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Inhaltsverzeichnis 2-6
Vorwort 7-8
Teil I 9-38
1. Einleitung und allgemeine Grundlagen von Kosten-Nutzen-Analysen
1.1 Die Bedeutung von Energie für unsere Volkswirtschaft
1.2 Konjunkturelle Arbeitslosigkeit und Inflation versus nichtkonjunkturelle
Arbeitslosigkeit und Inflation
1.3 Exkurs: Theorie kollektiver Entscheidungen (Public Choice Theorie)
1.3.1 Public-Choice-Theorie, regionale Aspekte und Förderbeispiele
1.3.2 Konstitutionelle Lösungsvorschläge
Teil II 39-71
2. Ziele
2.1 Einleitende Bemerkungen
2.1.1 Pareto -Kriterium, maximale Zahlungsbereitschaft und Mindestentschädigung
2.2 Erhöhung des Volkseinkommens
2.3 Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen
2.4 Steuereinnahmen
2.5 Externe Nutzen durch Wissenstransfer zwischen öffentlichen
Wissenschaftseinrichtungen und regionalen Unternehmen als interaktiver Prozess
und Klimaschutz
2.5.1 Externe Nutzen (Reputationsgewinn) durch Wissenstransfer zwischen
öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen und regionalen Unternehmen
2
2.5.2 Externe Nutzen durch verbesserten Klimaschutz 2.6 Neoklassisch-monetaristischer und postkeynesianischer Ansatz in der Stabilisierungspolitik 2.6.1. Öffentliche Güter und externe Effekte
2.6.1.1 Instrumente zur Korrektur bzw. Internalisierung externer Effekte
2.6.1.1.1 „Staatliche“ Instrumente
2.6.1.1.1.1 Abgaben/Steuern (Pigou-Steuer und Standard-Preis-Ansatz) 2.6.1.1.1.2 Subventionen 2.6.1.1.1.3 Gebote und Verbote
2.6.1.1.2 Marktliche Instrumente zur Korrektur externer Effekte 2.6.1.1.2.1 „Coase-Theorem“ (private Verhandlungslösung) 2.6.1.1.2.2 Zertifikate (handelbare Schädigungsrechte)
3. Grundannahmen
3.1 Wertschöpfungsquoten
3.1.1 Wertschöpfungsquote für den Umsatz im Baugewerbe 3.1.2 Wertschöpfungsquote für den Umsatz im Anlagen- und Maschinenbau 3.1.3 Wertschöpfungsquote für den Umsatz in der Gesamtwirtschaft
3.2 Multiplikator
3.3 Akzelerator
3.4 Zeitpräferenzrate (Diskontierungsrate) - Einleitung 3.4.1 Private und soziale Zeitpräferenzrate 3.5 Öffentliche Einnahmequote/Steuereinnahmen
Teil III: Projekt 1 72-102
4. Das Konzept der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld
3
4.1 Kostenkonzepte - Einleitung 4.2 Folgekosten 4.2.1 Subventionen
4.2.1.1 Subventionen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
5. Nutzen - Einleitende Bemerkungen
5.1 Nutzen aus der Folgezeit 5.1.1 Volkseinkommenserhöhung 5.1.2 Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen 5.1.2.1 Direkter Beschäftigungseffekt (bei den Stadtwerken Beschäftigte) 5.1.2.2 Indirekter Beschäftigungseffekt (in der Gesamtwirtschaft) 5.1.3 Steuereinnahmen 5.1.4 Externer Nutzen durch
5.1.5 Exkurs: Basis für die Ermittlung der externen Nutzen 5.1.6 Bewertungsmethode - Einleitung
5.1.6.1 Contingent-Valuation-Method (kontingentes Bewertungsverfahren) 5.1.6.2 Grundgesamtheit, Stichprobe und Varianz 5.1.6.3 Befragungsdurchführung
5.1.6.4 Befragungsergebnis bezüglich des Reputationsgewinns 5.1.6.5 Befragungsergebnis bezüglich des Klimaschutzes
6. Entscheidungskriterien und Schlussbetrachtung/Projekt I 6.1 Tabellarische Zusammenstellung der Nutzen und Kosten sowie Nutzen-Kosten-Vergleich 6.2 Nutzen-Kosten-Verhältnis und Netto-Nutzenquote
4
6.3 Zusammenfassende Schlussbetrachtung des Projektes I
Teil IV: Projekt II 103-111 7. Das Konzept der Harz Energie 7.1 Einleitung 7.2 Kosten/Subventionen
8. Nutzen
8.1 Nutzen aus der Bauphase 8.1.1 Volkseinkommenserhöhung 8.1.2 Schaffung von Arbeitsplätzen
8.1.2.1 Direkte Beschäftigungseffekte (im Anlagen- und Maschinenbau) 8.1.2.2 Indirekte Beschäftigungseffekte (in der Gesamtwirtschaft) 8.1.3 Steuereinnahmen 8.2 Nutzen aus der Folgezeit 8.2.1 Volkseinkommenserhöhung 8.2.2 Schaffung von Arbeitsplätzen
8.2.2.1 Direkte Beschäftigungseffekte (bei der Harz Energie) 8.2.2.2 Indirekte Beschäftigungseffekte (in der Gesamtwirtschaft) 8.2.3 Steuereinnahmen 8.2.4 Externer Nutzen durch Klimaschutz 9. Entscheidungskriterien und Schlussbetrachtung Projekt II 9.1 Tabellarische Zusammenstellung der Nutzen und Kosten sowie Nutzen-Kosten-Vergleich
9.2 Nutzen-Kosten-Verhältnis und Netto-Nutzen-Quote
10. Gesamtzusammenfassung 112
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Mathematisch -Statistischer Anhang 113
Literaturverzeichnis 114 -120
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Vorwort
Die vorliegende Arbeit ist während meiner Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftswissenschaft, Abteilung für Volkswirtschaftslehre, der TU Clausthal entstanden. Eine Regionaluntersuchung in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, erschien mir unter anderem auch deshalb interessant zu sein, weil das analytische Konzept der Kosten-Nutzen-Analyse (als Teil der Wohlfahrtsökonomik) immer wieder teilweise starker Kritik ausgesetzt war und es immer noch ist und auf der anderen Seite in der deutschsprachigen Literatur in den letzten Jahren ziemlich vernachlässigt wurde. Das mag unter Umständen daran gelegen haben, dass die herkömmliche Wohlfahrtsökonomik (und damit natürlich auch die Kosten-Nutzen-Analyse) von der konstitutionellen Ökonomik (einschließlich der Public-Choice-Theorie) abgelöst worden ist.
Die orthodoxe Wohlfahrtsökonomik ging bekanntlich davon aus, dass bei Marktunvollkommenheiten der Staat als Ersatzmechanismus mit seinen wohlbekannten Instrumenten einzugreifen hat, um diese zu beseitigen. Das setzte die Vorstellung voraus, dass - sobald Marktunvollkommenheiten erkannt worden sind - die politischen Entscheidungsträger durch politische Entscheidungen (seien es nun direkte Eingriffe oder indirekte durch Gesetze) dieses Ungleichgewicht korrigieren können (und wollen). Nachdem jedoch allmählich erkannt worden war, dass auch politische Entscheidungsträger sich eigennützig verhalten, trat die traditionelle Wohlfahrtsökonomik in den Hintergrund und hat sich die konstitutionelle Ökonomik (sowie die Public Choice Theorie) als Teil der Neuen Institutionenökonomik Schritt für Schritt entwickelt.
