Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Forschungsstand, Methodik und Aufbau 4
3. Fallauswahl: Italien und Deutschland 7
3.1. Gemeinsames Schicksal? 7
3.2. Deutschland und Italien im internationalen System - “Machtgleichgewicht ? 8
3.3. UNO-Engagement: natürliche Kandidaten ? 10
4. Der Weltsicherheitsrat - Zusammensetzung, Aufgaben, Reformbedarf 12
5. Theoretische Einbettung 14
5.1. Neorealistischer Ansatz: Das Konzept des Machtstaates 14
5.2. Konstruktivistischer Ansatz: Das Konzept des Zivilstaates 17
6. Analyse der Reformpositionen 19
6.1. Die Reformmodelle der G-4 und der “Geeint für den Konsens 19
6.1.1. Das Modell der G-4: Anpassung an die “geopolitischen Realitäten ? 19
6.1.2. Das Modell der “Geeint für den Konsens : ein “win win approach ? 23
6.2. Geeint für ein Ziel: die G-4 und die “Geeint für den Konsens 26
6.3. (K)ein Sitz für die EU? 30
6.4. Demokratisierung und die “souveräne Gleichheit 32
6.5. Repräsentation: “angemessene geografische Verteilung ? 34
6.6. Effektiver Multilateralismus? 36
7. Bewertung und Fazit 38
8. Literatur- und Quellenverzeichnis 41
8.1. Bücher und wissenschaftliche Aufsätze 41
8.2. Dokumente und Quellen 43
8.3.Reden und Statements 43
8.4. Presseartikel 45
9. Abkürzungsverzeichnis 46
ANHANG A 47
ANHANG B 50
ANHANG C 53
1. Einleitung
“Wäre die Schaffung neuer ständiger Mitglieder im Sicherheitsrat zusätzlich zu den bereits bestehenden, wie einige Länder (darunter auch Deutschland) vorschlagen, wirklich der richtige Weg, [...]? An diesem Punkt gehen unsere Meinungen auseinander” (Frattini 2004).
Diese Sätze ließ der italienischen Außenminister Frattini verlauten, und er bezog sich hier auf die sehr gegensätzlichen Auffassungen, die Italien und Deutschland in der jüngsten Debatte um die Reform des Weltsicherheitsrates vertraten. Dabei sind Forderungen nach Reformen der Vereinten Nationen beinahe genauso alt wie die internationale Organisation selbst. Im Zentrum dieser Diskussionen steht dabei eben das wohl wichtigste Organ, das über die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit wacht: der Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden UNO) .
Die Debatte um die Reform eben dieses Organs begann bereits in den siebziger Jahren, 1 gewann aber besonders mit dem Ende des Ost-West Konfliktes und der damit einher gehenden Neuordnung des internationalen Systems wieder an Dynamik. Die Arbeitsweise, aber besonders die Zusammensetzung des Rates wurde dabei als undemokratisch, anachronistisch, exklusiv und vor allem als nicht repräsentativ für eine stark angewachsene Mitgliedschaft kritisiert. So wurde 1992 die “Open-ended-working-group” eingesetzt, deren Reformbemühungen 1997 in der Vorstellung des “Razali-Plans” mündeten - ein Modell, dass sich als “mehrheitsverdächtig, aber nicht konsensfähig” (Andreae:2002, 178) erwies. Zu divergierend schienen die Interessen, Motivationen und Bemühungen seitens der Staaten, so dass die Reform des Sicherheitsrates wieder “in die Warteschleife” (ebd.) geschickt wurde. Die wahrgenommenen Defizite aber blieben bestehen und verstärkten sich mit einer anwachsenden Mitgliederzahl, neuen Problemen und Herausforderungen sowie politischen Entwicklungen - so erarbeite eine von Kofi Annan 2003 international
11 Zu diesem Zeitpunkt initiiert von Entwicklungsländern, die mehr Mitspracherecht
in der UNO verlangten. Abgesehen davon, dass die Arbeit des Sicherheitsrates
bis zum Ende des Kalten Krieges größtenteils durch ideologische Differenzen
behindert wurde, scheiterte jeder Reformgedanke bereits am Widerstand der
fünf ständigen Mitglieder, die nicht bereit waren, ihre Privilegien zu teilen oder
abzugeben.
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besetzte Gruppe, das “High Level Panel on Threats, Challenges and Change” (im Folgenden HLP), zwei neue Modelle zur Reform des Sicherheitsrates (Modell A und Modell B). Auch einzelne Staatengruppen, namentlich die Afrikanische Union (AU), die Gruppe der Vier (G-4: Brasilien, Deutschland, Indien, Japan) sowie die Gruppe “Geeint für den Konsens” (eine Staatengruppierung unter der Federführung Italiens), legten jeweils eigene Reformvorschläge vor, die im Sommer 2005 in der Vorstellung von drei Resolutionsentwürfen mündeten.
Abgesehen von den institutionellen Hürden, die für die Annahme eines Entwurfes überwunden werden müssen 2 , offenbart allein ein Blick auf die Mitgliederzahl von 193 Staaten (bzw. 191 zur Zeit der Reformvorschläge) die Schwierigkeiten, die zwangsläufig mit jedem Reformbemühen einhergehen müssen - die Interessen, Motive und auch die jeweiligen Möglichkeiten, auf den Reformprozess einzuwirken, sind logischerweise in der Weltorganisation äußerst asymmetrisch bzw. divergierend und heterogen - anscheinend aber nicht zu unvereinbar, um sich unter Gleichgesinnten zu “Interessengruppen” zusammen zu schließen.
Auffällig hierbei ist allerdings, dass es bei Weitem nicht (nur) eine klassische Dichotomie von machtlosen Entwicklungsländern, die nach mehr Mitbestimmung streben, auf der einen, und machtvollen Industrieländern, die nur bedingt willens sind, ihre Stimmrechte zu teilen, auf der anderen Seite ist, die unterschiedliche Vorstellungen und Forderungen hervorbringt und so eine Reform des Rates aufhältauch bei relativ homogenen Akteuren lassen sich sehr unterschiedliche Positionen und Vorstellungen ausmachen, die eine Einigung erschweren. Wieso aber unterschieden sich nationale Positionen vergleichbarer Länder zur Reform des Sicherheitsrates der UNO?
Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, warum es zur Herausbildung unterschiedlicher Positionen hinsichtlich der Reform des Sicherheitsrates kam, und wie diese Positionen formuliert, präsentiert und begründet wurden. Der Schwerpunkt soll hier besonders auf zwei Länderbeispielen liegen, die als relativ ähnliche Akteure gelten können, da sich bei diesen die Erklärung für divergierende Positionen nicht direkt erschließt.
22 So müssen 2/3 der Mitgliedsstaaten in der Generalversammlung zustimmen,
zudem kann aber jedes der ständigen Mitglieder einen Beschluss durch ein
eingelegtes Veto verhindern.
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Als Länderbeispiele werden daher hier die Bundesrepublik Deutschland sowie Italien angeführt, die beide mit einem eigenen Reformmodell sehr unterschiedliche Positionen zum Reformprozess bezogen. Das italienische Modell sah eine sehr inklusive, demokratische Erweiterung vor, während Deutschland ein neues Dreiklassensystem im Rat schaffen und selbst einen ständigen Sitz einnehmen wollte. Sind die unterschiedlichen Konzepte schlicht damit zu begründen, dass Italien als Zivilmacht, Deutschland dagegen als Machtstaat handelte?
2. Forschungsstand, Methodik und Aufbau
Literatur über den Weltsicherheitsrat und ihn betreffende Reformbemühungen findet sich zahlreich, allerdings werden hier größtenteils die Reformnotwendigkeiten und die verschiedenen Reformmodelle deskriptiv dargestellt. Dabei finden sich auch wissenschaftliche Aufsätze, Artikel und andere Veröffentlichungen, die auf die Positionen, Motive, Argumente und auch Chancen einzelner Länder eingehen wie z.B. der Artikel von Heinz Brill: “Die Reform des UNO-Sicherheitsrates und die Interessen der Mächte” (2005). Besonders in der deutschsprachigen Literatur finden sich Analysen der deutschen Position wie Lisette Andreaes “Reform in der Warteschleifeein deutscher Sitz im Sicherheitsrat?” (2002) oder auch wissenschaftliche Artikel, die vornehmlich diskutieren, ob das deutsche Anliegen nun anmaßend oder doch angemessen ist (wie z.B. der Kommentar “Ex occidente Lux...” von Gunther Hellmann 2004).
Auch die italienischen Ambitionen finden öfters Erwähnung, allerdings nur in kurzer und kaum in theoriegestützter Form. Die Frage dieser Arbeit, warum vergleichbare Nationen - hier im konkreten Beispiel Italien und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) - (derart) divergierende Haltungen zur Reform des Sicherheitsrates entwickelten, wird kaum intensiv analysiert.
Um diese Frage beantworten zu können, werden zunächst einmal die ausgewählten Länderbeispiele dargestellt und begründet, warum sich diese Nationen als relativ homogene Akteure bezeichnen lassen und daher auch eher ähnliche Vorstellungen und Erwartungen an eine Reform des Sicherheitsrates erwarten ließen. Anschließend soll das Organ, sowie seine Aufgaben und Defizite, um welches sich die Reformdebatte
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dreht, genauer dargestellt werden: der Sicherheitsrat der UNO. Die unterschiedlichen Modelle reflektieren nun auch die teilweise schwer vereinbaren Anforderungen, denen eine Reform des Rates gerecht werden muss, und auch der damalige Generalsekretär der UNO, Kofi Annan, beschrieb, dass bei einer Reform eben diese teilweise widerstreitenden Herausforderungen berücksichtigt werden müssten:” [...] both by demonstrating its ability to deal effectively with the most difficult issues and by becoming more broadly representative of the international community as a whole, as well as the geopolitical realities of today” (Annan 2003) . Konkret lagen den Reformgedanken dabei besonders zwei scheinbar unvereinbare Aspekte zu Grunde: so ging es auf der einen Seite um normgerechtes und “angemessenes” Verhalten, auf der anderen Seite aber auch um Macht- und Einflussdenken.
Ein erster und flüchtiger Blick auf die Reformpositionen Deutschlands und Italiens zeigt, dass beide Länder mit unterschiedlichen Vorstellungen und Forderung an die Reform des Sicherheitsrates herantraten: während Deutschland ein neues Klassensystem und einen eigenen ständigen Sitz anstrebte, verlangte Italien eine inklusive, gleichberechtigte und demokratische Lösung. Die Divergenz der nationalen Position ist insofern überraschend, dass beide Länder durchaus eine vergleichbare Position im internationalen System sowie in der UNO einnehmen (s. Kapitel 3.) -theoretisch hätten sich für beide Länder also vergleichbare Chancen und Anreize , sowie auch Beschränkungen für einen ständigen Sitz ergeben. Auch hinsichtlich ihrer historischen Erfahrungen und kulturellen Systeme lässt sich kaum darauf schließen, dass divergierende Norm- und Wertvorstellungen, auf innergesellschaftlicher wie internationaler Ebene, zur Herausbildung unterschiedlicher Positionen führten. Ist das deutsche so offen bekundete Interesse nach einem ständigen Sitz nun schlicht mit egoistischem Machtstreben eines Landes zu erklären, das selbstbewusst eine ihm aufgrund seiner Machtstellung zustehende Position einforderte, und das “Projekt Europa” seinen eigenen nationalen Interessen unterordnete? Dachte Italien hier “europäischer” und gemeinwohlorientierter, da es sich am normativen Prinzip der Gleichberechtigung orientierte und sich für einen demokratisch und repräsentativ gerechteren Rat einsetzte?
Als Ausgangshypothese soll hier zunächst einmal formuliert werden, dass die
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Positionen der BRD und Italiens divergierten, da ihnen unterschiedliche Handlungsorientierungen zu Grunde lagen.
Basishypothese: Bei der Reform des Sicherheitsrates der UNO agierte Italien als
normorientierter “Zivilstaat”, während Deutschland eher als nutzenmaximierender “Machtstaat” handelte.
Um diese Hypothese zu überprüfen, werden im theoretischen Teil zunächst einmal die Denkschulen der internationalen Beziehungen angeführt, auf die sich diese Rollenkonzepte stützen: der Neorealismus und der Konstruktivismus. Dabei werden die Konzepte bzw. Idealtypen des “Machtstaates” und des “Zivilstaates” 3 dargestellt und aufgezeigt, welches konkrete Verhalten sich in Bezug auf die Reform des Sicherheitsrates jeweils für einen machtstaatlich und einen zivilstaatlich orientiert handelnden Akteur hätte erwarten lassen.
Anschließend werden die Positionen bzw. Modelle sowie das Verhalten beider Länder parallel und konkurrierend auf eben jene Idealtypen und Erwartungen abgeglichen. Dazu werden die Resolutionsentwürfe bzw. die Reformmodelle dargestellt sowie Aussagen führender Politiker beider Nationen herangezogen. Dabei müssen die Positionen Deutschlands und Italiens intensiv und auch in dem sie umgebenden Kontext analysiert werden. Abgesehen davon, dass die Empirie sich kaum als kongruent mit den Idealtypen, sondern eher eine als Tendenz zu dem jeweiligen Rollenkonzept darstellen wird, zeigt sich hier vor allem die Schwierigkeit, dass sich die Interessen und Motive nicht eindeutig trennen und belegen lassen; so kann machtstaatliches Handeln sich durchaus normativ bzw. legitim begründen lassen bzw. auswirken, während zivilstaatlich anmutendem Handeln sehr wohl auch Macht- und Einflussdenken zu Grunde liegen kann.
