Verurteilt ein Strafgericht eine Person wegen einer begangenen Straftat, so verhängt es für gewöhnlich eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Diese und andere Sanktionen, wie etwa auch eine vorbeugende Maßnahme, bemisst das Strafgericht nach einem fairen Verfahren unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens. Es ergeht ein begründetes und durch die höheren Instanzen überprüfbares Urteil. Im Spruch des Urteils wird selbstverständlich die Sanktion ausgesprochen. Die Verfahrensbeteiligten, die Öffentlichkeit sowie der Verurteilte selbst wissen am Ende des Verfahrens daher genau, weshalb die Sanktion erfolgte, und was der Verurteilte nun konkret zu erwarten hat.
Im Rechtsstaat ist zunächst eigentlich schwer vorstellbar, dass Sanktionen einer gerichtlich strafbaren Handlung für bestimmte Täter auch ohne Bemessung und sogar ohne konstitutiven Ausspruch einer Behörde und ohne Begründung eintreten können. So normiert aber zB § 27 Abs 1 StGB unter der Überschrift „Amtsverlust und andere Rechtsfolgen der Verurteilung“ eine Sanktion, wonach kraft Gesetzes mit einer bestimmten Verurteilung der Verlust des Amtes automatisch verbunden ist. „Andere Rechtsfolgen der Verurteilung“ bestimmt im Unterschied zum früheren StG das StGB nicht mehr, es geht aber von deren Existenz aus.
Die Literatur beschreibt diese Rechtsfolgen der Verurteilung kaum und erwähnt nur wenige Beispiele, so als ob diese Rechtsfolgen keine oder nur geringe Bedeutung hätten. Allerdings existieren diese „anderen Rechtsfolgen der Verurteilung“ sehr zahlreich, verstreut in einer Unmenge verschiedenster Materiengesetze. Sie greifen, zB in status- und fremdenrechtliche, sozialrechtliche und berufliche (einschließlich dienst-, disziplinar- und gewerberechtliche) Belange der Verurteilten ein. Besonders die beruflichen Rechtsfolgen können in Härtefällen sogar nachhaltig existenziell bedrohliche Auswirkungen erreichen und die Resozialisierung gefährden, da sie dem Verurteilten seine bisherigen Erwerbsquellen nehmen bzw von künftigen ausschließen.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. EINGRENZUNG UND DEFINITION DES GEGENSTANDES
