II
Abk ürzungsverzeichnis IV
1 Einleitung 1
1.1 Untersuchungsanlass 1
1.2 Abgrenzung der Problemstellung und Gang der Untersuchung 3
2 Die Rolle des Fair Value in der Finanzmarktkrise. 4
2.1 Von der Subprime-Krise zur Finanzmarktkrise 4
2.1.1 Entstehung der Subprime-Krise 4
2.1.2 Verbriefung von Hypothekarkreditforderungen 5
2.2 Prozyklität der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten 8
2.2.1 Fair-Value-Bewertung bei steigenden Marktpreisen 8
2.2.2 Fair-Value-Bewertung bei sinkenden Marktpreisen 9
3 Fair Value als Wertkonglomerat in der internationalen Rechnungslegung 10
3.1 Fair-Value-Definition. 10
3.2 Fair-Value-Hierarchie 12
3.2.1 Level 1, 2, 3 Inputs. 13
3.2.2 Bewertungsmethoden. 14
4 Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten auf aktiven Märkten nach IFRS 15
4.1 Bewertung von Finanzinstrumenten im Überblick 15
4.1.1 Zuordnung zu Bewertungskategorien 15
4.1.2 Impairment von „at amortized cost“ und „available for sale“ 16
4.1.3 Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten. 17
4.2 Abgrenzung aktiver Märkte 18
4.2.1 Indikatoren inaktiver Märkte gemäß IDW und ED/2009/5 18
4.2.2 Kritische Würdigung der Abgrenzungskriterien. 20
4.3 Forced Transactions 23
4.3.1 Indikatoren zur Identifikation von „forced transactions“ 23
4.3.2 Kritische Würdigung der Abgrenzungskriterien. 25
5 Fair-Value-Bewertungsverfahren auf inaktiven Märkten 26
5.1 Marktbasierte Vergleichswerte 27
5.1.1 Zeitnahe Transaktionspreise identischer Finanzinstrumente 27
5.1.2 Transaktionspreise ähnlicher Finanzinstrumente. 28
5.1.3 Kurse von Brokern und Preis-Service-Agenturen. 30
5.2 Mapping mit einem Index 31
5.3 Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren 34
III
5.3.1 Bestimmung des Diskontierungszinssatzes. 35
5.3.1.1 Bestimmung der Credit Spread 37
5.3.1.2 Bestimmung der Liquidity Spread 38
5.3.2 Kritische Würdigung. 40
6 Umwidmung von Finanzinstrumenten. 41
6.1 Inhaltliche Darstellung der Umwidmungsvorschriften. 41
6.2 Bilanz- und Ergebniseffekte einer Umwidmung. 43
6.3 Kritische Würdigung der Neuregelungen zur Umwidmung 45
7 Zeitwertbewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes gemäß BilMoG. 47
7.1 Implementierung der Fair-Value-Konzeption für Finanzinstrumente 47
7.1.1 Eckpunkte und inhaltliche Darstellung der Reformvorschrift 47
7.1.2 Kritikpunkte der „Saarbrücker Initiative gegen den Fair Value“ 49
7.2 Vereinbarkeit mit dem Rechnungslegungszweck 51
7.2.1 Informationsfunktion. 51
7.2.1.1 Kriterium der Relevanz 51
7.2.1.2 Kriterium der Verlässlichkeit. 52
7.2.2 Kapitalerhaltung. 53
7.2.2.1 Realisationsprinzip. 53
7.2.2.2 Gläubigerschutzprinzip 54
8 Zusammenfassung. 56
Literaturverzeichnis. 58
Internetverzeichnis 71
IV
Abkürzungsverzeichnis
3M-Eonia 3-Monats Eonia 3M-Euribor 3-Monats Euribor ABCP Asset Backed Commercial Paper ABS Asset Backed Securities ABX Asset Backed Securities Index ABX.HE Asset Backed Securities Index - Home Equity ABX.HE.PEN ABX.HE Penultimate a. F. alte Fassung AfS Available for Sale BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BB Betriebs-Berater BC Basis for Conclusions BFA Bankenfachausschuss BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG-RegE Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BIZ Bank für internationalen Zahlungsausgleich BMJ Bundesministerium der Justiz CDO Collateralized Debt Obligation CDOs Collateralized Debt Obligations CDS Credit Default Swap CESR Committee of European Securities Regulators CFS Center for Financial Studies CLOs Collateralized Loan Obligations CRAs Credit Rating Agencies DB Der Betrieb DCF Discounted Cashflow DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee DSR Deutscher Standardisierungsrat
V
DStR Deutsches Steuerrecht DZ Bank Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank EAP Expert Advisory Panel ED Exposure Draft EOD Event of Default Eonia euro overnight index average Euribor euro interbank offered rate EZB Europäische Zentralbank F. Framework Fannie Mae Federal National Home Mortgage Association FAS Financial Accounting Standard FASB Financial Accounting Standards Board FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung FED Federal Reserve System Freddi Mae Federal Home Loan Mortgage Corporation FTD Financial Times Deutschland FVO Fair-Value-Option GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HB Handelsblatt HFA Hauptfachausschuss HfT Held for Trading HGB Handelsgesetzbuch HGB-E HGB-Entwurf HtM Held to Maturity IAS International Accounting Standards IAS 39.AG IAS 39 Application Guidance IASB International Accounting Standards Board IDW Institut der Wirtschaftsprüfer IDW ERS Entwurf IDW RS IDW RH IDW Rechnungslegungshinweis IDW RS IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung i. e. id est (das heißt) IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee
VI
IFRS International Financial Reporting Standards i. H. v. in Höhe von IKB Deutsche Industriebank AG IOSCO International Organization of Securities Commissions IRZ Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung i. S. v. im Sinne von i. V. m. in Verbindung mit IWF Internationaler Währungsfonds KMU kleine und mittelständische Unternehmen KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung KPMG Klynfeld, Peat, Marwick, Mitchell, Goerdeler KWG Kreditwesengesetz LaR Loans and Receivables Libor London Interbank Offered Rate MBS Mortgage Backed Securities n. F. neue Fassung N. N. nomen nescio OTC Over The Counter Par. Paragraf PiR Praxis der internationalen Rechnungslegung r. rechte RIC Rechnungslegungs Interpretations Committee RMBS Residential Mortgage Backed Securities S. A. Société Anonyme SEC Securities and Exchange Commission SFAS Statement of Financial Accounting Standards SIC Standing Interpretations Committee SIV Structured Investment Vehicle SMEs small and medium-sized entities S&P Standard & Poor’s SPE Special Purpose Entity StuB Unternehmensteuern und Bilanzen Tz. Textziffer UBS Union Bank of Switzerland