Einige Faktoren, wie diverse Krisensituationen (z.B. der Irakkrieg), die innenpolitische Dimension, wie z.B. eine anstehende Wahl und Meinungsdifferenzen zwischen den einzelnen Parteien und auch führenden Politikern, sowie eben auch die öffentliche Meinung mögen ebenfalls auf die Herausbildung der jeweiligen Position eingewirkt haben, sollen hier aus Platzgründen aber nicht behandelt werden. Der Zeitraum wird
33 Bisher wurde besonders die Außenpolitik mit Hilfe des Zivilstaatsmodells
untersucht, so u.a. Harnisch (2000).
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hier in erster Linie auf den letzten Reformprozess (2000-2005) bezogen, soll aber teilweise durch historisches (und für den Kontext als wichtig erscheinendes) Hintergrundwissen ergänzt werden.
3. Fallauswahl: Italien und Deutschland
3.1. Gemeinsames Schicksal?
Italien und Deutschland werden hier als ähnliche Nationen als Fallbeispiele herangezogen, da sich für beide Länder eine Reihe von historischen und kulturellen Gemeinsamkeiten aufzeichnen lässt.
Beide Staaten waren zur Zeit des Zweiten Weltkrieges durch totalitäre Regimes, Faschismus bzw. Nationalsozialismus und Militarismus geprägt, daher zählten sie nicht zu den Gründungsmitgliedern der UNO, sondern können eher als einer der Gründungsfaktoren der UNO verstanden werden - schließlich liegt die Hauptaufgabe der UNO darin, “künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren” (Präambel der Charta der UNO). Daher gelten sie auch heute noch nach einer Klausel der Charta begrifflich als Feindstaaten. 4
Gemeinsam ist beiden Staaten aber auch eine aus dem Zweiten Weltkrieg resultierende befürwortende integrative Haltung: beide sind Gründungsmitglied der EGKS bzw. der Europäischen Union, und für beide Nationen war (und ist) die Mitgliedschaft in der europäischen Organisation von besonderer Bedeutung: Deutschlands Anliegen war es vor Allem, seine verlorene staatliche Souveränität zurück zu erlangen, militärische Sicherheit und Gleichberechtigung mit anderen europäischen Staaten zu erhalten, während ein durch den Krieg zurückgelassenes politisch, wirtschaftlich und militärisch schwaches Italien seine (nicht nur wirtschaftliche) internationale Randposition und zudem innenpolitische Schwierigkeiten zu überwinden suchte. Gleichzeitig bedeutete jedoch das hohe Engagement im europäischen Integrationsprozess für beide Staaten auch eine Absage an die eigene faschistische Vergangenheit und ebnete so den Weg zu einer Kultur des Multilateralismus (Rusconi:2006, 15ff.). In der EU selbst stehen
44 Art. 53 (2): Der Ausdruck “Feindstaat” [...] bezeichnet jeden Staat, der während
des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
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Italien und die BRD gleichberechtigt Seite an Seite.
Auch in anderen internationale Organisation sind beide Länder vertreten. Italien war Gründungsmitglied der NATO im Jahr 1949, Deutschland folgte im Jahr 1955. In diesem Jahr trat Italien auch der UNO bei, während die BRD (und die DDR) erst 1973 Mitglied der internationalen Organisation wurden. Erwähnenswert ist hier, dass Italien bereits 1969, also vor dem Eintritt Deutschlands in die UNO, Interesse an einem eigenen ständigen Sitz im Sicherheitsrat bekundete. Bisher waren beide Länder nur als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat vertreten - im internationalen Vergleich zeichnen sich beide zunächst durch ein hohes Engagement in der UNO aus (s. Kapitel 3.3.)
Zudem sind Italien und die BRD in den exklusiven G-8 vertreten. Weitere Faktoren, die einen Vergleich der Positionen dieser beider Länder anbieten, sind neben der gemeinsamen geografischen Lage in Europa ihren politischen und kulturellen Systeme - beide Nationen sind parlamentarische Demokratien und vor allem in ihrer heutigen Gestalt relativ junge Nationen, und durch die politische Vergangenheit stark multilateral und eher antimilitaristisch ausgerichtet. Zudem sind beide Länder hauptsächlich christlichen Glaubens geprägt. Insgesamt lassen sich dabei beide Nationen eher mit den Begriffen der Handels- und der Zivilmacht umschreiben. Neben all diesen Gemeinsamkeiten ist es besonders die gemeinsame Mitgliedschaft in der EU und das damit induzierte Bekenntnis bzw. die Notwendigkeit zur
wirtschaftlichen und vor allem (außen-)politischen Zusammenarbeit, und somit auch die Zurückstellung eigener nationaler Interessen, die ähnliche, vor allem aber kooperative bzw. koordinierte Positionen bezüglich der Reform des Sicherheitsrates hätten erwarten lassen.
3.2. Deutschland und Italien im internationalen System - “Machtgleichgewicht”?
Auch im internationalen System nehmen beide Länder eine vergleichbare Machtstellung ein. Um diese Positionen definieren bzw. messen zu können, lassen sich realistische Kennziffern heranziehen, d.h. Daten über das jeweilige Territorium, Wirtschaftsdaten sowie das militärische Potential.
Dass Italien und die BRD sich hinsichtlich ihrer Ressourcen und Potentiale als
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ähnliche bzw. vergleichbare Länder bezeichnen lassen können, zeigt ein Blick auf solche Kennziffern (s. Anhang A): allein hinsichtlich der geografischen Größe ist das Gebiet BRD mit 357,021 Quadratkilometern nur unwesentlich größer als das Italiens mit 301,230 Quadratkilometern. Mit Hinsicht auf die Bevölkerungszahl finden zeigt sich zunächst, dass mit insgesamt ca. 82 Millionen die Bevölkerungszahl
Deutschlands um einiges höher ist als die Bevölkerungszahl Italiens (ca. 58 Millionen); im internationalen Vergleich jedoch finden sich beide Länder in etwa im gleichen Abschnitt der Weltrangliste wieder (Deutschland findet sich hier auf Platz 14, Italien auf Platz 23 dieser Liste), und auch im gesamteuropäischen Vergleich gehören beide Länder zu den bevölkerungsreichsten Nationen ihrer Region (Top-5). Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kraft nimmt die BRD mit einem BIP von $ 2.271 Mrd. zwar die europäische Spitzenposition ein, aber auch Italien findet sich mit einem BIP $ 1.552 Mrd. selbst im internationalen Vergleich auf Rang 8 (die BRD belegt hier Platz 5). Das BIP pro Kopf zeigt für beide Länder in der internationalen Rangliste weniger gute, dafür aber wieder sehr ähnliche Zahlen: so findet sich hier die BRD mit $ 27,600 auf Platz 20, allerdings dicht gefolgt von Italien auf Platz 24 ($ 26,800). Nur hinsichtlich des realen Wachstums des BIPs stehen beide Wirtschaftsmächte weit hinten: so findet sich Italien mit einem realen Wachstum von 0,5 % auf Rang 186, die BRD dagegen mit einem negativen realen Wachstum von -0,1 % auf Rang 193 der Weltrangliste. Mit einer Truppenstärke von ca. 265,000 5 platziert sich die BRD zwar vor Italien (ca. 190 000), aber auch hinsichtlich der Verteidigungsausgaben finden sich beide Länder als direkte Nachbarn auf Platz 7 (Deutschland mit einem Gesamtbudget von ca. $ 35 Mrd). und Platz 8 (Italien mit einem Gesamtbudget von ca. $ 28 Mrd.) im internationalen Vergleich wieder, und mit Hinblick auf die Verteidigungsausgaben prozentual bezogen auf das BIP überbietet Italien mit 1,9 % (Platz 85) die BRD, die 1,5 % aufwendet (Platz 110).
Diese Kennziffern zeigen, dass die BRD und Italien hinsichtlich ihrer Ressourcen und Potentiale speziell im internationalen Vergleich (und in Relation z.B. zu den USA) in
55 Für diese Zahlen liegt keine genaue Rangliste vor. Zumindest im
gesamteuropäischen Vergleich nehmen aber auch hier beide Länder ihren Platz
weit oben in der Rangliste ein. Zudem muss allerdings erwähnt werden, dass die
BRD durch den Zwei-Plus-Vier Vertrag immer noch dazu verpflichtet ist, ihre
Truppenstärke nicht bis über die Maximalzahl von 375000 zu erhöhen.
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der gleichen Liga anzusiedeln sind; beide nehmen zwar keinen Großmachtstatus (dieser Begriff lässt sich momentan nur auf die USA anwenden) ein, können aber als solide Mittelmächte bezeichnet werden.
In direkter Relation ist es allerdings die BRD, deren Position sich insgesamt als etwas besser darstellt, und der in Europa eine wirtschaftliche Hegemonialposition zukommt.
3.3. UNO-Engagement: “natürliche Kandidaten”?
Beide Nationen sind im internationalen Vergleich überdurchschnittlich in der UNO engagiert. Um die Leistungen darzustellen und zu vergleichen, lässt sich hier der Kriterienkatalog des HLP-Berichts 6 heranziehen: hier werden Kriterien benannt, auf die sich die Mitgliedsstaaten bei der Wahl ständiger Mitglieder in den Sicherheitsrat stützen sollten. Die Aspiranten sollten sich dabei unter den “Top Drei” ihrer Region hinsichtlich der Höhe der finanziellen Beiträge zum regulären Budget der UNO, freiwilliger bzw. extrabudgetärer Leistungen sowie bezüglich der Beiträge zu Friedensmissionen (Truppenstellung) befinden (HLP-Bericht XIV. Ziff 254). Darüber hinaus sollen Industrieländer ihre Entwicklungshilfe auf eine vereinbarte Quote von 0,7 % des jeweiligen BIP (ODA-Quote) anheben (HLP-Bericht XIV. Ziff 249a). Eine Gewichtung dieser Kriterien wird allerdings nicht genannt. Ein Blick auf die regulären UNO-Beiträge der Mitgliedsstaaten (s. Anhang B) macht deutlich, warum die BRD ihren Ambitionen auf einen ständigen Sitz besonders mit Hinweis auf die Mitgliedschaftsbeiträge Nachdruck verlieh: im Jahr 2004/2005 trug die BRD rund 8,7 % des regulären Haushalts der UNO und war damit nach den USA und Japan der drittgrößte Beitragszahler insgesamt. Italiens Beitragssatz im gleichen Jahr lag bei rund 4,9 % und somit an sechster Stelle aller Beitragszahler. Deutschland nimmt hier also, nicht nur in Europa, eine absolute Spitzenposition ein. Ein ganz anderes Bild ergibt sich bei den freiwilligen Beitragszahlungen zu den Spezialorganen der UNO sowie Aktivitäten der UNO-Sonderorganisationen: hier findet sich Italien im internationalen Vergleich mit einem Gesamtbudget von $ 114,280 Mrd. unter den Top-Drei und wird somit in Europa nur noch vom ständigen Sicherheitsratsmitglied
66 Zum gesamten Bericht: “A more secure world: our shared responsibility. Report
of the High-level Panel on Threats, Challenges and Change” (2004).
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Großbritannien übertroffen, während sich die BRD mit einem deutlich geringeren Budget von $ 27,093 Mrd. im internationalen Vergleich nur auf Platz 11 der Rangliste befindet und damit auch in Europa weit abgeschlagen hinter Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Schweden, Norwegen, Frankreich und der Schweiz steht. Die Zahlen der Beiträge zu Friedensmissionen der UNO (Bereitstellung von Truppenpersonal für UNO-geführte Missionen) allerdings zeigen beide Nationen im internationalen Vergleich abseits der Top Ten: so finden sich z.B. für den Dezember 2004 Deutschland auf Platz 36, Italien nur auf Platz 45 des internationalen Rankings wieder; die Top Drei werden hier angeführt von Staaten wie Bangladesch, Pakistan und Indien. Europäische Staaten finden sich hier grundsätzlich abseits der Top-10, zumeist angeführt durch Staaten wie Polen oder die Ukraine. Allerdings verzerrt die begriffliche Differenzierung zwischen UNO-geführten und lediglich UNO-mandatierten Missionen das Bild, da die BRD erheblich stärker in UNO-mandatierten Missionen wie z.B. KFOR (Kosovo), SFOR/Althea (Bosnien) und ISAF (Afghanistan) und eingebunden ist und hier mehr Truppen stellt als vergleichsweise die USA, Frankreich, Großbritannien und auch Italien (Schneckener:2005, 3); diese Zahlen werden jedoch in den offiziellen Statistiken der UNO nicht berücksichtigt. 7
Die Erfüllung bzw. Anhebung der ODA-Quote auf 0,7% wurde bisher weder von Deutschland, noch von Italien annähernd erfüllt, auch wenn ein Vergleich der Zahlen über den Zeitraum 2003-2005 von realen Anstrengungen, sich diesem Ziel zumindest ansatzweise anzunähern, zeugen könnte: so lag die BRD im Jahr 2003 mit einer ODA-Quote von 0,28 % eher im unteren Mittelfeld der Gesamtheit der OECD-Länder, während die ODA-Quote Italiens mit 0,17 % nur noch von den USA mit 0,15 % unterboten wurde. Auch für das Jahr 2004 zeigen sich ähnliche Zahlen, allerdings fand im Jahr 2005 eine merkliche Anhebung in beiden Ländern statt: so stieg die ODA-Quote der BRD auf 0,36 %, die Italiens auf 0,29 % - im Gesamtvergleich der OECD-Länder ändert dies für Deutschlands Position im unteren Mittelfeld nichts, Italien aber
77 Um einen Begriff des Ausmaßes der Truppenstellung in den mandatierten
Friedensmissionen zu erhalten, lassen sich die Zahlen für November 2004
heranziehen: so stellten die BRD ca. 6500, Italien ca. 4900, die USA ca. 4100,
Frankreich ca. 3500 und Großbritannien ca. 2600 Soldaten (Schneckener: 2005,
3).
