Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. III
Abbildungsverzeichnis. IV
1. Einleitung. 1
2. Vergangenheit der Corporate Governance 2
3. Grundlagen zum Verständnis von CG. 3
3.1. Unterschiede zwischen Deutschland und den USA 4
3.2. Konflikte in Verbindung mit der CG. 4
3.3. Corporate Governance und deren Umsetzung in die Praxis. 5
4. Die Situation in Deutschland. 7
4.1. Das Two - Tier - Modell der Aktiengesellschaft 7
4.1.1. Die Rolle des Vorstandes 7
4.1.2. Die Rolle des Aufsichtsrates 8
4.2. Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht - die Grundlage der
deutschen CG 9
4.2.1. Das KonTraG. 9
4.2.1.1. Änderungen hinsichtlich des Aufsichtsrates. 9
4.2.1.2. Änderungen hinsichtlich des Vorstandes 10
4.2.1.3. Änderungen hinsichtlich der Hauptversammlung. 10
4.2.1.4. Änderungen hinsichtlich des Jahresabschlusses 11
4.2.2. Das TransPuG. 11
4.2.2.1. Interne Corporate Governance. 11
4.2.2.2. Externe Corporate Governance. 11
4.2.3. Das 4. Finanzmarktförderungsgesetz. 12
5. Der Deutsche Corporate Governance Kodex. 12
5.1. Regelungsinhalte des DCGK 13
5.2. Kritik am DCGK 14
6. Zukünftige Entwicklung und Schlussbemerkungen. 14
Literaturverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis
CG Corporate Governance DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex OECD Organisation for Economic Co-Operation and Development AR Aufsichtsrat AP Abschlussprüfer HV Hauptversammlung BAWe Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel RFS Risikofrüherkennungssystem D & O Directors& Officer Liability Insurance DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Leuchtturm .................................................................................... I
IV
1. Einleitung
Dieses Zitat schrieben sich scheinbar die Betriebsprüfer im Januar des Jahres 2000 auf ihre Fahnen, als sie hinter die Machenschaften der Manager der Ettlinger Unternehmensgruppe FlowTex kamen. Das Hoch- und Tiefbauunternehmen finanzierte und verkaufte vorwiegend Bohrsysteme, welche sich durch ein besonderes patentrechtlich geschütztes Tiefbohrverfahren auszeichneten. 1 Neben Steuerhinterziehung ermittelte die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Kapitalanlagebetrug, worauf das zuständige Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnete. Die FlowTex - Gruppe hatte Leasingverträge über ca. 3.500 Bohrsysteme geschlossen, tatsächlich existierten jedoch nur 270 Kontrakte, wodurch ein strafrechtlicher Schaden von ca. 4 Mrd. DM bzw., nach Verwertung der vorhandenen Vermögenswerte, ein realer Schaden von 2,7 Mrd. DM entstand. 2 Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG widerrief daraufhin bereits erteilte Testate und zahlte eine Summe von 100 Mio. DM, um die entstandenen Schäden auf Seiten der Gläubiger zu mildern. Neben diesem großen Bilanzskandal gab es in Deutschland noch den der Philip Holzmann AG und den der Hypovereinsbank. Es stellt sich nun die Frage, wie solche Machenschaften bzw. solcher Kapitalanlagebetrug verhindert werden kann. Die Antwort liefern die Inhalte der Corporate Governance (im Folgenden kurz: CG), was ich im Folgenden näher erläutern werde. Nach einem statistischen und geschichtlichen Abriss werde ich die Grundlagen, die gegenwärtige Situation in Deutschland, existierende Konflikte, den Deutschen Corporate Governance Kodex (im folgenden kurz: DCGK) sowie Kritik am DCGK vorstellen, um schließlich zukunftsorientierte Betrachtungen im Hinblick auf mögliche Maßnahmen, wie die Scorecard oder die Einführung einer europäischen Börsenaufsicht, zu beschreiben.