VII
US United States US GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles VAR Value at Risk vdp Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. VFA Versicherungsfachausschuss WestLB Westdeutsche Landesbank WiWo Wirtschaftswoche WPg Die Wirtschaftsprüfung WpHG Wertpapierhandelsgesetz zfbf Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung ZfgK Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen
1
1 Einleitung
1.1 Untersuchungsanlass
Die globalen Auswirkungen der US-Subprime-Krise sind allgegenwärtig und haben inzwischen sowohl auf das internationale Finanzsystem als auch, aufgrund der restriktiveren Kreditvergabepolitik der Banken, auf die Realwirtschaft übergegriffen. Die Dimensionen sind weitreichend 1 . Beispielhaft sei genannt: Kreditinstitute, wie die Investmentbank Lehman Brothers im September 2008, gerieten in Insolvenz 2 . Einige deutsche Landesbanken mussten von ihren Eigentümern durch milliardenteure Rettungspakete gestützt werden, wie beispielsweise die WestLB durch Ausfallgarantien i. H. v. 5 Mrd. EUR 3 . Zur Stärkung deutscher Banken wurde im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes insgesamt ein staatliches Bürgschafts- und Garantievolumen i. H. v. 480 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt, und laut Bundeskanzlerin Angela Merkel werde man angesichts der „Kreditklemme“ versuchen, die Basel-II-Vorschriften 4 zeitweilig auszusetzen 5 . „Zwei Jahre Finanzkrise … und das Ende ist noch nicht in Sicht.“ 6
Im Zusammenhang mit den Krisenerscheinungen auf den Finanzmärkten werden in der Literatur und Praxis vielfach die krisenintensivierenden Wirkungen einer Fair-Value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten kritisiert. 7 Der Fair Value sei ein „Brandbeschleuniger“ 8 und habe „Mitschuld an der Finanzkrise“ 9 . Die Finanzmarktturbulenzen im Zuge der Subprime-Krise haben den Fair Value „vom Helden [entscheidungsnützlicher Informationen] zum Schurken“ 10 diskreditiert. Des Weiteren hat die zunehmende Illiquidität des Marktes für Subprime-Positionen Probleme bezüglich der Fair-Value-Ermittlung aufgeworfen. Dies betrifft insbesondere die damit verbundene Frage nach der Existenz noch aktiver Märkte bzw. nach einer angemessenen Ausgestaltung der Fair-Value-Bewertung, da die illiquiden Märkte einer Marktwertbewertung weitestgehend die Grundlage entzogen haben. 11
1 Der Internationale Währungsfonds beziffert die globalen Auswirkungen auf schätzungsweise 1,4 Billionen USD. Vgl. Dr. Kleeberg & Partner GmbH / Kuhn, Kammann & Kuhn AG (Hrsg.) (2008), S. 3.
2 Vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) (2008), S. 1.
3 Vgl. WestLB (Hrsg.) (2007), S. 4.
4 Basel II bezeichnet die Rahmenvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht über die Eigenkapitalempfehlung für Kreditinstitute, welche die Kapitalanforderungen differenziert an den eingegangenen Kreditrisiken ausrichtet. Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2004), S. 75 f.
5 Vgl. Kampeter, Steffen (2009), S. I; vgl. dazu auch ARD (Hrsg.) (2009), S. 1.
6 Bergermann, Melanie (2009), S. 38.
7 Vgl. Lüdenbach, Norbert / Freiberg, Jens (2008), S. 370; vgl. dazu auch Lanfermann, Georg (2009), S. I; vgl. dazu auch Drescher, Ralf / Schnell, Christian (2008), S. 28.
8 Lanfermann, Georg (2009), S. I.
9 Drescher, Ralf / Schnell, Christian (2008), S. 28.
10 Lüdenbach, Norbert / Freiberg, Jens (2008), S. 370.
11 Vgl. Brinkmann, Ralph et al. (2008), S. 334; vgl. dazu auch Lanfermann, Georg (2009), S. I.
2
Im Fair Value Accounting von Finanzinstrumenten ist seither - als Reaktion auf die Kriseein großer Diskussionsbedarf und eine hohe Regelungsdynamik zu beobachten. IASB und FASB gründeten die „Financial Crisis Advisory Group“, u. a., um über den Zusammenhang zwischen Fair-Value-Bewertung und Finanzmarktkrise zu beraten 12 . „The FASB and the IASB recognise that the urgency of the credit crisis requires unprecedented action, and we at the IASB are committed to act where necessary.” 13 Der von Sir David Tweedy, Chairman des IASB, betonte hohe Handlungsbedarf zur Krisenbewältigung manifestierte sich in Bezug auf die Marktwertbewertung von Finanzinstrumenten in Anwendungsleitlinien und „Ad-hoc-[Standard-] Reparaturen“ 14 . Der im Zuge der Finanzmarktkrise aufgetretenen Rechnungslegungsthematik „fair value in illiquid markets“ wurde oberste Priorität eingeräumt 15 . Das Expert Advisory Panel (EAP) des IASB - ein im Mai 2008 einberufenes Expertengremium 16 veröffentlichte am 30. Oktober 2008 Leitlinien für die Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten in nicht mehr aktiven Märkten. Am 13. Oktober 2008 ermöglichte das IASB mit einem „Reclassification Amendment“ indirekt die Aussetzung der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten. Zwei Tage später wurde der ED „Improving Disclosures about Financial Instruments (proposed amendments to IFRS 7)“ veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Anhangpublizität hinsichtlich der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten und Liquiditätsrisiken: „The credit crisis … pointed to the need for entities to explain more clearly to the outside world how they determine the fair value of financial instruments” 17 . Die deutsche Bundesregierung sah von einem Einzug des Fair Value in die handelsrechtliche Bilanzierung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten im Rahmen des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in der ursprünglich vorgesehenen Form ab. Und im Saarland machten „Professoren .. Front gegen [den] Fair Value“ 18 .