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verliert seine Schlusslichtposition. Dennoch - trotz sichtbarer Bemühungen scheint die Erfüllung dieses Kriteriums für beide Nationen noch in weiter Ferne, zumal in der Region Europa Länder wie Schweden und Norwegen eine ODA-Quote von 0,94 %, und auch Luxemburg, die Niederlande und auch Dänemark eine Quote von rund 0,8 % aufweisen und somit die BRD wie Italien deutlich auf die hinteren Ränge verweisen. Insgesamt aber weisen beide Länder, besonders im internationalen Vergleich, keinen schlechten “record” bei der UNO auf; da keine Gewichtung der Kriterien genannt wird, ist es hier kaum möglich, eine Rangliste nach “Berechtigungsanspruch” (auf Basis der Erfüllung der Kriterien) zu erstellen - es lässt sich aber postulieren, dass eben aufgrund des überdurchschnittlichen Engagements bei der Wahl ständiger Mitglieder beide Länder zu den absoluten Spitzenkandidaten ihrer Region gezählt hätten. Nur ist es auch in hier in direkter Relation Deutschland, dessen Aussicht auf die Wahl sich nicht zuletzt durch seinen extrem hohen regulären Beitragssatz etwas besser gestaltet hätte.
4. Der Weltsicherheitsrat - Zusammensetzung, Aufgaben, Reformbedarf
Der Sicherheitsrat ist das wichtigste, zentralste und vor allem mächtigste Organ innerhalb der UNO. Die Aufgaben des Rates sind umfassend, die Hauptaufgaben liegen laut Artikel 23 der UN-Charta bei der “[...] Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit [...]”, d.h. der Rat befindet über internationale Streitigkeiten (aber auch andere Probleme) und verfügt allein über das Gewaltlegitimationsmonopol. Zudem ist er das einzige Gremium, dessen Beschlüsse bindend für alle Staaten sind. Gegenwärtig setzt sich der Rat aus insgesamt 15 Mitgliedsstaaten zusammen: fünf Staaten, die seit der Gründung der Vereinten Nationen über einen ständigen Sitz sowie über ein Vetorecht verfügen 8 (die Permanent Five, kurz P-5: USA, Großbritannien, Frankreich, Russland, Volksrepublik China) sowie zehn nichtständige Mitgliedsstaaten, die für jeweils zwei Jahre von der Generalversammlung (GV) gewählt werden. Deren laut Charta der UNO “angemessene
88 Wie schwerfällig es ist, die Charta der UNO zu ändern, zeigt sich dabei auch in der
anachronistischen Benennung der 5 ständigen Mitglieder in Art. 23: so werden
hier noch die “Republik China” (heute Taiwan) und “die Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken” als ständige Mitglieder genannt.
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geografische Verteilung” (Art. 23) wird zwar nicht explizit definiert, in der Praxis hat sich aber die Verteilung nach einem bestimmten Regionalschlüssel etabliert (s. Grafik Anhang C).
Internationaler Konsens besteht hinsichtlich der Notwendigkeit einer Reformierung des Rates: im Zentrum der Kritik steht die aktuelle Zusammensetzung, die mit den P-5 immer noch die Mächtekonstellation von 1945 wieder spiegelt. Das ebenfalls oft kritisierte Repräsentations- und Demokratiedefizit zeigt sich besonders mit Blick auf das Verhältnis von Mitgliederstaaten zu ihrer Repräsentation im Rat: mittlerweile 193 Staaten stehen 15 Mitglieder des Rates gegenüber; zudem zeigt sich ein deutliches Nord-Süd Gefälle, die P-5 liegen (größtenteils) in der nördlichen Hemisphäre, gesamte Regionen und Kontinente (so Afrika, Australien, aber auch Lateinamerika) sind nicht mit einem ständigen Sitz vertreten oder verhältnismäßig unterrepräsentiert (wie z.B. Asien).
Auch oft angeführte Kriterien wie die Bevölkerungsgröße oder der finanzielle Beitrag eines Landes zur UNO bleiben beim Status Quo unberücksichtigt. Darüber hinaus ist der Rat in seiner momentanen Zusammensetzung als ein exklusives Zweiklassensystem, unterteilt nach ständigen und nichtständigen Mitglieder zu verstehen. Dabei bringt eine ständige Mitgliedschaft mehr Privilegien als Pflichten mit sich: zunächst einmal bedeutet sie das Recht, zu jedem gegebenen Zeitpunkt bei Entscheidungen des Rates mitsprechen zu können und so konstant über internationalen Einfluss sowie über weltweites Ansehen zu verfügen. Dies bedeutet nun eben auch, dass sich die ständigen Mitglieder ihren Sitz nicht erst und wiederholt durch ihre Beiträge und Aktivitäten “erarbeiten” müssen. 9 Am deutlichsten zeigt sich die herausragende Position der ständigen Mitglieder bei Abstimmungsverfahren: zwar verfügt jedes Mitglied des Rates über eine Stimme, und Beschlüsse des Rates bezüglich Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern; Beschlüsse über alle “sonstigen Fragen” 10 bedürfen allerdings der Zustimmung von
99 Ständige Mitglieder müssen zwar erhöhte finanzielle Aufwendungen sowie
Bereitstellungen von Truppen leisten - in wie weit dies allerdings momentan in
Relation zu den nichtständigen Mitgliedern umgesetzt wird, kann an den Zahlen
im Anhang nachgelesen werden. 1010 Dabei wird in der Charta nicht definiert, welche Sachverhalte nun konkret
unter “sonstige Fragen” fallen.
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neun Mitgliedern einschließlich aller ständigen Mitglieder (Art. 27) - diese verfügen somit jeweils über ein Vetorecht, dessen Einsatz jede Entscheidung blockieren kann. Demgegenüber werden die zehn nichtständigen Mitglieder für je 2 Jahre durch die GV gewählt, wobei die Staaten bei ihrer Wahl neben einer angemessenen geografischen Verteilung der Sitze vor allem den Beitrag der Mitglieder zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie der Verwirklichung der sonstigen Ziele der Organisation berücksichtigen sollen (Art. 23). Eine direkte Wiederwahl ist allerdings ausgeschlossen, daher können nichtständige Mitglieder nicht kontinuierlich bei Beschlüssen des Rates mitwirken und müssen sich zudem einer internationalen Beurteilung ihrer Darbietung bei der UNO stellen. Die Reformüberlegungen zielen dabei darauf ab, die Repräsentativität (Erhöhung der Mitgliederzahl) sowie auch die Legitimität (möglichst demokratischer Entscheidungsmodus) zu erhöhen; gleichzeitig soll aber auch die Effektivität (schnelle Entscheidungsfindung) gewährt bleiben (Fröhlich/Hüfner/Märker: 2005,10) -Zielgrößen, die sich teilweise gegenseitig auszuschließen scheinen und so auch zu verschiedenen Reformvorstellungen geführt haben mögen.
5. Theoretische Einbettung
5.1. Neorealistischer Ansatz: Das Konzept des Machtsstaates
Der Neorealismus, als Weiterentwicklung des klassischen Realismus (z.B. nach Morgenthau) hat theorieintern zahlreiche Ausdifferenzierungen erfahren. Gemein ist diesen Ansätzen, dass sie das internationale System als anarchische Struktur ohne übergeordnete Instanz in Form eines Gewaltmonopolisten begreifen, so dass sich ein Sicherheitsdilemma ergibt, das wiederum zu einem “Selbsthilfeimperativs des Machterwerbs- oder -erhalts” führt (Rittberger/Zangl:2003, 36). Staaten werden als rationale, sicherheits- und aus eigennutzmaximierende und einheitliche Akteure (black boxes) modelliert. Zudem handeln Staaten aus Perspektive des Neorealismus eher unilateral - Kooperation und Koalitionen bzw. Allianzen werden nur auf kurze Zeit geschlossen, um die eigene Position zu stärken bzw. um ein Machtungleichgewicht auszubalancieren.
Dabei ist das außenpolitische Verhalten von Staaten von ihrer Machtposition im
14
internationalen System abhängig. Staaten sind bemüht, ihre Macht in Einfluss umzuwandeln, und je stärker sich die eigene Machtposition darstellt, desto eher werden Staaten Machtpolitik in Form von Einflusspolitik betreiben. Die Machtposition eines Staates definiert sich dabei einmal durch die Polarität des internationalen Systems sowie durch die Ressourcen eines Staates in Relation zu anderen Staaten (vor allem militärisches und wirtschaftliches Potential; Baumann/Rittberger/Wagner:1999, 247ff). Allerdings versuchen Staaten aus Sicht des Neorealismus nicht allein, ihre Macht und ihren Einfluss zu maximieren, sondern ihre eigene Position zumindest zu bewahreninternationale Politik gilt als ein Nullsummenspiel, das sich nicht an absoluten, sondern an relativen Gewinnen orientiert; ”[...] durch internationale Kooperation erzielte absolute Gewinne übersetzen sich in einen Machtverlust, wenn die internationale Kooperation für andere Staaten mit einem relativen Mehr an Gewinnen verbunden ist” (Rittberger/Zangl: 2003, 37). Internationalen Organisationen wie der UNO kommt zunächst kaum Bedeutung zu, da die eingegangenen Verpflichtungen durch solche Organisationen eher Handlungs-, und damit Autonomiebeschränkung bedeuten können. Dabei ist die Auffassung von internationalen Organisationen aus neorealistischer Sichtweise ambivalent, da solche Organisationen auch als Instrumente staatlicher Machtpolitik verstanden werden, und Politikprozesse sowie die Zusammensetzung bzw. Stimmverteilung auch die Machtstrukturen des
internationalen Systems reflektieren. Dies bedeutet auch, dass solche Organisationen eine Arena der Einfluss- und Machtpolitik darstellen können. Staaten sollten daher an erhöhten Mitspracherechten und Einfluss, z.B. in Form erhöhter Stimmrechte interessiert sein sollten (Baumann/Rittberger/ Wagner:2003, 253ff, Rittberger:1999, 86ff). Bezogen auf die UNO wäre erhöhte Einflusspolitik mit dem Streben nach einem eigenen ständigen Sitz verbunden, da dieser mit einem Mehr an Einfluss, Macht und auch Prestige einhergehen würde. 11
Ausgehend von der Basishypothese (“Deutschland handelte als Machtstaat, währen
1111 Da die Beschlüsse der UNO bindend für alle Staaten, nicht nur
Mitgliedsstaaten sind, wäre ein Rückzug bzw. Austritt aus dieser Organisation
nicht mit einem Autonomiegewinn, sondern nur mit einem Einflussverlust
verbunden. Daher soll auf die von Baumann/Wagner/Rittberger dargestellte
Gewichtung von Autonomie- und Abwehrpolitik hier nicht eingegangen
werden.
15
Italien als Zivilstaat agierte”) muss untersucht werden, inwieweit sich bei den Akteuren eher eine machtstaatliche Ausprägung ihres Handelns zeigte. Dabei soll für die Analyse hier der Idealtyp des Machtstaates zu Grunde gelegt werden, auch wenn sich dieser in der Empirie kaum deckungsgleich wiederfinden wird. Zusammenfassend entspricht dem Idealtyp des Machtstaates also ein Akteur, der sich in seinen Handlungen an der Maximierung von Macht und Einfluss orientieren und dabei strategisch-instrumentell und weitestgehend unilateral agieren wird. Konkretisiert auf den untersuchten Fall (Erweiterung des Sicherheitsrates) lässt sich daher annehmen:
H 1: Insofern ein Staat mit Hinblick auf die Reform des Sicherheitsrats als Machtstaat agiert (und seine Potentiale dies zulassen), wird er einen eigenen ständigen Sitz anstreben und sich dabei auf seine Machtposition sowie seine Beiträge stützen, die er auch als Instrument bzw. Druckmittel einsetzen wird, um diese Position zu erhalten. Dabei wird er unilateral vorgehen bzw. nur für kurze Zeit Zweckkoalitionen eingehen, um die eigene Position zu stärken. Ferner wird er auf (eigene) relative Gewinne abzielen und dabei eigennutzenmaximierend, d.h. rücksichtslos gegenüber anderen Staaten und auch anderen Organisationen vorgehen, d.h, er wird sich nicht für einen regionalen Sitz (EU-Sitz) einsetzen und eine schnelle Mehrheitsentscheidung fordern. Um den eigenen Einfluss maximal zu halten, wird er dabei auch die Schaffung eines Klassensystems im Rat bevorzugen, in welchem er (seinem Status entsprechend) eine bessere Position einnehmen kann. Ferner wird sich solch ein Akteur mit seinem Modell nicht an den Prinzipien der Demokratie und der ausgewogenen Repräsentativität orientieren, sondern die Zusammensetzung des Rates den Machtstrukturen des internationalen Systems anpassen wollen; zudem wird er auch eher eine Stärkung der eigenen Position als die Stärkung der UNO im Blickwinkel haben (instrumentelle Sichtweise).
