2
Inhaltsverzeichnis
A. Abkürzungsverzeichnis 3
B. Einleitung 4
C. Allgemeines 5
I. Was ist eine elektronische Auktion? 5
II. Ablauf der elektronischen Auktion 5
D. Rechtliche Rahmenbedingungen 7
I. Zulässigkeit nach europäischem Vergaberecht 7
1. Allgemeines 7
2. Vorschriften im Rahmen der Bekanntmachung 8
3. Informationen für Bieter 8
4. Umsetzungsfrist 9
II. Zulässigkeit in Deutschland 9
1. Allgemeines 9
2. Geltung der europäischen Richtlinie in Deutschland 10
3. Zulässigkeit nach deutschem Vergaberecht 11
4. Inverse Auktionen im Rahmen der Freihändigen
Vergabe 12
III. Regierungsentwurf GWB und VgV 12
IV. Experimentierklausel 13
1. Gründung einer Arbeitsgruppe 13
2. Ziel der Experimentierklausel 14
3. Aussagefähigkeit 14
4. Ergebnis 14
V. Voraussetzungen der inversen Auktion 15
1. Allgemein 15
2. Voraussetzungen. 15
E. Wirtschaftslichkeitserwägungen 16
I. Eingnung für bestimmte Bereiche 16
II. Vor- und Nachteile elektronischer Auktionen 17
III. Bisherige Erfahrungen 17
F. Erwartungen 18
G Literaturverzeichnis 19
A. Abkürzungsverzeichnis
a.A. andere Ansicht Art. Artikel BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BMWi Bundesministerium für Wirtschaft Und Technologie bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise d.h. das heißt EU Europäische Union EGV EG-Vertrag EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht f. folgende GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Mrd. Milliarden NJW Neue Juristische Wochenschrift Nr. Nummer NZBau Neue Zeitschrift für Baurecht Rdn. Randnummer RL Richtlinie S. Seite vgl. vergleiche VgV Vergabeverordnung VOB Verdingungsordnung für Bauleis tungen VOF Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen VOL Verdingungsordnung für Leistungen z.B. zum Beispiel
B. Einleitung
Die elektronische Vergabe von Aufträgen gewinnt im Informationszeitalter zunehmend an Bedeutung. Im Bereich der elektronischen Vergabe werden immer neue Verfahrensarten erprobt, die zum größten Teil das Ziel verfolgen, Kosten für die öffentliche Hand einzusparen. Eines dieser Verfahren stellt die elektronische Auktion dar. Bei ihr handelt es sich um eine Technik, die sich in Zukunft noch stärker verbreiten wird, und zu der deshalb erst vor kurzer Zeit Regelungen im Gemeinschaftsrecht der Europäischen Gemeinschaft getroffen wurden. 1 Insofern kann dem Thema eine hohe Aktualität beigemessen werden. Durch die Durchführung von elektronischen Auktionen sollen sich Einspareffekte von etwa 5 % im Verhältnis zum bisherigen Einkaufspreis ergeben. Da sich etwa 10 ± 15 % des Beschaffungsvolumens der öffentlichen Hand 2 für diese Art der Auktion eignen, ergibt sich ein Einsparpotential von rund 1 ± 1,5 Mrd. Euro bei der Anwendung dieses Verfahrens. 3 Im Folgenden soll insbesondere auf rechtliche Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Aspekte des Themas eingegangen werden, auf ausführliche Erläuterungen zur technischen Durchführbarkeit einer elektronischen Auktion soll hingegen aufgrund des begrenzten Umfanges der Arbeit verzichtet werden.
1 RL 2004/18/EG Art. 54; RL 2004/17/EG Art. 56
2 Das gesamte Beschaffungsvolumen beträgt etwa 250 Mrd. Euro
3 Erfahrungsbericht des BMWA, S. 5 f.
C. Allgemeines
I. Was ist eine elektronische Auktion?
Eine elektronische Auktion stellt im Rahmen des Vergabeprozesses kein eigenes Vergabeverfahren, sondern lediglich eine neue Methode zur Preisbildung dar, die innerhalb der bekannten Vergabeverfahren 4 durchgeführt werden kann. 5 Die Preisbildung erfolgt durch eine inverse Auktion, also eine Abwärtsversteigerung. 6 Die Bieter korrigieren ihre Angebotspreise in verschiedenen Verfahrensschritten nach unten, sodass letztendlich der Bieter, der das preislich bzw. wirtschaftlich günstigste Angebot abgibt, den Zuschlag erhält. 7
II. Ablauf der elektronischen Auktion
Im Vorfeld einer elektronischen Auktion erfolgt üblicherweise im Internet eine Ausschreibung, um einen Marktüberblick über Anbieter und deren Standardpreise zu erhalten. Dies ist insbesondere bei fehlender Markttransparenz anzunehmen. 8 Die interessierten Bieter reichen ein erstes Angebot ein, welches vollständig evaluiert wird. Diese Evaluierung erfolgt an-hand der zuvor bekanntgemachten Zuschlagskriterien. 9 Neben dem Preis können nach Art. 53 Abs. 1 a der RL 2004/18/EG auch andere Komponenten, wie z.B. Qualität oder Lieferzeitpunkt als Zuschlagskriterien in Betracht kommen, sofern der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot entfallen soll.
