Einleitung
In dieser Arbeit wird der Zerfall der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn thematisiert. Das Ziel meiner Ausführungen soll ein umfassender Überblick sein über die Gründe, die für den Verfall der Monarchie verantwortlich waren.
Zuerst wird der Ausgleich von 1867 mit seinen wesentlichen Bestimmungen dargelegt. Danach wird das für die Monarchie so schwerwiegende Nationalitätenproblem ausführlich besprochen. Zunächst werden die nationalen Reaktionen auf die Verkündung des dualistischen Ausgleichs geschildert, darauf hin werden die Konflikte in der östlichen und dann in der westlichen Reichshälfte erläutert. Danach werden die problematische Außenpolitik und die Vorhaben des Österreichischen Thronfolgers Franz Ferdinand erklärt. Im zweiten Punkt wird die Situation der Monarchie im Ersten Weltkrieg geschildert, dabei werden zunächst das militärische Potential und die Situation an den Fronten bis ca. 1916 beschrieben. Es folgt eine Analyse der innenpolitischen Situation während des Krieges mit dem sich verschärfenden Nationalitätenstreit. Als nächstes wird die Person des Alten Kaisers und sein Wirken näher erläutert sowie die Absichten seines Amtsnachfolgers Karl. Im letzten Unterpunkt erfolgt die Beschreibung der militärischen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Misere mit dem Ende des Reichs. Im Schlussteil werden dann noch einmal die wesentlichen Punkte, die den Untergang mitverschuldeten, zusammengefasst und die Bedeutung der Donaumonarchie und ihres Verschwindens für die Zukunft der Region erklärt.
Bei der Literatur habe ich der Arbeit besonders den Zeitschriftenartikel „Eine verdoppelte Halbheit“ von Walter Rauscher zugrunde gelegt. Hier werden die Hintergründe der Entstehung der Monarchie, die Nationalitätenprobleme in beiden Reichsteilen sowie die Außenpolitik in den wesentlichen Punkten beschrieben. Jean Bérengers „Die Geschichte des Habsburgerreichs“ war ebenfalls wichtig für meine Ausführungen, besonders die der problematischen innenpolitischen Zustände der Monarchie bis 1918, die Schilderung der militärischen Lage, des Kriegsverlaufs und der Politik von Kaiser Karl. Für die Beschreibung des sich zuspitzenden Nationalitätenkonfliktes waren Wolfgang J. Mommsen „Das Zeitalter des Imperialismus“ und Robert A. Kanns sehr detaillierte Schilderungen in „Geschichte des Habsburgerreichs“ grundlegend. Für die Beschreibung der geplanten Reformpolitik Franz Ferdinands und des politischen Auflösungsprozesses 1918 war Adam Wandruszka Artikel im „Handbuch der europäischen Geschichte“ sehr wichtig. Für die Bewertung der Politik von
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Franz Joseph war der Artikel von Helmut Rumpler „Schiffbruch auf ganzen Linie?“ sehr hilfreich. Herausheben möchte ich auch noch Alan Skeds „Der Fall des Hauses Habsburg“. Er beschreibt in deutlichen und teils zynischen Kommentaren etwa das schädigende Verhalten der Ungarn, die verfehlte Außenpolitik bzw. das planlose Handeln des alten Kaisers und die chaotischen z. T. skurrilen Zustände des Jahres 1918 in Militär, Wirtschaft und Politik.
