Gliederung, Stand 28.11.2009
- Tabellen und Bildverzeichnis 5
0. Das Heimatgefühl 6
1. Die geschichtliche Entwicklung und die „Wahrheit“
der Ereignisse 9
1.1 Objektivität der Geschichtsschreibung
1.1.1 Das methodische Herangehen 15
1.1.2 Die mündliche Überlieferung 16
1.2 Die Anforderungen an eine Geschichtsschreibung 17
1.2.1 Wissenschaftliche Ansätze zu einer repräsentativen
Geschichts-Darstellung 18
1.2.2 Das Territorium als Grenzmaß 25
1.3 Geschichtsforschung/darstellung einer Region 27
1.4 Nachvollzug geshichtliche Vorgänge einer Region 29
1.4.1 Einschränkungen
1.4.2 Der menschliche Aspekt 32
1.4.2.1 Das Individuum/die Gruppe
1.4.2.2 Macht und Machtordnungen 33
1.4.2.2.1 Allgemeines
1.4.2.2.1 Untertänigkeit 35
1.4.3 Eigentum/Vermögen 37
1.4.4 Die Schenkung 39
1.4.5 Der Untertan 41
2. Die erste Phase menschlicher Evolution im Münsterland 42
2.1 Allgemeines
2.2 Die Umwelt-Situation 43
2.3 Die Quellen-Lage 45
2.4 Die Bevölkerung 46
2.5 Die Entwicklungsstadien der Region 47
2.6 Die Bevölkerungsspaltung in Stände 48
2.7 Der siedelnde Mensch 49
3. Die regionale Entwicklung 51
3.1 Die Urbevölkerung 53
3.2 Archäologische Funde 54
3.3 Die Besiedlung 56
3.4 Aufbau einer Infrastruktur 58
3.5 Kultur und Technologie 62
3.6 Die Brukterer 64
3.7 Die Nachbarn: die Römer 65
4. Wirtschaft in Stein- und Bronzezeit 67
4.1 Anfänge des Wirtschaftens 68
4.2 Die Landwirtschaft 70
4.2.1 Die Zeitgeschichte
4.2.2 Die Ertrags-Situation 72
2
4.3 Wirtschaft und Kultur 73
5. Die Germanen im Münsterland 75
5.1 Die Brukterer als Nachbarn der Römer 77
5.2 Die Brukterer als Volksstamm 83
5.3 Die Brukterer als Gemeinschaft 85
5.4 Die diffuse Übergangszeit (nach den Brukterern) 88
5.4.1 Das Brukterer-Land
5.4.2 Brukterer - Sachsen 90
6. Herrschafts-Interregnum 91
7. Der Adel/der Bischof in seiner Stellung 96
8. Die Missionierung 105
8.1 Allgemeines, Römer - Germanen
8.2 Glaubenswandel im Frankenreich 109
8.3 Die Sachsen 110
8.4 Die Sachsenkriege 112
8.5 Die Christianisierung 115
8.6 Das Bistum Münster 117
8.7 Die Finanzierung kirchlich-militärischer Operationen 119
9. Die politisch-religiösen Zwänge und sozialen Spannungen 121
9.1 Die Brukterer
9.2 Die soziale Schichtung 123
10. Die Änderung der persönlichen Freiheit 128
10.1 Ordnungssystematik, Regeln
10.2 Gesellschaftliche Verfassung, Erbfolge 131
10.3. Die gesellschaftliche Ordnung 133
10.4. Die Untertänigkeit 135
11. Das Zeitalter des Übergangs Selbstorganisation zur
kirchlich-adeligen Organisation 137
11.1 Die Voraussetzung zur Geschichtsobjektivierung 138
11.2 Struktur- und Systembetrachtungen 139
11.2.1 Naturrecht/LMenschenrechte
11.2.2 Menschliche Gesellschaftsstruktur 140
11.3 Strukturwandel von außen 143
11.4 Region, Kolonisation 144
11.5 Die Kolonisation im Osten 145
11.6 Die Kolonisation als Machtinstrument 146
11.7 Die Frankisierung, Christianisierung 147
11.8 Führung und Administration in der Landesherrschaft 149
11.9 Die Herrschafts-Struktur 152
11.9.1 Finanzierung der Besatzung/Okkupation 153
11.9.2 Die Eigentums-Ordnung 156
11.9.3 Das Entstehen des Adels/der Adligen 159
11.9.4 Die regionalen Adelsgeschlechter 161
11.9.5 Die Burgmannen 163
3
11.9.6 Der Deutschorden 165
12. Hof-Transaktionen in der Region 167
13. Die frühmittelalterliche Gesellschaft 168
13.1 Der Bauer - der Handwerker 170
13.2 Die Märkte, der Handel 171
14. Die menschliche Gesellschaft 173
14.1 Die Frau 175
14.2 Die nichtbäuerliche Gesellschaft 176
14.3 Die Herrschaft 177
14.4 Der bäuerliche Stand 178
15. Die regionale Gesellschafts-Änderung 179
15.1 Die kirchliche Organisation 182
16. Grundbesitz und Bauern-Stand 188
17. Folgerungen 198
17.1 Die Region
17.2 Das Individuum, die Basis-Gruppe 198
17.3 Die Urbevölkerung 199
17.4 Die Okkupation 200
17.5 Die Organisation/Umstellung 202
17.6 Das Rechtswesen 203
17.7 Der Bauernstand 204
17.8 Der Bauer 205
17.8.1 Der Bauer als Mensch
17.8.2 Der Bauer als Arbeiter 205
17.9 Allgemeine Bemerkungen 207
18. Zusammenfassung. 212
19. Abstract 214
20. Kurz-Biografie des Verfassers 215
21. Tabellen 216
22 Abbildungen 237
23. Stichwortverzeichnis 257
24. Autorenverzeichnis der zitierten Quellen 270/284
4
Verzeichnis der Tabellen.
Tabellen-Nr. Seitenzahl
1 Kultur-Entwicklung im Münsterland
2 3 Geschichts-Daten der Region (Dülmen)
3 Bestimmung germanischer Ur-Besiedlung
4 Erstnennungen von Höfen in der Region (Dülmen)
5 Dokumente bei Rechts-Vorgängen der Höfe
6 Anzahl benannter Güter/Höfe in den Bauerschaften
von Dülmen nach Angaben des Historikers Bielefeld
7 2 Grundherren, alphabetisch, nach Größe der Abgaben
8 Adelige in der Region Dülmen seit Nennungsbeginn
9 2 Adlige in der Region Dülmen/den Bauerschaften
10 6 Ritter-Geschlechter in der Region Dülmen
Verzeichnis der Abbildungen.
Bild-Nr.
1 Die Oberflächengestalt der Region in Bergen/Höhenrücken, Niederungen
2 Die Gewässer/Bachkarte der Region mit Abfluss Richtung Lippe
3 Die Germanen im Bereich außerhalb des Römischen Reiches
4 Germania Inferior und Superior und jenseits mit den Brukterern
5 Die Brukterer zwischen Ems und Lippe zur Zeit der Varusschlacht
6 Die Lage des großen römischen Militärlagers an der Lippe-Mündung
7 Die Lage der römischen Lager Castra Vetera und Colonia Ulpia Traiana
8 Das Reich Karl des Großen und das vorherige Gebiet der Franken 480 n.Zr.
9 Das Reich der Franken und das Gebiet der Sachsen um 800
10 Die Feldzüge der Franken von Süden und Westen in das Sachsenland
11 Die Schlachtorte während der Sachsenkriege
12 Der Kaiser Karl der Große und das Verhältnis zum Papst
13 Die Stiftsorte im Münsterland zuwischen 800 und 1200
14 Die Sprengel der westfälischen Bistümer Münster-Paderborn
15 Der Amtsbereich von Dülmen auf einer alten Karte
16 Die Innenstadt von Haltern (im Mittelalter)
17 Dülmen zur Zeit der Erhebung zur Stadt 1311
18 Der Gogerichtsbezirk von Dülmen im hohen Mittelalter
19 Die Umgebung von Dülmen mit den umliegenden Bauerschaften
5
0. Heimatgefühl und Regionalgeschichte.
Jeder Mensch wächst - behütet von seinen Eltern, seiner Familie - zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort auf. Von Anbeginn nimmt er dort seine Umgebung wahr und verankert sie in seinen Erinnerungen. Selbst wenn er in späteren Jahren an anderen Orten lebt, so hält er die Heimat in seinem Innern fest und nutzt sie als Quelle seiner Rückbesinnung und seines Handelns. Er entwickelt sein persönliches Heimatgefühl, das er auch mit anderen aus seiner Heimat teilen kann, ja das eine Gemeinschaft von Menschen gleichen Geschichtsursprunges verbindet.
In unserer globalen Welt scheint aber ein Heimatgefühl dieser Art keinen Platz mehr zu haben. Dennoch, der Mensch hat dafür ein instinktives Grundbedürfnis: er will einen, seinen persönlichen Platz in dieser Welt finden 2 . Damit ist aber nicht nur die Gegend um den Geburts- oder Lebensort gemeint, sondern auch der Ort in der menschlichen Gesellschaft -und in dieser nicht nur in der Jetztzeit, sondern auch, wo er herkommt, wo er hingeht. War bis 1970 Heimatkunde - und auch Landeskunde - ein Lernfach in der Grundschule, so wurde es dann durch „Sachkunde“ ersetzt. Damit ging eine gefühlsbetonte und langlebige Verknüpfung verloren, die Sache hat nämlich keine menschliche Beziehung mehr. Seltsam, schon in antiken Zeiten konnte in der wertenden Gesellschaft der bloß arbeitende Mensch eine Sache, ein Objekt sein. Der Begriff Kultur, in der ein Mensch hineinwächst und der heutzutage ständig als Bezugsgröße genannt wird, ersetzt nicht den Begriff Heimatgefühl. Kultur bildet den Rahmen, in dem Gefühle gestaltet und mit einem spezifischen Sinn versehen werden. 3 Die Kultur selbst kann nicht Heimatgefühl erzeugen
Die Möglichkeit für das Erlangen von Wissen um seine unmittelbare Umgebung ist nicht mehr nur ein elementares Fundament für seine Subjektivität und Identität, das „Private“, sondern als Teil der Gefühlswelt ein Bindeglied zur „Öffentlichkeit“, zur Kultur. Nach der Meinung vieler Landsleute sollte es demnach gelten, diesen Zweig menschlich-inneren Erlebens weiter auszubauen zu einem verlässlichen inneren Beziehungsgeflecht zu Sachen und Personen, in der sowohl Tugenden als auch Verbindungen noch von Wert sind. Die Altvorderen identifizierten wohl bewusst früh dasjenige, was jenseits der Heimat war, mit Elend, das im Gegensatz zur familiären und dörflichen Geborgenheit 4 steht. Heimatgefühl ist eben offensichtlich mehr als nur eine geographische Ortsbestimmung, es ist ein Geschöpf einer eigenen, wenn auch immateriellen Welt, die man nicht bloß aus dem Internet holt und das Wissen durch Lexikalisches vermehrt. Man muss es auch aus sich heraus verstehen und nutzen können. Der Dichter Goethe formuliert das in seinem Theaterstück „Faust“ so: Was Du ererbt von Deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen.
Es erscheint logisch und nach den Erfahrungen der anthropologischen Evolutions-Wissenschaft 5 auch natürlich, dass zum Heimatgefühl die Abstammung von Vorfahren gehört, die Blutsverwandtschaft, die Standortbestimmung im Geschlecht und in der Gesellschaft. Man ist nicht nur ein augenblickliches Erzeugungsprodukt, sondern ein durch Gene mitbestimmter Naturbestandteil, etwas Lebendiges, eine in Jahrmillionen entwickelte
2 Daum, Egbert. Heimat machen, über Verbindungen von Ort und Selbst. Heimatpflege in Westfalen 20(2007) S. 1 bis 10.
3 Gerhards, Jürgen. Die sozialen Bedingungen der Entstehung von Emotionen. In: Zeitschrift für Soziologie, 1988, 17, S. 187-202. Zitiert in: Trerppe, Anne-Charlott. Gefühl oder kulturelle Konstruktion? Überlegungen zur Geschichte der Emotionen. www.zefg.fu-berlin.de/media/pdf/querelles_jahrbuchaufsatz4.pdf. S. 86-103, S.88
4 Lischka, Konrad. Ein Ort namens Heimat. www.areturbecker.de/Presse/stinte/rez002.html
5 Kulturanthropologische Forschung mit Emotionspsychologie. Dabei scheint es Unterschiede der Gefühle in den einzelnen sozialen Schichten bzw. zueinander zu geben.
6
Notwendigkeit unserer Natur, unserer biologischen Welt und damit unseres Universums. Der einzelne ist - wie schon seit Beginn der organischen Welt - nur ein Teil, ja ein winziger innerhalb der Vielfalt unseres irdischen Systems. Dessen bewusst zu werden - und die Grenzen seiner Macht in der Natur zu erkennen, dazu hat er seit seiner Existenz als homo sapiens Geist, Verstand und Vernunft. Heimatgefühl ist ohne die Einbindung in die Blutsverwandtschaft, in die kleinste Gesellschaft, der Familie, in die Herkunft faktisch nur „gelernt“, nicht psychisch erfasst. Dabei ist unsere heutige Einstellung oft bei einem Wissen über die Großeltern hinaus nicht vorhanden - und bei der heraufziehenden Mobilität tatsächlich ohne Heimat. Die Identität mit der Nation als Deutscher schlummert zwar über mehr als 30 Generationen, sie findet erst später und über viele Wirren zu seiner Realität und ist heute noch immer etwas begrifflich Unscharfes 6 .
Leider bewahren nur noch begrenzte Völker auf unserer Erde das Altbewährte zäh, für sie ist Tradition noch von Wert, auch wenn sie in Kolonisations-Kämpfen dezimiert und fast ausgelöscht sind. Für viele ist zur Wirklichkeit geworden, dass Beständiges nicht mehr erwartet werden kann 7 , wenn sich die Dimensionen der Blutsverwandtschaft, der sozialen „Gerechtigkeit“, die in der kleinsten Gesellschaftszelle entsteht, der Heimatverbundenheit usw. sich wandeln oder gewandelt werden. Wohl dem, der fühlt, dass ihm etwas fehlt, der sich nunmehr anstrengt, dass genetisch Bestimmte sinnvoll in die Menschheits-Entwicklung einzuordnen, und wenn, dann in eine wahrscheinlichkeitsbegründete Tendenz der Fortentwicklung in die Zukunft 8 , der Ausprägung seiner natürlichen Begabungen.
Der moderne Mensch ist zwar in Europa seit mehreren Jahrzehntausenden zu Hause, wenn auch anfangs als nomadisierender, herumstreifender Jäger und Sammler in den meisten Gegenden Mitteleuropas, um Nahrung zu finden, einfach, um weiter zu leben, aber er ist noch nicht fest an eine Landschaftsregion gefesselt. Lediglich bei einem festen (vorübergehenden) Wohnsitz in Höhlen hinterlässt er Spuren seines künstlerischen Könnens, seines Gefühls zu seiner Umwelt, zu Tieren und ermöglicht uns heute einen Blick in seine Seele. Gewiss hat er aus Erfahrung gelernt, dass erst die menschliche Gemeinschaft für ihn die Voraussetzung schafft, im Kampf ums Überleben tatsächlich zu gewinnen. Allerdings betrachtet er die Naturvorräte wohl als unbegrenzt, die Folgen seines Tun dürfen aus heutiger Sicht ihm noch nebensächlich sein. Sein Anteil am Verbrauch der Natur-Vorräte ist äußerst gering, ebenso bleibt der menschliche Eingriff gering 9 . Darüber hinaus - so vermuten wir heute - hat er die Naturgewalten geistig „vermenschlicht“ und sie mit seinen Wünschen und Vorstellungen ausgestattet. Teilweise hat der frühe Mensch einzelne Individuen für gewisse rituelle (symbolhafte) Handlungen besonders prädestiniert angesehen 10 oder zur Führung von den aktivierenden Menschengruppen vorteilhaft geeignet. So gewinnt jede dieser kleinen „Gesellschaften“ seine eigenen Erfahrungen, Erinnerungen, seine eigenen Gefühle zur Umwelt und nimmt sie als Hintergrund in sein tägliches Leben mit.
Was über hunderte von Generationen tägliche Gewohnheit wurde und war, das hat sich vor 50 Generationen und dann besonders in den letzten Generationen in der Auffassung und Praktizierung grundlegend geändert. Der Zusammenbruch der antiken Kultur berührt das
6 Thomas, Tanja. Deutsch-Stunden. Zur Konstruktion nationaler Identität im Fernsehtalk. Dissertation Universität Tübingen. 2002. Ffm.: Campus. 2003. ISBN 3593373645.
7 Jokisch, Rodrigo. Theorie der Gesellschaft. Darmstadt. 2007, S. 221. Siehe auch: Gesellschaftliche Beobachtungen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 2008. ISBN 978-3-531-15873-0
8 Jokisch, 2007, S. 231.
9 Bis auf einzelne Zonen menschlicher Besiedlungsdichte, selbst zur Steinzeit.
10 Der Zweig evolutionärer Religionsethnologie beschäftigt sich auch mit der Kognition und dem Übergang zu den heutigen Weltreligionen, dem Personenkult und dem Heidentum (vorchristlicher Religion). http://willie.itg.uni-muenchen.de:9077/downloads/HM/EinfuehrungInDieEthnologie2007_11.pdf.
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europäische Zentrum elementar, aber das Gemenge der meisten germanischen Völker kaum, da es von diesen antiken (persischen, römischen u.a.) Kulturen und ihren kriegerischen und erobernden Heereszügen weit entfernt ist. Desto gravierender ist dann der Einbruch einer Fremdherrschaft und im Gefolge einer religiös-kirchlichen Missionierung in ein bisheriges, möglicherweise bereits staatlich-gesellschaftliches System. Die Grundlage verwandtschaftlicher Beziehungen wird nun in eine neue hierarchische Herrschaftsgewalt geändert, in ein Abgabensystem, das zur Finanzierung von übergeordneten Bestrebungen und Handlungen dient. Dazu ändern sich auch die Randbedingungen des kulturellen Standes der Untertanen, die sich in der Zeit der sogenannten Aufklärung aus den Zwängen der Umgebung zu befreien sucht. Ähnliches läuft wohl in dem noch von der römischen Herrschaft freien Germanien ab, allerdings bei den einzelnen Stämmen unterschiedlich.
Schließlich bemächtigt sich der Mensch seit etwa 5 Generationen durch Entwicklung und Ausreifung der Möglichkeiten in der Natur durch seine technologischen Fähigkeiten, faktisch allem, was er als Mensch jeweils erreichen und bewältigen kann. Da scheint in dieser Arbeits-und Fortschrittswelt sein Heimatgefühl ohne Bedeutung. Es fällt auf, dass einige zuweilen nicht mehr wissen, wohin sie streben, wozu sie über das Existenzielle hinaus arbeiten, vielleicht für sein eigenes Heim? Offensichtlich verliert das gesellschaftliche Gefüge, der innere Zusammenhalt der Menschen zueinander, das Heimatgefühl in diesem Entwicklungsstadium nicht nur seine ursprüngliche Bedeutung, sondern es schrumpft auf eine örtliche Ebene mit Vereinen und Stammtischen herab. Gleichzeitig scheint das Gleichgewicht zwischen Mensch und Natur verloren zu gehen. Die Macht des Menschen ist jedochunmittelbar einsichtig - gegenüber den Naturgesetzen und -gewalten äußerst gering. Die Natur ahndet jedes „Vergehen“ an ihr unerbittlich, wenn auch manchmal das Gegenteil verkündet wird. Dabei bleibt aber das Heimatgefühl ein wichtiger Bezugspunkt in dieser Welt, wenn auch anscheinend nur noch regional und aktiv erzeug- und wieder hervorholbar. Es zeigt die Grenzen auf, die dem Vermögen und seinen Wirkungsmöglichkeiten des Individuums oder der Gruppe gesetzt sind. Umso mehr muss man sich im unmittelbaren Heimatgefühl auf das Ursprüngliche besinnen. Jedoch: was ist darunter zu verstehen? Nur wenige hier können noch etwas mit dem Brauchtum einstiger germanischer Vorfahren, den Brukterern 11 anfangen, wenn sich auch einige regionale Vereine mit den Namen noch verzieren 12 .
Das Fach Geschichte ist in den Schulen oft verkümmert und es begnügt sich mit den großen Zusammenhängen von einstigen Vorgängen innerhalb der herrschenden Gewalt, es handelt von Kaisern und Königen und ihren Herrschaftsgebieten, vom Streit zwischen den Mächtigen. Das Volk als Subjekt erscheint nur in Augenblicken größter Not, Unterdrückung und seinem kurzzeitigem Aufbegehren gegen das Herrschende. Die Heimatgeschichte ist zurückgebildet auf ein Minimum. Die kommenden Generationen sind angewiesen auf „Mobilität“, auf das Anpassen an einen jeweils günstigen Standort. Und wozu soll man sich mit Regionalgeschichte befassen? Wozu soll noch ein Geschichtsbewusstsein nützlich sein? Es kann helfen, das eigene Leben einzuordnen in das der Gesellschaft, an Vergangenem zu lernen, um es in Zukunft nicht erneut in Handlungs-Fehler zu verfallen. Schon in Urzeiten
11 Meitzen, August. Siedelung und Agrarwesen der West- und Ostgermanen. W. Hertz. 1895. - Tausend, Klaus. Wanderungen vor der Wanderung. In: Olshausen, Eckart - Holger Sonnabend (Hg. 2002): Troianer sind wir gewesen - Migrationen in der antiken Welt. Franz Steiner. [= Geographica historica 21.] S. 396, Fußnote 46.
