Artenschutzbegr ündungen -
Eine logisch-philosophische Analyse
Inhaltsverzeichnis
1. Das Artenschutzproblem im Rahmen der Umweltethik 2
2. Vorstellung des Begründungskonzepts 6
3. Vorbemerkungen zum Artbegriff 14
4. Vorstellung der umweltethischen Grundpositionen 16
4.1 Anthropozentrismus 16
4.2 Pathozentrismus 22
4.3 Biozentrismus 26
4.4 Monistischer Holismus 31
5. Begründungsskizzen für den Artenschutz 39
5.1 Begründungsskizzen für einen anthropozentrischen Artenschutz 42
5.2 Begründungsskizzen für einen pathozentrischen Artenschutz 50
5.3 Begründungsskizzen für einen biozentrischen Artenschutz 52
5.4 Begründungsskizzen für einen monistisch-holistischen Artenschutz 55
6. Pluralistischer Holismus: Der Ethikentwurf von Martin GORKE 56
7. Ergebnisse und Ausblick 63
8. Literaturverzeichnis 67
1
1. Das Artenschutzproblem im Rahmen der Umweltethik
Ethik ist im Allgemeinen diejenige Disziplin, in der sich der Mensch als moralfähiges Wesen auszuweisen bemüht und versucht, Gründe, Normen, Werte, Motive, etc seines Handelns begrifflich zu reflektieren. Angewandt wird die Ethik als Moralphilosophie praktisch. Sie tritt dann in Form verschiedener Bereichsethiken auf, die jeweils in voneinander abgrenzbaren lebensweltlichen Zusammenhängen wirksam werden. Anhand der hinlänglich bekannten Komposita wie etwa Wirtschaftsethik, Medizinethik, Bioethik oder eben Umweltethik wird wenigstens zweierlei deutlich: Zum einen die Bereichsmarkierung, die die jeweilige Spezialisierung anzeigt. Zum anderen die Angewiesenheit dieser Bereichsethik auf eine allgemein ethische Fundierung.
Die Bereichsethik, um die es in der vorliegenden Arbeit gehen wird ist die Umweltethik. Dieselbe wird mitunter auch als ‚ökologische Ethik’, ‚Naturethik’ oder ‚Ökophilosophie’ etikettiert. Sie lässt sich vorläufig als diejenige Teildisziplin charakterisieren, in der das Mensch-Natur-Verhältnis in seiner moralischen Dimension erörtert wird. Die Komplexität dieses Verhältnisses liegt auf der Hand. Zur Strukturierung desselben bietet sich etwa eine Trichotomie in Ressourcenethik, Tierethik und Naturethik an. 1 Während die Ressourcenethik ihrem Namen gemäß den Umgang mit knappen und stark beanspruchten Gütern der Natur wie beispielsweise Wasser, Boden oder Luft verhandelt, stellt sich die Tierethik den drängenden Fragen unseres Verhältnisses zum animalischen Leben. Diese Position ist maßgeblich geprägt von pathozentrischer Orientierung, d. h. von Fragen nach der Empfindungsfähigkeit von Tieren und den aus ihr resultierenden ethischen Konsequenzen. Die Naturethik diskutiert die Stellung des Menschen zu Flora, Fungi, etc., genauso wie zu organismusübergreifenden biotischen Ganzheiten. Zu diesen zählen unter anderem Ökosysteme, Biotope, Biozönosen - und auch Arten.
1 O T T : Positionsbestimmungen, 16ff.
2
Gegenwärtig scheint der gesellschaftliche Prestigewert des Artenschutzes unbestritten. Vorzugsweise gelten jene Arten als besonders schützenswert, die vom Aussterben bedroht sind. 2 Die über die Wissenschaften hinausgehende Akzeptanz des Artenschutzes ist Anzeichen dafür, dass der mögliche Verlust ganzer Tier- und Pflanzenspezies in der Allgemeinheit zunehmend als Verlust an eigener Lebensqualität oder gar als Bedrohung der eigenen Lebensgrundlage erachtet wird. Dieses Problembewusstsein dürfte aus den Tatsachen resultieren, dass gegenwärtig (i) im Verhältnis zur Vergangenheit überproportional viele Arten aussterben und (ii) die Aussterbegeschwindigkeit eminent hoch ist, sowie (iii) dem beunruhigenden Befund entspringen, dass dieses Artensterben weitgehend anthropoinduziert ist. 3
„Und wenn wir uns ansehen, wie viele Arten die Menschheit schon in Bedrängnis gebracht hat, und abschätzen, wie lange diese wohl noch zu leben haben, kommen wir auf eine Aussterberate von einer Art von 1000 pro Jahr, d. h. 1000-mal mehr als die natürliche Rate. Das Wirken der Menschheit hat die Lebenserwartung der Spezies also von einer metaphorischen Stunde auf eine Minute reduziert, und bald könnte es nur mehr
eine Sache von Sekunden sein.“ 4
Gerade der Befund, dass Menschen für das Artensterben verantwortlich sind, ruft zwangsläufig die Ethik auf den Plan. In der Übernahme dieser Verantwortung liegt die Bedingung der Möglichkeit von Umweltethik.