1. Der Dualismus und seine Folgen
1.1 Der Ausgleich von 1867
In den Jahren 1848/49 gelang es, den Habsburgern die Revolutionsbewegungen niederzukämpfen, damit war die schwerste Krise des Habsburgerreichs bis dato überwunden. Jedoch blieben viele Probleme ungelöst. So gelang es Franz Joseph, mit russischer Hilfe zwar die aufständischen Ungarn wieder unter seine Macht zu zwingen, doch blieb das Verhältnis recht problematisch. Dabei war gerade eine Übereinkunft mit den Ungarn so immanent wichtig für die Zukunft des Reichs. Zunächst vollzog der junge Kaiser Franz Josef eine Rückkehr zum Absolutismus bzw. Zentralismus. Doch nach den Niederlagen gegen Frankreich und Piemont-Sardinien in Solferino 1859, dem Verlust der Lombardei und der Vormachtstellung in Italien wurde der Kaiser gezwungen, wieder von der eingeschlagenen Politik des Neoabsolutismus bzw. Zentralismus abzurücken. 1
Während sich 1865 das Verhältnis zu Preußen immens verschlechterte, ging der Kaiser nach viel Hin und Her auf die Ungarn zu. Zwischen Österreich und den beherrschten Ungarn begann sich ein dualistisches Verhältnis zu entwickeln. So stimmte er der Angliederung Siebenbürgens an das ungarische Gebiet zu, eröffnete den Budapester Reichsrat wieder und erkannte auch nach langem Widerstand die Verfassung von 1848 an. Im Jahr 1866 kam es dann zum Debakel von Königgrätz und Österreich verlor seine wichtige Stellung in Deutschland, außerdem verlor man noch Venetien an Italien. Damit verschlechterte sich die Position Wiens gegenüber Budapest entscheidend. Eine zentralistische Reichsidee war undurchführbar geworden, es blieb die Wahl zwischen eine komplett föderativen Lösung oder einer dualistischen Neuordnung. Jedoch lehnten die Magyaren die Mitwirkung bzw. Mitbestimmung mehrerer Nationalitäten ab. Sie wandten sich auch gegen eine einseitige föderative Lösung im österreichischen Gebiet, wegen dessen möglichen Vorbildcharakters. Der Kaiser konnte nicht mehr gegen den Willen Ungarn entscheiden. Der Monarch
1 Rauscher, Walter: Eine verdoppelt Halbheit, in: Damals 97, Heft 7, S.12-13.
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arrangierte sich wohl widerwillig mit dem Dualismus, damit nach der Lösung der inneren Probleme auch die außenpolitische Lähmung endlich beigelegt werden konnte. Am 1.02.1867 stimmt der Reichsrat dem Österreich-Ungarischen Ausgleich zu. 2
Mit dem Ausgleich entstand eine Personal- und Realunion zweier gleichberechtigter Staaten. Der Habsburgermonarch herrschte seit dem als Kaiser über die westliche, österreichische Reichshälfte und als König über die östliche ungarische Reichshälfte. Die beiden neuen Reichsteile wurden durch den Fluss Leitha geteilt, deshalb wurde die österreichische Hälfte auch als Zisleithanien und Ungarn als Transleithanien bezeichnet. Im Jahr 1869 hatte Österreich-Ungarn 35,8 Mio. Einwohner. Dabei war Zisleithanien mit 20,4 Mio. Einwohnern der bedeutend größere Teil, während das Königreich der Stephanskrone lediglich 15,4 Mio. besaß. 3 Die Bevölkerungsentwicklung des Reichs war sehr dynamisch, bis 1910 stieg die Bevölkerung um 16,6 Mio. auf 51,4 Mio. Einwohner an. Das Kaiserreich war auf 28,57 Mio. und das Königreich auf 20,88 Mio. Einwohner angewachsen, ca. zwei Mio. gehörten zum einverleibten Bosnien-Herzegowina. Es lebten zwölf Nationen in diesem Vielvölkerreich: Deutsche, Kroaten, Serben, Rumänen und Ruthenen, also die Ukrainer waren auf beide Reichsteile verteilt. Die Deutschen und Ungarn bildeten mit 23,9 und 20,3 Prozent die größten Nationalitäten, es folgten die Tschechen mit 12,6 und die Polen mit 10 Prozent, die Minderheiten hatten einen Anteil von über 55 Prozent. 4 Im Kaiserreich hatten die Deutschen mit 35,6 Prozent die Mehrheit, es folgten Tschechen mit 23, die Polen mit 17,8 und die Ruthenen mit 12,6 Prozent. In Königreich hatten die Magyaren mit 48,1 Prozent die beinahe absolute Majorität, es folgten die Rumänen mit 14,1 und die Deutschen mit 9,8 Prozent. 5
Österreich-Ungarn war weder ein Bundesstaat, noch eine Staatenbund, es gab auch keinen übergeordneten Gesamtstaat, noch waren die beiden Reichteile souverän. Beide Teilstaaten hatten eigene Parlamente und eine eigene Innenpolitik. Lediglich die Außenpolitik, das Kriegswesen und die Finanzen für diese Bereiche wurden als „pragmatisch gemeinsame Angelegenheiten“ weiter zentral gehandhabt. Für diese Bereiche gab es drei gemeinsame Minister. Daneben wurden Staatsschulden, Handel, Geldwesen, Zölle, Transportfragen sowie indirekte Besteuerung als „paktiert gemeinsame Angelegenheiten“ angesehen. Es gab drei Regierungen, eine österreichische, eine ungarische und eben den gemeinsamen Ministerrat.