„In the case of many financial assets …, assigning a fair value would be a tricky - and certainly subjective - process” 19 . Dass insbesondere die derzeitigen Marktgegebenheiten an die Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten hohe Anforderungen stellen, wird bereits da-
12 Vgl.IASB (Hrsg.) (30.12.2008), S. 1 ff.; vgl. dazu auch Vater, Hendrik (2009), S. 294 ff.
13 IASB / FASB (Hrsg.) (2008), S. 2.
14 Vater, Hendrik (2009), S. 296.
15 Vgl. IASB (Hrsg.) (16.09.2008), S. 3.
16 Das EAP soll das IASB in der Beurteilung von „Best-Practice“-Bewertungsverfahren und der Entwicklung praktischer Anwendungsleitlinien für die Bewertung und Offenlegung von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten unterstützen. Vgl. IASB (Hrsg.) (03.06.2008), S. 2.
17 IASB (Hrsg.) (15.10.2008), S. 1.
18 Fockenbrock, Dieter / HB (Hrsg.) (2008), S. 1.
19 The Economist (Hrsg.) (2001), S. 2.
3
durch ersichtlich, dass die Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 im Jahr 2009 ein Prüfungsschwerpunkt der DPR ist 20 .
1.2 Abgrenzung der Problemstellung und Gang der Untersuchung
Die vorliegende Arbeit dient der kritischen Analyse der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise. Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einem beteiligten Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert und für das andere Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument begründen 21 . Soweit im Rahmen der Arbeit der Begriff „Finanzinstrument“ verwendet wird, erfolgt dies synonym für den des „finanziellen Vermögenswertes“, weil vorrangig die Bilanzierung der Subprime-Finanztitel aus Sicht der Investoren dargestellt werden soll. Aufgrund der höheren Bedeutung der IAS/IFRS-Vorschriften für deutsche Unternehmen vergleichsweise zu den US GAAP - seit 1. Januar 2005 haben kapitalmarktorientierte Konzerne die internationalen Rechnungslegungsvorschriften des IASB verpflichtend anzuwenden 22 -und der lediglich marginalen Unterschiede infolge von Konvergenzprozessen zwischen beiden internationalen Rechnungslegungssystemen wird auf US GAAP nicht weiter Bezug genommen 23 . Die Auffassung des IASB wird insbesondere um fachliche Verlautbarungen des IDW ergänzt, welche die für die Abschlussprüfung relevante Berufsauffassung im Berufs-stand der deutschen Wirtschaftsprüfer reflektiert 24 .
Einleitend werden einige Grundlagen dargestellt, die für die weitere Arbeit von wesentlicher Bedeutung sind. Dabei wird kurz auf die Entstehung der Subprime-Krise und ihre Weiterentwicklung zur Finanzmarktkrise, soweit es für diese Arbeit relevant ist, eingegangen. In diesem Zusammenhang werden die prozyklischen Wirkungen einer Marktwertbewertung erörtert. Es folgt eine grundsätzliche Einführung in den Wertbegriff „Fair Value“. Anschließend werden die Grundzüge der Bewertung von Finanzinstrumenten dargelegt, um dann die Zeitwertbewertung der Subprime-Finanzpositionen näher analysieren zu können. Schwerpunktmäßig konzentriert sich die Arbeit auf die Problematik der Abgrenzung von aktiven und nicht aktiven Märkten, die Identifikation von Notverkäufen bzw. die Darstellung der Fair-Value-Bewertungsverfahren in inaktiven Märkten, wobei insbesondere auf die Anwendung der Dis- 20 Vgl.DPR (Hrsg.) (2008), S. 1.
21 Vgl. IAS 32.11; vgl. dazu auch IDW (Hrsg.) (09.09.2009), S. 512.
22 Börsennotierten Konzernen, die nach US GAAP bilanzieren und Konzernen, die den Kapitalmarkt ausschließlich zwecks der Emission von Schuldverschreibungen in Anspruch nehmen, wurde eine zweijährige Übergangsfirst bis 1. Januar 2007 für die zwingende Anwendung der IAS/IFRS-Vorschriften eingeräumt.
23 Vgl. Buschhüter, Michael / Striegel, Andreas (Hrsg.) (2009), S. 30 f.; vgl. dazu auch Tschakert, Norbert (2004), S. 13 f.
24 Vgl. IDW (Hrsg.) (2006), S. 2472 f.
4
counted Cashflow (DCF)-Methode Bezug genommen wird. Außerdem wird die stark umstrittene Aussetzung der Fair-Value-Bewertung - durch die Umwidmung von Finanzinstrumenten zu einer alternativen Bewertungskategorie - untersucht. Die Arbeit schließt mit einer kritischen Würdigung der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands nach dem BilMoG. Diese erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Be-wertungsgrundsätze.
2 Die Rolle des Fair Value in der Finanzmarktkrise
2.1 Von der Subprime-Krise zur Finanzmarktkrise
2.1.1 Entstehung der Subprime-Krise
Die Subprime-Krise bezeichnet die im Jahr 2006 einsetzenden Turbulenzen auf dem US-Markt für Hypothekarkredite mit geringer Bonität. Die aufgrund einer expansiven Geldpolitik der FED geringen Zinsen 25 und die seit Anfang der 90er-Jahre steigenden Immobilienpreise 26 resultierten in einer zunehmenden Nachfrage nach Wohneigentum und Kreditfinanzierungen. 27 Die Kreditrisiken wurden i. Allg. durch die Emission von hypothekenbesicherten Wertpapieren, sog. Mortgage Backed Securities (MBS) 28 , auf den Kapitalmarkt transferiert 29 . Im Jahr 2003 begrenzten die amerikanischen Aufsichtsbehörden das vergabefähige Kreditvolumen der staatlich abgesicherten US-Finanzierungsinstitutionen „Fannie Mae“ und „Freddi Mae“ 30 , woraufhin zunehmend privatwirtschaftliche Zweckgesellschaften in den Verbriefungsprozess 31 eintraten, was zu sinkenden Kreditvergabestandards führte. Die im Zuge der guten Ratingeinstufung günstigen Refinanzierungskosten wurden an Schuldner mit zweifelhafter Bonität, sog. „subprime borrowers“, weitergegeben 32 . Im Jahr 2006 kam es dann ver-
25 Umzu vermeiden, dass der Einbruch der New Economy im März 2000 und die Terroranschläge auf das World Trade Center vom 11. September 2001 das Wirtschaftswachstum in den USA nachhaltig beeinträchtigen, senkte die FED den Leitzins sukzessive von 6,5 Prozent im Mai 2000 auf 1,75 Prozent Ende 2001 und hielt diesen bis Mitte des Jahres 2004 unter zwei Prozent. Vgl. Finanznachrichten (Hrsg.) (2009), S. 2.