Die Umweltethik kann dieser Verantwortung nur gerecht werden, wenn sie in der Lage ist, praktische Maßgaben zu formulieren, deren Umsetzung dann freilich nicht mehr in ihr Ressort fällt, sondern gesellschaftspolitisch realisiert werden muss. Die Praxisfähigkeit dieser Maßgaben kann nur dann gewährleistet werden, wenn diese Maßgaben auf einem soliden normativen
2 Dies belegen die roten Listen seltener Arten und die Bundesartenschutzverordnung genauso wie das
Washingtoner Artenschutzabkommen. Auch finden sich auf Artenschutz abzielende Passagen im
Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesjagdtgesetz, in der Bundeswildschutzverordnung sowie in
Gesetzen zur ordnungsgemäßen Landwirtschaft. Ferner sind noch Vogelschutzrichtlinen und Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinien zu nennen.
3 Vgl. P I M M : Vielfalt des Lebens, 6ff. Ebenda finden sich auch Ausführungen zur Methode der
Bestimmung zur Speziesanzahl und der Aussterberate.
4 P I M M : Vielfalt des Lebens, 19.
3
Fundament ruhen. Erst das Zusammenspiel von empirischen Erhebungen der bio- und ökowissenschaften und notwendigen normativen Grundlegung ermöglicht den Gewinn von konkreten und zugleich verbindlichen handlungs(an)leitenden Aussagen.
Hiermit ist zugleich ein Problem angezeigt zu dessen Aufarbeitung diese Untersuchung einen Beitrag leisten möchte: Wie in anderen Teilbereichen der praktischen Philosophie ist auch das Spektrum umweltethischer Entwürfe erwartungsgemäß heterogen. Die prominentesten Richtungen dieses Spektrums - sie werden im Verlauf dieser Arbeit einzeln verhandelt - kursieren unter den Etiketten des Anthropo-, Patho-, Bio- und Ökozentrismus. Zwischen den Vertretern 5 der angeführten Positionen herrscht, was angesichts der Unterschiedlichkeit der Zentrierungen nicht weiter verwundert, heftiger Streit. Ziel dieser Arbeit ist es, anhand der Analyse von Artenschutzbegründungen eine konzise Diagnose dieses Streites zu erstellen sowie in therapeutischer Absicht Schlichtungsskizzen zu entwickeln.
Eine Möglichkeit für die Sichtung einer Diskussionslandschaft besteht in der Trennung von Rechtfertigung und Begründung. Für diese Untersuchung ist (i) eine solche Sichtung auf umweltethischem Gebiet angestrebt und (ii) die genannte Unterscheidung konstitutiv. Rechtfertigungen und Begründungen sind beide Genera von Argumentationen. Allerdings werden Begründungen in einer auf Prinzipien gegründeten Sprache vollzogen, während Rechtfertigungen plausibilisieren, dass mit der Zugrundelegung der Prinzipien sich spezifische Redeinteressen realisieren lassen. Rechtfertigungen unterstehen mithin stets einer Zweck-Mittel-Rationalität. Ethiken beispielsweise können Mittel sein zur Erreichung von Zwecken wie Konfliktvermeidung und -bewältigung, Sicherung des Überlebens oder eben Schutz von Arten. Freilich ist die vorgestellte Trennung nicht in einem
5 Hier und im Folgenden wird stets die maskuline Schreibweise verwendet. Dies ist dezidiert nicht als
Akt kruder Diskriminierung zu verstehen, sondern schlicht ästhetisch-sprachökonomischen Gründen
geschuldet. Die entsprechenden femininien Formen sind selbstverständlich immerzu mitzudenken.
