Einleitung
Zu den Urängsten des Menschen gehört die Furcht, als noch Lebender bereits für tot gehalten zu werden. Diese Angst rührt daher, dass an Toten gewisse Handlungen vollzogen werden dürfen, für welche lebende Menschen tabu sind. Weil der medizinische Fortschritt die Grenze zwischen Leben und Tod immer stärker verschwimmen lässt und dadurch die alten Todeskriterien nicht mehr ausreichend sind, müssen neue Kriterien gefunden werden. Die Angst, auf Grund eines falschen Kriteriums als tot bezeichnet zu werden und somit unmoralisch behandelt zu werden, nimmt dadurch aber nicht ab. Im Gegenteil: Die Etablierung des Hirntodkriteriums entfachte einen nicht enden wollenden Diskurs. Im Folgenden soll Untersucht werden, was die Konsequenzen einer rein moralphilosophischen Betrachtungsweise des Hirntods sind, wie sie Ralf Stoecker fordert. Dabei werde ich mich im Wesentlichen auf den Artikel Stoeckers „Die Hirntod - Debatte aus philosophischer Sicht“ stützen.
In einem ersten Teil möchte ich in die Thematik des Hirntods einführen, um dann das Problem der Todesdefinition und des entsprechenden Kriteriums aufzuzeigen. Im weiteren Verlauf soll, von der ethischen Grundannahme ausgehend, die Entwicklung des moralischen Status von Sterbenden untersucht werden, um anschliessend die Konsequenzen Stoeckers moralphilosophischer Auflösung der Hirntoddebatte darzustellen. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob sie zu einem Durchbruch in der Hirntoddebatte oder einer blossen Problemverlagerung führt. Der Schwerpunkt soll der Hirntod an sich sein, doch scheint mir, in Anbetracht der immensen Wichtigkeit des Hirntodkriteriums für die Transplantationsmedizin, eine Kontextualisierung stellenweise sinnvoll.
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Das Hirntodkonzept
Der medizinische Fortschritt in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts brachte neben den allseits gelobten neuen Möglichkeiten auch Probleme mit sich. Dies gilt auch für die Transplantationsmedizin, deren auf den ersten Blick doch so edles Ziel, nämlich die Rettung oder Verbesserung von menschlichem Leben, mit der ethisch korrekten Behandlung des Spenders vereinbar sein muss. Wenn es dabei um lebensnotwendige Organe 1 geht, entsteht ein Dilemma. Einerseits ist es äusserst einleuchtend, dass nur toten Spendern Organe entnommen werden dürfen, da eine Explantation bei Lebenden deren Tötung bedeuten würde 2 . Andererseits können nur intakte Organe sinnvollerweise transplantiert werden. Dies hat zur Konsequenz, dass diejenigen Patienten, von welchen man mit Sicherheit sagen kann, dass sie tot sind (z.B. über längere Zeit herztot), sich als Spender nicht mehr eignen. Patienten aber, die von einem „endgültige[n], nicht behebbare[n] Ausfall der gesamten Hirnfunktion […]“ 3 betroffen sind, welche also hirntot sind, deren Herz aber, durch die intensivmedizinische Behandlung noch schlägt, die noch atmen und deren Organe demzufolge durchblutet sind, eignen sich sehr wohl als Spender. Obwohl bereits in den 1950er Jahren der Hirntod als Todeskonzept entdeckt wurde, nämlich aus der „Erkenntnis der Sinnlosigkeit einer weiteren Therapie[…]“ 4 von tiefst komatösen Patienten und erst in den 60er Jahren mit der Transplantationsmedizin in Verbindung gebracht wurde, ist deren Funktion als Motor für die Etablierung des Hirntodkonzeptes nicht zu bestreiten. Diese Anschuldigung der „pragmatischen Umdefinierung des Todes“, wie sie Hans Jonas formulierte 5 , mag deshalb zwar berechtigt sein, doch ist dadurch die Richtigkeit des Hirntodes als Todeskriterium nicht beeinträchtigt. Diese Richtigkeit, so banal es auch tönen mag, ist allein davon abhängig, ob hirntote Menschen wirklich tot sind oder nicht. Um diese Frage zu beantworten und die Korrektheit des Hirntodes als Todeskriterium zu untersuchen, muss zuerst der Tod definiert werden. Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Mensch genau dann tot ist, wenn er nicht mehr lebt. Dass sich Leben und Tod nach
1 im Folgenden wird Organ stets in diesem, lebensnotwendigen Sinn verwendet. Lebensnotwendig soll meinen,
dass ein Leben ohne dieses Organ nicht möglich ist. Dies in Abgrenzung z.B. zu einer geringen Menge an Blut
oder einer Niere, welche ja unbestrittenermassen ebenfalls lebenswichtig sind, dennoch aber gespendet werden
können, ohne dass der Spender dadurch stirbt.
