Inhalt
Abbildungen III
1 Einleitung 1
2 Vorläufer und veränderte Rahmenbedingungen der
Raumentwicklung in Deutschland 2
2.1 Der Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen (ORA) 1993 2
2.2 Der aktuelle Bezugsrahmen für die neuen Leitbilder der
4
Raumentwicklung
2.2.1 Neue gesellschaftliche Herausforderungen
5
2.2.2 Wandel der räumlichen Entwicklung und Raumnutzungen 7
2.2.3 Europäische Dimension der Raumentwicklungspolitik 9
3 Die neuen Leitbilder der Raumentwicklung 11
3.1 Leitbild 1: „Wachstum und Innovation“ 11
3.2 Leitbild 2: „Daseinsvorsorge sichern“ 15
3.3 Leitbild 3: „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten“ 17
4 Zusammenfassung 20
Literatur 21
Die Gliederungspunkte sind angelehnt an das Thesenpapier der Ministerkonferenz für
Raumentwicklung (BMVBS 2006a:III)
III
Abbildungen
Abb. 1 Netzwerk des Activators von Braun 6
Abb. 2 Karte: Leitbild 1 - Wachstum und Innovation 14
Abb. 3 Karte: Leitbild 2 - Daseinsvorsorge sichern 17
Abb. 4 Karte: Leitbild 3 - Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften 19 gestalten
1 EINLEITUNG
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 30. Juni des Jahres 2006, unmittelbar nach der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO), äußert sich der Vorsitzende Ernst Pfister, zu der jüngst verabschiedeten Konzeption der „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“: "Sie trennt nicht zwischen starken und schwachen Regionen, trennt nicht zwischen Ost und West oder zwischen Stadt und Land. Vielmehr macht sie sehr deutlich, dass die bestehenden Herausforderungen - trotz aller Entwicklungsunterschiede - nur im Miteinander der Regionen und im Miteinander von Stadt und Land zu bewältigen sein werden" (BMVBS 2006b).
Hiermit bekräftigt er einen Punkt, worin sich das neue und weiterentwickelte Konzept der „Neuen Leitbilder“ von seinem Vorläufer, dem „Raumordnerischen Orientierungsrahmen“ (ORA) des Jahres 1993, unterscheidet. Es geht um eine gesamtdeutsche Konzeption, die von innenpolitischen und wirtschaftlichen Tendenzen beeinflusst ist, aber ebenso auf den überregionalen Beziehungen in einem zusammengewachsenen Europa basiert.
In diesem Kontext haben in den vergangenen 13 Jahren wesentliche Veränderungen stattgefunden, die das heutige Standortbild Deutschlands entscheidend prägen. Jene Veränderungen und die sich daraus neu ergebenden Leitbilder sollen im Folgenden Gegenstand der Betrachtung sein und diskutiert werden. Auch gilt es, Beispiele zu finden, an denen die Leitbilder verdeutlicht werden können. Diese sollen insbesondere dem ostdeutschen Bundesgebiet entnommen werden, da diesem im Allgemeinen eine stärkere Bedürftigkeit der Förderung zugesprochen wird.
Die Beschlüsse des ORA von 1993 sind eine wesentliche Grundvoraussetzung, für das spätere Verständnis der weiterentwickelten Leitbild-Konzeption des Jahres 2006. Somit ist es zunächst von Nöten, diese noch einmal in einer kurzen Zusammenschau aufzugreifen. Danach müssen die Weiterentwicklungen und aktuellen Kontexte in Deutschland ins Blickfeld der Analyse gerückt werden, um schließlich zu klären, was die neuen Leitbilder ausmacht, die im Verlauf mehrerer Jahre in unzähligen Fachtagungen von einem Komitee des BBR (Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung) und anderen Experten entwickelt wurden.