2 Rauscher 1997, S.13-14.
3 Rauscher 1997, S.14.
4 Bérenger, Jean: Die Geschichte des Habsburgerreiches: 1273 bis 1918, aus dem Franz. übers. von Marie
Therese Pitner, Wien/Köln/Weimar 1995, S.665-667.
5 Rauscher 1997, S.14.
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Der gemeinsame Ministerrat setzte sich aus den drei k.u.k. Ministern zusammen sowie dem österreichischen und ungarischen Ministerpräsidenten. Die Ungarn sahen den Ausgleich in erster Linie als einen Vertrag zwischen dem König und den Ländern der Stephanskrone, deshalb ließ sich Franz Joseph am 8.06. in Buda zum König von Ungarn krönen. 6
Es gab bis dato eine lange föderative Tradition: Schon der Staat, der 1526 aus dem Zusammengehen der Habsburger Erblande, der Königreiche Ungarn und Böhmen entstanden war, entsprach einer Konföderation. Jedes Land konnte seine Einzigartigkeit und seine Autonomie beibehalten. Die Grundlage des Kaisertums war, mit Ausnahme von Galizien 1772 und Bosnien-Herzegowina 1878/1908, nie die militärische Okkupation, es handelte sich immer um eine freiwillige Vereinigung, die auf einem Vertrag basierte zwischen einer ständigen Nation, wie etwa der tschechischen und der ungarischen und dem habsburgischen Monarchen. Von einem zentralistischen Reich sprechen wir eigentlich nur im Zeitraum zwischen 1849 und 1859. 7 Mit dem Ausgleich hatten Deutsche und Ungarn im Reich jedoch ihre Vormachtsstellung zementiert und damit diese alte Tradition gebrochen, somit waren Spannungen der Nationalitäten unvermeidlich geworden.
1.2 Die Nationalitätenfrage
1.2.1 Die Positionen der Nationalitäten und die Reaktionen auf den Ausgleich Der Ausgleich war ein Konstrukt, welches den Interessen der führenden Schichten und Nationalitäten des Reichs entsprach, nämlich den Deutschen und Ungarn. Die anderen zwölf Nationalitäten des Reichs wurden nun auf der einen Seite von der deutschen und auf der anderen Seite von der ungarischen Volksgruppe beherrscht. Die anderen Völker standen dem Ausgleich sehr kritisch gegenüber. Das Bündnis entfremdete vor allem die Slawen von der Donaumonarchie. Sie machten 1867 fast die Hälfte der gesamten Einwohner aus. Als 1908 Bosnien und die Herzegowina annektiert wurden, stellten sie sogar mehr als 50 Prozent. 8 Vor allem die Tschechen ärgerte der Ausgleich. Im Jahr 1871 hatte sich Frans Joseph nicht wie versprochen zum König Böhmens krönen lassen. „Diesen Fauxpas verziehen sie ihm nie.“ Die Tschechen schlossen daraus, dass er die Regierung unter dem Einfluss der Deutschen und der Ungarn ablehnte, die traditionelle föderale Struktur der Donaumonarchie wieder herzustellen. 9 Im österreichischen Reichsrat etwa hatte die deutschliberale