Retrospektiv betrachtet haben sich erst im Verlauf dieser Arbeit zwei Änderungen des zunächst entwickelten, herkömmlichen Konzeptes einer Kosten-Nutzen-Analyse ergeben: Erstens werden die mit den Projekten zusammenhängenden externen Nutzen, für die zunächst lediglich eine qualitative zusätzliche Besprechung vorgesehen war, durch telefonische Befragung ermittelt. Dies stellt bereits eine Abweichung von den „herkömmlichen“ Konzepten von Kosten-Nutzen-Analysen dar, da in der Regel, falls Befragungen über Zahlungsbereitschaften bzw. Mindestentschädigungen durchgeführt werden, diese Befragungsmethode für das gesamte Projekt, und nicht allein für die Externalitäten, angewendet wird. Außerdem werden der Public-Choice-Ansatz und konstitutionelle Lösungsvorschläge zumindest ansatzweise diskutiert und dann die Erkenntnisse, soweit erforderlich und möglich, angewendet. Die vorliegende Arbeit versucht also eine Kombination der herkömmlichen Wohlfahrtsökonomik mit neueren Erkenntnissen des Public-Choice-Ansatzes nicht nur theoretisch zu diskutieren, sondern auch für die praktische Umsetzung anzuwenden.
Die Arbeit ist in vier Teile unterteilt: Im ersten Teil erfolgt nach einer Einführung und Darstellung der allgemeinen Grundlagen von Kosten-Nutzen-Analysen eine generelle Besprechung der Bedeutung von Energie für unsere Volkswirtschaft. Hierbei werden wegen der Aktualität der Fragen zunächst insbesondere wirtschaftstheoretische und wirtschaftspolitische Aspekte konjunktureller und nichtkonjunktureller Arbeitslosigkeit
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und Inflation dargestellt, und anschließend der Public-Choice-Ansatz generell und dann bezogen auf die Untersuchung diskutiert.
Im zweiten Teil werden Ziele von Kosten-Nutzen-Analysen zunächst allgemein erläutert und dann bezogen auf die vorliegende Untersuchung formuliert. Im Teil III erfolgt die Darstellung und Berechnung des Projektes der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld, und analog wird im Teil IV das (fiktive) Projekt „Harz Energie“ (übriger Westharz) untersucht.
Herrn Professor Erlei, der mir ermöglicht hat, am Lehrstuhl diese Arbeit durchzuführen, bin ich zu Dank verpflichtet.
Wegen der Bedeutung der untersuchten Projekte für den regionalen Arbeitsmarkt hat das Arbeitsamt Goslar die Forschungsgelder zur Verfügung gestellt, dem ich ebenfalls erheblichen Dank schulde. Ohne diese Unterstützung wäre die Untersuchung nicht möglich gewesen.
Herrn Eisfelder von den Stadtwerken Clausthal-Zellerfeld gebührt ebenfalls mein großer Dank, der auch interne Daten, was nicht selbstverständlich ist, zur Verfügung gestellt hat und darüber hinaus für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung stand. Von der Harz Energie war keine Unterstützung in Form von internen Daten zu erhalten. Es wurde deshalb auf Daten der Homepage zurückgegriffen und wenn Daten fehlten, mit (realistischen) Annahmen gearbeitet. Anzumerken ist noch, dass zunächst geplant war, die Arbeit im Jahr 2002 zu beenden. Deshalb ist das Jahr 2002 bei der Ermittlung der Barwerte angesetzt.
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Teil I
1. Einleitung und allgemeine Grundlagen von Kosten-Nutzen-Analysen Kosten-Nutzen-Analysen haben ihre Ursprünge im 19. Jahrhundert des angloamerikanischen Raumes. Zweifellos gibt es zu diesem Bewertungsverfahren öffentlicher Maßnahmen immer noch geteilte Ansichten. 3
Schulz 4 schreibt dazu, dass möglicherweise die Kontroverse um die kardinale Messbarkeit des Nutzens dafür ausschlaggebend war. In Kosten-Nutzen-Analysen geht es bekanntermaßen darum, die von einer öffentlichen Maßnahme ausgehenden Kosten und Nutzen (d.h. die Wohlfahrtsänderungen) zu ermitteln. Damit stellt sich unmittelbar die Frage, mit welchem Nutzenmaß eine Wohlfahrtsänderung ermittelt werden soll. Diese Frage ist insofern schwierig, da ein Nutzenmaß in kardinaler Form, wie z.B. die Temperatur 5 , bislang nicht vorhanden ist.
1 Erhard, Ludwig (1962), S. 19.
2 Dieser Imperativ wird Galilei zugeschrieben. Zitiert von Schulz, Werner (1985), S. 1. Schulz schreibt dazu einführend: „Dieser Imperativ GALILEI’s hat für die vorliegende Arbeit - deren zentrales Ziel es ist, den geldlichen Wert alternativer Luftgüter aus der Sicht der betroffenen Bürger auf der Basis von schriftlichen Repräsentativumfragen zu gewinnen - doppelte Bedeutung: Einerseits soll er Wirtschaftswissenschaftlern eine Anregung sein, sich mit ökonomischen Bewertungsverfahren auseinander zu setzen, die infolge der Notwendigkeit einer ‚Rechenhaftigkeit’ des öffentlichen Sektors zunehmend Anwendung und Anerkennung finden. Andererseits umreißt er den Standort eines sich überwiegend vom anglo-amerikanischen Erkenntnisstand nährenden, in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND jedoch weitgehend unterentwickelten Forschungsgebietes, dessen theoretische Basis bereits im letzten Jahrhundert entwickelt wurde...“
3 Beispielsweise werden KNA mit dem Argument abgelehnt, dass manche Werte nicht vergleichbar seien. Weiterhin wird diskutiert, dass es - abgesehen von den Problemen der interpersonellen Vergleichbarkeit von Gütern und Optionen - manche Werte gibt, bei denen Wertvergleiche mittels Geldeinheiten sich allein aus ethischen Gründen verbieten sollen. Vgl. Schaber, Peter (1994), S. 153-165.
4 Schulz, Werner (1985), S. 1.
5 Sohmen schreibt zur Problematik eines objektiven Nutzenmaßes: „Die immanenten Schwierigkeiten von Versuchen zur Anwendung objektiver Maßstäbe für die Nutzenmessung werden vielleicht durch eine Analogie aus dem Gebiet der Naturwissenschaften noch deutlicher. ... Für die Temperaturmessung eines physischen Körpers gibt es keine naturgegebene, von vorne herein
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Allerdings wurde dieses Bewertungsverfahren öffentlicher Maßnahmen nicht genügend fortentwickelt, aus welchen Gründen auch immer. 6 Auch die Mehrzahl der Befürworter bestreiten jedoch keineswegs, dass dieses Verfahren einige Schwächen aufweist. Auf einige davon wird im Verlauf dieser Ausarbeitung noch eingegangen.
Auf der anderen Seite war und ist Kritik nützlich, denn sie hat trotz aller Zurückhaltung gegenüber diesem Konzept zu einer weiteren Klärung und Verfestigung des Wissens im Bereich von Kosten-Nutzen-Analysen beitragen. Kosten-Nutzen-Analysen können nicht weniger aber auch nicht mehr sein als eine wichtige Entscheidungshilfe und zu größerer Transparenz beitragen. 7 Ganz generell geht es bei Kosten-Nutzen-Analysen um die Ermittlung von Wohlfahrtseffekten öffentlicher Projekte. Dabei sollte jedoch zunächst geklärt werden, was mit dem Begriff „öffentliche Projekte“ bzw. „öffentlicher Sektor“ gemeint ist.