12 Ahlers, Hubert. Der Heimatgedanke in Zeiten der Globalisierung. Festrede zum 101. Stiftungsfest der Bructeria [akademischer Ferienzirkel] in Stadtlohn. www.bructeria.de/html/body_heimatgedanke.html. Hier bezieht er sich auf die Auseinandersetzungen der Bructerer-Erben und Bernard Rothmann, der 1495 in Stadtlohn geboren, als „spiritus-rector“ der Wiedertäufer bereits die These verkündete: alles gehört der Allgemeinheit. Weiter: SV Brukteria, Rorup und Dreierwalde, Freie Studentenverbindung zu Paderborn. Bruktererstraße in Bergkamen.
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lernen die Primaten voneinander, geben ihr Wissen an andere weiter. Wir arbeiten sogar mit Gedenkpolitik, an einer Legimitation unseren heutigen Tun 13 . Wir stellen ganze Institutionen mit Häusern für Geschichte, Archive usw. der Allgemeinheit zur Verfügung zum Lernen, das Geschehen früherer Zeiten in uns aufzunehmen und einzureihen in die Große Geschichte der Lebewesen und der Menschheit. Das nationale und europäische Gefühl und Geschichtsbewusstsein hat eine Aufgabe, aus Wissen über Vergangenes zu schöpfen.
1. Die geschichtliche Darstellung und die „Wahrheit“ der Ereignisse.
1.1 Objektivität der Geschichtsschreibung, historische Wahrheit.
Es gibt nicht wenige in unserer gestrigen und heutigen Welt, die sich Gedanken machen, wie man Geschichte zu schreiben hat, damit der Leser die geschilderten Tatbestände „richtig“ erfasst und verarbeiten kann. So schreibt der Historiker Johannes Scherr in seiner Rezension 14 :
Napoleon hatte doch wohl nicht so ganz unrecht, wenn er die Geschichte eine „fable convenue“ nannte. Denn auch heute noch erscheint sie nur allzu häufig als eine stillschweigende Übereinkunft, Dinge für wahr zu halten, deren Falschheit entweder schon erwiesen ist oder unschwer zu erweisen wäre. Die Leute werden nie aufhören, das Geschehene - auch das vollständig Fest- und Klargestellte - durch die Brillen ihrer Liebhabereien, Vorgefasstheiten, Einbildungen und Parteimeinungen anzusehen. Ebenso das Geschehende, und das Wirrsal gegenwärtiger Parteilichkeiten trübt dann notwendig auch die Anschauung der Zukunft. Die „absolut objektive“ Historik, allwovon dermalen so viel geschwatzt wird, ist darum auch nur eine „fable convenue“. Die stilistische Erkünstelung dieser Fabel führt aber leicht zu jener sittlichen, d.h. unsittlichen Lässigkeit der Stumpfheit, vermöge welcher die „absolut objektive“ Geschichtsschreibung nicht wenig, sondern viel zu der Verwirrung und Verkehrung der Vorstellungen und Begriffe beigetragen hat, welche ein Grundübel unserer Zeit ist. Man sollte doch einsehen, dass man die Vergangenheit kennen muss, um die Gegenwart zu verstehen und die Zukunft ahnen zu können.
Um über die Vergangenheit wissenschaftlich abgesicherte wahre Aussagen treffen zu können, muss man die relevanten Informationen gewinnen entweder aus mündlichen Überlieferungen oder aus Dokumenten, z.B. schriftlichen, die eine Autorschaft haben. Man kann also das einstige Geschehen nur indirekt erschließen, z.B. über sogenannte „Quellen“, deren Qualität man nicht kennt 15 und deren Inhalte möglicherweise erst vom Historiker interpretiert werden müssen, also doch irgendwie subjektiv sind, wenn sie auch inhaltlich wahr sein können. Auf jeden Fall muss man sich ernsthaft darum bemühen, die historische Wahrheit zu suchen und wissenschaftlich methodisch abzusichern. Dabei stößt diese Suche an ihre Grenzen, wenn Historiker versuchen, wahre Feststellungen über Ereignisse aus ihrer eigenen Vergangenheit zu machen oder wahre Beschreibungen davon zu geben, die nicht zur logischen
13 Z.B. Deutscher Bundestag, Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien.
14 Biedermann, Karl. 1840-1870. Dreißig Jahre deutscher Geschichte. 2. Bd. Breslau, S. Schottländler, 18811882. In: Menschliche Tragikomödie. Leipzig: Otto Wigand. 1883. 12. Band., S. 90 - 114.
15 Über die Fragwürdigkeit mittelalterlicher Quellen: Kölzer, Theo. Merowingerstudien, 2. Bd. Hannover. 1998/99. Hier „karolingische Urkunden“. Urkunden erfüllen einen Zweck und danach sind sie zu beurteilen. Das Rechtsverständnis des Mittelalters ist ein grundverschiedenes unserer heutigen Zeit.
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Voraussetzung haben, dass sie wahre und zeit-abhängige Feststellungen über Ereignisse ihrer Zukunft treffen oder sie beschreiben. 16
Manche Fragen lassen sich, weil keine ausreichenden Quellen da sind oder der einstige Geschichtsprozess zu komplex und die Ketten Ursache-Wirkung im System der Menschen und seiner Umwelt nicht nachvollziehbar sind, nicht hinreichend und sauber beantworten. Es fällt manchem Historiker offenbar schwer, sich selbst in den Zustand der vergangenen Zeitperiode und Region zu versetzen, weil er gar keine Beziehung zur körperlichen Arbeit eines landbauenden Menschen hat, weil er das Getriebe unter den agierenden Menschen nicht aus der Praxis kennt, sei es nun aus dem Gebiet der Menschenführung, der politischen Intrige oder der kriminellen Handlung usw. So ist fast völlig untergegangen, welchen Einfluss Frauen auf die Geschichtsentwicklung nehmen 17 , z.B. für die Annahme des Christentums, die Gründung von Klöstern. 18 Meist sind herausragende Frauen, bei der Versorgungs-Installation von Frauenklöstern z.B. Königinnen das treibende Element. Die Theologie des Mittelalters schreibt der Frau nur eine dienende Rolle zu, die kulturelle und pädagogische Leistung der Frau - selbst als Gutsbesitzerin - wird als unbedeutend hingestellt. Dabei vergisst man, dass in der städtischen Gesellschaft Frauen nicht nur das Bürgerrecht erwerben können, sondern auch Gewerbe gründen und z.B. als Witwen eine begehrenswerte Partie sind. 19
Ähnlich geht es mit einigen Hypothesen, z.B. der Identität und Ethnogenese von germanischen Stämmen. Wenn man nur einzelne, wie sprachliche Zusammenhänge heranzieht zur Herkunftsbetrachtung, dann muss das Ergebnis einseitig sein. Der Forschungs-Rückblick auf die letzten beiden Jahrhunderte zeigt deutlich, dass womöglich eine bestimmte Idee der Vater der Geschichtsausdeutungen ist. Es gibt keine übergreifende Gemeinschaftsvorstellung, keine „Ethnien“ im engeren Sinne 20 und kann es nicht geben, weil weder eindeutige Zuordnungskriterien noch Terminologien vorhanden oder anwendbar sind. 21 Diese Unbestimmtheit in biologischer Abstammungs-Identität usw. greift sogar zu den römischen Schriftstellern über, sie benennen etwas „ungefähres“, wir kennen aber nicht das, wonach. Selbst die Interpretation archäologischen Materials bedarf einer gesicherten Regel, die ist jedoch nicht da. Man muß sich damit abfinden, dass zu bestimmten Seinsbereichen gerade die rechtlichen Verhältnisse sind das eindringliche Beispiel - das archäologische Quellenmaterial keine konkrete Antwort liefern kann. 22 Wenn man z.B. von Franken spricht, so kann wohl im 7. Jahrhundert nur die (bestimmende) Oberschicht im Merowingerreich 23 gemeint zu sein, und später ist der Aktionsradius bei den Franken so weit, dass eine Abgrenzung grundsätzlich problematisch ist 24 . Von der rein realen Betrachtung der Okkupation, der Überschichtung einer Bevölkerungsschicht durch eine andere, was zwangläufig zu blutsmäßigen, genetischen Vermischungen führt, sei einmal abgesehen.
16 Danto, Arthur Coleman. Analytische Philosophie der Geschichte. Ffm. Suhrkamp, 1974, S. 49. Zitiert in: Jansen, Ludger. Die Wahrheit der Geschichte und die Tugenden des Historikers. http://home.arcor.de/metaphysidcus/Texte/geschichte&wahrheit11.pdf. S.4, Fußnote 4.
17 Beuster, Diana. Der politische Einfluß der Frauen in der späten Römischen Republik. Universität Leipzig. 1999. ISBN 978-3-638-71728-1.- W., Angelika. Frauen in der Geschichte.2002.ISBN 978-3-640-04859-5
18 Ehlers, Caspar. Die Integration Sachsens in das fränkische Reich. Veröff. Des Max-Planck-Institutes für Geschichte, Bd. 231. Vandenhoeck&Ruprecht. 2007. S. 212. Königinnen auf Klöster/Reichsabteienh.
19 Schlude, Ursula. Frauen in der ländlichen Gesellschaft (Jahrestagung der Gesellschaft für Agrargeschichte) 15.06.2007) http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1715.
20 Brather, Sebastian. Ethnische Interpretation in der frühgeschichtlichen Archäologie. W. de Gruyter. 2004, S. 228
21 Brather, 2004, S. 320/321.
22 Brather, 2004, S. 335. Zitat: Fußnote 43, Steuer 1982a, 54.
23 S. 192, Fußnote Hummer 1998a, S. 18. S. 193 Verschiedene Deutungen des Begriffs „Franken“.
24 Brather, 2004, S. 194, Fußnote 126, Pohl, 1999, S. 205.
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Es kann nicht geleugnet werden, dass schon die Sinneswahrnehmung des Menschen die Wirklichkeit nicht ontologisch-objektiv abbildet, sondern jedes Individuum konstruiert seine Wirklichkeit rein subjektiv, indem es die durch die Sinne aufgenommenen Informationen auf der Grundlage seiner persönlichen Erfahrungen und seines Wissens verarbeitet 25 . Hinzu kommt, dass die Erinnerung an die Tatsachen infolge der Zeistpanne Ereignis-Geschichtsschreibung Verschiebungen erfahren und dass das schreibende Individuum die Informationen erst von dritter Seite empfangen kann. Wissenschaftlich ist sogar ein Gruppen-Denken und -Erinnern möglich: ein einzelnes Individuum ist geneigt, sich der Meinung der Mehrheit anzupassen, wenn es nur Teil einer Gruppe oder einer größeren Masse ist 26 . Insbesondere kann eine Wert-Normierung in einer Gruppe oder größeren Anhängerschaft einer Lehre vom Quellen- oder Geschichts-Autor akzeptiert werden, wenn er diese als einzig richtige betrachtet und diese danach bei seinen Geschichts-Vergleichsmaßstab anwendet, obwohl die Wertbeurteilung nicht konform mit heute allgemeingültigen Auffassungen ist. Die Menschenrechte 27 sind aber universal und nicht abstufbar: sie sollen allen in gleichem Masse zukommen. 28
Es besteht die Gefahr einer „falschen“ 29 Geschichtsdarstellung aus der Tatsache, dass den Menschenrechten in den verschiedenen Geschichtsepochen und Regionen nicht immer ein gleiches Maß am Status positiven Rechts zustand, d.h. nicht alle Menschen lebten und lebenauch heute - noch in Rechtsgleichheit, die Menschenwürde heutiger Auffassung nicht selten im Widerstreit mit menschenrechtlichem Denken und Religion anerkannt wurde, die Trennung von Staat und Kirche nicht immer verwirklicht ist, vielmehr sogar Anlass zu erbitterten Kriegen war und ist, lassen sich manche Fragestellungen nach der historischen Wahrheit nur klären, wenn man die verschiedensten Standpunkte einnimmt und sich an sie mit Plausibilitäten heranarbeitet. Der Historiker muss in jedem Fall erst korrekt analysieren, insbesondere, da es sich um Opfer geschichtlicher Ereignisse handeln kann. Die Wahrheit kann Opferschutz der Geschichte sein. 30
Die Art und Weise, wie Geschichte dargestellt wird, kann nicht von Irrtum, Lüge und Täuschung frei sein, weil diese Merkmale zu den Eigen- und Machenschaften der menschlichen Gesellschaft gehören und der Historiker nicht alle Daten besitzen kann, um den geschichtlichen Vorgang in seinen funktionalen Zusammenhängen tatsachengemäß darzustellen. 31 Mancher geht in der relevanten Schlussfolgerung noch weiter: Fakten spielen in der Geschichte keine Rolle, entscheidend sind die Vorstellungen, die sich die Menschen von den Fakten machen. 32 Andererseits: Die Erkenntnis des Menschen in seiner geschichtlich bedingten und von ihm geschichtswirksam veränderten Welt bleibt das Ziel. 33
25 Franken, Swetlana. Verhaltensorientierte Führung: Individuum - Gruppe - Organisationen. Th. Gabler. 2004, S. 13.
26 Franken, 2004, S. 177/179.
27 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1: Der Mensch ist ein mit Vernunft und Gewissen begabtes Wesen. Vereinte Nationen: A/RES/217, UN-Doc. 217/A - (III). v. 10.12.1948.
28 Weiner, Benjamin - Stefanie Budninger. Menschenrechte und Religionen. Gemeinsamer Nenner oder Streitpunkt. Referat 15.01.2009 Universität Magdeburg.
29 Nicht falsifizierbaren, d.h. die Darstellung genügt nicht der Notwendigkeit, frei von Merkmalen zu sein, die an der Wahrheit zweifeln lassen. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Falsifikationismus. Und Goetz, Michael. Falsifikationsismus als Notwendigkeit. 2006 = Einführung in die Kontroverse der Wissenschaftstheorie. Freie Universität Berlin. 2005/2006. [Hauarbeit, erschienen bei Betz, Gregor.]. Falsifikation statt Verifikation.
30 Jansen, ebda. S. 18/19..
31 Arthur Schopenhauer, Die Welt als Wille und Vorstellung I, § 51 u. Parerga und Paralipomena II, 3 238.
32 Dönhoff, Marion Gräfin. Wandel der Wahrheit. Die Zeit 45/1997
33 Quirin, Heinz. Einführung in das Studium der mittelalterlichen Geschichte. Fr. Steiner Verlag. 1991, S. 127. Darin: zur genetischen Geschichtsschreibung/Ranke.
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Wir haben es mit Autoren der (schriftlichen) Quellen zu tun und mit Autoren, die die Quellen benutzen, jedes Mal erfüllen die Autoren Funktionen, wenn auch verschiedene, so z.B. die erstgenannten die unmittel- oder mittelbare Darstellung eines Vorganges, zumindest in gewisser zeitlicher Nähe 34 , und die zweitgenannten oft in Rückschau aber mit der Absicht, einen Leser zu informieren, wenn auch wiederum mit unterschiedlichen Zielen, darunter auch solchen, subjektiven Zurechtrückens einstiger geschichtlicher Vorgänge.
Schon die kursorische Durchsicht vieler Gesamtdarstellungen erlaubt zwei Befunde: 1. wird häufig in grundsätzlich verschiedene Bereiche und verschiedene Berufsgruppen unterschieden. Ständische Abgrenzungen werden nicht in nennenswertem Umfang begründet. 2. Der Bereich der Kommunikation ist weitgehend ausgelassen oder jedenfalls einer besonderen Bedeutung nicht für würdig befunden. 35
Darüber hinaus ist die ungenügende Erforschung der Gefühlswelt der verschiedenen Schichten innerhalb unserer Gesellschaft zu bemängeln, dabei sind es gerade die Fragestellungen der Alltagsgeschichte und der historischen Anthropologie mit ihrem spezifischen Interesse für das historische Individuum, seinen Erfahrungen und Weltdeutungen, die geeignet sind, das Gefühlsleben früherer Zeitgenossen zum Gegenstand der Historie zu machen. 36 Die Gefühlswelt ist nämlich eine der nicht unwesentlichen treibenden Veränderungs-Kräfte.
Es kann freilich für den Geschichtsbearbeiter nicht übersehen werden, dass schon die Vielfalt und Komplexität der zahlreichen geschichtlichen Vorfälle nicht nur das korrekte Herausfinden entscheidender Strukturveränderungen und -entwicklungen, sondern auch eine saubere und komplette Transparenz durch diese verhindert oder verhindern kann. Die Wissenschaftlichkeit gebietet allemal die Aussagen aus einer hinreichenden Distanz zu gewinnen und sowohl die Fehlermöglichkeiten bei der Arbeit bis zur Aussage zu minimieren als auch umfassend alle Quellen und Informationen heranzuziehen. Mit jeder neuen Fragestellung relevanter Quellen ergibt sich ein neuer Vergleichs- und Prüfungsmaßstab. Es reicht, wenn der Historiker lernt, die Geschichte auch vom Standpunkt der anderen zu betrachten. 37 Voraussetzung ist, dass der Historiker gewillt ist, die Wahrheit über die Vergangenheit tatsächlich sine ira et studio zu erforschen. 38 Mit dem Hinweis auf eine moralische Bewertung zeigt er auf etwas, das er mit den Mitteln seiner Disziplin selbst nicht wissenschaftlich verteidigen kann. 39
Heute fasst man die Lage so zusammen: es ist unmöglich, herauszufinden, „wie es war“, denn man hat erkannt, dass wir die Geschichte immer nur in Ausschnitten und unter bestimmten Blickwinkeln durch die Quellenautoren geboten bekommen. 40 Die Erkenntnis, dass Geschichte nur in Ansätzen wirlichkeitsgerecht darstellbar ist, hindert weder, sich trotzdem zu widmen, noch, die Lücken nach dem Stand der Forschung zu füllen.
Folgende Bedingungen scheinen somit für die Geschichtsschreibung wichtig:
34 Zuweilen als Bestandteile der Politik, s. Metra, Brigitte. Recht und Propaganda in Narrationes karolingischer Herrscherurkunden. In: Scharer, Anton - Georg Scheibelreiter (Hrsg.). Historiographie im frühen Mittelalter. Oldenbourg. 1994. S. 141-157. Die Urbare und Heberegister von Klöstern werden hier nicht behandelt.
35 Faulstich, Werner. Medien und Öffentlichkeiten im Mittelalter 800-1400. Vandenhoeck & Ruprecht. 1996, S. 7/8. Allerdings muss man gestehen, er behandelt auch nicht das Gebiet aktiven Propaganda.
36 Trepp, Freie Universität Berlin, www.zefg.fu-berlin.de S. 92. [Historikerin]
37 Jansen, a.a.O. S. 11.
38 Jansen, ebda. S. 12.
39 Jansen, ebda. S. 14.
40 Hartmann, Martina. Mittelalterliche Geschichte studieren, Konstanz: UVK 2007. S. 120.
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• Die Tatsachen müssen bekannt sein bzw. die dokumentarische Feststellung muss den Tatsachen entsprechen, was zuweilen nicht überprüfbar ist
• Die Tatsachenverknüpfung muss funktional analysiert und der Einfluss der Fremdbeeinflussung, z.B. über Medien herausgefunden sein 41
• Der Sachverhalt muss funktional plausibel aufgeklärt sein Eine Wertverknüpfung 42 darf den Sachverhalt nicht verfälschen •
Die Kompatibilität der Geschichtsdarstellungen muss gewährleistet sein. 43 •
Die eben genannten Einschränkungen bzw. Voraussetzungen schmälern nicht den Sinn einer Beschäftigung mit regionaler Geschichte, weil Lehren für die Gegenwart und Zukunft gezogen werden können, die helfen, Entscheidungen, die im Sinne späterer Erkenntnis sich als für die Entwicklung schädlich 44 herausstellen, nicht zu wiederholen oder sich eine Beziehung Ursache-Wirkung für sich selbst und seinen Fall „einfach“ zurecht zu legen.
Da die Menschen in ihren Wertvorstellungen und Geistesordnungen nicht konstant und zudem beeinflussbar sind, können sie nicht sicher in der Richtigkeit der geschichtlichen Wiedergabe sein. Zuweilen erleben sie - und nicht selten - aus nächster Nähe, wie die Interpretation des Geschehens verändert wird, wie Legenden von der unbescholtenen Vergangenheit gebildet werden. Daher ist es wichtig, den objektiven Tatbestand von der ideologischen Verpackung zu befreien. Man kann sogar hinzufügen: die sprachliche Umkleidung, Verschönerung, die tendenziöse Absicht der Tatsachen-Wiedergabe ist rücksichtslos zu entfernen. 45
Da schon die Rede über geschichtliche Ereignisse nicht subjekt- oder wertfrei ist, muss besondere Vorsicht bei der Übernahme von Fakten und von Interpretationen walten. Ein Abgrenzen von wertender und beschreibender bzw. erklärende Sprache ist ein Unding, ein Unterscheiden zwischen Wert und Tatsache lässt sich nicht treffen 46 . Aus der Geschichte lernen, heißt mit der Sicht daraus die Zukunft „besser“ zu gestalten. Da im Menschen von Natur her Neugier auf das Zukünftige steckt, sucht er diese selektiv aus der Vergangenheit herauszulesen, was heutzutage beispielsweise in der Klima-Prognose ständig angewendet wird, aber für den Nachrichtenempfänger kaum in seiner Richtigkeit beurteilbar ist, weil schon die Vergangenheitsdaten andere Qualitäten in den Mess- und Beurteilungsdaten haben und zur Interpretation oft ein umfassendes interdisziplinäres Wissen gehört, unabhängig davon, dass die heutige Empirie noch keine exakte globale Messtechnik für weltumspannende klimatologische Durchschnitts-Daten (direkt) zur Verfügung hat. So offenbart das Vermengen verschiedener und ungeprüfter (zertifizierter, falsifizierter) Aspekte die grundsätzliche Schwierigkeit, Geschichte oder gar Heimatgeschichte objektiv richtig zu erfassen und
41 Faulstich, 1996, S. 9. Das Leben im Mittelalter war zu einem mindestens ebenso wesentlichen Teil wie das heutige Leben von Kommunikationsmedien bestimmt. Dabei jeder Teilbereich eigene Kommunikationsebenen.
