Executive Summary I
EXECUTIVE SUMMARY
Das vorliegende Assignment ist im Bereich des Business Laws angesiedelt und thematisiert im Schwerpunkt das Markenrecht in Deutschland.
Ziel dieser Arbeit ist es, das Markenrecht in seinen Grundzügen zu beschreiben und das Verfahren zur Erlangung von Markenschutz gemäß § 4 MarkenG vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) darzustellen.
Dazu ist diese Arbeit methodisch in sieben Kapitel untergliedert. Der Begriff der Marke wurde bereits im 17. Jahrhundert verwendet und ist 1874 durch das „deutsche Gesetz über den Schutz der Marke“ erstmalig gesetzlich verankert worden. Von diesem Zeitpunkt an folgten viele Änderungen und Erweiterungen, wie z.B. das „Gesetz zum Schutz der Warenbezeichung“ im Jahre 1894 oder das „Warenzeichengesetz“ im Jahre 1936, was die zunehmende Bedeutung des Markenschutzes widerspiegelte. Im Jahr 1995 wurde dann das „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (MarkenG) verabschiedet, welches bis heute Gültigkeit hat.
Wird von einer Marke gesprochen, so lassen sich unterschiedliche schutzfähige Markenrechte nach dem MarkenG unterscheiden. Diese können neben den klassischen Wort- und Bildmarken, auch Farbmarken, wie z.B. das Magenta der Firma Telekom, aber auch Hör- oder Zahlmarken sein.
Für die Erlangung von Markenschutz sieht das Deutsche MarkenG drei Wege vor. So kann neben der formellen Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt, auch durch Verkehrsdurchsetzung oder durch die notorische Bekanntheit Markenschutz entstehen.
Dabei ist das Verfahren zur Registrierung einer Marke beim DPMA hoch standardisiert. Beginnend mit einigen Vorüberlegungen des Markenanmelders, wie dem Markennamen
Executive Summary II
oder der Markenart, sollte vor der Anmeldung eine Markenrecherche durchgeführt werden. Mit der Einreichung des Anmeldeformulars beginnt der formale Akt der Markenregistrierung. Das DPMA prüft sodann den Antrag auf formale Fehler sowie auf das Vorhandensein von absoluten Schutzhindernissen. Treten keine Beanstandungen auf, wird die Marke eingetragen und veröffentlicht. Gerade im Rahmen der Markenregistrierung sind Widerspruchsfristen, sowie die Dauer des Markenschutzes, aber auch eventuelle Folgen von Markenrechtsverletzungen von entscheidender Bedeutung.
Das Europäische Markrecht ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem Markenrecht auf Bundesebene. Zu den wichtigsten Unterschieden zählen unter anderem der Wegfall der Verkehrsgeltung oder aber die Einführung der so genannten Agentenmarke.
Im abschließenden Kapitel 7 werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und es wird ein Ausblick auf die Entwicklung des Markenrechts gegeben.
Inhaltsverzeichnis III
INHALTSVERZEICHNIS
EXECUTIVE SUMMARY I
INHALTSVERZEICHNIS III
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS V
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VI
TABELLENVERZEICHNIS VII
1 EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK 1
2 GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DES DEUTSCHEN MARKENRECHTS 3
3 MARKENRECHTE IM ÜBERBLICK 6
3.1 Wortmarken, Buchstaben und Zahlen 6
3.2 Bildmarken 7
3.3 Farbmarken 7
3.4 Sonstige Markenformen 8
4 ENTSTEHUNG VON MARKENSCHUTZ 9
4.1 Markenschutz durch Eintragung. 9
4.2 Markenschutz durch Verkehrsgeltung 9
4.3 Markenschutz durch notorische Bekanntheit 10
5 DAS MARKENREGISTRIERUNGSVERFAHREN 11
5.1 Markenrecherche 12
5.2 Markenanmeldung 13
5.3 Prüfung durch das DPMA 15
5.4 Eintragung und Veröffentlichung 16
5.5 Widerspruchsverfahren. 17
5.6 Schutzdauer und Verlängerung 17
5.7 Rechtsfolgen 18
5.7.1 Unterlassungsanspruch 18
5.7.2 Schadensersatz 18
5.7.3 Vernichtung gekennzeichneter Ware 19
Inhaltsverzeichnis IV
5.7.4 Auskunftsanspruch über Herkunft / Vertrieb 19
5.7.5 Antrag auf Warenbeschlagnahme 19
6 DAS EUROPÄISCHE MARKENRECHT 20
7 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 21
ANHANG A VII
LITERATURVERZEICHNIS VIII
IT-MCHECKLIST X
Abkürzungsverzeichnis V
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Art. Artikel DPMA Deutsches Patent- und Markenamt EU Europäischen Union EuGH Europäischer Gerichtshof f. folgend ff. folgende GBR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GMV Gemeinschaftsmarkenverordnung HABM Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt MarkenG Markengesetz MBA Master of Business Administration MSchG Markenschutzgesetz Nr. Nummer PVÜ Pariser Verbandsübereinkunft S. Seite u. a. unter anderen UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Vgl. Vergleiche WbzG Warenbezeichnungsgesetz WIPO World Intellectual Property Organisation WZG Warenzeichengesetz
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Beispiele verschiedener Markenarten
Abbildung 2: Das Markenregistrierungsverfahren
Abbildung 3: Markenanmeldeformular
Tabellenverzeichnis VII
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Internetportale für Markenrecherchen 13
Tabelle 2: Anmeldegebühr für Marken beim DPMA 15
Tabelle 3: Verlängerungsgebühr für Marken beim DPMA 17
Einführung in die Thematik 1
1 EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK
Das Konsumverhalten von Verbrauchern auf internationalen Märkten ist geprägt von einem ständig steigenden Markenbewusstsein als einer direkten Folge eines immer unüberschaubareren Angebotes an Produkten und Dienstleistungen. Ein Unternehmen, das über kein Firmenlogo oder über qualitativ hochwertige Markenprodukte verfügt und diese in geeigneter Weise kommuniziert, hat kaum eine Chance, im nationalen und internationalen Wettbewerb zu bestehen 1 . Denn die Marke, vormals Warenzeichen genannt, ist eines der wichtigsten Kommunikationsmittel für die Vermarktung eines Produktes. Schließlich steht sie für die Qualität und das Image eines Anbieters und differenziert seine Produkte vom Wettbewerb 2 .
Die Marke ist neben dem Patent und dem Design eines von drei gewerblichen Schutzrechten in Deutschland. Das deutsche bzw. internationale Markenrecht und insbesondere die Eintragung einer Marke tragen dazu bei, die Rechte des Markenrechtsinhabers und das damit verbundene wirtschaftliche Potenzial zu sichern und die Marke sowie getätigte Investitionen in den Aufbau selbiger vor Missbrauch zu schützen 3 .
Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, das Deutsche Markenrecht in seinen Grundzügen zu beschreiben. Es wird der Frage nachgegangen, was unter einer Marke zu verstehen ist und wie Markenschutz in Deutschland erlangt werden kann. Gleichzeitig wird das Verfahren zur Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt exemplarisch dargestellt.
Es sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass aus nachvollziehbaren Gründen dieses Assignment nur einen ersten Einblick in die Thematik des Deutschen Markenrechts
1 Vgl. Marx (2007), S. V.
2 Vgl. Winkhaus (2007), S. 1.
3 Vgl. Nave (2004), S. 23.; Winkhaus (2007), S. 1.
Arbeit zitieren:
Dennis Ducke, Gabor Ivanyi, 2008, Markenrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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