4 vgl. S. 15 dieser Arbeit
5 Leinemann/Maibaum, Die VOB 2002, S. 285
6 Noch, Vergaberecht kompakt, S. 137
7 Leinemann/Maibaum, Die VOB 2002, S. 285
8 Abschlussbericht des BMWi, S. 12
9 Knauff, EuZW 2004, 141, 142
Die Kriterien und ihre Gewichtung müssen den Bietern in Form einer mathematischen Formel bekannt gegeben werden. So können die Bieter die für sie ökonomischste Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten, auswählen, da sie ihr Angebot sowohl preislich als auch qualitativ verbessern können. 10
Das Angebot wird demnach aufgeteilt in zwei Willenserklärungen. Die eine Erklärung präzisiert Art und Umfang der Leistung, die andere enthält lediglich den Preis. Durch ein Auktionsgebot kann so die Erklärung über den Preis zurückgezogen werden ohne dass die Erklärung über Art und Umfang dadurch berührt wird. 11 Die neuen Angebote werden nun automatisch bewertet. Die eigentliche Auktion kann in mehreren Phasen erfolgen, 12 sodass der aktuelle Preis mit jeder Phase weiter nach unten korrigiert wird.
Zur Beendigung der Auktion sind nach Art. 54 Abs. 7 der RL 2004/18/EG mehrere Möglichkeiten vorgesehen: der öffentliche Auftraggeber kann die Auktion entweder zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt beenden oder er kann sie beenden, wenn innerhalb einer vorher bestimmten Frist kein Angebot mehr eingeht. Auch kann die Auktion beendet werden, wenn die festgelegte Anzahl von Auktionsphasen durchgeführt wurde.
Nach Abschluss der Auktion erteilt der Auftraggeber den Zuschlag gemäß Art. 54 Abs. 8 entsprechend der Kriterien des Art. 53 Abs. 1, also entweder an das preislich oder das wirtschaftlich günstigste Angebot, wobei in der Praxis das preislich günstigste Angebot wesentlich einfacher zu ermitteln sein dürfte.
10 Müller/Ernst, NJW 2004 Heft 25, 1768, 1772
11 Abschlussbericht des BMWi , S. 94
12 Vergaberecht 2006/Bischoff; § 21 VgV Rdn. 6
D. Rechtliche Rahmenbedingungen
I. Zulässigkeit nach europäischem Vergaberecht
1. Allgemeines
Aufgrund der Anpassung des europäischen Vergaberechts an die Erfordernisse des Informationszeitalters wurde die Möglichkeit einer elektronischen Auktion in den europäischen Vergaberichtlinien 13 vorgesehen. Im ursprünglichen Richtlinienvorschlag der Kommission war die elektronische Auktion noch nicht enthalten, sie wurde erst auf Vorschlag des europäischen Parlaments aufgenommen. 14 Da sich Sektoren- XQGNODVVLVFKH5LFKWOLQLHLP3XQNWÄHOHNWUo-QLVFKH$XNWLRQHQ³$UWE]ZQLFKWXQWHUVFKHLGHQZLUG im Folgenden nicht zwischen Aufträgen, die dem Sektorenbereich unterfallen und solchen, für die die Richtlinie 2004/18/EG gilt, differenziert.
Europarechtlich wird festgestellt, dass elektronische Auktionen stets unter Beachtung der Grundsätze Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz ablaufen müssen. 15 Diese Grundsätze sind im deutschen Vergaberecht ebenfalls verankert, 16 weshalb sich hier (zumindest oberhalb der Schwellenwerte) keine Probleme bei der Umsetzung ergeben sollten.
Der allgemeine Vergabegrundsatz der Vertraulichkeit wird in der RL 2004/18/EG in Art. 6 ebenfalls benannt. Auch der Wettbewerbsgrundsatz, der in Deutschland in § 97 Abs. 1 GWB statuiert ist, findet in Art. 54 der Vergabekoordi-
13 RL2004/17/EG für den Sektorenbereich; RL 2004/18/EG für den klas-
sischen Bereich
14 Rechten, NZBau 2004 Heft 7, 366, 370
15 RL 2004/18/EG, Erwägungsgrund 14
16 Erfahrungsbericht des BMWA, S. 27
Arbeit zitieren:
Daniel Wischemann, 2006, Elektronische Auktionen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Daniel Wischemann's Text Elektronische Auktionen ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Daniel Wischemann hat den Text Elektronische Auktionen veröffentlicht
Daniel Wischemann hat einen neuen Text hochgeladen
Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen
Verfassungsrecht, Kommunalrech...
Johannes Dietlein, Martin Burgi, Johannes Hellermann
Perspektiven des Öffentlichen Rechts
Festgabe 50 Jahre Assistentent...
Marcel Dalibor, Konrad Lachmayer, Alexander Peters, Florian Gröblinghoff, Franziska Kruse, Alfred G. Debus
Die Anfänge des öffentlichen Rechts, 3 / Gli inizi del diritto pubblic...
Auf dem Weg zur Etablierung de...
Gerhard Dilcher, Diego Quaglioni
Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Sonderausgabe
Weimarer Republik und National...
Michael Stolleis
Das Öffentliche Recht für Wirtschaftswissenschaftler
Ein klausurorientiertes Lehrbu...
Dietrich Loll, Harald Schütt
Existenzsicherung im Öffentlichen Recht
Minimum - Grundlagen - Förderu...
Walter Georg Leisner
Verfassungsrecht, Kommunalrech...
Ulrich Becker, Dirk Heckmann, Bernhard Kempen, Gerrit Manssen
0 Kommentare