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1. Einleitung
Kriege hatten zur Zeit der römischen Revolution eine besondere Bedeutung; sie wurden auch zur Mehrung des innenpolitischen Prestiges bzw. der dignitas eines erfolgreichen Feldherrn mißbraucht. In diesem Zusammenhang waren Kriege auch für den cursus honorum von großer Wichtigkeit. So scheint es kaum verwunderlich, daß sich die Konsuln oftmals um eine ehrenhafte prokonsularische Tätigkeit im Anschluß an ihr Konsulat bemühten. Im Jahre 59 v.Chr. gelang es C. Caesar 1 , daß er als Prokonsul für die gallischen Provinzen bestimmt wurde, die ihm gute Möglichkeiten zu großen Triumphen und zum Erlangen von Reichtum boten. Ursprünglich hätte er als Prokonsul im Jahre 58 die Aufsicht über Wiesen und Wälder in Italien führen sollen 2 . Durch die Zusammenarbeit mit den beiden anderen Triumvirn 3 und durch deren Hilfe erreichte Caesar letztendlich aber die Übertragung der Provinzen Gallia citerior mit Illyricum und Gallia Narbonensis an ihn. Um die damaligen Tatbestände sicher rekonstruieren zu können, ist man zunächst von den überlieferten Quellen abhängig. Diese sind zwar ausreichend vorhanden, bringen bezüglich ihres Aussagewerts jedoch Schwierigkeiten mit sich: Weder kann den Quellen eine zuverlässige Glaubwürdigkeit zugesprochen werden, noch ist eine genaue zeitliche Abfolge der Geschehnisse auszumachen. Das erstbenannte Problem ergibt sich daraus, daß Caesar selbst am umfassensten die Ereignisgeschichte in Gallien überliefert. Dieses Phänomen bedingt allerdings erst recht eine genaue Untersuchung hinsichtlich der Glaubwürdigkeit. Darauf wird jedoch an einer anderen Stelle intensiver eingegangen. Die Problematik der Chronologie kommt vor allem aufgrund der äußerst wenigen Zeitangaben durch Caesar in seinem Bericht zustande. Zwar bietet sich als Zeitgenosse Cicero besonders an, dieser zeigt jedoch erst im Jahre 54 v.Chr. ein gewisses Interesse an den politischen Vorgängen, als sein Bruder Quintus bei Caesar Legat wird. 4 Die späteren Historiker, wie zum Beispiel Sueton, Appian, Cassius Dio, Eutrop, Plutarch oder Orosius, kannten sowohl den Ausgang der Bürgerkriege, das Ende Caesars als auch den Untergang der Republik, daher waren sie, was die Vorgänge in Gallien und danach angeht, voreingenommen bzw. von Caesars teilweise großen Taten noch beeindruckt. Dennoch ist Sueton eine recht sichere Quelle, da er als römischer Regierungsbeamter die Möglichkeit zur Einsicht in das kaiserliche Archiv hatte.
1 Im folgenden nur noch Caesar genannt.
2 Suet. Iul. 19
3 Im Jahre 60/ 59 v.Chr. kam es unter Caesar, Pompeius und Crassus zu einem politischen Bündnis, dem sog. 1. Triumvirat.
4 Vgl. U. Maier, Caesars Feldzüge in Gallien (58- 51 v.Chr.) in ihrem Zusammenhang mit der stadtrömischen Politik (Saarbrücker Beiträge zur Altertumskunde), Bonn 1978, 16.
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Moderne Wissenschaftler, wie Helga Gesche, Alfred Heuss, Christian Meier, Ulrich Maier und Hermann Strasburger, sind sich demgegenüber weitestgehend einig, daß Caesar für den gallischen Krieg keinerlei Legitimation besaß und ihn daher gegen den Willen des Senats und zu Unrecht begann. Eine in gewissen Punkten divergierende Auffassung vertritt Werner Dahlheim, der von Caesar behauptet, er sei in den gallischen Krieg vorab hineingeraten und habe dann erst den entscheidenden Eroberungsgedanken gehabt. 5 Mit Hilfe dieser modernen Literatur und trotz der oben beschriebenen Quellensituation werde ich in der vorliegenden Arbeit versuchen, die Ereignisgeschichte des gallischen Krieges richtig darzustellen und dabei die Glaubwürdigkeit Caesars hinsichtlich seines Berichts im Bellum Gallicum genau zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird zunächst auf die politischen Verhältnisse in Gallien und auf die Position der römischen Regierung im Jahre 60 eingegangen. Im folgenden beschreibe ich dann die militärischen Operationen Caesars 58, stelle anschließend seine Rechtfertigungsaussagen für den gallischen Krieg dar und werde diese letztendlich auf ihren Aussagewert hin prüfen.