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2 VORLÄUFER UND VERÄNDERTE RAHMENBEDINGUNGEN DER RAUMENTWICKLUNG IN DEUTSCHLAND
In diesem zweiten Abschnitt soll es nun darum gehen, ein Grundverständnis für die Entwicklung der neuen „Leitbilder der Raumentwicklung“ zu erwerben. Dabei müssen vor allem die veränderten Kontexte der wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklung untersucht werden. Die Globalisierung, die man im deutschen Sinne wohl treffender noch als Europäisierung bezeichnen kann, beeinflusst auch die regional bezogenen Debatten zunehmend. Der europäische Kontext kann nicht mehr außen vor gelassen werden. Auch der demographische Wandel ist im Zusammenhang der veränderten Rahmenbedingungen ein Stichwort von wesentlicher Bedeutung. Zu guter Letzt muss schließlich auch die Problematik der Nutzung von nichterneuerbaren Ressourcen und deren Alternativlösungen betrachtet werden. Zunächst soll es jedoch um jene raumordnerischen Beschlüsse gehen, die bereits vor mehr als 10 Jahren gefasst wurden und auf welchen die weiteren Überlegungen aufbauen.
2.1 Der Raumordnerische Orientierungsrahmen (ORA) 1993 Der Raumordnerische Orientierungsrahmen des Jahres 1993 eröffnet dem geneigten Leser ein Konzept von fünf Leitbildern,
a) „Leitbild Siedlungsstruktur“,
b) „Leitbild Umwelt und Raumnutzung“,
c) „Leitbild Verkehr“,
d) „Leitbild Europa“,
e) sowie „Leitbild Ordnung und Entwicklung“ (BMRBS 1993:2).
Sie greifen Probleme und Kontexte des gesamtdeutschen Raumes auf, jedoch unter besonderer Beachtung des „hohen Nachholebedarf[s] in den neuen Ländern“ (ebd.:3). Grundsätzlich sind diese Leitbilder, neben der Aufgabe des Schutzes der „natürliche Lebensgrundlagen“ (ebd.), durch das Bestreben gekennzeichnet, die Lebensverhältnisse in allen bundesdeutschen Gebieten gleichwertiger zu gestalten, sowie die „dezentrale Raum- und Siedlungsstruktur“ (ebd.) zu erhalten und weiterzuentwickeln.
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Die Adressaten der Konzeption sind jene „Entscheidungsträger in Bund und Ländern“ (BMRBS 1993:3), die die erarbeiteten Theorieansätze in die Praxis überführen, Investitionen beisteuern und regionale Umsetzungsprogramme in die Wege leiten können (ebd.).
Das Le i t b i l d d e r S i e d l u n g s s t r u k t u r beschreibt unter anderem die Tendenz der zunehmenden räumlichen Verflechtungen in Deutschland, die einhergeht mit dem Ausbau der Infrastruktur, vor allem in den ländlichen Räumen des ostdeutschen Bundesgebietes, sowie die angestrebte Intensivierung der Verflechtungen zum europäischen Ausland (ebd.:5f.). Des Weiteren gilt es, die Stellung von Stadtregionen, die einem hohen Belastungsgrad ausgesetzt sind (unter anderem durch: hohes Verkehrsaufkommen, Luftverschmutzung, Bauland- sowie Wohnungsengpässe, u.v.m.), im „internationalen Wettbewerb“ (ebd.:9) zu sichern.
Die Erkenntnisse, die somit für die Siedlungsstruktur erarbeitet wurden, werden nun im zweiten Leitbild auf U m w e l t u n d R a u m n u t z u n g angewandt und übertragen. Einen wesentlichen Aspekt bildet dabei der „raumordnungspolitische
Ressourcenschutz“ (ebd.:13), bei dem es grundlegend um die schonende Behandlung der Nutzungsflächen, beziehungsweise die „nachhaltige Beseitigung von Umweltschäden“ (ebd.:15) geht. Dazu wird beispielsweise eine „teilweise Umstellung von intensiver auf extensive Landbewirtschaftung“ (ebd.:13), beziehungsweise eine „stärkere Verlagerung [der Gütertransporte] von der Straße auf die Schiene“ (ebd.) angestrebt. Auch die Umnutzung von Flächen mit eventuellen Sanierungsbedürfnissen wird in der Konzeption bedacht (ebd.:15).