26 In den Jahren 2000 bis 2005 verdoppelten sich die Immobilienpreise sogar im Landesdurchschnitt. Vgl. 1.
27 Kreditnehmer verfügen in den USA grundsätzlich über ein jederzeitiges Kreditkündigungsrecht. Da man erwartete den ausstehenden Kreditbetrag jederzeit durch die Versteigerung der Immobilie ausgleichen zu können, stieg deren Risikobereitschaft. Vgl. Francke, Hans-Hermann (2008), S. 2 ff.; vgl. dazu auch Bleser, Sven (2009), S. 9 ff.
28 Asset Backed Securities (ABS) bezeichnen allgemein forderungsbesicherte Wertpapiere. MBS sind eine spezielle Art von ABS, die durch einen Forderungspool aus Hypothekenkrediten („mortgages“) unterlegt sind.
29 Verbriefungsmotive sind darüber hinaus z. B. die Optimierung der Refinanzierungskosten sowie der Vermögens- und Finanzierungsstruktur bei „Off Balance“-Zweckgesellschaften bzw. eine Ausweitung des Geschäftsumfanges durch die Schonung des hinterlegungsfähigen Eigenkapitals bei „True Sale“-Transaktionen. Vgl. Wagner, Claus-Peter (2008), S. 164; vgl. dazu auch 2.
30 Privatwirtschaftliches Wohneigentum wird in den USA als Altersvorsorgeinstrument wirtschaftspolitisch gefördert. „Fannie Mae“ und „Freddi Mae“ vergeben v. a. an Kreditnehmer mit geringeren Einkommen Hypothekendarlehen.
31 Verbriefung bezeichnet hier die Umwandlung von Kreditforderungen in handelbare Wertpapiere.
32 Vgl. 3.
5
stärkt zu Kreditausfällen 33 . „Adjustable rate mortgages“, welche für einen Großteil der Laufzeit eine von einem Referenzzinssatz abhängige variable Verzinsung vorsahen, hatten mit Anstieg der Leitzinsen 34 zu „Zahlungsschocks“ der Kreditnehmer geführt 35 . Ebenso alternative Ausgestaltungsvarianten von Subprime-Hypothekendarlehen, bei welchen nach Ablauf einer vereinbarten Anfangsphase die finanzielle Belastung signifikant ansteigt. Aufgrund der inzwischen gesunkenen Immobilienpreise war eine Refinanzierung nicht mehr möglich. Infolge der Verbriefung erreichte die Subprime-Krise auch die internationalen Finanzmärkte und entwickelte sich als sog. Finanzmarktkrise fort. 36
2.1.2 Verbriefung von Hypothekarkreditforderungen
Im Rahmen von „True-Sale“-Transaktionen veräußert eine Hypothekenbank (Originator) einen Pool an Hypothekarkreditforderungen (Referenzportfolio) an eine eigens hierfür gegründete Zweckgesellschaft, welche sich durch die Verbriefung der Forderungen am Kapitalmarkt refinanziert. Andere Zweckgesellschaften investieren in die MBS und verbriefen diese wiederum als Collateralized Debt Obligations (CDOs). Darüber hinaus gibt es Formen von CDOs, die in Tranchen anderer CDOs investieren, sog. CDO² bzw. CDO³ 37 . Neben diesen langfristigen „Term-Deal“-Verbriefungen 38 existieren Asset Backed Commercial Paper (ABCP)-Programme, die revolvierend - aufgrund der Fristentransformation - kurzfristige Geldmarktpapiere emittieren. 39
Neben „True Sale“-Transaktionen werden synthetische MBS bzw. CDOs unterschieden. Dabei werden Kreditrisiken des Referenzportfolios über Credit Default Swaps (CDS) 40 an die Zweckgesellschaft transferiert. Die Mittelzuflüsse aus der Anleiheemission werden in bonitätsstarke Bundesanleihen investiert, welche als Sicherheiten und der Verzinsung dienen. 41
33 Vgl. 4 f.
34 Mitte des Jahres 2004 begann die FED die Leitzinsen wieder zu erhöhen, sodass sie Ende des Jahres 2005 bei 4,25 Prozent und Ende des darauf folgenden Jahres bei 5,25 Prozent lagen. Vgl. Finanznachrichten (Hrsg.) (2009), S. 1 f.
35 Vgl. 6.
36 Vgl. Francke, Hans-Hermann (2008), S. 2 ff.; vgl. dazu auch Bleser, Sven (2009), S. 9 ff.; vgl. dazu auch Schön, Stephan / Cortez, Benjamin (2009), S. 11 f.
37 Vgl. Münchau, Wolfgang (2008), S. 114.
38 Bei „Term Deal Verbriefungen“ werden langfristige MBS emittiert. Mit der Rückführung der Hypothekenkredite durch die Kreditnehmer werden die Verbriefungstitel durch die Zweckgesellschaft getilgt.
39 Vgl. Boulkab, Rachid et al. (2008), S. 498; vgl. dazu auch Schäfer, Dorothea / DIW Berlin (Hrsg.) (2008), S. 808 ff.; vgl. dazu auch 7.
40 Ein CDS ist ein Kreditderivat, bei dem sich der Sicherungsgeber gegen Erhalt einer Versicherungsprämie zur Leistung einer Ausgleichszahlung verpflichtet, sofern ein bestimmtes Kreditereignis eintritt. Vgl. Schaber, Mathias et al. (2008), S. 85.