6 Rauscher 1997, S.14.
7 Bérenger 1995, S.659.
8 Rauscher 1997, S.15.
9 Bérenger 1995, S.670-671.
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Zweidrittelmehrheit die Ausgleichsgesetze gegen die größtenteils slawische Opposition durchgeboxt. Die Deutschen erhielten sich ihre Vorrechte in Zisleithanien und erließen nun Verfassungsgesetze, die nur den deutschen Vorstellungen von Freiheitsgesetzen genügten. Die verabschiedete Dezemberverfassung von 1867 hatte grundlegende Schwächen: Das ganze Verfassungsleben hing von der Gunst des Monarchen ab, der Kaiser konnte das Parlament vertagen oder gleich auflösen und dann mit der Hilfe von Notverordnungen regieren. Die nichtdeutschen und nichtungarischen Minderheiten fühlten sich in ihren Rechten krass beschnitten. Der tschechische Politiker und Gelehrte Frantiśek Palacký weissagte schon 1848:
„Der Tag, an dem der Dualismus proklamiert werden wird, wird unvermeidlich auch
die Geburtsstunde des Panslawismus in seiner unerfreulichsten Erscheinungsform
sein. Die Väter des Dualismus selbst werden seine Paten sein. Wir Slawen werden den
Dualimus mit tiefer Trauer, aber ohne Angst zur Kenntnis nehmen. Wir haben vor
Österreich existiert und wir werden sein Ende überleben.“ 10
Bei den Polen und den Ruthenen, also den im Staate lebenden Ukrainern, war die Reaktion nicht ganz so aggressiv, wie bei den Tschechen. Sie sahen ja im Osten, was ihren Brüdern von den von Panslawismus träumenden autokratischen Russen blühte. Doch gab es für viele Nationen der Donaumonarchie Anziehungspunkte zu angrenzenden Nationalstaaten. So standen etwa die österreichischen Altdeutschen unter Georg Ritter von Schönerer für einen Anschluss der deutschen Gebiete an das Deutsche Reich ein. Die italienische Irredenta-Bewegung wollte den Anschluss der italienisch sprechenden Gebiete an Italien abschließen. Auch zwischen den kroatischen Gebieten und den Serben entwickelte sich ein gutes Verhältnis, wodurch es zu Gedanken an einen gemeinsamen Staat kam. Schließlich wollten auch die Verbände der Rumänen Siebenbürgens die Vereinigung mit ihrem Mutterland. Franz Joseph war sich des Unmuts bewusst. Er hatte sich bewusst für den Dualismus entschieden, denn er war der Ansicht, dass er es nie allen Nationalitäten Recht machen konnte und deshalb musste er sich auf die stärksten Nationalitäten stützen und das waren für ihn die Deutschen und Ungarn. 11 Ein wichtiger Punkt, der den Konflikt der Nationalitäten schürte, war das fehlende allgemeine Wahlrecht sowohl im Kaiserreich wie auch im Königreich. 12
10 Rauscher 1997, S.15.
11 Rauscher 1997, S.16.
12 Bérenger 1995, S.662.
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1.2.2 Transleithnien
Für den Nationalitätenkonflikt innerhalb Österreich-Ungarns waren die Magyaren ein ganz entscheidender Faktor, denn sie gingen gegenüber den Minderheiten in Transleithanien sehr viel aggressiver und geschlossener vor, als die Deutschen im westlichen Reichsteil. Nach dem Regierungsantritt von Graf Kálmán Tisza 1875 entstanden zwei gegensätzliche nationalitätenpolitischen Prinzipien: „In Ungarn wurde ein Nationalstaat mit minderberechtigten, Zisleithanien ein Staat mit gleichberechtigten Ethnien angestrebt.“ 13 Frans Joseph hatte die historische Führungsrolle der Magyaren im Osten mit seinem Krönungseid zementiert, demnach er verpflichtet war, „die politische Einheit aller zu Stephanskrone gehörigen Länder zu wahren.“ Nach der Krönung zum König hatte er also nicht mehr die Möglichkeit einzugreifen, um etwa mit Kroaten, Rumänen und Slowenen ähnliche Abmachungen zu treffen, wie mit den Magyaren. Sie waren auf sich gestellt. 14
Die Ungarn fühlten sich als ein Herrenvolk, sie sahen Transleithanien als ihr geschlossenes historisches Königreich an. Sie gaben daher den Serben, den Slowaken, den Rumänen und Ruthenen, trotz eines eigentlich liberalen Nationalitätengesetzes, keine Möglichkeit der politischen und nationalen Mitbestimmung. Gerade die Ruthenen und Slowaken sah man als „Volkstämme ohne historisch-politische Identität.“ Die Ungarn stützen sich auf ein ungleiches Wahlsystem, sie waren im Reichstag mit 90 Prozent vertreten und übten eine ungehemmte hegemoniale Politik aus. 15 Der Adel wollte sein Machtmonopol unbedingt behalten, die breite Masse der Arbeitnehmer und Nationalitäten wollte man nicht teilhaben lassen. Bis 1918 hielt sich in Ungarn das Kurienwahlrecht, erst dann wurde der männlichen Bevölkerung das allgemeine Wahlrecht zugestanden. 16 Man versuchte, die anderen Nationalitäten durch grobe Benachteiligungen und Polizeiterror dazu zu bringen, ihre ethnische Zugehörigkeit aufzugeben. 17 Im Jahr 1897 wurde etwa ein Gesetz erlassen, nachdem alle Gemeinden und Orte ausschließlich magyarische Namen bekommen sollten, dies führte vor allem bei Deutschen und Rumänen zu offenem Widerstand. 18 Die anderen Nationalitäten sollten sich einzig und allein zum Magyarentum bekennen, ihre alte Nationalität sollte bedeutungslos werden. Nur wer diese Assimilation über sich ergehen ließ, wurde mit einem ungarischen Bürger gleichgestellt. Im Jahr 1868 schlossen die Magyaren lediglich mit Kroatien-Slowenien
