Weibliches Ideal und Rechte einer Römerin in der späten Republik
von Alexandra Zaugg
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis iii
Abbildungsverzeichnis iv
1 Einleitung 1
2 Die laudatio Turiae 3
2.1 Ausgewählte Textstellen 4
2.2 Sachliche Erläuterungen zu den ausgewählten Textstellen 8
2.3 Beobachtungen zur Sprache der laudatio Turiae 12
3 Idealbild und Realität 13
3.1 Das Ideal der matrona 15
4 Die Rechte einer Römerin 19
4.1 Die Ehe 20
4.2 Mehr Rechte in der späten Republik? 28
5 Fazit 33
Glossar 34
Zeittafel 36
Literaturverzeichnis 39
Einleitung 1
1 Einleitung
Die Frau ist schon seit der Antike Gegenstand von Forschungen.1 Je nach Zeit und gesellschaftlichen Normen sind unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt worden. Bis in die späten 80er Jahren erörterten die meisten Publikationen Probleme und Aspekte der Frau in der Antike pauschal. Erst später wurden – gleichzeitig zum Entstehen einer institutionalisierten Gender-Forschung2 - umfassende Aufsatzsammlungen und Spezialstudien zu Einzelaspekten dieser Thematik veröffentlicht. Weil eine generelle Betrachtung zu kurz greift, ist diese Differenzierung sinnvoll und notwendig, e.g. bestand ein grosser Unterschied zwischen griechischen und römischen Frauen. 3 Gesellschaftliche Normen werden durch die Geschichte, geographische Eigenheiten und weitere Umfeldfaktoren (e.g. Staatsform) geprägt. Daher muss davon ausgegangen werden, dass sich auch die Rolle und Lebensführung einer römischen Bürgerin im Laufe der Zeit verändert hat. Des Weiteren ist eine schichtspezifische Differenzierung notwendig.4 Eine Patrizierin hat ganz andere Voraussetzungen, eine völlig unterschiedliche Lebensführung gegenüber einer Frau der unteren Schichten, e.g. einer Arbeiterin oder einer Freigelassenen.
In der Forschung gibt es unterschiedliche Standpunkte über die Stellung einer Römerin der späten Republik.5 Einerseits wird die Meinung vertreten, in den letzten Jahren der Republik hätten die Frauen wesentlich mehr Rechte erhalten. Andere Forscher sind der Ansicht, im Vergleich zur frühen Republik habe sich an der rechtlichen Situation praktisch nichts geändert. Da nur eine limitierte Zahl von Quel- len aus dieser Zeit existiert und schriftliche Dokumente wesentlich von der soziokulturellen Realität divergieren können, wird die Frage, wer Recht hat, bis auf Weiteres nicht geklärt werden können. Zudem ist zu beachten, dass jeder Autor, jede Autorin die eigenen Wertvorstellungen einbringt und nur eine subjektive Betrachtung möglich ist. Selbst heute ist in vielen Gesellschaften umstritten, welche Rechte einer Frau zugestanden werden (sollen).
Diese Arbeit soll - ausgehend von der laudatio Turiae - zunächst das Idealbild einer Römerin in der späten Republik untersuchen, nämlich das der matrona. Die Betrachtung wird auf die gut betuchte römische Oberschicht beschränkt (Dies gilt für die ganze Arbeit). Für Sklavinnen, Freigelassene und Konkubinen, aber auch für die einfache römische Frau ‚aus dem Volk’ sah aufgrund der Voraussetzungen und der Lebensumstände die rechtliche und ökonomische Situation anders aus. Nach der Untersuchung des Idealbilds werden einige rechtliche Aspekte erläutert. Weil die Ehe ein zentraler Bestandteil im Leben einer Römerin war und grossen Einfluss auf deren rechtliche Situation hatte, wird auch auf die Ehe bzw. deren Formen eingegangen. Schliesslich soll die Erweiterung der Rechte im Laufe der Zeit berücksichtigt werden.