Mit Bezug auf die Ausgangshypothese und die Länderbeispiele sollten sich diese Annahmen besonders für das Handeln der BRD bestätigen lassen. Das Ausmaß von machtstaatlichem Handeln lässt sich hier vor allem an den Positionen und dem Verhalten beider Länder bei der Reformdiskussion ablesen. Um konkret zu
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untersuchen, inwieweit bei beiden Staaten machtstaatliches Handeln zu Grunde lag, sollen zur Analyse (unter Kapitel 6) 1.) die Reformpositionen (Modelle und intendierte Auswirkungen) sowie die ihnen zu Grunde liegenden Argumente beider Länder, 2.) das Vorgehen beider Länder (Gruppenbildung und geforderter
Abstimmungsmodus , 3.) ihre Haltung zur regionalen Vertretung, d.h. zum EU-Sitz, 4.) der Demokratisierungsfaktor beider Modelle, 5.) der Repräsentationsfaktor beider Modelle sowie ferner 6.) die Auswirkung der Modelle auf die Effizienz bzw. Effektivität des Sicherheitsrates der UNO herangezogen werden.
5.2. Konstruktivistischer Ansatz: Das Konzept des Zivilstaates
Da der Konstruktivismus eine Metatheorie darstellt, lässt sich auch hier eine Vielfalt von Ansätzen ausmachen. 12 Gemein aber ist zunächst allen diesen Ansätzen, dass die “soziale Welt” erst als durch gemeinsame Handlungen und gemeinsam geteilten Vorstellungen über diese “Welt” konstruiert gesehen wird. Zentral für konstruktivistische Ansätze ist außerdem, als Gegenpol zu rationalistischen und (neo)realistischen Ansätzen, dass sich Akteure in ihren Handlungen nicht immer an eigennutzmaximierenden und fixen Interessen orientieren, sondern dass Werte und Normen - “definiert als intersubjektiv geteilte, wertegestützte Erwartungen angemessenen Verhaltens” (Boekle/Rittberger/ Wagner 1999) einen bedeutenden Einfluss auf Akteure, und so auch auf ihr Handeln haben können. Dem Akteursbild des homo oeconomicus wird aus konstruktivistischer Perspektive dementsprechend das Konzept des homo sociologicus entgegengesetzt; Staaten richten ihr Verhalten demnach nicht egoistisch und zweckrational, sondern an der “Logik der Angemessenheit” aus, das bedeutet, dass sie zunächst einmal eine vorliegende Situation als Gesamtes, ihre soziale Rolle in dieser Situation sowie das daraus von ihnen zu erwartende angemessene Verhalten reflektieren. Dies bedeutet auch, dass Struktur und Akteur sich gegenseitig konstituieren - Rollenerwartungen werden durch die eigene Gesellschaft, aber auch durch andere Staaten an eine Nation herangetragen (Risse 2003, Harnisch 2000).
1212 Für eine Übersicht dieser Ansätze s. Ulbert (2003).
17
Konstruktivistische Ansätze zur Außenpolitik eines Staates umfassen dabei auch das Rollenkonzept der “Zivilmacht”. 13 Kennzeichnend für das Handeln als Zivilmacht ist dabei, dass Staaten sich durch innergesellschaftliche Zivilisierungsprozess in ihrem außenstaatlichen Verhalten vorrangig an der Zivilisierung der internationalen Politik orientieren, d.h. “[...] die gewaltsame Durchsetzung von Regeln (Politik durch Macht) durch die Internalisierung sozial akzeptierter Normen (Politik durch Legitimität) zu ersetzen” (Harnisch 2000). Dabei lassen sich unterschiedliche Kriterienkataloge für die genaue Definition des Begriffes der Zivilmacht finden; zentral für zivilstaatliches Handeln sind aber u.a. Maßnahmen zur Verminderung von Gewaltanwendung (Schaffen von kollektiven Sicherheitssystemen), die Herausbildung von Rechtsstaatlichkeit, die Förderung von Formen demokratischer Beteiligung und sozialer Gerechtigkeit sowie die Stärkung internationaler Organisationen, die Schaffung internationaler Interdependenzen sowie eine konstruktive Konfliktkultur (Maull 2006, zit. nach Senghaas 1997:20ff).
Auch in diesem Ansatz soll der Idealtyp der Zivilmacht zur Analyse herangezogen werden.
Die diesem Idealtyp entsprechende Zivilmacht agiert also aufgrund von Überzeugungen, richtet sich in ihrem Handeln besonders an allgemeingültigen Werten und Normen aus und agiert dabei multilateral, gewaltfrei, kooperativ und gemeinwohlorientiert.
Aufbauend auf die Basishypothese muss daher spiegelbildlich zum Ansatz des Machtstaatsmodells untersucht werden, inwieweit sich bei beiden Staaten das Rollenkonzept der Zivilmacht wiedererkennen lässt. Konkretisiert lässt sich daher annehmen:
1313 Das Modell der “Zivilmacht”wird einerseits dem Idealismus zugeordnet, aber
“Der Ansatz ist meta-theoretisch als konstruktivistisch einzuschätzen, weil er
Außenpolitik als Ergebnis sozialer Konstrukte der Wirklichkeit begreift” (Maull
2006, zit. Kirste/Maull 1996).
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H 2: Insofern ein Staat mit Hinblick auf die Reform des Sicherheitsrats als Zivilstaat agiert , wird er sich für eine demokratische, gleichberechtigte und regional ausgewogene und auch flexible Erweiterung des Rates einsetzen, um die Legitimität des Rates bzw. den Rat und die UNO als Ganzes zu stärken. Dabei wird er sich auf die Prinzipien der Charta der UNO stützen und an absoluten Gewinnen für alle orientieren, d.h. ein Klassensystem bzw. die unterschiedliche Stellung von Nationen (besonders “nur” aufgrund ihrer unterschiedlichen Potentiale) ablehnen. Dabei wird er multilateral agieren und sich für die internationale Zusammenarbeit einsetzen, d.h. er wird sich für regionale Sitze (EU-Sitz) aussprechen und versuchen, die Interessen möglichst aller Mitgliedsstaaten mit ein zu beziehen (Konsensentscheidung).
Ausgehend von der Basishypothese sollte sich solch ein Vorgehen also speziell bei der Reformposition Italiens wiederfinden lassen.
Um konkret zu untersuchen, inwieweit die beiden Staaten als Zivilmacht handelten, werden auch hier gleichfalls die Positionen und das Verhalten bzw. Vorgehen beider Nationen bei der Reformdiskussion herangezogen, d.h. es werden hier die gleichen Punkte zur Analyse herangezogen wie zur Überprüfung des Machtstaatsmodells: 1.) die Reformpositionen (Modelle und intendierte Auswirkungen) sowie die ihnen zu Grunde liegenden Argumente beider Länder, 2.) das Vorgehen beider Länder (Gruppenbildung und geforderter Abstimmungsmodus , 3.) ihre Haltung zur regionalen Vertretung, d.h. zum EU-Sitz, 4.) der Demokratisierungsfaktor beider Modelle, 5.) der Repräsentationsfaktor beider Modelle sowie ferner 6.) die Auswirkung der Modelle auf die Effizienz bzw. Effektivität des Sicherheitsrates der UNO.
6. Analyse der Reformpositionen
6.1. Die Reformmodelle der G-4 und der “Geeint für den Konsens”
6.1.1. Das Modell der G-4: Anpassung an die “geopolitischen Realitäten”?
Die BRD hatte im Zusammenschluss mit Brasilien, Japan und Indien (die G-4) einen Entwurf (UN Dok. A/59/L. 64) erarbeitet, der im Juli 2005 auf der 59. GV eingebracht
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wurde. Bereits hinsichtlich der einleitenden Kommentare dieser Entwürfe zeigen sich hierbei die Auffassungen und Prioritäten hinsichtlich der Reform des Sicherheitsrates: zunächst bekannten sich die Verfasser dazu, dass der “repräsentative Charakter” verbessert werden sollte, damit der Rat glaubwürdiger, legitimer aber auch effektiver handeln konnte.
Allerding verwiesen die G-4 besonders darauf, “[...] dass die Mitglieder des Sicherheitsrates unter gebührender Berücksichtigung der verschiedenen von ihnen geleisteten Beiträge zu diesem Zweck (Wahrung des Weltfrieden uns der internationalen Sicherheit) sowie ferner (eigene Betonung) der ausgewogenen geografischen Verteilung...und ihres nachweislichen Bekenntnisses zu den internationalen Normen und ihrer Einhaltung dieser Normen gewählt werden sollen.” Weiterhin wurde als Ziel erklärt, “... die Mitgliedschaft im Sicherheitsrat auszuweiten, um den Realitäten der heutigen Welt besser Rechnung zu tragen, und so ein Gleichgewicht von Kräften zu schaffen, [...]” (UN Dok. A/59/L. 4). Dies sollte zwar nach Erwähnung auch den Entwicklungsländern Rechnung tragen, zeigt aber eben deutlich die Prämissen des Entwurfs. Konkret sah dabei das Modell der G- 4 die Erweiterung des Sicherheitsrates auf insgesamt 25 Ratsmitglieder durch die Schaffung 6 neuer ständiger Sitze (ohne Vetorecht) und 4 neuer nichtständiger Mitglieder vor, wobei die Sitze nach einem bestimmten Regionalproporz gewählt werden sollten (s. Anhang C): dabei sollten jeweils 2 Staaten aus Afrika und Asien und jeweils 1 Staat aus Lateinamerika und der Karibik sowie 1 Staat aus Westeuropa (und “anderen Staaten”) als neue ständige Mitglieder in den Sicherheitsrat einziehen. Jeweils 1 Staat aus der afrikanischen, aus der asiatischen, der osteuropäischen und der lateinamerikanischen (und karibischen) Region sollten als nichtständiges Mitglied in den Rat gewählt werden.
Nicht direkt in dem Dokument erwähnt, war es doch das erklärte Ziel der G-4 Mitglieder, selbst einen ständigen Sitz im Rat zu erhalten. Dabei sollten “[...] die neuen ständigen Mitgliedern dieselben Verantwortlichkeiten und Pflichten wie die derzeitigen ständigen Mitglieder” haben; gleichzeitig war man in diesem Entwurf bereits von der Forderung des Vetos abgerückt. 14
1414 Der Bericht empfiehlt, die Frage über eine Ausweitung des Vetorechts nach
weiteren 15 Jahren einer Revision zu unterziehen. Im Vorfeld hatte man zwar
20
Dabei präsentierten sich die G-4 als “natürliche Kandidaten” ihrer jeweiligen Region. Als Hauptargument für diesen selbstverliehenen Titel stützten sich alle 4 Staaten auf ihre bedeutende regionale Stellung.
Die BRD verwies dabei (in Gestalt des deutschen Außenministers Joschka Fischer) wiederholt darauf, dass der Rat den “gegenwärtigen geopolitischen Realitäten” (Fischer 2004a) angepasst werden sollte - unter dieser Anpassung verstand man hier wohl vor allem, dass wichtigen und mächtigen Nationen im internationalen System der Status im Rat zukommen sollte, der ihnen aufgrund ihrer Position und auch ihrer Leistungen zur UNO auch zustand - also eine Forderung nach Gleichberechtigung mit den P-5, wenn sie auch eher auf “gleiche Rechte für gleiche Potentiale und Beiträge” hinausläuft. Das Hauptanliegen lässt sich daher tatsächlich so verstehen, dass der Rat der Machtstruktur des internationalen Systems angepasst werden sollte. Ein Blick auf diese “geopolitischen Realitäten”, sofern man sie denn auf rein realistische Kennziffern reduziert, offenbart dabei, dass besonders im Vergleich mit den ständigen Mitgliedern zumindest dieser Anspruch der BRD (und auch der anderen Aspiranten, s. Anhang A) sich dabei eigentlich nicht als “schlecht begründet” (Hellmann 2004) erweist: so verfügt Deutschland in Europa (nach Russland) über die größte Bevölkerungszahl, das größte Heer und zudem über das höchste BIP.
Besonders aber hinsichtlich ihres UNO-Engagements, also ihrer Leistung zur “Wahrung des Weltfriedens”, zahlt die BRD einen höheren regulären Beitragssatz als Frankreich oder Großbritannien und sogar weit mehr als die ständigen Sicherheitsratsmitglieder Russland und China zusammen. Daher scheint die BRD tatsächlich ein “natürlicher Kandidat” zu sein.