2.1. DER BEGRIFF „RECHTSFOLGE“
2.2. DIE RECHTSFOLGEN DER RECHTSWIDRIGEN TAT
2.3. DIE RECHTSFOLGEN MIT STRAFURTEIL ALS TATBESTAND
2.3.1. Rechtsfolgen der Verurteilung mit Gefährlichkeitsprognose
2.3.2. Der Begriff „Rechtsfolge der Verurteilung“ iSd § 27 StGB
3. RECHTSFOLGEN DER VERURTEILUNG IM ALLGEMEINEN
3.1. DIE QUELLEN DER RECHTSFOLGEN
3.2. KONSEQUENZ UND ZWECK DES AUTOMATISCHEN EINTRITTS
3.3. WELCHE VERURTEILUNGEN SIND TATBESTAND?
3.3.1. Darstellung der rechtsfolgenauslösenden Verurteilungen
3.3.2. Exkurs: Strafe bei Zusammentreffen mehrerer Straftaten
3.3.3. Kritische Betrachtung der Verurteilungen
3.4. IST DIE RECHTSFOLGE MAßNAHME ODER STRAFE?
3.5. DIE WIRKUNGSDAUER DER RECHTSFOLGEN
3.5.1. Beginn der Wirkungsdauer
3.5.2. Die Frist
3.5.2.1. Subsidiaritätsklausel des § 27 Abs 2 StGB
3.5.2.2. Rechtsfolgen der Verurteilung ohne Frist
3.5.2.3. Ausdrücklich bestimmte First in einzelnen Rechtsfolgenormen
3.5.2.4. Erlöschen durch Tilgung
3.5.3. Der Beginn des Fristenlaufs
3.5.4. Kritik zur Dauer der Rechtsfolgen
3.6. DIE GERICHTLICHE BEDINGTE NACHSICHT DER RECHTSFOLGEN
3.7. DER EINFLUSS DER RECHTSFOLGEN AUF DIE STRAFBEMESSUNG
3.7.1. Die Rechtsfolge und allgemeine Grundsätze der Strafbemessung
3.7.2. Die Rechtsfolge als besonderer Milderungsgrund
3.7.3. Hinweis auf Rechtsfolgen od. Verschweigung der Anknüpfungspunkte?
3.7.4. Nachträgliche Strafmilderung, Neubemessung der Tagessätze
3.8. WIE ERFÄHRT DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE VON DER VERURTEILUNG?
3.9. KEINE RECHTSFOLGEN NACH EINER DIVERSION
3.10. KEINE RECHTSFOLGEN FÜR JUGENDLICHE
4. DER AMTSVERLUST GEM § 27 ABS 1 STGB
4.1. DER BEGRIFF „BEAMTE“ ISD § 27 ABS 1 STGB
4.2. VOM BEAMTENBEGRIFF KONSUMIERTE RECHTSFOLGEN
4.3. AMTSVERLUST FÜR BESTIMMTE BEAMTE ISD § 74 Z 4 STGB
4.4. VERURTEILUNG UND STRAFE ALS TATBESTAND
4.5. DIE FOLGEN DES AMTSVERLUSTES
4.6. DIE BEWEGGRÜNDE DES GESETZGEBERS
4.7. KRITIK ZUM TATBESTAND DES AMTSVERLUSTES
4.8. KRITIK AN DER RECHTSFOLGE DES AMTSVERLUSTES
4.9. VERGLEICHENDER BLICK INS DEUTSCHE STGB
5. ANDERE RECHTSFOLGEN MIT BERUFLICHER WIRKUNG
5.1. ENTZIEHENDE RECHTSFOLGEN
5.1.1. Ergänzende Rechtsfolgen zum Amtsverlust
5.1.1.1. Vertragsbedienstete des Bundes
5.1.1.2. Vertragsbedienstete von Ländern und Gemeinden
5.1.1.3. Verlust eines Amtes bei behördlichen Kommissionen
5.1.1.4. Honorarprofessoren und Universitätsdozenten
5.1.1.5. Bedienstete des Bundesheeres
5.1.1.6. Bedienstete von Wirtschaftskörpern des Bundes
5.1.2. Verlust von Berufsberechtigungen
5.1.2.1. Notare und Notariatskandidaten
5.1.2.2. Patentanwälte
5.1.2.3. Ziviltechniker: Architekten und Ingenieurkonsulenten
5.2. AUSSCHLIEßENDE RECHTSFOLGEN
5.2.1. Ausschluss von der Anstellung bei Ämtern
5.2.1.1. Rechtspraktikanten
5.2.1.2. Unterrichtspraktikanten
5.2.1.3. Stadtbeamte in Innsbruck
5.2.2. Ausschluss von Gewerbeberechtigungen
5.2.2.1. Ausschluss von Gewerbeanmeldern
5.2.2.2. Die gewerbebehördliche Nachsicht vom automatischen Ausschluss
5.2.2.3. Nichtzulassung als Börsenmitglied und als Börsensensal
5.3. KOMBINIERT ENTZIEHENDE UND AUSSCHLIEßENDERECHTSFOLGEN
5.3.1. Nichtvorliegen der Verlässlichkeit als Berufsvorsaussetzung
5.3.1.1. Taxi-, Mietwagen-, Gästewagen-, Güterbeförderungs-, und Kraftfahrlinienverkehrsgewerbe