5 Vgl. W. Dahlheim, Julius Cäsar. Die Ehre des Kriegers und der Untergang der Römischen Republik (SP 5218), München 1987, 59-60.
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2. Die Darstellung der gallisch-römischen Beziehungen
2.1 Die innenpolitische Lage Galliens zum Ende der 60er Jahre v.Chr.
"Gallia est omnis divisa in departes tres, quarum unam incolunt Belgae, aliam Aquitani (Gallia transalpina), tertiam, qui ipsorum lingua Celtae, nostra Galli appelantur (Gallia Comata, freies Gallien)." 6 Neben den beiden benannten römischen Provinzen existierte außerdem Gallia cisalpina; dies machte den Bereich Oberitalien aus und wurde als erste römische Provinz 200 v.Chr. unterworfen. 7
Ganz Gallien organisierte sich in Stämmen, die sich alle in ihrer Sprache, ihrer Religion und in ihren Gewohnheiten unterschieden 8 , wobei die gesellschaftliche und politische Ordnung aristokratisch war. 9
Im Jahre 61 wurde das im allgemeinen friedvolle System jedoch gestört, und zwar aufgrund einer Bedrohung durch die Germanen, die von den Sequanern, Stammesnachbarn der Haeduer, zu Hilfe geholt worden sind, um den Haeduern ihre besonders enge Freundschaft zu Rom streitig zu machen. 10 Ein Motiv dafür liefert Caesar in seinem Bellum Gallicum: "Cum Caesar in Galliam venit, alterius factionis principes erant Haedui, alterius Sequani."(Caes. Gall. 6, 12, 1). Der Germanenkönig Ariovist siegte über die Haeduer und erweiterte sein eigenes Einzugsgebiet auch auf das der Sequaner aus (Caes. Gall. 1, 31, 10-12). Die Tatsache, daß die gefürchteten Germanen nun unmittelbare Nachbarn der besiegten Haeduer waren, veranlaßte diese, sich mit einem Hilfegesuch an den Senat in Rom zu wenden. Daraufhin konnte sich der Senat zu einer Hilfsaktion zwar nur schwer entschließen, man einigte sich jedoch darauf, "...Haeduos ceterosque amicos populi Romani..." (Caes. Gall. 1, 35, 4) einen besonderen Schutz durch die jeweiligen Statthalter zu gewähren. Anlaß zu diesem Entschluß gab dem Senat außerdem die Betrachtung der gallischen Verhältnisse, auf die durch das Aufhalten der Germanen in Gallia Comata ein vollkommen neues Licht fiel: Die
C. Iulius Caesar, De bello Gallico, Hrg.: H.- J. Glücklich, Stuttgart 2 1993, 1, 1. 6
7 Gallia Narbonensis wurde 120 v.Chr. unterworfen, Gallia Comata 58-51 v.Chr. durch C. Iulius Caesar.
8 Vgl. Caes. Gall. 1, 2.
9 Vgl. W. Will, Julius Caesar. Eine Bilanz, Stuttgart/ Berlin/ Köln 1992, 72.
10 Vgl. Chr. Meier, Caesar, Berlin 1982, 292
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Germanen stellten einen entscheidenden neuen Faktor in Gallien dar. 11 Weitere Aktivitäten fanden durch die römische Regierung nicht statt (Caes. Gall. 6, 12, 5). Im März im Jahre 60 ergab sich aus den Auswanderungsplänen des Stammes der Helvetier ein weiteres Problem für die Provinzorganisierung; diese planten nämlich, in das Gebiet der Santonen in Südwestgallien überzusiedeln (Caes. Gall. 1, 2-3; 10, 1). Im Falle einer Realisierung ihres Planes hätten sich etliche Stämme den Helvetiern anschließen und so enorme Unruhe in die römische Provinz bringen können, so daß die römische Regierung, die in Gallien ein politisches Gleichgewicht aufrechterhalten wollte, ihre Politik weit verfehlt hätte. 12 Motive, die die Helvetier zu ihrem Vorhaben gebracht haben könnten, werden bei Caesar jedoch nicht eindeutig klar; eine Erklärungsmöglichkeit wäre hier die potentielle Gefahr durch die Germanen im Sequanergebiet. 13 Schon zwei Monate später, im Mai im Jahre 60, hatte sich die Aufregung in Gallien aber wieder beruhigt, so daß eine außenpolitische Gefahr für die Römer nicht mehr akut war.