Man könnte sagen, neben den Gebietskörperschaften gehören alle „öffentlichen“ Unternehmen einer Volkswirtschaft zum öffentlichen Sektor, deren Produktionspläne unter staatlicher Kontrolle stehen bzw. deren Gewinn gänzlich der öffentlichen Hand zufließen. 8
Allerdings kann man ebenfalls von öffentlichen Projekten ausgehen, wenn zum Beispiel Subventionen für eine regionale Maßnahme - wie die Ansiedlung von Unternehmen - gewährt werden. Der Staat tritt hier nicht mehr als Produzent einer Leistung auf, sondern er sorgt mit der Subvention dafür, dass sich beispielsweise die Attraktivität eines Standortes (als öffentliches Gut) verstärkt und sich dadurch weitere Zuliefer- und Dienstleistungsfirmen ansiedeln. Oder er sorgt dafür, dass durch die Subvention das Klima (bzw. das öffentliche Gut Klima/Umwelt) verbessert wird. Die Notwendigkeit, öffentliche Maßnahmen einer Wirtschaftlichkeitsrechnung zu unterziehen, ist unbestreitbar. Sie liegt ganz schlicht in der Tatsache begründet, dass der staatliche Bereich einen erheblichen Teil unseres Volkseinkommens ausmacht einleuchtende Meßeinheit. Erst nachdem man die Tatsache entdeckt hatte, dass sich das Volumen von Gasen mit steigender Temperatur in bestimmter, vorhersehbarer Weise erhöht, war ein Anhaltspunkt für eine Konvention zur Festlegung eines Temperaturmaßes gegeben. Es sei in diesem Zusammenhang eine Meinungsäußerung von Johann von Neumann und Oskar Morgenstern über die Frage einer objektiven Nutzenmessung aus ihrem bahnbrechenden Werk über die Theorie der Spiele zitiert..: ‚All dies erinnert an die Lage, die zu Beginn der Wärmetheorie in der Physik herrschte: zunächst basierte sie auf dem intuitiv klaren Konzept, dass sich ein Körper wärmer als ein anderer anfühlte, während es keine Möglichkeit gab, zum Ausdruck zu bringen, um wieviel er wärmer war. ... Es zeigte sich schließlich, daß die Wärme quantitativ gemessen werden kann, und zwar nicht nur mit einer, sondern sogar mit zwei Messskalen: der Wärmemenge und der Temperatur. ... Die geschichtliche Entwicklung der Wärmetheorie zeigt, dass man mit negativen Behauptungen über irgendein Messkonzept überaus vorsichtig sein sollte. Auch wenn der Nutzen heute sehr wenig quantitativ messbar erscheint, so könnte sich die geschichtliche Erfahrung mit der Wärmetheorie wiederholen und niemand kann voraussehen, mit welchen Verästelungen und Variationen.“ Sohmen, Egon (1976), S. 28.
6 Vgl. Hofmann, Jürgen (1981), S. VI f. Diese Feststellung gilt aus Sicht der Autorin dieser Arbeit auch heute noch.
7 Vgl. Tae-Hee Hong (1999), S. 63.
8 Vgl. Lütz, Ralf (1992), S. 142.
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und es deshalb geboten ist, die knappen Mittel für die Bereitstellung öffentlicher Güter so effizient wie möglich einzusetzen, denn eine Entscheidung für eine Maßnahme, d.h. für den Einsatz von Produktionsfaktoren für ein bestimmtes Projekt, bedeutet ja letztlich immer auch eine Entscheidung gegen den Einsatz in einer alternativen Verwendung. Dies gilt unabhängig von der entscheidenden Erkenntnis, dass sich auch politische Entscheidungsträger nutzenmaximierend verhalten und deshalb konstitutionelle Regelungen getroffen werden sollten, falls es Abweichungen zwischen dem gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsoptimum und dem persönlichen Nutzen von Politikern gibt.
Auch dann, wenn es gelingen sollte, die sogenannte Staatsquote zu senken, verlieren KNA nicht ihren Sinn, im Gegenteil. Je knapper die Mittel sind, um so bedeutender wird eine effiziente Mittelverwendung, und seit der Reform des Haushaltsrechts 1969 ist es ohnehin gesetzlich geregelt, dass „für geeignete Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung ... Kosten-Nutzen-Untersuchungen anzustellen“ 9 sind.
Wenn staatliche Entscheidungsträger eine Maßnahme beschließen, für die eine Kosten-Nutzen-Analyse lt. Haushaltsgrundsätzegesetz vorgeschrieben ist, werden solche Untersuchungen in der Regel dennoch nicht veröffentlicht. Das mag voraussichtlich daran liegen, dass eine Veröffentlichung (und damit letztlich eine Kontrolle im eigentlichen Sinne) nicht vorgeschrieben ist. Zudem ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, einmal durchgeführte Projekte auch auf ihre spätere Wirksamkeit hin zu überprüfen. Auch wenn es für ein volkswirtschaftliches Projekt ungleich schwieriger ist im Vergleich zur Privatwirtschaft, nach einer „Soll-Rechnung“ eine „Ist-Rechnung“ a nzustellen, sollte dennoch auch nach der tatsächlichen Wirksamkeit von Projekten gefragt werden. Es fehlt die Erfolgsrechnung für einzelne Konzepte. Die Erfolgsrechnung der Politik insgesamt seit weit mehr als 3 Jahrzehnten fehlt allerdings nicht. Sie wird eindrucksvoll in den jeweiligen Statistiken dokumentiert. Die Notwendigkeit einer wirksamen Kontrolle öffentlicher Maßnahmen ist aber vor allem auch dadurch begründet, weil dank Public Choice Theorie die Erkenntnis gewachsen ist, dass sich Politiker selbstverständlich ebenfalls - wie andere auchnutzenmaximierend verhalten. Das heißt, Politiker zeichnen sich bei ihren politischen Entscheidungen eben nicht durch wohlwollendes Diktatorenverhalten aus 10 , bzw. gehen gemeinwohlorientiert an die Lösung eines politischen Problems, sondern handeln ebenfalls eigennutzorientiert (z.B. als Stimmenmaximierer oder aber u.a., indem versucht wird, die eigene Versorgung auf möglichst hohem Niveau zu sichern). 11
9 Haushaltsgrundsätzegesetz § 6, Abs. 2 (1969), Bundeshaushaltsordnung § 7, Abs. 2 (1969). Analoge Gesetze gibt es ebenfalls für die Länderebene. Unter dem Begriff „Kosten-Nutzen-Untersuchungen“ werden dort allerdings auch die übrigen Verfahren wie Nutzwert-Analyse und Kosten-Wirksamkeitsanalyse subsumiert. Vgl. Mühlenkamp, Holger (1994), S. 6.
10 Vgl. zu diesen Zusammenhängen z.B. Erlei, Mathias, Martin Leschke und Dirk Sauerland (1999), S. 365 f.
11 Vgl. zur Diskussion der unterschiedlichen Diskontraten zwischen tatsächlich am Gemeinwohl orientierten ökonomischen Programmen und den Entscheidungen von politischen Entscheidungsträgern Brennan, Geoffrey and James M. Buchanan (1993), S. 110 ff.
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Zweifellos ist aus gesellschaftlicher Sicht auf jeden Fall wünschenswert, durch Entscheidungen für die beste aller Alternativen den größtmöglichen Nutzen für die Gesellschaft zu verwirklichen. 12 Wenn allerdings die Ergebnisse von Kosten-Nutzen-Untersuchungen über öffentliche Projekte lediglich als Gesamtergebnisse veröffentlicht werden und der Gang der Untersuchung nicht veröffentlicht zu werden braucht, bestehen kaum Reaktions - und Kritik- bzw. Verbesserungsmöglichkeiten solcher Konzepte. Und auch eine generelle Ablehnung dieses Konzeptes wegen der bekannten Schwächen hilft nicht weiter. Kosten-Nutzen-Analysen gehören bekanntlich in den Bereich der Wohlfahrtsökonomik, die das zentrale Anliegen hat, die durch ein Projekt verursachte Wohlstandsmehrung zu untersuchen. Die Wohlfahrtsökonomik gehört wiederum zum Bereich der normativen Wissenschaft. 13 Denn was mag man überhaupt unter „Wohlstandsmehrung“ verstehen? Damit ist ohne Zweifel ein Werturteil verbunden, zumindest solange es kein allgemein gültiges Nutzenmaß gibt. Diese Tatsache macht es naturgemäß auch für Kosten-Nutzen-Analytiker nicht einfach, ein allgemein akzeptiertes Analyse-Konzept zu erarbeiten. Wenn der Analytiker allerdings sein Konzept ausdrücklich im Bewusstsein einer prinzipiellen Fehlbarkeit aller Wissenschaft seine Aussagen und Argumente zu untermauern sucht, und auf der anderen Seite für Kritik und Gegenvorschläge und damit für Erkenntnisfortschritt offen hält, dann ist sein Konzept vereinbar mit dem Konzept des sogenannten Kritischen Rationalismus und muss deshalb nicht an mangelnder Wissenschaftlichkeit von vorne herein scheitern. 14
Dasselbe gilt jedoch auch für die Kritiker, wenn sie ein Gegenkonzept vorschlagen. Das heißt, auch Kritiker müssen im Umkehrschluss für Kritik an ihrer Kritik offen sein.
