Inhalt:
1. Einleitung S.3
2. Historische Entwicklung und vertragliche Grundlagen
der EU S.4
a. Die Gründungsverträge S.4
b. Die Europäische Union S.4
c. Der gescheiterte Verfassungsvertrag und der Reform-
vertrag von Lissabon S.5
3. Die Diskussion über das Demokratiedefizit der EU S.6
a. Demokratische Legitimation und Demokratiedefizit S.6
b. Das Demokratiedefizit der EU S.8
4. Die Änderungen im Vertrag von Lissabon S.10
a. „Partizipative Demokratie“
(Art. 8 - 8b EUV idF VvL) S.10
b. Die Mitwirkung nationaler Parlamente
(Art. 8c EUV idF VvL) S.12
c. Die Stellung des Europäischen Parlaments
(Art. 9a EUV idF VvL u.a.) S.13
d. Sonstige Änderungen S.16
5. Fazit S.16
6. Quellen S.17
2
1. Einleitung
Nach der Ablehnung des „Vertrags über eine Verfassung für Europa“ durch die französischen und niederländischen Wähler im Jahre 2005 geriet die weitere Entwicklung der Europäischen Union zunächst ins Stocken. Die europäischen Politiker verordneten sich eine „Denkpause“ um über das weitere Vorgehen zu beraten. Schon im Sommer 2007 begann dann die Arbeit an einem neuen EU-Vertrag, welcher die gescheiterte Verfassung ersetzen sollte. Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs den „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ (im Folgenden: Reformvertrag). Dieser enthält viele Elemente der alten Verfassung und soll auch einen der Hauptkritikpunkte an der Europäischen Union ansprechen: den des vermeintlichen Demokratiedefizits der Union. Kritiker werfen der EU vor, dass sie von den europäischen Bürgern nicht demokratisch zur Verantwortung gezogen werden könne. Der EU und ihren Institutionen in Brüssel, Luxemburg und Straßburg mangele es an Gewaltenteilung, Transparenz und demokratischer Kontrolle durch die europäischen Bürger. Vor allem das europäische Parlament und die nationalen Parlamente hätten zu wenig Einfluss auf die Arbeit der Kommission und des Ministerrats. Die Legitimationsketten, welche von den nationalen Bürgern über die von ihnen gewählten Regierungen in die EU hineinreichen, seien zu lang um eine effektive demokratische Kontrolle der EU zu gewährleisten.
Der Reformvertrag von Lissabon sieht mehrere Änderungen vor, die diese Probleme lösen sollen. In meiner Arbeit möchte ich diese Änderungen vorstellen und dann im Fazit diskutieren, ob sie das Problem des Demokratiedefizits wirklich lösen können. Zuvor werde ich noch einen kurzen Überblick über die historische Entwicklung der europäischen Integration und ihre vertraglichen Grundlagen bieten. Außerdem werde ich die Diskussion um das Demokratiedefizit der Europäischen Union zusammenfassend darstellen. Dazu muss natürlich auch der Begriff „Demokratiedefizit“ im europäischen Kontext definiert werden.
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2. Historische Entwicklung und vertragliche Grundlagen der EU
a. Die Gründungsverträge
Nach den Schrecken von zwei Weltkriegen waren die europäischen (und amerikanischen) Politiker zur Mitte des 20. Jahrhunderts entschlossen für eine friedliche Zukunft Europas zu sorgen. Zu diesem Zwecke sollte die europäische Integration vorangetrieben werden, um zukünftige Konflikte verhindern bzw. friedlich lösen zu können.