Der eigenen gewachsenen und gewichtigen Position bewusst, trat die BRD mit ihrem Streben nach einem ständigen Sitz aus der “Kultur der Zurückhaltung” (ebd.) hervor und präsentierte sich selbstbewusst und zielstrebig. Dabei nahm die BRD mit ihrem Modell in Kauf, das Klassensystem im Rat weiter zu verstärken, indem man Kandidatur für die neuen ständigen Sitze eben auf sehr realistische Argumente (wie eben die Bevölkerungszahl oder die Leistungen) stützte - eine Realisierung dieses
das Vetorecht für die neuen ständigen Mitglieder im Auge, diese
Forderung schien aber besonders für die P-5 zu maximal, um tatsächlich
realisiert werden zu können.
21
Modells hätte also definitiv zu einer (weiteren) Spaltung der Mitgliedsstaaten führen können, da es die Exklusivität der ständigen Mitgliedschaft noch verstärkt (und zusätzlich einen neuen Status Quo auf unbestimmte Zeit zementiert) hätte. Doch als einer der Hauptlastenträger der UNO, als eines der “große(n) Geberländer” (Schröder 2004), konnte man es sich aber durchaus leisten, das Ziel des ständigen Sitzes für die Region Europa anzustreben.
Als direktes Druckmittel benutzte die BRD ihre Beiträge zwar nicht, da man den ständigen Sitz nicht als Bedingung an die Weiterführung der hohen eigenen Leistungen koppelte; dennoch erscheint dieses Argument sehr instrumentell eingesetzt - eine Scheckbuchdiplomatie, die unter dem Gedanken “wer zahlt, schafft an” eigentlich eher von den USA, nicht aber von der “Zivilmacht Deutschland” bekannt ist. Zwar argumentierte die BRD wiederholt, dass man “mehr Verantwortung” (Fischer 2000) übernehmen und die UNO als Gesamtes stärken wollte - ob mit dem ständigen Sitz für Deutschland tatsächlich eine Stärkung der internationalen Organisation, oder aber nur eine Stärkung vornehmlich der Position Deutschlands einherginge, bleibt fraglich. Die BRD zählt bereits zu den größten Beitragsstellern (hinsichtlich der Finanzen sowie der Truppenkontingente), daher kann hier kaum noch “mehr Verantwortung” übernommen werden - die BRD könnte bzw. müsste sich nur in größerem Ausmaß an wichtigen, und vielleicht auch unpopulären, Entscheidungen des Sicherheitsrates beteiligen. Da die Beiträge der BRD seit 1990 tatsächlich eher aus einer instrumentellen Perspektive geleistet wurden (Andreae 2002:146-148), ist es strittig, ob mit dem Erreichen des außenpolitischen Ziels (der ständige Sitz) nicht eben auch der Anreiz wegfiele, weiterhin solch überdurchschnittliche Beiträge zur UNO zu leisten. Insgesamt strebte die BRD also tatsächlich danach, ihre Potentiale auch in Einfluss umzumünzen bzw. diesen zu maximieren.
Auch der deutsche Botschafter bei der UNO, Günther Pleuger, erklärte offiziell, dass der ständige Sitz für die BRD “umfassende Mitwirkung” bedeutete, und dass eben dieser daher auch “[...] in deutschem außenpolitischen Interesse liegt” (Pleuger 2003: 688-690). All dies lässt daher zunächst einmal tatsächlich den Eindruck von Deutschland als machtstaatlich orientiertem Akteur zurück.
22
6.1.2. Das Modell der “Geeint für den Konsens”: ein “win win approach”?
Die Gruppe “Geeint für den Konsens” stellte ihren Entwurf (UN Dok. A/59/L. 68) ebenfalls im Juli 2005 der GV vor. Auch hier lässt sich bereits an den einleitenden Kommentaren festmachen, unter welchen Aspekten die Staatengruppe um Italien den Rat reformieren wollte. Den Status Quo des Sicherheitsrates bezeichnete man hier offen als “[...]unausgewogen und ungleichgewichtig[...]”, besonders hinsichtlich der angewachsenen Zahl der Entwicklungsländer und forderte daher “[...] eine Erhöhung der Zahl der nichtständigen Mitglieder [...], um fairere Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, [...]” damit der Rat “[...] demokratischer, auf ausgewogene Weise repräsentativ, transparenter, wirksamer und
rechenschaftspflichtiger wird.”.
Um genau dies zu erreichen, sah der Entwurf ebenfalls eine Erweiterung der Sitze auf insgesamt 25 vor, sah aber von der Schaffung neuer ständiger Sitze ab. Statt dessen beabsichtigte man die Erweiterung der Anzahl der nichtständigen Sitze auf insgesamt 20, deren Verteilung ebenfalls nach einem festgesetzten Regionalschlüssel erfolgen sollte: so sollten 6 aus den afrikanischen, 5 aus den asiatischen, 4 aus den lateinamerikanischen und karibischen, 3 aus den westeuropäischen (und anderen) sowie 2 aus den osteuropäischen Staaten gewählt werden. Zudem sollten aber alle diese nichtständigen Sitze nach der zweijährigen Amtszeit direkt wiederwählbar seinhier baute das Modell der “Geeint für den Konsens” auf der Idee der
semipermanenten Sitze des Modells B des HLPs auf. Neben der möglichen Wiederwahl sollte allerdings auch eine Rotation der Sitze so wie eine faire Vertretung der Subregionen durch Vereinbarungen unter den Mitgliedern geregelt werden. Auch hier wird die exklusive Stellung der P-5 nicht angetastet, allerdings empfiehlt der Resolutionsentwurf die Einschränkung des Vetorechts sowie eine mögliche Abschaffung dieses Rechts. 15
Dabei wird das Klassensystem im Sicherheitsrat tatsächlich abgeschwächt: durch die Erweiterung nur um ständige Sitze würde ein gleichberechtigtes System geschaffen - 1515 Da das Vetorecht von vielen Staaten als undemokratisches Machtinstrument
wahrgenommen wird, könnte tatsächlich nur die totale Abschaffung dieses
Rechts zu einer wirklich gleichberechtigten und demokratischen Struktur des
Rates führen.
23
zunächst einmal ergäben sich für alle Mitgliedsstaaten die gleichen Chancen, sich auf einen der nichtständigen Sitze wählen zu lassen; zudem ergäben sich für alle Sicherheitsratsmitglieder (eben mit Ausnahme der P-5) die gleichen Pflichten, vor allem aber gleiche Rechte, d.h. Industrie- wie Entwicklungsländer könnten auf gleicher Augenhöhe, Seite an Seite, im Rat ihren Platz einnehmen und auch gleichberechtigt an den Entscheidungen des Rates mitwirken. Auch die Rechenschaftspflicht des Rates könnte so erhöht werden, da die Sicherheitsratmitglieder sich in ihrer Hoffnung auf eine direkte Wiederwahl vor allem auf ihr “gutes Benehmen” in der UNO stützten müssten.
Dabei warb der italienischen Botschafters Spatafora damit, dass das Modell der “Geeint für den Konsens” Ansprüchen wie Inklusivität, angemessener
Repräsentativität, Demokratie und der Gleichberechtigung gerecht werden könnte. Die Erweiterung des Rates sowie die Möglichkeiten der Partizipation sollten also fair und gerecht verteilt werden, unabhängig von der Größe oder Machtposition eines Staates. Dabei wehrte man sich von italienischer Seite schon früh gegen den Eindruck, dass ein Sitz im Sicherheitsrat gegen den instrumentellen Einsatz von Macht und Geld zu erhalten sei: “Italy reacts to the impression that permanent seats might be put up for sale” (so der ehemalige italienische Botschafter Vento laut der Agenda France Presse 2000).
Insgesamt scheint sich die Zivilmachtsrethorik Italiens also auch mit dem Modell der “Geeint für den Konsens” zu decken, zumal sich Italien als Anwalt der Interessen der mittleren und kleineren Staaten sowie der Entwicklungsländer und auch der muslimischen Welt präsentierte. Spatafora verdeutlichte, mit dem Entwurf einen “win win approach” anzustreben, der nicht zur Übervorteilung einiger weniger Länder führen sollte. Daher forderte er explizit eine Reform “[..] in which there will be no winners, no losers. In fact, we will all be winners” (Spatafora 2005a, 2006). Da Italien selbst eher zu den “mächtigen” Staaten zählt, zeigte es sich durch den Verzicht auf das Ziel eines eigenen ständigen Sitzes und den leidenschaftlichen Einsatz für die Gleichberechtigung aller Länder tatsächlich als sehr normorientierter Akteur, der nicht in seinem eigenen Interesse, sondern im Interesse aller Mitgliedsstaaten bzw. der UNO handelte. Dabei berief man sich von italienischer Seite mit seinem Resolutionsentwurf besonders darauf, sich auf die durch die Charta der UNO
24
postulierte Norm der “souveränen Gleichheit aller Mitgliedsstaaten” zu stützen:”[...] because we believe in the principles of the charter; because we believe in the principle of the sovereign equality of all its members” (Spatafora 2005b). Dennoch sollte man den Begriff des Zivilstaats hier nicht vorschnell anwenden, da ein tiefgehender Blick auf den Kontext der Reform und die Interessen Italiens offenbaren kann, dass auch Italien hier bei weitem nicht uneigennützig agierte, sondern dass dem sozial gerechten Modell der “Geeint für den Konsens” und der strikten Ablehnung des G-4 Modells durchaus auch eine rationale und auch machtbasierte Kalkulation zu Grunde lag.
Die Position Italiens und der BRD im internationalen System ist zwar auf den ersten Blick vergleichbar, aber in direkter Relation (Potential sowie UNO-Engagement) hatte die BRD definitiv die “gewichtigeren” Argumente vorzuweisen. Das G-4 Modell sah allerdings nur einen neuen ständigen Sitz für die Region Europa vor; in einer direkten Konkurrenzsituation wäre eben dieser Sitz aber mit großer Wahrscheinlichkeit an die BRD gegangen. So hätte Deutschland einen Einfluss bzw. Machtgewinn erfahren und wäre (beinahe) gleichberechtigt in die erste Riege der internationalen Politik aufgestiegen - Italien hätte sich dagegen mit der Aussicht auf einer der nichtständigen Sitze begnügen müssen.
Trotz seiner relativ wichtigen Position im internationalen System und den international überdurchschnittlichen Leistungen zur UNO hätte Italien so eine gewisse Degradierung zu einer unter vielen europäischen Mittelmächten erfahren (Brill 2005), oder auch profan ausgedrückt ,dies hätte den “Abstieg des fußballbegeisterten Volkes in die zweite Liga der Politik” (Inacker 1997) bedeutet.
Auch in der EU, in der bisher beide Staaten gleichberechtigt Seite an Seite stehen, hätte dies zu einer gewissen Machtverschiebung führen können: da ständige Mitglieder nach Art. 19 des EU-Vertrages dazu verpflichtet sind, sich im Sicherheitsrat der UNO für die “Standpunkte und Interessen der Union” einzusetzen, hätte sich mit der BRD, Frankreich und Großbritannien möglicherweise ein mächtiges europäisches Dreierdirektorium entwickelt, welches die übrigen EU-Mitglieder, und somit eben auch Italien, “an die weltpolitische Peripherie” (Ridderbusch 2004) hätte abdrängen können.
Nicht nur der eigene, sondern eben dieser ungewünschte Machtgewinn eines
25
“Konkurrenten” würde durch das Modell der “Geeint für den Konsens” verhindertdass solche Überlegungen hinsichtlich relativer Gewinne bzw. Verluste bei der Formulierung der italienischen Position eine gravierende Rolle spielten, lässt sich u.a. an einer Aussage des italienischen Ministerpräsidenten Berlusconis erkennen, die in einem schriftlichen “Hilfegesuch” an den US-Präsident Bush auftauchte: eine Reform der UNO dürfte “italienischen Interessen nicht schaden”. 16 Das Hauptanliegen Italiens brachte er dann noch einmal explizit auf den Punkt: “Wir werden beim Rat nicht außen vor gelassen”. Solche Aussagen passen allerdings weniger zum Konzept einer
gemeinwohlorientierten Zivilmacht.
6.2. Geeint für ein Ziel: die G-4 und die “Geeint für den Konsens”
Zwar zeigte sich die BRD mit ihrer nachdrücklichen Kandidatur auf einen der ständigen Sitze durchaus bereit, beim Verfolgen des eigenen Ziels andere (Partner)Länder notfalls außen vor zu lassen bzw. Ihren offenen Widerstand auf den Plan zu rufen; 17 gleichzeitig blieb sie jedoch grundsätzlich dem Prinzip des Multilateralismus treu, indem sie ihr Anliegen nicht alleine, sondern im Zusammenschluss mit Brasilien, Indien und Japan vorantrieb.
Dabei ist solch eine “Paketlösung” eine zweischneidige Angelegenheit; einerseits konnte man auf diese Weise seine Argumente bündeln und sich gegenseitige Unterstützung zusichern, andererseits lief man eben auch Gefahr, nicht nur die Unterstützung, sondern auch die Ablehnung der Mitbewerber durch andere Länder zu erhalten.