42 Beispiel: was ist wichtig, was wesentlich? Welcher Qualitätsmaßstab ist notwendig? Eine vorgefasste Wertvorstellung sollte nicht bestehen, insbesondere nicht aus der eigenen Zustimmungswelt.
43 Jansen, ebda. S. 19, Fußnote 38. Tucker, Aviezer 2004: Our knowledge of the past. A philosophy of historiography. Cambridge. S. 262. Kompatibilität ~ Stimmigkeit, Verträglichkeit.
44 In der Annahme, die spätere Erkenntnis ist die „bessere“, z.B. ohne viele Opfer, z.B. von Diktatur.
45 Ginzburg, Carlo. Die Wahrheit der Geschichte. Wagenbach. 2001. Kleine kulturwiss. Bibliothek, Bd. 65. s.auch: Polomé, E.C. Germanentum und religiöse Vorstellungen. In: Beck, Heinrich (Hrsg. Komm. f.d. Altertumskunde Mittel- und Nordeuropas). Germanenprobleme in heutiger Sicht: deGruyter. 1999, S. 267ff. Die Voreingenommenheit beschränkt die objektive Sichtweise gerade bei religiösen Sichten. Börsting, H. Handbuch des Bistums Münster. 1940 meint, dass Parteien - auch in Urkunden - zur Übertreibung (ihrer eigenen Verhältnisse) neigen können und deshalb kritisch zu sehen seien. Ebda. S. 5
46 Kemmerling, Andreas. Erkenntnis 26(1987)1 S. 131-147. zu Putnam, Hilary. Vernunft, Wahrheit und Geschichte. Frankfurt a. M. 1982, übersetzt von Joachim Schulte.
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darzustellen. Die Ursachen hierfür müssten erst noch erforscht werden. Das hindert jedoch nicht, die historische Wahrheit zu suchen!
Traditionelle Geschichtsschreiber meinen, über einen sauberen Quellenbezug eine Objektivität herstellen zu können, aber bereits daran liegt ein Übel: oft ist es nicht der Fakt, sondern die Mitteilung über den Fakt oder etwas angeblich erfolgtes, was in der Quelle beschrieben wird 47 . Ranke formulierte den Leitsatz, Geschichte ist so zu schreiben, wie sie eigentlich gewesen, verbindet damit aber nicht ein kriminalistisches Erforschen des Wahren wie in einer Gerichtsverhandlung von heute 48 , in der sowohl Befangenheit des Vortragenden, des Zuhörenden aber auch die Eindrucksabsicht auf den Richter nebeneinander stehen. Freisein von Befangenheit ist eine unabdingbare Voraussetzung für Geschichtsschreiber. Befangenheit offenbart sich an der Zusammenhangsdarstellung, als Beispiel: Das Fällen der Donareiche 49 als Symbol „heidnischer“ Verehrung kann als Missachtung fremder Kulturen, aber auch als Niederlage der heidnischen „Religion“ gesehen werden und auch noch als Anlass zum Kuschen vor der herrschenden Gewalt und als Demütigung.
Manche Geschichtsschreiber tragen Daten zum Sachverhalt aus weit entfernten Regionen zusammen, um Datenlücken zu schließen oder doch zu (kontinuierlichen) Aussagen zu gelangen. Aber gerade in früheren Zeiten gibt es nicht zu übersehende regionale Unterschiede in der Landwirtschaft hinsichtlich Ertrag, Klima, technischem Stand, in der Informiertheit, in der Aufstandsbereitschaft der auf dem Land lebenden Bevölkerung. Gerade die Leitungsfunktion des landwirtschaftlichen Betriebes wird oft nicht beachtet, ist es die einer Eigenwirtschaft, die eines Verwalters, eines Abhängigen.
Manche „Geschichtsschreiber“ haben offenbar etwas ganz anderes im Sinn: sie wollen einen Sachverhalt als Lehrbeispiel für etwas zu Wollendes oder in ein politisches System einpaßbares darstellen oder vielleicht ein Vorhaben durch geschichtlich Vergangenes als richtig beweisen. In der jüngeren Geschichte kann für einen Autoren auch die eigene Beteiligung an Geschichtsvorgängen Triebkraft für die Art der Darstellung sein. Johannes Scherr (1817-1886) erklärt in einer Rede 1860 im Rathaussaal in Zürich: Wahrheitseifer und Gerechtigkeitssinn müssen Grundbedingung für den Historiker sein. Allein sei seine Objektivität keine einseitige, auch die mit Recht geforderte Unparteilichkeit keine mühsam erkünstelte. Er belehre, rege an und überzeuge. 50 Diese Motivierung scheint edel, ist aber unbestimmt. Ranke sagte aus seiner Erfahrung: mich hat nur die Absicht geleitet, die ganze und volle Wahrheit zu finden und die gefundene ganz und voll auszusprechen. Noch etwas muss herausgestellt werden, die Form eines lebensweltlich angesetzten Vergleichs kann die nationalgeschichtlich zentrierte Betrachtungsweise methodisch überwinden 51 , was auch für die Geschichtsschreibung eines individuellen Bauerndaseins in
47 Der Althistoriker Eduard Meyer sagt: Urkunden bleiben das wichtigste Mittel zur Kontrolle aller anderen Überlieferung, und vor einer richtig interpretierten Urkunde stürzen alle ihr widersprechenden Angaben einer Tradition, möchte sie sonst noch so zuverlässig erscheinen, rettungslos zusammen. Aber ist die Urkunde sicher?
48 Durgut, Ismail. Johan Huizingas Kritik an der Verfälschung der Geschichtswissenschaft Anfang des 20. Jahrhunderts [1872]. Universität Duisburg-Essen. 2008. ISBN 978-3-640-21886-8. - Der ursächlichen Zusammenhang von Vorgängen/Umständen ist zu beweisen. Meist begnügt man sich mit dem Beweis des ersten Anscheins oder Analogieschlüssen, wobei die Analogie logisch erlaubt sein muss.
49 Durch Bonifatius 723 im Zuge der Christianisierung.. Aus dem Eichenholz dann eine Kapelle errichtet. Hammerbacher, Hans Wilhelm. Die Donar-Eiche, Geschichte eines Heiligtums. 2002.
50 Johannes Scherr, Genesis, Geist und Gestalt der neuzeitlichen Geschichtsschreibung. Hammerschläge und Historien, Bd. 1, 1872. S. 5ffr. Leipzig.. Siehe auch: Menschliche Tragikomödie, Bd. 8. Leipzig: Otto Wigand. 1882. „Für Thron und Altar“. S. 91 - 114. [Roter und dann weißroyalistische Schrecken von 1794-95].
51 Emelicantseva, Ekaterina [Universität Zürich]. Historischer Vergleich und lebensweltlich orientiertes Geschichtsschreiben. 06.04.2005. http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=623&type=artikel
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einem Land mit Herrschaften gelten kann. Einzelschicksale können Maßstäbe für Menschengruppen und Regionen sein.
1.1.1 Die methodische Herangehensweise an ein geschichtliches Problem.
Das Problem lässt sich formulieren als eine Aufgabe, aus relevanten Daten die Wirklichkeit zu ermitteln. Es ist ähnlich wie in einem Kriminalitäts-Prozess: dort bieten sich Sachbefunde und Zeugenaussagen als Mittel der Erkundung des Sachverhaltes an. Während die einen ein Arbeitsergebnis der Methodik naturwissenschaftlicher Wissenschaftsdisziplinen entsprechen, haben Zeugenaussagen den Makel unvollkommenen Wahrnehmens und Schildern des Sachverhaltes durch einen Zeugen. Hier soll dann der Richter den wahren Sachverhalt heraussondern. Eine Vielzahl von Geschichtsschreibungen beweisen nun, dass auch in diesem Gebiet Grundsätze systematischer Methodik eingehalten werden müssen. John Locke (1632-1704) hebt folgende Arbeitsweise hervor 52 :
• Sachverständiges und unvoreingenommes Ermitteln unter dem Gebot der Wahrheitsfindung, Kritik an den Daten, berichtsmäßig konkretisieren
• Gruppieren (Ordnen) der einzelnen Daten so, dass man den einerseits den Zusammenhang und andererseits die Bedeutsamkeit der Funktion erkennen kann, ggf. auswählen bzw. aussondern nichtrelevanter Informationen
• Wahrnehmen des und Erfassen sowie Formulieren des Zusammenhanges
• richtiges Schlussfolgern aus dem System (= Interpretieren).
Bereits in der Forderung, nichts wegzulassen bzw. so intensiv die Informationen zu erfassen, dass alles, was zur Problemerkennung beitragen kann, auch bereitgestellt wird, liegt eine große Schwierigkeit. Die Systematik, die der Wissenschaft eignet, erfinden wir nicht, sondern sie liegt in den Sachen, wo wir sie einfach vorfinden, entdecken. 53 Das Entdecken kann man nicht dem Zufall überlassen. Vielmehr gilt, das Vorhandensein von Informationen und deren Gültigkeitsbereich umfassend zu sondieren.
Das Ordnungsprinzip ist die nächste Hürde. Gerade hier zeigen sich Schwächen bei einer vorgefaßten Vorgehensweise, denn das Ergebnis soll ja frei sein von einem zu Beginn bereits ausgesuchtem Ordnungsschema. Es liegt ein wichtiger Grund vor, Ordnungen sehr streng zu kritisieren und so lange umzubauen, bis sie den Inhalt ihrer Elemente möglichst leicht erkennen lassen. 54 Gewarnt werden muss vor einer leichtfertigen Elimination von Quellen oder Vorgängen, etwa, weil man ein bestimmtes Problem oder Unterproblem vermeiden möchte, weil es bei einer vorgefaßten Schlussfolgerung stört. Das gilt auch für eine Einzelheit, deren Einfluss man nicht abzuschätzen vermag. Sie darf nicht weggelassen werden, sondern sie gehört mit zum Daten-Pool ähnlich dem Erfordernis vollständiger Protokollierung in einem Prozess oder experimentellen naturwissenschaftlichen Vorhaben.
Gerade bei weitergehenden Schlüssen von einem Untersuchungsgegenstand oder -system auf ein anderes muss Vorsicht walten, wenn man z.B. das Prinzip der Induktion, aus dem Zustandekommen eines Gegenstandes und seiner Ganzheit sowie seinem Verhalten gegenüber
52 Über den richtigen Gebrauch des Verstandes, übersetzt von Otto Martin = Philosophische Bibliothek, Bd. 79. Leipzig: Felix Meiner. 1920. Zitiert bei Schmidt, Joachim. Methodik der praktischen Verfahrenstechnik. Mainz: Otto Krausskopf. 1969. S. 86.
53 Husserl, Edmund. Logische Untersuchungen. Halle/Saale: Max Niemeyer. 1928.
54 Schmidt, 1969, S. 98. Ein bestimmtes methodisches Prinzip kann nicht empfohlen werden, deine ausreichende universale Qualifikation des Untersuchers bzw. Geschichtsforschers ist hier vonnöten. Ebda. S. 104.
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den Umgebungs- oder aufgezwungenen Bedingungen Fakten zu gewinnen, die auf andere Systeme anwendbar zu sein scheinen, und das der Ähnlichkeit benutzt. Hier spielt die Daten- Repräsentativität eineentscheidende Rolle, aber nicht nur von dem Objekt, sondern seiner gesamten System- und Bedingungs-Einbindung. In Erweiterung ist der Vergleich rekonstruierter Geschichtssysteme von Bedeutung, wenn man Charakteristika und Typizitäten vermutet und diese beweisen möchte. Möglicherweise kann dieses Bemühen in eine fruchtbare Diskussion münden. Vermutungs-Sachverhalte (Hypothesen) unterliegen wie jede andere geistige Vorstellung der Notwendigkeit scharfer Kritik und Überprüfung. Zu den Hypothesen gehört auch die Verallgemeinerung, wo das Beweisen unabdingbar erforderlich ist. Auch der Analogieschluss behält solange seine Übernahme-Vorbehalte als „Sachverhalt“, wenn die Beziehungen nicht eindeutig geklärt sind.
Wenn man in der Naturwissenschaft von einem experimentellen Nachweis absieht, dann verzichtet man jedoch nicht auf eine scharfe Prüfung. Die Methode der Vermutungsfolge, allein angewendet, beschwärt die Gefahr des Sichverrennens herauf. Wer mit mehr als drei Hypothesen zugleich operiert, zersplittert sich und ist unfähig, ein vernünftiges Prüfprogramm aufzustellen. 55 Das unbewußte Umgehen mit Fiktionen, z.B. mit Näherungen, Erfahrungen und anderem, vielleicht durch den Ort vorgegebenen Regeln oder Üblichkeiten etwas für tatsächlich anzusehen, was es niemals ist. So können beispielsweise in einer Diskussion die Beteiligten plötzlich feststellen, daß alle bisher gefällten Urteile eindeutig fiktiver Natur sind und die Unterschiede zwischen Fiktion und Wirklichkeit z.T. schon die Differenzen übersteigen, derentwegen diskutiert worden ist. 56
1.1.2 Die mündliche Überlieferung als Datenquelle.
Es gibt viele Geschichtsdarstellungen, die Sachverhalte beschreiben, die nicht aus eigener Anschauung stammen, es gibt nicht wenige Dokumente, die lediglich etwas als wirklich geschehen den Lesern darbieten wollen. Das ist selbst in unserer heutigen Zeit so. Zu den möglicherweise fragwürdigen Darstellungen der Geschichtsereignisse im Besprechungs-Gebiet gehört zum Beispiel die Germania des Tacitus 57 , eine Hauptquelle für unsere Kenntnisse über das Verhältnis Römer zu Germanen. Seine Werke sind einerseits geprägt aus der Sicht eines Senators, der den römischen Lesern ein bestimmtes moralisierendes Bild vorhalten will, und andererseits aus Sekundär-Informationen gewonnen, d.h. wohl auch aus mündlichen Überlieferungen. Mündliche Überlieferungen bedürfen aber besonderer Aufmerksamkeit, um das wirkliche Geschehen daraus zu rekonstruieren. Es liegt in der Natur dieser Quelle, dass wir der ihnen zugrundeliegenden Überlieferung immer nur die Brechung durch den auswählenden, kritisch sichtenden, zusammenfassenden Historiker begegnen. 58 Es gehört zu den Grundlagen verschiedener Studiengänge, dass man die Prozessabschnitte Wahrnehmen - Erfassen des Sachverhalts - mündliches Weitergeben des erfassten - dieses dann einen weiteren - ohne dass weitere Personen dies erfahren - davon informieren usw. auf das qualitative Veränderungsrisiko untersucht und womöglich gewisse Trends der Verfälschung erkennt. Das Ergebnis der Ketten-Weitergabe einer mündlichen Nachricht wird mit der ersten und dem Sachverhalt selbst konfrontiert. Diese Demonstration offenbart oft
55 Schmidt, 1969, S. 166. Dort auch Abschnitt 3.2.3.1.4 Prüfung der Vermutung und 3.2.3.2 Plausibles Schließen. (Kritik der Glaubwürdigkeit). Abschnitt 3.2.3.2.1 Glaubwürdigkeit in den Schlüssen.
56 Schmidt, 1969, S. 175/176.
57 http://de.wikipedia.org/wiki/Publius_Cornelius_Tacitus (58-116). Schrieb um 100 „de origine et situ Bermanorum liber“ (Germania). Rechtsanwalt, politisch zuletzt Volkstribun und Prokonsul.
58 Ungern-Sternberg, Jürgen von - Hansjörg Renam (Hrsg.). Vergangenheit in mündlicher Überlieferung. Stuttgart. B.G.Teubner, 1988, S. 205. [= Colloquium Rauricum, Bd. 1]
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frappierende Differenzen. Weitergehend kann man Randbedingungen des Sachverhalts verändern, Fehler mangelnder Akribie der Informations-Weitergabe verbessern und damit die Verwertbarkeit von Nachrichten steigern. Bei komplexen Sachverhalten kann man noch die Methode anwenden, zunächst auf das Wesentliche abstrahieren und prüfen, ob sich nach mehreren kritischen Schritten noch der tatsächliche Vorgang, das Ereignis rekonstruieren lässt. Der Reinheitsgrad der Nachrichten-Weiterleitung und die Zuverlässigkeit originärer Nachrichten sind Merkmale für die Qualität des Nachrichten-Transportes. Natürlich kann man bei der Geschichtsschreibung nicht ausschließen, dass die Verformung der Geschichte vielleicht bewusst und gewollt erfolgt, wofür es ebenfalls Beispiele gibt 59 . So kann ein Ereignis bei den einen gefeiert werden, während die anderen den Vorgang herunter spielen, besonders wenn es sich um Schlüssel-Erlebnisse handelt oder um Entscheidungen politischer Natur geht. Die Methode des Filterns von Nachrichten und Informationen über die Medien-Kanäle stellt hohe Ansprüche an die Analysten.
Wenn die Daten dann zu einer quantitativen Normierung benutzt werden soll, ist klar, dass alle Fehler- und Verfälschungsmöglichkeiten ausgemerzt werden müssen und dass das Endergebnis sorgsam „geprüft“ wird. Eine Textkritik ist nur anwendbar, wenn vergleichbare Texte vorliegen, wenn man annehmen darf, daraus den ursprünglichen Text wieder gewinnen zu können und sich damit begnügt, letztendlich nur zu einer Vermutungs-Version des Originals zu kommen. Hier handelt es jedoch um das Ermitteln des tatsächlichen Sachverhaltes vergangenen Geschehens zur Beurteilung von Einflüssen und Mächten usw.
1.2 Die Anforderungen an eine Geschichtsschreibung.
Die Anforderungen an die Geschichtsschreibung einer Region können im engeren Sinne kurz gefasst werden, wobei Verfasser zum Wahlspruch nachfolgender Arbeit über die Geschichte der Region um Dülmen und damit ihrer Menschen die im vorigen Abschnitt skizzierten Bedingungen nimmt, sie jedoch wegen des Aufwandes zuweilen nur als Anhaltspunkte benutzen kann. Da die Quellenlage geprägt ist von einer argen Lückenhaftigkeit von Daten und einer jahrhundertealten religiösen Verfestigung der (mündlichen) Weitergabe von geschichtlichen Zusammenhängen, die nur manchmal durchbrochen zu sein scheint, kann das Geschichtsbild nur skizziert werden. Es bleibt damit eine Aufgabe zukünftiger Geschichtsforscher, das bild vornehmlich von solchem Beiwerk zu befreien, was subjektive Züge aufweist. Weder beschönigen, verniedlichen noch herabwürdigen darf zum Prinzip werden.
Dülmen ist zwar nur ein verhältnismäßig kleiner historischer Fall für das Münsterland 60 , was manchen veranlasste, fehlendes durch „typisches“ andern Orts oder allgemeines zu ersetzen. Das Typische ist mangels Nachprüfbarkeit meist eine vereinfachende Idealisierung 61 und kann leicht eine Beute von Geschichtsverformern werden. Andererseits ist, wenn man nicht umhin zu kommen glaubt, eine Datenübertragung vorzunehmen, ein strenger Maßstab der Kritik der Übertragung anzuwenden.
59 Raaflaub , Kurt A. Athenische Geschichte und mündliche Überlieferung, In:, Ungern-Sternberg, 1988, S. 197225.
60 Unscharfer Begriff, begrenzt nördlich durch Baumberge, südlich durch die Lippe. Riering, Bernhard. Die hansischen Beziehungen des westlichen Münsterlandes. Dissertation Universität Bonn. 1950, S.1 Fußnote 1.
61 Beispiel: was ist typisch deutsch, germanisch, christlich usw. Was ist Freiheit des Menschen, Sinn des Lebens?
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Eine Repräsentativität des Ablaufes vor einem Ort lässt sich für die gewählte Region wegen der Datenlage insgesamt (Quellen und Plausibilitäts-Daten) so nicht beweisen. Andererseits ist Individualität etwas ausgesprochen Menschliches, aber möglicherweise auch einzigartiges, was nicht übertragbar oder auf die Allgemeinheit anwendbar ist. Jedoch kann das Einzelschicksal 62 nicht als Vergleichs-Methode herangezogen werden.