2 diese Prämisse, welche ich als Grundprämisse der moralisch legitimen Spende von lebensnotwendigen
Organen bezeichnen möchte, beruht auf dem Tötungsverbot.
3 Ach / Quante (1997) S. 355.
4 Stocker (1999) S. 13.
5 vgl. Jonas (1985).
2
dem Prinzip des ausgeschlossenen Dritten (tertium non datur) verhalten, führte bereits Epikur zur Feststellung: „Der Tod ist ein Nichts: Solange wir da sind, ist der Tod nicht da; ist der Tod da, sind wir nicht mehr da.“ Darum ist es nötig, zuerst Überlegungen anzustellen, was es heisst, am Leben zu sein, sprich Aspekte zu finden, welche den Lebenden vom Toten abheben 6 . Nur so ist es möglich, in einem zweiten Schritt, den Hirntoten der Gruppe der Lebenden, oder derjenigen der Toten zuzuteilen.
Drei Lebensdefinitionen
a) Biologische Definition des Lebens
Eine heute populäre Möglichkeit das menschliche Leben zu definieren, liegt in der biologischen Betrachtung des Menschen 7 . Sie beinhaltet, dass der Mensch ein Organismus ist, der in seinem Mikrokosmos aus einzelnen Zellen besteht, welche ihr eigenes Leben haben. Das eigentliche Leben des Menschen besteht nun in der Fähigkeit der Selbstregulierung. Diese homöostatische Fähigkeit des Organismus bezeichnet das Vermögen des Systems sich selbst zu erhalten. Wie oben erwähnt, laufen jedoch auf zellulärer Ebene solche selbstregulierenden Prozesse autonom ab, auch noch lange Zeit nach dem offensichtlichen Tod eines Menschen (zum Zeitpunkt der Einäscherung oder der Erdbestattung). Auf der subzellulären Ebene kann man dieses Phänomen in einem noch frappanteren Ausmass betrachten: So können selbst Nukleinsäuren in den Genen von Pharaonen reaktiviert werden. 8 Damit ist gezeigt, dass der Verlust aller homöostatischen Fähigkeiten zwar ein hinreichendes, jedoch aber kein notwendiges Kriterium ist, um einen Menschen als tot bezeichnen zu können. Das Wegfallen eines einzelnen Regulationsmechanismus reicht jedoch nicht aus, wie das Beispiel der künstlichen Beatmung zeigt: Die Intensivmedizin ermöglicht es, substituierend einzugreifen, sodass ein Beatmeter sicherlich nicht als toter Mensch bezeichnet werden kann. Also sind die homöostatischen Fähigkeiten lediglich Leben erhaltend und machen nicht das Leben aus. Demzufolge ist Leben das „faktische[ ] Bestehen des Systems, unabhängig davon, ob es intern oder extern stabilisiert wird“ 9 und nicht die Fähigkeit zur Selbstregulierung. Somit wären hirntote Patienten noch Lebende. Sieht man die künstliche Beatmung jedoch lediglich als
6 Dabei möchte ich auf religiöse Vorstellungen (etwa, dass das Entweichen der Seele aus dem menschlichen
Körper die Grenze zwischen Leben und Tod markiert) nicht eingehen.
7 die Ausführungen in diesem Abschnitt orientieren sich im Wesentlichen an Stoecker (2003) II.
8 Vgl. Largiadèr, Candinas, Honsell (1999).
9 Stoecker (2003) S.54.
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Arbeit zitieren:
Mathias Haller, 2005, Ralf Stoeckers moralphilosophische Auflösung der Hirntoddebatte - Durchbruch oder Problemverlagerung?, München, GRIN Verlag GmbH
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