Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung 1
2. Begriffliche Abgrenzung. 3
2.1. Kreislaufwirtschaft des ökonomischen Systems. 3
2.2. Kreislaufwirtschaftsgesetz. 5
3. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz als rechtlicher Rahmenfaktor 6
3.1. Aufbau und Inhalt. 6
3.2. Konkretisierung durch Rechtsverordnungen am Beispiel
„Dosenpfand“ 9
4. Anforderungen und Ansätze der betrieblichen Umsetzung. 11
4.1. Erweiterung der klassischen Wertschöpfungskette 11
4.2. Implikationen für das Marketing 14
4.2.1. Betriebsspezifische Anforderungen. 14
4.2.2. Strategische Chancen 15
4.2.3. Strategische Risiken 17
4.2.4. Instrumentelles Marketing 18
5. Zusammenfassung und Fazit 21
6. Literaturverzeichnis. 22
II
1. Einleitung und Problemstellung
Bis vor einigen Jahren galt der Bereich der Umwelt- und Ressourcenökonomie unter den meisten Ökonomen noch als „exotische Spezialdisziplin“ 1 . Lediglich in den USA gab es bereits in den 70er Jahren in Zusammenhang mit der Angst vor einer bevorstehenden Rohstoffknappheit erste Ansätze zu ökologieorientierten Marketing- und Unternehmensführungskonzepten. 2 Hervorgerufen durch die Erweiterung der betriebswirtschaftlichen Zielkonzeption um ökologische Zielgrößen 3 und getragen durch die Erkenntnis, daß ein Wirtschaften auf Kosten der Natur, wie etwa die Nutzung fossiler Brennstoffe keine dauerhafte Grundlage für das ökonomische System darstellen kann, rückten in den 80er und 90er Jahren auch in Deutschland bzw. Europa Begriffe wie „Nachhaltigkeit“, „Sustainable Development 4 “ und „Kreislaufwirtschaft“ mehr und mehr in den Mittelpunkt (wirtschafts-)wissenschaftlicher Forschung. Das stetig zunehmende Interesse an dem Konfliktfeld zwischen Ökonomie und Ökologie und die wachsende Bereitschaft zum interdisziplinären Dialog führte von anfangs eher durch Aktionismus getriebenen Einzelansätzen 5 zu ersten vielversprechenden Globalvereinbarungen 6 . Die Erkenntnis, daß Umweltprobleme neben nationalen 7 und zeitlichen 8 auch diziplinäre 9 und Umweltmedien-Grenzen 10 überwinden, ist Grundlage der internationalen Maßnahmen der letzten Jahre. Während sich bis Anfang der 80er Jahre Umweltschutz noch auf Reinigungsmaßnahmen nach dem Produktionsvorgang und hinter bestehenden Anlagen (end-of-pipe- Technologien) beschränkte 11 , wird heute vermehrt der integrierte Umweltschutz, der sich auf allen Ebenen der betrieblichen Wertschöpfungskette wieder- 1 Vgl.Radke, V. (1995), S. 532.
2 Vgl. hierzu Ausführungen in Hansen, U.; Bode, M. (1999), S. 416.
3 Vgl. Meffert, H. (1995), S. 3.
4 Vgl. Brundtland-Kommission (1987), S. 43.
5 Bspw. FCKW-Verbot in „deutschen“ Spraydosen zum Schutz der Ozonschicht.
6 Hier ist vorrangig die Umweltkonferenz von Rio de Janeiro im Jahr 1992 zu nennen, in der sich insgesamt 178 Nationen darauf verständigten, die Ressourcen der Erde künftig so behutsam zu nutzen, dass alle Länder der Erde eine gerechte Entwicklungschance erhalten. Für eine solche Wirtschaftsweise wurde der Begriff „sustainable development“ geprägt.
7 Ökologisches Fehlverhalten hat meist globale Auswirkungen, die sich nicht auf lokale Verursacher beschränken.