1.2.1 Ansätze zu einer repräsentativen Geschichts-Darstellung.
Die naturwissenschaftlichen Disziplinen leiten aus ihren Ablauf-Beobachtungen in realen Systemen, in denen z.B. regelmäßig einem Ereignis ein anderes zwingend und bei gleichen Konstellationen folgt 63 , Gesetzmäßigkeiten ab, d.h. diese Folgen kehren bei gleichen Bedingungen immer wieder und lassen sich experimentell nachvollziehen. Man kann die Rahmenbedingungen auch als Verhaltensdispositionen bezeichnen 64 . In der Beschreibung von geschichtlichen Ereignissen kennt man weder die Systeme hinreichend noch die darin bestimmenden Einflüsse, man benutzt zur Erklärung Rückschlüsse aus bekanntem oder Theorien, z.B. ist der Investiturstreit ein Streit von Mächten oder näher Machthabern, ohne das Zustandekommen des einen wie des anderen Ereignisses im einzelnen zu kennen. Es verbleibt somit immer ein Maß an Ungewissheit, d.h. aus dieser Interpretation ist kein direkter wahrscheinlichkeits-quantitativer Schluss 65 auf zukünftiges Geschehen ableitbar.
Aus den Ergebnissen der Verhaltensforscher und aus vielen Beispielen der Durchführung von „demokratischen“ Wahlen kann man folgern, dass sich Menschen bestimmten Zielvorgaben unterordnen, womit nicht geschlossen werden kann, dass diese Menschen typisierbar sind und dass die Gesamtheit eine einfache statistische analysierbare Grundgesamtheit ist. Die Sozialwissenschaftler und Probenehmer heterogener Stoffsysteme 66 wissen einerseits um die Verteilung von Merkmalen in den Erforschungs-Objekten und andererseits, dass es sinnvoll sein kann, nur eine begrenzte Zahl erhebungsrelevanter Daten zu suchen, um sowohl die Auswertung nicht zu überfrachten als auch den Aufwand dafür zu minimieren. Daher gibt es hierfür mindestens folgende Forderungen:
Man sollte für eine (wissenschaftliche) Geschichtsbeschreibung wissen
• welche „repräsentative“ Daten man zu suchen hat, also welcher Fragestellung man nachzugehen hat, welche Merkmale relevant sind,
• ob man diese Daten überhaupt in einer Stichprobe wiederfinden kann und wo die Genauigkeit (Vertrauensbereich) der quantitativen Analyse liegen soll, d.h. welche Schwankungen man noch zulassen will, Abschätzen der nötigen Datenzahl
• ob genügend Quellen (Personen-Daten, Meta-Analysen) vorhanden sind
• ob das Problem genügend Konstanz über der Zeit hat bzw. welche Einflüsse zu berücksichtigen sind,
• ob eine Vergleichbarkeit mit anderen Arbeiten gewährleistet ist
62 Auch als Gruppe gedacht, denn eine Bindung an andere hat sich in der evolutionären Vergangenheit als lebensnotwendig erwiesen und damit ideell zusammengewachsen. Franken, 2004, S. 175.
63 http://pauli.uni-muenster.de/Seminare/Philosophie_ss04/Pongs.pdf.
64 Hüttemann, Andreas. Der Begriff des Naturgesetzes. In: Idealisierungen und das Ziel der Physik, eine Untersuchung zum Realismus.. W. de Gruyter. 1997, Abschnitt 3.2.1 S. 141.- Änderungen des Systems und der Bedingungen wirken sich in den Folgen aus, z.B. gibt es im Frühmittelalter keine Medien-Publizistik.
65 Es verbleibt ein Risiko, unterschieden von Entscheidungen unter Ungewissheit, die ein Unterfall von Unsicherheit ist. Mit Risiko kann in der Wirtschaft weiter arbeiten. [Entscheidungstheorie]
66 Rasemann, W. (Hg.). Handbuch Probenahme und Qualitätssicherung bei der Untersuchung und Bewertung von Stoffsystemen. ISBN 3-86012-210-X u.a.
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• ob das Schließen von Datenlücken durch Hypo- oder Arbeits-Thesen etc. notwendig ist, ob Ausreißer (Auffälligkeiten, Besonderheiten) vom „Typischen“ trennbar sind und ob überhaupt eine Aussage über die Merkmals-Verteilung möglich ist,
man muss die historische Fragestellung genau formuliert haben, z.B. hinsichtlich
• Umfang und Qualität der zu analysierenden Population (Grundgesamtheit) 67 , insbesondere Auswahl der zu untersuchenden Kohorte, z.B. Region und der Erforderlichkeit einer dafür notwendigen Planung und Datensicherung
• Ablauf der Geschehensvorgänge einschließlich ihrer Systemverknüpfungen bzw. Entstehen und Verlauf der einzelnen Einflüsse
• Ursachen bzw. Motive für Handlungen und ihre Beziehungen und Wirkungen
• Überprüfen auf Verträglichkeit aller erkennbaren relevanten Vorgänge unter Einbezug integrierenden Erforschens aus verschiedenen Disziplinen usw.
Quellen aus der frühmittelalterlichen Zeit gehören fast ausschließlich der Quellengruppe an, deren Urheber die Leser von einem Tatbestand oder Vorgang nicht nur schlicht informieren wollen, sondern die im Falle eines eigenen Rechts-Nutzens beim Informationsempfänger den Eindruck von Richtigkeit und Wahrheit des Inhaltes der Information erwecken wollen. Daten erringen aber nur dann eine derartige Qualität, wenn keine Zweifel oder Ungewissheiten weiterhin bestehen - und seien es solche bei einem Historiker. Voraussetzung für das Einbringen in eine Quellen-Grundgesamtheit ist also das Erfordernis echter Realitäts-Abbildung mitsamt seiner zugehörigen Ableit-Funktionen. Dann erscheint eine Zufalls-Stichprobe für Zwecke des Erkennens von Repräsentativität möglich 68 .
Da im Fall geringer Zahl von verwertbaren Quellen oder gar bei nur seltenen Quellen zum gleichartigen Merkmal eine statistische Repräsentativität mit Signifikanz etc. kaum errechenbar ist, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit von Repräsentativität und von Repräsentativitätsprüfungen der zu untersuchenden Population 69 . Konstatiert man die Absenz von Repräsentativität schlechthin, oder meint man, die Quellen braucht man ohnehin nicht nach Repräsentativität abzuklopfen 70 , dann muss man eine andere Methode zum Erlangen von Aussagefähigkeit anwenden oder sich mit einer nur bedingten Antwort auf Zutreffendheit zufrieden geben. Einen hohen Schwierigkeitsgrad muss man erwarten, wenn es um die Verwertung von Alltagsgeschichten zum Erfassen eines konsensfähigen Zugangs zur vergangenen Wirklichkeit geht, wenn man die ‚Analyse des Wandels kulturell determinierter Wahrnehmungsweisen messen soll, denn der Prozess der Zivilisation ist nicht bloß einer des Fortschritts schlechthin, er ist vielfältigen Betrachtungsweisen und Wertsetzungen unterworfen. 71
67 Auswertbarkeit hinsichtlich biostatistischer Verfahren
68 Buchholz, Matthias. 12.03.2002. Überlieferungsbildung bei massenhaft gleichförmigen Einzelfallakten im Spannungsverhältnis von Bewertungsdiskussion, Repräsentativität und Nutzungsperspektive. www.archiv.net/pdf/AG%2520Bewertung%2520Pk2%2520Buchholz%2520Stichworte.PDF Wissenschaft am Tropf des Archivars? In: Kühberger, Christoph - Clemens Selmark (Hrsg.) Aktuelle Tendenzen der historischen Armutsforschung. Berlin-Hamburg-Münster. LIT. 2005. S. 67-90.
69 Scheuermann, Marc-Oliver. Die neuroleptische Medikation aus Sicht des Patienten. Dissertation Universität Tübingen. 2003. Abschnitt 2.5 http://w210.ub.uni-tuebingen.de/dbt/volltexte/L2003/899/pdf/MG.pdf.
70 Geuenich, D. - W. Haubrichs - J. Jarnat (Hg.). Nomen et gens. W.de Gruyter. 1997, S. 149.
71 Van Eicken, Klaus. Rezension zu: Schubert, Ernst. Alltag im Mittelalter. Natürliches Lebensumfeld und menschliches Miteinander. Darmstadt [Primus-Verlag] 2002. In: HL-Soz-U-Kult, 06.11.2002 Fußnote 4. http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=1363 Zitiert: Elias, Norbert. Über den Prozess der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen. Frankfurt/Main. 1997 (Basel 1939).
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Im Folgenden soll die Fragestellung nach der Frau im öffentlichen und familiären Leben des Frühmittelalters an Hand eines Darstellungs-Beispiels eines Historikers 72 beleuchtet werden, wobei faktisch nur Aussagen von Einzel-Quellen aus dem mitteleuropäischen Raum sachgruppengemäß 73 zusammengezogen und qualitativ bewertet sind. Es wird behauptet, dass als Tatsache die erhebliche Benachteiligung der Frau feststehe, jedoch dies nicht als diskriminierend, sondern als natürlich empfunden worden sei. Vermutet wird dies aus dem Ausschluss der an sich religiösen Frau an Betätigungen bei/in der Amtkirche und beim aktiven Gottesdienst und aus politischen Ämtern. Als Belege sind 4 Quellen angeführt, darunter einer aus Frankreich mit Heirat und Kloster, einer Angabe eines Biografen (Nonne Liutbirg), einem Ständespiegel und einer Enzyklopädie Sevilla.
Aus dem Bereich der Soziologie und Morallehre wird angeführt, dass bei den Germanen das Patriarchat 74 verwirklicht sei unter Bezug auf fränkisches Volksrecht und alemannisches Recht. Gewisse Rechtssicherheit sei z.B. beim Schutz schwangerer Frauen vorhanden (1 Quelle), wenn auch keine Rechtsfähigkeit der Frauen, z.B. vertritt sie der Vogt, erst im hohen Mittelalter sei die Frau mit dem Mann gleichgestellt (1 Quelle).
Die germanische Auffassung wird mit der christlichen Lehre konfrontiert, wonach die Frau dem Manne untertan sei, gewarnt wird jedoch die offenbare Tendenz zugleich zu weitgehend zu verallgemeinern. Tatsächlich hätte es nicht nur negative Implikationen gegeben, so sei der (wohl als verbreitet angesehene) Maria-Kult ein Gegenbeweis. Die christliche Anschauung ist ebenso für eine Minderstellung wie für eine Hochschätzung verantwortlich zu machen. Auf jeden Fall seien die Heilsaussichten für ewiges Leben unabhängig vom Geschlecht. Bei Durchzählung der Viten von Heiligen ergäbe sich vom 8. bis 10. Jahrhundert ein Prozentsatz von 14 % für weibliche, die wenigsten im 6. und 11. Jahrhundert. Es wird auch bemerkt, dass die Ehefrauen oft zuerst den christlichen Glauben annehmen und ihre Männer diesen lehren (1 Beispiel). Tendenzmäßig gingen viele (karolingische) Frauen 75 in Nonnenklöster und Stifte, es gäbe um 900 etwa 70 Nonnenklöster im deutschen Raum. Äbtissinnen wirken auch in dem politischen Bereich. Hingewiesen wird auch auf die im 12. Jahrhunderte aufkommende Erneuerungsbewegung 76 .
In den Lehren (Recht, Kirche) unter Betonung des Ausschlusses aus Ämtern wird die Frau (vornehmlich) in den Bereich des Hauses und der Familie abgedrängt und darauf beschränkt, allerdings unterschiedlich je nach Stand. Hier werden aus dem hohen Stand Beispiele zitiert wie Radegunde als Königin im Kloster (den Boden wischend usw.), wenn aber von denen im höheren Stand die Arbeit der Mägde - offenbar nur - überwacht wird. Auf dem Land hat sich die Frau um das Vieh, die Kinder und um die Kranken zu kümmern. Es existiere eine geschlechtsspezifische Rollenverteilung.
Die mittelalterliche Auffassung wird darstellerisch in der allegorischen Kunst verarbeitet, z.B. um 840 Adam mit der Hacke bei der Landarbeit, Eva beim Stillen eines Säuglings symbolisiert oder der Spindel zugewiesen. Anscheinend soll die Kunst zugleich die Typizität ausdrücken. 77 Besonders herausragend wird spezifiziert, dass Königinnen durchaus am
72 Goetz, Leben im Mittelalter, 2002, S. 49-54.
73 Literaturverzeichnis = 10 (allgemein behandelnde) „wichtigste“) Quellen.
74 Ohne Eingriff in das „eheliche“ Leben.
75 Angeführt Hrotsvith von Gandeersheim, Hildegard von Bingen, Herrad von Landsberg.
76 Unger, Helga. Die Beginen. Freiburg/Br. Herder. 2005. ISBN 3-451-05643-7l. im kirchlichen Rahmen, scheiterte. Vgl. www.das-mittelalter.de/frauen_im_mittelalter.htm. Kohl, Linda Claudia. Das Kloster Hirsau. Universität München. 2005. ISBN 978-3-638-83051-5 (Erneuerungsbewegung M-Kloster).
77 Schlussfolgerung vom Verfasser. Der Ursprung der Stammeltern aller Menschen wie Adam und Eva stammt aus der Bibel, Kap. 2 bis 5, dabei ist in der Geschichte Adam schlicht der Typ Mensch, in der christlichen
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öffentlichen Leben partizipieren (3 Quellen), seit dem 9. Jahrhundert auch Urkunden ausfertigen lassen (1 Quelle). Als wirksame Regentin wird die Gemahlin von Konrad II. erwähnt (4 Beispiele), im österreichischen Herzogtum konnten sie 1156 sogar erben (1 Quelle). Es wird behauptet, dass Frauen in der Regel in karolingischer Zeit über Besitz verfügen durften und bei Abwesenheit des Mannes Geschäfte tätigen. Es scheint charakteristisch für diese Zeit, dass die Frau im gesellschaftlichen Leben durchaus geachtet und angesehen war.
Es sei noch angefügt, dass der Frau die Rolle des Kinderkriegens und -erziehens oblag. Dafür werden angeführt: Karl der Große mit 8 Frauen und 18 Kindern, die 2. Gemahlin gebar 9 Kinder, aber drei starben. Friedrich Barbarossa hatte 2 Frauen, als er 44jährig war, war die 2. Gemahlin 12 bis 14 Jahre alt, 11 Kinder, 2 verstarben frühzeitig, Friedrich II. hatte 4 Frauen und 10 Kinder. Die Kindersterblichkeit war hoch 78 , aber Kinder seinen nicht als Belastung empfunden worden.
Als Kommentar sei hier auf einige Punkte eingegangen:
Einige „Feststellungen“ können nicht als repräsentativ für die Bevölkerung schlechthin angesehen werden, denn sie sind nur auf gewisse Personenkreise zugeschnitten und auch in diesen abgeschlossenen Kreisen, z.B. im hohen Stand, lassen sich durch Gegenbeispiele diese als Einzelgeschichten zu entlarven. Einige Passagen sind Lehren, deren Kommunikations-Transport zu den Menschen nicht bekannt ist und deren tatsächliche Anwendung und Umsetzung ebenfalls nicht. Wenn auch das Leitmotiv des Autors die Darstellung des Alltags mit seinen institutionellen, räumlichen und sozialen Umwelteinflüssen ist - entsprechend dem heutigen Forschungsstand, so muss man fragen, was Alltag ist und bei wem dieser angesiedelt ist. Betont wird jedoch, dass (alles) bei dem breiten Spektrum des Themas selbstverständlich nur exemplarisch betrachtet werden kann, die Auswahl der Beispiele erfolgt so, dass sie nach heutigem Wissen über das Mittelalter Typisches belegen, doch sind wir oft genug auch auf mehr oder weniger zufällig erhaltene oder bekannte Einzelbeispiele angewiesen, manches bleibt noch durch eine künftige Spezialforschung zu kontrollieren. Es ist als erster Aufriss, nicht als abgeschlossenes Ergebnis zu verstehen. 79
Es kommt immer - wie in allen Wissenschaftszweigen - auf die Perspektive an, aus der man die Thematik und das zur Verfügung stehende Material sichtet, ordnet, beurteilt und bewertet. Die Herangehensweise soll stets frei von Befangenheit sein. Wenn das Quellenmaterial nun zahlenmäßig nur dünn ist und uns doch einen Einblick in die frühere Geschichte ermöglichen soll, so muss man das gesamte relevante Datenmaterial zu Rate ziehen und auf Plausibilitäten mit allen relevanten Wissenschaftsdisziplinen untersuchen. Das ist nicht nur schwierig, sondern auch immens mühsam und aufwendig.
Hier seinen nachfolgend Frauenschicksale beispielhaft beschrieben, die als Basis einen Ansatz kritischer Bewertung haben und Trends, seien sie sogar politisch oder religiös initiiert, auch kritisch beäugt. Sie erheben nicht den Anspruch, typisch und repräsentativ zu sein, sondern es sind seltene Ereignisse mit besonderer Aussagekraft, die zum Nachdenken und Nachforschen anregen sollen.
Westkirche mit Erbsünde behaftet, die später mehr als von der Eva verursacht hingestellt wird. Die Arbeitszuweisung wird als Folge der Vertreibung aus dem Paradies gedeutet.
78 Goetz, 2002, S. 62/3. Nicht statistisch repräsentativ ermittelt.
79 Goetz, 2002, Vorwort S. 6/7.
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Es gibt herausragende Frauenleben in der Geschichte, die belegen, wie verächtlich sich die Gesellschaft gegenüber einzelnen Gliedern der Gesellschaft, insbesondere den Frauen gegenüber verhält. Es ist nicht nur bei den Zeiten des christlichen Mittelalters so, sondern kann auch aus anderen sozialen Abständen hoch-niedrig geboren sein 80 . Um wie viel mehr mussten wohl dann die Untertanen, die niederen Bäuerinnen oder Kötterinen aushalten? Aus den heutigen strafrechtlichen Gerichts-Prozessen wissen wir, zu welchen moralisch verwerflichen Taten Menschen - und auch Männer fähig sind und keine Einsicht in den Verstoß gegen die Menschenrechte haben.
Die Erniedrigung des Besiegten, Unterlegenen ist in der Geschichte oft Anlass zu einem Triumph über den „Feind“. Dafür ist eine Symbolgestalt Thusnelda, die Gattin des Cheruskers Armin, der das Varus-Heer im Jahre 9 n. Zr. vernichtet. Thusnelda wird Jahre später von ihrem Vater, einem Sympathisanten des römischen Protektors Germanicus, gefangen genommen. Die unglückliche Thusnelda kommt aus der Gefangenschaft ihres Vaters Segestes in die der Römer. Als sie aus der väterlichen Burg heraus und vor den Cäsar geführt wurde, war sie - erzählt uns Tacitus - vor denselben, „mehr von des Gatten als des Vaters Geiste beseelt, nicht zum weinen gebeugt, noch zum flehen sich erniedrigend, mit unter dem Busen zusammengefassten Händen stumm auf ihren ungeborenen Sohn niederblickend. 81 Am 27. Mai des Jahres 17 wird in Rom der Triumph gefeiert. Dem Strabon verdanken wir den Bericht, dass in der Triumpfhalprocession Thusnelda, ihren zweijährigen Sohn auf dem Arme, mit ihrem Bruder Sigimund in Fesseln vor dem Wagen des Triumphators Tiberius einhergehen musste und dass der Verräther Segest die namenlose Infamie beging, von einem ihm - „weil er zu uns übergelaufen war“ - angewiesenen Ehrenplatz aus diese echtrömischgrausame Misshandlung von Sohn, Tochter und Enkel mit anzusehen.
Eine Symbolgestalt - ebenfalls für Unterdrückung und den Einfluss Fremder in Erziehung und Lebensgestaltung -, als Werkzeug und Objekt der Politik ist die kindliche Tochter König Berthachars von Thüringen und dessen Frau Amalaberga, zugleich Nichte des Ostgoten-Königs Theoderich (+526) Radegundis. Als 10jährige Vollwaise und Gefangene kommt sie 528 an den Königshof ihres Onkels Herminafried. 531 überfallen die Franken unter Theuderich I. und seinem Halbbruder Chlotar Thüringen und verschleppen Radegundis und ihren Bruder in den königlichen Meierhof Athies an der Somme. Hier wird Radegundis christlich erzogen. 540 zwingt König Chlotar Radegundis zu seiner fünften Ehefrau, damit wird er formell König der Thüringer. Sie aber hält er streng und asketisch 82 . 550 lässt Chlotar ihren Bruder als Rache für einen Aufstand der Thüringer ermorden. Sie flieht zu Bischof Medard nach Noyon. 552 wird ihr die Gründung eines eigenen Klosters (St.Marie-hors-les-Murs) vor Poitiers durch Chlotar finanziert, das er fürderhin„schützt“. Chlotar stirbt 561. 565 zieht zu ihr der sie verehrende Freund, der 20 Jahre jüngere Priester Venantius Fortunatur, nun als ihr Vertrauter und Interessensvertreter des Klosters 83 . Nach ihrem Tod 587 wird er ihr Biograph. Mit ihm beginnt auch ein sich stetig vermehrender Bildungsprozess von Legenden. Im 9. Jahrhundert wird sie heilig gesprochen.