Würde man also lediglich dem Max Weberschen 15 sogenannten Werturteilsfreiheitspostulat, zumindest der allgemein üblichen Interpretation, anhängen, dann wäre von vorne herein beinahe jeder Politikvorschlag abzulehnen,
12 Dieser Vorgang wird als optimale Faktor- oder auch Ressourcenallokation bezeichnet. Vgl. dazu zum Beispiel Mühlenkamp, Holger (1994), S. 3 und 4. Mühlenkamp weist darauf hin, dass von mancher Seite Kritik daran geübt wird, dass bei gesellschaftlichen Entscheidungen auch der Gerechtigkeitsaspekt und Fragen der Sicherheit und Freiheit nicht vernachlässigt werden sollten. Wenn man jedoch „Gerechtigkeit, „Freiheit“ und „Sicherheit“ als knappe Güter betrachtete, seien sie ohnehin Teil der Allokationsentscheidung. Vgl. zur Einbeziehung von Verteilungsfragen generell auch Hofmann, Jürgen (1981).
13 Im Gegensatz zur positiven Wissenschaft. Denn wie immer man Wohlfahrt definieren mag, handelt es sich dabei um ein Werturteil, egal, ob man die sogenannte individualistische Wohlfahrtsfunktion der Form W = W (U 1 , ... , U m ) anwendet oder eine andere, beispielsweise in der das Wohlstandsniveau einer Gesellschaft auf die einfache Formel gebracht wird, die physischen Mengen der Endprodukte einer Volkswirtschaft mit den Güterpreisen zu multiplizieren:
W = p 1 X 1 + p 2 X 2 + ... + p n X n
Vgl. zur formalen Darstellung der Wohlfahrtsfunktionen Sohmen, Egon (1971), S. 15 ff.
14 Vgl. zum Kritischen Rationalismus bzw. zur Rationalität von Vorschlägen im Gegensatz zur Max Weberschen Werturteilsfreiheit Pies, Ingo, 1993, S. 1 ff. und S. 312.
15 Vgl. Weber, Max (1921/1976), S.
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es sei denn, er ist positiv begründet. Das hätte zur Folge, dass eigentlich auch die gesamte normative Ökonomik abzulehnen wäre. 16
Aber interessanterweise sei es gerade das Argument Max Webers, mit dem er, so Pies 17 , wiederum ein sehr starkes Argument für eine Weiterentwicklung der normativen Wissenschaft liefere: Max Weber meine, dass die Moderne durch einen gebrochenen Wertekonsens gekennzeichnet sei, und aus diesem Grund könne man seiner Ansicht nach keine Wertaussagen formulieren, die den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben würden. Aber gerade deshalb, weil es keine verbindlichen, allgemein gültigen Werte mehr gebe, bestehe gerade ein Bedarf an verschiedenen politischen Diskursen, die durch Argument und Gegenargument weiterentwickelt werden müssten.
Weiterhin interessant ist auch, dass die Differenzierung Max Webers zwischen konkreten Zwecken und letzten Idealen der erforderlichen Entwicklung einer normativen Wissenschaft eine Basis liefere. 18 Denn damit werde die - ökonomisch sehr interessante - Kategorie der Zweckrationalität einer politischen Diskussion von Werten geöffnet. 19
Wenn man jedoch, basierend auf dieser Interpretation des Max Weberschen Werturteilsfreiheitspostulat, an einer Weiterentwicklung interessiert ist und entsprechende Regeländerungen erreicht werden, so dass sich das Eigeninteresse der politischen Entscheidungsträger mit dem gesamtgesellschaftlichen Interesse deckt und deshalb Politiker Projekte in die Wege leiten, die auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, stellt sich trotzdem die Frage nach der Wohlstandsmehrung.
Was wird unter Wohlstandsmehrung verstanden? Zunächst ist nämlich eine Wohlstandsmehrung nicht notwendigerweise gleichbedeutend mit einem Optimum. Vielmehr sind die klassischen Bedingungen eben gerade wegen des Vorliegens von Marktunvollkommenheiten, wie z.B. externen Effekten, nicht erfüllt. Diese versucht man ja bekanntermaßen mit Hilfe von Staatseingriffen - beispielsweise mit Steuern und Subventionen - zu korrigieren, wobei das sogenannte zweitbeste (soziale) Optimum angestrebt wird (zumindest theoretisch angestrebt werden soll!).
Beispiel: Wenn durch die Erzeugung von Strom mittels KWK-Anlagen externe Nutzen entstehen sollten, kann der Staat versuchen, durch die Gewährung von Subventionen das zweitbeste Optimum anzustreben. 20 In gewisser Weise haben wir
16 In der Tat ist im 20. Jahrhundert die normative Richtung der Ökonomik weitgehend aufgegeben worden und hat vorrangig positive Analyse vor allem von wirtschaftlichen Teilsystemen betrieben. Vgl. hierzu Pies, Ingo (1993), S. 311.
17 Vgl. Pies, Ingo (1993), S. 1 ff. und S. 311 ff.
18 Vgl. derselbe (1993), S. 312 f.
19 Bekanntlich hat sich ja auch bereits Immanuel Kant in seinen philosophischen Werken mit Fragen des Zwecks und der Zweckrationalität auseinandergesetzt.
20 In der Tat ist es die Absicht des KWK-Gesetzes, in gewisser Weise positive externe Wirkungen durch die Gewährung dieser Subventionen an die Verursacher der externen Wirkungen, an die Erzeuger von KWK-Strom, auszugleichen. Allerdings wird das erstbeste Optimum immer nur über
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es damit mit einem sogenannten zufriedenstellenden (satisficing 21 ) Ansatz, nur auf der gesamtwirtschaftlichen (im untersuchten Fall regionalwirtschaftlichen) Ebene zu tun.
Für die Beantwortung der Frage nach der Wohlstandsmehrung stellt sich jedoch zunächst vor allem auch die Frage, welche Ziele mit einer Maßnahme verfolgt werden. So wird in einer von hoher Arbeitslosigkeit betroffenen Region wie dem Harz die Verringerung der Arbeitslosenquote als eines der vorrangigen Ziele anzusehen sein, wohingegen man beispielsweise in einem Ort mit starker Luftverschmutzung durch hohes innerörtliches Verkehrsaufkommen einer Umgehungsstraße wohl Priorität einräumen würde, wie beispielsweise in manchen Regionen in den Schweizer Alpen, in denen über ein zu hohes innerörtliches Verkehrsaufkommen, über Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung, Gefahr für Kinder durch Schwerlastverkehr etc. geklagt wird.
Zunächst ist also im Zielsystem einer KNA zu klären, was die jeweilige Gesellschaft mit einer Maßnahme verfolgt bzw. was die Entscheidungsträger (diejenigen also, welche die Folgen der Entscheidung zu tragen haben) als Mehrung des Wohlstandes betrachten. 22
Außerdem benötigt man für die Beurteilung für oder gegen eine Maßnahme ein Kriterium. In der Regel wird hierfür das sogenannte Pareto-Kriterium, das als das Standard-Wohlfahrtskriterium schlechthin gilt, angewendet. Nach diesem ist eine Maßnahme nur dann zu befürworten, wenn mindestens ein Gesellschaftsmitglied daraus einen Nutzen zieht und die anderen dadurch keinen Nachteil (Kosten) haben, also auf ihren Nutzenniveaus verbleiben. Nur dann kann die gesellschaftliche Wohlfahrt noch gesteigert werden. Nachdem allerdings durch beinahe alle politischen Maßnahmen die einen gewinnen und die anderen verlieren, wäre praktisch bei exante Anwendung des Pareto-Kriteriums kaum je ein Vorhaben zu befürworten bzw. zu verwirklichen.