4
>naturgemäß< gegebenen Sinn zu verstehen, sondern von vorneherein in konstruktivistischer Absicht vorgenommen.
Für die vorliegende Arbeit ergibt sich folgender Aufbau: Zunächst und zuvorderst wird das für die Arbeit leitende Begründungsverständnis motiviert und skizziert. Dabei wird insbesondere die hier nur angedeutete Unterscheidung zwischen Rechtfertigung und Begründung aufgenommen und entfaltet (↑ 2). Anschließend folgt eine knappe Darstellung der Bestimmungsversuche des Artbegriffs und den damit einhergehenden Schwierigkeiten (↑ 3).
Sodann wird die umweltethische Diskurslandschaft gesichtet und problematisiert. Die geläufigen Positionen werden einzeln vorgestellt und zueinander ins Verhältnis gestellt. Die Binnendifferenzierung innerhalb dieser Positionen bleibt aufs Notwendige beschränkt, denn im Vordergrund steht eine prägnante und problemorientierte Darstellung des jeweiligen Ansatzes. Der Fokus bleibt dabei auf die Rechtfertigungsbemühungen undtraditionen zur Gewinnung eines normativen Prinzips ausgerichtet, das seinerseits die Basis für Artenschutzbegründungen liefern soll (↑ 4). Vor diesem Hintergrund wird untersucht, ob und in wie weit die normativen Fundamente ausreichen, um einen Schutz von Arten zu begründen (↑ 5).
Insbesondere wird Martin GORKES Entwurf eines pluralistischen Holismus in exemplarischer Form analysiert. Denn es ist unter den gegenwärtig kursierenden umweltethischen Ansätzen gerade seine Ethik, die durchgängig auf den Artenschutz hin angelegt wurde: Sie garantiert eine direkte moralische Berücksichtigung von Arten. Auch diese Position wird zunächst inhaltlich charakterisiert und hinsichtlich der Begründung von Artenschutz geprüft. Es wird ferner untersucht, ob die Ablehnung des holistischen Prinzips egoistisch ist. Schließlich wird der Holismus als handlungsleitende Ethik als Interessenethik entlarvt (↑ 6).
Zuletzt werden die Analyseergebnisse rekapituliert und Ausblicke skizziert (↑ 7). Am Ende der Arbeit findet sich ein Literaturverzeichnis (↑ 8).
5
2. Vorstellung des Begründungskonzepts
Den Anfang des im Folgenden umrissenen Philosophieverständnisses bildet die Einsicht, dass Subjekte handelnd Zwecke resp. Ziele verfolgen. Zur Realisierung von Zielen resp. zur Herbeiführung von Zwecken benötigt man geeignete Mittel. Analog zu nichtsprachlichen Vollzügen lassen sich auch sprachliche Vollzüge als Mittel zur Verfolgung von Zwecken verstehen. So kann ein Treueschwur ein geeignetes Mittel sein, um die Begehrte zum Gang vor den Traualtar zu motivieren, ein guter Ratschlag mag manchen Freund vom Begehen einer großen Dummheit abhalten, lauthals skandierte Fangesänge können der favorisierten Mannschaft zum entscheidenden Treffer verhelfen. Dies sind Beispiele für sprachlich verfasste Vollzüge.
Eine Besonderheit von sprachlich verfassten Vollzügen ist, dass sie sämtliche Gegebenheiten (sprachliche wie nichtsprachliche) zum Thema haben können. Sprachliche Vollzüge können sich mithin selbst thematisieren. Motiviert durch die Einsicht, dass man auch und insbesondere redehandelnd Zwecke verfolgt, sollen im Folgenden sprachlich verfasste Vollzüge als Redehandlungen angesprochen werden. 6 Da sowohl Sequenzen als auch Teile von Redehandlungen in dieser Arbeit Untersuchungsgegenstand sind, wird im Folgenden die leitende Redehandlungs- resp. Sprachkonzeption erläutert.
Redehandlungen werden meist nicht isoliert geäußert, sondern in einer Sequenz von Redehandlungen. Sequenzen von Redehandlungen sind sowohl Anekdoten, Büttenreden und Heldenepen als auch
Argumentationen, Beweise und Begründungen. Diskurse seien diejenigen Redehandlungssequenzen, die ausschließlich kognitive Redehandlungen als Glieder haben. Die in dieser Arbeit im Fokus stehenden Redehandlungssorte ‚Begründung’ resp. ‚Argumentation’ resp. ‚Beweis’
6 Anbei sei bemerkt, dass sprachlich und nichtsprachlich verfasste Vollzüge zumeist in Allianz
auftreten.