Im L e i t b i l d V e r k e h r soll es nun um die Notwendigkeit gehen, das Verkehrsnetz neu zu strukturieren, da es aufgrund der Wiedervereinigung Deutschlands einige Defizite im Bereich der großräumigen Anbindungen in west-östlicher und umgekehrter Richtung auszugleichen gilt (ebd:16). Diese Vorhaben lehnen sich an den Bundesverkehrswegeplan an, der im Jahre 1992 erarbeitet wurde. Ferner müssen jene Pläne bezüglich der neu konzipierten und umstrukturierten Verkehrswege, die zudem eine bessere Verbindung zum europäischen Ausland schaffen sollen, ressourcen- und umweltschonend umgesetzt werden und somit den Bedingungen des vorherigen Leitbildes folgen (ebd.).
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Die verbesserte Verkehrsanbindung an die deutschen Nachbarländer - so wird es im L e i t b i l d E u r o p a erfasst - soll vor allem auch für eine grenzüberschreitende europäische Zusammenarbeit von Nutzen sein (BMRBS 1993:19). Wesentlich ist unter diesem Aspekt besonders die Zusammenarbeit im Bezug auf „Schutz und Sanierung von gemeinsamen Naturpotentialen“ (ebd.) Dies betrifft Landschaftsräume wie die Schwarzwald/Vogesen-Region oder auch den Ostseeraum, bei denen die jeweiligen Politiken sowie das Engagement verschiedener Staaten aufeinandertreffen und koordiniert werden müssen (ebd.).
Im letzten Leitbild des ORA 1993 wird der Bereich der O r d n u n g u n d E n t w i c k l u n g aufgegriffen, wobei - neben verschiedenen anderen Schwerpunktenim Besonderen der Aspekt der Beschaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen herauszugreifen ist. Bei diesem Bemühen handelt es sich allerdings um eine „dynamische Zielrichtung“ (ebd.:21), die nicht in allen Bereichen explizit vom Staat gesichert werden kann (ebd.). Auch können nicht alle Regionen untereinander auf diese Weise verglichen werden, da sich jede Region durch ihre individuellen Besonderheiten kennzeichnet, die nicht auf andere Regionen zu übertragen sind. Somit stellt die „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ einen Faktor dar, der individuell angepasst werden muss.
Zusammenfassend kann man also noch einmal festhalten, dass bereits im ORA des Jahres 1993 wesentliche Aspekte der Siedlungsstrukturen, sowie der Europäisierung angesprochen werden, die ebenfalls wieder Gegenstand der „Leitbilder und Handlungsstrategien“ sein werden, die im Juni 2006 von der MKRO verabschiedet wurden. Allerdings haben sich bis zu diesem Zeitpunkt der Bezugsrahmen und die Lebensverhältnisse in Deutschland grundlegend gewandelt.
2.2 Der aktuelle Bezugsrahmen für die neuen Leitbilder der Raumentwicklung
Wo noch für den ORA 1993 die erst kürzlich eingetretene Wende in Deutschland und die damit verbundene Angleichung der Verhältnisse in West- und Ostdeutschland sowie die Eröffnung neuer Beziehungen in Europa die wesentlichste Rolle spielten, so sind es jetzt vielmehr internationale Prozesse, die auf die Gestaltung der Leitbilder Einfluss nehmen. Außerdem stellt Raumordnung neben ihren „traditionellen Grundsätzen“ (ARING 2005:16) Anforderungen an „das jüngere Nachhaltigkeitspostulat“ (ebd.).
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Arbeit zitieren:
Jana Kirchhübel, 2006, Die neuen Leitbilder der Raumentwicklung an Beispielen aus dem ostdeutschen Raum, München, GRIN Verlag GmbH
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