Diese Problematik führt zu weitergehenden Überlegungen der sogenannten Kompensationszahlungen. 23 Diese gehen eigentlich auf Kaldor und Hicks zurück. Nach diesen ist eine Maßnahme dann zu befürworten, wenn es mindestens einen Gewinner gibt und dieser die Verlierer (theoretisch) überkompensieren könnte, das heißt, wenn sich aus einer Maßnahme ein Nettonutzen (N - K > 0) ergibt. Dieser Nettonutzen wäre dann ebenfalls - wie bei Vorliegen des Pareto-Kriteriumsgleichzusetzen mit einem gesamtwirtschaftlichen (bzw. bei Regionalanalysen regionalen) Wohlstandsgewinn.
voll funktionsfähige Märkte erreicht. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang vom zweitbesten Optimum.
21 Der Begriff „satisficing“ stammt von Simon, Herbert (1981). Dort wird er allerdings für die Mikroebene benutzt.
22 Damit wäre man wieder bei der normativen Antwort auf die Frage angelangt, was die jeweilige Gesellschaft als Wohlstandsmehrung betrachtet. In einem Fall wird die Frage z.B. dadurch beantwortet, indem Arbeitsplätze geschaffen werden, im anderen Fall wird eine Entlastung der innerörtlichen Straße als Wohlstandsmehrung angesehen.
23 Vgl. zur Darstellung des Pareto-Kriteriums sowie des Kaldor-Hicks-Kriteriums über Kompensationen Erlei, Mathias (1999), S. 17 ff.
14
Beispiel: Sollten sich aus dem Bau von KWK-Anlagen Nutzen in der Form ergeben, dass dadurch (theoretisch) diejenigen, die Nutzeneinbußen zu tragen haben, überkompensiert werden könnten, dann ist der Bau aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ebenfalls zu befürworten, egal ob die Kompensationen tatsächlich gezahlt werden oder nicht. Im übrigen sind solche Umverteilungsprozesse im Zuge politischer Maßnahmen manc hmal aus verteilungspolitischer Sicht ohnehin geradezu erwünscht. 24
Allerdings wirft das Kaldor-Hicks-Kriterium dann Probleme auf, wenn eine Zustimmung der Beteiligten erforderlich ist, denn derjenige, der lediglich fiktiv entschädigt werden soll, wird voraussichtlich seine Zustimmung verweigern. 25 Dies ist zumindest dann zu erwarten, wenn seine Zustimmung erforderlich ist. Hinzu kommt, dass möglicherweise derjenige, der einen Nutzen aus einer Maßnahme zu erwarten hat, einen Anreiz hat, seinen Nutzen bzw. Gewinn zu übertreiben, um die Maßnahme durchzusetzen, da er den Verlierer ja lediglich theoretisch entschädigen muss. Dies gilt auch für regionale Maßnahmen. So kann es sein, dass wirtschaftlich schwache Regionen versuchen, so wie es in den neuen Bundesländern zu beobachten war und zu beobachten ist, möglichst viele Mittel mit dem Argument zu erhalten, ihre Region zu stärken. Möglicherweise fließen dann z.B. Mittel oft völlig sinnlos in zu groß ausgelegte oder ansonsten wirtschaftlich sinnlose Projekte.
Solch ein strategisches Verhalten könnte schließlich zur Folge haben, dass der gesamtgesellschaftliche Nutzenzuwachs durch eine öffentliche Maßnahme (bzw. durch regionale Maßnahmen) nur scheinbar steigt.
Beispiel: Wenn in einem Ort mit Luftverschmutzung durch innerörtlichen Autoverkehr ein betroffenes Gesellschaftsmitglied einer Umgehungsstraße einen größeren Nutzen beimisst als sein tatsächlicher Nutzenzuwachs ausmacht, weil der Nutznießer der Maßnahme die betroffenen Autofahrer nicht entschädigen muss, dann kann es sein, dass sich nur ein scheinbarer gesellschaftlicher Nutzenzuwachs durch den Bau der Umgehungsstraße ergibt, wenn der potentielle Nutznießer seinen Nutzenzuwachs höher benennt als er tatsächlich ausmacht. Die entscheidende Frage in Kosten-Nutzen-Analysen ist also immer, nachdem es durch jede Maßnahme voraussichtlich Gewinner wie Verlierer gibt, wie diese Kompensationen errechnet werden, wenn diese nicht privat verhandelt werden können. 26
In KNA wird versucht, den jeweiligen Nutzenzuwachs durch ein oder mehrere Projekte zunächst durch Marktpreise zu ermitteln und, wenn Marktunvollkommenheiten (z.B. externe Effekte) zu erkennen sind, was die Regel ist, werden diese durch geeignete Instrumente korrigiert. Falls überhaupt keine
24 Beispielsweise zielt das KWK-Gesetz u.a. darauf ab, Wettbewerbsnachteile dieser Stromerzeugungsart, die sich im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes z.B. zu Atomstrom ergeben könnten, untereinander auszugleichen.
25 Vgl. Erlei, Mathias, a.a.O., S. 19 f.
26 Auf die private Verhandlungslösung bzw. das sogenannte Coase-Theorem wird an anderer Stelle noch eingegangen.
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Marktpreise in die Analyse einbezogen werden können bzw. als Anhaltspunkt dienen, dann werden diese vollständig durch sogenannte Ersatzmarktpreise, häufig auch als Schattenpreise bezeichnet, ersetzt. 27 Diese Preisfindungsmethoden sind in der Literatur zu KNA häufiger Untersuchungsgegenstand, 28 unterliegen aber immer wieder auch der Kritik. Zur Bewertung von externen Effekten bzw. öffentlichen Gütern gibt es unterschiedliche Verfahren. Diese lassen sich generell in indirekte und direkte unterteilen. 29 In der vorliegenden Untersuchung wird die direkte Methode, kontingentes Bewertungsverfahren (Contingent-Valuation-Method) genannt, in Form einer mündlichen Befragung angewendet.
In theoretischen Abhandlungen über Kosten-Nutzen-Analysen wird immer wieder von der Untersuchung mehrerer Projekte gesprochen. Das darf nicht so verstanden werden, als sei eine Untersuchung eines einzelnen Projektes nicht möglich. Vielmehr kann der sogenannte Nullfall bzw. Status quo ohne weiteres als eigenständige Alternative betrachtet werden.
Will man beispielweise den Bau bzw. die Verlegung der Fachhochschule von Wolfenbüttel nach Goslar mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse untersuchen, benötigt man dazu nicht unbedingt einen zweiten alternativen Standort. Ebenso könnte eine Kosten-Nutzen-Analyse über die bereits bestehende Technische Universität Clausthal-Zellerfeld erstellt und dabei die Frage untersucht werden, welcher Nettonutzen sich durch diese für Clausthal ergibt oder welche Nutzeneinbußen Clausthal zu tragen hätte, wenn diese geschlossen oder an einen a nderen Ort verlegt würde.
Auch in der vorliegenden Untersuchung wird nur jeweils ein Projekt untersucht. Bei dieser Vorgehensweise reicht es normalerweise für die Befürwortung einer Maßnahme aus, wenn die Nutzen die Kosten übersteigen, wenn also gilt N - K > 0. Dieses Kriterium des sogenannten Netto-Nutzens ist vergleichbar mit der aus der betriebswirtschaftlichen Investitionsrechnung bekannten Kapitalwertmethode. 30
Allerdings wird die Aussagefähigkeit erhöht, wenn ein weiteres Investitionskriterium, entweder das Nutzen-Kosten-Verhältnis oder das des Nutzenüberschusses zu den Kosten (Netto-Nutzen-Quote) berechnet wird.
