Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
Literaturverzeichnis V
Tabellenanhang VI
Seite
1. Einleitung
1.1 Bedeutung der Themenstellung 2
1.2 Aufbau der Arbeit 2
1.3 Zielsetzung dieser Arbeit 2
2. Darstellung der Rechtsformen und des
österreichischen Steuersystems
2.1 Rechtsformen in Österreich 3
2.2 Steuersystem in Österreich 5
3. Unternehmensrelevante Steuern in Österreich
3.1 Einkommensteuer 6
3.2 Körperschaftsteuer 7
3.3 Gruppenbesteuerung 8
3.4 Umsatzsteuer 9
3.5 sonstige Steuerarten 10
3.5.1 Kommunalsteuer 10
3.5.2 Gesellschaftssteuer 10
3.5.3 Kapitalertragsteuer 11
4. Unternehmensbesteuerung national tätiger
Unternehmen in Österreich
4.1 Gewinnermittlungsarten 12
4.2 Besteuerung von Gewinnen bei 13
Kapitalgesellschaften
4.2.1 Besteuerung beim Unternehmen 13
4.2.2 Besteuerung beim Anteilseigner 14
4.3 Besteuerung von Gewinnen bei 15
Personengesellschaften
4.3.1 Thesaurierter Gewinn 16
4.3.2 Gewinnausschüttung 16
4.3.3 Verluste 16
4.4 Besteuerung von Gewinnen bei 17
Einzelunternehmen
4.5 Rechtsformwahl 18
Inhaltsverzeichnis
5. Besonderheiten der Unternehmensbesteuerung
in Österreich im Vergleich zu Deutschland
5.1 gesellschaftsformunabhängige 19
Unternehmenssteuern
5.1.1 Umsatzsteuer 19
5.1.2 Grunderwerbssteuer, Kommunalsteuer und 19
Dienstgeberbeitrag
5.1.3 Forschungsfreibetrag 19
5.2 Kapitalgesellschaften 20
5.3 Personengesellschaften 22
5.4 Tax Driver 23
5.4.1 Firmenwert 23
5.4.2 Vorräte 23
5.4.3 Investitionsbegünstigungen 23
5.4.4 Investitionsfreibetrag 23
5.4.5 Abschreibungsmöglichkeiten 24
5.4.5.1 Betriebsgebäude 24
5.4.6 Zuschreibungsmöglichkeiten 25
5.4.7 Rückstellungen 25
5.5 Messung der Steuerbelastung 25
Res ümee 6 27
Inhaltsübersicht
Seite
1. Einleitung
1.1 Bedeutung der Themenstellung 2
1.2 Aufbau der Arbeit 2
1.3 Zielsetzung dieser Arbeit 2
2. Darstellung der Rechtsformen und des
österreichischen Steuersystems
2.1 Rechtsformen in Österreich 3
2.2 Steuersystem in Österreich 5
3. Unternehmensrelevante Steuern in Österreich
3.1 Einkommensteuer 6
3.2 Körperschaftsteuer 7
3.3 Gruppenbesteuerung 8
3.4 Umsatzsteuer 9
3.5 sonstige Steuerarten 10
4. Unternehmensbesteuerung national tätiger
Unternehmen in Österreich
4.1 Gewinnermittlungsarten 12
4.2 Besteuerung von Gewinnen bei Kapitalgesellschaften 13
4.3 Besteuerung von Gewinnen bei Personengesellschaften 15
4.4 Besteuerung von Gewinnen bei Einzelunternehmen 17
4.5 Rechtsformwahl 18
5. Besonderheiten der Unternehmensbesteuerung in
Österreich im Vergleich zu Deutschland
5.1 gesellschaftsformunabhängige Unternehmenssteuern 19
5.2 Kapitalgesellschaften 20
5.3 Personengesellschaften 22
5.4 Tax Driver 23
5.5 Messung der Steuerbelastung 25
6. 27 Resümee
1. Einleitung
1.1 Bedeutung der Themenstellung
Die Unternehmensbesteuerung erfasst die steuerlichen Tatbestände der Unternehmen
jeder Rechtsform, ihr gegenüber steht die Haushaltsbesteuerung. 1) Durch die Globalisierung der Weltwirtschaft, die technologische Innovation und die Mobilität der Finanz- und Sachmittel, ist es für Unternehmen leichter geworden, Investitionen
im Ausland zu tätigen. 2) Die Unternehmensbesteuerung kann bei diesen ausländischen Direktinvestitionen neben der Standortwahl eines Unternehmens ein Entscheidungskriterium sein. Dadurch kann eine Änderung der Steuergesetzte ein günstigeres Investitionsklima erzeugen. Angesichts der größten Steuerreform in der Zweiten Republik, die zum 1.1.2005 vollständig umgesetzt wurde, haben sich die Rahmenbedingungen für die Unternehmensbesteuerung in Österreich wesentlich verändert.