2.2 Die Position der römischen Regierung
Aus der in Punkt 2.1 dargestellten politischen Situation in Gallien ergaben sich für die römische Regierung zweierlei Probleme, von denen jedes allein schon das Gleichgewicht der Provinz störte: Zum einen behaupteten sich die Sequaner gegenüber den Haeduern, zum anderen schien eine Völkerbewegung bevorzustehen, deren Ausmaß nicht absehbar war. 14 Die Haltung des Senats betreffend der gallischen Außenpolitik zum Ende der 60er Jahre war dennoch äußerst defensiv. Obwohl der Stamm der Haeduer zu den engen Freunden des römischen Volkes zählte, entschloß sich der Senat erst nach langen Überlegungen zu einer Hilfsaktion. 15 Zudem bestand ebenso für die Römer selbst eine gewisse Gefahr durch den Aufenthalt der Germanen (s.o.), doch auch diese Tatsache ließ die Regierung nicht entschiedener handeln. Ein ähnliches Phänomen begegnet uns bezüglich der Reaktion des Senats auf die Auswanderungspläne der Helvetier: Einerseits erhielten die Konsuln Metellus Celer und Afranius 16 (außerordentlicherweise) die gallischen Provinzen, um einen Zusammenschluß gallischer Stämme mit den Helvetiern zu verhindern 17 , doch andererseits
11 Vgl. P. Tasler, Caesar, in: RGA 4, 1981,310-319, 312. Vgl. A. Heuss, Römische Geschichte, Braunschweig 4 1976, 269. 12
13 Vgl. P. Tasler, 312. Dazu auch: W. Dahlheim, Julius Cäsar, 59.
14 Vgl. A. Heuss, 270.
15 Vgl. Chr. Meier, 292 f.
16 Q. Caecilius Q. f. Metellus Celer und L. Afranius A. f. waren 60 v.Chr. Konsuln
17 Vgl. D. Timpe, Caesars gallischer Krieg und das Problem des römischen Imperialismus,
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schmeichelte der Senat dem Germanenkönig Ariovist, indem er ihm den Titel "...rex et amicus populi Romani..." (Caes. Gall. 1, 35, 2; 40, 2; 43, 4 f.; 44, 5; Plut. Caes. 19, 1; Cass. Dio 38, 34, 3; 42, 1-3; 44, 1; App. Celt. 16) überreichte. Aber nicht nur in diesem Fall wollte die römische Regierung durch das Verleihen einer derartigen Auszeichnung eine freundschaftliche Beziehung aufbauen bzw. erhalten: Auch der ehemalige Sequanerhäuptling Casticus besaß den Beinamen "...populi Romani amicus..." (Caes. Gall. 3, 4), den er auf Beschluß des Senats erhielt. "Besonders enge Freundschaft- und, nach der gallischen Formulierung, Blutsbrüderschaft-..." 18 verband die Römer mit den Haeduern. Daß Caesar die soeben beschriebene defensive und friedvolle Position des Senats nicht vertrat, wird im folgenden noch deutlich.
3. Die Vorbereitungen für das gallische Kommando und die Ereignisse des Jahres 58 v.Chr. nach dem 1. Buch des Bellum Gallicum
3.1 Die Provinzübertragung an Caesar
Vorab muß gesagt werden, daß Caesar die gallischen Provinzen nicht, wie es verfassungsrechtlich gewesen wäre, sämtlich durch den Senat übertragen worden sind. Dabei stimmt die moderne Wissenschaft weitestgehend überein, daß die Lex Vatinia im Jahre 59 durch Volksbeschluß durchgesetzt wurde. Dieses Gesetz beinhaltete die Übertragung der in Norditalien gelegenen Provinz Gallia cisalpina mit Illyricum an Caesar, die sich in einem Punkt wesentlich von allen anderen Provinzen unterschied: Aufgrund der hohen Anzahl an römischen Bürgern bot sich für Caesar eine günstige Gelegenheit, viele Soldaten für sein Heer zu rekrutieren. Die Ausführungen Ciceros in seiner Rede "In Vatinium testem" im Jahre 59 bestätigen die oben angesprochene Verfassungswidrigkeit: Der Volkstribun Vatinius wurde angeklagt, dem Senat bezüglich der Provinzverteilung sämtliche Rechte genommen zu haben 19 , so daß die ursprünglichen Regeln der römischen Ordnung vollkommen übergangen bzw. ausgeschaltet worden sind.