27 Vgl. zu Schattenpreisen z.B. Mishan, E.J. (1975), S. 58 ff. sowie Winkelbauer, Stefan (1996), S. 19. Winkelbauer definiert Schattenpreise folgendermaßen: „Schattenpreise sind Ersatz-Marktpreise, die dann bestimmt werden, wenn die vorhandenen Marktpreise nicht den tatsächlichen volkswirtschaftlichen Opportunitätskosten eines Gutes entsprechen oder wenn überhaupt kein Marktpreis für das betreffende Gut vorliegt.“ Mühlenkamp, Holger (1994), S. 164, schreibt dazu: „Schattenpreise sind in Geldeinheiten bewertete marginale Opportunitätskosten.“
28 Vgl. z.B. Hampicke, Ulrich (1991), S. 114 ff.
29 Vgl. zur Unterscheidung direkter und indirekter Bewertungsmethoden u.a. derselbe (1991), S. 114 ff.
30 Bei der Kapitalwertmethode wird der Barwert aller zukünftigen Ein- und Auszahlungen (evtl. einschließlich Liquidationserlös) der Anfangsauszahlung gegenübergestellt. Dabei werden die zukünftig anfallenden Zahlungen mit dem Kalkulationszinsfuß diskontiert und insofern vergleichbar gemacht.
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Die Investitionskosten, d.h. die Kosten für den Bau der KWK-Anlagen der Stadtwerke Clausthal, werden nicht zugrunde gelegt, weil diese bereits in der Vergangenheit liegen und ohnehin über den Stromverkaufspreis bereits amortisiert sind. Und auch beim Projekt II wird davon ausgegangen, dass diese über die Verkaufserlöse amortisiert werden.
Würde man beispielsweise die Wirkungen der Schließung der KWK-Anlagen in Clausthal-Zellerfeld untersuchen und würden sich dadurch sunk costs durch zum Zeitpunkt der Stillegung noch nicht voll amortisierte Investitionskosten ergeben, müsste man sich fragen, ob diese dann in die Analyse einbezogen werden müssen, denn die Bergstadt Clausthal-Zellerfeld als 100%ige Gesellschafterin der Stadtwerke Clausthal hätte diese Kosten zu tragen. Die Antwort lautet allerdings nein. Darauf wird bei der Diskussion der Kostenkonzepte bzw. der Opportunitätskosten noch eingegangen.
In Kosten-Nutzen-Untersuchungen, auch in regionalen, sind alle von einem Projekt ausgehenden Wohlstandsveränderungen sämtlicher Entscheidungsträger, also derjenigen, welche die Folgen der Entscheidung zu tragen haben, zu berücksichtigen. Auch deshalb werden die KWK-Subventionen als Folgekosten berücksichtigt, weil diese durch das Umlageverfahren von der gesamten Bevölkerung zu tragen sind. Zusätzlich wird diese Vorgehensweise durch das Opportunitätskostenkonzept untermauert, worauf weiter unten noch eingegangen wird.
Sowohl beim Projekt I (Clausthal) als auch beim Projekt II (übriger Westharz) fallen zwar als Folgekosten Personal- und Unterhaltungs-/Wartungskosten an. Diese werden jedoch ebenfalls deshalb vernachlässigt, weil auch diese über die Verkaufserlöse in die Unternehmen zurückfließen und somit keine Kosten entstehen. Anders würde es sich verhalten, wenn wir beispielweise den Bau einer Straße untersuchen würden. Dann müssten die laufenden Unterhaltungskosten in die Berechnung einfließen. Oder wenn der Bau einer Universität untersucht würde, müssten z.B. die Personalkosten, falls diese nicht über Studiengebühren „erwirtschaftet“ würden, als Folgekosten in Ansatz gebracht werden. Anschließend werden die Nutzen der Maßnahme - entsprechend dem Zielsystembewertet. Hierzu zählen bei den vorliegenden Projekten die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen, höhere Steuereinnahmen und Effekte wie Umweltentlastung oder auch ein Reputationsgewinn als Standort für Energiefragen. Obwohl Volkseinkommenserhöhungen kein Ziel an sich sein können, so sind sie dennoch in der vorliegenden Untersuchung als Nutzen zu werten, da sich aus diesen die erwähnten, in der Region verbleibenden Steuereinnahmen sowie die Arbeitsplatzeffekte errechnen lassen. 31
31 Das häufig vorgebrachte Argument, dass Volkseinkommenserhöhungen bzw. Zunahmen des Bruttosozialproduktes deshalb nicht als Wohlstandsmehrung angesehen werden können, weil beispielsweise auch durch Verkehrsunfälle, wenn also zunächst „Werte“ vernichtet werden, das Sozialprodukt steigt und wir es aber dennoch nicht mit einer Wohlstandsmehrung im eigentlichen Sinne zu tun haben, ist deshalb zu überdenken, da wir es beim Autounfall (im Gegensatz zum Bau
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Schließlich sind Nutzen und Kosten vergleichbar zu machen, indem sie auf einen einzigen Zeitpunkt bezogen werden. In KNA wird in der Regel der Barwert berechnet, da dieser anschaulicher ist. Für die Abzinsung ist natürlich ein einheitlicher Zinssatz anzuwenden.
1.1 Die Bedeutung von Energie für unsere Volkswirtschaft
von KWK-Anlagen) gleichzeitig mit einer Vernichtung von Werten zu tun haben, die auf der Kostenseite ebenfalls in die Analyse mit eingehen müssten.
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Spätestens seit den beiden Ölkrisen in den siebziger Jahren ist beinahe jedem bewusst, dass Energie für unsere Volkswirtschaft eine enorme Bedeutung hat. 32 Die Faktorpreise als wesentlicher Bereich der Angebotsbedingungen, insbesondere die Preise für Mineralöl neben dem Lohnkostenschub, haben damals für eine längere Zeit das aus den frühen sechziger Jahren gewohnte Bild hoher Wachstumsraten bei stabilen Preisen und niedriger Arbeitslosigkeit getrübt. 33 Einige Jahre vor der ersten Ölkrise, in der Boomphase von 1965/66, stiegen in der Bundesrepublik Deutschland die Inflationsraten bei gleichzeitig niedriger Arbeitslosenquote an. In der darauf folgenden Rezession von 1967 stieg wiederum die Arbeitslosigkeit an, und wegen des Konjunktureinbruchs waren im Gefolge wiederum die Inflationsraten rückläufig. 34
Damals war die gesamte wirtschaftspolitische Richtung, wirtschaftstheoretisch betrachtet auf Keynes 35 , also auf die Nachfrageseite ausgerichtet. Keynes war es ja bekanntlich in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts (nach dem zweiten Weltkrieg) gelungen, sein Modell einer unterbeschäftigten Wirtschaft der Wissenschaft und der Politik glaubhaft zu machen, in der wir es mit einer flach verlaufenden Angebotskurve im unterausgelasteten Bereich zu tun hatten. Folgt man gedanklich seinem simplen Modell, dann kann tatsächlich (theoretisch) durch Nachfrageausweitung (bis zur Auslastung der Ressourcen) Arbeitskräfte und Kapital verstärkt eingesetzt werden ohne einen Kosten- und Preisanstieg. Bereits damals gab es allerdings schon Hinweise darauf, dass Angebotskurven eben nicht völlig flach verlaufen (vor allem in bestimmten Sektoren) mit der Folge eines Koste n- und Preisanstieges. Und wenn dann dieses fiskalische Konzept der Nachfragesteuerung auch noch von der geldpolitischen Seite unterstützt wird, können diese Effekte noch verstärkt werden. 36
Tatsächlich war bis dato in der Realität zu beobachten, dass es trotz dieses Keynesischen Theoriemodells einen Trade-off gab zwischen Arbeitslosigkeit und Inflation. Wirtschaftstheoretisch wurde dieser Sachverhalt durch die Phillips-Kurve ausgedrückt, und wirtschaftspolitisch wurde 1967 das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz mit dem sogenannten „Magischen Viereck“ verabschiedet. Insbesondere bei den beiden Zielen eines hohen Beschäftigungsstandes bei gleichzeitig niedrigen Preisen bestand demnach der erwähnte Trade-off.