41 Vgl. ebenda, S. 87 f.; vgl. dazu auch 8.
6
Die Kreditausfälle im Referenzportfolio führten bei den Investoren der MBS bzw. CDO zu Zins- und Tilgungsausfällen. Die Zweckgesellschaften mussten die zinstragenden Bundesanleihen zur Refinanzierung der Ausgleichszahlungen aus den CDS veräußern. Der Nachfragerückgang nach ABCP seitens der Investoren - aufgrund bonitätsbedingter Risiken - resultierte in Rückzahlungsproblemen bei den fälligen Geldmarktpapieren. 42
Die Lukrativität der Konstruktion von Zweckgesellschaften wurde insbesondere dadurch begünstigt, dass sie nicht den bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen unterlagen und Kreditlinien mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr - Originatoren erteilten zur Verbesserung der Ratingeinstufung der MBS bzw. CDOs häufig Credit Enhancements 43 - gemäß Basel I nicht durch Eigenmittel zu hinterlegen waren 44 . Die zielgerichtete Nichtkonsolidierung der Zweckgesellschaften, Nichtpassivierung der Credit Enhancements sowie mangelhafte Anhangpublizität 45 führten zu einer unzureichenden Risikokommunikation und mit der Inanspruchnahme der Originatoren in die „härteste Vertrauenskrise der vergangenen Jahrzehnte“ 46 . Der Interbankenmarkt trocknete beinahe vollständig aus, und die Zentralbanken 47 entwickelten sich zur vorrangigen Refinanzierungsadresse. 48 Der IKB drohte beispielsweise mit zunehmender Wahrscheinlichkeit, dass die Liquiditätslinie i. H. v. 8,1 Mrd. EUR gegenüber der Rhineland Funding in Anspruch genommen wird, die Zahlungsunfähigkeit 49 .
Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise veröffentlichte das IASB am 18. Dezember 2008 „ED 10 Consolidated Financial Statements“, der IAS 27 und SIC 12 ersetzen soll 50 . Das neue Control-Konzept soll den Konsolidierungskreis auf gestaltungspolitisch bilanzunwirksam
42 Vgl. Schaber, Mathias et al. (2008), S. 87 f.; vgl. dazu auch Wagner, Claus-Peter (2008), S. 164; vgl. dazu auch 9.
43 Originatoren sind beispielsweise im Rahmen von „First Loss Credit Enhancements“ verpflichtet, Kreditausfälle bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe auszugleichen. Darüber hinaus bieten Sponsoren bzw. Monoline Insurers portfoliospezifische „Second Loss Credit Enhancements“ bzw. „Programm-wide Credit Enhancements“ und Liquiditätsfazilitäten an. Vgl. Boulkab, Rachid et al. (2008), S. 499 f.
44 Vgl. Sanio, Jochen (2008), S. 117; vgl. dazu auch Franke, Günter / Krahnen, Jan Pieter (2007), S. 13.
45 Das „more likely than not“-Ansatzkriterium (IAS 37.23) für Rückstellungen setzt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses voraus. Im Anhang ist dann eine Eventualverbindlichkeit anzugeben, wenn der Ressourcenabfluss nicht unwahrscheinlich ist, andernfalls entfällt die Angabepflicht.
46 Sanio, Jochen (2008), S. 117.
47 Die krisenbedingten Liquiditätsengpässe der Kreditinstitute führten sogar inzwischen zu einer Regeneration von ABS-Transaktionen ohne Forderungsabgang dergestalt, dass die SPE-Notes von den Originatoren zurückgekauft und zur Refinanzierung bei der EZB hinterlegt werden. Vgl. Flick, Caroline / Flick, Peter (2009), S. 828 ff.
48 Vgl. Dobler, Michael / Kuhner, Christoph (2009), S. 27; vgl. dazu auch Schön, Stephan / Cortez, Benjamin (2009), S. 15 f.; vgl. dazu auch Schäfer, Dorothea / DIW Berlin (Hrsg.) (2008), S. 812; vgl. dazu auch 10.
49 Mit der retrospektiven Konsolidierung der Zweckgesellschaft im geänderten Geschäftsbericht 2006/2007 halbierte sich das operative Ergebnis um etwa 148 Mio. EUR. Vgl. IKB (Hrsg.) (2007), S. 17 ff.
50 Entscheidend für eine Konsolidierungspflicht ist die Zurechnung der Mehrheit der mit der Zweckgesellschaft verbundenen Chancen und Risiken gemäß der „Risks and Rewards“-Konzeption nach SIC 12.1 als Konkretisierung des Control-Prinzips gemäß IAS 27.13. Asymmetrische Chance-Risiko-Verteilungen und eine mangelnde Priorisierung von Chancen- oder Risikomehrheit durch SIC 12 begünstigten die Nichterfassung von Zweckgesellschaften im Konzernabschluss. Vgl. Schön, Stephan / Cortez, Benjamin (2009), S. 14.
7
gebliebene Zweckgesellschaften ausweiten. Darüber hinaus sollen die Anhangsangaben 51 für nicht beherrschte, strukturierte Unternehmen ausgeweitet werden. 52
Die Verbriefungsinstrumente erhielten im Wesentlichen sehr gute Ratingergebnisse 53 . Die Ausfallrisiken des Forderungsportfolios wurden in einem „Wasserfall“ tranchiert. Verluste werden dabei zuvorderst der „Equity-Tranche“ zugewiesen und darüber hinausgehende Beträge von der „Mezzanine-Tranche“ getragen. Auf diese Weise ließ sich trotz bonitätsschwacher Referenzwerte für die „Senior-Tranche“ ein AAA-Rating erzielen. Durch Mehrfachverbriefung wurden aus BBB-„Mezzanine-Tranchen“ wiederum erstklassige AAA-Tranchen. 54 „Super-Senior-Tranchen“ mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit unter 0,061 Prozent machten i. Allg. 50 bis 60 Prozent einer einfach verbrieften CDO-Transaktion aus. Dieser Anteil wurde über Replikationsketten sukzessive ausgeweitet. 55 Auf der Investorenseite entstand der Eindruck sehr sicherer, mit der Bonität von Bundesanleihen vergleichbarer Finanzprodukte 56 . Aufgrund der Komplexität der Verbriefungstitel wurden die Ratings vielfach kritiklos von den Investoren übernommen und ihr Aussagegehalt überschätzt 57 . Im Zuge der Subprime-Krise haben sich dann aber selbst die hervorragend gerateten „Senior-Tranchen“ als äußerst riskant erwiesen, und es kam zu Ratingherabstufungen 58 .