Die G-4 stellten aber mehr dar als nur eine “Zweckgemeinschaft eigener Sitze e.V.” (Hoffmann 2004) - zwar begründeten alle vier Nationen ihren Anspruch mit ihrer
1616 Laut Financial Times Deutschland vom 22.09.2004. 1717 Offener Widerstand wurde bezeichnenderweise besonders von italienischer
Seite ausgeübt - ein Land, mit dem die BRD normalerweise sehr
freundschaftliche Beziehungen pflegt. Aber auch Länder wie Spanien und die
Türkei konnten der Idee des ständigen Sicherheitsratsmitglieds Deutschland
nicht viel abgewinnen.
26
regionalen Vormachtstellung bzw. Ihrem hohen UNO-Engagement 18 , gleichzeitig stellt dieser Zusammenschluss aber auch einen “einmaligen Brückenschlag zwischen 1. Und 3. Welt” (Brill 2005) dar und ist ein besonderes Beispiel für eine gelungene Nord-Süd Kooperation.
Dass der G-4 Vorschlag ein relativ hohes Maß an Unterstützung hinter sich wissen konnte, zeigt sich auch dadurch, dass der Resolutionsentwurf der G-4 von insgesamt 27 Staaten eingebracht wurde 19 - unter den Koautoren fand sich u.a. auch Frankreich. Auch Großbritannien, welches zunächst dem deutschen Anliegen etwas skeptisch gegenüberstand, sprach sich bald ebenfalls für den G-4 Vorschlag aus, wenn es auch nicht zu dem Miteinbringern des Entwurfes zählte - die gewichtige Unterstützung von zwei ständigen Mitgliedern war also gegeben, und so konnte sich die BRD berechtigte Hoffnungen machen, “als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen” (Präambel des deutschen Grundgesetzes). Allerdings stellt sich die Frage, ob die Unterstützung Großbritanniens sowie Frankreichs einem genuinen Interesse an der BRD als ständigem Mitglied entsprang, oder ob hier nicht auch größtenteils nationale Interessen dominierten. 20
Um den G-4 Entwurf durchzubringen, zeigte sich die sonst eher konsensorientierte BRD (Schirm 2005) dabei bald “finster entschlossen” von “dem Geeiere wegzukommen” und so bald wie möglich zu einer Entscheidung zu gelangen - falls nötig, dann eben auch in einer “Kampfabstimmung”, also einer Mehrheitsentscheidung (Hellmann:2004, 481). Man war also durchaus bereit, die Meinung von bis zu einem
1818 Während BRD und Japan sich hier vor allem auf ihre finanziellen
Zuwendungen berufen konnten, zählen Indien und Brasilien zu den größten
Truppenstellern für Missionen der UNO. 1919 Namentlich Afghanistan, Belgien, Bhutan, Brasilien, Dänemark, Deutschland,
Fidschi, Frankreich, Georgien, Griechenland, Haiti, Honduras, Island, Indien,
Japan, Kiribati, Lettland, Malediven, Nauru, Palau, Paraguay, Polen, Portugal,
Salomonen, Tschechische Republik, Tuvalu und Ukraine. 2020 Dies bezieht sich besonders auf den in Kapitel 6.3. angesprochenen
möglichen EU-Sitz - mit einem ständigen Sitz für Deutschland würde dieses
Thema zunächst einmal wieder in weite Ferne rücken, daher müssten aber auch
beide Nationen nicht um die Position ihres ständigen Sitzes, der für sie immer
noch eines der letzten exklusiven Refugien der internationalen Mitgestaltung
darstellt, “fürchten”. Der Sitz für die BRD wird hier wohl auch als das kleinere
Übel betrachtet.
27
Drittel der Mitgliedsstaaten ungehört verhallen zu lassen bzw. zu übergehen bzw. eine weitere Spaltung innerhalb der gesamten Mitgliedschaft in Kauf zu nehmen. Dies ist allerdings nicht als Absage an den Multilateralismus oder an den Wunsch nach Berücksichtigung der Meinung möglichst aller Staaten zu verstehen - es ist vielmehr auch ein Erkennen der Grenzen eines bedingungslosen Multilateralismus, um einen effizienten Multilateralismus in Form eines Ergebnisses zu schaffen. 21 Zwar verwiesen die G-4 hauptsächlich (und teilweise durchaus berechtigterweise) auf ihre Potentiale und Leistungen, um ihre Position zu unterstreichen - dabei benutzten sie diese aber nicht, um Zwang oder Druck auszuüben, sondern setzten in ihrem Werben auf diplomatische Mittel und Überzeugung. 22 Dabei war es allerdings Italien bzw. der italienische Botschafter Spatafora, der den G-4 offen vorwarf, sich solcher Mittel bedient zu haben, indem er sie der Erpressung von Stimmen einiger
Entwicklungsländer für ihr Modell durch angedrohte Zahlungszurückhaltungen beschuldigte 23 - von Diplomatie und dem in der Charta postulierten Prinzipien der “freundschaftliche(n) Beziehungen” und “internationale(n) Zusammenarbeit” (Art. 1) zeugen solche Aussagen weniger.
Italien selbst gründete mit der “Geeint für den Konsens” Gruppe eine eigene “Interessengruppe”, die offiziell bei Einbringung des Entwurfes 12 Staaten 24 zählteinoffiziell gehören dieser Gruppe allerdings bis zu 40 Staaten an (die auch der
2121 Bisher zeigten sich in der Historie der UNO selbst viel “banalere”
Entscheidung als unfähig, tatsächlich im Konsens erreicht zu werden. 2222 Diese Lobbytätigkeit nahm sich dabei allerdings alles andere als dezent aus:
“Der Außenminister bereiste in immer kürzeren Abständen immer mehr Länder,
kräftig assistiert von zahlreichen parlamentarischen Unterstützern in allen
Fraktionen [...]” (Hellmann:2004, 481). 2323 Dabei konnten sich letztlich nur Japan und die BRD angesprochen fühlen.
Diese Anschuldigungen wurden jedoch von deutscher Seite zurückgewiesen.
Gleichfalls sollte Italien nach einem Bericht der Financial Times Deutschland
mit ebenfalls solchen eher undiplomatischen Mitteln versucht haben, Georgien
unter Druck zu setzen; darüber hinaus soll schon im Vorfeld die italienische
Regierung MOE-Staaten, die an dem Beitritt zur EU interessiert waren, die eine
Zustimmung Italiens zu diesem Beitritt an die Absage an die Unterstützung des
deutschen Anliegens gekoppelt haben (Inacker 1997). 2424 Namentlich Argentinien, Costa Rica, Italien, Kanada, Kolumbien, Malta,
Mexiko, Pakistan, Republik Korea, San Marino, Spanien und Türkei.
28
italienische Botschafter hinter sich glaubte: “And many others would have joined,[...] only if they kenw about the initiative” Spatafora 2005a). Erwähnenswerterweise befinden sich in dieser Gruppe auch eine Reihe von Staaten, die sich ähnlich wie Italien besonders gegen den ständigen Sitz für einen ihrer regionalen Konkurrenten aussprachen, da sie ebenfalls einen zu großen Machtzuwachs dieser Konkurrenten bzw. eine eigene Relativierung fürchteten: so schlugen u.a. Argentinien und Mexiko gegen Brasilien, Pakistan gegen Indien, und neben Italien auch Spanien gegen die BRD quer - daher ist der Begriff der “like-minded countries”, wie sich die Gruppe auch nennt, zweideutig zu verstehen. Als reiner “Prostestclub” lässt sich diese Staatengruppe dennoch kaum bezeichnen, da sich hier auch Staaten finden, denen es tatsächlich vorrangig um eine faire und demokratische Erweiterung ging (z.B. Kanada). Aber eben dieses Banner der Demokratie wurde gerade von italienischer Seite genutzt, um besonders kleinere und mittlere Staaten sowie eben die Entwicklungsländer für sein Modell zu gewinnen.
Da sich die BRD bzw. die G-4 der Unterstützung zweier ständiger Mitglieder sicher sein konnte, zog so auch Italien alle diplomatischen Register, um die USamerikanische Unterstützung zu bekommen. 25
Insgesamt gelang es Italien durchaus, mit dem “Geeint für den Konsens” Modell ein
2525 Bisher zeigten sich die USA hinsichtlich der Erweiterung des Rates
insgesamt eher gedeckt bzw. wenig begeistert, da sie durch eine zu große
Erweiterung angeblich die Effektivität des Rates gefährdet sahen. Hatten die
USA anfänglich auch die BRD in ihrem Anliegen unterstützt, änderte sich dies
bald nach dem deutschen Nein zum Irakkrieg - daher befürworteten die USA
bald nur noch das japanische Anliegen. Genau dies schien Italien taktisch zu
nutzen, daher versuchte man im Gegenzug, die USA für ihr Modell zu
gewinnen - oder weniger nett ausgedrückt: “[...] der italienische
Ministerpräsident Berlusconi (wirft) sich dem amerikanischen Präsidenten Bush
an den Hals, um Deutschlands Chancen auf einen ständigen Sitz im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu hintertreiben [...]” (Leithäuser 2004).
29
verhandlungstechnisches Gegengewicht (balance of power) zu den G-4 zu schaffen. Namensgemäß forderte Italien, dass eine Entscheidung nun auch im Namen aller Staaten, im Konsens getroffen werden sollte, um eben eine Spaltung unter den Mitgliedsstaaten zu verhindern: “(...) by non-dvisive approach I mean that we will have to be consensus-led, avoiding a vote”(Spatafora 2005c). Diese Forderung nach dem Konsens scheint also eine sehr multilaterale und demokratische Handlungsgrundlage zu reflektieren - ein genauerer Blick lässt aber durchaus den Schluss zu, dass es sich hierbei eher um eine Obstruktionstaktik handelte, da ein Beschluss im Konsens unrealisierbar schien und diese Forderung daher kaum zu einer effektiven Lösung hätte führen können.
6.3. (K)ein Sitz für die EU?
Ein gemeinsamer Sitz für die Europäische Union wird zwar in keinem der beiden Entwürfe erwähnt, aber von italienischer Seite wurde wiederholt betont, dass der “regional factor” bei der Reform berücksichtigt werden müsse. Zwar gibt es momentan noch einige hohe institutionelle Hürden, die es für die Realisierung eines solchen Sitzes zu überwinden gilt, da die Charta der UNO nicht vorsieht, regionale oder supranationale Organisationen als Mitglied aufzunehmen; im Gespräch ist der Sitz für die EU aber seit längerer Zeit. Die EU selbst ist als Zentrum des europäischen Multilateralismus zu verstehen, ein effektives Handeln der EU kann nur durch die Koordination und vor allem Kooperation ihrer Mitgliedsstaaten erfolgen - das Zurückstellen nationaler Interessen ist hierbei bedeutend für die europäische Integrität. Speziell für die Weiterentwicklung der europäischen gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist die multilaterale Abstimmung unter den Staaten von Bedeutung. Durch einen gemeinsamen Sitz in den UNO könnte die EU als internationaler Akteur deutlich an Profil und Gewicht gewinnen.
Während sich die BRD anfangs auch deutlich für den EU-Sitz ausgesprochen hatte, schwenkte man bald um und bezeichnete diesen Sitz zwar noch als “wünschenswert”, allerdings direkt ergänzt durch die Öffnungsklausel, dass man einen eigenen ständigen Sitz anstreben würde, sobald “ein europäischer Sitz nicht erreichbar scheint”
30
(Koalitionsvereinbarung SPD/Bündins 90/Die Grünen 2002). Wie erreichbar dieser Sitz tatsächlich schien, soll dahingestellt bleiben - letztlich aber erwies sich das deutsche Streben und Werben alles andere förderlich für die Möglichkeit des EU-Sitzes.
Allerdings gingen bezüglich dieser Angelegenheit die Meinungen innerhalb der Regierung tatsächlich deutlich auseinander; Außenminister Fischer erklärte schließlich, dass “Wenn ein europäischer Sitz geschaffen wird, dann sollte es ein echter sein. Das heißt, dass dann nicht ein Mitgliedsstaat, sondern die Europäische Union im Sicherheitsrat vertreten ist” (Fischer 2004b). 26 Bis dahin zog man es allerdings vor, selbst einen ständigen Sitz anzustreben.
Bereits 2001 hatte die Bundesregierung in einem interfraktionellem Antrag (“Die Vereinten Nationen an der Schwelle zum neuen Jahrtausend”) erklärt, sich auch als ständiges Sicherheitsratsmitglied für die europäischen Interessen einsetzen zu wollen. Augenscheinlich zeigte sich aber die sonst so pro-integrative BRD, die in der EU gern eine Vorreiter- und Vorbildrolle einnimmt (z.B. hinsichtlich der EU-Osterweiterung oder auch der Einführung des Euros) hier durchaus bereit, die Italien und der BRD “gemeinsame Vision für Europa” (Steinmeier 2006) hinter das eigene nationale Anliegen zu stellen.
Zudem hätte eben dieses Anliegen eine eher desintegrative Wirkung für die EU zeigen können, da der Alleingang der BRD, eben ohne Rücksicht auf das Projekt Europa, zu einer Spaltung unter den Mitgliedsstaaten der EU hätte führen können - und in gewisser Weise führte es auch zu Meinungsspaltungen innerhalb Europas. 27 In gewissem Maße jedoch mag hier schlicht und einfach eine realistische Einschätzung der Lage zu Grunde gelegen haben - nicht zuletzt zeigte z.B. auch die gescheiterte EU-Verfassung, dass die EU noch nicht “reif” für eine gemeinsame und einheitliche Repräsentation ist. Dennoch zeugte die Haltung der BRD tatsächlich von einem sehr selektiven und instrumentellen Institutionalismus, da man hier anscheinend
2626 Dabei war es gerade Joschka Fischer, der sich zuvor mit seiner Partei deutlich
für den EU-Sitz ausgesprochen hatte. 2727 Zumindest Spanien. Italien und auch Polen sprachen sich zunächst allein für
den EU-Sitz aus; später gehörte auch Polen zu den Unterstützern des G-4
Entwurfs.