32 Auch die im Jahr 2000/2001 erfolgten erheblichen Preissteigerungen insbesondere auf dem Ölmarkt und die Auswirkungen auf die Konjunktur haben von neuem diesen Zusammenhang aufgezeigt.
33 Vgl. zu diesen Zusammenhängen Gogoll, Frank (1988), S. 1/2.
34 Vgl. Pätzold, Jürgen (1985), S. 80/81.
35 Anmerkung: Bei aller berechtigter Kritik an Keynes und seinem vereinfachten Modell sollte aber nicht übersehen werden, dass Keynes in der Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren des letzten Jahrhundert auch folgenden bedeutenden (und aktuell wieder beobachtbaren) Zusammenhang beobachtet hatte: Seinerzeit waren aufgrund der Flexibilität der Preise und der relativen Inflexibilität der Löhne die Preise teilweise schneller gefallen als die Löhne mit der Folge, dass wir es trotz dieser starken Wirtschaftskrise mit Reallohnerhöhungen und im Gefolge weiterer Arbeitslosigkeit zu tun hatten. Dass aufgrund von Reallohnerhöhungen Arbeitslosigkeit ansteigen kann, wird selbstverständlich vor allem auch von Monetaristen nicht bestritten.
36 Vgl. hierzu u.a. Brennan, Geoffrey/Buchanan, James M. (1993), S. 120 f.
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Glaubte man zunächst noch, dass ein geringer Preisanstieg ein relativ kleiner Preis für mehr Beschäftigung sei, so setzte sich jedoch allmählich die Erkenntnis durch, dass das Phillips-Modell nur kurzfristig wirkt. Im Phillips-Modell wird die Zeitdimension nicht beachtet. D.h. lediglich ein nichtantizipierter Anstieg der Inflationsrate führt zu einem Anstieg der Beschäftigung und irgendwann pendelt sich wieder eine natürliche Rate ein. Dies bedeutete, dass voraussichtlich nicht nachfrageseitige, sondern angebotsseitige Faktoren wie etwa mangelnde Flexibilität des Arbeitsmarktes, eine falsche räumliche Verteilung der Beschäftigten in einem Wirtschaftsraum, mangelnde Ausbildung bestimmter Gruppen, Mindestlohnvereinbarungen, Gewerkschaften, das Niveau der Transferzahlungen etc., scheinbar die entscheidende Rolle spielen. 37 Hinzu kamen die beiden Ölkrisen von 1973/74 und 1978/79.
Diese wirtschaftspolitischen Erfahrungen sowie die beiden Ölkrisen hat die Politik anschließend (beginnend in den 70er, vor allem jedoch in den 80er Jahren) bewogen, das keynesianische Konzept 38 der Nachfragesteuerung abzulösen und allmählich zu einer verstetigten, angebotsorientierten Wirtschaftspolitik überzugehen. Beinahe gleichzeitig etablierte sich ganz allmählich ein neuer Theorieansatz der sogenannten Public-Choice-Theorie bzw. Theorie kollektiver Entscheidungen, auf die weiter unten noch eingegangen wird.
Rohstoffschocks, und insbesondere Ölpreisschocks, haben ohne ausreichende eigene Ressourcen negative Einkommenseffekte zur Folge, wodurch im Gefolge dann sowohl die Binnennachfrage als auch die weltwirtschaftliche Nachfrage zurückgehen. 39 Dadurch wurde aber auch empirisch belegt, dass es nicht immer zwischen den im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 festgelegten Zielen des hohen Beschäftigungsstandes bei Preisstabilität einen Zielkonflikt, wie im Phillips-Theorem 40 dargestellt, geben muss.
Damals wurde der von Truman eingangs skizzierte Konflikt zwischen alternativen Wirtschaftstheorien (Neoklassik/Monetaristen und Neo-Keynesianismus) und darauf aufbauenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen noch einmal mehr als deutlich.
37 Vgl. derselbe (1993), S. 121 f. Anmerkung: Angesichts der langsam gewachsenen Erkenntnis, dass es möglicherweise nicht allein die Angebots- bzw. Nachfragetheorien sind, die einen entscheidenden Einfluss auf die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sondern dass die „Dritte“ Erkenntnis ebenfalls eine entscheidende Rolle spielt, nämlich die Erkenntnis, dass, egal, welches Konzept angewendet wird, wirtschaftspolitische Entscheidungsträger durch ihr persönliches Nutzenmaximierungskalkül häufig nicht im Sinne der gesamten Gesellschaft handeln. Da mag dann ein an der Angebots- oder Nachfrageseite ausgerichtetes Konzept noch so gut sein, es nützt nichts, solange nicht durch gesetzliche Regelungen die Durchsetzung von Konzepten im Sinne der gesamten Gesellschaft ermöglicht werden.
38 Die keynesianische Rezeptur des „demand management“ war ein Kennzeichen der Schiller’schen Wirtschaftspolitik.
39 Vgl. hierzu Gogoll, Frank (1988), S. 2.
40 In der kurzen Frist wird der Zielkonflikt zwischen Arbeitslosigkeit und Inflation von den meisten Ökonomen anerkannt. Die Ursachen der Stagflation werden jedoch mit der Theorie, die der Phillips-Kurve zugrunde liegt, nicht erklärt.
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1.2 Konjunkturelle Arbeitslosigkeit und Inflation versus nichtkonjunkturelle Arbeitslosigkeit und Inflation (Stagflation)
In den letzten drei bis vier Jahren sind die Ölpreise wieder erheblich angestiegen. Die darauf einsetzende Wachstumsschwäche in Deutschland (ab 2001) wurde dann auch von einigen Wirtschaftsforschungsinstituten vor allem mit den Ölpreissteigerungen in Zusammenhang gebracht. 41 Wegen dieser Wachstumsschwäche wurde wieder verstärkt das Dilemma diskutiert, das von einer Ökosteuer ausgeht, die zum einen die Lohnnebenkosten senken und damit Arbeitsplätze schaffen soll und auf der anderen Seite für die Unternehmen und die Haushalte die Energie verteuert und damit das Wachstum bremst mit negativen Wirkungen für die Arbeitsplätze. 42
Die nachfolgenden Abbildungen zeigen zunächst den Zielkonflikt zwischen konjunktureller Arbeitslosigkeit und konjunktureller Inflation (sogenannter Phillips-Zielkonflikt) und dann die nichtkonjunkturellen Zusammenhänge, d.h. den nichtkonjunkturellen, angebotsseitigen Inflationsimpuls (beispielsweise durch hohe Ölpreise) und nichtkonjunkturelle (z.B. strukturelle) Arbeitslosigkeit:
Abbildung 1: Die Phillips-Kurve
41 Zum Beispiel hat das DIW im Juli 2001 in einer öffentlichen Stellungnahme geäußert, dass die Wachstumsschwäche vor allem auf die gestiegenen Preise (Energiepreise sowie Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse) zurückzuführen sei. Zwischenzeitlich war dann der Ölpreis wieder etwas gesunken, stieg aber aufgrund der Kriegsgefahr gegen den Irak sowie der Situation in Venezuela wieder erheblich an, wenn auch für den Euro-Raum wegen des stärker gewordenen Euro die se Wirkungen etwas abgemildert wurden.
42 Jetzt wird auch wieder darüber gesprochen, dass es Schwierigkeiten bereiten kann, wenn Steuern erhoben werden, um für einen bestimmten Zweck eingesetzt zu werden, so wie es bei den Ökosteuern der Fall ist.