13 Weber, Matthias: Ein Modell für Europa?, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 96, Heft 11, S.666.
14 Hürten, Heinz: Die Epoche der Nationalstaaten und der Erste Weltkrieg, Stuttgart 1981, S.29.
15 Rauscher 1997, S.16.
16 Bérenger 1995, S.663.
17 Rauscher 1997, S.16-17.
18 Weber 1996, S.666.
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einen eigenen Ausgleich, jedoch gestand man ihnen damit nur eine streng von Budapest aus regulierte, sehr begrenzte innere Autonomie zu, die die Völker so nicht zufrieden stellte. 19
1.2.3 Zisleithanien
In Zisleithanien verfuhren die Deutschen nicht so deutlich hegemonial, denn hier gab es auch andere Vorraussetzungen. Im Kaiserreich gab es mehrere Nationalitäten, die Angehörige historischer Nationalstaaten waren. Das Gebilde Zisleithanien hatte im Unterschied zu Transleithanien auch keine wirkliche geschichtliche Tradition. Man musste mit den 15 Kronländern und 17 Parlamenten ganz anders umgehen. Die Polen waren loyal gegenüber der Monarchie, sie betrachteten die Krone als Verteidiger ihrer Interessen. Vor allem die Unterdrückung der Bürger in russischen Kongresspolen verstärkte diese Beziehungen. Die Führer der österreichischen Polen arrangierten sich höchst erfolgreich in Wien, man erreichte eine gewisse Selbstverwaltung in Galizien und man war auch in wichtigen Funktionen am Hof des Kaisers vertreten. Jedoch wurde diese exponierte Stellung der Polen Galiziens z. B. bei der Amtssprache, der Unterrichts- und Kulturpolitik auf Kosten der armen und nicht so privilegierten Ruthenen erreicht. Die Polen unterdrückten diesen Bevölkerungsteil. 20 Das Beispiel verdeutlicht jedoch die Komplexität des Nationalitätenproblems in der Monarchie, die Reduzierung auf die Formel „Die Deutschen und die Ungarn unterdrückten die slawischen Nationalitäten“ geht nicht auf. „Auf den verschiedenen Ebenen gab es unterschiedliche Formen von Benachteilung und Unterdrückung - jeder war jedes Feind, keine der Nationalitäten gönnte der anderen irgendeinen, wenn auch noch so geringen Vorteil.“ 21 Die erste liberale Verfassung von 1867 proklamierte ja eigentlich „die Gleichheit aller ethnischen Gruppen vor dem Gesetz.“ Jedoch wurde diese Gleichheit nicht genau definiert und auch nicht die Art ihrer Anerkennung genannt, dies führte zu langen Streitigkeiten in der praktischen Umsetzung und Auslegung. Lediglich die Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer 1906 im Reich kann noch als ein Erfolg für das demokratischen Miteinanders der Nationalitäten gesehen werden. 22
Der entscheidende Konflikt der westlichen Reichshälfte spielte sich zwischen den Tschechen und den Deutschen ab. Die Tschechen blühten wirtschaftlich und sozial auf, sie forderten einen föderativen Staatsaufbau, Gleichberechtigung ihrer Sprache und noch dazu die
19 Rauscher 1997, S.16-17.
20 Rauscher 1997, S.17.
21 Vocelka, Karl: Geschichte Österreichs: Kultur - Gesellschaft - Politik, Köln 2000, S.238.
22 Bérenger 1995, S.662.
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