Die Gesetzesannahme selbst muß zusätzlich genauer betrachtet werden. So behauptet zum Beispiel Plutarch, Pompeius, inzwischen schon Caesars Schwiegersohn, hätte gewaltsam
in: Historia 14, 1965, 189- 214, 195.
18 Vgl. Chr. Meier, a.a.O., 292.
19 Vgl. M. T. Cicero, In Vatinium testem, 35- 36.
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die Zuteilung der Provinzen in Verbindung mit dem. Ackergesetz (Lex Agraria) durchgesetzt. 20
Einen Gewaltakt schließt H. Gesche, die diesbezüglich nichts erwähnt 21 , im Gegensatz zu Plutarch aus, und auch A. Heuss scheint von den Ausführungen Plutarchs nicht überzeugt zu sein, denn er äußert sich folgendermaßen: "...durch einen Volksbeschluß...übertragen ließ" 22 . Ein weiterer Punkt, in dem die moderne Forschung nicht mit Plutarch, aber auch nicht mit Appian 23 übereinstimmt, ist die Frage, welche Provinzen Caesar durch Volksbeschluß erhält, welche aber zusätzlich noch vom Senat. Der griechische Historiker Appian und der griechische Biograph und Schriftsteller Plutarch gingen davon aus, daß Caesar für Gallia cisalpina und Gallia transalpina (Gallia Narbonensis) vom römischen Volk gewählt wurde 24 . Dem schloß sich ebenso Orosius an, ein römischer Historiker des 5. Jahrhunderts n.Chr. 25 Eine gegensätzliche Auffassung vertraten Dio Cassius 26 und Sueton. 27 Sie sagen diesbezüglich, Gallia transalpina sei an Caesar durch die Senatoren gegeben worden. Diesselbe Darstellung bestätigen auch H. Gesche 28 und A. Heuss 29 : Während bei H. Gesche die Beweggründe für das Hinzufügen des transalpinen Galliens zwar unklar bleiben, nennt A. Heuss den Grund des plötzlichen Todes des Prokonsuls von Gallia Narbonensis. Durch einen von Pompeius eingebrachten Gesetzesbeschluß 30 war es durch dessen Tod ein leichtes, Caesar Gallia Narbonensis zu übertragen.Eine weitere Bekräftigung für einen solchen Verlauf des damaligen Geschehens gibt uns außerdem U. Maier, der beschreibt, inwiefern der Senat gezwungen war, Caesar Gallia Narbonensis zu übertragen. Eine große Rolle spielt dabei der militärisch erfahrene Pompeius. 31
Ohne daß geklärt wird, aus welchen Gründen auch immer Caesar zu den gallischen Provinzen kam, ist dennoch klar, daß er mit der Konsolidierung eines großen Gesetzprogrammes "...den Senat schwerer und nachhaltiger geschlagen hatte als alle anderen." 32
20 Vgl. Plutarch, Caes. 14, 10-12; Pomp. 48, 4.
21 Vgl. H. Gesche, Caesar (Edf 51), Darmstadt 1976, 52.
22 Vgl. A. Heuss, a.a.O., 269.
23 Vgl. App. civ. 2, 13, 49.
24 Vgl. Plutarch, Caes. 14, 10- 12; Pomp. 48,4; Cato min. 33, 5.
25 Vgl. Orosius hist. 6, 7, 1.
26 Vgl. Dio Cassius 38, 8, 4-5.
27 Vgl. T. Sueton, Iul. 22, 1-2.
28 Vgl. H. Gesche, 52.
29 Vgl. A. Heuss, 269.
30 Vgl. A. Heuss, 200-201.
31 Vgl. U. Maier, 31.
32 Vgl. Chr. Meier, 275.
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von Schüler/in Fr. Riekenberg
COOL.
Hallo Fr.Riekenberg,
alles, alles Gute auf ihrem weiteren Lebensweg!!!
Sie waren eine tolle Geschichts-Lehrerin!!
am Friday, August 06, 2004-