8 Viele Eingriffe und Schädigungen von Ökosystemen treten zeitlich verschoben auf und sind daher nicht mehr rückgängig zu machen bzw. irreversibel.
9 Durch die hochgradige Vernetzung der Teilbereiche der Biosphäre wird ein rein disziplinäres Vorgehen der Problematik nicht gerecht und es muß interdisziplinär geforscht und gehandelt werden.
10 Eine isolierte Betrachtung z.B. der Luftverschmutzung ist nicht möglich, da die Schadstoffe aus vor-handenen Filtern ausgewaschen werden und so in den Boden bzw. das Grundwasser gelangen.
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findet, gefordert. Vor allem durch die Tatsache, daß umweltverträgliche Produktion und Umweltbewußtsein der Unternehmen zu wesentlichen Wettbewerbsfaktoren geworden sind, finden diese integrierten Ansätze in der modernen Unternehmungsführung auch immer mehr Anwendung. Durch die grundlegende Änderung der Wahrnehmung und Auffassung von Umweltproblemen, dem Wertewandel zu Gunsten eines sensibilisierten Umweltbewußtseins und den spezifischen Problemen, wie steigender Abfallmenge bei gleichzeitiger Verknappung von Deponieraum und anhaltendem Widerstand gegen Abfallverbrennungsanlagen wurde Ende September 1994 das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) 12 im Zuge der Harmonisierung des Abfallrechts innerhalb der EU und als Novellierung des bundesdeutschen Abfallrechts verkündet. Im Oktober 1996 trat das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft, um einen Wandel von einer Durchlaufwirt schaft zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
11 Vgl. Richter, E. (1998), S. 73f.
12 Im folgenden nur noch Kreislaufwirtschaftsgesetz genannt.
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2. Begriffliche Abgrenzung
2.1. Kreislaufwirtschaft des ökonomischen Systems
Ein Kreislauf als „ein Vorgang, bei dem die daran beteiligten Stoffe, ggf. auch die Energie, nach Durchlaufen verschiedener Umwandlungsprozesse stets wieder (...) in ursprünglicher Form und Menge vorliegen (...)“ 13 , ist ein fester Bestandteil vieler Wissenschaftsdisziplinen. Meterologen beschäftigen sich mit dem Wasserkreislauf, Biologen und Ökologen mit Kreisläufen in Ökosystemen (z.B. der Nahrungskette). In den Wirtschaftswissenschaften geht das Kreislaufdenken auf das „Tableau économique“ von François Quesnay zurück das erste Schema des wirtschaftlichen Kreislaufs, welches die wechselseitigen Beziehungen der Geld- und Güterströme aufzeigte 14 . Während im ökologischen System bei der Produktion die Produktionsgrundlagen (Böden, Wasser) erhalten bleiben, alle Abfälle wiederverwendet werden (optimales Recycling), kein Energieverlust vorkommt, bzw. die Energiequelle (Sonne) zu 100% erneuerbar ist 15 und somit ein nach o.g. Definition vollständiges Wirtschaften in Kreisläufen vorliegt, gibt es innerhalb des ökonomischen Systems 16 bezüglich des Realgüterstroms bislang keine zufriedenstellende Kreislaufwirtschaft. Während der Kreislauf des Nominalguts Geld als (weitestgehend) geschlossen betrachtet werden kann, ist der Fluß materieller Realgüter eher nach dem Durchlaufprinzip konzipiert 17 . Der Natur wird Materie entnommen, im ökonomischen System in Produkte umgewandelt, genutzt und später in veränderter Form wieder an die Natur abgegeben. Die Regeneration der Materie, also eine eventuelle Vollendung des Stoffkreislaufs, ist dann Aufgabe natürlicher Prozesse und liegt somit außerhalb des Wirtschaftskreislaufs des ökonomischen Systems. Den Zusammenhang der Beziehungen zwischen den Kreisläufen des ökologischen und ökonomischen Systems verdeutlicht Abbildung 1:
13 Vgl. Das Neue Duden-Lexikon, (1998), Bd. 6, S. 2150.
14 Bundesverband deutscher Banken e.V. (Hrsg.), (1988), S.21.
15 Vgl. Teufel, D. (1990), S. 44.
16 Wird hier synonym zu Wirtschaftssystem verwendet.
17 Vgl. Souren, R. (2002), S. 1.
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Verschiedene Umweltveränderungen haben in den letzten Jahrzehnten offenkundig werden lassen, daß die Natur nicht länger in der Lage ist, die Regenerationsfunktion für das Wirtschaftssystem zu übernehmen 18 . Somit wurde es höchste Zeit, auch in der Ökonomie ein System zu implementieren, das die Charakteristika einer Kreislaufwirtschaft beinhaltet. Der Wirtschaftskreislauf wird geschlossen, indem obsolente, ge- bzw. verbrauchte Produkte und Stoffe in Form von Recycling 19 als (Sekundär-)Rohstoffe und Ersatz-, bzw. Bauteile wieder in den Produktionsprozeß gelangen 20 . Dieser Prozeß soll mit Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorangetrieben werden.
18 Vgl. Wagner, G.R. (1997), S. 117.
19 Beim Recycling unterscheidet man zwischen Produkt- und Materialrecycling. Produktrecycling bedeutet, dass ein technisches Element oder Bauteil eines Produkts seine Funktion beibehält und für den erneuten Einsatz aufbereitet wird. Beim Materialrecycling werden die Materialien extrahiert die zur Herstellung weiterer Produkte oder als Energielieferant eingesetzt werden können.
20 entspricht Abbildung 1: Maximierung Stromgröße „D. Recycling“.
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2.2. Kreislaufwirtschaftsgesetz
Im Zuge der Weiterentwicklung des deutschen Abfallgesetzes von 1986 21 und der Harmonisierung des Abfallrechts innerhalb der Europäischen Union 22 passierte eine entsprechende Gesetzesnovelle Mitte 1994 den Vermittlungsausschuß und wurde am 24. Juni 1994 vom Bundestag als Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz beschlossen. Die Zielsetzung des am 7. Oktober 1996 in Kraft getretenen Gesetzes ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Umformung der bisherigen „Wegwerfgesellschaft“ zu einer Gesellschaft in der Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Insbesondere soll neben einer Ausdehnung des Abfallbegriffs die überkommene Konzeption des privatrechtlichen Produzierens und des öffentlich-rechtlichen Entsorgens zugunsten einer gesamthaften Verantwortung der Wirtschaft für den Aufbau geschlossener Stoffkreisläufe revidiert werden. 23 Es erfolgt, u.a. durch den einheitlichen Abfallbegriff, eine endgültige Klarstellung, daß auch diewie auch immer geartete - Wiederverwertung von Abfällen integrierter Bestandteil der Abfallwirtschaft ist und damit den allgemeinen abfallrechtlichen Grundanforderungen und behördlichen Kontrollmöglichkeiten unterliegt 24 . Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist als ein Rahmengesetz zu verstehen, das Unternehmen eine umfassende Produktverant-wortung nach dem Verursacherprinzip auferlegt. Wird diese von den Unternehmen nicht freiwillig, z.B. durch Branchen-Selbstverpflichtungen bzw. nicht ausreichend umgesetzt, behält sich der Gesetzgeber vor, das vorerst deklaratorische Konstrukt der Pro-duktverantwortung 25 durch den Erlaß von Rechtsverordnungen zu konkretisieren.
21 Trat zum 6. Oktober 1996 außer Kraft.
22 Vgl. Wagner, G.R.; Matten, D. (1995a), S.45.
23 Vgl. Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung (1998).
24 Vgl. Bähr, P. (1995), S.53.
25 Vgl. Kirchgeorg, M. (1997), S. 237.
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Arbeit zitieren:
Oliver Bartsch, 2002, Das Kreislaufwirtschaftsgesetz als rechtlicher Rahmenfaktor für das ökologieorientierte Marketing, München, GRIN Verlag GmbH
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