Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Begriffliche Einordnung. 4
2.1 Definition Filmpiraterie 4
2.2 Geschichtlicher Hintergrund. 5
2.3 Rechtliche Relevanzen 7
3. Auswirkungen auf die Kino- und Filmbranche 8
3.1 Wirtschaftliche Folgen. 8
3.2 Bekämpfung der Filmpiraterie 9
3.2.1 aktuelle Ansätze 9
3.2.2 mögliche zukünftige Ansätze 11
4. Fazit 12
Literaturverzeichnis 13
2
1. Einleitung
„Der nachfolgende Film ist urheberrechtlich geschützt. Das Mitschneiden von Bild oder Ton während der Kinovorstellung ist eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Jeder - auch jeder Versuch - wird zur Anzeige gebracht.“
Textmarke vor dem Hauptfilm 1
Diesen Hinweis kennt wohl jeder Kinobesucher in Deutschland. Er gehört sozusagen schon fast zu einem Kinobesuch dazu. Die Filmbranche versucht so das Phänomen der Filmpiraterie im Kino einzudämmen. Noch in den Neunzigern war dies kein Problem, denn die „Filmpiraterie ist ein vergleichsweise neues Phänomen“ (Dördrechter, 2006, S. 1). Am Anfang dieser Arbeit möchte ich somit den Begriff der Filmpiraterie genauer definieren und den geschichtlichen Hintergrund beziehungsweise Wandel klären.
So nahmen zum Beispiel durch die Entwicklung des Internets die Raubkopien enorm zu. Man geht davon aus, „... dass 90 Prozent der Urheberrechtsverletzungen heute im Internet stattfinden...“ (Zukunft Kino Marketing GmbH). 2 Dieser Umstand führt zu neuen rechtlichen Relevanzen rund um den Film, welche ich im Laufe dieser Arbeit ebenfalls klären werde. Die Rechte und die geplante Verwertungskette seitens der Filmverleiher werden so erheblich gestört. Filmproduzenten nennen deshalb eine unkontrollierte Verwertung ihrer Filme, bei der sie negative wirtschaftliche Folgen zu erwarten haben, „Napsterisation“. 3 Der Wert ihrer Produkte nimmt durch Filmpiraterie unweigerlich ab.
Diese wirtschaftlichen Folgen und mögliche Lösungsansätze kläre ich im letzten Teil, wobei ersichtlich wird, dass bei der Bekämpfung der Filmpiraterie viele verschiedene Lösungswege angeboten werden. Ob und inwiefern sich ein Erfolg gegen illegale Raubkopien einstellt, ist von enormer Relevanz für die Existenz vieler Kinos und der dortigen Arbeitsplätze.
1 Zitat zu finden in einem Leitfaden der HDF Kino e.V. (Interessenvertretung für die Kinobetreiber und größte
nationale Kinoverband): „Kinopiraterie - Verhaltensregeln und Bekämpfung“ (http://www.kino-
hdf.com/download/Piraterie_Leitfaden.pdf)
2 Zitat zu finden im Informationsblatt anlässlich des Welttags des geistigen Eigentums, Herausgeber ist die
Zukunft Kino Marketing GmbH (http://www.respectcopyrights.de/uploads/media/080421_PM_Welttag.pdf)
3 „Nothing frightens film producers and distributors more than the ‘Napsterisation’ of their content that, by putting
their programmes on the market in an uncontrolled way and by depriving them of direct (for each use) or indirect
remuneration (by reducing the value of these products for their subsequent broadcasting on pay channels,
whether premium or thematic, and unencrypted channels), rapidly cuts the value of their investments.” (Guillou,
2004, S. 18)
3
Jedoch ist es unter solchen wirtschaftlichen Umständen schwierig, „... die Werke der Unterhaltungsindustrie, sei es Musik oder Film, noch als Kulturgut zu betrachten“ (Krömer, 2007, S. 258). Der Film wird durch den Kampf gegen die Filmpiraterie nicht nur zu einem Wirtschaftsgut, er kämpft teilweise auch ums Überleben.
2. Begriffliche Einordnung
2.1 Definition Filmpiraterie
Das Wort Filmpiraterie setzt sich aus den Wortbestandteilen Film und Piraterie zusammen, wobei ich letzteres näher analysiere. Für den Begriff Filmpiraterie als Einheitswort „... existiert keine Legaldefinition, es handelt sich um ein Kunstwort“ (Dördrechter, 2006, S. 34).
