Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung. 4
2 Theoretische Grundlagen zur Vereinbarkeitsproblematik. 5
2.1 Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnisse 5
2.2 Familiale Arbeitsteilung und Vereinbarkeitsmodelle 7
2.3 Ausgewählte Arbeitsmarktheorien. 8
2.4 Wohlfahrtsstaatliche Regulierungen familialer Arbeitsteilung. 10
3 Evaluation des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit 11
3.1 Elterngeld und Elternzeit 11
3.2 Inanspruchnahme von Elterngeld und Elternzeit 13
3.3 Arbeitsmarktpartizipation. 14
3.4 Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf 16
4 Fazit. 17
5 Anhang 19
6 Literaturverzeichnis 22
2
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Familienpolitische Maßnahmen ........................................................... 11 Abbildung 2: Anstieg der Väterbeteiligung (Partnermonate)..................................... 20 Abbildung 3: Erwerbstätigkeitsumfang elterngeldbeziehender Mütter ...................... 20
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Geld- und Zeitregelungen für Familien in Deutschland ............................ 19 Tabelle 2: Aufteilung des Elterngeldes ..................................................................... 19 Tabelle 3: Gründe für die Nichtbeantragung von Elterngeld ..................................... 19 Tabelle 4: Gründe für die Nichtbeantragung von Erziehungsgeld ............................ 20 Tabelle 5: Eigenbetreuung und Nutzung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis
3 Jahre ..................................................................................................................... 21
Abkürzungsverzeichnis
BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBI. Bundesgesetzblatt
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
EG Elterngeld
ErzG Erziehungsgeld
EStG Einkommensteuergesetz
ISF Münchner Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung
RWI Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz
3
1 EINLEITUNG
In Deutschland liegt die Geburtenziffer bereits unterhalb des
Bestandserhaltungsniveaus, d.h. es sterben mehr Menschen, als Kinder geboren werden. 1 In Folge dieser negativen natürlichen Bevölkerungsbilanz und damit einhergehend des demografischen Wandels rückt die Vereinbarkeitsproblematik von Familien- und Erwerbsarbeit in das Zentrum der öffentlichen Diskussion. 2 Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der Vereinbarkeit von Erziehungs- und Erwerbsarbeit. 3 Die gegenwärtige Vereinbarkeitspolitik ist geprägt durch zwei historisch gewachsene Positionen, die sich innerhalb der Frauenbewegung herauskristallisierten. 4 Ausgehend von der bürgerlichen Frauenbewegung steht die gesellschaftliche Bewertung der Familienarbeit im Vordergrund mit dem Ziel, die Familienarbeit im Vergleich zur Erwerbsarbeit aufzuwerten. Die proletarische Frauenbewegung hingegen verfolgte die Gleichstelllung der Frau durch verstärkte Beteiligung der Männer an der Familienarbeit und der Überwindung der vorherrschenden geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. 5 In Hinblick auf diese beiden Positionen möchte ich die Fragestellung untersuchen, inwieweit das am 5. Dezember 2006 erlassene Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) diesen Kriterien genügt. Im Kapitel 2 werden zunächst die theoretischen Grundlagen zur Vereinbarkeitsproblematik dargelegt. Dabei wird insbesondere auf die Aspekte Wohlfahrtsstaat, Gender, Vereinbarkeitsmodelle und ausgewählte Arbeitsmarkttheorien eingegangen. Das dritte Kapitel fokussiert die Evaluation des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit in Hinblick auf die Inanspruchnahme dieser familienpolitischen Maßnahme, die
Arbeitsmarktpartizipation und die Kinderbetreuung. Im Fazit wird die eingangs gestellte Frage wieder aufgegriffen und mit den erworbenen theoretischen und faktischen Hintergründen beantwortet.
1 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2007), S. 8-25: In Deutschland lag im Jahr 2005
die zusammengefasste Geburtenziffer bei 1,34 Kindern je Frau. Das Bestandserhaltungsniveau in
Deutschland ist durchschnittlich mit 2,1 Kindern je Frau erreichbar.
2 Vgl. Schmitt (2007), S. 3.
3 Die immer mehr an Bedeutung gewinnende Vereinbarkeitsproblematik von Pflege und Erwerbs-
tätigkeit ist nicht Gegenstand dieser Arbeit.