80 Soziale Distanz, s. Skala nach E. Stephen Bogardus (1882-1973). Diese wird nur wenig behandelt für die mittelalterliche Landbevölkerung. Siehe: Anhorn, Roland - Frank Bettinger - Johannes Stehr (Hrsg.). Sozialer Ausschluss und soziale Arbeit. VS-Verlag. 2. Aufl. 2008, ISBN 978-3-531-15181-6. [soziale Ausgrenzung]
81 Scherr, Johannes. Menschliche Tragikomödie, Leipzig: Otto Wigand. 1882. 1. Band. S. 43/44.
82 In der Legende tut sie diese Lebensweise „freiwillig“ und zu Gunsten anderer.
83 http://uni-protokolle.de/Lexikon/Radegundis.html Weiter: Kleinmann, Dorothée. Radegunde, eine europäische Heilige, Graz-Wien-Köln: Styria. 1998. - Schmidt, Leopold: St. Radegundis in Gross-Höflein. Zur frühmittelalterlichen Verehrung der heiligen Frankenkönigin im Burgenland und in Ostniederösterreich. Eisenstadt, Landesarchiv 1956, (= Burgenländische Forschungen, H. 32).
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Über Elisabeth von Thüringen (1207, + 1231) ist sehr viel publiziert 84 worden, aber gerade deshalb muss man sich die Worte von Hauck vor Augen halten:
Über Elisabeth besitzen wir nicht eine Zeile, in der sie geschildert wird, wie sie war, sondern was wir hören, hören wir von solchen, die ein Interesse daran hatten, sie als Heilige erscheinen zu lassen. Müssen wir deshalb darauf verzichten, ein scharfes Bild der geschichtlichen Elisabeth zu gewinnen, so tritt an dem Heiligenbild, das wir besitzen, umso klarer hervor, was den geistlichen Leitern und der Umgebung der Fürstin als religiöses Ideal galt. 85
Es sollte stärker als bisher beachtet werden, dass der überlieferte Text keine mechanische Mitschrift von Protokollaussagen darstellt, sondern vor seiner offiziellen Freigabe mehrfach überarbeitet wurde. In den Text mischt sich demnach neben der Stimme der Dienerinnen diejenige des Redaktors, ohne dass es möglich wäre, die Stimmenanteile immer und überall auseinander zu dividieren. 86
Einige Historiker sind der Ansicht, dass im beschriebenen Verhalten von Elisabeth einige Parallelen zu finden sind, die zwischen der Elisabeth und der Vita der Maria von Oignies des Jakob von Vitry bestehen, einem Text wohlgemerkt, der für die gesamte asketisch-mystische Vitenliteratur des 13. Jahrhundert prototypisch wurde 87 : Heirat mit 14 Jahren und zwar mit der Betonung, dass dies ohne Widerstand erfolgt sei, gottgefälliges Eheleben, Gehorsamsgelübde gegenüber dem Beichtvater, Ablehnung von Kleiderpracht; Verzicht auf Speisen und Getränke, die aus unrechtmäßig erpressten Einkünften stammen; Veräußerung von Hab und Gut; Angewiesensein auf eigener Hände Arbeit sowie aufs Betteln; Dienst an Leprakranken; Unverständnis, Spott, Missachtung, Feindseligkeiten der Verwandten, die einen solchen Lebenswandel nicht zu fassen vermögen usw 88 . Diese Parallelen in der Lebensbeschreibung von Maria von Oignies und Elisabeth von Thüringen würden die Antwort auf die Frage, welche von beiden als hagiographisches Vorbild gedient hat, sicherlich erschweren, gäb e es in der Vita selbst nicht ausdrückliche Verweise.
84 Die Erzbischöfliche Akademische Bibliothek in Paderborn schreibt mit am 12.10.2009: Es sind keine speziellen Arbeiten über die Heiligsprechung bekannt. Anhaltspunkte können sich in folgenden Werken befinden: 1) Nigg, W. (Hrsg. Elisabeth v. Thüringen. Düsseldorf: Patmos. 1967, dort ist das übersetze Zeugnis (Otto Kragel) der vier Dienerinnen. 2) Maril, Lee (Hrsg.). Elisabeth von Thüringen. Die Zeugnisse ihrer Zeitgenossen. Einsiedeln: Benziger. 1961. 3) Manselli, Raoul. Fürstliche Heiligkeit und Alltagsleben bei Elisabeth von Thüringen: Das Zeugnis der Dienerinnen, in: Udo Arnold und Heinz Liebing (Hrsg.): Elisabeth, der Deutsche Orden und ihre Kirche. Marburg: Elwert. 1983. 4) Schmidt, Paul Gerhard. Die zeitgenössische Überlieferung zum Leben und zur Heiligsprechung der heiligen Elisabeth. In: Sankt Elisabeth: Fürstin - Dienerin - Heilige. Sigmaringen: J. Thorbecker. 1981. Dort auch weitere Aufsätze über Landgrafschaft Thüringen und Elisabeth-Konrad von Marburg.
85 Hauck, Albert. Kirchengeschichte Deutschlands, 4 Bd. 9. Aufl. Berlin: Akademie-Verlag 1958, S. 924f., Zitiert in: Nemes, Balázs J. Jutta von Sanderhausen (13. Jahrhundert). Zeitschrift für Thüringische Geschichte 63(2009), S.39-73. hier S.67 Fn. 72
86 Wehrli-Johns, Martina. In: Elisabeth von Thüringen. 3. Thüringer Landesausstellung Wartburg-Eisenach (Hrsg. Blume, D. - M. Werner), 2007, S.153-163 und Würth, Ingrid. Die Aussagen der vier Dienerinnen im Kanonisationsverfahren Elisabeths von Thüringen (1235) und die Überlieferung im Libellus, in ZVThG 59/60/2005/2006) S. 7-74 und Werner, M. Ffm. 2008 [Fuldaer Hochschulsschriften, 49] s.a.a.O. S. 25-27
87 Hier Fußnote 72 in ZVThG 63(2009) S. 66/67. Es wird darin darauf hingewiesen, dass man die „verlässliche“ Rekonstruktion begründen könne, dass die Dienerinnen „kaum Interesse an einer Verfälschung“ gehabt haben (können). Was überrascht, ist die Selbstverständlichkeit, mit der der Libellus als biographisches Dokument gelesen wird, und dies umso mehr als in anderen Bereichen der Hagiographie-Forschung über „Methodisches zur Gewinnung historischer Erkenntnisse aus hagiographischen Quellen“ (Aufsatz von Friedrich Lotter, in HZ 229,1979, S.298-356) seit längerer Zeit nachgedacht wird.
88 Die weiteren Parallelen sind hier weggelassen vom Verfasser dieser Arbeit.
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Elisabeth als Geschichtsperson liefert ein Beispiel für ein geschicktes Zusammenspiel unterschiedlicher Herrschaften mit jeweils eigenen Interessen. Sie gelangt als Vierjährige 89 mit reicher Mitgift an den thüringischen Hof, vermutlich infolge machtpolitischer Erwägungen als Kupplungsprodukt mit den Ludowingern, den thüringischen Landgrafen vorgesehen. 90 Ob sie aus sich heraus auf den höfischen Prunk in Eisenach wirklich und restlos verzichtet, ist nicht verbürgt. Den Ausgrabungen am Standort ihres Hospitals in Marburg nach behält sie auch dort noch ein gewisses Maß an adliger Lebensführung, sie umgibt sich mit einem kleinen Gefolge ihrer einstigen Hofdamen. 91 Mit 14 Jahren wird sie mit dem 21jährigen Regenten Ludwig IV. verheiratet und bringt in den Jahren 1222, 1224 und 1227 Kinder zur Welt. 1223 wird vom Ehepaar in Gotha ein Hospital gegründet und mit reichlich Besitz ausgestattet. 1227 geht der Landgraf Ludwig von Thüringen auf Kreuzzug und stirbt dort. Jetzt übt sein jüngerer Bruder Heinrich Raspe die Regentschaft aus und sperrt Elisabeth sämtliche Einkünfte und Ländereien. So muss sie mittellos in der Stadt Eisenach verbringen 92 . Der Kreuzzugs- und Ketzerprediger Konrad von Marburg (+1233), ab 1226 ihr Beichtvater, zwingt sie zu einem Gehorsamkeitsgelübde, ab 1228 zu einem uneingeschränkten, verhindert allerdings einen völligen Verzicht auf ihr zustehende Güter. Konrad lässt z.B. für sie eine Entschädigungssumme von 2 Tausend Silbermark und den Übertrag einiger Ländereien bei Marburg festsetzen. Das Leben mit Konrad, der eine düstere Persönlichkeit der mittelalterlichen Kirchengeschichte 93 ist, ist undurchsichtig. Konrad beantragt nach ihrem Tod in Rom die Heiligsprechung. Die Dokumente aus dem langwierigen und mehrfach durch Aufrufe auf Zeugenmeldung gekennzeichneten Kanonisierungsverfahrens bewertet der (katholische) Historiker Leinweber als „amtlich“ 94 , wobei man jedoch diesen parteiinternen Prozess mit den laufenden Separierungen ungeeigneter Zeugenaussagen nicht mit einem Beweisverfahren heutiger Rechtsprechung vergleichen kann und darf. Die Heiligsprechung findet bereits 1235 statt. Viele Menschen werden aufgrund ihrer tiefen christlichen Lebenspraxis heiliggesprochen, in manchen Fällen ist aber der Eindruck nicht ganz von der Hand zu weisen, dass auch politische und kirchenpolitische Überlegungen eine Rolle spielen. Heilige sollen Vorbilder für die Lebenden sein 95 .
Ein beispielhafter Rechtsskandal und eine eklatante Demütigung ist das Verweigern der Erbschaft einer im Testament ausdrücklich bedachten Tochter eines Niederadeligen Wallrab von Herda (+1731), Wilhelmine Dorothea Juliana (1707 - 1783) von Herda, verheiratet mit einem Forstmann von Metzerodt, durch ihre Brüder. Dieser Ehemann wird deshalb 96 sogar in Eisenach in Erzwingungshaft genommen, obwohl kein Arrestgrund vorhanden ist. 97 Das Vorrecht mittelalterlicher Mannes-Vorherrschaft „Mannlehen sind keine Frauen-Lehen“ wird zu einem imposanten und jahrzehntelangen Gerichtsstreit ihrer Anwälte mit denen ihrer
89 Ihre Mutter wird bereits 1213 ermordet, sie ist also dann Halbwaise.
90 http://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_von_Th%C3%BCringen. S.2/Kindheit.
91 Wikipedia, ebda. S. 8 als Spitalschwester.
92 Unter den wohlhabenderen Bürgern Eisenachs wagt es keiner, sie in sein Haus aufzunehmen. Als Unterkunft dient ihr zunächst der Schuppen einer Gaststätte, der zuvor als Schweinestall genutzt wurde. Oexle, Otto Gerhard. Armut und Armenfürsorge um 1200. In: Philipps-Universität Marburg (Hrsg.). Skt. Elisabeth. 1981, S. 78 - 101, hier S. 80. Bereits 5 Jahre später sind plötzlich mehrere hundert Zeugen fassbar.
93 Werner, Matthias. Die heilige Elisabeth und Konrad von Marburg: In: Philipps-Universität Marburg (Hrsg.): Skt. Elisabeth; Fürstin - Dienerin - Heilige. Sigmaringen: Jan Thorbecke. 1981, S. 45 und 56 sowie 49/50.
94 Leinweber, Josef. Das kirchliche Heiligsprechungsverfahren bis zum Jahr 1234. Der Kanonisationsprozess der hl. Elisabeth von Thüringen. In: Philipps-Universität Marburg (Hrsg.): St. Elisabeth. 1981, S. 128-137, insbes. S. 131 und 133-134.
95 http://kirchensite.de/fragen-glauben/glauben-abc/heilig/ 3. Absatz.
96 Lt. Brüder-Darstellung: Als Frau steht ihr kein Erbe zu!
97 Dargestellt als Fall Frau von Metzerodt in Kapitel III. Geschichte derer von Herda, S. 440/441. [Adalbert Rabich], teilweise in www.books.google.de In dieser Arbeit auf Grund von Dokumenten/Urkunden auch Hinweise auf noch durchzuarbeitende Akten-Stöße. (bisher keine Arbeit bekannt).
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Brüder und kommt dabei bis zum erst 1495 eingerichteten Reichskammergericht in Wetzlar 98 . Der Protest der Töchter bleibt jedoch zeitlebens fruchtlos, d.h. ihre Gelder und Geldansprüche werden aufgezehrt und sie selbst kann den für sie günstigen Gerichtsspruch nicht nutzen. Ihre Tochter erhält 1813 sogar kommunalen Lebensunterhalt 99 . Die Gesellschaftsstruktur ist also noch zu dieser Zeit stark verkrustet - und die Ungerechtigkeiten treffen nicht nur den Niederadel, sondern vornehmlich den Bauern, die immer wieder versuchen, ungerechtfertigte Vorteilsnahme von Adligen und Bevorrechtungen aufzubrechen und es sogar auf Rechtsstreite ankommen lassen, meist jedoch ohne Erfolg 100 . Vermutlich bleibt dem Historiker ein Großteil solcher Vorgänge schlicht verborgen.
1.2.2 Das Territorium als Grenzmaß der Geschichte.
Wir wissen, dass Menschen in ihrer Entstehungszeit demjenigen nachgegangen sind, was sie für ihren Lebensunterhalt benötigen. Erst nach Jahrmillionen bzw. Jahrhundertausenden wandern sie von ihrem Entstehungsort 101 aus und gelangen dabei auch nach Europa und dann in den Raum nördlich der Alpen. Ihre Umgebung wandelt sich in dieser Zeit gewaltig. Schließlich finden sie nach der erdgeschichtlichen Glazialzeit auch zur Sesshaftigkeit und zu einem ortsständigen Leben und entwickeln eine Kultur.
Weil wir wenig über die Kultur der Germanen wissen, kann man die Vorfahren der gewählten Region nicht als „primitiv“ bewerten oder als verharrend in frühevolutionärer oder religiöser Geisteshaltung. Das käme einer zu vermeidenden Befangenheit gleich. Weil wir die Unterschiede zwischen Kelten und Germanen oder von einem Germanenstamm zum anderen nicht kennen, sind diese keineswegs nicht da oder nicht heraus identifizierbar. Sicher sind die Römer zur gleichen Zeit in mancher technologischer und verwaltungstechnischer Hinsicht den Germanen „überlegen“, aber das ist nur ein anderer Stand der historischer Einschätzung, aber erlaubt nicht den Rückschluss auf den Intellekt und die Kreativität. Zwar zeugt das Anlegen eines Verkehrs-Wegenetzes und der zugehörigen Nachschub-Logistik der römischen Heere von einem diesbezüglichen fortgeschrittenen logistischen Zustand gegenüber den Germanen, der aber - wie heutzutage bekannt - eben von begrenzter zeitlicher Verzögerung sein kann. Die menschliche schöpferische Fähigkeit ist nicht bloß an den situationsbedingten Ergebnissen beurteilbar, eine Binsenwahrheit eines Personalchefs heutiger Konzerne.
Es ist aber auch nicht zu verkennen, dass gewisse Regionen hinter der Kultur- und Technik-Entwicklung hinterher hinken. So ist die Region um Dülmen in einzelnen Anwendungs-Branchen vergleichsweise zu anderen Regionen über Jahrzehnte zurück, wobei man nur die textil- und maschinentechnischen Unterschiede zwischen England und hier im 19. Jahrhundert als Beispiel ansehen kann. Das gilt aber auch für den Ackerbau, den Einsatz von Mechanisierungen, von Kunstdünger in der Landwirtschaft, den Einsatz von Kunsteis im Haushalt usw. Woran liegt das? Ein besonderes Merkmal von Menschen im Münsterland könnte die geschichtliche Vergangenheit bei der konfessionellen Einstellung zum Sinn des Lebens 102 und von daher auch der Bruch mit der Zeit eines „tausendjährigen dritten Reiches“,
98 Dort auch die umfangreichen Dokumente, einschließlich der Gutachten der Leipziger Juristen-Fakultät.
99 Belegt durch Alimentationszeugnisse vom 26.11.1814 und 15.4.1815 über ein paar Reichsthaler und Holz. StA Weimar, Lauchröden, Nr. 3028. Dort auch weitere Dokumente.
100 Eine Statistik darüber gibt es jedoch nicht. Aber in Regionalgeschichten häufen sich derartige Fälle über die Jahrhunderte.
101 Nach heutiger wissenschaftlicher Erkenntnis aus Zentralafrika, seinerzeit klimatisch günstig für Primaten.
102 Kanitscheider, Bernulf. Entzauberte Welt. Stuttgart: Hirzel 2008. Rezension: Pöppe, Christoph. Der Sinn des Lebens ist das Leben selbst. Spektrum der Wissenschaft, Juli 2009, S. 99/100
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deren Führung sich als Sendboten sah 103 , liegen. Im Bewusstsein und Gedächtnis der Menschen dieser Region verklärt sich manches, anderes wird „vergessen“.
Eine durchgängige Geschichtsdarstellung der Region scheint fast nur aus dem Blickwinkel, dass diese Region lange Zeit Teil eines Bistums landesherrschaftlich war, möglich. Während es eine Fülle von Dokumenten für einzelne Orte und den hohen Stand der Bevölkerung gibt, sind Informationen über die kleinen Begebenheiten der Menschen am unteren Ende der Sozialhierarchie relativ selten, wenn nicht gegenüber dem Dokumentenwust des Adels und der kirchlichen Institutionen marginal.
Eine Regionalgeschichte bietet also die Möglichkeit, bis zur Alltagsgeschichte Begebenheiten aufzuschlüsseln und den regionalen oder örtlichen Besonderheiten nachzugehen, soweit das zulässig ist im Rahmen von Thesen und Erkenntnissen der Verhaltenspsychologie. Andererseits birgt das „Hochrechnen“ von örtlichen Begebenheiten auf eine Landes- oder eine Reichsgeschichte die Gefahr, die Grenzen der wissenschaftlichen Repräsentativität zu überschreiten, denn man kennt die Zulässigkeit einer Übertragung auf andere Regionen nicht. Sinn macht aber immerhin, die Fesseln der Willensfreiheit durch die Obrigkeiten und die Möglichkeiten der Selbstbestimmung aufzuspüren.
Die Geschichte der Fürsten, der Gestaltung des Reiches und der jeweiligen Verhältnisse in ihm ist kaum eine des kleinen Mannes, der weitgehend den Obrigkeiten in den Struktur-Hierarchien durch Schaffung von Fakten und Vorschriften ausgeliefert ist. Offensichtlich reicht ein wissenschaftliches und methodische Vorgehen von den Quellen, der Heuristik über Kritik und Interpretation nicht für eine zweifelsfreie sachgerechte Darstellung der Region noch des Landes oder des Reiches, denn allein die Vernachlässigung von sozialen Unterschieden birgt das Risiko des Übersehens treibender Kräfte der sich ständig ändernden menschlichen Gesellschaft und das kritiklose Übernehmen von Beschreibungen zeitgenössischer Schriftsteller-Erzeugnissen kann zu Missdeutungen führen, weil sie den Erzeugerzwecken gehorcht. Der Journalismus unserer Zeit bietet eine Fülle von unzulänglichen Nachrichten-Wiedergaben und dem Streben, diesen jeweils einen eigenen oder genehmen Sinn aufzuprägen. Trotzdem sollte der Versuch zu einer anderen Sichtweise auf die Regionalgeschichte gewagt werden, damit zumindest eine Denk-Alternative entsteht.
Nicht selten geht die Verwaltungsgeschichte eines Territoriums von einer gewissen Beständigkeit der einzelnen Funktionsbestandteile aus, aber dem ist in dieser Region hier wohl nicht so, wie sich gerade am geistlich-weltlichen Land des Münsterlandes offenbart 104 ; viele Eigensüchteleien der Adeligen 105 versuchen das Beziehungsgeflecht Herrschaften 106 -Amtsträger jeweils zu ihren eigenen Gunsten zu verändern, Besitz zu vermehren 107 . Es bedarf keines großen Nachdenkens, um zu erkennen, dass das Zusammensetzen von Bestrebungen von Dynastien kein Bild des Volkes oder der Untertanen der verschiedenen Regionen im
103 Adolf Hitler als der Neue Karl der Große oder Heinrich Himmler (SS) als Ordnungsmeister des Frankenkönigs Heinrich des Voglers (876-936). Spektrum der Wissenschaft, Juli 2009, S. 104. Rezension von Baykal, Hakan. Flüchtlingskolonnen aus dem Land der Vernunft zu Webb, James. Das Zeitalter des Irrationalen. Politik, Kultur und Okkultismus im 20. Jahrhundert (Übersetzung v. Michal Siefener). Wiesbaden: Morix. 2008.
- Siehe auch: Brathe, H. Dülmen. 1986, darin: Machtergreifung 1933: Chronik einer „nationalen Revolution“, S. 128 - 150, Dülmener Heimatblätter 1972, S. 32-38 und 1973, S. 2-10 und 26-32.
104
Vgl. hierzu: Patze, Hans (Hrsg.)-. Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert. Sigmaringen. 1986. -Janssen, Wilhelm:
105 Für frühe Neuzeit: Reif, Heinz. Westfälischer Adel 1770-1860, Vom Herrschaftsstand zur regionalen Elite. Göttingen.1979. Es ist hier prosopographisch der landsässige, stiftsfähige katholische Adel untersucht.
106 Hier unter Einschluss des Bischofs bzw. Fürstbischofs.
107 Schubert, Ernst. Fürstliche Herrschaft und Territorien im späten Mittelalter. München.1996
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Bereich der Dynastien gibt. Ihr Geschichtsbild ist ein anderes. Die vielen Wechsel der Besitzer des Hofes oder der Empfänger der Abgaben-Leistungen sind oft für ihn nicht vorhersehbar und stören das Planen für einen Lebensabschnitt und der Familie gewaltig. Eine Kontinuität des Schaffens ist so nicht gewährleistet, unabhängig davon, dass der Herr meist fern und am Wohlergehen des für ihn Schaffenden wenig interessiert ist.