Bereits 1948 wurde die Westeuropäische Union (WEU) als ein System kollektiver Sicherheit errichtet. Am 18. April 1951 unterzeichneten Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion), der 1952 in Kraft trat. Im Rahmen dieser ersten europäischen Gemeinschaft wurden vier Organe eingerichtet: eine Hohe Behörde, ein Rat, eine parlamentarische Versammlung (später das Europäische Parlament) und der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) scheiterte 1954 am Veto des französischen Parlaments. Um die Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes voranzutreiben, wurden am 25. März 1957 in Rom die Verträge über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) unterzeichnet. 1 EuGH und parlamentarische Versammlung waren nun für alle drei Europäischen Gemeinschaften zuständig, 1967 fusionierten auch die beiden übrigen Organe der Gemeinschaften. Die wirtschaftliche Integration Europas machte große Fortschritte, während die politische Integration nur langsam vorankam. Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) institutionalisierte zumindest die Beratung und Konsultierung im Bereich der Aussenpolitik. 2
b. Die Europäische Union
Am 7. Februar 2002 wurde in Maastricht der Vertrag über die Europäische Union (EU) unterzeichnet. Die EU besteht aus drei Säulen: Der Europäischen Gemeinschaft (EG, vormals EWG), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Sie beruht auf den Strukturprinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 EUV), Föderalismus (Art. 1 Abs. 2 EUV) und Subsidiarität (Art. 2 Abs. 2 EUV). 3 Wie das Demokratieprinzip in der EU verwirklicht werden sollte, darum geht es in der Diskussion um das Demokratiedefizit der EU.
1 Bieber, 2006: S.39 ff.
2 Holtmann, 2008: S.3
3 ebd.: S. 4 f.
4
Dem Vertrag von Maastricht folgte dann 2. Oktober 1997 der Vertrag von Amsterdam, der für eine Vereinfachung des geltenden europäischen Rechts und Verbesserungen im institutionellen Bereich sorgen sollte. Am 26. Februar 2001 wurde der Vertrag von Nizza unterzeichnet, der im Februar 2003 in Kraft trat. Dieser sollte vor allem die institutionellen Bestimmungen der EU für die bevorstehende Osterweiterung anpassen. Im Jahre 2002 lief auch der Vertrag über die EGKS aus. 4
c. Der gescheiterte Verfassungsvertrag und der Reform-
vertrag von Lissabon
Unter der Führung des ehemaligen französischen Präsidenten Giscard D’Estaing sollte ein Europäischer Konvent (bestehend aus Regierungsbeauftragten der Mitgliedsstaaten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente sowie Vertretern der Kommission und der beitrittswilligen Staaten) einen Entwurf für einen „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ ausarbeiten. Im Juni 2004 einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf einen endgültigen Vertragsentwurf. 5 Die Verfassung sollte die Institutionen, Rechtsordnung und die Werte der EU, die sich im Laufe der europäischen Integration entwickelt hatten, umfassen. Sie sollte die EU- und EG-Verträge ersetzen und auch noch die im Jahre 2000 verabschiedete EU-Grundrechtscharta aufnehmen. Ziele waren die weitere Vereinfachung des Europarechts und ein institutionelles „Streamlining“. Der Vertragsentwurf wurde jedoch 2005 bei zwei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt und konnte deshalb nicht in Kraft treten. 6 Nach einer selbstverordneten „Denkpause“ wurde ein Reformvertrag ausgearbeitet, der anstelle der abgelehnten Verfassung die Reform der EU vorantreiben sollte. Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten den Vertrag von Lissabon (Reformvertrag, VvL). Der Reformvertrag soll im Jahre 2009 nach der erfolgreichen Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Bis dahin gelten noch die Vorschriften aus dem Vertrag von Nizza aus dem Jahre 2003. 7 Der Reformvertrag ist ein „klassischer Mantelvertrag“: Er ändert die bestehenden Verträge nur und soll diese im Gegensatz zum Verfassungsvertrag nicht ersetzen, obwohl er einige Elemente des gescheiterten Verfassungsvertrages übernimmt. Der Name des EGV soll in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geändert werden. 8
4 Bieber, 2008: S. 42 f.
5 Holtmann, 2008: S.7
6 Bieber, 2008: S.46
7 Holtmann, 2008: S.9
8 Fischer, 2008: S.79
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Arbeit zitieren:
Oliver Bräuner, 2008, Der Reformvertrag von Lissabon und die demokratische Legitimation der EU, München, GRIN Verlag GmbH
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