Insbesondere um die Qualität und Transparenz der Ratingprozesse bzw. -ergebnisse zu erhöhen, erweiterte die IOSCO im Mai 2008 den Code of Conduct 59 , und das Europäische Parlament erließ am 23.04.2009 eine Verordnung über Ratingagenturen. Beispielsweise sind künf-
51 Kommtdas Berichtsunternehmen zu dem Ergebnis, dass es ein strukturiertes Unternehmen nicht beherrscht und folglich nicht zu konsolidieren hat, sind die wesentlichen Annahmen, die dieser Beurteilung zugrunde liegen, offenzulegen. Außerdem ist hinsichtlich Art und Ausmaß der zu diesem Unternehmen unterhaltenen Beziehung sowie hieraus resultierenden Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken zu informieren. Vgl. IASB (Hrsg.) (18.12.2008), S. 37 f.
52 Vgl. Alvarez, Manuel / Büttner, Manuel (2009), S. 201 ff.; vgl. dazu auch Beyhs, Oliver et al. (2009), S. 61 ff.
53 Ein hoher Risikodiversifizierungsgrad des Referenzportfolios, Credit Enhancements und Liquiditätsfazilitäten, das Prinzip der Tranchierung und „Overcollateralization“ (der Nominalwert des „Collateral Pools“, d. h. des Sicherheitenpools an Referenzwerten, übersteigt die Summe der Nominalwerte der emittierten Wertpapiere) sowie aus einer konjunkturellen Aufschwungperiode abgeleitete, optimistische Inputparameter für die Ratingmodelle führten zu ausgezeichneten Bewertungen, trotz der den Subprime-Krediten und der zunehmenden Fristentransformation der ABCP-Programme inhärenten Risiken. Oftmals berieten die Ratingagenturen sogar bei der Gestaltung bonitätsoptimierender Verbriefungsstrukturen, die sie anschließend bewerteten, sodass die Fehleinstufungen auch im Sinne von Interessenkonflikten und Anreizproblemen gedeutet werden können. Vgl. Dobler, Michael / Kuhner, Christoph (2009), S. 25 f.; vgl. dazu auch Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2008), S. 8; vgl. dazu auch Francke, Hans-Hermann (2008), S. 4.
54 Vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) (2007), S. 112 ff.; vgl. dazu auch 11.
55 Vgl. Schäfer, Dorothea / DIW Berlin (Hrsg.) (2008), S. 810.
56 Vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) (2007), S. 145.
57 „Many investors and … effectively outsourced their own valuations and risk analyses … to the CRAs [and]… either through ignorance or lax internal governance and risk management, relied excessively on credit ratings, with little regard for the underlying risks of the financial instruments they bought.” IOSCO (Hrsg.) (2008), S. 2.
58 Am 15. Juni 2007 stufte die Ratingagentur Moody’s 131 Ratings für Subprime-ABS herab. Am 10. Juli 2007 folgten weitere Herabstufungen durch Standard & Poor’s und Moody’s für 7,3 Mrd. USD ABS- und 5 Mrd. USD CDO-Transaktionsvolumina. Vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) (2007), S. 95; vgl. dazu auch 12.
59 Der Markt für Ratingagenturen ist nur gering reguliert. Ratingagenturen obliegt eine „comply or explain“-basierte Einhal- tung des Verhaltenskodexes („Code of Conduct“) der IOSCO.
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tig Ratingsymbole für strukturierte Finanzinstrumente von denen anderer Anlageklassen zu differenzieren, um die Risikostrukturen besser abzugrenzen. 60
2.2 Prozyklität der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten
Kritiker des Fair Value Accounting befürchteten bereits im Jahr 2001 „that fair-value .. would threaten the stability of entire banking systems” 61 . Inzwischen hat die Finanzmarktkrise die krisenbeschleunigende und -intensivierende Wirkung des Fair Value offenbart und ihn vom „Hoffnungsträger [einer entscheidungsorientierten Rechnungslegung] zum Krisenkatalysa-tor“ 62 mit einem für die Finanzmärkte erheblichen Destabilisierungspotenzial degradiert 63 . Beispielsweise führt Prof. Dr. Peter Bofinger, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Finanzmarktkrise auch auf die Prozyklität der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten zurück 64 . Anhänger der handelsrechtlichen Bewertungskonzeption sind überzeugt, dass „am Vorsichtsprinzip orientierte Bilanzen dazu bei[tragen], eine Volkswirtschaft gegenüber zyklischen Krisen und exogenen Schocks wetterfester zu machen“ 65 und die Finanzmarktkrise unter dem vorsichtsgeprägtem HGB weniger ausgeprägt verlaufen wäre. Die handelsrechtliche Anschaffungskostenrestriktion 66 hätte einerseits nicht in einer ergebniswirksamen Erfassung psychologisch überzeichneter Buchgewinne resultiert, und andererseits hätten sich infolge des niedrigeren Wertansatzes vergleichsweise geringere Abwertungsverluste ergeben. 67
2.2.1 Fair-Value-Bewertung bei steigenden Marktpreisen
Die mit einer Fair-Value-Bewertung einhergehende stärkere Ergebnis- und Eigenkapitalvolatilität kann zu Fehlallokationen führen. Bei einer steigenden Marktpreisentwicklung führt sie zu einer „Bewertungsblase“ 68 unrealisierter Gewinne, die dadurch, dass sich aus dem IFRS-Konzernabschluss regulatorische Konsequenzen ableiten, letztlich auf die Höhe der aufsichts-
60 Vgl.IOSCO (Hrsg.) (2008), S. 23 ff ; vgl. dazu auch Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (2008), S. 4 ff.; vgl. dazu auch N. N. (2009), S. 570 f.
61 The Economist (Hrsg.) (2001), S. 2.
62 Küting, Karlheinz (2008), S. M1.
63 Laut repräsentativer Erhebung des CFS stimmten 72 Prozent der befragten Finanzinstitute sowie finanzplatzorientierten Unternehmen einer krisenverstärkenden Wirkung der Fair-Value-Bilanzierung zu. Vgl. CFS (Hrsg.) (2009), S. 2.
