Inhalt
Inhalt II
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis IV
Abk ürzungsverzeichnis. V
A. Einleitender Teil 1
I. Begriffsabgrenzung 1
II. Problemstellung 3
B. Rahmenbedingungen eines Abschlussprüferwechsels. 3
I. Gesetzliche Regelungen 3
1. Darstellung der deutschen Regelung. 3
a. Erfordernis eines Testates 3
b. Bestellung des Abschlussprüfers. 4
i) Regelung vor Einführung des KonTraG 5
ii) Regelung nach Einführung des KonTraG. 5
c. Rotationspflicht 6
i) Regelung vor Einführung des KonTraG 6
ii) Regelung nach Einführung des KonTraG. 6
2. Internationaler Vergleich. 6
II. Freiwilliger Prüferwechsel 8
III. Formen und Arten von Wirtschaftsprüfungsunternehmen 9
IV. Die Beziehung zwischen Prinzipal und Agent. 10
1. Annahmen der Theorie 10
2. Asymmetrische Informationsverteilung aus Sicht des Prinzipals. 11
3. Asymmetrische Informationsverteilung aus Sicht des Agenten 11
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C. Ursachen für die Neuwahl eines Abschlussprüfers 12
I. Einfluss von Konjunkturschwankungen. 13
II. Geschäftserweiterung 14
1. Going Public (Börsengang) 14
2. Internationale Ausrichtung 16
3. Mergers and Acquisitions 16
III. Auswirkungen eines Testates. 17
IV. Zusatzleistungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. 18
1. Laufende Betreuung neben dem Mandat. 19
2. Separate Beratungsfelder. 20
V. Kritische Würdigung 20
D. Schlussbemerkung und Ausblick. 21
Literaturverzeichnis 23
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Abbildungs - und Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Regelungen zum Prüferwechsel im Vergleich. 8
Abbildung 1:Die „Big-Four“-Gesellschaften. 9
Tabelle 1: Richtung des Prüferwechsels. 15
Abbildung 2: Leistungsprogramm von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 19
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Abkürzungsverzeichnis
evtl. eventuell GAAP General Accepted Accounting Principles gem. gemäß GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards JA Jahresabschluss KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen n. F. neue Fassung OECD Organization for Economic Cooperation and Development StB Steuerberater vBP vereidigter Buchprüfer WP Wirtschaftsprüfer z. B. zum Beispiel
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A. Einleitender Teil
I. Begriffsabgrenzung
Auditor in das Deutsche übersetzt ist der Buchprüfer 1 , Abschlussprüfer oder auch Wirtschaftsprüfer 2 , doch was ist ein Abschlussprüfer?
Bei Nichtkapitalgesellschaften bildet die Bilanz und die Gewinn und Verlustrechnung den handelsrechtlichen JA (§ 242 (3) HGB). Bei Kapitalgesellschaften ist zusätzlich ein Anhang enthalten und neben dem Abschluss ein Lagebericht aufzustellen. Der JA soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln (§ 264 HGB). Laut Bitz beinhaltet der JA Abbildungen realen betrieblichen Geschehens, 3 Baetge vergleicht den JA sogar nur mit einem „gemalten“ Bild. 4 Es ist zu erkennen, das der Abschluss nicht exakt den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, obwohl er für unternehmensexterne Personen eine der wichtigsten Informationsquellen darstellt und daher einem besonderem Schutz bedarf. 5,6 Was Prüfungen sind, ist aus dem allgemeinen Sprachgebrauch sicherlich bekannt. Aus der Notwendigkeit der Überprüfung öffentlicher Finanzen hat sich bereits im Mittelalter die Prüfung entwickelt. Wegen der Befangenheit von Beteiligten wurde schon frühzeitig eine strikte Trennung zwischen exekutiven Organen und Prüfern angestrebt. 7 In Deutschland wird die Abschlussprüfung in der Regel von Wirtschaftsprüfern durchgeführt, die nicht mit dem zu prüfenden Unternehmen verbunden sein dürfen. Die so genannte Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers hat eine große Bedeutung. Gemäß § 319 (1) HGB darf bei mittelgroßen GmbHs und mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften die Prüfung auch von einem vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften durchgeführt werden.
Die Anforderungen an einen Wirtschaftsprüfer sind hoch. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer :
1 Vgl. Honig, Winfried: Mr Honey´s Business Dictionary
2 Vgl. Marten, Kai-Uwe / Quick, Rainer / Ruhnke, Klaus: Wirtschaftsprüfung 2001, S. 4
3 Vgl. Bitz, Michael / Schneeloch, Dieter: Jahresabschluß, 1997, S. 9
4 Vgl. Baetge / Kisch / Thiele: Bilanzen, 2001, S. 5-6
5 Vgl. Wöhe, Günter / Döring, Ulrich: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2000, S.
877
6 Vgl. Döring, Ulrich / Buchholz, Rainer: Buchhaltung und Jahresabschluß, 2001, S. 1-4
7 Vgl. Leffson, Ulrich: Wirtschaftsprüfung, 1988, S. 1-7
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Bei typischem Berufszugang:
• ein Studium im Fachbereich Wirtschaft, Recht, Technik oder Landwirtschaft absolviert hat,
• mindestens drei bzw. bei Fachhochschulabsolventen sechs Jahre praktische Prüfungstätigkeit aufweisen kann und
• davon mindestens zwei Jahre nach dem Studium erfolgt sind. Bei Berufszugang über die Qualifikation als StB oder vBP:
• 15 Jahre Berufsausübung als StB oder vBP nachgewiesen werden oder
• 5 Jahre Tätigkeit als StB oder vBP in der Prüfungstätigkeit
• davon mindestens 3 Jahre Prüfungstätigkeit und 2 Jahre bei einem WP oder
• 10 Jahre Tätigkeit bei einem WP oder einer sonstigen Prüfungseinrichtung,
• davon mindesten 3 Jahre Prüfungstätigkeit und 2 Jahre bei einem WP. 1 Mit diesen hohen Anforderungen soll gewährleistet werden, dass der Wirtschaftsprüfer den Anforderungen der Auftraggeber und Dritter gerecht werden kann. Schließlich ist er eine Person öffentlichen Vertauens.
Bei der Prüfung steht die Analyse, ob der Jahresabschluss den GoB und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht im Vordergrund. Wegen hohen Kosten und Zeitdruck kann dabei nicht jede Buchung kontrolliert werden. Der Prüfer bedient sich speziellen Prüfungsmethoden, die auf einerseits statistischen Verfahren und andererseits auf Erfahrungen zu Fehlerquellen beruhen.
Der Auditor Switch 2 ist der Wechsel des Abschlussprüfers, also einen bisherigen Prüfer nach Ablauf der Prüfungsperiode nicht erneut zu beauftragen. 3 Seit Einführung des KonTraG besteht sogar eine Pflicht den Abschlussprüfer nach einer bestimmten Frist zu wechseln.
1 Vgl. Lauterbach, Andrea / Brauner Detlef: Berufsziel Steuerberater / Wirtschaftsprüfer: Berufsexamina,
Tätigkeitsbereiche, Perspektiven, 2002, S. 37-39
2 In der Literatur ist oft auch der Begriff auditor change zu finden, der aber synonym benutzt wird.
3 Vgl. Leffson, Ulrich: Wirtschaftsprüfung, 1988, S. 113
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Arbeit zitieren:
Dipl.-Kfm. (FH) Mike Höltker, 2003, Auditor Switch - Gründe für den Wechsel des Abschlussprüfers, München, GRIN Verlag GmbH
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