6
sind ein spezieller Diskurstyp. Es sei angemerkt, das Diskurse und mithin Begründungen als kognitive Glieder in größeren Redehandlungszusammenhängen mit nicht-kognitiven Elementen vorkommen können. Wie sich Begründungen aus Redehandlungen aufbauen wird später verhandelt, zunächst gilt der einzelnen Redehandlung die Aufmerksamkeit.
Redehandlungen bestehen aus einem performativen und einem propositionalen Moment. Das performative Moment gibt an, in welchem Modus das propositionale Moment zu verstehen ist. Das propositionale Moment seinerseits gibt das >Was<, den Inhalt der Redehandlung wieder.
„Dem performativen Moment ist zu entnehmen welchen, welchen Zweck der Autor verfolgt, wie er das Gemeinte meint; das Gemeinte selbst ist das
propositionale Moment.“ 7
Vollzieht man eine Redehandlung, dann äußert man einen Satz. Sätze Σ ergeben sich analog aus der Anwendung eines Performators Ξ auf eine Aussage Γ. Diese Unterscheidung ist an folgenden Beispielen illustriert, indem jeweils der performative Teil des Satzes unterstrichen und der propositionale Gehalt kursiviert dargestellt ist.
a) Ich schwöre, dass ich dir immer treu sein werde. [1]
b) Folglich sind alle Lebewesen moralisch zu berücksichtigen.
c) Ich behaupte, dass empfindungsfähige Wesen Interessen haben.
Die angeführte Unterscheidung zwischen Performation und Proposition soll wenigstens drei Einsichten fördern. 8 Erstens ist zu registrieren, dass nur Performation und Proposition gemeinsam eine vollständige
Kommunikationseinheit bilden, d. h. dass nur in ihrem Zusammenspiel eine vollständige Verstehensleistung erbracht werden kann. Es ist offensichtlich, dass auf den isolierten Vollzug 9 eines performativen Aktes, indem etwa geäußert wird ‚Ich behaupte’ oder ‚Ich schwöre’ von Rezipientenseite die
7 S I E G W A R T : Vorfragen, 23.
8 Vgl. S I E G W A R T : Vorfragen, 25ff.
9 Von Umgebungsfaktoren, die die isolierte Äußerung sinnvoll ergänzen, sei abgesehen.
7
Nachfrage zu erwarten ist, was den nun behauptet oder geschworen wurde. Analog dazu ist bei der Äußerung eines isolierten propositionalen Aktes, etwa ‚alle Lebewesen sind moralisch zu berücksichtigen’ die Nachfrage zu erwarten, wie diese Aussage denn gemeint ist, also ob vermutet, bestritten oder gewünscht wird, dass alle Lebewesen moralisch zu berücksichtigen sind. Dieses Beispiel führt zur zweiten Einsicht, nämlich dass derselbe propositionale Gehalt mit ganz verschiedenem performativem Status vorgebracht werden kann; und das gilt, drittens, auch umgekehrt: Derselbe Performator kann auf ganz verschiedene Aussagen angewendet werden. Der Performator ‚Folglich’ resp. ‚Ich (schluss-)folgere’ kann (in geeignetem Kontext) mit der Aussage ‚alle Lebewesen sind moralisch zu berücksichtigen’ oder ‚nur empfindungsfähige Wesen haben Interessen’ kombiniert werden. Die Kombinierbarkeit von Performatoren mit Aussagen ist allerdings nicht völlig beliebig. So macht es zum Beispiel keinen Sinn etwas zu schwören, wenn man das Geschworene nicht einhalten kann oder will, genauso ist die Erteilung eines Ratschlags nur dann dienlich, wenn sich das Geratene auch realisieren lässt und im wohlverstandenen Interesse des Beratenen liegt. Analog
„ist es gerade der Witz des Behauptens, daß einige Aussagen korrekt behauptbar sind, andere nicht; und ebenso ist es die Pointe des Schließens, daß eben nicht
alles aus allem korrekt folgerbar ist.“ 10
Wie ausgeführt sind zwar Performatoren mit verschiedenen Aussagen kombinierbar und umgekehrt, jedoch lassen sich Performatoren und Aussagen nicht völlig beliebig miteinander kombinieren. Es gilt also zu klären, welche Performatoren auf welche Aussagen anwendbar sind. Die hier favorisierte Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, besteht in der Angabe von Redehandlungsregeln, welche die korrekte Verwendung der einzelnen Performatoren festlegen. Zur Illustration seien tentativ die Ratschlags- und Behauptungsregel notiert:
10 S I E G W A R T : Vorfragen, 28.
8
[2] a) Wenn H eine von S durchführbare und im wohlverstandenen Eigeninteresse von S liegende Handlung ist, dann darf man S die Durchführung von H raten.
b) Wenn es eine korrekte Begründung für eine Aussage Γ gibt, dann darf man Γ behaupten.
Mit der hier vertretenen Auffassung, das Vollziehen von Redehandlungen an Regeln zu binden, sind Sprachen als Redehandlungsreglements auszuzeichnen. Wie in [2] a) und b) abzulesen ist, nehmen die Redehandlungsregeln auf Ausdrücke, insbesondere Aussagen der Sprache Bezug. Über die Bestimmung, welche Ausdrücke und
Ausdrucksverbindungen der jeweiligen Sprache als wohlgeformte, d. h. zulässige Gebilde gelten, gibt eine Grammatik Auskunft. Es sind logische Grammatiken, die sich zur Analyse und Organisation kognitiver Redehandlungen besonders gut eignen. Dieser Arbeit liegt eine Standardgrammatik erster Stufe zugrunde. Sie benennt die kleinsten Ausdruckseinheiten und zeigt an, wie aus ihnen komplexe Zeichenverbindungen zusammengesetzt sind. 11
Erinnerlich besteht der Vollzug einzelner Redehandlungen in der Äußerung von Sätzen, die meistens nicht isoliert, sondern als Satzsequenzen geäußert werden. Beispiele für Satz- resp. Redehandlungssequenzen gibt es viele. Neben den schon erwähnten Anekdoten, Büttenreden und Heldenepen, gibt es noch Erzählungen, Predigten, und Gebete, Sagen, Märchen und Fabeln, etc. Die in dieser Arbeit untersuchte Redehandlungssequenz ist die Begründung. Im Folgenden wird erläutert, aus welchen Redehandlungen eine Begründung besteht und wie die einzelnen Redehandlungen zusammenspielen.
11 Ausführlich nachzulesen in S I E G W A R T : Denkwerkzeuge, Kapitel 3. Die in dieser Arbeit
verwendete Notation unterscheidet sich geringfügig von der in Kapitel 3 vorgeschlagenen, kann aber
problemlos in diese überführt werden.
9
Eine Begründung beginnt mit der Feststellung der Aussage, die begründet werden soll. Diese Aussage ist als These anzusprechen. In einer erfolgreichen Begründung tritt die These als letztes Glied der Begründung als gefolgerte Aussage wieder auf, ohne in Abhängigkeit zu einer der angenommenen Aussagen zu stehen. Die Zwischenschritte der Begründung bestehen aus Annahmen, Anziehungen und Folgerungen. Angenommen und angezogen werden Aussagen, die in eine Begründung eingespeist werden, um aus ihnen weitere Aussagen zu folgern. Das Annehmen bietet die Möglichkeit, beliebige Aussagen als Prämissen in eine Begründung einzubringen. Allerdings ist man im Fortgang der Begründung von diesen Annahmen abhängig. Das Anziehen bietet die Möglichkeit, Gründe in eine Begründung einzubringen. Das Anziehen ist frei von Abhängigkeiten. Diese Begründungsidee sei an folgendem Beispiel illustriert und erörtert.
Es soll begründet werden, dass Arten moralisch zu berücksichtigen sind, weil sie Interessen haben und Interessensträger moralisch zu berücksichtigen sind. Die Begründung beginnt mit der Feststellung der These, die man zu begründen beabsichtigt. Sodann werden in Anspruch genommene Gründen angezogen a) und b), aus denen sich die These als Folgerung ergibt c):
[3] Lebewesen sind moralisch zu berücksichtigen.
a) Da wenn etwas eine Art ist, dann hat es Interessen
b) Da wenn etwas Interessen hat, dann ist es moralisch zu berücksichtigen.
c) folglich sind Arten moralisch zu berücksichtigen.
