfen auch die entsprechenden natürlichen Voraussetzungen nicht fehlen“ 9 .
Von dieser Aufgabe der Kirche im sozialen Bereich wurde durch die Enzyklika Rerum Novarum „ein besonders eindrucksvolles Zeugnis“ (MM 7) gegeben, das auch heute noch Gültigkeit besitzt.
2. 2. 2. 2 Erster Hauptteil: Lehre des Rundschreibens „Rerum Novarum“; Ihre Entfaltung in der Lehrtätigkeit Pius` XI. und Pius` XII. Weil Papst Johannes immer wieder seine Vorgänger zitiert und auf ihre Verlautbarungen zurückverweist - ebenso wie in Pacem in Terris -, werden sie hier kurz vorgestellt.
Zunächst geht MM auf die Zeitumstände ein, die Leo XIII. zur Herausgabe von „Rerum Novarum“ veranlaßten, nämlich der naturalistische, nur den Marktgesetzen unterworfene Kapitalismus mit all seinen negativen Folgen für die Arbeiter und den daraus resultierenden radikalen Gegenmodellen (Sozialismus, Klassenkampf). Danach werden die wesentlichen Inhalte von RN angegeben. Diese sind nach MM die menschliche Arbeit, ihr Wert und ihre Vergütung, bei der das Prinzip von Gerechtigkeit und Billigkeit (welches in MM öfter vorkommt) beachtet werden muß, dann das Recht auf Privateigentum, dieses sei aber mit einer sozialen Funktion im Sinne des Nutzens für andere gekoppelt, schließlich die Pflichten des Staates, fördernd und regulierend in die Wirtschaft einzugreifen zum Schutz gerade seiner schwachen Glieder. - RN richtete sich zwar nur an die Industrienationen, wurde und wird aber auch in den Entwicklungsländern stark rezipiert: „Für uns heute ist Rerum Novarum von ungeheurer Dringlichkeit“ 10 (Karl Joseph Romer, brasilianischer Bischof, 1981). Nell-Breuning hat die Zusammenfassung von RN als „äußerst ungenau“ 11 bemängelt. Sein Urteil über die Wiedergabe von „Quadragesimo anno“ fällt noch negativer aus: „In dem, was in 27 bis 40 über das Rundschreiben QA berichtet wird, ist dieses Dokument schlechterdings nicht wiederzuerkennen.[...] daß QA sich mit der kapitalistischen Wirtschaftsordnung und insbesondere mit der kapitalistischen Klassengesellschaft auseinandersetzt [...] davon findet sich nicht einmal eine Andeutung.“ 12 Und er muß es wissen, immerhin stammt der Entwurf von QA, der Jubiläumsenzyklika, die Pius XI.
9 WELTY, Eberhard: Die Sozialenzyklika Papst Johannes` XXIII. Mater et Magistra. Freiburg ²1962. S. 94
[Künftig zitiert: WELTY: Sozialenzyklika]
10 Zitiert nach: LANGHORST, Peter: Kirche und Entwicklungsproblematik. Von der Hilfe zur
Zusammenarbeit. Paderborn 1996. S. 84 [Künftig zitiert: LANGHORST: Entwicklungsproblematik]
11 NELL-BREUNING: Soziallehre der Kirche. S. 78
Arbeit zitieren:
Magnus Kerkloh, 2000, Lehramtliche Stellungnahmen auf dem Weg zur Entdeckung der globalen Sozialen Frage: "Mater et Magistra" 1961) und "Pacem in Terris" (1963), München, GRIN Verlag GmbH
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