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Quelle: Mankiw, Nicholas Gregory (1999), S. 803.
Abbildung 2: Phillips-Kurve sowie nichtkonjunkturelle Arbeitslosigkeit und Inflation
Nicht -konjunktureller Nicht -konjunktureller
(angebotsseitiger) (angebotsseitiger) Inflationsimpuls Inflationsimpuls
Quelle: Pätzold, Jürgen (1989), S. 81.
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Gogoll hat 1988 bereits bezüglich der beiden Rohstoffpreisschocks (Ölpreisschocks von 1973/74 sowie 1979/80) den stagflationären Anpassungsprozess für kleine, offene Volkswirtschaften, die von Rohstoffimporten abhängig sind, aufgezeigt. 43
1.3 Exkurs: Theorie kollektiver Entscheidungen (Public-Choice-Theorie) Beinahe gleichzeitig mit dem Übergang von der nachfrageorientierten zur angebotsorientierten Wirtschaftspolitik etablierte sich jedoch ein relativ neuer Theoriezweig, die sogenannte Public-Choice-Theorie (Theorie kollektiver Entscheidungen), die sich zunächst in den Fünfziger, Sechziger und den Siebziger Jahren erst ganz allmählich entwickelt hatte. 44 Obwohl es zunächst, wie Brennan und Buchanan 45 schreiben, Vorbehalte der Ökonomen gegenüber der ‚konstitutionellen Perspektive’ gab, begann sich trotzdem zunehmend die Einsicht durchzusetzen, dass Regeln auf das Verhalten der Akteure (die in der Sprache der Institutionenökonomen in Prinzipale und Agenten unterteilt werden) und damit auch auf das Verhalten der staatlichen Entscheidungsträger als Agenten der Principale (Bürger/Wähler) einen großen Einfluss haben. 46 Dieser Wissenszuwachs, dass Regeln einen ganz entscheidenden Einfluss auf das Verhalten der Akteure haben, gründete u.a. auch in jenen Erfahrungen, die aus den Disparitäten der individuellen und sozialen Zeitpräferenzraten gewonnen wurden, die beispielsweise zur sogenannten Inflations- bzw. Hochsteuerfalle geführt haben. Zunächst hatten damals staatliche Entscheidungsträger irgendwann verstanden, dass über ein Inkaufnehmen höherer Inflationsraten in der kurzen Frist Wege zu mehr Beschäftigung eröffnet werden können, was sich positiv auf ihre Wiederwahlchancen auswirken kann. Dadurch haben staatliche Entscheidungsträger einen Anreiz bzw. unterliegen irgendwann der Versuchung, dieses Spiel immer wieder zu spielen und zeitweilige Beschäftigungszunahmen gegen jeweils neue Inflationsrunden einzutauschen. Denn durch die relativ kurze Zeit, die Politikern für das Vorzeigen ihrer Ergebnisse vor der Wahl zur Verfügung steht, bedingt dies die ganz einfache Logik, wodurch ständig akzelerierende, politisch verursachte Inflation entsteht. 47
Durch die relativ kurze Zeit gewichten Politiker die kurzfristigen Nutzen höher als die langfristigen Kosten von politischen Maßnahmen. Das heißt, die in der Zukunft anfallenden Kosten werden durch den kurzen Zeitrahmen, der Politkern zur
43 Vgl. Gogoll, Frank (1988), S.4. Dort wurde insbesondere der Einfluss der Produktionstechnolgie sowie die Lohnindexierung im Anpassungsprozess einer Volkswirtschaft an vorangegangene Rohstoffpreisschocks aufgezeigt.
44 Vgl. zur Theorie kollektiver Entscheidungen (Public -Choice-Theorie) Brennan, Geoffrey and James M. Buchanan (1993), S. 109 ff.
45 Derselbe (1993), S. XXIII.
46 Vgl. derselbe (1993), S. 120 ff.
47 Vgl. derselbe (1993), S. 121 f.
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Verfügung steht, von diesen mit einer höheren Diskontrate abgezinst als es im gesellschaftlich realen Interesse wäre.
Letztlich war also in der Realität zu beobachten, dass nach solchen immer neuen Inflationsrunden sich die Arbeitslosigkeit immer wieder auf eine natürliche Rate einpendelte und manchmal im neuen Gleichgewicht sogar höher als vorher vor. Gleichzeitig gab es eine kontinuierliche voll antizipierte Inflation, so dass es für politische Entscheidungsträger keinerlei Anreize mehr gab, die Inflationsraten weiter in die Höhe zu treiben. Denn das Phillips-Modell funktioniert ja bekanntermaßen nur dann, wenn die Inflationsraten nicht antizipiert werden. Wenn also die Arbeitslosigkeit im neuen Gleichgewicht - was häufig zu beobachten war - anschließend noch höher ist als bei einer anfänglichen Inflationsrate von Null, würde es im umgekehrten Fall, also bei einer Rückführung der Inflationsrate, bedeuten, dass mit einem kurzfristigen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen ist. Nachdem jedoch, wie angenommen wird, politische Entscheidungsträger, wie auch alle übrigen Individuen, versuchen ihren Nutzen zu maximieren, handeln diese rational, wenn sie aufgrund ihres kurzen Zeithorizonts an einer Rückführung der Inflationsrate kein Interesse haben, oder anders ausgedrückt, sie handeln irrational, wenn sie die Inflationsrate zurückführen. 48 Dies gilt um so mehr, wenn sie ansonsten befürchten müssen, dass anschließend andere politische Koalitionen - ebenfalls basierend auf Eigennutzerwägungen - Re-Inflation betreiben werden. Nachdem in den USA in den Jahren 1981/82 kurzfristig die Arbeitslosigkeit ziemlich stark anstieg und man sich dieses Zusammenhanges bewusst wurde, erfolgte jedoch erstaunlicherweise trotzdem keine Korrektur bzw. konstitutionelle Begrenzung, um dieser ‚Inflationsfalle’, die in der beschriebenen Disparität zwischen kollektiven und privaten Zeitpräferenzen 49 begründet ist, zu entrinnen. 50 Auch bei einem anderen Thema der Wirtschaftspolitik, der sogenannten ‚Hochsteuerfalle’, war zu beobachten, dass sich ebenfalls ein Dilemma wegen derselben Problematik einstellen kann, wenn die Rahmenbedingungen nicht so gesetzt werden, dass es zwischen den gesellschaftlichen und den privaten Zeitpräferenzen keine Disparitäten gibt. 51
Dasselbe gilt ebenfalls bei der öffentlichen Verschuldung. 52 Obwohl in der Europäischen Union die öffentliche Verschuldung bzw. Kreditaufnahme der Mitgliedsländer durch die öffentliche Hand durch Gesetz begrenzt worden ist, haben Politiker eher einen Anreiz zum Schuldenmachen, um ihre Klientel zu befriedigen
48 Im übrigen wird vor allem durch das Opportunitätskostenkonzept bestätigt, dass Individuen versuchen, ihren Nutzen zu maximieren. Sie wählen die beste aller Alternativen unter den gegebenen Restriktionen, und bemessen ihre Kosten an der am nächsthöchsten bewerteten, nicht durchgeführten Alternative.
49 Auf die Unterscheidung und das Dilemma, das sich aus den unterschiedlichen privaten und sozialen Zeitpräferenz- bzw. Diskontraten ergibt, wird an anderer Stelle weiter unten noch eingegangen.
50 Vgl. Brennan, Geoffrey and James M. Buchanan (1993), S. 123 f.
51 Vgl. derselbe (1993), S. 112 ff.
52 Vgl. derselbe (1993), S. 124 f.
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Monika Josefa Stögmayer, Dipl. oec., 2003, Die Energieversorgung des Westharzes - eine Kosten-Nutzen-Analyse, München, GRIN Verlag GmbH
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