1 vgl. Küfner, G.: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.09.1994, S. T1 (Beilage „Technik und Motor“), in: o.V.: Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 26.10.1995, S. 25, in: o.V.: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.11.1997, S. 32, in: Lutter, M.: Der
Wirtschaftsprüfer als Element der Corporate Governance, Düsseldorf 2001, S. 21
2 vgl. Lutter, M.: Der Wirtschaftsprüfer als Element der Corporate Governance, Düsseldorf 2001, S. 21
1
2. Vergangenheit der Corporate Governance
Derzeit existieren mehr als 60 Standards und Positionspapiere zum Thema CG, welchen sich Unternehmen freiwillig fügen. Die Zunahme von AGs mit Börsennotierung, für welche die CG vorwiegend relevant sind, von 883 im Jahr 1998 auf 966 im Jahr 2000 zeigt die Attraktivität der Rechtform, den Trend und die damit einhergehende Notwendigkeit der Effizienzsteigerung von Überwachungsstrukturen, um auch den Privatanlegern die nötige Sicherheit bei steigender Nachfrage nach Aktien der Haushalte zu gewährleisten. 3 Laut einer Umfrage der Unternehmensberatung McKinsey & Company beurteilen Investoren mehr und mehr ihre Anlageentscheidungen nach der CG. Für die Einführung eines weltweit standardisierten Bilanzierungssystems sprachen sich 90% der mehr als 200 Befragten aus. 4 Fraglich bleibt, was regelt die CG im Unternehmen? Zur CG zählen viele Einzelkomponenten aus dem Gesellschafts- und Kapitalrecht zur Optimierung der Unternehmensleitung und -kontrolle. 5 Insbesondere die Investor Relations und die Beziehungen zu den Stakeholdern stehen im Vordergrund, welche durch die bereits beschriebene Effizienzsteigerung der Leitungs- und Überwachungsorgane sowie durch eine transparente und prospektive Informationspolitik herbeigeführt werden soll. Ursächlich dafür sind die gestiegenen Shareholder - Value - Interessen der Groß- und Kleinanleger. Der erste große Schritt auf dem Weg dorthin wurde mit dem Inkrafttreten des KonTraG im Mai 1998 getan. Ein Jahr später setzte die OECD eine Arbeitsgruppe zur CG ein. Im Januar 2000 wurden die Arbeitsergebnisse der privaten Frankfurter Grundsatzkommission CG unter Leitung von Prof. Dr. Schneider veröffentlicht. Die sogenannte Baums - Kommission wurde im Mai des Jahres 2000 durch den Bundeskanzler als 1. Regierungskommission zum Thema CG eingesetzt. Im Juni desselben Jahres wurden weitere Ergebnisse des Berliner Initiativkreises unter Leitung von Prof. Dr. von Werder publiziert sowie das IdW - Positionspapier „KonTraG II“ zur Unternehmensüberwachung, Anschlussprüfung und Publizität veröffentlicht. Nach über einem Jahr der Einsetzung der Baums - Kommission wurden im Juli 2001 die Ergebnisse in Form eines Berichts von 150 Empfehlungen vorgelegt. Im September 2001 wurde eine zweite Regierungskommission (Cromme
3 vgl. Wolfram, J: Corporate Governance in Deutschland, Bundesverband der deutschen Industrie e.V. und PwC Deutsche
Revision AG, 2. Auflage, Frankfurt am Main, August 2002, S. 6 ff.
4 vgl. o.V.: Umfrage: Corporate Governance wird zum entscheidenden Kriterium für Investoren, Finanzbetrieb, 9/2002, S.
540
5 vgl. Schneider/Strenger: AG, 2000, S. 106 f., in: Wolfram, J.: Corporate Governance, BDI, S. 6
2
Arbeit zitieren:
Dipl. Betriebswirt (FH) Torsten Montag, 2003, Corporate Governance Begriff Bedeutung und Umsetzung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenwirkens von Abschlussprüfung Aufsichtsrat und Interner Revision, München, GRIN Verlag GmbH
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