Diese Begründung ist eine korrekte Begründung, da der Übergang von den Gründen a) und b) auf die Folgerung c) durch einschlägige Regeln der klassischen Logik abgedeckt ist. Um dies zu illustrieren sei die Begründung in begrifflich aufgearbeiteter Form erneut notiert:
10
[3*] Ist-Art (x) → ist-moralisch-zu-berücksichtigen (x)
a) Da Ist-Art (x) → Hat-Interessen (x)
b) Da Hat-Interessen (x) → Ist-moralisch-zu-berücksichtigen (x)
c) Also Ist-Art (x) → Ist-moralisch-zu-berücksichtigen (x)
In [3*] lässt sich deutlich sehen, dass sich die Korrektheit dieser Begründung der korrekten Verwendung des Subjunktors verdankt. Seine Eigenschaft transitiv zu sein garantiert den reibungslosen Übergang von a) und b) nach c). Will man ungeachtet des korrekten
Folgerungzusammenhangs die Aussage der Folgerung nicht akzeptieren, dann muss sich die Kritik auf die in der Begründung angezogenen Gründe konzentrieren. 12
Im Beispiel kann man also anzweifeln, dass a) Arten Interessen haben oder b), dass das Haben von Interessen moralische Berücksichtigungswürdigkeit impliziert. Wer das tut, tritt in einen Rechtfertigungsdiskurs über die Akzeptanz oder Plausibilität der verwendeten Gründe ein. Der Rechtfertigungsdiskurs seinerseits ist auch von Begründungsbemühungen begleitet. So könnte im gegebenen Fall für die These argumentiert werden, dass es nicht der Fall ist, dass Arten Interessen haben. Da nämlich nur empfindungsfähige Entitäten Interessen haben und es nicht der Fall ist, dass eine Art empfindungsfähig ist. Um die Begründung besser nachzuvollziehen sei sie elliptisch aber explizit notiert:
¬ (Ist-Art (x) → Hat-Interesse (x)) [4]
a) Da Hat-Interesse (x) ↔ Ist-empfindungsfähig (x)
b) Da ¬ (Ist-Art (x) → Ist-empfindungsfähig (x))
c) Also ¬ (Ist-Art (x) → Hat-Interesse (x))
12 Freilich kann man auch die verwendete Logik zurückweisen und ein alternatives Folgerungs-
reglement vorschlagen.
11
Auch diese Begründung ist eine korrekte Begründung, da der Übergang von den Gründen a) und b) auf die Folgerung c) durch einschlägige Regeln der klassischen Logik abgedeckt ist. Es handelt sich hierbei um eine indirekte Beweisführung. Um die These aus den Gründen a) und b) abzuleiten würde man zunächst annehmen, dass Arten Interessen haben. Dies tut man mit der Absicht, im weiteren Begründungsverlauf einen Widerspruch zu erzeugen, um sodann die Annahme zu negieren. Mit der Annahme, dass Arten Interessen haben, lässt sich unter Ausnutzung von Grund a) folgern, dass sie empfindungsfähig sind. Das aber steht im Widerspruch zu Grund b). Mit der Regel der Negatoreinführung darf man nun die Annahme, dass Arten Interessen haben, negieren und folgert damit korrekt die zu begründende These c).
Der hier geführte Rechtfertigungsdiskurs betrifft die semantische Ausgestaltung des Interessenbegriffs. Der Grund [3*] a) wird angezweifelt, da offensichtlich ein anderes Verständnis des Ausdrucks ‚Hat-Interesse (x)’ vorliegt. Der Zweifler reserviert die Interessenträgerschaft für empfindungsfähige Entitäten. Entscheidend ist, dass die Gründe, die in einer Begründung verwendet werden, in dieser Begründung nicht angezweifelt werden können. Nur begründungsextern kann ein Rechtfertigungsdisput geführt werden, der freilich seinerseits wieder Begründungen enthalten kann.