64 Vgl. Mojadadr, Mana / Weiler, Dennis (2009), S. 19.
65 Zeitler, Franz-Christoph (2003), S. 1531.
66 Vermögensgegenstände sind gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB höchstens zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um handelsrechtliche Abschreibungen, anzusetzen. Zuschreibungen sind gemäß § 253 Abs. 5 HGB nur in dem Umfang zulässig, wie außerplanmäßige Abschreibungen rückgängig gemacht werden.
67 Vgl. Küting, Karlheinz (2008), S. M1; vgl. dazu auch Kußmaul, Heinz / Weiler, Dennis (2009), S. 211.
68 Küting, Karlheinz (2008), S. M1.
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rechtlichen Eigenmittel durchschlägt 69 . Um die Risikopuffer- und Verlustausgleichsfunktion der regulatorischen Eigenmittel zu gewährleisten, werden der bankaufsichtlichen Konzeption entgegenwirkende, eigenmittelbeeinflussende Effekte nach IAS/IFRS zwar über sog. „prudential filters“ neutralisiert, jedoch absorbieren die aufsichtsrechtlichen Anpassungen nicht alle Eigenkapitaleffekte der Fair-Value-Bewertung. Wertschwankungen von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Eigenmittel aus. In der Neubewertungsrücklage erfasste erfolgsneutrale Zeitwertgewinne werden zu 45 Prozent anerkannt. 70
Die erhöhten bankenaufsichtsrechtlich anerkannten Eigenmittel weiten das vergabefähige Kreditvolumen bzw. den potenziellen Umfang hinterlegungspflichtiger Risikoaktiva aus und verstärken den Trend - nicht zuletzt begünstigt dadurch, dass das IAS/IFRS-Ergebnis i. Allg. Grundlage für variable Managementvergütungsbestandteile ist -, weitere risikobehaftete Geschäfte einzugehen. Insbesondere unter den Grundsätzen von Basel I 71 , wonach Risikoaktiva unabhängig von ihrem Risikogehalt einheitlich zu acht Prozent mit Eigenkapital zu hinterlegen waren, stieg die Bereitschaft zu zunehmend risiko- und renditeträchtigeren Engagements. 72 In Niedrigzinsphasen kann zugleich bei einer steigenden Fremdfinanzierung - zur Refinanzierung des Aktivgeschäfts - über den Leverage-Effekt 73 optimal die Eigenkapitalrentabilität „gehebelt“ werden 74 .
2.2.2 Fair-Value-Bewertung bei sinkenden Marktpreisen
Diametral verhält es sich in Krisenzeiten. Bereits Anfang des Jahres 2008 kumulierten sich Subprime-Einzelwertberichtigungsbeträge von jeweils über 500 Mio. EUR auf insgesamt 105 Mrd. EUR 75 . Die resultierende Eigenkapitalbelastung konterkariert regulatorische Anforderungen und verstößt beispielsweise gegen im Rahmen von Kreditverträgen vereinbarte Co-
69 Instituts-bzw. Finanzholding-Gruppen, die zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IAS/IFRS verpflichtet sind, haben spätestens nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist, beginnend ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Pflicht zur Anwendung der IAS/IFRS, gemäß § 10a Abs. 7 KWG für die Ermittlung der bankaufsichtlichen Eigenmittel den IFRS-Konzernabschluss zu Grunde zu legen. Vgl. Thelen-Pischke, Hiltrud / Christ, Andreas (2008), S. 67.
70 Vgl. ebenda, S. 72 ff.; vgl. dazu auch Löffler, Klaus / Koch, Andreas (2007), S. 488 f.; vgl. dazu auch Pellens, Bernhard et al. (2009), S. 108 f.; vgl. dazu auch Scharpf, Paul / Kuhn, Steffen (2005), S. 207.
71 Die USA haben die risikogewichteten Eigenkapitalhinterlegungspflichten gemäß Basel II bislang noch nicht akzeptiert. EU-weit traten sie mit Wirkung per 01.01.2007 in Kraft. Vgl. Francke, Hans-Hermann (2008), S. 7.
72 Vgl. Pellens, Bernhard et al. (2009), S. 108 ff.; vgl. dazu auch Bieg, Hartmut et al. (2008), S. 2551.
73 Der Leverage-Effekt beschreibt die positive Hebelwirkung eines ausgeweiteten Fremdfinanzierungsgrades auf die Eigenkapitalrentabilität, vorausgesetzt die Fremdkapitalzinsen sind vergleichsweise niedriger als die Gesamtkapitalrentabilität. Vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) (2007), S. 97.
74 Vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) (2008), S. 127.
75 Vgl. Wagner, Claus-Peter (2008), S. 163.
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venants 76 , indem Eigen- und Fremdkapitalrelationen verletzt werden 77 . Ratingherabstufungen führen unter Basel II zu einer stringenteren Risikogewichtung und folglich einer die gesunkene Eigenmittelbasis konfligierenden höheren Hinterlegungspflicht. Droht der Wert der bilanziellen Aktivposten unter den des Fremdkapitals zu sinken, besteht darüber hinaus die Gefahr einer Überschuldung. Die Folge sind Zwangsverkäufe unter hohen Preisabschlägen, die den Druck auf die Marktpreise und damit die Bewertungsbasis weiter verstärken. Der Abwärtstrend setzt sich in einer „adverse mark-to-market spiral“ 78 fort. 79
Um zu vermeiden, dass sich durch die krisenverstärkenden Wirkungen „die Situation über das ökonomisch rationale Niveau hinaus verschärft“ 80 , sprach sich der Bundesverband Deutscher Banken sogar für eine Aussetzung der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten aus 81 . Obgleich die prozyklischen Wirkungen der Fair-Value-Bewertung nicht zu bestreiten sind, sollte eine Kritik insbesondere im Zusammenhang mit den regulatorischen und faktischen Konsequenzen erfolgen. Ziel der zeitwertorientierten IAS/IFRS-Rechnungslegung ist ausschließlich die Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen. Insoweit aus IAS/IFRS-Abschlüssen Eigenmittelerfordernisse und ggf. fehlsteuernde variable Vergütungsbestandteile abgeleitet werden, sollten die Zweckmäßigkeit der Ausgestaltung von „prudential filters“ und Managementverantwortlichkeiten hinterfragt werden. 82
3 Fair Value als Wertkonglomerat in der internationalen Rechnungslegung
3.1 Fair-Value-Definition
Obwohl einzelne IAS/IFRS auf den Fair Value als Bewertungsmaßstab verweisen, mangelt es bisher an einer konsistenten konzeptionellen Grundlage für den Fair Value im IAS/IFRS-Regelwerk. Im Mai 2009 wurde daher der Entwurf „Fair Value Measurements“ (ED/2009/5) veröffentlicht, mit dem Ziel eine einheitliche Deduktionsbasis für das Fair Value Measurement und ein diesbezügliches System von Offenlegungsgrundsätzen zu schaffen 83 . Die Herausgabe eines Standards ist für das Jahr 2010 zu erwarten 84 . Dass SFAS 157 - im Zuge von Konvergenzbemühungen zwischen beiden Standardsettern - sowohl Grundlage des Dis-
76 Covenantssind gläubigerschützende Individualvereinbarungen zur Besicherung langfristiger Kreditengagements, die den Kreditnehmer zur Einhaltung bestimmter Kennzahlen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verpflichten. Vgl. Gebhardt, Günther et al. (Hrsg.) (1993), S. 412.