5.3.1.2. Wirtschaftstreuhänder: Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Steuerberater und selbständige Buchhalter
5.3.1.3. Schischulbetreiber, Schibegleiter, Schi-, Berg-, Bergwander- und Schluchtenführer
5.3.1.4. Veranstalter von Zirkus-, Varieté-, Kabarett-, Revue-, Theater- und ähnlichen Vorstellungen
5.3.2. Erlöschen von Kassenverträgen
5.3.2.1. Kassenvertrag der Ärzte
5.3.2.2. VfGH-Erk zum automatischen Erlöschen der Kassenverträge
5.3.2.3. Kassenverträge der Apotheker, Dentisten, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten
5.4. UNECHTE RECHTSFOLGEN
5.4.1. Verurteilung als Disziplinarvergehen bei Ärzten
5.4.2. Verurteilung als Disziplinarvergehen bei Apothekern
5.4.3. Verurteilung als Disziplinarvergehen bei Tierärzten
6. SCHLUSS
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert systematisch die "Rechtsfolgen der Verurteilung" gemäß § 27 StGB, die kraft Gesetzes und automatisch mit einer strafgerichtlichen Verurteilung eintreten, und setzt sich kritisch mit deren Problematik auseinander. Das primäre Ziel ist es, diese oft wenig beachteten, aber existenziell bedrohlichen Sanktionen in ihrer Systematik darzustellen, von anderen Sanktionen abzugrenzen und die verfassungs- sowie rechtsstaatliche Problematik der "Automatik" zu beleuchten.
- Die systematische Einordnung und Abgrenzung von "Rechtsfolgen der Verurteilung" gegenüber Strafen und Maßnahmen.
- Die Untersuchung der "Automatik" dieser Rechtsfolgen und das daraus resultierende rechtsstaatliche Defizit aufgrund des fehlenden rechtlichen Gehörs.
- Die Darstellung beruflicher Rechtsfolgen, insbesondere des Amtsverlustes und des Verlustes von Berufsberechtigungen.
- Die Analyse der Möglichkeiten einer bedingten Nachsicht durch das Strafgericht zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse.
- Die kritische Auseinandersetzung mit dem Nichteintritt dieser Rechtsfolgen bei Diversion oder für Jugendliche.
Auszug aus dem Buch
3.4. Ist die Rechtsfolge Maßnahme oder Strafe?
Ob nun diese Rechtsfolgen der Verurteilung mehr den Maßnahmen oder den Strafen zuzuordnen sind, ist nicht übereinstimmend geklärt. Die Einordnung bereitet mE vor allem begriffliche Schwierigkeiten, da im Unterschied zu den Rechtsfolgen weder die Strafen noch die Maßnahmen automatisch eintreten.
Überwiegend ordnen die Autoren die Rechtsfolge der Verurteilung, insbesondere den Amtsverlust, unter dem Kapitel „Strafen“ ein. Triffterer teilt die Rechtsfolgen der Verurteilung neben der Geld- und Freiheitsstrafe sowie dem Verfall unter die „Sanktionen auf der Grundlage persönlicher Vorwerfbarkeit“ ein. Seiner Ansicht nach haben Rechtsfolgen überwiegend Strafcharakter, aber auch Maßnahmencharakter. Ausführungen dazu fehlen. Einige Autoren wiederum sehen die Rechtsfolgen als eine disziplinäre Maßnahme.
Das StGB behandelt die Rechtsfolge dV mE wie eine Strafe. Es normiert diese zwar nach den vorbeugenden Maßnahmen und nicht bei den Strafen, aber aus den §§ 44 und 45 StGB ergibt sich eindeutig, dass das StGB den Rechtsfolgen Strafcharakter beimisst.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Führt in die Problematik ein, dass Rechtsfolgen der Verurteilung automatische, gesetzlich normierte Sanktionen sind, die oft existenzbedrohend wirken und in der Literatur kaum Beachtung finden.