1.2 Aufbau dieser Arbeit
Es erfolgt zuerst eine Einführung in das österreichische Steuersystem. Die zu untersuchenden Steuern werden dargestellt und ihre Wirkung auf die Unternehmensbesteuerung untersucht. Beim Vergleich mit Deutschland werden die Besonderheiten der Besteuerung auf ihren positiven Einfluss für das Investitionsklima bewertet.
1.3 Zielsetzung dieser Arbeit Es soll herausgearbeitet werden, ob die Besonderheiten der
Unternehmensbesteuerung in Österreich im Vergleich zu Deutschland ein günstigeres Investitionsklima schaffen können. Dazu werden zum einen die Besonderheiten der Unternehmensbesteuerung dargestellt, anschliessend werden diese bewertet. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur die Besteuerung national tätiger Unternehmen untersucht, die eine im Inland gelegene Betriebsstätte besitzen.
1 Vgl. Gabler (1997), Wirtschaftslexikon in 10 Bänden, 14. Auflage, Wiesbaden, Band 9, S. 3916.
2 Vgl. Christoph Spengel, Internationale Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union, IDW Verlag, S. 4.
1
2. Darstellung der Rechtsformen und des österreichischen Steuersystems
2.1 Rechtsformen in Österreich
Zu den wichtigsten Rechtsformen für Unternehmen gehören: GmbH, AG, OHG, KG, GmbH&CoKG und Niederlassungen. Die Rechtsformen gliedern sich wie in Deutschland in Personen- und Kapitalgesellschaften, in ihren Ausprägungen unterscheiden sich die verschiedenen Rechtsformen in den Regelungen über Haftung, Leitungsbefugnis, Steuerbelastung, Rechnungslegung und
Gewinnbeteiligung. 3) Die Gesellschafter einer Personengesellschaft sind Mitunternehmer, sie erfüllen steuerlich die Merkmale der Mitunternehmerschaft und werden daher wie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb veranlagt (§23 Z 2 EStG). Zu den Personengesellschaften gehören die Einzelunternehmen, die
Kommanditgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die sogenannten Mitunternehmerschaften, die es in Formen der Offenen Erwerbsgemeinschaft (OEG), Kommanditerwerbsgemeinschaft (KEG), Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und der stillen Gesellschaft gibt. Bei der Einzelunternehmung haftet der Unternehmer allein und unbeschränkt, dafür hat er die ungeteilte Leitungsbefugnis. Das Einkommen der Personenunternehmen unterliegt der Einkommenssteuer. Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) bietet den Gesellschaftern keine
Haftungsbeschränkung. Jeder der Gesellschafter haftet unbeschränkt und solidarisch. Die Leitungsbefugnis sowie die Gewinnverwendung kann im Gesellschaftsvertrag relativ frei vereinbart werden. Die Besteuerung des Gewinnes einer OHG erfolgt über die Kapitalkonten der einzelnen Gesellschafter der OHG, die dann bei der Einkommensteuer veranlagt werden. Die Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter, wobei der Kommanditist nur mit seinem Gesellschaftsvermögen haftet. Die Geschäftsführung kann im Gesellschaftervertrag frei geregelt werden. Die Kapitalgesellschaften gliedern sich in
Unternehmensformen, wie die Aktiengesellschaft, die GmbH und Körperschaften, die als Genossenschaften, Stiftungen, Körperschaften öffentlichen Rechts, etc. firmieren. Die GmbH muss mit einen Stammkapital von 35.000 € ausgestattet sein, wobei die Gesellschafter ihre Stammeinlage nicht zurückfordern können.
3 Vgl. Alfred Wagenhofer, Bilanzierung und Bilanzanalyse, 4. Auflage, Linde Verlag, S.211.
2
Die Stammeinlage eines jeden Gesellschafters, deren Anzahl nicht begrenzt ist, muss zumindest zur Hälfte bar erbracht worden sein. Die Mindesteinlage eines Gesellschafters beträgt 70 €.