77 Vgl. Sachverständigenrat (Hrsg.) (2008), S. 128.
78 Bank of England (Hrsg.) (2008), S. 44.
79 Vgl. Gilgenberg, Bernhard / Weiss, Jochen (2009), S. 182; vgl. dazu auch Niehaus, Hans-Jürgen (2008), S. 1172.
80 Bundesverband Deutscher Banken (Hrsg.) (2008), S. 35.
81 Vgl. ebenda, S. 35 f.
82 Vgl. Pellens, Bernhard et al. (2009), S. 109 ff.
83 Vgl. IASB (Hrsg.) (Mai 2009, BC), S. 4 f.
84 Vgl. IASB (Hrsg.) (Juni 2009), S. 1.
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kussionspapiers vom November 2006, als auch des ED/2009/5 war, offenbart die im Wesentlichen unveränderte und vielfach wortgetreue Übernahme des amerikanischen Standards 85 . Infolge von Harmonisierungsbestrebungen übernimmt das IASB die Fair-Value-Definition des FAS 157.5: „Fair value is the price that would be received to sell an asset or paid to transfer a liability in an orderly transaction between market participants at the measurement date.” 86 Bislang ist der Fair Value definiert als „[the] amount for which an asset could be exchanged, a liability settled, or an equity instrument granted could be exchanged, between knowledgeable, willing parties in an arm’s length transaction.” 87
Grundsätzlich werden zwei Begriffsbestimmungen, die im Wesentlichen auf denselben Konzepten fundieren - einer marktbasierten Bewertung bzw. im Fall von Verbindlichkeiten dem Nichterfüllungsrisiko -, verbal vereinheitlicht. Dennoch ist der Definitionsanpassung inhärent, dass die „Exchange Price Notion“ (Entry Price oder Exit Price) durch eine stringente Exit-Price-Orientierung substituiert wird, was in den Stellungnahmen 88 zu den Diskussionspapieren teilweise kritisch beurteilt wurde 89 . Nestlé S. A. beispielsweise bezweifelt hinsichtlich der Fragestellung, inwieweit einer Definition des Fair Value als Exit Price aus der Perspektive eines Marktteilnehmers, der den Vermögenswert hält bzw. die Verbindlichkeit schuldet, zu befürworten ist, dass ein Exit Price solche für die unternehmensindividuelle Zweckbestimmung speziell konzipierte Betriebsanlagen ökonomisch sinnvoll bepreist 90 . Dadurch, dass jedoch dem Exit Price Approach eine „in-use valuation premise“ - der Marktteilnehmer führt den Vermögenswert einer entsprechenden Verwendung zu - zugrunde zu legen ist, impliziert er Erwartungen über Erfolgspotenziale aus dem Einsatz im unternehmerischen Leistungserstellungsprozess. 91 Der Fair Value entspricht nicht dem Schrottwert unterneh-
85 Vgl.IASB (Hrsg.) (Mai 2009, BC), S. 5; vgl. dazu auch IASB (Hrsg.) (28.05.2009), S. 1.
86 FASB (Hrsg.) (2006), S. 2; IASB (Hrsg.) (Mai 2009, ED), S. 13 (Hervorhebung weggelassen).
87 IASB (Hrsg.) (Mai 2009, BC), S. 7 (Hervorhebung durch den Verfasser).
88 Die Deutsche Bank z. B. gibt in ihrem Comment Letter zu bedenken, dass ein Exit-Price-Konzept vermeintlich nicht in allen Anwendungsbereichen des IFRS Fair Value Measurement zweckmäßig sei und fordert einen „standard-by-standard review“ durch das IASB. Einzelne, auf einer optionalen oder obligatorischen Zeitwertbewertung basierende Standardvorschriften, bei denen sich Inkonsistenzen zwischen Absatzmarkt-Perspektive und ursprünglich intendierter Bewertungs-grundlage feststellen ließen, wurden daraufhin entweder vom Geltungsbereich des ED/2009/5 ausgenommen oder der Terminus „Fair Value“ wurde analog dem Bewertungszweck ersetzt. Vgl. Deutsche Bank (Hrsg.) (2007), S. 2; vgl. dazu auch IASB (Hrsg.) (Mai 2009, BC), S. 9 f.
89 „The amount for which an asset could be exchanged” wird in der Definition des ED/2009/5 durch „price that would be received to sell an asset” ersetzt. Der Exit Price bestimmt die Bewertungsperspektive, auf welche die Fair-Value-Hierarchie anzuwenden ist. Vgl. 3.2.
90 Auch KPMG erachtet die Bestimmung eines Exit Price für spezialisierte, materielle Vermögenswerte, für welche der einzig mögliche Käufer das bilanzierende Unternehmen selbst ist, als impraktikabel. Vgl. Nestlé S. A. (Hrsg.) (2007), S. 2.; vgl. dazu auch KPMG (Hrsg.) (2007), S. 4.
91 Vgl. IASB (Hrsg.) (Mai 2009, BC), S. 8.
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