iii
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: pareto-optimale Bereitstellung öffentlicher Güter 18
ii
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ii
Abbildungsverzeichnis iii
1 Problemstellung und Zielsetzung 1
2 Definition und Abgrenzung der Grundlagenforschung 2
3 Argumente für eine staatliche Bereitstellung und Finanzierung der
Grundlagenforschung 3
3.1 Grundlagenwissen - ein öffentliches Gut. 3
3.2 Wissens-Spillovers 6
3.3 Unteilbarkeiten, Informationsmängel und Risikoaversion, Zeitpräferenz 8
4 Argumente gegen eine staatliche Bereitstellung und Finanzierung der
Grundlagenforschung 10
4.1 Informationsprobleme 10
4.2 Mitnahme- bzw. Crowding-out-Effekte. 12
4.3 Wirtschaftspolitische Aspekte. 13
5 Abschließende Würdigung und Ausblick. 14
Literaturverzeichnis 16
Anhang 18
1
1 Problemstellung und Zielsetzung
Das Aufwerfen interessanter Fragen, die Erforschung von Naturphänomenen, um neues Wissen und neue Erkenntnisse zu generieren, das ist die primäre A ufgabe der Grundla-genforschung, die daher als ein bedeutender Faktor für Innovationen, Wachstum und künftigen Wohlstand der Gesellschaft angesehen wird. 1 Doch lediglich rund 5% der privatwirtschaftlichen Forschungsaufwendungen werden im scheinbar so bedeutenden Bereich der Grundlagenforschung investiert. 2 Ein Großteil der betriebenen Grundlagen-forschung wird stattdessen durch staatliche Institutionen bereitgestellt und finanziert oder zumindest durch staatliche Forschungs- und Technologiepolitik gefördert. 3
Ziel dieser Arbeit ist es daher zu untersuchen, welche Argumente einen Staatseingriff im Bereich der Grundlagenforschung rechtfertigen könnten bzw. was gegen einen derartigen Eingriff in die marktwirtschaftliche Ordnung spricht.
Dazu ist zunächst der Bereich der Grundlagenforschung zu definieren und von anderen Bereichen der Forschung und Entwicklung abzugrenzen, bevor im Anschnitt 3 Kriterien insbesondere aus der Theorie des Marktversagens 4 , die einen Staatseingriff rechtfertigen könnten, diskutiert werden. Im Teil 4 dieser Arbeit werden dann Argumente herausgearbeitet, die gegen einen Staatseingriff und somit für einen Rückzug des Staates aus der Bereitstellung der Grundlagenforschung sprechen. Abschnitt 5 würdigt die g ewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die Frage, ob Grundlagenforschung letztlich Staatsaufgabe sein sollte und gibt einen Ausblick auf sich anschließende Fragestellungen, die im Rahmen dieser Arbeit nicht diskutiert werden können.
1 Die Theorie einer linearen Verbindung zwischen Grundlagenforschung und Wirtschaftswachstum - das
sogenannte lineare Modell des Innovationsprozesses - kann jedoch als widerlegt gelten. Siehe dazu z.B.
Hoppe, H. / Pfähler, W. (2001), S. 128-130, Metschl, U. (2001), Stephan P.E. (1996), S. 1199.
2 Siehe Bundesministerium für Bildung und Forschung (2000), S. 52.
3 Der Begriff der staatlichen Bereitstellung und damit auch der Finanzierung sollen im Rahmen dieser
Arbeit nicht nur die direkte staatliche Bereitstellung sowie die private Produktion unter staatlicher Ve r-antwortlichkeit umfassen, sondern auch die Finanzierung privatwirtschaftlicher Grundlagenforschung
durch staatliche Förderungsmaßnahmen (direkt wie auch indirekt).
4 Eine Berechtigung von Staatseingriffen lässt sich weiterführend auch unter verteilungspolitischen und
wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten diskutieren (vgl. Maas, C. (1986), S. 2).
2
2 Definition und Abgrenzung der Grundlagenforschung
Zur Analyse der allokationspolitischen Rolle des Staates bei der Bereitstellung und Finanzierung von Grundlagenforschung ist zunächst eine Definition und Charakterisierung, insbesondere eine Abgrenzung von der angewandten Forschung, vorzunehmen. 5
Grundlagenforschung ist die experimentelle, empirische oder theoretische Arbeit, die in erster Linie auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse über Natur und Umwelt gerichtet ist, wohingegen bei angewandter Forschung die Analyse von Technologien und deren konkreten Anwendungsmöglichkeiten im Vordergrund steht. 6
Es ist jedoch schwer, eine exakte Grenze zwischen beiden Forschungsbereichen zu ziehen. Nelson sieht daher einen kontinuierlichen Übergang zwischen Grundlagenforschung auf der einen und angewandter Forschung auf der anderen Seite. 7 Eine Bewegung hin zur Grundlagenforschung ist vor allem durch zunehmende Unsicherheit über die Forschungsergebnisse, einen weniger genau definierten Zielrahmen sowie e inen abnehmenden Bezug zu konkreten praktischen Problemen und Produkten gekennzeichnet. 8 Eines der entscheidenden Abgrenzungsmerkmale ist dabei die weniger klar definierte Zielsetzung bei der Grundlagenforschung. Durch sich während eines Grundlagen-forschungsprojektes ergebende neue Möglichkeiten, aber auch Grenzen, kann sich dessen Richtung grundlegend ändern. „Einige der eindruckvollsten wissenschaftlichen Durchbrüche ergaben sich aus Forschungsvorhaben, die mit völlig anderen Zielsetzungen begonnen wurden“ 9 , wohingegen bei angewandter Forschung wissenschaftliche Durchbrüche eher zufällig entstehen.
