Management Summary
Die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland ist ein viel diskutiertes Thema. Die Gewerkschaften fordern schon seit längeren eine Einführung von Mindestlöhnen auch in Deutschland. So fordert Ver.di Chef Bsirske einen Mindest- lohnvon €7,50. Allerdings gibt es in Deutschland keinen branchenübergreifenden, allgemeingültigen Mindestlohn.
Wie verhalten sich unsere Partnerländer zu Thema Mindestlöhne? Unter welchen Voraussetzungen haben sie Mindestlöhne eingeführt, wie hoch sind sie und wie sieht es mit der rechtlichen Umsetzung aus? Was waren die Konsequenzen einer Einführung für die Beschäftigung. In dieser Arbeit wird versucht diesen Fragen nachzugehen und die Situation in den USA, Frankreich und Großbritannien zu verdeutlichen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 1
1.1 Definition Mindestlohn 1
1.1.1 Tariflicher Mindestlohn 1
1.1.2 Gesetzlicher Mindestlohn 1
1.2 Verbreitung von Mindestlöhnen 1
2 Mindestlöhne im Vergleich 2
2.1 Mindestlohn in Deutschland. 2
2.1.1 Branchenspezifischer Mindestlohn 2
2.1.2 Entsendegesetz 2
2.2 Mindestlohn in den USA 4
2.2.1 Federal Minimum Wage 4
2.2.2 Anpassungsverfahren. 4
2.2.3 Entwicklung 5
2.2.4 Verbreitung 5
2.2.5 Auswirkung auf Beschäftigung 5
2.3 Mindestlohn in Frankreich 7
2.3.1 SMIC 7
2.3.2 Anpassungsverfahren. 7
2.3.3 Entwicklung 8
2.3.4 Verbreitung 8
2.3.5 Auswirkungen auf Beschäftigung 9
2.4 Mindestlöhne in Großbritannien 10
2.4.1 National Minimum Wage 10
2.4.2 Anpassungsverfahren. 11
2.4.3 Entwicklung 11
2.4.4 Verbreitung 11
2.4.5 Auswirkung auf Beschäftigung 12
3 Zusammenfassung 13
Tabellenverzeichnis 14
Glossar 15
Literaturverzeichnis 16
1 Einführung
1.1 Definition Mindestlohn
Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes, kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Das Wörterbuch der Politik definiert den Mindestlohn als "der gesetzlich oder tarifvertraglich vereinbarte Mindestlohn für lohn- und gehaltsabhängige Arbeit" 1 . Demzufolge ist der Mindestlohn auf zwei verschiedenen Ebenen zu betrachten.
1.1.1 Tariflicher Mindestlohn
Der tarifliche Mindestlohn wird für eine untere Lohngruppe durch die Sozialpartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) branchenspezifisch ausgehandelt. Jede Branche kann also einen eigenen Mindestlohn besitzen, deren Höhe abweichen kann. Die Höhe des Lohnes hängt hauptsächlich von der zu verrichtenden Arbeit sowie der Größe und Macht der betreffenden Gewerkschaft ab.
1.1.2 Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er kann allgemeingültig sein, d.h. für alle Branchen gleich oder aber branchenspezifisch differenziert werden.
1.2 Verbreitung von Mindestlöhnen
Im Januar 2007 haben 20 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. In den meisten europäischen Staaten wird er als Bruttomonatslohn definiert - in Großbritannien und Irland als Stundensatz, ebenso wie in den USA. In Deutschland, Österreich, der Schweiz und den skandinavischen Ländern gibt es keinen von der jeweiligen Regierung festgelegten Mindestlohn. In Dänemark, Finnland und Schweden liegt die Tarifbindung bei über 90 Prozent. In Österreich besteht ebenfalls eine beinahe flächendeckende Tarifbindung. In Westdeutschland wurden 2004 dagegen nur 68 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt, in Ostdeutschland 53 Prozent. 2
1 (Schmidt, 2004)
2 (Hans-Böckler-Stiftung, 2006)
2 Mindestlöhne im Vergleich
2.1 Mindestlohn in Deutschland
2.1.1 Branchenspezifischer Mindestlohn
In Deutschland gibt es keinen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn, sondern nur verbindliche Mindestlöhne für einzelne Branchen und Berufe. Am 1. Mai 2009 galten in Deutschland Mindestlöhne in vier Baubranchen (Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackierergewerbe, Elektro-handwerk), bei der Gebäudereinigung und für Briefdienstleister. Der Mindestlohn für das Abbruch- und Abwrackgewerbe war bis 31.08.2008 befristet. 3 Branchenspezifische Mindestlöhne zwischen 6,58 Euro und 12,85 Euro pro Stunde
Am 1. Mai 2009 lagen die Mindestlöhne in Deutschland zwischen 6,58 Euro pro Stunde (Gebäudereinigung in den neuen Ländern) und 12,85 Euro (Baugewerbe im früheren Bundesgebiet).
Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk lag deutschlandweit bei 10,40 Euro pro Stunde. Im Elektrohandwerk gelten im früheren Bundesgebiet höhere Mindestlöhne als in den in den neuen Ländern. Im Bauhauptgewerbe, im Abbruch-und Abwrackgewerbe sowie im Maler- und Lackierergewerbe wird zusätzlich noch zwischen Ungelernten und Facharbeitern unterschieden: Ungelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk erhalten im früheren Bundesgebiet 8,05 Euro pro Stunde, gelernte Arbeiter und Gesellen 11,05 Euro. In den neuen Ländern sind es 7,50 Euro beziehungsweise 9,65 Euro. 4
2.1.2 Entsendegesetz
Grundlage für die oben genannten branchenspezifischen Mindestlöhne bietet das sogenannte „Arbeitnehmer- Entsendegesetz“. In das Arbeitnehmer- Entsendegesetz können Branchen auf Wunsch der Arbeitgeber und Gewerkschaften aufgenommen werden. Die Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften einer Branche müssen sich auf einen tariflichen Mindestlohn einigen und ge- meinsambeim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die sogenannte „All-
3 (StatistischesBundesamt, 2009)
4 (Statistisches Bundesamt, 2009)
gemeingültigkeit“ beantragen. Nur wenn mindestens die Hälfte aller Arbeitneh- merbei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind und ein öffentliches Interesse besteht, kann der Tarifvertrag als allgemeingültig erklärt werden. Er gilt dann für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber dieser Branche. 5 Zudem trat am 28. April 2009 das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) in Kraft. Damit sind Mindestlöhne auch in solchen Wirtschaftszweigen möglich, in denen eine Tarifbindung unter 50% besteht.
Tabelle 1: Mindestlöhne in Deutschland 6
1 ohne Berlin, 2 Berlin, 3 Brandenburg, 4 Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, 5 Sachsen-Anhalt.
5 (Statistisches Bundesamt, 2009)
6 (Statistisches Bundesamt, 2009)
Arbeit zitieren:
Sven Schmitt, 2009, Mindestlöhne in Deutschland, USA, Großbritannien und Frankreich, München, GRIN Verlag GmbH
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