Das Kapitel 2 beinhaltet ausgewählte Textstellen der laudatio Turiae sowie deren Erläuterung. Eine Diskussion über Ideal und Realität bezüglich weiblicher Werte und Normen ist in Kapitel 3 zu finden. In Kapitel 4 werden Rechte der Römerin erläutert und in Kapitel 5 ein Fazit gezogen.
2 Die laudatio Turiae
Eine berühmte, sehr ausführliche Grabinschrift aus frühaugusteischer Zeit beschreibt das Ideal einer Römerin zur Zeit der späten Republik. Es ist die Rede eines Ehemannes zu seiner verstorbenen Gattin. „Ihr Lebenslauf reicht wohl bis in die frühe Kaiserzeit hinein, ist farbig, in vielem paradigmatisch für zahlreiche römische Frauen und ungewöhnlich gut dokumentiert.“6 Der Ehemann lobt die besonderen Verdienste und Eigenschaften seiner Gattin. Sie habe ihm geholfen, zwei Bürgerkriege zu überleben.7 Gemeinsam mit ihrer Schwester erreichte sie dank ihrer Hartnäckigkeit, dass die Mörder ihrer Eltern vor Gericht gestellt wurden8 und mit Geistesgegenwart habe sie den letzten Willen ihres Vaters gegen ihre Verwandte verteidigt9. Sie sei eine mustergültige Gattin gewesen (i.e. habe dem Ideal der matrona entsprochen). Die Inschrift der Rede war auf einer Marmorplatte in zwei Spalten eingraviert. Leider ist nur knapp die Hälfte des Textes erhalten. Unter der Überschrift mit Grossbuchstaben standen zwei Spalten à ungefähr 90 Zeilen.10 Von der linken Spalte sind drei Abschriften aus dem 16. / 17. Jahrhundert erhalten (I 1-52), von der rechten Spalte zwei grössere Bruchstücke der Marmorplatte (II 1-69, cf. Abb. 1 und Abb. 2) sowie zwei kleine Fragmente (II 1a-11a). Da die Überschrift mit der Widmung nicht erhalten blieb, weiss man bis heute nicht, wem die Grabinschrift gewidmet war. Gemäss früheren Studien (e.g. Mommsen (1863)) handelt es sich um Quintus Lucretius Vespillo, Konsul im Jahr 19 v.Chr., und seine Frau Turia. Als erster äusserte Filippo Della Torre (1657 - 1717) diese Vermutung.11 Doch dann zeigt Durry (1950) auf, dass die Identifikation überhaupt nicht zuverlässig war.12 Für eine weitere Diskussion um die Identität von Turia sei auf Flach (1991) und dessen Bibliographie verwiesen.
2.1 Ausgewählte Textstellen
[...]
1 Einen ausführlichen Überblick bietet Späth/Wagner-Hasel (2000), p. IXsqq.
2 Die englisch-deutsche Bezeichnung Gender Forschung ist hier der deutschen Übersetzung Geschlechterforschung vorzuziehen, da gender – anders als die rein biologischen Bezeichnung sex - die historisch-gesellschaftlichen Erscheinungsformen von Weiblichkeit und Männlichkeit bezeichnet.
3 cf. dazu e.g. Nep., Vitae praefatio, 1,6sq oder Balsdon (1977), p. 45.
4 Unter einer Schicht versteht man eine „Gruppierung von Menschen mit ähnlich hohem Status innerhalb einer oder mehrerer berufsnaher Ungleichheitsdimensionen“, Jäckel (2002), p. 3.1. Entscheidende Dimensionen des Schichtbegriffes sind Einkommen, Berufsstellung, Wirtschaftszweig und Grad der Ausbildung, cf. Wiswede (1973), p. 27.
5 cf. Schuller (1987), p. 54.
6 ibid., p. 53.
7 cf. Flach (1991), II 2a-24, p. 48sq.
8 cf. ibid., I 7-9, p. 45.
9 cf. ibid., I 13-14, p. 45.
10 cf. Wistrand (1976), p. 12sq.
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Alexandra Zaugg, 2003, Weibliches Ideal und Rechte einer Römerin in der späten Republik, Munich, GRIN Publishing GmbH
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