Das durch die Grundlagenforschung gewonnene neue Wissen ist in der Regel sehr allgemein und bildet die Basis für ein weites Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten. 10 Es ist jedoch festzustellen, dass privatwirtschaftliche Unternehmen kaum in Grundla-genforschung investieren, sondern Forschung und Entwicklung vorrangig im Bereich
5 Von der Grundlagen- bzw. der angewandten Forschung lässt sich weiterhin die experimentelle Entwick-
lung abgrenzen, die hier jedoch nicht näher betrachtet wird. Für eine Definition vgl. beispielsweise Bun-desministerium für Bildung und Forschung (2000), S. 38.
6 Vgl. Hoppe, H. / Pfähler, W. (2001), S. 127. Ähnlich auch Bundesministerium für Bildung und For-
schung (2000), S. 38.
7 Vgl. Nelson, R. R. (1959), S. 300.
8 Siehe ebenda.
9 Nelson, R. R. (1970), S. 105.
10 Vgl. United Nations (1999), S. 10. Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung gelten daher auch als
nicht patentierbar (vgl. z.B. Ewers H.-J. / Fritsch, M.(1987), S. 112 sowie 3.1. und 3.2. dieser Arbeit).
3
der anwendungsorientierten, marktnahen Forschung betreiben. 11 Stattdessen wird ein Grossteil der Grundlagenforschung durch den Staat bereitgestellt und finanziert. Z u klären ist daher im Folgenden, welche A rgumente derartige Staatseingriffe rechtfertigen können und inwieweit diese ökonomisch sinnvoll sind.
3 Argumente für eine staatliche Bereitstellung und Finanzierung der
Grundlagenforschung
3.1 Grundlagenwissen - ein öffentliches Gut
Aus den Forschungsanstrengungen im Bereich der Grundlagenforschung resultiert als primäres Produkt neues Wissen. 12 Ein zentrales Argument für eine staatliche Finanzierung der Grundlagenforschung basiert auf den Eigenschaften dieses Gutes „Wissen“. Wäre es ein „gewöhnliches“ wirtschaftliches Gut, würde sich eine effiziente Bereitstellung durch den Marktmechanismus ergeben. 13 Doch neues Wissen weist zumindest partiell den Charakter eines öffentlichen Gutes auf. 14
Bei reinen öffentlichen Gütern besteht für die Wirtschaftssubjekte keine Rivalität im Konsum. 15 Nach erstmaliger Bereitstellung können (beliebig viele) zusätzliche Konsumenten, ohne zusätzlichen Aufwand und ohne andere in ihrem Konsum zu beeinträchtigen, das Gut nutzen. 16 Die Grenzkosten der Versorgung weiterer Konsumenten betragen im Falle reiner öffentlicher Güter somit theoretisch null. Der Ausschluss weiterer Konsumenten ist deshalb bei existierenden öffentlichen Gütern aus Effizienzgründen nicht wünschenswert, selbst wenn dieser möglich wäre. 17 Zusätzlich wird mit öffentlichen Gütern häufig auch das Kriterium der Nichtausschließbarkeit verbunden. 18
11 Vgl. Mani, S. (2002), S. 24.
12 Vgl. Hoppe, H. / Pfähler, W. (2001), S. 135.
13 Vgl. Klodt, H. (1995), S. 5.
14 V gl. Hoppe, H. / Pfähler, W. (2001), S. 135. Stieglitz weist dem Gut „Wissen“ sogar den Charakter
eines globalen öffentlichen Gutes zu (siehe Stieglitz, J. E. (1999)).
15 Vgl. Hesse, G. (1979), S 325. Die Nichtrivalität ist gegenüber der Nichtausschließbarkeit im Konsum
nach Hesse das grundlegende Kriterium für öffentliche Güter.
16 Siehe ebenda sowie Rosen S. / Windisch R. 1992, S. 127.
17 Vgl. Stieglitz, J. E. (1999): S. 309.
18 Das Kriterium der Nichtausschließbarkeit beinhaltet sowohl den Fall der tatsächlichen Unmöglichkeit
des Ausschlusses sowie den Fall, dass mit dem Ausschluss zu hohe Kosten verbunden sind (vgl. Rosen S.
/ Windisch R. 1992, S. 128).
Arbeit zitieren:
Marcus Rothamel, 2003, Muss Grundlagenforschung vom Staat bereitgestellt und finanziert werden, München, GRIN Verlag GmbH
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