Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Europäische Zusammenarbeit in der europäischen Bildung 2
2.1 Von Bologna 1999 bis Maastricht 2004 2
2.2 Das EUROPASS- Rahmenkonzept 2
3. Der europäische Qualifikationsrahmen (EQR) 3
3.1 Definition und Begriffsabgrenzung des Qualifikationsrahmens 4
3.2 Ziele, Funktionen und Kernelemente des europäischen
Qualifikationsrahmens 4
3.3 Das Europäische Credit System für die Berufsbildung (ECVET) 6
3.4 Die nationalen Qualifikationsrahmen 7
4. Kritische Betrachtung der neuen Konzepte 8
5. Schlussbetrachtung 9
Literaturverzeichnis II
1. Einleitung
Durch die immer fortschreitende Globalisierung ist es notwendig, dass die europäische Union (EU) einen gemeinsamen Rahmen bezüglich der beruflichen Qualifikationen der europäischen Bürger findet. Anders gesagt möchte man eine einheitliche Beschreibung von beruflichen Kompetenzen finden. Hierzu hat man auf europäischer Ebene den europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) entwickelt und eingeführt. Er soll dazu dienen, die Transparenz von Qualifikationen zu verbessern und die Mobilität des europäischen Arbeitsmarktes zu erhöhen.
Neben dem EQR hat man noch ein europäisches Credit System zur Berufsbildung (ECVET-System) entwickelt. In diesem System werden verschiedenen Qualifikationen Leistungspunkte zugeordnet, so dass die Qualifikationen international vergleichbar sind. Aufgrund des EQR und EVCET hat auch Deutschland einen eigenen Qualifikationsrahmen, den DQR entwickelt. Dieser ziehlt speziell auf die Sach-, Sozial-, Selbst- und Handlungskompetenzen ab, die im Laufe der Jahre immer wichtiger für die berufliche Bildung geworden sind.
Ziel der Arbeit soll es also sein zur ermitteln inwieweit der EQR, das EVCET und die NQR (nationale Qualifikationsrahmen) ihre Ziele verwirklichen können und welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf die einzelne Staaten der EU haben werden. Um dieses zu erarbeiten soll in einem ersten Abschnitt die europäische Zusammenarbeit in Bezug auf die Bildung ab dem Prozess von Bologna 1999 dargestellt werden. Außerdem soll in diesem ersten Block auch der EUROPASS, welcher als Vorüberlegung zum EQR gilt, erörtert werden.
In einem zweiten Abschnitt wird dann auf den europäischen Qualifikationsrahmen im Allgemeinen eingegangen. Hierbei erscheint es als notwendig zunächst den Begriff des Qualifikationsrahmens zu erklären. Anschließend werden die Ziele, die Funktionsweise und die Kernelemente des EQF dargestellt und erörtert. Außerdem wird das europäische Credit System zur Berufsbildung analysiert. Hierbei werden speziell die technischen Regelungen und die Einführungsmaßnahmen des Systems betrachtet. Schließlich sollen die nationalen Qualifikationsrahmen, insb. der Deutsche Qualifikationsrahmen, der aus dem EQR entwickelt wurde, erklärt werden.
In einem letzten Abschnitt werden die Konzepte noch einmal kritisch betrachtet und Vor- und Nachteile für einzelne Staaten, Individuen und Unternehmen herausgearbeitet. Schließlich werden die wichtigsten Argumente in einer Schlussbetrachtung zusammengefasst und das Ergebnis der Arbeit noch einmal kurz erörtert.
1
2. Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung
Die europäische Zusammenarbeit in der der beruflichen Bildung begann eigentlich erst mit der Schaffung eines gemeinsamen europäische Hochschulraumes 1999. Doch seitdem ist man stetig dabei die berufliche Bildung auf ein gemeinsames hohes Niveau zu bringen. Auch für Deutschland steht die berufsbildungspolitische Zusammenarbeit mit Europa im Vordergrund. (Vgl. Berufsbildungsbericht 2006, S. 318).
2.1 Von Bologna 1999 bis Maastricht 2004
Ein wichtiges Datum für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung ist der Prozess in Bologna 1999. Bei diesem Prozess schuf man ein gemeinsames europäisches Hochschulsystem. Ein Jahr später entschied der europäische Rat in Lissabon über die Entwicklung Europas zu einem dynamischen und wissensbasierten Wirtschaftsraum bis 2010. Außerdem stand auch in Stockholm 2001 die Frage nach den gemeinsamen Zielen für die allgemeine und berufliche Bildung auf der Tagesordnung. (Vgl. Le Mouillour 2007). Die Kooperation in der beruflichen Bildung hat seit 2002 insbesondere durch die Brügge-Kopenhagen-Initiative eine neue Qualität erreicht. Man wollte zum einem die europäische Bildungssysteme öffnen und zum anderen wollte man eine verstärkte Zusammenarbeit in der berufliche Bildung haben. (Vgl. Berufsbildungsbericht 2006, S. 318). Verwirklicht wurden die bisher genannten Projekte dann durch den Prozess von Maastricht und Kopenhagen 2004. „Die von den Bildungsministern aus 32 europäischen Staaten im Maastricht-Kommuniqué 2004 unterstrichenen Zielsetzungen der Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung in Europa, der stärkeren Verknüpfung von beruflicher Bildung mit dem Arbeitsmarkt und der erforderlichen stärkeren Durchlässigkeit zum Hochschulbereich wurden weiter verfolgt.“ (Berufsbildungsbericht 2006, S. 320).
Um die Transparenz, Anrechenbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen in Europa zu stärken entwickelte man den sogenannten EUROPASS. Neben diesem Konzept schuf man außerdem noch den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) und ein europäisches Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET). (Vgl. Berufsbildungsbericht 2006, S. 320).
2.2 Das EUROPASS- Rahmenkonzept
Die Einführung des EUROPASS- Rahmenkonzeptes geschah am 1. Januar 2005. Im Mittelpunkt steht die Transparenz für Qualifikationen und Kompetenzen. Des Weiteren soll der EUROPASS die Mobilität in Europa erhöhen. In Folge dessen können EU-Bürger alle ihre Leistungen in allen Ländern der EU anerkennen lassen. Jener EUROPASS besteht aus
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Arbeit zitieren:
Juliane Müller, 2008, Der Europäische Qualifikationsrahmen, München, GRIN Verlag GmbH
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