Das Schicksal des einen Hof und das zugehörige Land bearbeitende Familie (mitsamt den Kindern ab 12 Jahren) ist abhängig von den Zwängen, die dem Untertanen auferlegt werden
- einschließlich der kirchlichen Eigenheiten, der persönlichen Kreditwürdigkeiten usw. Nur am Ort lassen sich Voraussetzungen, Ansätze und Verlaufsformen strukturwandelnder Prozesse aufspüren und einwirkende Faktoren in ihrer Gewichtung und Tragweite erkennen. 108 Beim Individuum sind die Folgen des Umbruches seines Umfeldes und Umlandes studierbar, allerdings nicht herunter bis zur inneren Geisteshaltung und Willensbildung.
Gerade in diesem Punkt zeigt sich die Abhängigkeit des Geschichtsschreibers von der Zeitströmung und seinem eigenen Bestreben, das einstige Geschehen bei Belastung der durch ihn vertretenen Institutionen umzuformen oder dieser Gruppen gerecht darzustellen, wofür die Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts der Hexenverfolgungen exemplarisch herangezogen werden kann. 109 Die Darstellung eines ausgesprochenen Konfessionsstaates wie die des Fürstbistums Münster ist objektiv nur möglich, wenn der Historiker sich unbefangen den Themen widmet, denn hier greift Gläubigkeit und Fundamentaldisziplinierung in die menschlichen Denkfreiheiten und Handlungsfähigkeiten ein. Selbst zu Zeiten nach der Trennung und Säkularisation durch die Franzosen, nach der die Gläubigkeit in die Privatsphäre zurückverwiesen wird 110 , bleibt als Nachwirkung die Parteilichkeit im Staat Preußen und den Republiken erhalten. Diese Tatsache ist historisch in der regionalen Struktur eines absolutistischen Herrschers oder einer Herrschaftsclique begründet und offenbart die Nachwirkungen jahrhundertelang geübter Tradition.
1.3 Geschichtsforschung und -darstellung einer Region.
Die Geschichtsforschung entsteht als historische Wissenschaft professionell erst im 19. Jahrhundert. Es werden methodische Vorgehensweisen bei der Untersuchung der Überlieferungen und Dokumente eingeführt. Das bloße Sammeln und Zusammenstellen von Vorgangsbeschreibungen, zuweilen gepaart mit Zeit-, Ort- und Teilnehmerdaten, ermöglicht aber noch kein Erkennen von funktionellen geschichtlichen Abläufen, insbesondere nicht, wenn es auf Teile der am Prozess beteiligten Elemente beschränkt ist. Das systematische Herangehen an Probleme kommt erst später auf 111 . Auch in der Frühen Neuzeit begnügt man
108 Köllmann, Wolfgang. Zur Bedeutung der Regionalgeschichte im Rahmen struktur- und sozialgeschichtlicher Konzeptionen. In: Archiv für Sozialgeschichte 15(1975) S. 45. Zitiert in: Freitag, Werner. Landesgeschichte als Synthese - Regionalgeschichte als Methode. Vortrag 19.März 2004. S. 298, Fn. 25 www.unimuenster.de/imperia/md/content/hist_sem_lgg/synthese.pdf
109 Freytag, Nils. Hexenverfolgungen in der deutschen Geschichtsschreibung des 19. Jahrhundert: Aus: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg.v. Gudrun Gersmann, Karin Moeller u. Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net. URL http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/1614/.
110 Schlögl, Rudolf. Glaube und Religion in der Säkularisierung. Die katholische Stadt - Köln, Aachen, Münster, 1700 - 1840. München 1995. Freitag, 2004, S. 302, Fn. 36.
111 Riezler, Sigmund. Geschichte der Hexenprozesse in Bayern. Stuttgart. 1896. - Ritter, Moritz. Über die Entwicklung der Geschichtsschreibung seit der Reformation und über Aufgabe und Methode der Geschichtswissenschaft. 1899. - Hansen, Joseph. Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenverfolgung im Mitteltalter. Bonn: Georgi. 1901.
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sich in der Geschichtsforschung, den Staat oder das Herrschaftsgebilde darzustellen 112 und dabei noch persönliche Interpretationen über Ursache und Wirkung anzustellen. Dabei ist oft Voraussetzung für die Arbeit überhaupt, dass genügend Quellenmaterial für eine Aussagefähigkeit vorliegt. Aber die Arbeitsweise inkorporiert noch nicht aus anderen Wissenschaftsgebieten gewohnte Methodiken.
Die Statistik in Zahlen wie aus Volkszählungen 113 ist zwar von altersher ein (einzelnes) Instrument der Analyse von Einflüssen auf den Staat und dient dazu, Zukunftsbetrachtungen seitens der Regierung zu erwägen, aber erst in den letzten Jahrhunderten gibt es eine fortlaufende amtliche Statistik, die es ermöglicht, Kenndaten zu entwickeln und gewisse mathematische Gesetzmäßigkeiten zu erforschen, die aber nur beschränkt und Details aufklären können. Nachteilig ist, dass für die Regionalgeschichtsforschung entscheidende Kenndaten oft nicht erfasst und dass die Daten entsprechend der jeweils gültigen Verwaltungsstruktur ermittelt sind und ihre Beständigkeit durch Neufestlegungen des Inhalts leidet.
1749 führt Achenbach 114 den Begriff Statistik noch als Lehre von Daten über den Staat ein, was damals gängige Praxis der Archive und Bibliotheken sowie der Geschichtslehrer ist 115 . Die abstrakte Statistik forscht als dem Kreise der historischen Wissenschaft zugehörig nicht nach den Gesetzen der zufälligen Erscheinung, sondern gibt nur zuständliche Einheiten. 116 Um uns über ihre Bedeutung klar zu werden, müssen wir frühere mit späteren Wirkungen, ältere mit jüngeren Zuständen vergleichen, um hiernach die Gesetze der Wirksamkeit kennen zu lernen. 117 Wenn aus erfahrungsmäßigen Tatsachen und Erscheinungen irgend ein Gesetz erkannt und nachgewiesen werden soll, so ist erste und unerlässliche Bedingung, dass alle oder wenigstens eine möglichst große Masse von Thatsachen derselben Art zur Prüfung und Vergleichung herangezogen werden, dass die Analogie der Erscheinung als Basis und Probe der zu ermittelnden Gesetzmäßigkeiten diene. 118 Noch härter bezieht der Verfasser sich auf Alexander von Humbold 119 : im politischen Haushalt sind die Zahlen immer das Entscheidende, sie sind die letzten unerbittlichen Richter in den vielbetrittenen Verhältnissen der Staatswirtschaft.
Über die Umbenennung in Politische Arithmetik gelangt man dann zu dem, was die Langzeitdatenreihen der Amtlichen Statistik heute hergeben: Entwicklungen, Tendenzen herauszuanalysieren, allerdings mit dem Nachteil, dass die Vielfältigkeit der Einflüsse oft grob vereinfacht wird und dass zusätzliche Informationseinholungen notwendig sind. Die notwendige Strukturanalyse zum Aufklären von Funktionen steht noch hintan, sie könnte Aufgabe der Geschichtsforschung werden, die quantifizierende und systematisierende Darstellungen auf festere Füße stellen kann. 120
112 Von kritischer Sicht und Separation der Quellen sei hier abgesehen.
113 In Deutschland in der Stadt Nürnberg erst 1449, sonst früher nur partiell, z.B. zu Zwecken der Erhebung der Verfügbarkeit von Soldaten usw.
114 Staatsverfassung im Grundriß, 5. Aufl. Göttingen 1768. §§ 6, 55, 56,
115 Wald, Samuel Gottlieb. Magazin für deutsche Geschichte und Statistik, 1. Teil. Leipzig: M.G. Weidmanns Erben u. Reich, 1784, dort S. XXVff. Statistische Aufsätze in Zahlen, jedoch keine Datenreihen. - Knies, Carl Gustav Adolph [Universität Marburg, polytechnische Schule zu Kassel]. Die Statistik als selbständige Wissenschaft. Kassel: J. Luckhardt. 1850, S.55 Es bleibt Zweck und Aufgabe, ein Bild vom Staat zu geben, S.56: Durch die Statistik erlangt man eine Kenntnis von Staaten und Staatsereignisse.
116 Knies, 1850, S. 59.
117 Knies, Zitat S. 67, 127. Zu: Deutsche Vierteljahresschrift 1838, IV, S. 267ff. Die Statistik der Kultur.
118 Knies, 1850, S. 129
119 Über die Schwankungen der Goldproduktion. Deutsche Vierteljahrsschrift 1838, IV, S. 3, hier Knies S.145
120 Iggers, Georg G. Geschichtswissenschaft im 20. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht. 2007. S. 46ff.
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Generalisierungen der Zusammenhänge und Aufzeigen unwiederholbarer Veränderungen in der Vergangenheit sind es, die die Historische Wissenschaft nicht mit der Methodik der Prognostik vergleichbar macht, aber ihre Nützlichkeit nach rückwärts erscheint denkbar. 121
Wichtig scheint, die Menschen auch als kommunikative Objekte zu sehen, da ihre jeweilige Vorstellungs- und Meinungswelt nicht nur von dem beeinflusst wird, was sie unmittelbar durch ihre Sinne sehen, wie z.B. die Heiligen-Verkörperungen und Reliquien durch die kirchlichen Instanzen, sondern auch das, was diesen körperlichen Gegenständen funktional und geschichtlich zugesprochen wird, wie z.B. durch die priesterlichen Organe. Der Prediger hatte die Funktion eines Unterdrückungs- und Herrschaftsinstruments. 122 Die Informativen über Händler, fahrende Sänger usw. unterliegen oft nur einem unbestimmten „Zweck“, die gezielte Propaganda mittelalterliche Medien (Mensch, Darstellungen) wünscht dagegen gerade nicht, in ihrem Vorhaben gestört zu werden. Die symbolische Sprache der Volkserzählung erregt den Verdacht, Unzufriedenheit mit den sozialen Verhältnissen auszudrücken und eine potentielle Bedrohung für die gesellschaftliche Ordnung darzustellen. 123 Deshalb ist diese Art mündlicher Weitergabe einzudämmen, jedoch liest man in den mittelalterlichen Quellen davon nichts. Der Geschichtsforscher ist da leider auf die Erkenntnisse heutiger wissenschaftlicher Untersuchungen angewiesen bzw. muss ggf. Vermutungen, insbesondere für die Meinungsbildung auf dem Land, anstellen. Dabei darf der Einfluss der Kirche und der bei den Versammlungen 124 nicht unterschätzt werden. Zu den zeitprägenden Phänomenen gehört die Erhöhung des Menschen als „Medium“ Gottes, d.h. Durchsetzung des Glaubens an die Doppelnatur von Jesus als Gottes Sohn und Mensch zugleich und der menschlichen Natur als Ausfluss davon. Die Verunglimpfung von Hexen ist Bestandteil des Ausschließens bestimmter Personen, ggf. als Werkzeug der Gegenpartei 125 und Beweis für die Wirkungen beim einfachen Landvolk.
1.4 Der Nachvollzug geschichtlicher Vorgänge einer Region.
1.4.1 Die Einschränkungen.
Die Ereignisse, die einst das Leben der Menschen bestimmten, und diejenigen der Handlungsergebnisse von früheren menschlichen Vorfahren, erforschen die Menschen erst seit der Zeit der „Aufklärung“ wissenschaftlich, also seit 200 Jahren. Davor interessierte man sich nicht für die Altertumsfunde, was zum Teil dem Volksglauben bis ins Mittelalter zuzuschreiben ist. Sichtbare Geländedenkmäler machen die Menschen bis vor 5 Generationen allerdings nachdenklich. Man ist sich der Tatsache bewusst, dass beispielsweise die Großsteingräber keine Werke der Natur sein können, doch scheint es ebenso unvorstellbar, dass sie von Menschenhand errichtet worden sind. So sieht man in ihnen das Werk von Riesen die einmal die Erde bewohnt haben. 126 Der Beginn der Archäologie zeichnet zugleich einen Wechsel der Anschauungen über die Vorzeit an. Man bleibt aber teilweise weiter in einfachen
121 Nagl-Docekal, Herta. Die Objektivität der Geschichts-Wissenschaft. R. Oldenbourg. 1982, S. 159/160. ISBN 978-3-486-51251-9
122 Faulstich, 1996, S. 163/164. Siehe auch: Cruel, Rudolf. Geschichte der deutschen Predigt im Mittelalter. Hildesheim: Gg. Olms. 1966 (= Nachdruck der Ausgabe von 1879). Die Glasfenster in der Kirche haben einen ähnlichen Zweck, sie ergänzen sinnlich das Gehörte oder Übermittelte.
123 Faulstich, 1996, S. 100.
124 Solche in Verbindung mit dem Kirchgang, aber auch bei Gericht oder Abgaben-Koordinierungen.
125 Faulstich, 1996, S. 13ff.
126 Lorenz, Herbert. Beschreibung einer neuentdeckten alten germanischen Grabstätte; „Carl Arnold Kortum als Archäologe. www.bochum.de/C125708500379A31/vwCcontentByKey/W27DXHAH801BOLDDE- mit Zitaten aus Jägersberg, Gustav Kortum. Geschichte der Stadt und des Kreises Hattingen. Bd.1. Köln 1896, S. 42-115.
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Gedankengängen befangen. Nach wie vor geht man davon aus, dass reichhaltige Beigaben, wertvolles Material oder ein erhöhter Aufwand bei Anlage und Konstruktion einer Grabanlage als Anzeichen für eine herausgehobene Stellung des Bestatteten in der Gemeinschaft der Lebenden gewertet werden könne. 127 Es ist gewissermaßen das Schicksal dieser Wissenschaft, dass man einige Indikatoren für die einstige Lebens- und Arbeitsweise findet, aber sie vermittelt nur indirekt eine Sichtweise auf das Vergangene, damit ist sie mit Risiken einer Fehldeutung behaftet, weshalb um so mehr ein möglichst hoher Grad an Objektivität zu verlangen ist, insbesondere, wenn z.B. die Vorstellungen von den heute „üblichen“ Denkweisen oder Glaubensbekennungen abweichen.
Eine große Gefahr entsteht an zwei Punkten von rückwärts gerichteten Darstellungen:
Die Repräsentanz 128 für eine Verallgemeinerung ist nicht gewährleistet 129 •
• Die Übertragung der Funde anderer geografischer Fundorte ist wegen der Unterschiedlichkeit der lokalen Bedingungen und Voraussetzungen nur begrenzt vertretbar.
Die Findung aus Bodendenkmälern etc. ist wissenschaftlich einer Probenahme und der dabei anzuwendenden Grundsätze gleichzusetzen. 130 Aus dem Fehlen von Grabhügeln ist keinesfalls auf das Fehlen einer Besiedlung zu schließen. Aus der Zahl der zeitlich korrekt, aber in Zeitbanden zugeordneten Funde in einer Region kann man nicht auf eine Größe der jeweils besiedelnden Menschen „hochrechnen“, die Verteilung über der Zeit und über der Region ist unbekannt. Wenn überhaupt, so muss man sich mit groben Abschätzungen begnügen oder mit der Tatsache, dass Menschen dort waren.
Allerdings kann das bereits zu deutlich zu respektierenden Überlegungen veranlassen, z.B. über die Entwicklungsgeschwindigkeit in der Region und der darauf wirkenden Einflüsse. Die Regionalgeschichte geht nicht einfach davon aus, dass über lange Zeit eine Kontinuität der Besiedlung und zwar auch evolutionär gleicher menschlicher „Stämme“, sondern die Umwelt ist von Menschen mitgestaltet worden und das gehört zur Geschichte.
Relikte von Menschen vor 600 Tausend Jahren sind in Mittel-Europa aus dem Boden gehoben worden, aber es sind nach den heutigen Erkenntnissen der Anthropologie offensichtlich keine „modernen“ Menschen 131 . Erst vor 40 Tausend Jahren scheint es hier vereinzelt „moderne“ Menschen gegeben haben. In der Nordhemisphäre unserer Erde, also bei uns im Lande Westfalen, treten diese aber erst vor 10 Tausend Jahren auf und für die Zeit danach verdichtet sich die Fundzahl zunehmend. Zur Römerzeit werden im Land rechts des Rheins und östlich der Elbe-Weser später die dort lebenden Menschen „Germanen“ genannt, jedoch weiß niemand, Stämme und Gruppen zu unterscheiden, welche Art, welches Wesen und welcher
127 Lorenz, ebda. Ausdruck, S. 3
128 Gilt nicht nur die Verbreitung zu einer Zeit (statische Aufnahme, ggf. ohne Bezugsrahmen), sondern auch für den zeitlichen Ablauf; eine Momentaufnahme (zusätzlich zur Datierungsunsicherheit) gibt nicht die Entwicklung wieder. Urkunden sind Momentaufnahmen, die schwer in einen Zusammenhang einzuordnen sind. Bockhorst, Wolfgang. Vortrag 7.3.2009 in Altenberge, S. 8. www.genealogienetz.de/vereine/wggf/PDF/Neueinstieger.pdf.
129 Wegen der fehlenden Voraussetzungen für eine stichhaltige Bewertung aus der statistischen Daten-Analyse. Aus dem Fehlen von Grabhügeln aus der älteren Eisenzeit ist keinesfalls auf das Fehlen einer Besiedlung zu schließen. Schütt, Brigitta - Roland Baumhauer - Hartwig Löhr. Archäologische Fundstellenkataster des Regierungsbezirks Trier. S. 245ff. www.geo.fuberlin.de/geog/fachrichtungen/physgeog/medien/download/bschuett/schuett_etal-2002a.pdf.
130 www.iqs-freiberg.com
131 Vonderach, Andreas. Anthropologie Europas: Völker, Typen und Gene vom Neandertaler bis zur Gegenwart. Stocker. 2008. ISBN 3902475558.
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Sprach-Dialekt existiert. Scheinbar ist das Volk nicht straff oder unter einer ausgezeichneten Hierarchie - vergleichbar der im Römischen Reich dieser Zeit - organisiert, verwaltet. Man vermutet eine dünne Besiedlung. Trotzdem bringt eine Region wie das Münsterland/Westfalen 10 Tausende von waffenfähigen Männern zum kämpfenden Widerstand gegen römische Verknechtung auf 132 . Die Bevölkerung muss sich also in den Jahrtausenden davor - wenn auch langsam - vermehrt haben, was nicht mit der heterogen verteilten Fundzahl in Übereinstimmung 133 gebracht werden kann. Ohne Plausibilitätsbetrachtungen kommt man da eben nicht mehr aus.
Das Erforschen der menschlichen Triebkräfte und Motive für die Sesshaftigkeit und Vermehrung der Menschen gehört zu den weiteren Unbestimmbarkeiten der Geschichte. Allgemein geht man heutzutage davon aus, dass folgende Motive für gewisse Zeitperioden, relevant für die betrachtete Region, dominierend waren:
• bis zur Bildung von Siedlungsverbänden in Bronze/Eisenzeit ist das Ziel die Existenzsicherung der Sippe oder eines Sippenverbandes
• Dann Herstellung einer Rangordnung innerhalb der Volkschaften oder Stämme, allerdings bei den Germanen in eigenständiger freiheitlicher Verfassung
• Dann der Macht-Wettbewerb von Stammesverbänden der Germanen, auch mit benachbarten Völkern, z.B. militärpolitischer Machtkampf bei den Franken
• Einhergehender Verfall alter Gebräuche und Mythologien, Übernahme von fremden „Religionen“, die insbesondere eine militärgestützte Organisation aufweisen, der Begriff Tugenden (Moral) als Vorbild verliert seinen unabdingbaren Gehalt
• Übernahme/Einführung des Rechtsbegriffs „Eigentum“
• Zwangs-Eintreibung von Abgaben 134 , wozu auch die Kirchenzehnten gehören, mit Rangordnungen des übergeordneten Nieder- und Hochadels
• Landflucht, Urbanisierung mit Handwerk 135 und Handel; der (monetäre) „Gewinn“ wird zum vorherrschenden Motiv, darunter alle daraus erwachsenden Untugenden wie Vorteilnahme, Korruption
• Mechanisierung, Industrialisierung und Instrumentalisierung der arbeitenden Menschen durch verschiedene Organisationen. Entindividualisierung.
132 Kreis Coesfeld Fläche 1 Tsd. km², Münsterland 6 Tsd. km², also zwischen 1,5 bis 10/km².
133 Polenz, 1985 S. 73: doch wird zu bedenken sein, dass die starken Verluste der einheimischen Bevölkerung während der römischen Angriffskriege und die zugleich in großem Umfange erfolgten Stammesverschiebung eine intensivere Aufsiedelung damit auch großflächigere Bewirtschaftung des Landes verhindert haben dürften.
134 Alles, was (unfreiwillig) ohne Gegenleistung von dem Ergebnis von Arbeitsleistung und Vermögen an einen anderen abgeführt werden muss, ggf. unter Androhung oder Durchführung von „Gewalt“.
135 Erst allmählich folgt der sippennahen Bedarfssituation eine weitere für den Handel, z.B. kann mit den damaligen Webstühlen nicht erreicht werden. Meist dienen die Webhütten der familiären Tuchherstellung. Polenz, 1985 S. 83. Bei der Töpferei ist es ähnlich, Polenz, ebda. S. 88
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1.4.2 Der menschliche Aspekt.