2. EINGRENZUNG UND DEFINITION DES GEGENSTANDES: Definiert den Begriff der "Rechtsfolge" und unterscheidet zwischen verschiedenen Typen von Rechtsfolgen, insbesondere solchen mit Gefährlichkeitsprognose und den automatischen Rechtsfolgen gemäß § 27 StGB.
3. RECHTSFOLGEN DER VERURTEILUNG IM ALLGEMEINEN: Analysiert das System der Rechtsfolgen, deren Eintrittsvoraussetzungen, Wirkungsdauer, verfassungsrechtliche Aspekte sowie deren Einfluss auf die Strafbemessung.
4. DER AMTSVERLUST GEM § 27 ABS 1 STGB: Behandelt den Amtsverlust als die zentrale, direkt im StGB geregelte Rechtsfolge, inklusive Beamtenbegriff, Folgen und kritischer Würdigung.
5. ANDERE RECHTSFOLGEN MIT BERUFLICHER WIRKUNG: Detaillierte Darstellung zahlreicher, in Nebengesetzen verstreuter beruflicher Rechtsfolgen, unterteilt in entziehende und ausschließende Typen.
6. SCHLUSS: Fasst die kritischen Erkenntnisse zusammen und plädiert für die Abschaffung der Automatik zugunsten individueller, rechtsstaatlicher Verfahren.
Schlüsselwörter
Rechtsfolgen der Verurteilung, StGB, Amtsverlust, automatische Rechtsfolgen, Strafbemessung, berufliche Rechtsfolgen, Resozialisierung, bedingte Nachsicht, Verfassungsrecht, Rechtsstaatlichkeit, Sanktionen, Disziplinarrecht, Gewerbeberechtigung, individuelle Entscheidung, Rechtsgüterschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das System der "Rechtsfolgen der Verurteilung", also sanktionierende Rechtsnachteile, die kraft Gesetzes automatisch mit einer strafgerichtlichen Verurteilung eintreten, ohne im Urteil explizit ausgesprochen zu werden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die beruflichen Rechtsfolgen wie der Amtsverlust für Beamte, der Entzug von Gewerbeberechtigungen sowie die systematische Einordnung dieser "Pauschalstrafen" zwischen echten Strafen und Maßnahmen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, diese "versteckten" Rechtsfolgen aufzuzeigen, ihre automatische Wirkungsweise kritisch zu analysieren und aufzuzeigen, wie sie rechtsstaatliche Grundsätze wie das rechtliche Gehör verletzen könnten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische juristische Analyse, die eine Vielzahl von Materiengesetzen auswertet, Literatur und Judikatur reflektiert und die Rechtsfolgen normtheoretisch einordnet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung, den Zweck und die Wirkungsdauer der Rechtsfolgen, geht detailliert auf den Amtsverlust sowie zahlreiche andere berufliche Rechtsfolgen ein und kritisiert deren mangelnde Flexibilität.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind "Rechtsfolgen der Verurteilung", "automatische Wirkungsweise", "berufliche Existenz", "Strafbemessung" und die Spannung zwischen "Rechtsstaatlichkeit" und "Automatisierung".
Warum ist der "Amtsverlust" ein besonderes Thema in der Arbeit?
Der Amtsverlust ist die einzige explizit im StGB geregelte Rechtsfolge dieser Art, dient als Prototyp für die Analyse der gesamten Problematik und stellt einen massiven Eingriff in das Beamtenverhältnis dar.
Was kritisiert der Autor an der "Automatik" dieser Rechtsfolgen?
Der Autor bemängelt vor allem das Fehlen eines individuellen Verfahrens, die fehlende Möglichkeit zur Anhörung des Betroffenen und die Tatsache, dass die Schwere der Rechtsfolge oft in keinem Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat steht.
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- Fritz Alexander (Author), 2003, Berufliche Rechtsfolgen der Verurteilung im Sinne des § 27 StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14223