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der Organisation den Vorzug gab, von der man sich den größeren Nutzen versprach. Italien sprach sich dagegen wiederholt für die regionale Repräsentation aus - dadurch sollte vor allem erreicht werden, das der potentielle regionale Vertreter im Interesse aller Staaten seiner Region handelt, und dass dieser Vertreter so Rechenschaft schuldig ist - so sollte die Dominanz nationaler Interessen unterbunden werden:”[...] such seats, that would not be centered on purely national interests” (Spatafora 2005a). Daher förderte man die Idee des EU-Sitzes, dessen Realisierung aus Sicht des italienischen Außenministers Frattini keineswegs unmöglich war, es aber werden konnte, “[...] wenn wir uns in der Einbahnstraße nationaler Egoismen festfahren” (Frattini 2004). Indirekt war dies auch der Vorwurf an die BRD, mit dem eigenen nationalen Anliegen die Integrationsbemühungen der EU zu untergraben.
Letztlich zeigte sich mit Hinblick auf den EU-Sitz die BRD also tatsächlich eher als eigennutzenmaximierender Akteur, während Italien sich als “besserer Europäer” darstellte. Dazu muss allerdings noch kurz erwähnt werden, dass auch Italien oftmals eher nach Washington als nach Brüssel schaute und die unilateral handelnden USA unterstützte (nicht zuletzt im Irakkrieg). Daher bleibt fraglich, ob die geeinte EU auf der italienischen politischen Tagesordnung tatsächlich ganz oben steht, oder ob der leidenschaftliche und gemeinwohlfördernde Einsatz für den EU-Sitz nicht eher instrumentalisiert wurde, um die eigene Position als legitimer darzustellen.
6.4. Demokratisierung und die “souveräne Gleichheit”
Italien berief sich in seiner Position auf die Prinzipien der Charta und speziell auf die Achtung der “souveränen Gleichheit” aller Mitgliedstaaten der UNO (Art. 2). Gleichberechtigung sollte für alle Mitglieder des Sicherheitsrates gelten, ungeachtet des Status oder Leistungen eines Landes: “[... ]the ownership of all member states, be they “main players” or medium or small countries”. Daher forderte man auch einen “bottom-up approach” (Spatafora 2006) und lehnte die Schaffung neuer ständiger Sitze ab, die zu einer Verstärkung des Klassensystems und der Exklusivität des Rates geführt hätte. Objektiv wird das Modell der “Geeint für den Konsens” dabei diesem Gleichheitsverständnis gerecht: zwar wird der exklusive Status der P-5 beibehalten, dennoch bestünden für alle Länder prinzipiell die gleichen Chancen, in den Rat
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gewählt und wiedergewählt zu werden. Zudem könnten diese Mitglieder eben auch gleichberechtigt im Rat Seite an Seite stehen und abstimmen.
Unter einer Demokratisierung des Rates verstand der italienische Botschafter vor allem eine erhöhte Rechenschaftspflicht der Sicherheitsratmitglieder gegenüber den übrigen Mitgliedsstaaten. Demokratisch legitimiert wären so jene Mitglieder des Rates, die sich aufgrund einer Beurteilung der Mitgliedsstaaten durch die GV in den Rat wählen lassen (nichtständige Sitze). Ein (auch durch den italienischen Botschafter, s. Spatafora 2005c) angeführter Demokratisierungsfaktor kann dabei zeigen, dass das italienische Modell dem Demokratisierungsprinzip eher gerecht werden kann als der Status Quo oder das G-4 Modell (s. Anhang C): beim Status Quo sind es 33 % der Sicherheitsratsmitglieder, die sich nicht erst einer Wahl durch die GV stellen müssend.h. ein Drittel ist nicht demokratisch legitimiert. Durch das Modell der “Geeint für den Konsens” und die Erweiterung nur um nichtständige Sitze würde dieser Wert allerdings auf 20 % absinken, d.h. nur noch ein Fünftel wäre nicht demokratisch gewählt.
Das G-4 Modell dagegen würde durch die insgesamt 11 ständigen Sitze diesen Wert jedoch noch auf 44 % ansteigen lassen - demnach bestünde beinahe die Hälfte des Rates aus Mitgliedern, die mit einem ständigen Sitz extrem ausgedrückt praktisch über eine “wild card” verfügen würden, d.h. sie unterliegen nicht direkt einer Rechenschaftspflicht und dem Druck, sich als Sicherheitsratmitglied bewähren zu müssen. 28
Insgesamt zeigt sich die italienische Reformidee hier also inklusiver und demokratischer, und zudem auch offener und flexibler, da es sich besser an aktuelle Gegebenheiten (neue, sich verändernde “geopolitische Realitäten) anpassen könnte. Dadurch könnten die Entscheidungen des Rates tatsächlich an Legitimität und Akzeptanz gewinnen. Wenn sich zivilstaatliches Handeln durch das Schaffen von “Formen demokratischer Beteiligung” und “sozialer Gerechtigkeit” definieren lässt,
2828 Natürlich sind gerade die ständigen Mitglieder gehalten, sich für die Prinzipien und
Ziele der UNO einzusetzen. Aber nicht zuletzt der nationale Alleingang der USA abseits
der UNO im Irakkrieg 2003 zeigt, dass die ständigen Mitglieder doch über einen relativ
hohen autonomen Handlungsspielraum verfügen und momentan kaum für Fehlverhalten
und die Dominanz von Partikularinteressen “bestraft” werden können. Eine erhöhte
Rechenschaftspflicht könnte dies tatsächlich abschwächen.
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lässt sich also durch die Beachtung des Demokratisierungsfaktors Italien als wertorientiert handelnder Akteur benennen.
6.5. Repräsentation: “angemessene geografische Verteilung”?
Beide Staatengruppen nahmen mit ihren Modellen in Anspruch, einer besseren Repräsentativität gerecht werden zu können, dabei bezogen sie sich vor allem auf erhöhtes Mitspracherecht für die Entwicklungsländer und die bisher
unterrepräsentierten Regionen. Besonders Italien reklamierte für sich, auch hier eine fairere und ebenfalls gleichberechtigtere Lösung anzubieten, die zu einer ausgewogeneren Repräsentation der Regionen führen sollte. Grundsätzlich hätten beide Modelle einer höheren Repräsentation im gleichen Maße gerecht werden können: durch die Erhöhung auf insgesamt 25 Sitze wären immerhin 13% aller Mitgliedsstaaten im Rat vertreten (im Gegensatz zu nur knapp 8 % beim zum Status Quo).
Wie sich beide Modelle auf die regionale Repräsentativität des Rates tatsächlich ausgewirkt hätten, lässt sich ebenfalls errechnen, wenn ein Repräsentationsfaktor (RF) angewendet wird. Diese Variable wird durch die relativen Anteile der Regionen am Rat und der UNO definiert (s. Anhang C).
Dabei zeigt sich auch die unausgewogene Repräsentation beim Status Quo: Obwohl Europa mit 47 Staaten einen relativen Anteil von nur ca. 25 % an der Gesamtzahl der Mitgliedsstaaten ausmacht, verfügt es mit 6 Sitzen insgesamt also über 40 % der gesamten Sitze 29 - das bedeutet, dass Europa mit ca. 64 %(RF) deutlich überrepräsentiert ist, während der Kontinent Afrika mit rund 28 %(RF) unterrepräsentiert ist. Da ständige Sitze mit Vetorecht und die nichtständigen Sitze im Vergleich aber ein unterschiedliches “Gewicht” haben, sollte auch hier eine Gewichtung eingeführt werden. Wenn man solch eine Gewichtung einberechnet, zeigt sich am gewichteten RF von rund 80 % noch prägnanter die Überrepräsentation Europas, während Afrika und die asiatisch-pazifische Region mit einem RF von 43 % und 32 % unterrepräsentiert sind. Den moderatesten Wert weist beim Status Quo noch die amerikanische Region auf (RF= 9 %).
2929 Russland wird im HLP-Bericht Europa zugerechnet.
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Das Modell der G-4 bezogen auf den Repräsentationsfaktor schwächt die Überrepräsentation Europas (RF= 30 %) zugunsten von Afrika (RF= -14 %) und Asien/Pazifik (RF= -18 %) zunächst etwas ab. Wenn allerdings auch hier die Gewichtung mit einbezogen wird, zeigt sich, dass sich der Repräsentationsfaktor für Asien und Afrika (im Gegensatz zum Status Quo) zunächst deutlich verbessert. Aber auch hier ist die Repräsentation Europas im direkten Vergleich höher, auch wenn sie sich zum Status Quo reduziert hat.
Die Werte des ungewichteten Repräsentationsfaktors für das Modell der “Geeint für den Konsens” erweisen sich als identisch mit denen des G-4 Modells, da die relativen Anteile der Regionen am Sicherheitsrat bei beiden Modellen kongruent sind. Mit Bezug auf den gewichteten Repräsentationsfaktor zeigt sich allerdings, dass auch bei diesem Modell die Überrepräsentation der Region Europa zwar reduziert wird, aber immer noch erhalten bleibt. Der Repräsentationsfaktor für Afrika und die asiatischpazifische Region wird zum Status Quo zwar ebenfalls verbessert, im direkten Vergleich zum Modell der G-4 ergeben sich hier jedoch etwas schlechtere Werte. Durch die Forderung nach ausschließlich nichtständigen Sitzen verhindert das Modell nicht nur, dass machtvolle und finanzstarke Staaten wie z.B. die BRD keine Aussicht auf einen “besseren” (ständigen) Sitz hatten, sondern eben auch, dass unterrepräsentierten Regionen wie Asien oder besonders Afrika das Stimmgewicht im Rat zukommen könnte, dass ihnen unter dem Aspekt der “Gleichberechtigung” und der angemesseneren Repräsentativität zustünde - hier wird das G-4 Modell also eher den “geopolitischen Realitäten”, wenn am sie denn auch auf die angemessen geografische Verteilung bezieht, gerecht.
Insgesamt verbessern zwar beide Modelle die Repräsentation im Rat; dennoch wäre Europa überproportional vertreten, und die Unterrepräsentation der Regionen Afrika und Asien-Pazifik bestünde, wenn auch abgeschwächt, fort. Zu einer faireren und inklusiveren Repräsentation besonders der Entwicklungsländer würden beide Modelle zwar führen, allerdings nur bedingt - von einer wirklich ausgewogenen Repräsentation aller Regionen kann daher nicht gesprochen werden.
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6.6. Effektiver Multilateralismus?
Grundsätzlich spiegelte sich in den Reformpositionen auch das Dilemma zwischen Effizienz bzw. Effektivität und Legitimität wieder: Die UNO sollte als globale Gemeinschaftsorganisation und als Zentrum des weltweiten Multilateralismus möglichst alle Staaten an ihren Entscheidungen und Aktivitäten teilhaben lassen, um den Prinzipien ihrer eigenen Charta gerecht werden zu können und um eben auch Legitimität und Akzeptanz zu erzielen. Gleichfalls jedoch müssen Entscheidungen schnell und deutlich getroffen werden, und zudem noch umgesetzt werden können, d.h. die nötigen finanziellen Mittel, und Truppenkontingente, aber auch Wissen, Diplomatie und Logistik müssen vorhanden sein, um eben auch einen “effektiven Multilateralismus” (wie er von Frattini wie auch Fischer gefordert wurde) zu ermöglichen.
Teilweise scheinen sich aber diese genannten Kriterien gegenseitig auszuschließen. Insgesamt und objektiv hätten zunächst beide Modelle mit insgesamt 25 Sitzen die Entscheidungsfindung im Rat kaum erleichtern können.
Die BRD als “Praktiker des Multilateralismus” (Erler 2006) setzte hier besonders darauf, im Interesse eben jenes “effektiven Multilateralismus” zu handeln: zunächst einmal hätte sich zwischen allen ständigen Mitgliedern ähnlich wie bei den P-5 die Arbeit durch vermehrte und kontinuierliche Konsultationen und Dialoge besser koordinieren lassen können und sich diese Mitglieder etwas aufeinander eingespielt, so dass Entscheidungen etwas schneller hätten getroffen werden können. Wichtiger ist aber, dass den neuen ständigen Mitglieder die gleichen “Verantwortlichkeiten und Pflichten” wie den bisherigen zukommen sollten - damit wären auch die Verpflichtungen zu erhöhten Zahlungen und Bereitstellungen von Truppen einhergegangen, d.h. die UNO hätte tatsächlich effizienter bzw. effektiver handeln können. Gleichzeitig wären die Entscheidungen und Maßnahmen aber vielleicht als weniger legitim akzeptiert worden.