1.4.2.1 Das Individuum für sich und das Individuum in einer Gruppe.
Der Mensch ist schon in der frühen Entwicklung gezwungen, sich in sozialen Gruppen zum Kampf für das Überleben zusammen zu finden. Dabei ist diese Art Sozialität eine sowohl des Gefühls als auch geistiger Rationalität. Ein entscheidender Schritt in der menschlichen Geschichte scheint unabhängig von der Gruppen-Genese die Selbstfindung des Individuums und die Selbstbestimmung zu sein 136 . Es gibt - nach heutiger Auffassung - keine soziale Geschichtlichkeit ohne geschichtliche Sozialität und umgekehrt, das gemeinsame Geschichtsbewusstsein ermöglicht auch eine Gruppenidentität. 137
Im Anfang musste der Mensch sich hauptsächlich mit den Kräften der Natur aller Art auseinandersetzen. Nur durch den anhaltenden Erfolg sind wir heute existent und haben uns weiter entwickelt, wobei der Maßstab für die Werteinschätzung dafür nicht allgemeingültig zu sein scheint. Fortschreitend musste der Mensch in der sich bildenden Umwelt Regeln und sittliche Vorbilder schaffen zu einer „anständigen“ Menschen-Gesellschaft, was er in unserer germanisch geprägten Zeit wohl freiwillig und einsichtig, also „vernünftig“ tat, ungeachtet derjenigen, die diese innerlichen Werte und Maßstäbe missachten. So bearbeiten die Menschen den Boden für ihren Nahrungsbedarf in Gemeinschaft, z.B. sind für die lange Jahrhunderte gültige Agrarwirtschaft, z.B. der Dreifelderwirtschaft in der Allmende 138 - in einer Genossenschaft - die Regeln unbedingt zu „achten“, sonst gibt es kein Brot usw. Es gilt die Urerfahrung: ohne Folgen kein Befolgen. Bestimmend ist die Gemeinschaft.
Wenn die Eigenleistung nicht reicht, so scheint es logisch und zwingend, dass die Menschheit zu einer Gemeinschaftsleistung (Gruppenleistung) übergehen muss, was ohne eine Ordnung, die geachtet und befolgt wird, unmöglich ist. Freiwillige Unterordnung ist von jeher nicht jedermanns Sache, weshalb Macht- und Herrschaftsordnungen eine solche herstellten. Die Funde von steinzeitlichen Waffen legen Zeugnis davon ab, dass das Leben bereits zu dieser Zeit nicht ohne Kämpfe unter Menschen abgelaufen sein muss, denn wozu wurden Waffen angefertigt? Was die Motive früherer Menschen dazu bewegte, wissen wir nicht. Allerdings können wir aus der Verhaltensforschung (auch der Tiere) ableiten, dass das Streiten mit zunehmender Bedrängnis, „Völker“verdichtung verstärkt einhergeht. Ob es ein Konkurrenzkampf ist oder um eine Machtstellung, muss dahingestellt bleiben.
So sah beispielsweise das römische Imperium in Karthago einen Störer seiner durch ihn bestimmten Herrschaftsordnung um das Mittelmeer, einen gefährlichen Handelskonkurrenten, aber auch ein neues Siedlungsgebiet, weshalb Cato der ältere (234-149 v.Zr.) im römischen Senat die Vernichtung Karthagos oder des karthagoschen Volkes fordert. Die Karthager kämpfen in der Schlacht von Cannae im zweiten Punischen Krieg (218-201) die Römer (vollständig) nieder 139 , aber kommen schließlich doch unter die Herrschaft Roms, werden wegen Unbotmäßigkeit nochmals mit Krieg überzogen und werden getilgt 140 . Einerseits heißt es von den Historikern dazu: Die Größe Roms ist gebaut auf die ausgedehnteste und
136 Hernegger, Rudolf. Anthropologie zwischen Soziobiologie und Kulturwissenschaft. Die Menschwerdung als Prozess der Selbstbestimmung. R. Habelt. 1989.
137 Jansen, Ludger. Zeit und Gemeinschaft. In: Zeit und Geschichte, Beiträge des 28. Internationalen Wittgenstein-Symposiums Kirchberg. 2005, S. 117-120 (Hrsg. Fr. Stadler u. M. Stöltzner).
138 Später im frühen Mittelalter Recht der Nutzung von Gemeindevermögen.
139 Es sollen von Rom 273 Tsd. Mann und 700 Tsd. Bundesgenossen mobilisiert gewesen sein.
140 Giolbas, Norman. Ursachen und Motive des Ersten Punischen Krieges (264-241 v. Zr.). TU Chemnitz. 2005. ISBN 978-3-638-46868-8 und Liebl, Verena. Vorgeschichte und Verlauf des Dritten Punischen Krieges (149-146 v.Zr.). Universität Regensburg. 2007. ISBN 978-3-640-30338-0.
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unmittelbarste Herrschaft der Bürger über den Boden und auf die geschlossene Einheit dieser also festgegründeten Bauernschaft 141 , aber andererseits auch: Der dritte Punische Krieg, nur im Interesse der römischen Kapitalisten unternommen, die politisch harmlose, aber das römische Geschäftsmonopol störende Nebenbuhlerin vom Erdboden vertilgt wissen wollten, ist eine der abscheulichsten Gewalttaten, welche die Menschheit erlebt hat. 142
Was kann uns unsere Regionalgeschichte lehren? Als Beispiele seien genannt:
• Der Herrscher selbst kann nicht allein kämpfen, er benötigt kämpfende Menschen und diese aus dem Gebiet seiner Macht.
• Der einzelne Bauer steht vor dem Problem, nicht nur zu überlegen, ob das Dasein als Höriger besser ist als das eines „freien“ Bauern und später, wie kommt er aus seiner Untertanenschicht wieder heraus und nach oben. Der Geschichtsschreiber kann überlegen, wie die Machtvermehrung 143 zustande •
kommt und was aus der Großgrundbesitzverteilung im Laufe der Zeit wird, d.h. sozialgeschichtliche Zusammenhänge aufzudecken
• Welche Interpretation bekommt der Begriff „soziale Gerechtigkeit“
• Welche Vergleiche von einst zu jetzt sind möglich und nützlich?
1.4.2.2 Macht über andere als Ziel menschlichen Willens und Grundlage von Macht-Ordnungen oder -Unterordnungen.
1.4.2.2.1 Allgemeines
Heute nehmen wir es als selbstverständlich an, dass die Menschen nach moralischen Grundsätzen verhalten, Grundsätze, die uns gewisse Philosophen als uns seit jeher „innewohnend 144 “ bezeichnen. Andererseits scheint uns schon die Urgesellschaft sowohl durch gemeinschaftliches Handeln und Wehren 145 geprägt, insbesondere darin, dass es dem Jäger der Steinzeit in Nahrungs-Notzeiten nicht „recht“ sein kann, wenn da eine andere Menschengruppe als Wettbewerber im Daseinskampf auftritt. Deshalb wundert es nicht, wenn bei den vielen möglichen Anlässen 146 zu Streit schon die barbarischen unzähligen kleinen Völkerschaften in beständiger Feindschaft und Fehde miteinander leben. 147 Es ist dann auch keineswegs seltsam, dass in den weit zurückreichenden Heldensagen vom ruhmreichen Draufgängertum, Kampfes-Ehre und Kampf Mann gegen Mann die Rede ist. Die indogermanischen Kriegervölker brachten Vorstellungen in das hellenisch-europäische Kulturerbe ein, bei denen der Krieg der natürliche Zustand des gesellschaftlichen Seins ist. Aus diesem Bewusstsein einwickelt sich eine hochmoralische Ethik des Krieges. 148
Es ist nicht aufgehellt, welche Rolle dabei die Hüter der Sittlichkeit und der kulturellen Güter dabei im Laufe der Geschichte ausgeübt haben. Jedenfalls gibt es in den für damals fortgeschrittenen Völkern und Staaten im Nahen Osten und sogar auch im Fernen Osten
141 Th. Mommsen, Römische Geschichte, Bd. I, 1903, S. 181.
142 Schwartz, E. Charakterköpfe aus der Antike, Leipzig: Koehler & Amelang. 1943. S. 84/85.
143 Auch möglich an Hand von Realvermögen und Familiengeschichten.
144 Das Verhaltensmuster wird als „richtig“ empfunden, warum, ist unbekannt.
145 Wehren, indogermanisch uer =„schützen“, ankämpfen u.ä.
146 Hier nicht näher präzisierbar
147 Rüstow, Wilhelm - Hermann Köchly. Geschichte des griechischen Kriegswesens von der ältesten Zeit bis auf Pyrrhos. Aarau. 1852, S. 1.
148 Dietrich, Wolfgang. Friede. Zur schwierigen Geschichte eines kulturellen Schlüsselbegriffs. www.uibk.ac.at/peacestudies/downloads/peacelibrary/friede.pdf.
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bereits Priester 149 , die Einfluss auf die Oberschicht, die Herrscher nehmen, die das Geschick der Volksmassen mitbestimmen 150 . Durchaus kann es der König selbst gewesen sein, gegen den die Priesterschaft die Massen in Bewegung setzt. Im Mittelalter wendet die Kirche zu diesem Zweck zunächst den Bann an 151 . Es kann also keine Rede davon sein, dass die Priester des Altertums ohne politische Macht gewesen sind, ganz abgesehen davon, dass sie meist auch noch mit manipulierten Orakeln und ähnlichen Methoden arbeiten konnten und dass ja auch der König selbst nicht von jedem Glauben an ihre Einsicht in den Willen der Götter frei gewesen sein wird. 152
Ob man nun Kampf, Herrschaftsstreben oder Krieg als eine Art Notwendigkeit ansieht, in der Geschichte wird der „Frieden“ wenig herausgestellt, eher das Durchsetzen eigener Willensvorstellungen und das Erreichte aus dem zwangsläufig damit verbunden Kämpfen und Fehden. Jedenfalls beugt man vor, schon im alten Ägypten werden stehende Heere aufgebaut und diese Art setzt sich bei den Römern in großem Stile fort, wird in den Kreuzzügen aller Art weiter praktiziert und erreicht im Mittelalter Zentraleuropa bis herunter zu kleinen Herrschafts-Gebieten. Sogar heute noch werden Macht-Differenzen und Konflikte mit den Mitteln von Waffen „erledigt“ 153 , wobei es einmal Verteidigen und Zwang dazu heißt, ein andermal Beseitigung von Störenfrieden, Terroristen, von nicht aufgeklärten Menschen. Bürgerkriege bekommen das Prädikat „Freiheitskampf“.
Das Streben nach Macht zieht sich durch die menschliche Geschichte und findet über Jahrzehnte z.B. seinen speziellen Ausdruck im Kampf der Römer gegen die Gallier/Germanen und für das Gebiet der Brukterer 154 (mit Dülmen). Anscheinend fasziniert Macht gewisse Menschen, sei es nun über Untertanen oder über Volksstämme oder Völker, denn es werden immer wieder Kriege geführt, manchmal auch propagandistisch oder historisiert veredelt durch entsprechende Begründungen der Herrscher und Politiker. Der Krieg soll „humaner“ werden durch Konventionen z.B. im 19. Jahrhundert des Völkermordes als Straftatbestand, wie die der Genfer Konvention ab 1864 für das Leiden „Unschuldiger“.
Das Individuum erfährt (heute) seinen Wert erst durch praktizierte Achtung, die man ihm zollt, z.B. durch Erfüllung der Menschenrechte und seiner „Würde“. Aber es scheint ein Jahrtausende währender Weg bis zur Proklamation von Menschenrechten in den Vereinten Nationen und bis zum Niederschlag in einer Regionalgeschichte. Gehört da der Begriff Eigentum dazu? Die „moderne“ Eigentumsordnung hat eine eigene Entwicklungsgeschichte und ist in den einzelnen Rechtssystemen und damit auch in den Geschichtsepochen je nach
149 Darwin, Randolph Charles. Die Entwicklung des Priestertums und der Priesterreiche¨oder Schamanen, Wundertäter und Gottesmenschen als Beherrscher der Welt; eine Warnung an alle freiheitsliebenden Völker. Leipzig: Wieder. 1929. - Der Gottesstaat, die Theokratie ist lange vorherrschende Regierungsform.
150 Hoher Priester, z.Zt. der Makkabäer (-165 bis -63 v. Zr.) auch oberste politische Führer, weshalb die römische Besatzungsmacht sich an sie als Ansprechpartner wandten. Sonst durchgehend die höchsten Berater und Willensbilder im Nahen Osten.
151 Herzog, Roman. Staaten der Frühzeit, Ursprünge und Herrschaftsformen. C.H. Beck, 2. Aufl. 1997. S. 98
152 Herzog, 1997. S. 99.
153 Trotz unaufhörlicher Appelle an die Menschenrechte und den hohen Grad des „Friedens“. Sogar Bürgerkriege werden als Freiheitskampf gerechtfertigt.
154 Wilbrand, Jul. Die deutschen Stämme an der Lippe zu den Zeiten des Drusus und des Germanikus. Jber.d.Hist. Ver. f.d. Grafsch. Ravensberg 18, 1904, S. 66-73, Beil. zur Allg. Ztg. 1902, Nr. 151. Zitiert in: Westf. Bibliographie D 1015, 1952, S. 134.
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Herrschaftsgebiet nicht gleichgewichtig verankert 155 . Unabhängig davon gibt es ein - derzeit unterschiedliches und recht unbestimmtes - Empfinden für eine soziale Gerechtigkeit.
1.4.2.2.2 Der Untertan als Beherrschter eines Systems.
Im normalen heutigen Verständnis arbeitet der Mensch für sich. Vom Leistungsergebnis muss er in vertikal gegliederten Systemen (Hierarchien) nach der Rechtslage 156 an die verschiedensten Institutionen etwas abgeben, damit das Gemeinwesen existieren kann, wovon er allerdings auch einen gewissen Nutzen haben kann oder hat. Der erforderliche Verteilmechanismus in und über die einzelnen Stufen des Systems wird jedoch nicht von ihm, sondern von der (ihn) regierenden Macht bestimmt. Daraus können Konflikte um die soziale Gerechtigkeit entstehen, insbesondere wenn Maßnahmen als ungerecht empfunden werden. Wir wissen um diese für die damaligen (mittelalterlichen) Geschichtszeiten faktisch nichts. Wegen fehlender Einblicke in die Gemütswelt damaliger Menschen und fehlender Daten können wir auch nicht die Arbeitsleistung quantifizieren und ins Wert-Verhältnis setzen zu den einzelnen Hierarchie-Stufen und den einzelnen Zweigen der Agrar- und Adelswirtschaft und damit die Gerechtigkeit der von der Regierung getroffenen sozialen Maßnahmen beurteilen. Was wir wissen, sind lediglich gewisse Teil-Spektren des Arbeitsrechts und einige eklatante Missstände, die Eingang gefunden haben in historische Quellen.
Wir wissen nicht, wann sich das System Grundherrschaft-Untertanen 157 in der Region aus dem Landbesitz entwickelt und erweitert hat. Die nachweisbaren Anfänge werden in Zusammenhang mit der Eroberung durch die Franken gesehen 158 . Der Begriff Grundherrschaft ist diffus und nicht einfach nur mit Land- oder Grundbesitz gleichzusetzen 159 , weil hier mehrere Funktionen des Landbearbeitens, des Umganges, der Herrschaftsausübung als Sanktionsvollstrecker 160 usw. betroffen sind. Auch die Frage der Entstehungsart und des -vorganges ist unter Historikern strittig, auf jeden Fall ist sie nicht aus sich heraus, aus dem „freien“ Willen der zukünftigen Untertanen entstanden; die Mär von dem schutzsuchenden freien Bauern ist wohl eine Verbrämung tatsächlichen Druckes. Grundherren ziehen z.B. Teile der Mark für sich mit Zwangsgewalt ein, ohne dass die Markgenossen etwas dagegen vorbeugen können. 161 Mancher Herr scheut nicht vor einer Tracht Prügel zurück, wenn der Zahlungsverpflichtete nicht zahlen will. 162 Das beweist einige Jahrhunderte später die Landflucht der Bedrückten 163 , was wiederum den Grundherren in
155 1948 Artikel 17 der Menschenrechte, Artikel 14 GG in der Bundesrepublik Deutschland ein elementares Grundrecht, das viele soziale Konflikte erzeugen kann.
156 Postel, Verena (Hrsg.). Arbeit im Mittelalter. Vorstellungen und Wirklichkeiten. Berlin: Akademie-Verlag. 2006. Darin: Dilcher, Gerhard. Arbeit zwischen Status und Kontrakt. S. 107-131.
157 Vollrath, Hanna. Herrschaft und Genossenschaft im Kontext frühmittelalterlicher Rechtsbeziehungen. Historisches Jahrbuch der Görres-Gesellschaft 102(1982) S. 33-71. Goetz, 2002, S. 124.
158 Hägermann, Dieter. Einige Aspekte der Grundherrschaft in den fränkischen Formulae und in den Legenden des Frühmittelalters. Le grad domaine aux époques mérowingienne et carolingieme. Die Grundherrschaft im Mittelalter. Verhulst, Adriaan. Gent. 1985, S. 51-77. - Goetz, 2002, S. 116. Fußnote 8.
159 Dopsch, Alfons. Herrschaft und Bauer in der deutschen Kaiserzeit. Stuttgart: Gustav Fischer. 1964, S. 3
160 Scheel, Claudia. Hufenbauer der „klassischen karolingischen Grundherrschaft. Die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Grundherrschaft für den ländlichen Alltag im Frühmittelalter. Universität Hagen. 2007. S. 26. Der Herr ist gegen rechtliche Angriffe praktisch immun, dem Bauern bleibt zwar ein Protest oder ein Anrufen des Ap0ellationsgerichtes über, aber dies ist ein Grafengericht. Der Arme ist isoliert.
161 Dopsch, 1964, S. 15. Unfrei ist eine Bezeichnung = f(Herrschaft), d.h. der Herr ist frei oder freier als der Bauer. Ebda. S. 19.
162 So einst Bischof Benno von Osnabrück. Siehe Goetz, 2002, S. 122, Fußnote 24. Kallfelz, Hatto. Lebensbeschreibungen einiger Bischöfe des 10.-12. Jahrhunderts. Freiherr von Stein Gedächtnisausgabe 22(1973) S. 386>/387.
163 Nicht nur ausgelöst durch zu geringe Löhne.
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Bedrängnis bringt. Die Landflucht endet oft in einer Stadt, die sich gegen Eingriffe in künftige Bürgerrechte zur Wehr setzt.
Es scheint bereits in der Antike die Vorstellung der Menschen in den Köpfen festgesetzt zu haben, dass den Menschen die Naturerzeugnisse allen gehören, d.h. jeder entnimmt seinen Bedarf aus einem unerschöpflichen natürlichen Vorrat an Nahrungsmitteln und an sonstigem Bedarf. Im Laufe der Zeit verlässt der Mensch aber ein solches „natürliches“ Verhältnis, denn die Menschen werden zahlreicher, die Regionen enger und der Kampf um die Güter härter. Aus der Sicht des Boden bearbeitenden Menschen entsteht ein Anspruch auf Besitz und Bearbeitung eines bestimmten Landstückes, das in der Hierarchie einer „Gesellschaft“ dann auch je nach Machtvermögen gegliedert sein kann. Es entsteht so etwas wie eine „Herrschaft“ als Begriff einer Zugehörigkeit zu einer Person, was deutlich aus dem Rechtssystem des römischen Reiches hervorgeht 164 . Die Begrenzung der „natürlichen“ und zumutbaren Bedarfsentnahme kennzeichnet im Mittelalter die Hausnotdurft, später eingeengt auf den „wirklichen“ Bedarf, d.h. es stört das Rechtsempfinden des gemeinen Mannes, wenn z.B. ein Kloster aus dem Wald Holz schlagen lässt, um es dann auf dem Markt zu verkaufen und mit dem Erlös nicht nur seine Wirtschaft aufzubessern 165 . Zu diesem Bereich gehört auch das Anmaßen von Rechten allein aus der Macht oder als Ausfluss von „Privilegien“.
Das System der Grundherrschaft setzt sich aus einer Reihe verschiedener Sozialbindungen zusammen, die Hörige an einen Herrn banden, aber nicht sämtlich dessen Verfügungsgewalt über den Boden entsprangen. 166 Dass das System nicht überall gleich „normiert“ ist, ist selbstverständlich. Schon die Grundherren haben unterschiedliche Charaktere und Moralansichten. Der engere Bereich einer Herrschaftssiedlung mit dem Nachbarbereich ist ein anderes System als das aus dem verstreuten Gebiet abgabepflichtiger Landbearbeiter, dass dann in die Geldwirtschaft übergeleitet wird. Die verteilte Herrschaftsgewalt erstreckt sich im Übrigen oft über den Nahbereich des Herren-Hofes hinaus in die Landschaft, denn es gehören Rechtsansprüche auf Wälder, Fischgewässer, herrschaftliche Mühlen usw. dazu. Es leuchtet ein, dass der Territorialherr seinen Bereich in einen möglichst geschlossenen konzentrieren 167 will, aber das geht zuweilen nicht ohne Krieg oder Fehde.