4 Vgl. Amend-Wegmann (2003), S. 12 ff.
5 Vgl. Nave-Herz (1993), S. 123 ff.
4
2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN ZUR
VEREINBARKEITSPROBLEMATIK
2.1 Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnisse
Der Wohlfahrtsstaat bezeichnet einen Staat, der sich verschiedener Maßnahmen, Programmen und Politiken bedient, die der sozialen, materiellen und kulturellen Wohlfahrt der Bevölkerung zugute kommen. 6 In der Tradition von Esping-Andersen unterscheidet man drei verschiedene Wohlfahrtsstaatsregime: den
sozialdemokratischen, den liberalen und den konservativen Wohlfahrtsstaat. 7 Den drei genannten Typen kommen verschiedene Bedeutungen von Staat, Markt und Familie (Wohlfahrtstriade) zu. 8 Im Rahmen dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt auf dem konservativen Wohlfahrtstaat, da Deutschland ein realtypischer Vertreter dieses Typs ist. 9 Konservative Wohlfahrtsstaaten besitzen sozioökonomisch-statusbezogene Sicherungssysteme. Für die Leistungsempfänger ist ihre Position auf dem Arbeitsmarkt entscheidend, da der Umfang der Sozialleistungen von den zuvor gezahlten einkommensbezogenen Beiträgen abhängig ist. Konservative Wohlfahrtsstaaten erreichen mittlere Grade der Dekommodifizierung. 10 Darüber hinaus weisen sie eine starke Stratifizierung auf. 11
Die Wohlfahrtsstaatstypologie von Esping-Andersen ist in vielerlei Hinsicht kritisiert worden. 12 Ostner monierte, dass nur Frauen betrachtet werden, die entweder erwerbstätig sind oder die von den abgeleiteten Sozialleistungen ihrer Ehemänner profitieren. Des Weiteren wird der Versorgungsleistung der Familie durch Frauen,
6 Vgl. Schubert/ Klein (2006), S. 317: Die Debatte um die Begrifflichkeit Wohlfahrts- oder Sozialstaat
wird hier außer Acht bleiben.
7 Vgl. Esping-Andersen (1990), S. 24 ff.
8 Vgl. Arn/ Walter (2004), S. 146.
9 Vgl. Merkel (1995), S. 699 f.: Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten basieren auf universalistischen
Sozialversicherungssystemen mit relativ hohen Leistungen, die unabhängig vom Einkommen einen
hohen Grad an Schutz vor Marktrisiken bieten. Die Dekommodifizierung, die Abkopplung sozialer
Sicherheit vom Arbeitsmarkt, ist in diesem Typus am Größten. Liberale Wohlfahrtsstaaten sind
ebenfalls universalistisch ausgerichtet, beschränken sich aber auf Elemente der Grundsicherung im
Sinne einer Minimalsicherung der Bedürftigen (nach entsprechender Bedürftigkeitsprüfung). In diesen
Systemen ist die Dekommodifizierung in der Regel am geringsten ausgeprägt, d.h. die Abhängigkeit
vom Arbeitsmarkt ist entsprechend hoch.
10 Vgl. Schulz-Nieswandt (2006), S. 269 ff.
11 Unter Stratifizierung versteht man die Strukturierung von sozialen Differenzen, beispielsweise den
Erhalt von Statusdifferenzen.
12 Vgl. Siegel (2007), S. 260 ff. Dazu weiterführende Erläuterungen vgl. Kohl (2003), S. 67-82.
5
besonders in Hinblick auf Familialismus, kein Eigengewicht zugestanden, das dem von Markt und Staat vergleichbar wäre. 13 Esping-Andersen bezeichnete später diesen Familialismus als den Kern einer überholten Wohlfahrtsstaatlichkeit, von dem es sich zu verabschieden gilt. 14 Zusammenfassend wird klar, dass mit der Wohlfahrtstriade Staat, Markt und Familie auch ein geschlechtsspezifisches Arrangement zwischen Staat, Markt und „Familien-Frauen“ einhergeht, so dass der wohlfahrtstaatlichen Politik eine Geschlechterpolitik inhärent ist, die sich nach Geschlechter- und Familienleitbildern (Kapitel 2.2) ausrichtet. 15
In diesem Zusammenhang wird nun auf die Begriffe Gender und Geschlechterstereotype Bezug genommen. Gender bezeichnet die durch eine Gesellschaft und Kultur vorgegebene Geschlechterrolle. 16 Davon abzugrenzen ist der englische Begriff „sex“, der das anatomische Geschlecht und damit einhergehend die natürliche Zweigeschlechtlichkeit betitelt. 17 Geschlechterrollen beziehen sich auf die sozial geteilten Verhaltenserwartungen, die Individuen in Folge ihres sozial vorgegebenen Geschlechts mit sich bringen. Geschlechterstereotype stellen kognitive Strukturen dar, die individuelles und kulturell geteiltes Wissensverständnis über typische Merkmale von Frauen und Männer besitzen. 18 Sie bestehen aus einer deskriptiven und einer präskriptiven Komponente. Erstere schreibt Individuen geschlechtsspezifische Merkmale zu, während letztere Komponente aufzeigt, wie sich das jeweilige Geschlecht verhalten sollte. Das Frauenstereotyp ist geprägt durch Wärme und Expressivität, dem gegenüber steht das Männerstereotyp mit Kompetenz und Instrumentalität. 19 Eagly stellte in ihrer Theorie der sozialen Rollen dar, dass Menschen dazu neigen,
geschlechtsspezifische Merkmale den jeweiligen sozialen Rollen, besonders der Familien- und Berufsrolle, zuzuschreiben, die für diese charakteristisch sind. Daraus folgernd üben Frauen überwiegend Berufsrollen mit geringeren Status