Die Legitimität wäre durch das italienische Modell gesteigert worden, allerdings stellt sich im Gegenzug die Frage nach der Effektivität, da hier 25 Ratsmitglieder hätten entscheiden können (deren Zusammensetzung zudem hätte stetig wechseln können), schließlich aber hauptsächlich 5 Staaten für die Umsetzung der Entscheidungen hätten
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“bezahlen” müssen.
Letztlich hätten beide Modelle zu einer Stärkung der UNO führen können, aber auf unterschiedlichen Gebiet (Effektivität hinsichtlich der zu bereitstellenden Mittel beim G-4 Vorschlag, erhöhte Legitimität und Akzeptanz beim Modell der “Geeint für den Konsens”).
Diese Stärkung kann hier aber nur hypothetisch nachgezeichnet werden, da sich bei der Realisierung beider Modelle auch andere Tendenzen hätten ergeben können. Daher lässt sich hier auch kein Urteil fällen, welcher Akteur eher im Sinne des effektiven Multilateralismus und mit der Intention der Stärkung der UNO gehandelt hat.
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7. Bewertung und Fazit
Grundsätzlich lässt sich an den gegensätzlichen Reformpositionen der BRD und Italiens das oben genannte Dilemma der widersprüchlichen Anforderungen an eine Reform des Weltsicherheitsrates ablesen. Die Erweiterung des Rates sollte ihn einerseits weniger exklusiv, demokratischer und repräsentativer für die Gesamtheit machen, um mehr Legitimität und Akzeptanz zu erfahren. Gleichfalls sollte die Erweiterung aber auch einer sich geänderten Mächtekonstellation Rechnung tragen und dafür sorgen, das der Rat effizient seine Aufgaben erfüllen kann - dazu ist er nicht nur darauf angewiesen, dass seine Mitglieder die Ideale der Charta akzeptieren und verfechten, sondern dazu auch die nötigen Mittel bereitstellen (wollen und können). Als Standbild lässt sich zunächst einmal festhalten, dass zwei durchaus vergleichbare Staaten sich in verschiedene Richtungen orientierten: Italien präsentierte ein sehr demokratisches und gleichberechtigtes Modell, während die BRD hingegen dem G-4 Modell mit neuen ständigen Sitzen den Rat an die “geopolitischen Realitäten” anpassen wollte.
Die Ausgangshypothese, dass Italien hier eher als Zivilmacht, Deutschland dagegen eher als Machtstaat agierte, lässt sich allerdings nur auf einen ersten und flüchtigen Blick bestätigen. Das durch Italien vorangetriebene Modell der “Geeint für den Konsens” ist tatsächlich demokratischer und beachtet die “souveräne Gleichheit” aller Mitgliedsstaaten. Auch der unermüdliche und uneigennützige Einsatz für die Mitspracherechte der Entwicklungsländer und für ein geeintes Europa in der UNO, sowie die Forderung nach einer Entscheidung im Konsens reihen sich in diese “zivilstaatliche” Linie ein. Daher hinterlässt Italien zunächst tatsächlich einmal den Eindruck, eher als Zivilstaat gehandelt zu haben, und schaffte es auch, sich mit zivilstaatlich passender Rhetorik wie z.B. “Reforms...cannot be dictated by power or money, they have to be dictated by principle” (Spatafora 2005b) in genau dieser Rolle zu präsentieren.
Die BRD hingegen schien sich ihres Status, ihrer Potentiale und auch ihrer Leistungen durchaus bewusst, und forderte eine dementsprechende Honorierung und Beachtung. Auch wenn besonders der deutsche Außenminister wiederholt betonte, dass es “nicht um nationale Ambitionen” ginge und Deutschland keine “Großmacht” (Fischer 2004)
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sein wolle - man strebte durchaus nach mehr Macht und Einfluss in der internationalen Organisation, und scheute auch nicht davor zurück, für dieses doch eher nationale Anliegen eben realistische Argumente als Berechtigungsgrundlage anzuführen, dabei durchaus eigennutzenmaximierend zu handeln und auch abseits des europäischen Pfades zu wandeln.
Gleichfalls zeigt die genaue Analyse allerdings auch, dass beide Staaten in ihrem Handeln keineswegs dem Idealtyp des Machtstaates und der Zivilmacht entsprechen, und dass sich die Interessen sowie das Verhalten hier teilweise tatsächlich vermischen und kaum trennen lassen.
Letztlich ist die BRD mittlerweile nicht nur eine der (ge-)wichtigsten Nationen im internationalen System, sondern einer der Hauptlastenträger der UNO - daher forderte man nicht nur offensichtlich “zustehende” Rechte ein, sondern zeigte sich auch bereit, die dazu gehörigen Pflichten und Verantwortungen zu übernehmen - besonders durch solche finanzielle und personelle Zuwendungen kann die UNO als Ganzes und als “zentrale Säule des Multilateralismus” (Fischer 2005) effektiv arbeiten und gestärkt werden. Ein Machtanspruch, der zumindest eine legitime Begründung erkennen lässt.
Das italienische Modell hingegen mag zu einer erhöhten Legitimität der UNO und so auch zu ihrer Stärkung führen - gleichfalls würde es aber das Erreichen und vor allem die Durchführung von Entscheidungen höchstwahrscheinlich drastisch erschweren. Zudem aber lässt sich hinter den zivilmachtlichen Argumenten Italiens durchaus eine Obstruktionstaktik erkennen - man fürchtete schlichtweg die Relativierung der eigenen Position, und war bereit, eher den Erhalt des Status Quo als eine (für Italien selbst) ungünstige Machtverschiebung hinzunehmen.
Solche Gedanken ließen sich jedoch unter dem Wahlspruch einer gerechten und demokratischen Reform viel besser darstellen.
Letzen Endes zeigten die Reformdiskussionen dass es sich bei der Reform des Sicherheitsrates eben doch um eines der “machtpolitisch sensibelsten Vorhaben” (Varwick: 2006, ) handelte - es ging vorrangig um “high politics”, also um Macht. Drastisch ließe sich formulieren, dass sich die Positionen Italiens und der BRD gar nicht grundsätzlich unterschieden: beide Staaten handelten hier im Ergebnis tendenziell eher als Macht- denn als Zivilstaat, auch wenn sich partiell an dem ihnen gemeinsamen
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außenpolitischen Dogma des effizienten Multilateralismus, also der Stärkung der UNO, orientierten.
Die unterschiedliche Ausprägung dieser Positionen lässt sich dabei dennoch größtenteils mit Annahmen des Neorealismus erklären: in direkter Relation beider Staaten zueinander hatte die BRD wörtlich mehr Potential aufzuweisen, sich Einfluss-und Machtstreben erlauben zu können - daher nahm sie dieses auch in Anspruch. Aus Angst eines möglichen eigenen Verlusten änderte Italien einfach die Spielregeln und bediente sich des Deckmantels einer Zivilmachtrhetorik.
Abschließend ist noch zu erwähnen, dass keines der beiden Länder mit seiner Taktik und seiner Argumentation eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten der UNO zu überzeugen vermochte - keiner der Entwürfe konnte zur Abstimmung gestellt werden. Die “unendliche Geschichte” der Reform des Sicherheitsrates der VN geht allerdings weiter: So wurde mittlerweile als Annäherungsposition der S-5 Vorschlag vorgestellt, der die mögliche Erweiterung des Rates zunächst ausklammert, und nur auf die Verbesserung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates abzielt.
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8. Literatur- und Quellenverzeichnis
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43
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http://auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Presse/Reden/Archiv/2000/000914-GeneralversammlungVN.html [13.12.2006].
Fischer, Joschka (2004a): Für eine Reform der Vereinten Nationen - Rede vor der 59. Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York am 23.09.2004 http://auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Presse/Reden/Archiv/2004/040923-ReformVN.html [13.12.2006]
Fischer, Joschka (2004b): Rede zur deutschen Außenpolitik vor dem deutschen Bundestag, Berlin am 08.09.2004.
http://auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Presse/Reden/Archiv/2004/040908-FischerDeutscheAussenpolitik.html [13.12.2006]
Fischer, Joschka, 2005: Rede vor dem Weltgipfel der Vereinten Nationen (60. Generalversammlung) in New York am 15.09.2005. http://auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Presse/Reden/Archiv/2005/050916-WeltgipfelDerVN.html [13.12.2006] Schröder, Gerhard (2004): Vortrag zum Japanisch-Deutschen Wirtschaftssymposium in Tokio am 9.12.2004.
http://www.diplo.de/Vertretung/tokyo/de/03/Bilaterale_Beziehungen/BK_ 20Besuch_20Dezember_2004/Seite_Rede_20Wirtschaftsforum.html [24.03.2007] Spatafora, Marcello (2005a): Rede an die Vereinten Nationen in New York, 24.02.2005.
http://www.italyun.org/docs/statemen/2005-24-01%20Statement%20Spatafora.html [24.01.2007]
Spatafora, Marcello (2005b): Rede vor der 59. Generalversammlung zur Reform des Sicherheitsrates in New York, 26.07.2005. http://www.italyun. org/docs/statemen/2005_07_26_spatafora.html [24.01.2007]
44
Spatafora, Marcello (2005c): Statement zur 59. Generalversammlung, inoffizielles Treffen in New York, 31.01.2005.
http://www.italyun.org/docs/statemen/2005-01-31%20informal%20meeting.pdf [23.01.2007] (http:/
Spatafora, Marcello (2006): Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Reform des Sicherheitsrates in New York, 20.07.2006. http://www.italyun.org/docs/statemen/2006_07_20_Spatafora.html [24.01.2007] Steinmeier (2006): Rede anlässlich des VI. Deutsch-Italienischen Gesprächsforums in Mailand am7.10.2006.
http://auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Presse/Reden/2006/061027-DtItalForumMailand.html) [13.12.2006]
8.4. Presseartikel
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http:// Financial Times Deutschland (22.09.2004).
Frattini, Franco (2004): “In der Einbahnstraße nationaler Egoismen”, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.08.2004, Nr. 225
Gunter Hoffmann (2004): Die Welt, neu gerüttelt, in: Die Zeit Nr. 41 30.09.2004 Leithäuser, Johannes (2004): Kandidat Deutschland, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.08.2004, Nr.199
Ridderbusch, Katja (2004):” EU-Länder lehnen deutschen Sitz im Sicherheitsrat ab. Rom, Warschau und Madrid wollen, dass Europa im höchsten Gremium der Vereinten Nationen vertreten ist”, in: Die Welt Nr. 10, 09/04.
45
9. Abkürzungsverzeichnis:
AU Afrikanische Union BIP Bruttoinlandsprodukt BRD Bundesrepublik Deutschland DDR Deutsche Demokratische Republik DF Demokratiefaktor EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EU Europäische Union GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik G 4 Gruppe der Vier (Brasilien, Deutschland, Indien, Japan) G 8 Gruppe der acht führenden Industriestaaten GV Generalversammlung HLP High-Level Panel on Threats, Challenges and Change KFOR Kosovo Force ISAF International Security Assistance Force MOE-Staaten Mittelosteuropäische Staaten ODA Official Development Assistance OECD Organisation for Economic Co-operation and Development NATO North Atlantic Treaty Organization P-5 Permanent Five (die 5 ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates) SFOR Stabilization Force UNO United Nations Organization UN Dok. Dokumente der UNO
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Anhänge
ANHANG A: Realistische Kennziffern ausgewählter Länder (Die Zahl in Klammern gibt jeweils den Platz in der Weltrangliste an)
47
A5: Reales Wachstum des BIP (in A7: Verteidungsausgaben (in Mio. US-Prozent, Jahr 2003) Dollar) (Jahr 2003 bzw. 2004)
Quelle: Welt-in-Zahlen 2006.
48
A8: Prozentualer Anteil der Verteidungsausgaben am BIP ( Jahr 2003 bzw. 2004)
Quelle: World Fact Book 2005.
49
ANHANG B Leistungen und Beiträge zu den Vereinten Nationen B1: reguläre Beitragssätze (in Prozent, Jahr 2004/2005)
Quelle: UN-Dok. A/59/315.
B2: Beiträge zu Friedensmissionen ausgewählter Länder (Truppenstellung) ( jeweils im Monat Dezember, Jahre 2003-2005. Die Zahl in Klammern gibt jeweils den Platz in der Weltrangliste an)
Quelle: United Nations Department of Peacekeeping Operations.
50
B3: Extrabudgetäre Beiträge für operative Aktivitäten der Sonderorganisationen (in 1000 US-Dollar; die in Klammern angegebenen Zahlen geben den jeweiligen Platz in der Rangliste an)
Quelle: UN Dok A/61/77 E/2006/59, S. 58.
51
ANHANG C: Modelle, Demokratie und Repräsentation STATUS QUO:
“andere” Staaten) Regionalgruppe.
Modell G-4
* der neue nichtständige Sitz ist aus den osteuropäischen Staaten zu wählen.
53
Modell “Geeint für den Konsens”
Vertretung der Subregionen sollen durch Vereinbarungen innerhalb der jeweiligen
geografischen Gruppe geregelt werden.
** Drei aus den westeuropäischen und anderen Staaten sowie zwei aus den osteuropäischen
Staaten
Quelle: Nach UN Dok. A/59/L.64 und UN Dok. A/59/L.68 Auswertung: Legende:
Arbeit zitieren:
Jennifer Wrobel, 2007, Machtstaat Deutschland, Zivilmacht Italien?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
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