So beginnt bereits im frühen Mittelalter eine Hierarchie, in der der von den Mächtigen Abhängige für durch sie bestimmte Zwecke Abgaben in Waren und Dienstleistungen zu erbringen hat. Unter diesen gibt es wiederkehrende, gewisse und ungewisse und darüber hinaus außerordentliche Leistungen wie für den Bau von Wegen, Gebäuden wie Backhäuser, Speicher, Burgen, Kirchen, für das Roden von Wald, das Beseitigen von Unkraut auf den Äckern usw. Soziale Einrichtungen scheinen nur elementar vorhanden zu sein. Mit den genannten Arbeitsbeispielen erschöpfen sich die besonderen Leistungen noch nicht, denn bei unvorhergesehenen Fällen wie Katastrophen (Klima, Dürre), Verwüstungen und
164 Böckenförde, Ernst-Wolfgang. Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie. Antike und Mittelalter. Mohr Siebeck. 2002, S. 318, Fußnote 61. dominium ab 12. Jahrh. als Voraussetzung der Territorialisierung des europäischen Herrschaftsdenkens. Fußnoten-Bezug: Willoweit, Dominium, S. 141 u.a.
165 Blickle, Renate. Nahrung und Eigentum als Kategorien in der ständischen Gesellschaft. In: Schulze, Winfried (HRSG:9 - Helmut Gabel. Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität. Oldenbourg. 1988, S. 73-93, hier S. 90 Kollision Nutzungsüberschreitung zur Eigenbefriedigung. Manche Bauern leiteten das Recht auf wildes Roden ab = Erlaubnis. Kroeschell, Karl. Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 1 bis 1250. Köln-Weimar-Wien: Böhlau. 2008, S. 226/228.
166 Goetz, 2002, S. 117. Einige Bindungen entspringen offensichtlich einer menschlichen Verpflichtung des Unterhalts, denn der Untertan soll ja für den Herrn arbeiten, einige sind Ausfluss der Organisation wie die Gerichtsherrschaft, der Heerbann über die Fronen, der Polizeiordnung usw.
167 Goetz, 2002, S. 167.
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Plünderungen durch Fremde muss ebenfalls deren Folgen begegnet werden. Die jeweiligen Ausmaße sind uns unbekannt.
Auf jeden Fall muss der Summe der persönlichen, familiären Leistungen (einschließlich Kinder und Alte) mindestens der Ertrag des Ackerbaues entsprechen, wobei sich schon bei der rein energetischen Betrachtung der arbeitenden (gemeinen) Familie zeigt, dass das Leben der „arbeitenden Schicht“ in dieser Zeit nicht nur Mühsal schlechthin, sondern ein kümmerliches Leben (nach heutiger Vorstellung) ohne den geringsten Zug von „Freizeit, Muße“ ist. Hieraus folgt dann die jeweilige Auffassung von dessen Sinnhaftigkeit und logischerweise ein Bedürfnis, seinem Leben einen ihm erträglichen Sinn zu geben. Manchmal muss er sich auf die Hilfe der Gruppe besinnen.
1.4.3 Eigentum/Vermögen 168 und Handeln damit.
Besitz galt schon vor Jahrtausenden zugleich als praktizierte Herrschaft über ein Eigentum, jedenfalls schließt man das zuweilen aus den Grabbeigaben bestimmter Personen. Das Land, der Boden mit der aufstehenden Pflanzenwelt und den herumlaufenden Tieren gilt als allen verfügbar und faktisch unermesslich. Mit der Abgrenzung von Ansprüchen auf Sachen für einzelne Individuen erscheint in der Menschengeschichte der Begriff des Eigentums. Das Eigentumsvertändnis ist in seinem Sachbezug nicht rechtlicher, sondern vorrechtlicher, theologischer und philosophischer Natur. 169 Das „Recht“ besteht hier im Ausschluss eines Zugriffsrechtes anderer Personen als dem des Eigentümers, was natürlich nur bedeuten kann, dass das im Einverständnis aller der Gesellschaft oder einer materiellen Legitimation geschieht. Durch die Vererbung dieses Rechtes lebt der einst gebildete Anspruch als Eigentum in der Gesellschaft weiter, ist jedoch von gewissen Gesellschaftsgruppen nicht gerechtfertigt und es gehörte zu den Streitpunkten der Vorrevolution von 1789 170 .
Über die geschichtliche Zwischenperiode der Zuordnung von Landstücken zu einzelnen Personen 171 erfolgt ein Umdenken von der Dominanz des Landbesitzes 172 und ein Erwachen eines sozialen Instinktes über die Gerechtigkeit in der Gesellschaft, verbunden mit Umbrüchen in Philosophie und Politik. Im Mittelalter kennt man noch als übergeordnetes Prinzip die Gerechtigkeit Gottes, verkörpert durch irdische Vertreter wie den Kaiser oder sein geistig-sittliches Pendant. Ihm ist der gewöhnliche Mensch untertan. Es gibt weder eine normierte und geregelte soziale Ordnung noch ein Bemühen um eine soziale Gerechtigkeit. Wo keine Gerechtigkeit ist, ist keine Freiheit, wo keine Freiheit, keine Gerechtigkeit. 173
168 Vermögen als Allgemeinform von Verfügungsrechten über Sachen, Rechte usw. Einst nicht nach Nominal-und Realvermögen unterschieden (Geld-Inflation), auch der Fiskus des Mittelalters versuchte nur, den Bedarf zu decken, was heute dem Begriff entspricht: eine Sache ist nur so viel wert, wie einer dafür zu geben bereit ist.
169 Hecker, Damian. Eigentum als Sachherrschaft. Zur Genese und Kritik eines besonderen Herrschaftsanspruchs. Dissertation Universität Freiburg. 1990. Paderborn: Schöningh. 1990. S. 254/5. dort auch Fußnote 4. = Verfügungsrecht, nur einer darf über die Verwendung wirtschaftlicher Güter bestimmen.
170 Klein, Ernst Ferdinand. Freyheit und Eigenthum, über die Beschlüsse der Französischen Revolution. Berlin-Stettin. Friedrich Nicolai.1790. http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00001185/images.
171 Menschen und Institutionen, die man personifiziert.
172 In der Vorstellung über das (persönliche) Inbesitznehmen gab es von „einem“ beanspruchtes Landstück, aber immer noch genügend „freies Land“. Dieses Ersitzte wird zum Gewohnheits-Recht. Im Zeitalter der Eroberung nahm der Sieger das Land in Besitz und „verlieh“ es an andere, aber es gibt noch keine schriftliche Fixierung der Landbesitze. Erst, wenn kein „freies verfügbares“ Land mehr da war, musste eine rechtsgeschäftliche Grundstücksübertragung neues „Eigentum“ herstellen. Kaiser, Susanne. Die Entwicklung der Grundstücksübertragung in der Geschichte. Universität Halle. 2008. ISBN 978-3-640-34911-1.
173 Johann Gottfried Seume (1763-1810). In: Der Spaziergang nach Syrakus im Jahr 1802. Allerdings muss konstatiert werden, dass das Gleichheitsideal praktisch nicht existiert und der Begriff nicht konstanten Inhalt hat.
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Erst in der Frühen Neuzeit tritt infolge massenhaften Einsatzes menschlicher Arbeit speziell die Würdigung seiner Arbeit hinzu. Weil der Mensch dem Grunde nach nur über seine Arbeitskraft, sein geistiges Vermögen verfügt, kann er nur darüber Eigentum bilden, insbesondere auch Grundstücke erwerben. So ist es verständlich, wenn er den Ertrag seiner Arbeit auch als sein Eigentum gewürdigt wissen will. Hier wird der Gegensatz zum Mittelalter deutlich, denn zu dieser Zeit ist das Bauding, der Anteil an Grund und Boden nicht dem des nur Arbeitenden eigen, es gehört vielmehr dem Herrn. 174 Wie konnte es nun dazu kommen, dass diese Untertaneneigenschaft von den bäuerlichen Menschen einfach ohne Widerstand und Pochen auf ein Mitspracherecht hingenommen wird? Offensichtlich ist dieses Problem vielschichtig und zum Teil davon bestimmt, dass man keine vernünftigen Alternativen sieht. An zwei Beispielen soll das demonstriert werden.
Die Bauern der Gaupeler Mark beschweren sich beim Bischof Theoderich 1118 über die unerträglichen Bedrückungen, Landverwüstungen usw. und hoffen auf ein Abstellen dieser Aktivitäten der Leute des Grafen von Kappenberg. Aber der Bischof forciert einen Vertrag zwischen den Parteien, nach dem der (von den Bauern als ihrer bezeichneter) Wald beschlagnahmt wird, aber sie dürfen 2 Beilen Holz fällen und 2 Wagen voll davon wegfahren. 175 Faktisch haben die Bauern nichts erreicht, jedenfalls nichts, was sie erhofft hatten, nämlich Gerechtigkeit.
Der Hof Varlar wird 1122 in ein Kloster umgewandelt, der Hof Coesfeld wird dem Kloster geschenkt, aber die Bauern dürfen den Vogt „frei“ wählen, es werden die Herren von Horstmar. Dem Bischof werden 105 reich belehnte Dienstmannen mit Weib und Kind (inklusive dem Hof Nienhem, zum Lehnsgut gehörig) „geschenkt“. 176 Nähere Ausführungen sind nicht zu erfahren; diese Menschen sind also „Ware“. Was können diese Menschen da noch tun?
Man orientiert sich im Eigentum fast immer am Rechtsverhältnis zu Grund und Boden, so insbesondere aus den auf uns überkommenden Urkunden ableitbar, wobei wir einen gültigen Rechtsvorgang zwischen Parteien auch dann voraussetzen, wenn nur eine Partei sich selbst einen Beleg zum Nachweis des Eigentümerüberganges ausstellt, auf der anderen Seite der „Schenker“ unter Umständen mehrere Parteien Rechte an der „Sache“ besitzen oder der einzelne gar nicht frei über die Güter verfügen durfte. Gerade in der nicht rechtsgefestigten Zeit des 8. bis 10. Jahrhunderts gibt es keine einwandfreien Besitz- oder Eigentumsverhältnisse aus der germanischen Zeit. Man unterstellt, dass die Angaben in den Urkunden „richtig“ sind und die Verfügungsrechte tatsächlich im angegebenen Sinne bestehen. Die Zuordnung eines Objektes zu einem Rechtssubjekt müsste dem Grunde nach nicht nur eindeutig beschrieben sein, sondern auch im Umfang des Besitzes klar sein, was anfangs jedoch keineswegs der Fall ist 177 . Die bloße Zugehörigkeit eines Unterhofes zu einem Ober- oder Haupthof ist nur eine Deklaration.
Solange kein Rechtsstreit entstehen kann wegen fehlender und allgemein gültiger Rechtsordnungen, bestimmt der Mächtigere, was „rechtens“ ist. Mit dem Überkommen bzw. Einführens der römischen Rechtsauffassung setzt der nicht zu unterschätzende Bruch in
174 Blickle, Peter. Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten: eine Geschichte der Freiheit in Deutschland. C.H. Beck, 2003, S. 27 u. S. 227/228. ISBN 9783406507687. “dominium directum/utile, s. Fußnote 3 S. 228.
175 Hüer, Hans. 1947, S. 11.
176 Hüer (nach Sokeland), 1947, S. 12.
177 Es ist noch nicht einmal klar, ob neben dem beanspruchten Eigentum noch „freies“ Land existiert. Im Allgemeinen ist noch Gemeinschafts-Eigentum in der Art von Marken etc. vorhanden.
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der Wahrnehmung und Logik von Besitz/Eigentum und Gerechtigkeit ein, wofür die Auffassungen des Gaius (160 n. Zr.) in seinen Institutiones 178 wichtig sind, denn sie gelten auch für Unterwerfung bzw. Missionierung germanischer Räume und der dort befindlichen Menschen durch Fremdmächte im 1. Jahrtausend. In den goldenen Rechtsregeln über die „Jurisprudenz des täglichen Lebens“ heißt es:
Quod enim nullius est, id ratione naturali occupanti conceditur. Was nämlich niemandes Eigentum ist, wird kraft natürlicher Vernunft dem Okkupanten zugestanden.
Wenn also ein zu eroberndes und besetzendes Land faktisch leer bzw. herrenlos ist oder als solches angesehen werden kann oder wird, dann nimmt der über Macht verfügende neue Herrscher, der Sieger über die Verteidiger alten Rechts das in seinen Besitz bzw. als „Eigentum“. Nun kann er dafür Abgaben nach seiner Festlegung fordern und mit Macht eintreiben, ggf. eingeschränkt auf das in einer Siedlungsgemeinschaft bereits einvernahmte umgebende Agrar-Umland. Damit kommt zwangsläufig das (zugewonnene) Rodeland an diejenigen Herrscher, die vom übergeordneten Herrscher mit dem Areal belehnt wurden und es aus dem herrenlosen (königlichen) Wald gewinnen 179 . Historisch wird oft als Gegenleistung der Schutz des Untertanen konstruiert, aber das ist im Allgemeinen ein bloßes Versprechen.
1.4.4 Die Schenkung mit Auflagen und ethisch-moralischen Aspekten.
Der mittelalterliche Mensch „schenkt“ etwas mit der Erwartung einer Gegengabe. 180 Die meisten Übertragungen an die Kirche scheinen nicht zweckfrei zu sein. So geht der Gebende z.B. oft davon aus oder er macht sogar die Auflage, dass die Priester, Mönche oder Nonnen für sein Seelenheil beten 181 . Am Anfang der Geschichte der Grundstücksverfügungen im deutschen Recht steht das Seelgerät als einziges allgemein geübtes Rechtsgeschäft. 182 Die damaligen Schenkungen (Stiftungen) sind also begrifflich nicht mit dem heutigen Recht und gewisser moralischen Vorstellungen identisch, weil sie aus einer ursprünglich verkündeten christlichen Lehre entstammen und das ideelle mit dem materiellen eng verwoben ist. Die ausgestellten „Urkunden“ haben oft mehr einen Eigenwert einer schriftlichen Bestätigung über den Rechtsanspruch auf ein Grundstück o.a. 183 Außerhalb dieser Rechtsauffassung des
178 Gaius libro secundo rerum cottidianarum sive aurerum D 41,1,32 und andere Stellen ähnlich.
179 Kleinschmidt, Harald. Menschen in Bewegung, Inhalte und Ziele historischer Migrationsforschung. Vandenhoek & Ruprecht. 2002. S.51. ISBN 9783525362570. - Major, John. In secundum librum sententiarum. Paris. 1519, fol. CLSSSVIIr. - Cajetarus, Tommaso de Vio, Cardinal (Hg.). Sancti Thomae Aquitatis doctoris angelica opera omnia cum commentariis Thomae de Caetani., Bd. 9, Rom, 1897, S. 94-95.
180 Dopsch, Alfons. Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen Kulturentwicklung: aus der Zeit von Caesar bis auf Karl den Großen. Aalen: Scientia. 1968. (S. 212f.).
181 Die Abteil Lorsch wird Abtei Karl des Großen, dann leistet man bei Schenkungen an das Kloster auch dem Herrn ein wohlgefälliges Werk. Schefers, Hermann. Kloster Lorsch - ein Gang durch die Geschichte. www.kloster-lorsch.de/kloster/ursprung.html. Im 11. Jahrhundert wird die Immunität des Klosters angegriffen und Lehnsherren „entfremden“ Klostereigentum, sie scheren sich nicht um „Eigentum“.
182 Hattenhauer, Hans. Die Entdeckung der Verfügungsmacht: Studien zur Geschichte der Grundstücksverfügung im deutschen Recht des Mittelalters. Hamburg: Heitmann. 1969, Urkundenausdruck: donatio pro salute animae. Vgl. Hock, Gabriele Maria. Die westfälischen Zisterzienserinnenklöster im 13. Jahrhundert, Gründungsumstände und frühe Entwicklung. Dissertation. 1994. http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-1723/01 und 1723/ 03EINLEITUNG-PDF. S.8/9.
183 Schneider, Markus. Übersetzung und Interpretation einer lateinischen Königsurkunde Karl des Großen (MGH DD 190) unter den Gesichtspunkten der Geschichte des Klosters Saint-Denis und dem Verhältnis Karl zur Kirche. Universität Bamberg. 2004. ISBN 978-3-638-29022-7. Diese Art Diplome haben eine andere Qualität als sonstige Schenkungsurkunden oder Traditionsbücher. Personen des gemeinen Volkes kommen fast nicht vor.
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gemeinen Mannes über eine frühmittelalterliche Schenkung stehen die Adligen, die als Grafen, Edelherren und Freie über ihre Eigengüter frei verfügen können. 184 Ihre Beweggründe sind öfter mit Interessen der Versorgung, der Beziehungs-Verbesserung verquickt. Die Münsteraner Ministerialen bedürfen bei der Herausnahme der Güter aus der Landesherrschaft allerdings der Zustimmung ihres Dienstherrn. Das Gut, das von dem Münsteraner Domkapitel an seine Ministerialen ausgetan war, konnte nur vom Vater auf den Sohn vererbt werden. 185 Im Laufe der Zeit wurde diese Rechtspraxis allerdings immer weiter aufgeweicht; die Ministerialen erhielten immer mehr Rechte, wobei die in den Urkunden benutzten Formulierungen oft ungenau sind und Interpretation bedürfen, wenn es zum Streitfall kommt.
Auch der Nutzen oder eine auf dem Land liegende „Rente“ ist übertragbar - freiwillig oder erzwungen, d.h. in Form von Steuern, denn gleichzeitig mit den Eigentumsrechten entwickelt sich aus den weltlichen und geistigen Mächten des Mittelalters heraus das Zeitalter der Steuern zwecks Mittel-Bereitstellung für den Herrscher, wobei einzelne Stände Befreiungs-Privilegien genießen. Der abgabenverpflichtete Mensch wird in seiner Freiheit und Selbstbestimmung mehr oder weniger beschnitten 186 . Die Herrschaften bilden sich ihre Einkünftequelle - manchmal zugleich - aus den Töpfen Zehnt, Grund, Gericht, Leib, Land usw. Manchmal hat der Bauer mehrere Herren. In jedem Fall wird die bäuerliche Mehrarbeit durch die Feudalrente abgeschöpft (Arbeit = Frondienste, Produkt = Naturalabgaben, Geld = monetäres Äquivalent). Änderungen treten vom Frühen Mittelalter an ein, jedoch steigen mit dem Erhöhen der Machtverwaltung auch die Abgaben; es wird Geld benötigt, da durch Eigenwirtschaft z.B. die des Adels, der auch steuerbefreit sein kann, nichts herein kommt, aber dafür stützt der niedere Adel den Hochadel.
Im Münsterland ist aus den Dokumenten vielfach ein Verschieben von Besitz/Eigentum 187 zur Kirche über den Weg von Schenkungen abzuleiten, wobei die Gründe dafür keineswegs frei zu sein scheinen von einer Vorteilsnahme des Beschenkten, z..B. der Sicherung von Besitz. Die konkreten Umstände von Schenkungsanlässen sind selbst heute in unserer gegenwärtigen Rechtswelt verschiedentlich unklar 188 und es entstehen Rechtsstreite über Erbschleicherei und nicht einhaltbaren Versprechungen. Die Situation des Mittelalters kennen wir im Einzelfall nicht, aber die allgemeine Pauschalierung einer Gegengabe in der Art eines besseren Seelenheiles muss nicht das alleinige Motiv für das jeweilige Schenken von Grundbesitz sein. Wie auch heute wird es Fälle gegeben haben, wo die besondere menschliche Beziehung für eine Vermögensverschiebung oder eine Lehnsvergabe an eine bestimmte Person Basis für diesen Vorgang ist, was man indirekt aus dem Geflecht der feudalen Grundherren und der Vermehrung des Machtbereiches herauslesen kann. Allerdings ist heute die Nach- oder Rückverfolgung bis zur Ereigniszeit fast immer unmöglich. Es stimmt bedenklich, wenn z.B. in der Literatur die Wohlfahrt, die Wohltätigkeit oder die Sozial-Moral über Schenkungen an Arme herausgestellt und aufrecht erhalten wird, denn
184 Die Ministerialen haben zunächst nur das Recht, ihren etwaigen Allodialbesitz untereinander zu veräußern. Die Güter durften nicht aus der Herrschaft des Herrn herausgenommen werden.
185 Hock, S. 12, Fußnote 25.
186 Ilisch, Peter. Historische Untersuchungen zur Siedlungsgeschichte in den Baumbergen und im südlichen Münsterland bis zum 16. Jahrhundert. Westfälische Forschungen 41(1991), S. 317-328. Siehe auch die Steuerlisten des Bischofs Luidger von Münster im Heberegister/Urbar Kloster Werden an der Ruhr, wo das Verwaltungszentrum des Bischofs war. Um 1000 kommen z.B. die Güter um Senden direkt in den Besitz des Bischofs von Münster, 1050 errichtet die Dorfgemeinschaft eine erste Kirche. Vom 16. Jahrhundert an ist Verwalter des Domkapitels von Münster das Geschlecht der Droste-zu-Senden auf Haus Senden.
187 Es ist im Mittelalter vielfach so, dass zwischen Besitz und Eigentum kein juristischer Unterschied gemacht wird. „Herr“ ist jeder, der zum „Schloß“ die Haus- und Schlüsselgewalt hat. Nicht selten gehörten zum Besitz auch das Land und die dort „zugehörigen“ Leute, als Unfreie wurden sie einfach mitverhandelt.
188 Es gibt eine Fülle von moralisch begründeten Rechtsbedenken, z.B. bei Pflicht- und Anstandsschenkungen.
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