13 Vgl. Ostner (1998), S. 225 ff.
14 Vgl. Esping-Andersen (1996; 1999), S. 66-87; S. 47-94.
15 Vgl. Dackweiler (2004), S. 451.
16 In diesem Zusammenhang ist das Konzept des „doing gender“, zu nennen. Es stammt aus der
interaktionstheoretischen Soziologie und stellt ein Konzept der interaktiven Konstruktion von
Geschlecht dar. Dabei wird die Geschlechtszugehörigkeit und -identität als ein Ergebnis vielfältiger
sozialer Prozesse gesehen. Dazu vgl. Gildemeister (2004), S. 132 ff.
17 Vgl. Schößler (2008), S. 10 f.
18 Vgl. Ashmore/ Del Boca (1979), S. 219 ff.
19 Vgl. Eckes (2004), S. 164 ff.
6
beziehungsweise Hausfrauenrollen aus, die das Konzept der Expressivität und Wärme unterstreichen. Vergleichend finden sich Männer in den beruflichen Rollen mit höherem Status beziehungsweise in der Ernährerrolle (Kapitel 2.2) wieder. 20 Nach Pfau-Effinger existieren in jeder Gesellschaft dominierende Leitbilder zur geschlechtsspezifischen erwerblichen und familialen Arbeitsteilung. 21
2.2 Familiale Arbeitsteilung und Vereinbarkeitsmodelle
Anhand des mikroökonomischen Ansatzes der New Home Economics lässt sich die familiale Arbeitsteilung erklären. 22 Nach dem Rationalitätsprinzip zeigen soziale Akteure ein rationales Verhalten mit dem Ziel, ihren Nutzen in der familialen Arbeitsteilung oder den Nutzen ihres Haushaltes zu maximieren. 23 Die jeweils mit den Produktionsarbeiten und Reproduktionsarbeiten einer Familie verbundenen Kosten und Nutzen werden abgewogen. Dabei gilt: Je höher das Einkommen eines Haushaltsmitgliedes, desto höher sind seine Opportunitätskosten der Hausarbeitszeit, die ihrerseits dann niedriger ausfällt. 24 Nach diesem Ansatz besteht eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, da Frauen basierend auf dem Humanvermögenskonzept auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, welches sich in geringeren Einkommenschancen wiederspiegelt (Kapitel 2.3). 25
Das klassische Modell der Geschlechterverhältnisse stellt das traditionelle Ernährermodell dar, welches auch Hausfrauenmodell der Versorgerehe genannt wird. Der Mann agiert in seiner Ernährerrolle als Versorger der Familie, während die Frau für den privaten Haushalt und die Kinderbetreuung zuständig ist. 26 Der Wandel von Familie und Arbeitswelt modifiziert stetig das Ernährermodell in Richtung eines „adult worker model“, welches nach Lewis in mehreren Varianten vorkommt. 27 In diesem Modell sind beide Partner erwerbstätig in Form von zwei Vollzeit-
20 Vgl.Eagle (1987), S. 114 ff.
21 Vgl. Pfau-Effinger (1998), S.177 ff.
22 Vgl. Amend-Wegmann (2003), S. 190 ff.
23 Vgl. Becker (1991), S. 30 ff.
24 Vgl. Notz (2004): S. 421 f.: Zu den Reproduktionsarbeiten zählen u.a. Haus-, Erziehungs- und
familiäre Pflegearbeit sowie ehrenamtliche Tätigkeiten. Inhalt von Produktionsarbeiten sind alle
Erwerbsarbeitsverhältnisse.
25 Vgl. Amend-Wegmann (2003), S. 196 f.: Das Humanvermögenskonzept nimmt an, dass mit einer
Investition in Humanvermögen ein Einkommens-, Konsum oder Freizeitverzicht einhergeht.
26 Vgl. Pfau-Effinger (2000), S. 111 ff.
27 Vgl. Lewis (2004), S. 63 ff. Im Rahmen dieser Arbeit kann nicht auf alle Variationen eingegangen
werden.
7
Arbeit zitieren:
Djamila Endrulat, 2009, Gender und Vereinbarkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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