Piraterie kommt ursprünglich aus dem Griechischen und benennt den „ungesetzlichen Akt der Gewalttätigkeit, Freiheitsberaubung oder Plünderung, der zu privaten Zwecken von der Besatzung oder den Fahrgästen eines privaten Schiffes ... gegen ein anderes Schiff ... oder dort and Bord befindliche Personen oder Güter begangen wird...“ (Günther, 2001, S. 13). Bezieht man den Begriff auf heutige Verhältnisse, so kommt es nicht mehr zur Plünderung von Gütern, sondern der Akt der Piraterie besteht aus dem Datenklau und dem illegalen Verbreiten von rechtlich geschützten Produkten.
Bei der Klärung des einheitlichen Begriffes Filmpiraterie würde eine Definition dann wie folgt aussehen:
„Filmpiraterie ist die Verletzung von bestehenden Urheber-und
Leistungsschutzrechten sowie von gewährten Nutzungsrechten am Film. Soweit nicht weiter eingeschränkt, schließt Filmpiraterie sowohl gewerbliche
Urheberrechtsverletzungen als auch solche ein, die nur zu unentgeltlichen Zwecken im privaten Umfeld betrieben werden.“ (Dördrechter, 2006, S. 36)
Neben der Filmpiraterie existiert in diesem Zusammenhang noch der Begriff der Raubkopie. Dieser wird in Deutschland jedoch hauptsächlich für Drohkampagnen der Filmwirtschaft verwendet. 4
4 „Raubkopierer können sich nicht verstecken - auch nicht im Internet!“ (http://www.hartabergerecht.de)
4
2.2 Geschichtlicher Hintergrund
Die Piraterie hat ihre Ursprünge in der Musikindustrie. „Das ursprünglich auf Musiktitel beschränkte Phänomen hat auch die Filmindustrie erreicht“ (Dördrechter, 2006, S. 1). Dies geschah in verschiedenen Schritten. Begonnen hat es in den Siebziger Jahren mit der Filmpiraterie der ersten Generation. Diese Generation wird heutzutage beziffert auf die Jahre 1976 bis 1998. 5
Ausschlaggebend für diesen Zeitraum war das Kopieren von VHS-Kassetten direkt vom TV oder Kauf-VHS - oftmals nur um die private Videofilmsammlung zu erweitern. Zu einer Beeinträchtigung des Kinogeschäfts führte dieser Umstand nicht. Erst ab 1998 kam es zu einer radikalen Veränderung der Erscheinungsform von Filmpiraterie. Neue technologische Entwicklungen, hauptsächlich angeführt durch das Internet, führten zur Filmpiraterie der zweiten Generation. In den folgenden Jahren dieser zweiten Generation ging dieser Umbruch rasant weiter: „Magnetbänder und Disketten wurden durch schnellere und größere Massenspeicher wie CDs und bald darauf DVDs ersetzt“ (Krömer, Sen, 2007, S. 49). Hinzu kamen PCs mit hoher Rechenleistung und nicht zuletzt „...die Entwicklung internetbasierter Tauschsoftware...“ (Dördrecher, 2006, S. 47). Durch all diese Entwicklungen wurde es Privatpersonen sehr einfach gemacht an Filmkopien zu gelangen. Man benötigte nur einen PC und einen Internetanschluss um aktuelle Kinofilme von zu Hause aus zu sehen. Zudem waren die Strafverfolgungsbehörden zu dieser Zeit unerfahren und überfordert mit den Aufgaben, die das Internet ihnen stellte. Strafanzeigen gegen Webbetreiber wurden mangels an Beweisen schnell wieder eingestellt und es kam zu keinen rechtlichen Konsequenzen gegen die Raubkopierer. „Dadurch fanden die Gelegenheitskopierer zunächst eine stabile Plattform, um Schwarzkopien zu verteilen.“ (Krömer, Sen, 2007, S. 15).
Die Diskussion fand jedoch nicht unter dem Begriff ‘Schwarzkopie’ statt, sondern es handelte sich um den Ausdruck ‘Recht auf Privatkopie’ oder nur ‘Privatkopie’ (vgl. Dördrechter, 2006, S. 31). Dieser Ausdruck wird jedoch nur benutzt, wenn es sich um eine Kopie von einer käuflich erworbenen DVD handelt. Oftmals handelte es sich im Internet jedoch um aktuelle Kinofilme, die dort angeboten wurden. Hier gibt es mehrere Wege, wie es zu diesen Kopien kommt. Einerseits wird der Film direkt im Kino digital abgefilmt, das heißt „das Abfilmen kann innerhalb des
5 „... Filmpiraterie der ersten Generation (1976 bis 1998)...“ (Dördrechter, 2006, S. 41)
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Arbeit zitieren:
Andy Kujath, 2009, Filmpiraterie und ihre Auswirkungen auf die Kino- und Filmbranche, München, GRIN Verlag GmbH
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