Eine österreichische Aktiengesellschaft (AG) muss mit 70.000, -€ Grundkapital ausgestattet sein. Eine deutsche Aktiengesellschaft benötigt nur 50.000, -€. Kapitalgesellschaften können sich steuerlich zu einer Unternehmensgruppe zusammenschliessen. Zu den Mischformen zählt wie in Deutschland die GmbH&CoKG. Eine Rechtsform für die Freien Berufe und Kleinunternehmen ist EEG (eingetragene Erwerbsgesellschaft). Diese wiederum kann unterschieden werden in einer Offenen Erwerbgesellschaft (OEG) und einer
Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG). Hiermit sind nur die wichtigsten Unternehmensformen genannt. Nach wie vor ist die Einzelfirma die beliebteste Rechtsform bei Unternehmensneugründungen. Die GmbH besteht aus mindestens zwei natürlichen Personen. Die Gesellschafter bilden kein eigenes Rechtsubjekt und die Besteuerungen erfolgen über die persönliche Einkommenssteuer. Jeder der Gesellschafter sowie die Gesellschaft selbst erhält eine eigene Steuernummer. Die Gesellschafter haften solidarisch und persönlich für alle Verbindlichkeiten.
Eine besondere Form stellt die internationale Schachtelbeteiligung dar. Der Empfänger ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, einer EU-Kapitalgesellschaft. Die Mindestbeteiligung ist 10 % und die Mindesthaltedauer beläuft sich auf 1 Jahr. Die Dividenden sind steuerfrei und die Steuerneutralität der Beteiligung ist gewährleistet, allerdings mit der Option auf eine Steuerwirksamkeit.
4 Vgl. Wirtschaftskammern Österreichs, Statistisches Jahrbuch 2005 Seite 95.
3
2.2 Steuersystem in Österreich
Das Steuersystem umfasst die Gesamtheit, der in einem Land erhobenen Steuern. 5) Österreichs Steuersystem ist im Laufe der Zeit gewachsen und es umfasst die verschiedensten Steuern, daher kann man es als historisches Steuersystem bezeichnen. Es ist ein pluralistisches Steuersystem, da es mehrere Steuerformen erhebt. Bei der Unternehmensbesteuerung besitzt Österreich ebenfalls ein pluralistisches Steuersystemen. Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftssteuer, während für Einzel- und Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit die Einkommensteuergesetze für die Unternehmensbesteuerung gelten. Die Besteuerung einer GmbH wird in die Substanz- und Ertragsbesteuerung unterschieden. Bei Ertragsbesteuerung ist u.a. der steuerpflichtige Gewinn die Ausgangsbasis für die Steuerberechnung. Die Substanzbesteuerung wird in der steuerlichen Betriebswirtschaftslehre als Steuer in Abhängigkeit von Bestandsgrößen
gesehen, die z. B. als Grund-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer deklariert werden. 6) In der Finanzwissenschaft wird die Substanzbesteuerung als Soll- oder Sollertragssteuer bezeichnet, die bei fehlenden Erträgen zur Aufzehrung von Kapital
und Vermögen führt. 7) Die Theorie der Unternehmensbesteuerung gliedert sich in den
integrationstheoretischen und den separationstheoretischen Ansatz. Laut integrationstheoretischen Ansatz gilt, dass alle Erträge durch Entnahmen oder Ausschüttung letztendlich auf die Anteilseigner übertragen werden. Die Separationstheorie besagt, dass Körperschaften einer eigenen Steuern bedürfen und eigene Wirtschaftseinheit sind. Österreich verfügt über ein eigenes Körperschaftssteuersystem und folgt in dieser Hinsicht dem separationstheoretischen Ansatz bei der Unternehmensbesteuerung. Somit gilt für Österreich der separations-theoretische Ansatz in der Unternehmensbesteuerung, die besagt, dass Körperschaften eigene Wirtschaftssubjekte sind. Eine Besonderheit stellt die Gruppenbesteuerung dar in der sich Kapitalgesellschaften steuerlich zu einer Unternehmensgruppe zusammenschließen. Die Gewinne und Verluste dieser Unternehmen werden saldiert und beim Gruppenträger versteuert.
5 Vgl. Gabler (1997), Wirtschaftslexikon in 10 Bänden, 14. Auflage, Wiesbaden, Band 9, S. 3608. 6 Vgl. Gabler (1997), Wirtschaftslexikon in 10 Bänden, 14. Auflage, Wiesbaden, Band 9, S. 3679. 7 Vgl. Gabler (1997), Wirtschaftslexikon in 10 Bänden, 14. Auflage, Wiesbaden, Band 9, S. 3429.
4
Arbeit zitieren:
Diplom Betriebswirt (FH) Patrick Winfried Köstner, 2006, Untersuchung der Besonderheiten der Unternehmensbesteuerung in Österreich, München, GRIN Verlag GmbH
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