Begründungen sind ein durch Regeln abgesteckter steriler wie fertiler Bereich. Steril ist er insofern, als dass in diesen abgesteckten Rahmen nicht mehr über die Rechtfertigung von den verwendeten Gründen gestritten werden kann. Fertil ist er insofern, als dass in diesem abgesteckten Rahmen die Konsequenzen, die sich aus den verwendeten Gründen ergeben, ermittelt werden können bzw. gezeigt werden kann, dass bestimmte Aussagen eben nicht Konsequenz aus einer bestimmten Prämissenklasse sind. 13
13 Zur Non-Sequitur-Diagnose vgl. S I E G W A R T : Denkwerkzeuge, Kapitel 5.2.1.
12
Für die in (↑ 5) vorzunehmende Analyse von Artenschutzbegründungen werden vor dem Hintergrund des in (↑ 4) angestellten Aufrisses der umweltethischen Diskurslandschaft Kernaussagen formuliert, die als Fundament für Artenschutzbegründungen dienen. Für jede der vorgestellten umweltethischen Positionen wird eine, die normative Intuition der jeweiligen Position wiedergebende, Kernaussage entwickelt, die in den Artenschutzbegründungen als Grund verwendet wird. Da diese Kernaussagen den Ausgangspunkt, die normative Basis für die in den jeweiligen umweltethischen Positionen durchgeführten
Artenschutzbegründungen liefern, werden diese Gründe als Prinzipien angesprochen. 14
Der scholastischen Grundsatz „De principiis non est dispudantum.“ trifft also in dem Sinne zu, das über die jeweiligen umweltethischen Prinzipien innerhalb der Artenschutzbegründungen nicht gestritten werden kann. In begründungsexternen Rechtfertigungsdiskursen heißt es allerdings: „De principiis est dispudantum.“
14 Dieses Vorgehen kann als konstruktive Interpretation des durch das A L B E R T sche Münchhausen
Trilemma verunglimpften dogmatischen Abbruchs gesehen werden. Dieser schuldet seinen schlechten
Ruf eher den mit dem Ausdruck ‚Abbruch’ einhergehenden, emotiven Sprachbelastungen und
negativen Konnotationen als der Untauglichkeit in Begründungskontexten. Ein ALBERTscher
Abbruch ist schlicht ein Begründungsanfang - und der wird begründungsextern gerechtfertigt!
13
3. Vorbemerkungen zum Artbegriff
Die Bemühungen um die Bestimmung des Artbegriffs seien hier nur in Grundzügen thematisiert. In der Debatte um den heftig umstrittenen Status von Arten sind wenigstens zwei verschiedene Problembereiche zu unterscheiden. Zum einen die Frage nach einer (i) biowissenschaftlichen Definition von Arten und zum anderen die Auseinandersetzung um den deren (ii) ontologischen Status. 15
(i) „Was sich miteinander paart, das zählen wir zu einer Art.“ So lautet ein eingängiger Merksatz, den manche aus dem Biologieunterricht kennen. Er beschreibt eine Methode zur Artbestimmung, die als Kreuzungsausschluß bezeichnet wird: Je nach Beschaffenheit des Sexualsystems können sich Lebewesen entweder fortpflanzen und somit die Art erhalten, oder sie können es nicht bzw. zeugen zeugungsunfähigen Nachwuchs wie beispielsweise im Falle des berühmten Maultiers. Diese, hier intuitiv formulierte, Artdefinition geht auf Ernst MAYR zurück und wird als biologisches Artkonzept bezeichnet. Diesem biologischen Artkonzept haften empirische sowie methodische Mängel an, die hier, genauso wie die Vielzahl anderer Methoden zur Artbeschreibung, nicht weiter erörtert werden sollen. 16 Festzuhalten ist, dass es die Methode zur Artbeschreibung nicht gibt, sondern
„nur eine große Zahl von Definitionen und Charakterisierungen, die auf der Tatsache beruhen, dass nahezu jeder Biologe und jeder Paläontologe seine eigene
Vorstellung davon hat, was Arten sind.“ 17
(ii) Der Streit um den ontologischen Status von Arten ist aus der Philosophie als Nominalismus-Realismus Streit hinlänglich bekannt. Gemeinhin sind für Anhänger einer realistischen Position Arten reale Gegenstände in der Natur, während der Nominalist Arten für ein begriffsbildnerisch erzeugtes Abtraktum hält. Die Frage, ob es Arten
15 Vgl. JANICH/GUTMANN/PRIEß: Biodiversität, 282.
16 Vgl. JANICH/GUTMANN/PRIEß: Biodiversität, 283.
17 J A N I C H /GUTMANN/PRIEß: Biodiversität, 45.
14
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Magister Artium Stefan Krauss, 2007, Artenschutzbegründungen, München, GRIN Verlag GmbH
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